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Nr. 196 Ministerrat, Wien, 27. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai(nur III. und IV.), Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 28. 10.), Krauß 3.11., Bach 29.10., Gyulai 3.11., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 29.10., Thun, Kulmer 30.10.; abw. Stadion.

MRZ. 3911 – KZ. 3440 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 27. Oktober 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Vorsorge für Kossuths Kinder

Aus Anlaß der an den Ministerpräsidenten gelangten Anfrage des Schloßkommandanten in Preßburg, aus welcher Kasse die mit monatlich 200 fr. entfallenden Kosten des Unterhalts der daselbst noch immer detenierten Kossuthschen Kinder bestritten werden sollen1, ward einstimmig beschlossen, dieselben sogleich in Freiheit setzen zu lassen.

Belangend deren weitere Behandlung war der Minister des Inneren anfangs der Meinung, daß das Mädchen im hiesigen Salesianerkloster, die zwei Knaben in Kadettenhäusern auf Staatskosten unterzu­bringen wären. In der Erwägung jedoch, daß die Regierung mit einer derartig unmittelbaren Vorsorge für die Erziehung dieser Kinder sich schwerlich Dank erwerben, ja vielmehr manche Verlegenheit bereiten dürfte, vereinigte man sich nach dem Antrage des Finanzministers in dem Beschlusse, die Angelegenheit auf den gesetzlichen Zivilweg zu leiten, wornach es der Justizminister übernahm, den Preßburger Magistrat anzuweisen, daß er den Kindern einen Kurator bestelle, dessen Sache es sein wird, wegen Sicherung ihres Unterhalts aus etwa vorhandenen eigenen Vermögen das Nötige vorzukehren oder in dessen Ermangelung die Unterstützung des Ärars in Anspruch zu nehmen, in welcher Beziehung die Andeutung der Geneigtheit der Regierung dazu gegeben werden kann2.

II. Einkommenssteuer

Der Finanzminister las den an Se. Majestät zu erstattenden, für die Öffentlichkeit bestimmten Vortrag in betreff der Einleitung zur Einführung einer allgemeinen Einkommenssteuer mittelst der Zinsenabzüge von den auf Realitäten versicherten Kapitalien3.

|| S. 792 PDF || Nach diesem Vortrage, gegen welchen von keiner Seite etwas erinnert wurde, traf der Kriegsminister ein.

III. Behandlung der ungarischen Noten

Der Finanzminister referierte über das von dem gewesenen ungrischen Finanzminister v. Duschek abgegebene Gutachten wegen Behandlung der ungrischen sogenannten Kossuth-Noten4.

Darin wird die Summe der ausgegebenen Noten mit zirka 65 Millionen Gulden angegeben und deren Einlösung mit 1/3 oder 1/4 in österreichischen oder in Anweisungen auf Ungarns Landeseinkünfte beantragt.

Nicht die Größe des Opfers, 19–20 Millionen Gulden würden etwa dazu nötig sein, sondern der Ursprung und die Beschaffenheit jener Noten bestimme den Finanzminister, diesem Antrage in solcher Allgemeinheit entgegenzutreten. Die Regierung hat zu wiederholten Malen die Ungültigkeit der Kossuthnoten ausgesprochen, das Volk war in der Kenntnis, daß es damit ein unhaltbares Papier annahm und hat dies durch unverhältnismäßig hohe Preise für alle Arten von Verkaufsartikeln tatsächlich zu erkennen gegeben. Den durch die Entziehung der Kossuthnoten in Ungern plötzlich entstandenen Mangel an Zirkulationsmitteln ist teilweise wenigstens durch die seither dahin disponierten 10 Millionen österreichischer Banknoten und zirka 20 Millionen ungrischer Anweisungen abgeholfen worden, und nur in denjenigen Teilen des Landes, welche, wie die Theißgegenden, am längsten unter der revolutionären Regierung gelitten und erst im letzten Stadium der Reokkupation von den k.k. Truppen besetzt worden sind, dürfte die Not aus Mangel an Zahlungsmitteln noch bedeutend und eine Abhilfe notwendig sein. Außerdem scheinen diejenigen 4 Millionen Gulden in 1 und 2 fr. Banknoten, welche noch unter dem Einflusse des Erzherzog Palatins ausgegeben worden sind, einen der Regierung zugefallenen Fonds von 1.700.000 fr. haben und deren Einlösung in der Kundmachung des Fürsten Windischgrätz vom 12. März 1849 5 binnen einer bestimmten Frist zugesagt worden war, einer besonderen Berücksichtigung würdig zu sein. Endlich verdienen die öffentlichen Anstalten, Waisenkassen, Versatzämter, Sparkassen etc., denen ihre Fonds weggenommen und gegen Kossuthnoten ausgewechselt worden sind, Beachtung.

Nach diesen Betrachtungen würde der Finanzminister antragen:

1. Diejenigen Noten, welche fundiert sind, innerhalb einer neuerdings festzusetzenden Frist mit der Hälfte des Nennwerts einzulösen.

Rücksichtlich der später ausgegebenen, für ungiltig erklärten Noten aber 2. bei den gedachten öffentlichen Anstalten den Nachweis abzuverlangen, wieviel sie an solchen Noten für ihre früheren Fonds erhalten haben, um dann die etwaige Unterstützung bemessen zu können.

|| S. 793 PDF || Endlich 3. dort, wo im Geldumlaufe solche Lücken entstanden sind, daß eine Nachhilfe wirklich notwendig ist, durch Vermittlung der Gemeinden nach Maß der von den Bedürftigen abgelieferten Kossuthnoten eine Unterstützung mittelst unverzinslicher, in zehn Jahren durch Steuerzuschläge abzutragender Vorschüsse eine Unterstützung im ganzen bis zum Belaufe von 5 Millionen Gulden in Anweisungen auf die ungrischen Landeseinkünfte zu gewähren.

Bei der Abstimmung erklärte der Handelsminister ad 1., daß die fundierten Banknoten seines Erachtens entweder um den vollen Betrag eingelöst werden sollten, wie dies anfangs infolge der Kundmachung vom 12. März mit einem Teile derselben auch geschehen ist, wenn sich die Regierung nicht dem Vorwurfe aussetzen will, diese Papiere selbst zum Gegenstand der Spekulation gemacht zu haben, oder aber, daß dieselben in der Rücksicht, weil der in der gedachten Kundmachung festgesetzte Termin zur Einlösung längst verstrichen ist, ebenso wie die späteren Kossuthnoten für ungültig und wertlos erklärt werden, dann daß ad 3. denjenigen Gemeinden, welche erwiesenermaßen gezwungen wurden, ihr Eigentum gegen Kossuthnoten abzuliefern, die vom Finanzminister angetragene Unterstützung in ausgiebigem Maße zuteil werden möge.

Wogegen wieder der Minister des Inneren in der Besorgnis vor den mit einer solchen Maßregel beim Mangel verläßlicher Verwaltungsorgane unausweichlichen Unterschleifen die gedachte Unterstützung nur auf die größeren Stadtgemeinden beschränken würde, bei denen eine genauere Kontrolle und Haftung bewirkt werden kann.

Infolge dieser Erörterungen vereinigte sich der Ministerrat vorläufig in folgenden Beschlüssen:

1. Daß nach dem Einraten des Handelsministers positiv ausgesprochen und allgemein kundgemacht werde, wienach für die Kossuthnoten durchaus keine Einlösung stattfinde6.

2. Daß in dieser Beziehung zwischen den eigentlichen Kossuthnoten und jenen fundierten 1 und 2 fr. Noten, wovon die Kundmachung vom 12. März erwähnt, kein Unterschied gemacht werde, nachdem auch für diese Noten im Sinne der gedachten Kundmachung selbst keine Verpflichtung zur Einlösung derselben nach Ablauf des gesetzten Termins mehr besteht.

Nur der Unterrichtsminister hätte deren Einlösung in einem neu festzusetzenden Termin für billig und angemessen gehalten.

3. Endlich, daß in Ansehung der im Besitze der öffentlichen Anstalten befindlich gewesenen Kossuthnoten nach dem Antrage des Finanzministers die Nachweisung abgefordert werde.

In betreff des weiteren Antrages desselben auf Unterstützung der durch Entziehung der gedachten Noten im Geldverkehr bedrängten Gemeinden mit Vorschüssen wurden die weiteren Erörterungen einem abermaligen Vortrage des Finanzministers vorbehalten7.

IV. Aufhebung der Zollbefreiung in Siebenbürgen

Schließlich trug der Finanzminister unter allseitiger Zustimmung darauf an, die im heurigen Frühjahr zugestandene zollfreie Einfuhr von Vieh und Konsumptionsartikeln in Siebenbürgen nunmehr wieder aufzuheben, nachdem die Verhältnisse nicht mehr bestehen, welche jenes Zugeständnis veranlaßt haben8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Vortrags zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 8. November 1849.