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Nr. 390 Ministerrat, Wien, 6. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 7. 9.), Krauß 9. 9., Bach 9. 9., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Csorich; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3657 – KZ. 2968 –

Protokoll der am 6. September 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Beschwerde der Bankdirektoren über die Redaktion des „Lloyd“

Der Ministerpräsident las eine Eingabe des Finanzministers und eine mit derselben vorgelegte Beschwerdeschrift der in Wien anwesenden Direktoren der Bank gegen die aufreizenden und beleidigenden Artikel des „Lloyd“ in Ansehung dieses Institutes vor1.

Es wird darin dargestellt, wie durch die im „Lloyd“ vorkommenden böswilligen, gegen die Bank gerichteten Darstellungen die öffentliche Meinung irregeführt, das Zutrauen erschüttert und der Kredit des Staates gefährdet wird. Es wird weiter bemerkt, daß durch eine Ah. Entschließung vom 18. Juni 1849 den Mitgliedern der Bankdirektion die Anerkennung Sr. Majestät für ihre ausgezeichneten Verdienste zuteil wurde2 und daß der Lloyd dessenungeachtet fortfahre, Schmähungen und Verleumdungen gegen die Bank, das erste Kreditinstitut des Staates, in die Welt zu senden. Unter solchen Umständen sei es notwendig, daß entweder ihr Wirken öffentlich anerkannt oder sie von ihren Posten entfernt werden. Sie hätten sich jederzeit nach den Statuten und dem Reglement des Institutes benommen und selbe nur dort überschritten, wo es durch die unabweisbare Notwendigkeit geboten und durch Verfügungen und Vorschriften des Staates angeordnet ward. Die Mitglieder der Bankdirektion stellen demnach die Bitte, der Ministerrat wolle zur allgemeinen Kenntnis bringen, daß sie und die Bank unter der Kontrolle des Finanzministers ihrer Aufgabe auf das gewissenhafteste zur vollen Zufriedenheit des Ministerrates und vollkommen entsprochen haben und daß die Angriffe des Lloyd gegen die Bank nur Verleumdungen sind.

Der Ministerpräsident findet es bedauerlich, daß die hier erwähnten Angriffe auf die Bank in einem Regierungsblatte, dem Lloyd, vorkommen, welcher sonst die Regierungsmaßregeln unterstützt und nur mit der Bank sich in Opposition befindet. Gerade hierdurch werde diese Angelegenheit wichtig und in ihren Folgen bedenklich, indem die Meinung Grund gewinne, daß die gegen die Bank gerichteten Artikel des Lloyd unter|| S. 249 PDF || dem Einflusse des einen oder des anderen Ministers stehen und daß demnach Mißverständnisse und Spaltungen im Ministerium bestehen, was nicht der Fall sei. Hat überdies die Bank, wie von dem Finanzminister versichert wurde, innerhalb der Statuten und des Reglements, mit Rücksicht auf die für die schwierigen Zeitverhältnisse erlassenen Vorschriften gehandelt, so könne ihr eine Erklärung darüber, ein anerkennendes Zeugnis, nicht wohl verweigert werden. Mit dieser Erklärung, bemerkte der Ministerpräsident, würde auch die Justifikation des Bankgouverneurs und des Bankkommissärs Ministerialrat Radda implicite ausgesprochen sein, für welche nach der Ansicht des Finanzminister etwas geschehen müsse.

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß findet gleichfalls den Umstand, daß die Ausfälle gegen die Bank in einem ministeriellen oder gouvernementalen Blatte vorkommen, bedenklich und gefährlich. Wenn in einem solchen Blatte immer dem Volke vorgeredet wird, die Angelegenheiten der Bank werden schlecht und unredlich verwaltet, so wird man es, da die Opposition für die Bank nicht in die Schranken treten wird und die Provinzialblätter solche Artikel nachdrucken, zuletzt glauben. Im Auslande mache es eine sehr schlechte Wirkung, wenn der Lloyd, ein sonst gutgesinntes Blatt, solche Ausfälle enthält. Hier handle es sich um eine öffentliche Angelegenheit, um das erste Kreditinstitut des Staates, welches man nicht herabsetzen und verleumden lassen darf. In der Erwiderung an die Bank, daß sie den Statuten und dem Reglement vollkommen entsprochen habe, wäre nach der Ansicht des Finanzministers das Wort „vollkommen“ zu umgehen. Ferner wäre nach seiner Ansicht der Stadtgouverneur FZM. Baron Welden aufmerksam zu machen, wie er im Belagerungszustande eine ganze Serie aufreizender Artikel gegen die Bank in den Llyod habe aufnehmen lassen können, und gleichzeitig aufzufordern, die Redaktion des Lloyd ernstlich verwarnen zu lassen, sich der Aufnahme ähnlicher Artikel in ihr Blatt für die Zukunft umso sorgfältiger zu enthalten, als im Wiederholungsfalle ihr Blatt unnachsichtlich der Suspension verfallen würde.

Der Minister Freiherr v. Bruck findet den Vorgang der Bank insofern gerechtfertigt, als die Verhältnisse, unter denen wir leben, außerordentlich sind. [Dadurch] daß die Bank gegenwärtig 3% Kassaanweisungen des Staates nimmt und dafür Banknoten ausgibt, leistet sie dem Staate einen wesentlichen Dienst. Unter anderen Umständen wäre die Annahme von zinstragenden Papieren und Hinausgabe von Banknoten dafür, während die Banknoten nicht gehörig gedeckt sind, nicht wohl zu rechtfertigen. Von diesem Gesichtspunkte allein müsse dieser Gegenstand aufgefaßt werden. Der Handelsminister erkennt es übrigens als einen großen Fehler, daß die Bank eine Publikation darüber in dem Sinne ergehen ließ, daß sie die Annahme und das Zurückbehalten der 3% Kassaanweisungen nicht wünsche, aber es nicht anders machen könne; hierdurch sei der Streit eigentlich provoziert worden. Gegen die Erklärung, daß die Bank statutenmäßig vorgegangen, habe der Minister Freiherr v. Bruck nichts zu erinnern, obgleich er dafürhält, daß diese Erklärung der Bank wenig nützen würde, wenn sie nicht gleichzeitig die Beruhigung erhielte, daß ähnliche Artikel im Lloyd nicht mehr vorkommen werden. In der erwähnten Erklärung würde Baron v. Bruck eine Hinweisung auf die außerordentlichen Umstände, unter denen die Bank sich benommen, als notwendig erkennen.

Der Justizminister Ritter v. Schmerling fände es bedenklich, daß der Ministerrat sich mit der Bankdirektion identifiziere. Wenn der Bankdirektion auch keine Unredlichkeit zur Last falle, so habe sie sich doch so benommen, wie es gute Patrioten zu|| S. 250 PDF || tun nicht pflegen, und sie habe nichts getan, um die Finanzen des Staates zu erleichtern. Indessen habe er nichts dagegen, daß der Bankdirektion, gestützt auf den Bericht des Bankkommissärs Ministerialrat Radda und nach Einsichtnahme der Akten, das Zeugnis erteilt werde, sie habe sich innerhalb der Grenzen der Statuten und des Reglements benommen.

Der Minister Dr. Bach , dann die Minister Ritter v. Thinnfeld und FML. Freiherr v. Csorich erachteten gleichfalls, daß es keinem Anstande unterliegen dürfte, der Bankdirektion die Erklärung zu geben, daß sie sich statutenmäßig benommen habe, wofür schon die Intervenierung des Bankkommissärs Ministerialrat Radda die Bürgschaft gewähre, und daß die Redaktion des Lloyd ernstlich zu verwarnen wäre, ähnlichen Artikeln in ihrem Blatte künftig Aufnahme zu gestatten, widrigens dasselbe im Wiederholungsfalle suspendiert werden müßte.

Nur der Minister Graf Thun meinte, der Regierung könne nicht zugemutet werden, jedem, der von der Presse angegriffen, ein Zeugnis seiner Rechtfertigung auszustellen. aAuch werde damit dem Kredite der Bank, insofern er unter den Angriffen der Presse leide, nicht geholfen werden. Dieser Kredit habe durch die Einberufung der Kommission, welche beauftragt war, Vorschläge zu ihrer Reform zu erstatten, leiden müssen und dürfte nur durch die Erledigung dieser Vorschläge wieder gründlich befestiget werden können.a

Das Conclusum des Ministerrates fiel dahin aus, der Bankdirektion die Erklärung im Wege des Ministerpräsidenten zukommen zu machen, daß sie sich in den außerordentlichen Umständen und mit Rücksicht auf die für diese Zeitumstände erlassenen Vorschriften statutenmäßig benommen habe. Der Bankdirektion wäre gleichzeitig die Beruhigung zu geben, daß ähnliche Ausfälle gegen die Bank nicht mehr vorkommen werden, zu welchem Behufe Baron Welden aufzufordern wäre, die Redaktion des Lloyd in der oberwähnten Art zu verwarnen.

Die Verfassung dieses Erlasses an die Bankdirektion etc. hat der Finanzminister Freiherr v. Krauß übernommen3.

II. Wahl Anton Clemanns zum Bürgermeister von Innsbruck

Der Minister des Inneren Dr. Bach erwirkte die Zustimmung des Ministerrates zu dem beabsichtigten Antrage bei Sr. Majestät auf die Ah. Genehmigung der auf den Dr. Clemann gefallenen Wahl (von 28 unter 30 Stimmen) zum Bürgermeister in Innsbruck. Dr. Clemann ist bereits im Jahre 1848 provisorischer Bürgermeister daselbst gewesen, und es ist gegen denselben nichts Nachteiliges vorgekommen4.

III. Gleichstellung der geistlichen Professoren in Galizien mit den weltlichen bezüglich der Gehalte

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun referierte, es sei im Jahre 1807 die Einrichtung getroffen worden, daß die Professoren|| S. 251 PDF || des geistlichen Standes an den Gymnasien um 100 f. weniger Gehalte haben sollten als die Professoren des weltlichen Standes5. Die ruthenische Versammlung der Geistlichen in Galizien stelle nun vor, es von dieser Vorschrift für die ruthenischen (griechisch-katholischen) Geistlichen aus zwei Gründen abkommen zu lassen, a) weil die ruthenischen Geistlichen verheiratet sind und Familie haben, was bei den römisch-katholischen nicht der Fall sei, und b) weil die Meßstipendien in Galizien nur wenige und geringer sind.

Graf Thun findet diese Gründe berücksichtigungswürdig; allein, nach seiner Ansicht ginge es nicht wohl an, es von dieser Vorschrift für die ruthenischen Geistlichen in Galizien abkommen, sie dagegen für die dortigen römisch-katholischen Geistlichen bestehen zu lassen. Nach seiner Meinung wäre jene Vorschrift allgemein aufzuheben und ein diesfälliger Antrag an Se. Majestät zu stellen, weil auch die katholischen Geistlichen nicht allein stehen und mancherlei Bedürfnisse (für Arme und Verwandte) haben, und weil die Meßstipendien meistens nur ärmere Geistliche erhalten. Von den ruthenischen Geistlichen wenden sich nur wenige dem Lehrstande zu, und wenn durch die Verbesserung des Gehaltes sich künftig mehrere römisch-katholische Geistliche diesem Stande widmen sollten (bis jetzt sind es fast ausschließend nur die Katecheten), so würde die dadurch dem Studienfonds zugehende größere Last wieder genügend dadurch aufgewogen werden, daß bei diesen Geistlichen die Versorgung der Witwen und Kinder entfällt.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage, jedoch nur für die Zukunft und nicht auch mit dessen Anwendung auf die schon angestellten geistlichen Professoren, einverstanden. Wenn die bereits angestellten geistlichen Gymnasialprofessoren eine gleiche Begünstigung ansprechen sollten, so werde man von Fall zu Fall die Umstände erwägen und darnach das Weitere verfügen6.

IV. Rehabilitierung Johann Balassas

Weiter trug der Minister Graf Thun an, die Rehabilitierung des infolge kriegsrechtlichen Urteils vom Amte entsetzten Professors an der medizinischen Fakultät der Pester Universität Dr. Johann Balassa im Gnadenwege bei Sr. Majestät zu erwirken7.

Was diesem Professor zur Last fällt, ist, daß er im Oktober 1848 an Kossuth zwei k.k. Offiziere von magyarischer Nationalität zur besonderen Verwendung in der damaligen ungarischen Armee empfahl, daß er für die Pflege der Insurgenten gesorgt und daß er die Stelle eines Direktors der medizinischen Fakultät auch während der Rebellenherrschaft beibehielt.

Für das erste Vergehen wurde er zu einem dreimonatlichen Profossenarreste verurteilt, welche Strafe ihm vom FZM. Baron Haynau teilweise nachgesehen wurde. Hinsichtlich der ärztlichen Pflege der Insurgenten wird bemerkt, daß dies bloß aus dem Motive der Humanität geschah, und daß er auch k.k. Offizieren seine Hilfe angedeihen ließ, wofür|| S. 252 PDF || ihm von dem Feldmarschall Fürsten Windischgrätz ein eigenes Belobungsdekret und von dem k.k. Offizierskorps ein dankendes Schreiben zuging8, und hinsichtlich des letzten Punktes, daß er die Anstellung als Direktor im Jahre 1848 noch unter der legitimen Regierung erhielt und sie während der Rebellenherrschaft nur zum Vorteile der Fakultät nicht aufgab. Aus diesen Gründen unterstützt Graf Thun den Antrag des Baron Geringer auf die Rehabilitierung dieses ausgezeichneten Professors und Operateurs.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden9.

V. Umwandlung des Preßburger Gymnasiums in ein Staatsgymnasium

Ferner referierte der Minister Graf Thun, daß das Preßburger Gymnasium den Benediktinern abgenommen und in ein Staatsgymnasium umgewandelt werden möge. In Ungarn, bemerkte derselbe, haben geistliche Korporationen die meisten Gymnasien inne, was die Unzukömmlichkeit habe, daß die Regierung keinen ergiebigen Einfluß auf dieselben üben kann. Das Streben des Grafen Thun gehe nun dahin, die dortigen Gymnasien so wie in den anderen Provinzen zu organisieren. Seit dem Jahre 1812 besorgen auch die Benediktiner einige solche Anstalten, die sie aber gegenwärtig nicht alle mit Geistlichen besetzen können, und daß zum Teile geistliche und zum Teile weltliche Professoren an einem Gymnasium verwendet werden, dagegen erklärte sich der Vorsteher des Ordens und stimmte bei, daß das Preßburger Gymnasium zu einem Staatsgymnasium erhoben und die dort disponiblen Geistlichen an seinen anderen Gymnasien verwendet werden.

Der Minister Graf Thun beabsichtiget, in diesem Sinne den Antrag an Se. Majestät zu stellen, wogegen sich von Seite des Ministerrates keine Erinnerung ergab10.

VI. Biereinfuhr für die k.k. Truppen in Vorarlberg

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte hierauf, daß auch heuer, wie es im verflossenen Jahre geschah, die Militärautoritäten zugunsten der k.k. Truppen in Vorarlberg, bei dem hohen Preise des Bieres daselbst, das Ansuchen gestellt haben, daß das Bier zollfrei aus dem Auslande eingeführt werden dürfe11. Dieses auf eine Verminderung der Verzehrungssteuer hinausgehende Gesuch habe der Finanzminister heuer, wie im vorigen Jahre, zurückgewiesen und gedenke auch das wiederholte diesfällige Einschreiten des Statthalters ebenso zu erledigen, wogegen nichts erinnert wurde12.

VII. Renitenz des Steuerdirektors Donat Tomić v. Trescheno gegen den Ministerialrat Vinzenz v. Kappel; deutsch-kroatische Sprachdifferenz

Schließlich eröffnete der Finanzminister, daß er aus einer früheren Zuschrift aus Kroatien in Erfahrung gebracht habe, daß bder Steuerdirektorb Tomić daselbst sich unanständig über den dortigen Steuerdirektor Ministerialrat Kappel geäußert und|| S. 253 PDF || erklärt habe, ihm nicht unterstehen und nicht anders als kroatisch schreiben zu wollen13. Darüber habe der Finanzminister Freiherr v. Krauß den Ban angegangen, sich über die Wahrheit dieser Daten nach Vernehmung des Tomić zu äußern. Nach der nun vorliegenden Zuschrift des Ban scheint derselbe den Tomić nicht vollständigc vernommen zu haben, wenigstens erhelle es nicht aus dieser Zuschrift. Eine Stelle komme aber in dieser Zuschrift (bezüglich der kroatischen Korrespondenz) vor, in welcher der Ban mit Beziehung auf eine Ah. Entschließung erklärt, es liege ganz im Rechte und in der Pflicht des Tomić, nur in der kroatischen Sprache zu schreiben14.

Der Finanzminister bemerkt, jene Ah. Entschließung habe den Unterschied zwischen den Landes- und Reichsbehörden und zwischen den Landes- und Reichsangelegenheiten festgestellt und verordnet, daß in den Landesangelegenheiten in der Landessprache, in den Reichsangelegenheiten aber in der Regierungssprache zu korrespondieren sei. Der Ban scheine die Steuerdirektion für eine Landesbehörde zu halten, was sie, da sie die Einhebung aller Steuern und Abgaben und eine wichtige Staatsangelegenheit besorgt, nicht ist. Nach der Ansicht des Finanzministers wäre dem Ban zu erwidern, daß zufolge jener Ah. Entschließung nur mit den für Landesangelegenheiten bestimmten Behörden in der Landessprache, mit den für die Reichsangelegenheiten eingesetzten Behörden aber in der Regierungssprache zu korrespondieren sei, und daß demnach seine obige Ansicht hinsichtlich der Korrespondenz mit der dortigen Steuerdirektion eine irrige sei.

Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, und nur der Minister Graf Thun glaubte bemerken zu sollen, daß eine solche Unterscheidung zwischen den Landesbehörden und den Reichsbehörden und ob sie bloß Landes- oder Reichsangelegenheiten besorgen, wie es bei der Steuereinhebung der Fall, welche auch für das Land gleichzeitig stattfindet, immerhin großen Schwierigkeiten unterliege. Die Reichsverfassung mache diesfalls keinen Unterschied .15

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Bilin, den 13. September 1850.