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Nr. 247 Ministerrat, Wien, 29. September 1918

RS.; P. Ehrhart; VS. Hussarek (I–III), Mataja (IV); BdE. und anw. (Hussarek 29. 9.); anw. Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, Wieser, Paul, Gayer, Gałecki, Madeyski; außerdem anw. Joas (bei I.), Loewenfeld-Russ (bei I.); abw. Silva-Tarouca.

KZ. 56 – MRZ. 54

I. Erhöhung der Zuckerpreise

[I.] ℹ️[] [be|| || ]tont, es sei für die Regierung eine schwere Belastung, eine wesentliche Erhöhung des Zuckerpreises1 zuzulassen, wenn, wie zu erwarten steht, die Dividenden der Zuckerfabriken hoch ausfallen werden. Unter diesem Gesichtspunkte erscheine ihm eine Durchprüfung der Kalkulation wünschenswert, um sich wo möglich mit einer geringeren Preiserhöhung als der in Aussicht genommenen begnügen zu können.

Auch der Justizminister meint, dass einzelne Posten der Kalkulation einen wesentlichen Abstrich []tragen werden. Sektionschef Dr. Loewenfeld-|| || Russ legt dar, die Kalkulation sei sowohl durch die Experten des Amtes für Volksernährung als auch durch die der Zentralpreisprüfungsstelle eingehend durchgeprüft worden. Er erörtert sohin einzelne Posten. Beispielsweise hätten sich die Spesen für Kohle seit dem Vorjahre pro Meterzentner von 3 K auf 6 K, die für Löhne von 2,70 K auf 4,55 K erhöht. Auch seien die Posten für Regiekosten gegenüber den ursprünglichen Ansätzen ohnedies einigermaßen reduziert. Den Gegenstand einer besonderen Beratung, an der sich die Mehrzahl der anwesenden Kabinettsmitglieder beteiligt, und in deren Verlauf Sektionschef || || Dr. Joas fachliche Aufklärungen erteilt, bildet die Frage der sogenannten Verlustreserve. Die Sache liegt so, dass die Zuckerfabriken infolge ihrer Verträge mit den Rübenbauern genötigt sind, die gesamte Produktion2 zu übernehmen. Nun ist diese Letztere heuer sehr hoch ausgefallen und die Regierung wird nicht in der Lage sein, das zur Aufarbeitung erforderliche Kohlenquantum tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Unter diesen Umständen wird ein Teil der Rübe nicht verwertet werden können und dadurch für verschiedene Unternehmungen, insbesondere für kleinere, ein Schaden entstehen, den sie selbst nicht zu tragen || || in der Lage wären. Ein gewisses Eingreifen des Staates erscheint unter diesen Umständen unerlässlich, doch kann natürlich nicht die ganze noch nicht zu überblickende und vielleicht sehr große Schadenssumme auf den Staatsschatz übernommen werden, sonst würde statt einer Mehreinnahme aus der erhofften Erhöhung der Zuckersteuer sich im Effekte sogar eine wesentliche Verringerung des Ertrages der alten Steuer ergeben. Bei dieser Sachlage soll pro Meterzentner Zucker ein Zuschlag von 20 K eingehoben und auf diese Weise ein Garantiefonds geschaffen werden.

Der Ministerpräsident wirft || || die Frage auf, ob nicht die Post für diesen Garantiefonds schon im Rohzuckerpreis von 112 K pro Meterzentner untergebracht werden könnte. Weiters macht er aufmerksam, dass die Zuckerzentrale den Zuschlag für den Garantiefonds mit 20 K, die Zentralpreisprüfungskommission aber mit 10 K angesetzt habe. Unter diesen Umständen sei es gewiss misslich, wenn der Staat sich für den höheren Ansatz entscheide.

Minister Paul erwidert, dass die Unterbringung der Quote im Rohzuckerpreis nicht möglich sei. Was die Höhe des Zuschlages anbelange, so sei der Betrag von 20 K zuerst vom Amte für Volksernährung aufgestellt worden und die Zuckerzentrale habe ihn ihrer Kalkulation zugrunde gelegt. Die Zentralpreisprüfungskommission habe allerdings in ihrem Bestreben, zu einem möglichst niederen Gesamtpreis zu kommen, diesen Ansatz auf die Hälfte reduziert. Der höhere Ansatz sei aber keineswegs ein Interesse der Zuckerindustrie, sondern des Staatsschatzes. Die Zuckerindustrie rechne überhaupt auf die Vergütung des Schadens durch den Staat und es sei ihr gleichgültig, wie sich der Staat das Geld verschaffe. Sie habe daher einfach den Ansatz des || || Amtes für Volksernährung ihren Berechnungen zugrunde gelegt.

Der Finanzminister macht aufmerksam, dass der Garantiefonds aufgrund des Zuschlages von 20 K bei einer Gesamtproduktion von 6 Millionen Meterzentnern Zucker 120 Millionen Kronen ausmachen würde. Würden aber auch nur 10 Millionen Meterzentner Rübe nicht verwertet, so würde man schon einen Entschädigungsbetrag von 200 Millionen Kronen zu leisten haben. Infolgedessen sei es sehr bedenklich unter den Ansatz von 20 K herabzugehen. Sollte sich die Sache günstiger entwickeln und || || nicht der ganze Fonds aufgebraucht werden, so könnte man ja späterhin an eine Verbilligung schreiten.

Minister Paul regt an, ob es nicht vielleicht möglich wäre vorläufig den Zuschlag nicht einzuheben und erst später, je nach den gemachten Erfahrungen, mit einer neuen Preisbestimmung vorzugehen. Der Finanzminister bezeichnet dies als gefährlich. Man müsste dann eben den Betrag auf einen kürzeren Zeitraum verteilen und den Ansatz noch wesentlich höherstellen. Übrigens || || sei der Zuckerpreis in Ungarn höher und die Regierung behalte sich dort eine Preisbeteiligung vor. Das werde auch in Österreich zur richtigen Beurteilung der Sache beizutragen vermögen.

Der Ministerpräsident stellt die Frage, ob denn nicht auf die Garantie überhaupt verzichtet werden könne. Minister Paul bezeichnet das als unmöglich. Die Rübenbauern hätten nach den geschlossenen Verträgen einen juristischen Anspruch auf Übernahme der gesamten Rübenproduktion zu einem bestimmten Preis, an || || sie könne man sich also in dieser Richtung nicht halten. Den Schaden auf die Industrie überzuwälzen sei aber nicht möglich, weil dadurch zahlreiche Unternehmungen vollkommen notleidend würden und man vor der Gefahr eines ungeheuren Rückganges der Zuckerproduktion stünde, der in seinen Rückwirkungen auch für die Landwirtschaft überaus bedenklich wäre.

Der Handelsminister führt aus, unter normalen Verhältnissen hätten für die Preisbildung bei der landwirtschaftlichen Produktion und bei der Industrie verschiedene Gesichtspunkte ge|| || golten. Bei der Ersteren habe es sich darum gehandelt, auch jene Kategorien der Produktion, die unter den relativ ungünstigen Bedingungen arbeiten, auf die aber im Interesse der Gesamtheit reflektiert werden muss, noch lukrativ zu gestalten. Die Preisbildung habe sich also nach den relativ höchsten Produktionskosten gerichtet. Bei der Industrie sei es anders gewesen. Hier hätten die günstigsten Produktionsbedingungen den Preis bestimmt. Die tatsächlichen Verhältnisse hätten sich aber seither geändert; infolge der wirtschaftlichen Beschränkung durch den Krieg sei die Industrie ungefähr in dieselbe Situation || || gekommen wie früher die Landwirtschaft und der Preis der Industrieartikel richte sich daher heute nicht nach den niedrigsten, sondern nach den höchsten Produktionskosten. Bei dieser Sachlage wäre es nun angezeigt, nicht zu generalisieren, sondern zu differenzieren, den Preis etwa nach einem Durchschnitt zu erstellen und zwischen den günstig und ungünstig Produzierenden eine gewisse Ausgleichung herbeizuführen. Der Ministerpräsident betont, der Preis müsste dabei jedenfalls nach außen ein einheit|| || licher bleiben.

Sektionschef Dr. Loewenfeld-Russ führt aus, eine solche Ausgleichung werde ganz gut möglich sein, wenn einmal auf dem Gebiete der Zuckerindustrie ein vollkommen funktionierender Wirtschaftsverband bestehen werde. Heute seien jedoch die Voraussetzungen noch nicht voll gegeben. Der Finanzminister meint, gerade bei der Konstruktion des Garantiefonds, aus welchem ja die Schäden nicht unter allen Umständen, sondern nach Lage des Bedarfes vergütet werden || || sollen, werde eine solche Differenzierung, wie sie der Handelsminister wünsche, möglich sein.

Der Minister für öffentliche Arbeiten verweist darauf, bei der Rohölproduktion sei eine ähnliche Ausgleichung bereits eingeführt. Die Schaffung eines Garantiefonds halte er für bedenklich, weil andere Industrien mit ähnlichen Wünschen kommen würden. Schließlich bittet er, bei solchen Aktionen wie die Vergebung des Rübenbaues, die in der Folge eine besondere Inanspruchnahme der Kohle nach sich ziehen, im Einvernehmen mit || || ihm vorzugehen. Sektionschef Dr. Loewenfeld-Russ macht aufmerksam, dass derartige Maßnahmen meist in einem Zeitpunkte getroffen werden müssen, der sehr weit von dem der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kohle liege. Die Rübenverträge für die nächste Kampagne müssten zum Beispiel bereits in allernächster Zeit geschlossen werden3. Unter diesen Verhältnissen sei ja wohl auch das Ministerium für öffentliche Arbeiten nicht in der Lage, die Kohlensituation, wie sie im entscheidenden Zeitpunkte sein werde, bereits genau vorherzusehen. || ||

ℹ️Der|| || Eisenbahnminister hebt hervor, dass die Transportverhältnisse, die durch die militärischen und politischen Veränderungen am Balkan neuerdings sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden4, jedenfalls auch die Möglichkeit der Kohlenversorgung im Allgemeinen und daher speziell auch für die Zuckerindustrie stark beeinflussen müssen.

Der Ministerpräsident konstatiert, es sei in der Debatte der Wunsch zu Tage getreten, die einzelnen Posten der Kalkulation noch durchzuprüfen und, wenn möglich, kleine Abstriche vorzunehmen. || || Was die Frage des Garantiefonds anbelange, so scheine die einmütige Auffassung dahin zu gehen, dass darauf nicht verzichtet werden könne. Unter diesen Voraussetzungen halte er es aber selbst für zweckmäßiger, nicht eine halbe Maßnahme zu treffen, und daher bei dem ursprünglichen Ansatze von 20 K zu bleiben.

Der Ministerrat stimmt dieser Auffassung des Ministerpräsidenten zu5.

II. Erwirkung des Titels und Charakters eines Senatspräsidenten für den zum Hofrate über den systemisierten Stand zu ernennenden Oberlandesgerichtsrat des Landesgerichtes in Prag, Geheimen Rat Adalbert Grafen Schönborn

II. ℹ️Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung || || des Ministerrates zur Erwirkung des Titels und Charakters eines Senatspräsidenten für den zum Hofrate über den systemisierten Stand zu ernennenden Oberlandesgerichtsrat des Landesgerichtes Prag Geheimen Rat Adalbert Grafen Schönborn. Der Genannte steht seit 39 Jahren im Justizdienste, ist jedoch seit 30 Jahren gegen Verzicht auf die Bezüge zur Ausübung der Tätigkeit als Landesausschussbeisitzer, jetzt als Präsident der Landesverwaltungskommission des Königreiches Böhmen beurlaubt. Es erscheint angebracht, seine überaus verdienstliche öffentliche Tätig|| || keit durch einen besonderen Ah. Huldbeweis auch im amtlichen Rahmen entsprechend zu belohnen und seine Stellung als richterlicher Beamter derjenigen einigermaßen anzupassen, die er im autonomen Leben einnimmt6.

III. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Sektionschefswitwe Marie Holzknecht v. Hortö

III. ℹ️Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung einer Gnadenzulage jährlicher 2.000 K zur normalmäßigen Witwenpension für die Sektionschefswitwe Marie Holzknecht v. Hort. Die hervorragenden Ver|| || dienste des verstorbenen Gatten und die berücksichtigungswürdigen Umstände des Falles lassen diese ausnahmsweise Begünstigung gerechtfertigt erscheinen7.

IV. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für eine Reihe von Persönlichkeiten, die sich im Rahmen des Kaiser-Karl-Wohlfahrtswerkes „Kinder aufs Land“ besondere Verdienste erworben haben

IV. ℹ️Der Minister für soziale Fürsorge, welcher an Stelle des aus der Sitzung abberufenen Ministerpräsidenten den Vorsitz übernimmt, erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung Ah. Auszeichnungen für eine Reihe von Persönlichkeiten, die sich im Rahmen des Kaiser-Karl-Wohlfahrtswerkes „Kinder aufs Land“ besondere Verdienste || || erworben haben. Im Einzelnen handelt es sich zunächst um die Erwirkung des Elisabeth-Ordens I. Klasse für die Gattin des Ministerpräsidenten Frieda Freifrau Hussarek v. Heinlein und die Gattin des gemeinsamen Finanzministers Ernestine Freifrau v. Spitzmüller sowie um die Erwirkung des Elisabeth-Ordens II. Klasse für die Oberstaatsbahnratsgattin Pauline Freifrau v. Docteur. Weiters sollen in diesem Zusammenhange die in der anverwahrten Tabellea im Einzelnen ersichtlich gemachten || || au. Auszeichnungsanträge unterbreitet werden8.

[Ah. E. fehlt.]