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Nr. 592 Ministerrat, Wien, 3. Dezember 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 4. 12.), P. Krauß 8. 12., Bach 12. 12., Thinnfeld 13. 12., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 5. 12.; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 4056 – KZ. 4271 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 3. Dezember 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Artikel im „Magyar Hírlap“

Der Finanzminister machte den Minister des Inneren auf einen im „Magyar Hírlap“ enthaltenen Artikel: „Der letzte Rákóczi“ aufmerksam, welcher wegen seiner Beziehung auf die letzten ungrischen Revolutionsereignisse bedenklich erscheint. Der Minister des Inneren wird hierwegen das Nötige einleiten1.

II. Gesetze in Ehesachen

Der Kultusminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates das an ihn gelangte Ah. Kabinettschreiben vom 2. 12. 1851, Z. 4065, worin ihm aufgetragen wird, die Einleitungen zu treffen, um die österreichische bürgerliche Gesetzgebung in Ehensachen für Katholiken in die nötige Übereinstimmung mit den Satzungen der katholischen Kirche zu bringen2.

III. Staatsvoranschlag pro 1852 (2. Beratung)

Fortsetzung der Beratung über den Staatsvoranschlag für das Verwaltungsjahr 18523.

Anknüpfend an die abgebrochene Verhandlung im Ministerrate vom 29. November sub III. faßte der Finanzminister seine Anträge behufs der Zurückführung des Aufwands für das Kriegswesen auf das von Sr. Majestät schon vor zwei Jahren dafür festgesetzte Maximum von 85 Millionen mit folgendem zusammen: Se. Majestät zu bitten, daß von|| S. 389 PDF || einer aus wenigen Gliedern bestehenden Kommission unter Leitung eines diensterfahrenen Feldherrn die einzelnen Posten des Voranschlags für die Militärverwaltung durchgesehen und Vorschläge erstattet werden dürfen, in welcher Art und in welchem Maße bei einzelnen Zweigen dieser Verwaltung und bei dem Stande der Armee, der Gebühren, Branchen, Ausrüstung etc. Einschränkungen stattfinden können, um die präliminierte Summe von 96 Millionen dem bereits Ah. ausgesprochenen Maximum von 85 Millionen möglichst nahe herabzusetzen. Der Finanzminister hob dabei das besonders bei den dermaligen Valutaverhältnissen drückende Bestehen und Verweilen der k. k. Truppen im Auslande sowie die Notwendigkeit einer Verminderung der Truppen in Italien hervor, wo sich bald das bisher unerhörte Ereignis einstellen dürfte, daß, statt Geld aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche für den Staatsschatz zu ziehen, vielmehr noch Dotationena dahin zur Erhaltung der Truppen werden geschickt werden müssen.

Nachdem der Kriegsminister seinerseits, soweit es möglich und in seinem Bereiche wäre, die Bereitwilligkeit, Ersparungen zu bewirken, ausgesprochen, zugleich aber nach Durchgehung der einzelnen Posten, als Genie- und Kasernenbauten, Artilleriezeugwesen, Pferde- und Remontierungs­wesen, Verpflegswesen, Garnisonsspitäler, nachgewiesen hatte, daß eine Einschränkung in den diesfälligen Ansätzen kaum werde bewirkt werden können, weil dieselben zum großen Teile auf Ah. Anordnungen Sr. Majestät beruhen und mit der Ausführung der letzteren bereits begonnen wurde, erklärte dieser Minister, daß er sich von der vorgeschlagenen Kommission keinen Erfolg versprechen könne, weil dieselbe sich kaum zur Prüfung der von Sr. Majestät angeordneten Maßregeln wird für berechtigt halten. Auch gegen eine Überprüfung der von ihm selbst als Minister unter eigener Verantwortlichkeit innerhalb seines Wirkungskreises getroffenen Anordnungen durch die gedachte Kommission müsse er sich verwahren.

Insofern jedoch Se. Majestät geneigt wären, der Kommission diese Berechtigung zu erteilen, könne er gegen deren Bestellung nichts einwenden. Es treten sohin die übrigen Stimmführer (mit Ausnahme des Grafen v. Thun) dem Antrage des Finanzministers, Se. Majestät wegen Bestellung dieser Kommission zu bitten, umso mehr bei, als dadurch nicht nur das Publikum, sondern Se. Majestät selbst, Allerhöchstwelche die möglichste Ersparung in allen Verwaltungszweigen mit dem Ah. Kabinettschreiben vom 30. August 1851 den Ministern zur Pflicht zu machen geruhten, die Beruhigung erlangen würden, daß wenigstens alles versucht worden, um die Auslagen der Armeeverwaltung auf das unumgängliche Bedürfnis zu beschränken.

In diesem Sinne würde der Finanzministerb den Vortrag an Se. Majestät erstatten.

Nachträglich zu dem Voranschlage für das Ministerium des Inneren, welcher im Ministerrate vom 29. v. M. sub III. bereits festgestellt worden ist, erklärte der Minister des Inneren, daß mit der Einstellung rücksichtlich Zurückzahlung der Vorschüsse für die Landeskonkurrenz, ferner mit Einbeziehung der Beiträge der Kommunen für die Polizeiauslagen, Auflösung der Grundentlastungskommissionen etc. eine weitere Herabminderung des Budgets des Inneren um vier Millionen, wenn auch nicht schon für das laufende, doch gewiß für das nächste Verwaltungsjahr sich ergeben werde.|| S. 390 PDF ||

Dabei sprach er die Ansicht aus, daß es ihm angemessen erscheine, einige der größeren Posten seines Budgets, namentlich die Erhaltung der verschiedenen Humanitätsanstalten und der Gendarmerie sowie der Polizeiwache (25.000 Mann) separat aufführen zu lassen, wogegen der Finanzminister nicht nur nichts einwendete, sondern vielmehr den Minister des Inneren einlud, ihm hierwegen die geeignete Eröffnung behufs der weiteren Veranstaltung zu machen4.

Beim Voranschlage für das Ministerium des Handels und der öffentlichen Bauten bevorwortete der Finanzminister unter Darstellung des von Jahr zu Jahr gestiegenen Aufwands bei den einzelnen Positionen die Anträge des Komitees5 und zwar:

auf Streichung von 45.000 fr. bei der Zentralleitung, indem eine Herabsetzung bei mehreren Posten, namentlich bei jenen mit 30.000 fr. für Diurnisten, tunlich sein dürfte.

Der Handelsminister erklärte im allgemeinen, daß in dem Maße, als seine Ansätze herabgesetzt werden, auch die damit zusammenhängenden Arbeiten aufgegeben oder eingestellt werden müßten. Er hat durch seine Anträge wegen Aufhebung von sechs Baudirektionen und 16 Bauämtern in den Provinzen, durch Vereinigung von Sektionen seines Ministeriums etc. seine Bereitwilligkeit, alle möglichen Einschränkungen eintreten zu lassen, an den Tag gelegt. Aber die Wirkung dieser Einschränkungen kann weder augenblicklich fühlbar werden, noch sich auf das ganze Verwaltungsjahr 1852 erstrecken, da von demselben bereits mehr als ein Monat abgelaufen ist. Auch die Zusicherung einer bestimmten Summe, welche an den Budgetansätzen in Abzug gebracht werden soll, könne er nicht erteilen, sondern nur das allgemeine Versprechen, daß alle, nur immer mögliche, ohne Beeinträchtigung des Dienstes selbst ausführbare Ersparungen eingeleitet werden sollen.

So wird er also auch in Ansehung der Auslagen für das Konsulatwesen, wobei das Komitee eine Verminderung um 50.000 fr. beantragte, darauf bedacht sein, durch Nichtbesetzung einiger Posten, wenn selbe ohne Nachteil für den Dienst geschehen kann, zur Schonung der Finanzen beizutragen.

Bei den Hafen- und Sanitätsämtern erklärte er seine Zustimmung, den Bau des Gebäudes für die Zentralseebehörde in Triest zu unterlassen und hierdurch den Voranschlag um 80.000 fr. sowie um weitere 19.000 fr. für andere minder dringende Hafen- und Sanitätsbaulichkeiten herabzusetzen.

Für die kroatischen Seeanstaltenbauten sind 27.000 fr. veranschlagt. Ob und was daran erspart werden könne, vermag der Minister nicht zu bestimmen, weil ihm wohl bekannt ist, daß die dortigen Gebäude in einem so verwahrlosten Zustande sich befinden, daß deren Herstellung im allgemeinen sich als höchst dringend darstellt6.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 10. Dezember 1851.