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Nr. 382 Ministerrat, Wien, 14. August 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 15. 8.), Krauß 18. 8., Bach 18. 8., Schmerling, Bruck, Csorich, Kulmer 16. 8.; abw. Stadion, Thinnfeld, Thun.

MRZ. 3368 – KZ. 2822 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 14. August 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Gesuche politischer Flüchtlinge in Hamburg um Rückkehr

Der Ministerpräsident eröffnete, daß der k.k. Gesandte in Hamburg angefragt habe, wie er sich in Ansehung der bei ihm nun häufig einlangenden Gesuche politischer Flüchtlinge um Bewilligung der Rückkehr zu benehmen habe1.

Da dem Gesandten eine Entscheidung darüber nicht zukommt, so wäre er anzuweisen, derlei Gesuche dem Ministerium einzusenden, und wird der Minister des Äußern hierwegen mit jenem des Inneren das Einvernehmen pflegen2.

II. Gnadengabe für Clara Hubner

Der Finanzminister referierte über seinen an Se. Majestät erstatteten Vortrag vom 6. August 1850, KZ. 2887, in betreff der vom Justizminister unterm 26. Mai 1850, [KZ.] 1835, beantragten Beteilung der Kerkermeisterswitwe Clara Hubner und ihrer Tochter mit Gnadengaben3, wobei der erstere erklärte, an dem seinen abweislichen Antrag motivierenden Grundsatze festhalten zu müssen, wenn man aber aus Rücksicht für [die] geltend gemachten Billigkeitsgründe auf einer Beteilung bestehen wolle, diese doch nur auf die Witwe allein zu beschränken wäre.

Man vereinigte sich also in dem Antrage auf Beteilung der Witwe mit täglich acht Kreuzern4.

III. Druck der serbischen liturgischen Bücher

Wegen des Druckes der liturgischen Bücher für die Serben hat sich der Minister des Inneren einen umständlichen Nachweis und Kostenanschag vom Direktor der Staatsdruckerei vorlegen lassen5. Nach demselben sind 28 Werke, jedes mit 500 Exemplaren aufzulegen, welche, da die Matrizen neu angefertigt werden müssen, circa 40.000 fr. kosten würden.|| S. 211 PDF ||

Da der Vorteil, diese Bücher im Inlande drucken zu lassen, jedenfalls überwiegend ist, so erbat und erhielt der Minister des Inneren die Zustimmung des Ministerrates, wegen Übernahme des Verlags dieser Bücher durch die Staatsdruckerei mit dem Finanzminister in weitere Verhandlung zu treten6.

In betreff der romanischen Kirchenbücher behielt sich der Minister die weitere Nachforschung vor, woher dieselben bisher bezogen worden7.

IV. Vorschüsse für Urbarialrechte in Siebenbürgen. Aufklärung hierwegen auch in Ungarn

erbat und erhielt derselbe Minister in thesi die Zustimmung des Ministerrates dazu, daß zur Bemessung der Ärarialvorschüsse für die aufgehobenen Urbarialbezüge in Siebenbürgen der Satz von 1 fr. per Jahr von jedem Joch untertänigen Grundbesitzes angenommen und somit im ganzen 1½ Millionen Gulden für die zwei Jahre 1849 und 1850 für diesen Zweck verwendet werden dürfen8.

Wegen der Ausführung wird der Minister des Inneren mit dem Finanzminister in Verhandlung treten, und dieser bei diesem Anlasse die erforderliche Belehrung zur Hebung der bisher in Ungern aus Mißverständnis oder üblem Willen vorgekommenen Anstände gegen die Bedingungen der Erlangung solcher Vorschüsse sowohl an die Landesbehörden als auch auf den Wunsch des Ministerpräsidenten mittelst Aufnahme in die Zeitung erlassen9.

V. Verzeichnis zu begnadigender ungarischer Aufständischer

Der Minister des Inneren legte ein von der Kommission zur Sichtung der verurteilten ungrischen politischen Verbrecher vorgelegtes, neues Verzeichnis über 32 zu begnadigende und fünf unter polizeiliche Aufsicht zu stellende Individuen vor10.

Auf die Bemerkung des Ministerpräsidenten , daß hierunter sehr bedenkliche Leute sich befinden und es jedenfalls geraten sein dürfte, vor jedem weiteren Gnadenakte eher das Benehmen der bereits Begnadigten zu beobachten, beschränkte der Minister des Inneren seinen Antrag darauf, dieses Verzeichnis einer nochmaligen strengen Revision zu unterziehen und von der Begnadigung alle jene auszuschließen, welche entweder wegen besonders hervortretender Teilnahme an der Rebellion oder sonst als bedenklich sich darstellen11.

VI. Todesurteile

Der Justizminister referierte über nachstehende Todesurteile a) wider Georg Tóth wegen Brandlegung, b) wider Karl Karolyi wegen Vatermordes und c) wider Alexander|| S. 212 PDF || Minder wegen Nachfälschung öffentlicher Kreditpapiere, sämtlich mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts erinnert wurde12.

VII. Höhere Pension für Johann Dorfner

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten unterstützte die Bitte des pensionierten Bauoffizials Johann Dorfner, welcher 53 Jahre, jedoch mit Unterbrechung, gedient hat, um Bewilligung seines ganzen Aktivitätsgehalts per 700 fr. statt der ihm normalmäßig gebührenden Hälfte als Pension, wogegen unter den obwaltenden Verhältnissen und da Dorfners Gesuch mit der Bezeichnung ab imperatore herabgelangte, der Finanzminister nichts einzuwenden fand13.

VIII. Inschrift der Kettenbrücke bei den Weißgerbern. Verwendung der Gedächtnisstücke der alten Brücke

Die Anfrage, ob die für die neue Kettenbrücke bei den Weißgerbern vorbereitete Inschrift: „Ferdinandus I. etc. MDCCCXLVIII“ auf diesem Bauwerke angebracht werden dürfe, ward als keinem Anstande unterliegend bejaht; die weitere Frage, was mit den in den Fundamenten der alten Franzensbrücke dortselbst gefundenen Münzen mit der Jahreszahl der Grundsteinlegung sowie mit der bleiernen Gedächtnistafel zu geschehen habe, von dem Finanzminister dahin beantwortet, daß diese Gegenstände an die Staatszentralkasse abzuführen seien14.

IX. Provisorisches Gesetz über die Bezirks- und Kreisgemeinde

Der Minister des Inneren trug den beiliegenden Entwurf eines provisorischen Bezirks- und Kreisgemeindegesetzes vor15.

Der Minister des Inneren hatte selbst mehrere Modifikationen in den Bestimmungen dieses Entwurfs in Antrag gebracht. Gleich die erste war: azum § 1, daß statt „vertreten“ gesetzt werde: „deren Angelegenheiten etc. besorgt werden“;a zum § 3, daß die Zahl der Bezirksausschußmitglieder in Bezirken, die mehr als 20.000 Einwohner zählen, statt progressiv um ein Glied für je 5000 unbeschränkt zu steigen, niemals die Zahl von 30 sollen übersteigen dürfen.

Diese Modifikation, welche wegen des ihr zum Grunde liegenden Prinzips der Einschränkung der Vertretung bnach der Volkszahlb den Beifall des Ministerpräsidenten und des Minister Baron Kulmer erhielt, ward jedoch vom Minister des Inneren selbst wieder zurückgenommen, weil es sich nach der Bemerkung des Finanzministers || S. 213 PDF || hier nicht um eine politische Vertretung, sondern um die Vertretung materieller Interessen und um Verteilung von Auflagen handelt, für welche die Bevölkerung den entscheidensten Maßstab abgibt, bis nicht die direkte Besteuerung selbst zum Maßstabe genommen werden kann. Es wurde daher die Anordnung des § 3 mit dem Beisatze beibehalten, daß selbe provisorisch bis zum Eintritt der Einteilung nach dem Maßstabe der direkten Besteuerung zu gelten habe.

§ 7 wurde der Vorsitz bei der Wahl dem Bezirkshauptmann eingeräumt und hiernach auch der § 15 modifiziert. § 25 wurde statt „Obmann“ „Vorstand“ gesetzt und der „Schriftführer“ ausgemerzt.

§ 26 ward die Dauer der Versammlung auf drei Tage mit dem Vorbehalte der Verlängerung im Falle des Bedarfs,

§ 27 aber die Wiederberufung des Bezirksausschusses im nächsten halben Jahre angenommen,

§ 37 statt „ein besonders Gesetz“ der Ausdruck „Landesgesetz“ beliebt.

Im III. Abschnitte sowohl I. als II. Hauptstücks ward die Entfernung aller parlamentarischen Formen aus der Art der Geschäftsbehandlung des Bezirks- und des Gemeindeausschusses möglichst angestrebt.

§ 76 ward die Dauer der Kreisvertretungsversammlung auf acht Tage beschränkt, und

§ 77, wie bei der Bezirksvertretung, die Wiederberufung auch der Kreisvertreter dem Zeitpunkte der nächsten ordentlichen Halbjahresversammlung vorbehalten; endlich

§ 105 die Berufung der Kreisversammlung dem Kreispräsidenten (statt wie im Entwurfe dem Statthalter) überlassen.

Nach diesen Modifikationen wird der Minister die endliche Redaktion des Entwurfs besorgen und denselben der Ah. Sanktion unterlegen16.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. cIschl, den 21. August 1850.c