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Nr. 532 Ministerrat, Wien, 25. Juli 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

MRZ. 2547 – KZ. 2683 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 25. Julius 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Gesuch des Adolph Thunesa

RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 26. 7.), P. Krauß 28. 7., Bach 28. 7., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion, Kulmer.

Der Ministerpräsident eröffnete, daß er einem an ihn gelangten Gesuche des in Kuefstein verhafteten Adolf Tines [sic !], worin derselbe um seine Hierhertransportierung zum Behufe wichtiger, dem Ministerpräsidenten zu machender Eröffnungen bittet, keine Folge zu geben gedenke, weil diese Eröffnungen, wenn sie wirklich beabsichtigt werden, eben so gut schriftlich in Kuefstein gemacht werden können etc1.

II. Maßnahmen gegen den Magyar Hírlap

Der Finanzminister machte auf die regierungsfeindliche Tendenz der ungrischen Zeitung Magyar Hírlap mit dem Bemerken aufmerksam, daß dagegen umso mehr etwas verfügt werden müsse, als diese Zeitung zugleich Organ der ämtlichen Mitteilungen und Kundmachungen ist, mithin gewissermaßen als Regierungszeitung erscheint, während sie in dem nicht ämtlichen Teile Artikel enthält, welche, wie mehrere vom Finanzminister vorgelesene, geeignet sind, Unzufriedenheit und Opposition gegen die Verfügungen der Regierung zu erzeugen2.

Der Minister des Inneren erinnerte, daß er diesem Gegenstande schon längst seine Aufmerksamkeit gewidmet, den Statthalter von Ungern zur strengsten Invigilierung über die dortigen Zeitungen angewiesen habe und auf eine Änderung in der Person des Redakteurs des Magyar Hírlap bedacht gewesen sei. Er ersuchte den Finanzminister, ihm die beanständete Nummer der in Rede stehenden Zeitung mit seinen Bemerkungen behufs der weitern Maßnahme im schriftlichen Wege mitzuteilen3.

III. Verdienstkreuz für Georg Wallach

Der Minister des Inneren erhielt die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Bürgermeister Georg Wallach4.

IV. Pension für Maria Motejlek

Gewöhnlich erhalten die Witwen jener Ärzte, die im öffentlichen Sanitätsdienste bei Epidemien etc. ihr Leben opfern, aus Ah. Gnade eine Pension von 100 f. ab aerario. Die Witwe des Arztes in Schüttenhofen, Motejlek, welcher infolge der Behandlung der an einem epidemischen Typhus Erkrankten starb, erhielt von der Stadt 70 f. und für jedes ihrer drei Kinder 10 f., und weil dies zusammen 100 f. ausmacht, so verweigerte das Finanzministerium die Zustimmung zu dem Antrage des Statthalters und des Ministers des Inneren, der genannten Witwe die zur Ergänzung der üblichen 100 f. noch abgängigen 30 f. aus dem Ärar zu bewilligen bzw. bei Sr. Majestät darum einzuschreiten. Nachdem jedoch ein Ah. bezeichnetes Gesuch der Witwe vorliegt, es sich nur um einen unbedeutenden Betrag und um die Ergänzung der Pension für die Person der Witwe selbst handelt, so würde der Minister des Inneren auf seinem Antrage beharren, gegen welchen sofort auch weder der Finanzminister, noch der Ministerrat etwas einzuwenden fand5.

V. Verdienstkreuz für Joseph Arthold

Erhielt der Kriegsminister die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den Wundarzt Joseph Arthold in Perchtoldsdorf wegen der Verdienste desselben um die Pflege erkrankter Soldaten6.

VI. Geschworenenlistenbildung für 1852

Der vom Justizminister in Vortrag gebrachte Entwurf einer kaiserlichen Verordnung über die Bildung der Geschwornenlisten pro 1852 (aus Anlaß der wegen noch nicht ins Leben getretener Bezirksgemeinden notwendigen Modifikation der bezüglichen Bestimmungen der Strafprozeß­ordnung) ward dem Minister des Inneren auf dessen Wunsch zur vorläufigen näheren Einsichtnahme mitgeteilt und einer späteren Beratung vorbehalten7.

VII. Todesurteil gegen Thomas Maurer

Der Justizminister referierte über das Todesurteil wider Thomas Maurer wegen Raubmordes.

In Berücksichtigung des jugendlichen Alters und der verwahrlosten Erziehung des Täters hatte der Oberste Gerichtshof mit sieben gegen drei Stimmen auf die Nachsicht der Todesstrafe angetragen, welchem Antrage der Justiz-, Finanz-, Kultus- und Minister des Inneren beitraten.|| S. 127 PDF ||

Dagegen fanden die Minister für Landeskultur, Handel und Kriegswesen einstimmig mit dem Ministerpräsidenten in den oben angeführten Umständen keinen hinlänglichen Anhaltspunkt, um auf die Nachsicht der Todesstrafe für einen Raubmörder anzutragen. Es wird demnach Sr. Majestät der bezügliche Vortrag mit dem nach dieser Abstimmung sich ergebenden alternativen Antrage unterbreitet werden8.

VIII. Todesurteil gegen Paul Dubas

Gegen den Antrag des Justizministers auf Nachsicht der wider Paul Dubas wegen Mordes verhängten Todesstrafe ergab sich keine Einwendung9.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 31. Juli 1851.