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Nr. 244 Ministerrat, Wien, 3. September 1918 - ( PDF)

RS. fehlt; Abschriften der Tagesordnungspunkte I, VII und XVI.

P. Ehrhart; VS. Hussarek; BdE. u. anw. Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, anw. Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki; abw. Madeyski.

Protokoll des zu Wien am 3. September 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn v. Hussarek.

KZ. 53 – MRZ. 51

I. Politische Situation

I. ℹ️Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).

Der Ministerpräsident teilt mit, dass er mit dem größten Teil der parlamentarischen Obmänner über die Vorbereitung der parlamentarischen Tagung gesprochen habe1. Unter der Voraussetzung, dass die Polen eine freundliche Haltung einnehmen, worüber er sich erst in einer bevorstehenden Unterredung Gewissheit verschaffen könne, sei bei Wiedereröffnung der Sitzungen2 ungefähr mit denselben Parteien- und Majoritätsverhältnissen zu rechnen wie bei der Abstimmung über das Budget. Auf den Finanzausschuss, auf den es zunächst ankomme, übertragen, gestalte sich dieses Verhältnis allerdings etwas minder günstig, da dort die Opposition eine ziemlich starke Vertretung habe. Dennoch meine der sprechende Minister, dass, wenn die Aussprache mit den Polen befriedigend ausfalle, man die Einberufung des Finanzausschusses wagen könnte. Die Möglichkeit einer Entgleisung in diesem Ausschusse sei allerdings nicht ausgeschlossen, würde aber wohl nicht hinreichen, um daraus endgiltige Konsequenzen zu ziehen, sondern man müsste dann wohl noch an das Plenum appellieren.

Eine andere Parteienkonstellation als die gegenwärtig in Aussicht genommene, nämlich die Stützung des Regierungsstandpunktes auf ein Zusammenwirken des Deutschen Nationalverbandes, der Christlichsozialen, der Polen und der kleineren arbeitsfreundlichen Parteien3 bei Aufrechterhaltung eines gewissen vertrauensvollen Verhältnisses mit den Sozialdemokraten sei nach Ansicht des sprechenden Ministers nicht möglich und auch gar nicht opportun. Das Heranziehen weiterer großer Parteien wäre vielleicht eine angenehme Stärkung der Ziffer, aber sachlich eine Schwächung der inneren Konsistenz der Majorität. ℹ️Was die äußere Lage anbelangt, so sei die besonders auf Seite der Mittelmächte durch den Gedanken der Hinarbeit auf den Frieden beherrscht. ℹ️Die Aussprache mit dem ungarischen Ministerpräsidenten über die künftige Stellung Bosniens und Herzegowinas habe keine Annäherung erzielt, sondern sogar eine Spur der Verstimmung zurückgelassen, insoferne nämlich der Landeschef dieser Länder der österreichischen Auffassung von der subdualistischen Lösung zugestimmt und dies auf ungarischer Seite eine gewisse Enttäuschung hervorgerufen habe4. Der Ministerpräsident bittet nun, sich darüber zu äußern, ob im Falle einer freundlichen Haltung der Polen an die Einberufung des Finanzausschusses zu schreiten sei.

Der Ackerbauminister spricht sich angesichts unserer finanziellen Lage5 dafür aus. Der Finanzminister hält eine weitergehende Sicherung der Majorität in absehbarer Zeit nicht für möglich und glaubt, man müsse die Sache zur Entscheidung bringen. Würde der Finanzausschuss sein Pensum rasch erledigen, so sollte man dann unverzüglich ins Plenum gehen.

Der Ministerpräsident betont, dass im Finanzausschuss die Entwicklung der Dinge mehr isoliert vor sich gehe, für das Plenum aber alle Elemente der gesamten Situation mitspielen, und daher die Entscheidung, wann man Letztere anrufen wolle, jedenfalls von einer Erwägung der allgemeinen politischen Lage im betreffenden Augenblick abhängig gemacht werden müsse. Wenn eine Verzögerung vielleicht sachlich unerwünscht erscheine, so hätte sie doch ihre politisch günstigen Seiten, weil infolge des Ablaufes der verlängerten Mandatsdauer und anderer möglicher Umstände das Abgeordnetenhaus späterhin vielleicht ein größeres Entgegenkommen gegenüber den Staatsnotwendigkeiten von seinem Standpunkte aus für indiziert erachten dürfte.

Der Ministerpräsident schlägt sohin vor, bei Zutreffen der oben gekennzeichneten Voraussetzungen die Einberufung des Finanzausschusses für den 10. September zu veranlassen, welchem Vorschlage der Ministerrat zustimmt6.

II. Erwirkung der Verleihung der IV. Rangsklasse ad personam an den Rat des Verwaltungsgerichtshofes Karl Ritter v. Loziński

[II.–VI. fehlt.]

VII. Festsetzung des Zeitpunktes der Aktivierung des Kreisgerichtes in Trautenau und Frage der Ernennung des Präsidenten dieses Gerichtes in der VI. oder V. Rangsklasse

VII. ℹ️Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).

Der Justizminister kommt auf die Frage der Errichtung des Kreisgerichtes in Trautenau7 zurück, dessen Aktivierung im Verordnungswege zu erfolgen hat. Der Stand der technischen Vorarbeiten würde die Aktivierung frühestens mit 1. Dezember ermöglichen. Der sprechende Minister halte es aber für zweckmäßiger, hiefür den Jahresschluss zu wählen und beantrage daher die tatsächliche Errichtung mit 1. Jänner 1919.

In der sich anschließenden Erörterung wird die Frage erwogen, ob der Präsident des Kreisgerichtes in der VI. oder V. Rangsklasse zu ernennen sein werde, in welcher Richtung sich die überwiegende Meinung im Sinne der höheren Rangsklasse geltend macht, jedoch mit der Maßgabe, dass eine spätere Ausgleichung im Stande der Kreisgerichtspräsidenten, allerdings ohne Verschiebung zu Ungunsten der Funktionäre bei Gerichten der anderen Nationalität, in Aussicht zu nehmen wäre.

Der Ministerrat erteilt sohin den Absichten des Justizministers die erbetene Zustimmung8.

VIII. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Landesgerichtsrat in Wien Dr. Karl Kraus

[VIII.–XV. fehlt.]

XVI. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung des Rechnungsabschlusses über die Gebarung mit dem Meliorationsfonds im Verwaltungsjahre 1916/17 im Reichsrate

XVI. ℹ️Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).

Der Ackerbauminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Ermächtigung behufs Einbringung des Rechnungsabschlusses über die Gebarung mit dem Meliorationsfonds im Verwaltungsjahre 1916–17 im Reichsrate.

Der Rechnungsabschluss ist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Obersten Rechnungshof festgestellt9.

XVII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Forstmeister der Stiftsherrschaft Raigerner Güter in Hluboky Othmar Mertha

[XVII.–XIX. fehlt.]

[Ah. E. fehlt.]