Nr. 449 Ministerrat, Wien, 31. Jänner 1851 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: K. Krauß
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 1. 2.), P. Krauß 3. 2., Bach 3. 2., Bruck, Thinnfeld, Thun, Csorich, Kulmer 1. 2.; anw.anwesend K. Krauß; abw.abwesend Stadion.
MRZ. – KZ. 372 –
- I. Todesurteil gegen Alexander Mester etc
- II. Todesurteil gegen Stephan Kovács
- III. Todesurteil gegen Andreas Obsus
- IV. Armeereduktionen
- V. Auszeichnung für Johann Schimke und Wilhelm Eichler
- VI. Auszeichnung für Euphrosine Graf
- VII. Auszeichnung für Carl Ritter v. Höpflingen
- VIII. Grenzregulierung zwischen Bayern und Tirol
- IX. Teuerungsbeitrag für steiermärkische Ständebeamte
- X. Preßgesetz
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 31. Jänner 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Todesurteil gegen Alexander Mester etc
Der Justizminister referierte über die Todesurteile wider Alexander Mester und Johann Szücs wegen Mordes, verübt im Jahre 1848 an drei als Spione des Jellačićschen Korps angesehenen kroatischen Weibern.
Der Oberste Gerichtshof hatte – mit Ausnahme eines einzigen Stimmführers – auf die Vollziehung der Todesstrafe angetragen. Gleichwohl erachtete der Justizminister, auf die Nachsicht derselben einraten zu sollen, weil der Tatbestand nach dem Sinne des Strafgesetzes von 1803 nicht vollständig erhoben ist, weil ferner vorkommt, daß die Umgekommenen, nachdem sie von den zwei vorgenannten Tätern niedergestoßen waren, noch lebten, und erst von dem nachgezogenen Volkshaufen durch Steinigen und Zuwerfen mit Erde vollends getötet worden sein mochten, und weil endlich die damalige allgemeine Verwirrung und Aufregung den von Parteiführern irregeleiteten Untertanen ein Verbrechen in dieser Tat nicht wohl erkennen ließ.
Der Ministerrat erklärte sich mit dem Antrage des Justizministers einverstanden; nur Minister Ritter v. Thinnfeld trug Bedenken, dem Begnadigungsantrage beizupflichten, weil das zuletzt erwähnte Motiv wohl auch für die Mörder Latours hätte geltend gemacht werden können1.
Gegen die weiteren Anträge des Justizministers auf Nachsicht der Todesstrafe
III. Todesurteil gegen Andreas Obsus
Andreas Obsus wegen Raubes und Mordversuchs ergab sich keine Erinnerung3.
IV. Armeereduktionen
Der Kriegsminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß die in den vorausgegangenen Sitzungen besprochenen Anträge zur Reduzierung des Armeestands unterm 24. Jänner 1851 die Ah. Genehmigung Sr. Majestät – mit einer geringen Modifikation (Erhaltung der im Küstenlande etc. stationierten Truppen auf dem Kriegsstande) erhalten haben4.
Die hierdurch den Finanzen zugehenden Ersparnisse werden berechnet und der Ausweis hierüber dem Finanzminister mitgeteilt werden5.
V. Auszeichnung für Johann Schimke und Wilhelm Eichler
Weiters trug der Kriegsminister – im Einvernehmen mit dem Handelsminister – für mehrere Angestellte bei der südlichen Staatseisenbahn, die sich um den Transport der k. k. Truppen besonders verdient gemacht haben, auf die Erwirkung einer Ag. Auszeichnung an, und zwar für den Oberingenieur Schimke auf Verleihung des Goldenen Verdienstkreuzes mit Krone und für den Oberingenieur Eichler auf eine Dose im Werte von 500–600 fr., dann für mehrere andere auf die Bezeigung der Ah. Zufriedenheit.
Der Ministerrat fand hiergegen nichts zu erinnern6.
VI. Auszeichnung für Euphrosine Graf
Ferner beantragte der Kriegsminister für die um die Pflege der kranken und verwundeten Soldaten in den italienischen und ungrischen Feldzügen hochverdiente Professorswitwe Euphrosine Graf die Ag. Verleihung eines Chiffreringes, oder nach dem Erachten des Finanzministers, dem auch die Übrigen beitraten, des Goldenen Verdienstkreuzes7; endlich
VII. Auszeichnung für Carl Ritter v. Höpflingen
ebenfalls mit allseitiger Zustimmung für den in mehrfacher Beziehung, insbesondere durch Gründung eines Invalidenfonds für Galizianer ausgezeichneten Lemberger Magistratsvorstands Gubernialrat v. Höpflingen die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes des Franz Joseph-Ordens8.
VIII. Grenzregulierung zwischen Bayern und Tirol
Der Minister des Inneren referierte über den zur Ratifikation eingesandten Grenzberichtigungsvergleich zwischen Tirol und Bayern. Derselbe enthält nur eine schließliche Vervollständigung des bereits im Jahre 1844 zustande Gekommenen und dürfte sich zur unverweilten Ratifikation eignen, obgleich der Handelsminister in einer|| S. 234 PDF || Zuschrift an den Minister des Inneren darauf angetragen hatte, diese Verhandlung mit jener über die Inn- und Donauschiffahrt in Verbindung zu bringen9.
Nachdem nun aber der Handelsminister seine diesfällige Absicht näher dahin erklärt hatte, durch Hinausschiebung der Ratifikation des Grenzberichtigungsvertrags die bayrische Regierung ihrerseits zur Finalisierung der bei ihr seit mehr als vier Monaten anhängigen Verhandlung wegen der Inn- und Donausschiffahrt zu bewegen, so erklärte sich der Minister des Inneren bereit, mit der Vorlage des Grenzberichtigungsvertrags zur Ratifikation noch einige Zeit zuwarten zu wollen10.
IX. Teuerungsbeitrag für steiermärkische Ständebeamte
Über das Einschreiten der steiermärkischen Stände, welche vor kurzem mit Ah. Genehmigung ihren unter 800 fr. besoldeten Beamten einen Teuerungszuschuß von 3000 fr. ausgeteilt hatten11, nunmehr auch unter den höher besoldeten Beamten eodem titulo et modo eine Summe von 2000 fr. ex domestico verteilen zu dürfen, gedenkt der Minister des Inneren – mit Zustimmung des Ministerrates – ablehnend zu antworten, weil für diese letzteren nicht dieselben Rücksichten wie für die minder besoldeten Beamten sprechen und die Ausdehnung der Begünstigung auf alle nur zu Berufungen bei alf. Beamtena Anlaß geben würde12.
X. Preßgesetz
besprach der Minister des Inneren die Grundzüge des neuen Preßgesetzes13. Einig mit dem Justizminister darin, daß die Verhandlung über Preßvergehen materiell und formell unter das gemeine Recht zu stellen sei, beschränkt er seinen Entwurf auf die Bestimmungen über die Modalitäten der Berechtigung zur Herausgabe von Zeitschriften, Erhöhung und antizipative Ergänzung der Kautionen (wogegen jedoch der Justizminister vorläufig schon seine Bedenken äußerte), Strenge gegen Kolporteurs etc. und auf die in dem Einbegleitungsvortrage (nach der Andeutung des Finanz- und Handelsministers in das Gesetz|| S. 235 PDF || selbst) aufzunehmende, der Regierung vorbehaltene Befugnis, jedes Journal, wenn es staatsgefährliche Tendenzen verfolgt, zu unterdrücken.
Zum Behufe der eindringlicheren Beurteilung wird der Entwurf lithographiert und jedem der Minister mitgeteilt werden14.
Wien, am 1. Hornung 1851. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 4. Februar 1851.