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Nr. 171 Ministerrat, Wien, 21. September 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 22. 9.), Krauß 27. 9., Bach 27. 9., Gyulai 27. 9., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 27. 9.; abw. Stadion.

MRZ. 3393 – KZ. 2899 –

Protokoll der am 21. September 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Minister des Äußern und des Hauses Fürsten Felix Schwarzenberg.

[I.] Theresianische Ritterakademie

Der Gegenstand der heutigen Ministerratsbesprechung war die Frage, ob das Theresianum aufzuheben sei oder ob es und wie es modifiziert fortzubestehen habe1.

Nach dem ausfallenden Beschlusse würde dann infolge des Ah. Auftrages vom 20. d.M., MRZ. 2456, der au. Vortrag an Se. Majestät erstattet werden.

Se. Majestät haben mit Ah. Entschließung vom 5. Dezember 1848, MRZ. 26842, die Ah. Absicht, das Theresianum aufzuheben, auszusprechen und beizufügen geruhet, daß Allerhöchstdieselben die zugesagten Vorlagen in Absicht auf die künftige Bestimmung des Gebäudes für den öffentlichen Unterricht, auf die Verwendung der Fonds und Stiftungen sowie auf die Behandlung der in der Akademie befindlichen Zöglinge und angestellten Professoren, Beamten und Dienern erwarten. In dieser Ah. Entschließung liegt der definitive Beschluß der Aufhebung der genannten Anstalt keineswegs; Se. Majestät haben diesfalls noch immer freie Hände, weil nach näheren Erhebungen die Stiftsbriefe, die Vermögens- und andere Verhältnisse der Anstalt die Aufhebung derselben nicht rätlich erscheinen machen, Se. Majestät daher diesfalls noch immer ihre Meinung ändern können.

Dieses vorausgeschickt glaubte der diesen Gegenstand vortragende Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun vor allem auch bemerken zu sollen, daß nach seiner Ansicht weder finanzielle noch rechtliche Beziehungen im Wege stünden, wenn den früheren Anträgen auf Aufhebung des Theresianums eine Folge gegeben werden wollte. Die politischen Rücksichten, welche die Kaiserin Maria Theresia zur Gründung der genannten Anstalt bestimmt haben, sind bekannt. Die Fonds des Theresianums bestehen in liegenden Gründen (mehrere Herrschaften), in den inkorporierten älteren und den später hinzugekommenen Privatstiftungen, in den Stiftungen, welche Se. Majestät Kaiser Franz ex camerali gemacht und sich über die Präsentation der Stände die Ah. Ernennung der Stiftlinge vorbehalten haben. Die Güter und die meisten Stiftungen stehen unter der Administration der für diese Anstalt aufgestellten Kuratel; es sind aber auch dabei Stiftungen fundiert, welche nicht unter der Administration der Kuratel stehen, von denen nur die Renten an die Anstalt abgeführt werden; dann kommen auch Plätze vor, welche Se. Majestät aus besonderer Ah. Gnade aus Privatmitteln für einzelne bezahlen. Wenn mit dem Theresianum eine Änderung|| S. 702 PDF || geschehen sollte, so müßte nach der Ansicht des Grafen Thun auf die Stiftungen der Anstalt besondere Rücksicht genommen werden.

Der Antrag des gewesenen provisorischen Unterrichtsministers Ritter v. Thinnfeld vom Juli d.J. ging dahin, die Theresianische Ritterakademie als Erziehungsanstalt vom Schuljahre 1849/50 aufzuheben, die Gebäude des Theresianums samt Zugehör, Grundstücken etc. für Zwecke des öffentlichen Unterrichtes zu verwenden, alle inkorporierten und bisher von der Akademiedirektion verwalteten Privatstiftungen auszuscheiden und zurückzustellen, die bisher auf den Staatsschatz angewiesenen Stiftungen künftig jedoch ohne Rücksicht auf die Adelseigenschaft der zu Beteilenden zu Handstipendien für die Studien an der Wiener Universität zu verwenden, den aus der Akademie zu entlassenden Zöglingen jährliche Handstipendien, vorläufig mit 300 f., zu verabfolgen, die Professoren und Lehrer der Akademie nach Möglichkeit mit Belassung ihres bisherigen Gehaltes an anderen Unterrichtsanstalten zu unterbringen, jene, bei denen es nicht möglich ist, sowie die Institutsbeamten und Diener normalmäßig zu behandeln, den Piaristen bis zu ihrer weiteren Unterbringung einen Unterhaltsbeitrag von jährlichen 300 f. aus dem Akademiestiftungsvermögen zu verabreichen, die Honorare für den Kurator der Akademie (3000 f.) und dessen Stellvertreter (1000 f.) sogleich einzustellen, und eine Kommission niederzusetzen, welche das Geschäft der Auflösung der Akademie und die Beseitigung der sich dabei ergebenden Schwierigkeiten zu vollführen hätte.

Mit diesen Anträgen erklärte sich der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun nicht einverstanden. Er fände keinen zureichenden Grund, das Theresianum gänzlich aufzulösen. Die für die Auflösung vorzüglich geltend gemachten Gründe, daß nämlich die öffentliche Meinung diese Auflösung fordere, und daß die finanziellen Verhältnisse den Fortbestand der Anstalt nicht wohl gestatten, findet er nicht stichhältig. Auf die öffentliche Meinung vom vorigen Jahre, wo alles überstürzt wurde, könne keine besondere Rücksicht genommen werden, und gegenwärtig habe sich diese Meinung wesentlich geändert. Was die Vermögensverhältnisse der Anstalt anbelangt, so könnte dieselbe mit zweckmäßigen Reduktionen, wenn die juridischen Studien entfallen und die Professoren anderwärts untergebracht werden, immerhin ferner und gut bestehen. Von den übrigen Punkten schienen dem Minister Grafen Thun mehrere zu hart, wie z.B. die Entlassung der Stiftlinge aus der Anstalt mit einem Handstipendium von nur 300 f. usw.

Nach längerer Besprechung über diesen Gegenstand einigte sich der Ministerrat, mit Ausnahme des Ministers v. Thinnfeld, welcher bei seiner früheren Meinung beharrte, in dem Beschlusse, daß das Theresianum als Erziehungsanstalt fortbestehen soll, und zwar, daß die Zöglinge desselben nicht nur während der Gymnasialzeit, sondern auch während der Universitätsstudien darin gemeinschaftlich erzogen werden, daß jedoch – insofern nicht die Bestimmungen von Privatstiftungen entgegenstehen – auch Nichtadelige darin aufgenommen werden können. Hiernach müßte die gegenwärtige Benennung „k.k. Theresianische Ritterakademie“ in jene „k.k. Theresianische Akademie“ umgeändert werden. Die Verwaltung des Akademievermögens (Güter in mehreren Provinzen, Stiftungen etc.) wäre der bisherigen Kuratel, welcher in dieser Beziehung keine Ausstellung gemacht werden kann, unter der Oberaufsicht des Ministeriums zu belassen. Die Leitung der Anstalt wäre dem Piaristenorden zu entziehen und bei der Auswahl der Vorsteher ohne Beschränkung auf den geistlichen oder weltlichen Stand ausschließlich nur|| S. 703 PDF || auf ausgezeichnete Befähigung Rücksicht [zu] nehmen. Die Hörer der philosophischen und der Rechtsstudien der Anstalt hätten die diesfälligen Vorlesungen an der Hochschule zu besuchen, wodurch Professoren oft nur für wenige Schüler an der Anstalt in Ersparung kämen. Die Piaristen hätten kein ausschließendes Recht auf die Professuren des Gymnasiums der Anstalt, wozu ohne Rücksicht auf den Stand nur die geeignetsten Männer von dem Unterrichtsministerium zu wählen wären; dann soll das Gymnasium des Theresianums auch von den Externisten besucht werden können, insofern Raum und sonstige Umstände es gestatten. In diesem Sinne wird nun der Unterrichtsminister den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten3.

Ah. E. Ich haben den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 1. Oktober 1849.