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Nr. 230 Ministerrat, Wien, 13. Juni 1918

RS. fehlt; Abschriften der Tagesordnungspunkte IV, VII, VIII, IX, XII und XIII.

P. Ehrhart; VS. Seidler (13. 6.); anw. Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Wimmer, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer; abw. Homann.

KZ. 39 – MRZ. 37

Protokoll des zu Wien am 13. Juni 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ritter v. Seidler.

I. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen aus Anlass des Abschlusses der Friedensverhandlungen mit den Oststaaten

[I.–III. fehlt.]

IV. Bericht des Ministers für Kultus und Unterricht über die Verhältnisse in der griechisch-orientalischen Erzdiözese Czernowitz

IV. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

Der Minister für Kultus und Unterricht berichtet über die Gestaltung der Verhältnisse in der griechisch-orientalischen Erzdiözese Czernowitz.

Anlässlich der ersten feindlichen Besetzung von Czernowitz und der Bukowina1 hat der mit seinem Konsistorium in Czernowitz verbliebene griechisch-orientalische Erzbischof und Metropolit Dr. Vladimir v. Repta in Ausführung eines ihm seitens des damaligen Gouverneurs von Czernowitz erteilten Befehles der ihm unterstellten Seelsorge-Geistlichkeit des okkupierten Teiles seiner Diözese mittels einer in der Konsistorialsitzung vom 2. Oktober 1914 einstimmig beschlossenen Zirkularverordnung Nr. 12 im Einvernehmen mit dem russischen Gouverneur den Auftrag erteilt, gelegentlich des Gottesdienstes für das Wohl des russischen Zaren, der Zarenfamilie und den Sieg des russischen Heeres Gebete zu verrichten und auch in den Predigten die Gläubigen aufzufordern, die russischen Soldaten als ihre Brüder und Befreier vom fremdgläubigen Joche zu empfangen2.

Hiedurch wurde die Stellung des Erzbischofs und seines Konsistoriums im Lande tief erschüttert und erscheint ein Wechsel in der Leitung der Diözese sowohl im staatlichen als auch im kirchlichen Interesse erforderlich, umso mehr, als die Verhältnisse in der Diözese auch schon vor dem Kriege zu wünschen übrig ließen. Der Landespräsident hat die gänzliche Amovierung Reptas und seines Konsistoriums beantragt; damit wäre eine gleichzeitige Neuorganisierung des Letzteren auf national-paritätischer Grundlage unter gleichzeitiger Vermehrung der Stellen der Konsistorialmitglieder von acht auf zehn (fünf rumänischea und fünf ukrainische Mitglieder) zu verbinden.

ℹ️Eine zwangsweise Entfernung des Erzbischofs und des Konsistoriums ließe sich – im Hinblick auf den den in Betracht kommenden geistlichen Würdenträgern zustehenden Charakter von Benefiziaten –, wohl nur aufgrund eines Schuldspruches eines geistlichen oder weltlichen Gerichtes durchführen. Mit Rücksicht auf die bereits als erwiesen feststehende Zwangslage des an der fraglichen Konsistorialsitzung teilnehmenden Erzbischofs und der betreffenden Konsistorialmitglieder wäre eine strafgerichtliche Verurteilung Reptas und der Konsistorialmitglieder (laut gutächtlicher Äußerung des Justizministeriums) nicht zu erwarten. Auch von einem kirchlichen Gerichtshofe wäre ein verurteilendes Erkenntnis kaum zu gewärtigen, wobei noch zu bemerken wäre, dass die Synode, welche über das Verhalten Erzbischofs Repta ein Urteil zu fällen hätte, dieses Amt nicht ausüben könnte, da Repta ihr Vorsitzender ist und von den zwei anderen Mitgliedern einer (nämlich der Bischof von Cattaro) gestorben ist3. Daher müsste auf eine freiwillige Resignation der in Betracht kommenden Personen hingearbeitet werden.

Während der Erzbischof einer freiwilligen Resignation bis nun nicht hat zustimmen wollen, haben die beiden Konsistorialarchimandriten Artemon Manastirski und Hofrat Eusebius Popowicz ihre Pensionsgesuche überreicht. Bezüglich der übrigen noch beteiligt gewesenen Konsistorialmitglieder sind bei der Landesregierung Verhandlungen im Zuge. Drei Stellen sind gegenwärtig ohnehin erledigt. Im Einvernehmen mit dem Landespräsidenten stellt der sprechende Minister folgende Vorschläge4:

Vermehrung der bisherigen Konsistorialmitgliederstellen von 8 auf 10; Änderung der Konsistorialgeschäftsordnung; Versetzung der beiden Konsistorialarchimandriten Manastirski und Popowicz in den dauernden Ruhestand unter Zuerkennung entsprechender Ruhegenüsse an dieselben; Ernennung von zwei neuen Konsistorialarchimandriten, und zwar eines Rumänen, des griechisch-orientalischen Klostervorstehers in Dragomirna Archimandriten Hippolyt Worobkiewiczb, und eines Ukrainers, des griechisch-orientalischen Pfarrers in Dolhopole Titus Tyminski‚ sowie schließlich Führung von Verhandlungen mit dem Erzbischof Repta in Absicht auf die Regelung der Frage der Leitung der Diözese.

Der Ministerrat stimmt diesen Vorschlägen zu5.

V. Bewilligung von Mehrbezügen für Hochschulprofessoren und wissenschaftliche Hilfskräfte

[V.–VI. fehlt.]

VII. Strafsache gegen Funktionäre der Prager Kreditbank, Zentrale Prag und Filiale Belgrad der Firma Fanta & Jiresch und der Zuckerfabrik in Ćuprija

VII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

Der Minister für Landesverteidigung erörtert an der Hand des anverwahrten Exposésc die Strafsache wider die Funktionäre der Prager Kreditbank, Zentrale in Prag und Filiale in Belgrad, der Firma Fanta und Jiresch und der Zuckerfabrik in Ćuprija6.

In einer längeren Erörterung tritt die Auffassung zutage, dass für die Frage, ob für die in Betracht kommenden Personen ein Ah. Gnadenakt zu erwirken sei, insbesondere auch in Betracht komme‚ welche politische Haltung sie im Allgemeinen einnehmen, da aus einer gemäßigten Richtung ihrerseits gewiss ein Argument für ihre Rücksichtswürdigkeit abgeleitet werden könne. Unter diesem Gesichtspunkte erschiene es wünschenswert, diese Seite der Angelegenheit im Wege einer Anfrage an den Statthalter zu klären. Der Minister für Landesverteidigung ist bereit in diesem Sinne vorzugehen.

Der Ministerrat nimmt diese Absicht zustimmend zur Kenntnis7.

VIII. Festsetzung des Friedensstandes für die ersten Jahre nach der Demobilisierung und die zur Erreichung dieses Friedensstandes erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen

VIII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

Der Minister für Landesverteidigung erörtert an der Hand des anverwahrten Exposésd die Frage der Festsetzung des Friedensstandes für die ersten Jahre nach der Demobilisierung und die zwecks Errichtung dieses Friedensstandes erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen.

An diese Darlegungen knüpft sich eine vorläufige Erörterung. Der Ministerpräsident befürchtet, dass das Bekanntwerden so weitgehender Vorschläge eine überaus schwere und für das Durchhalten im Kriege geradezu bedrohliche Enttäuschung der Öffentlichkeit mit sich bringen könnte, die ja ihrerseits auf eine Erleichterung der militärischen Lasten nach dem Kriege hoffe. Auch der Handelsminister meint, dass die Idee der Abrüstung zu sehr in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion gerückt worden sei, als dass ohne entsprechenden Übergang ein so weitgehendes militärisches Programm entwickelt und in Angriff genommen werden könnte. Der Minister für soziale Fürsorge konstatiert‚ dass, wenn auch ziffernmäßig der nunmehr zu erreichende Sollstand der Armee nicht sehr wesentlich über den unmittelbar vor dem Kriege in Aussicht genommenen hinausgehe, doch faktisch angesichts der Erschöpfung des Menschenmateriales im Kriege darin eine unverhältnismäßig größere personelle Belastung der Bevölkerung gelegen erscheine. Eine besondere Schwierigkeit bestehe auch darin, dass mit Rücksicht auf die noch nicht erfassten Bevölkerungsverschiebungen seit der letzten Volkszählung und insbesondere während des Krieges die Aufteilung der Kontingente zwischen Österreich und Ungarn jeder verlässlichen Grundlage entbehre8. Der Minister für Landesverteidigung bemerkt, dass, wenn in Ungarn gegen diese Projekte kein Widerstand zu bestehen scheine, dies offenbar auf die Hoffnung zurückzuführen sei, im Zusammenhange mit einer solchen Wehrreform den Wunsch nach einem ungarischen Heere9 wenigstens teilweise der Verwirklichung zuzuführen. Der Finanzminister erklärt, er müsse sich selbstverständlich mit Rücksicht auf die enorme finanzielle Tragweite der Angelegenheit deren Prüfung unter diesem Gesichtspunkte vorbehalten.

Der Ministerpräsident nimmt diese Mitteilungen mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass die Ausführungen des Ministers für Landesverteidigung nebst den erforderlichen statistischen Ergänzungen den einzelnen Kabinettsmitgliedern schriftlich zugänglich gemacht werden sollen und dass nach entsprechendem Studium der Angelegenheit diese zur neuerlichen Verhandlung im Ministerrate zu stellen wäre10.

IX. Anregung des Ministers für Landesverteidigung wegen Entsendung von Delegierten sämtlicher Ressorts in die Enthebungsgruppe. Verbesserung des Enthebungswesens im Allgemeinen

IX. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

Der Minister für Landesverteidigung erklärt, dass das Enthebungswesen11 ihm eine außerordentlich schwere Verantwortlichkeit aufbürde und dass er die einzelnen Ressortminister bitten müsse, ihn bei dieser Agenda möglichst zu unterstützen, zu welchem Zwecke es sich empfehlen würde, wenn sämtliche Ressorts in die Enthebungsgruppe geeignete Delegierte entsenden würden.

Der Ministerpräsident möchte diese Anregung befürworten. Er müsse aber konstatieren, dass das ganze Enthebungswesen auch in militärischer Hinsicht noch nicht ganz auf den richtigen Grundlagen zu stehen scheine. Es sei oft schwer, eine sehr gerechtfertigte Enthebung durchzusetzen, während andererseits eine Reihe von Leuten offenbar ohne zureichenden Grund enthoben erscheinen. Insbesondere aber könne nicht geleugnet werden, dass die Rigorosität bei Enthebung von für die Volkswirtschaft erforderlichen Kräften in einem gewissen Missverhältnis zu der ungeheuren Anzahl von Personen, die nicht etwa in der Front, sondern in der Etappe und im Hinterlande in militärischer Verwendung stehen. Der Minister für Landesverteidigung erklärt, dass der Staat bestrebt sei, dieses Missverhältnis, insoferne es bestehe, so weit als möglich auszugleichen. Der Ministerpräsident meint, es wäre zu erwägen, in welcher Weise namens der Regierung in dieser Richtung erfolgreich Einfluss genommen werden könnte. Wenn naturgemäß die militärische Verwendung von Kräften sich ihrer Ingerenz entziehe, so werde ihr doch in der Öffentlichkeit und insbesondere in parlamentarischen Kreisen eine Verantwortlichkeit in dieser Richtung angelastet, und sie sehe sich insbesondere, wenn sie auf dem Gebiete des Enthebungswesens auch den militärischen Verhältnissen zum Durchbruche zu verhelfen bestrebt sei, in der angedeuteten Richtung ernsten und nicht leicht zu entkräftenden Vorwürfen ausgesetzt.

Der Ministerrat pflichtet der Auffassung des Ministerpräsidenten bei, dass die Frage einer entsprechenden Einflussnahme in ernsteste Erwägung zu ziehen sei und akzeptiert die Anregung des Ministers für Landesverteidigung wegen Entsendung von Delegierten sämtlicher Ressorts in die Enthebungsgruppe12.

X. Erwirkung des Adelstandes für den mit dem Charakter der IV. Rangsklasse bekleideten Ministerialrat im Ackerbauministerium, Ingenieur Anton Wiltsch

[X.–XI. fehlt.]

XII. Erlassung einer Ernteverordnung für das kommende Wirtschaftsjahr

XII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

Minister Paul erbittet die Zustimmung des Ministerrates zur Erlassung einer Ernteverordnung für das kommende Wirtschaftsjahr13.

Die neue Verordnung entspricht im Großen und Ganzen dem in der abgelaufenen Ernteperiode durchgeführten Regime. Die wesentlichsten Änderungen sollen bestehen in einem Verbote der Verwendung von Haus-‚ Hand- und Schrotmühlen ohne besondere Bewilligung, in der Lohnmühlenrayonierung und in der Statuierung, dass für solche Landwirte, die böswillig die Ablieferung beschlagnahmter Ernteprodukte unterlassen, als Strafe mit der Abnahme von Produkten anderer Art, beispielsweise von Vieh, vorgegangen werden könne. Der sprechende Minister erörtert sohin das in der Öffentlichkeit vielfach propagierte Kontingentierungssystem für die Aufbringung der Ernteprodukte. Dieses System wäre wohl in einem Wirtschaftsgebiete, das sich selbst ausreichend zu versorgen in der Lage sei, durchaus am Platze. Bei uns aber, wo dies nicht zutrifft, liege darin die Gefahr einer sehr ungleichmäßigen Versorgung der einzelnen Gebiete und eine taktische Schwächung unseres Standpunktes, wenn wir genötigt sind, von Ungarn oder Deutschland eine energische Aushilfe zu verlangen. Um aber diesem an sich gesunden Gedanken so weit als möglich entgegenzukommen, sei in Aussicht genommen, im Herbst ein vorläufiges Kontingent vorzuschreiben und sich die Möglichkeit offen zu halten, in jenen Ländern, wo dieses vorläufige Kontingent befriedigend hoch fixiert und rechtzeitig abgeliefert wird, von weiteren Beschlagnahmen abzusehen und also eine Art freiwilliger Kontingentierung eintreten zu lassen. Die Vorschläge des Ministers Paul werden im Allgemeinen gebilligt.

ℹ️Bedenken werden geltend gemacht hinsichtlich der beiden Punkte des Verbotes der Haus-‚ Hand- und Schrotmühlen und der Strafsanktion durch Abnahme von bisher nicht beschlagnahmten Produkten, welchen Bedenken Minister Paul Rechnung zu tragen sich bereit erklärt. Eine weitere in der Diskussion erörterte Frage, ob nicht die Erfassung der Ernte durch ein solches System öffentlicher Fassionen erleichtert werden könnte, wird spezieller Erwägung vorbehalten14.

Minister Paul erhält sohin die erbetene Zustimmung15.

XIII. Erwirkung der Enthebung des Dr. Conci als Landeshauptmann-Stellvertreter in Tirol

XIII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

Der Ministere des Innern teilt mit, dass die politisch unverlässliche Haltung des Landeshauptmannstellvertreters in Tirol, Dr. Conci, insbesondere aber sein überaus provozierendes Vorgehen anlässlich der Erinnerungsfeierlichkeiten in Prag zu Pfingsten16, das in den Kreisen der Tiroler Bevölkerung geradezu Empörung hervorgerufen habe17, ein künftiges ersprießliches Wirken des Genannten als Stellvertreter des Landeshauptmannes ausgeschlossen erscheinen lasse.

Unter diesen Umständen beabsichtige der sprechende Minister an Ah. Stelle die Enthebung des Genannten von seiner Funktion zu erbitten. Wenngleich die Landesordnung die Möglichkeit einer derartigen Maßnahme nicht ausdrücklich vorsehe, sei doch der sprechende Minister aufgrund eingehender Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen, dass ein gesetzliches Bedenken gegen die aus praktischen Gründen beinahe unabweisliche Enthebung nicht bestehe.

Der Ministerrat billigt sohin die Absicht des Ministers des Innern18.

[Ah. E. fehlt.]