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Nr. 225 Ministerrat, Wien, 3. Mai 1918

RS. fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes I; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1918 .

P. Ehrhart; VS. Seidler; anw. Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Žolger, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca; außerdem anw. Hořicky (bei I.).

KZ. 32 – MRZ. 32

Protokoll des zu Wien am 3. Mai 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ritter v. Seidler.

I. Politische Situation. Vertagung des Reichsrates. Erlassung einer Verordnung über die Errichtung von Kreishauptmannschaften, Maßnahmen zur Bekämpfung der südslawischen Agitation

I. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).

Der Ministerpräsident berichtet über die politische Situation. Er habe es für angemessen erachtet, ehe die Regierung im Sinne der Beschlüsse vom 1. d. M. mit der Vertagung des Abgeordnetenhauses vorgehe1, zunächst mit den parlamentarischen Parteien über die Chancen der bevorstehenden Verhandlungsperiode in Fühlung zu treten, und habe daher den Präsidenten des Abgeordnetenhauses um die Einberufung einer Obmännerkonferenz ersucht, welche tatsächlich am Vormittage stattgefunden habe2. Die Tschechen und die Südslawen hätten die Beschickung dieser Konferenz abgelehnt und damit eine Tatsache gezeitigt, die im Zusammenhange mit den früheren Ankündigungen über ihre bevorstehende Haltung im Parlamente jede Möglichkeit ausschließe, einen erfolgreichen und glatten Verlauf der Verhandlungen sicherzustellen.

ℹ️Unter diesen Umständen habe der Ministerpräsident im Zusammenhange einer längeren Rede, in der er auch die Erlassung der Verordnung über die Kreisregierungen und den Standpunkt der Regierung zur südslawischen Agitation kennzeichnete, ℹ️die Absicht angekündigt, den Reichsrat zu vertagen. Gegen diese Absicht seien allerdings mannigfache Einwände erhoben worden, er habe jedoch aufgrund des Verlaufes der Obmännerkonferenz den Eindruck, dass die Maßnahme im Allgemeinen ruhig hingenommen werden dürfte. Doch sei ihm aus politischen Kreisen die Anregung zugegangen, die Vertagung nicht von vorneherein zu befristen, sondern nur im Wege einer Regierungskundgebung die Absicht auf eine kurze Dauer dieses Zustandes zu kennzeichnen. Ein solcher Modus hätte allerdings mannigfache Vorteile. Einerseits werde in der Öffentlichkeit die Hoffnung erweckt, dass im Falle eines günstigen Fortschreitens der politischen Vorbereitungen für den nächsten Verhandlungsabschnitt die Wiedereinberufung nicht unbedingt bis zu einem vorausbestimmten Termine hinausgeschoben werden müsste, anderseits würde im Falle‚ als etwa die Wiedereinberufung am 18. Juni politisch unmöglich wäre, die Unannehmlichkeit einer neuerlichen Vertagung vermieden. Die Stellung der Regierung würde auf diese Weise gekräftigt, sie würde das Heft in die Hand bekommen, das bisher die parlamentarischen Parteien inne hatten und sie könnte die Bereitwilligkeit zur Wiedereinberufung des Reichsrates als sanften Druck benützen, um die Parteien zu einem Arrangement behufs Sicherung des glatten Verlaufes der Verhandlungen im nächsten Sessionsabschnitte zu bewegen. Auf diese Weise wäre es möglich, die kommende Verhandlungsperiode verlässlicher vorzubereiten, als dies bei der Einberufung des Reichsrates vor einem Jahre geschehen sei. Der sprechende Minister verliest sohin den Entwurf einer Verlautbarung über die Vertagung, der in hochoffiziöser Form in der „Wiener Zeitung“ publiziert werden soll. Unter der Voraussetzung, dass der Ministerrat beipflichte, würde der sprechende Minister bei Sr. Majestät au. beantragen, die bereits erteilte Ag. Ermächtigung zur befristeten Vertagung des Reichsrates im Sinne einer unbefristeten Vertagung huldvollst abzuändern3. ℹ️Die Verordnung über die Kreisregierungen wäre, und zwar bei Eliminierung der gemischten Kreise, unverzüglich fertigzustellen und zu publizieren4. Auch der Minister des Innern ist der Ansicht, dass, nachdem diese Verordnung bereits angekündigt sei‚ ihre Erlassung so schnell als möglich stattzufinden hätte. Was die Frage anbelange, inwieweit den deutschen Parteien noch Gelegenheit zu geben sei, zu den Einzelheiten der Verordnung Stellung zu nehmen, so tritt die Auffassung zutage, dass zwar der Anschein vermieden werden sollte, als ob diesen Parteien hinsichtlich der betreffenden Regierungshandlung ein entscheidender Einfluss zustehe, dass aber möglichst im Einvernehmen mit ihnen vorzugehen sei5, um wenigstens auf dieser Seite einen vollen Erfolg der Maßnahme zu sichern. ℹ️Was die Frage der Bekämpfung der südslawischen Agitation anbelangt, so verweist der Ministerpräsident auf seine bereits vorhin erwähnte Erklärung in der Obmännerkonferenz und glaubt, dass die Durchführungsmaßnahmen in dem in jener Erklärung gekennzeichneten Sinne unverzüglich einzuleiten wären6.

Nach einer längeren Debatte, an der sich die Mehrzahl der Kabinettsmitglieder beteiligten‚ stimmt der Ministerrat dem Vorschlage des Ministerpräsidenten zu7.

II. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend die Erhöhung des bisher mit 3.000 K festgesetzten Höchstbetrages zur Anlegung von Mündel- und Kurrendengeldern bei den Sparkassen

[II. fehlt.]

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Reichenau, 5. Oktober 1918. Karl.