Nr. 233 Ministerrat, Wien, 20. Dezember 1849 - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; anw.anwesend Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE.Bestätigung der Einsicht (Schwarzenberg 21. 12.), Krauß 22.12., Bach 22.12., Gyulai 22.12., Schmerling 22.12., Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 21.12.; abw.abwesend Stadion.
MRZ. 4730 – KZ. 3927 –
- I. Strafgesetz gegen Privatpapiergeld
- II. Reform des Quarantänewesens
- III. Räumung der Insel San Giorgio
- IV. Niederösterreichische Statthalterstelle
- V. Hilfsbeamte für die böhmische Schulinspektion
- VI. Trennung der administrativen Justiz von den Ministerien
- VII. Beisetzung von vier Tirolern bei Hofers Monument in Innsbruck
Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 20. Dezember 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Strafgesetz gegen Privatpapiergeld
Der Justizminister trug vor den ihm vom Finanzministerium mitgeteilten Entwurf eines Strafgesetzes gegen die Ausgabe von Privatpapiergeld1.
Nach einer längeren Debatte, wobei sowohl von ihm, als auch vom Kultusminister die Notwendigkeit eines Strafgesetzes gegen derlei Privatpapiergeldsemissionen in Zweifel gezogen wurde, (indem der erstere durch Versagung jedes gerichtlichen Schutzes der Annahme, letzterer dagegen durch die Gewährung der strengsten wechselrechtlichen Exekution der Ausstellung solcher Papiere am füglichsten begegnen zu können vermeinte) einigten sich der Finanz- und der Justizminister dahin, den Gegenstand in einer gemeinsamen Beratung zwischen dem Ministerialrate Baron Pratobevera beim Justiz- und dem Ministerialrate Radda des Finanzministeriums ausarbeiten zu lassen und sodann abermals im Ministerrate in Vortrag zu bringen, wobei der erst zum Schlusse der Verhandlung gekommene Minister des Inneren seine Meinung über diesen Gegenstand abzugeben sich vorbehielt2.
II. Reform des Quarantänewesens
Der Handelsminister referierte über das Resultat der zwischen ihm und den Ministerien des Inneren, des Krieges, des Äußern und der Finanzen eingeleiteten vorläufigen Verhandlung wegen Reform des Quarantänewesens3.
|| S. 920 PDF || Im Grundsatze einig wären die noch bezüglich der Form und Ausführung seiner Vorschläge obwaltenden Differenzen seines Erachtens durch nachstehende Propositionen zu beheben:
1. Es soll am Sitze der Zentralregierung eine Kommission eingesetzt werden, welche alle Quarantäneangelegenheiten der ganzen Monarchie zu Lande und zur See ain ihren Beratungen und Entscheidungena zu umfassen hat. Damit durch die Einführung der Kommission der Staatsschatz nicht in Anspruch genommen werde, ferner damit die Interessen der einzelnen Ministerien dabei gehörig vertreten, insbesondre aber den Anforderungen der öffentlichen Gesundheitspflege die gebührende Rechnung getragen werde, wird bestimmt, a. daß für diese Kommission keine neuen, mit welch immer für einem Kostenaufwande verbundenen Organe geschaffen werden sollen, daß vielmehr b. das Ministerium des Inneren, des Äußern, des Kriegs, des Handels und der Finanzen, und zwar jedes durch einen Abgeordneten oder durch dessen zu bezeichnenden Stellvertreter in der Kommission vertreten sein sollen, c. daß, wenn bei wichtigen prinzipiellen Fragen die Kommission mit fremden, nicht unmittelbar dazugehörenden Mitgliedern sich verstärken wollte, von Seite des Kriegsministeriums auch ein Militär beigezogen werde, und die zu solchen außerordentlichen Beratungen berufenen Ärzte vom Ministerium des Inneren bestimmt werden, d. daß jedem Vertreter eines Ministeriums das Veto für jene Fälle vorbehalten bleibe, in welchen er eine besondre Entscheidung seines Ministers einzuholen für nötig findet, e. daß Abschriften der jeweiligen Beratungsprotokolle sogleich allen Ministerien migeteilt werden, f. daß der von der Kommission zu verfassende Entwurf ihrer Geschäftsführung vorerst den Ministerien zur Genehmigung vorgelegt werde, g. daß der jedesmalige Referent der Sanitätspolizei beim Ministerium des Inneren der beständige Vorsitzer und Referent der Kommission sei.
2. Die Ausführung der Beschlüsse dieser Kommission in Quarantäneangelegenheiten an Ort und Stelle bleibt wie bisher den bestehenden Organen vorbehalten und zwar a. in den Militärgrenzgebieten den Militärbehörden, welche dem Kriegsministerium und b. längs der ganzen übrigen Landesgrenze den politischen Behörden, die dem Ministerium des Inneren unterstehen, dann c. längs der ganzen Meeresküste den Hafenämtern, den damit zu verbindenden Sanitäts-, Kontumaz- und Lazarettämtern und Anstalten, die der Zentralseebehörde in Triest und dem Handelsministerium unterstehen.
Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen vollkommen einverstanden4.
III. Räumung der Insel San Giorgio
Der Handelsminister teilte in Beziehung auf die am 17. Dezember sub IV. besprochene Unterbringung des Freihafens von Venedig mit, daß Feldmarschall Graf Radetzky geneigt ist, die Insel San Giorgio dem gedachten Handelszwecke einzuräumen,|| S. 921 PDF || wodurch sich dann alle weiteren hierwegen zu treffenden Verfügungen beheben würden5.
IV. Niederösterreichische Statthalterstelle
Der Minister des Inneren kam auf die gestern besprochene Besetzung der niederösterreichischen Statthaltersstelle zurück6 und schlug vor, hierzu den seiner Überzeugung nach für diesen Posten vollkommen und vorzugsweise vor allen anderen geeigneten Ministerialrat v. Mitis bei Sr. Majestät in Antrag zu bringen, indem er von dessen Loyalität und Ergebenheit erwartet, daß derselbe ungeachtet seines bisherigen Sträubens diesen Posten nicht ausschlagen werde, wenn er ihm von Sr. Majestät würde verliehen worden sein.
Der Ministerrat war hiermit einverstanden, und der Justizminister erklärte mit Erstattung seines unterm 11. d.M. sub I. beratenen Vorschlags für die Gerichtspräsidenten in einigen Kronländern, worunter Mitis für die Präsidentenstelle des Landesgerichts in Wien erscheint, noch einige Tage zuwarten zu wollen, bis er sich wegen der Statthaltersstelle entschieden haben würde.
Sollte er sich wider Verhoffen weigern, diesen Posten anzunehmen, so würde die Majorität des Ministerrats nach dem Antrage des Ministerpräsidenten den vom Minister des Inneren zunächst für den geeignetsten erklärten Ministerialrat Emminger in Antrag bringen, nur Graf Thun stimmte für Kleyle, Freiherr v. Krauß für Baron Stifft7.
V. Hilfsbeamte für die böhmische Schulinspektion
Der Unterrichtsminister unterstützte den Antrag der böhmischen Landesbehörden wegen Beigebung eines Konzipisten und vier Hilfs(kanzlei)beamten für die Schulinspektion in Böhmen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wurde, insofern nicht etwa, wie der Finanzminister meinte, die Kreisregierungen zur Vermittlung der Korrespondenz zwischen den Schulinspektoren und dem Unterrichtsministerium in Anspruch genommen werden könnten8.
VI. Trennung der administrativen Justiz von den Ministerien
Der Minister Graf v. Thun brachte die Idee in Anregung, ob es nicht angemessen wäre, die Ministerien von der Masse der zeitraubenden kontentiosen Verhandlungen zu entheben und diese Gegenstände der administrativen Justiz unter Bestellung von Kommissionen oder Referenten der Ministerien bei den Gerichtsbehörden der Entscheidung dieser letzteren zu überlassen.
Die Minister des Inneren und der Finanzen machten jedoch die Bedenken geltend, die gegen eine solche Überweisung der kontentiosen Administrativangelegenheiten an die Gerichte sprechen, und glaubten, daß die beste Gelegenheit, hierwegen eine|| S. 922 PDF || Vorsorge zu treffen, bei Einrichtung eines Rechnungshofes und ganz vorzüglich des Reichsrates sich darbieten werde.
Graf Thun beschränkte sofort seinen Antrag auf den Wunsch, daß in dieser Beziehung zwischen dem Minister des Inneren und der Justiz eine Verhandlung eingeleitet werden möge.
VII. Beisetzung von vier Tirolern bei Hofers Monument in Innsbruck
Der Kriegsminister referierte über das Gesuch, die Leichname dreier Tiroler Offiziere und eines Manns, so im letzten Kriege gefallen, nach Innsbruck bringen und in der Hofkirche nächst Hofers Monument beisetzen zu dürfen9.
Die Landesbehörden unterstützen die Bitte, und nur die Referenten im Kriegsministerium sprachen sich aus Besorgnis vor Exemplifikationen dagegen aus. Da jedoch die Kosten der Überbringung und Beisetzung von den Gesuchstellern getragen werden müssen, so ergäbe sich in dieser Beziehung kein Anstand gegen die Gewährung dieses Gesuchs, auf welche daher auch der Kriegsminister unter Zustimmung des Ministerrats gegen Beobachtung der Sanitätsvorsichten, wie der Finanzminister erinnerte, antrug10.
Wien, am 21. Dezember 1849. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Dezember 1849.