Nr. 260 Ministerrat, Wien, 31. Oktober 1918 – Protokoll I
RS.Reinschrift; P. Ehrhart; VS.Vorsitz Lammasch; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Lammasch 31. 10.); anw.anwesend Banhans, Homann, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Vittorelli, Hampe, Seipel, Redlich, Lehne.
- I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Lage in Triest.
- II. Abgabe von Beamten an die Zentralverwaltung des tschechoslowakischen Staates.
- III. Feststellung des Wortlautes der Antwort an die polnische Nationalversammlung in Galizien (vergleiche Punkt I des Ministerratsprotokolles vom 30. Oktober 1918).
- IV. Frage des Verhältnisses der k. k. Regierung zu den neugebildeten Regierungen.
- I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Lage in Triest
- II. Abgabe von Beamten an die Zentralverwaltung des tschechoslowakischen Staates
- III. Feststellung des Wortlautes der Antwort an die polnische Nationalversammlung in Galizien (vergleiche Punkt I des Ministerratsprotokolles vom 30. Oktober 1918)
- IV. Frage des Verhältnisses der k. k. Regierung zu den neugebildeten Regierungen
. KZ. fehlt – MRZ. 67
Protokoll I des zu Wien am 31. Oktober 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Lammasch.
I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Lage in Triest
I. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, dass der Statthalter in Triest telegrafisch berichtet habe, ein in Triest gebildeter Nationalausschuss habe die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte verlangt1.
Diesem Verlangen könne mit Rücksicht auf die Situation in Triest nicht entgegengetreten werden. Man habe überdies auch mit der Möglichkeit einer feindlichen Besetzung zu rechnen, sodass eine Evakuation unmittelbar bevorstehe. Nach einer längeren Erörterung, in deren Verlauf insbesondere auch der Minister des Innern die Rechtsfrage darlegt, gelangt der Ministerrat zu folgendem Ergebnis:
Der Statthalter habe entsprechend dem in solchen Fällen überhaupt beobachteten Vorgange mit Rücksicht auf die bevorstehende Evakuation die Geschäfte des evakuierten Gebietes den autonomen Faktoren, also speziell hinsichtlich Triests, dem landesfürstlichen Gemeindekommissär mit dem Auftrage zu übergeben, sich wegen Übernahme der Verwaltung mit den nationalen Parteien in Verbindung zu setzen. Die Geschäftsführung der küstenländischen Statthalterei, soweit sie sich auf nicht geräumtes Gebiet bezieht, würde hiedurch natürlich nicht berührt.
II. Abgabe von Beamten an die Zentralverwaltung des tschechoslowakischen Staates
II. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, der Gesandte des tschechoslowakischen Staates in Wien habe den Wunsch ausgesprochen, es mögen für die Zentralverwaltung dieses Staates aus den Ressorts je ein bis zwei Beamte zur Verfügung gestellt werden. Der Ministerrat beschließt, dass die einzelnen Ressorts diesem Ansuchen im Wege einer direkten Auseinandersetzung mit dem tschechoslowakischen Gesandten zu entsprechen haben2.
III. Feststellung des Wortlautes der Antwort an die polnische Nationalversammlung in Galizien (vergleiche Punkt I des Ministerratsprotokolles vom 30. Oktober 1918)
III. ℹ️Der Ministerpräsident kommt auf die Depesche der polnischen Verwaltung, die sich als Liquidationskomitee für das Land konstituiert habe und auf die damit zusammenhängenden Wünsche der Ukrainer wegen Teilung der Verwaltung3 zurück.
Er stellt den Antrag, die Depesche in folgendem Sinne zu beantworten: „Die Regierung erhebt keine Einwendung dagegen, dass entsprechend dem Gedanken der Vereinigung der polnischen Gebiete Österreichs mit dem unabhängigen polnischen Staate die Verwaltung dieser Gebiete schon jetzt in die Hände der polnischen Vertreter übergeht und sie ist gerne bereit, über schwebende Fragen mit dieser Vertretung in Verhandlung zu treten. Sie setzt hiebei aber unbedingt voraus, dass die polnische Vertretung ihre Tätigkeit auf ukrainische Gebiete nicht erstrecken wird, da sie das gleiche Recht der ukrainischen Nation auf Bildung eines selbstständigen staatlichen Gemeinwesens anerkennt, dessen Grenzen durch Vereinbarung zwischen den Nationen eventuell im Friedensschlusse festzustellen sind.“ Damit sei zugleich die Richtlinie gegeben, in welchem Sinne zu den ukrainischen Wünschen Stellung zu nehmen wäre.
Der Minister für Volksgesundheit bestreitet, dass diese Stellungnahme für die Ukrainer annehmbar sei.
Minister Dr. Gałecki glaubt, dass auch auf polnischer Seite sich ein Widerstand gegen diesen Standpunkt geltend machen werde. Immerhin sei er bereit, persönlich diesen Standpunkt einzunehmen, da dieser sich vollkommen mit den Ankündigungen des Ah. Manifestes vom 16. Oktober decke.
Nach einer längeren Erörterung, an der sich fast alle Kabinettsmitglieder beteiligen, billigt die überwiegende Mehrheit des Kabinetts den Vorschlag des Ministerpräsidenten4.
IV. Frage des Verhältnisses der k. k. Regierung zu den neugebildeten Regierungen
IV. ℹ️Der Ministerpräsident und der Minister für soziale Fürsorge berichten über die Beschlüsse des deutschen Nationalrates wegen Konstituierung des deutsch-österreichischen Staates. In einer längeren Erörterung tritt die überwiegende Auffassung zutage, diese Beschlüsse seien geeignet, im Allgemeinen einen guten Eindruck zu machen. Insbesonders sei es befriedigend, dass der Versuch verschiedener Faktoren, einen Beschluss auf Einführung der republikanischen Staatsform zu erreichen, nicht durchgedrungen, dass vielmehr die ℹ️Frage der Staatsform offengeblieben sei und dass mithin die Hoffnung auf Erhaltung der Monarchie keine Einbuße erlitten habe. Sache der Regierung werde es jedenfalls sein, diesen Gedanken wach zu erhalten und für seinen Durchbruch Sorge zu tragen. Obwohl von einzelnen Seiten das Ergebnis nicht als ganz befriedigend bezeichnet wird, geht doch die überwiegende Meinung dahin, dass unter den gegebenen Umständen bisher keinesfalls hätte mehr erreicht werden können.
Es wird sohin in einer längeren Erörterung, an der sich die Mehrzahl der Kabinettsmitglieder beteiligen, die Frage des Verhältnisses der k. k. Regierung zu den neugebildeten Regierungen besprochen. Die deutsch-österreichische Regierung habe offenbar die Absicht, mit der k. k. Regierung in vollem Einvernehmen vorzugehen. ℹ️Die Tschechen und die Südslawen lehnen jedoch bisher einen näheren Kontakt ab5.
Auf die Bemerkung des Ministers Paul, dass die unter solchen Verhältnissen zur Ohnmacht verurteilte k. k. Regierung eigentlich zurücktreten sollte, erwidert der Minister für öffentliche Arbeiten, er glaube, dass die Regierung mit Rücksicht auf die dynastischen und staatlichen Interessen auch unter den schwersten Verhältnissen im Amte zu verbleiben habe. Der Ministerrat spricht sich nun über Antrag des Finanzministers dafür aus, es sei unbedingt notwendig, mit den verschiedenen nationalen Regierungen in Verhandlung zu treten und es wird zum Zwecke solcher Verhandlungen ein Komitee bestehend aus dem Ministerpräsidenten, dem Eisenbahnminister, dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern, dem Minister Paul und dem Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung eingesetzt.
Der Ministerpräsident stellt in Aussicht, dass er sich noch im Laufe desselben Tages mit dem deutschen Staatsrate in Verbindung setzen werde6. Der Ministerrat nimmt die vorstehenden Mitteilungen zustimmend zur Kenntnis.
Wien, am 31. Oktober 1918. Lammasch.
[Keine Ah. E.Allerhöchste Entschließung Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]