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Nr. 192 Ministerrat, Wien, 27. Dezember 1917

RS. fehlt. Abschrift der Tagesordnungspunkte I, III und IV; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkten XI und XII; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung, Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1917 .

P. Ehrhart; VS. Seidler; anw. Höfer, Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Žolger, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser; abw. Silva-Tarouca.

KZ. 78 – MRZ. 62

I. Politische Situation

I. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

[…]a Der Eisenbahnminister bringt das Überhandnehmen der Personalwünsche der Abgeordneten zur Sprache. Das Eisenbahnministerium werde mit Protektionen wegen Stellenbesetzungen förmlich überschwemmt.

Der Ministerpräsident meint, dass bei Stellenbesetzungen prinzipiell nur vom sachlichen Gesichtspunkte ausgegangen werden könne. Sei es in einem konkreten Falle notwendig, auch dem politischen Momente Rechnung zu tragen, so müsse die Beurteilung des Letzteren eigentlich ihm überlassen bleiben, da ja nur er die politischen Beziehungen zwischen Regierung und Parteien nach ihrem jeweiligen Stande ganz zu überblicken vermöge und daher auch nur allein in der Lage sei, allfällige Konzessionen in einschlägiger Richtung für die Gesamtpolitik entsprechend nutzbar zu machen. Er würde daher empfehlen, dass die einzelnen Ressortchefs sich ihrerseits bei Personalwünschen der Abgeordneten lediglich auf den sachlichen Standpunkt stellen und falls seitens der Abgeordneten politische Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die betreffende Angelegenheit an den sprechenden Minister bringen. Über die Entgegennahme politischer Gesichtspunkte könne man unter keinen Umständen hinausgehen, die Präsentation von bestimmten Personen müsse unbedingt abgelehnt werden.

Der Ministerrat nimmt die Darlegungen des Ministerpräsidenten zustimmend zur Kenntnis1.

II. Regelung des zollpolitischen Verhältnisses zu Deutschland

[II. fehlt.]

III. Kumulative Unterbreitung von Anträgen wegen Beamtenernennungen zu bestimmten Jahresterminen. Erweiterung des Wirkungskreises der Minister hinsichtlich der Beamtenernennungen

III. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

Der Minister des Innern teilt mit, dass Se. Majestät Ag. die Frage aufzuwerfen geruht haben, ob die au. Anträge wegen Beamtenernennungen nicht in Hinkunft statt wie bisher einzeln oder in kleinen Gruppen kumulativ zu bestimmten Jahresterminen unterbreitet werden könnten2.

Diese Modalität anzuwenden erscheine mit Rücksicht auf die besonderen Verwaltungsbedürfnisse der zivilen Administrationen schwer möglich. Es könne nämlich in der Regel eine Stelle nicht etwa bis zum nächsten Avancementtermine unbesetzt bleiben und die bloße Berufung zur Versehung der Stelle ohne gleichzeitige Ernennung sei dann nicht tunlich, wenn nicht der im Range zunächst Berufene auf die betreffende Stelle befördert werden solle, was aber im Interesse der Auswahl des Tüchtigsten und Geeignetsten eben nicht immer der Fall sein kann. Um jedoch eine gewisse Minderung der Inanspruchnahme Sr. Majestät zu erreichen, wäre es vielleicht möglich, eine Erweiterung des Wirkungskreises der Minister in der Richtung au. zu erbitten, dass sie in Zukunft selbst befugt sein sollen, die Ernennungen in die VI. Rangsklasse vorzunehmen3. Dies könnte auch hinsichtlich provisorischer Ernennungen erfolgen, die nur das Recht zur Titelführung, nicht aber den Anspruch auf die höheren Bezüge begründen würden. Die Minister für Kultus und Unterricht und der Justizminister besprechen die in ihrem Ressortbereiche in dieser Richtung bestehenden besonderen Verhältnisse. Nach einer längeren Erörterung, an der sich die Mehrzahl der Mitglieder des Kabinetts beteiligt, erklärt sich der Minister des Innern bereit, im Einvernehmen mit den übrigen Ressortchefs die von ihm hier vorgebrachte Anregung entsprechend zu verfolgen und nach Maßgabe der näheren Prüfung der Angelegenheit mit konkreten Vorschlägen hervorzutreten.

Der Ministerrat ist mit diesem Vorgehen des Ministers des Innern einverstanden4.

IV. Stiftung eines sichtbaren Zeichens der Bekanntgabe der Ah. Anerkennung für Staatsbeamte und sonstige Zivilfunktionäre.

IV. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

Der Minister des Innern teilt mit, dass Se. Majestät im Wege des Kabinettsdirektors dem Minister des Äußern den Ah. Wunsch bekanntgeben lasse, es möge den Staatsbeamten und sonstigen Zivilfunktionären im Falle der Bekanntgabe der Ah. Anerkennung oder Zufriedenheit ein sichtbares Zeichen verliehen und hiefür eine Medaille geschaffen werden5, wie eine solche für Offiziere bereits besteht6. Im Ministerium des Äußern sei sohin ein Statutenentwurf ausgearbeitet worden7. Der sprechende Minister erörtert die Einzelheiten des Entwurfes.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Grundzügen einverstanden und überlässt es dem Minister des Innern, die noch erforderlichen Modifikationen im Wege der Verhandlungen mit dem Ministerium des Äußern zu bewirken8.

V. Bezeichnung „Ukrainer“ und „ukrainisch“ für die ruthenische Nation und Sprache

[V.–X. fehlt.]

Zu XI. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Hofrat der Generaldirektion der Tabakregie Dr. Julius Indrak

Zu XI. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in FA., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )b .

Vortragender Minister: Finanzminister.

1859 geboren und seit 1891 im Staatsdienste, wurde [Julius] Indrak im August 1916 zum Hofrate ernannt und im November l. J. wegen physischer Dienstunfähigkeit über sein Ansuchen in den dauernden Ruhestand versetzt. Er besitzt die Eiserne Krone III. Klasse seit August 1910. Indrak hat sich in allen Verwendungen als kenntnisreicher, ungemein pflichttreuer und gewissenhafter Beamter stets auf das Beste bewährt und insbesondere während der letzten Jahre als Approbant der Departements für die Arbeiterangelegenheiten, für administrative Bau- und maschinentechnische Agenden eine vorzügliche Tätigkeit entfaltet. In Würdigung der ausgezeichneten Dienste Indraks beabsichtigt der Finanzminister anlässlich des Ausscheidens des Genannten aus dem aktiven Dienste die Ag. Verleihung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens zu beantragen und erbitte hiezu die Zustimmung des Ministerrates9.

Zu XII. Erwirkung des Adelstandes für den Hofrat und Finanzdirektor in Laibach Alois Kliment

Zu XII. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in FA., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )c .

Vortragender Minister: Finanzminister.

[Alois] Kliment wurde im Juni 1908, nachdem er vorher in Kärnten, Salzburg und Mähren gedient hatte, zum Hofrate und Finanzdirektor in Krain ernannt. Die klaglose Versehung dieses Postens erheischt wegen der nationalen Verhältnisse des Kronlandes besonderes Geschick und bietet auch insoferne größere Aufgaben, als Krain das einzige Kronland ist, in welchem es keine Finanzbehörden I. Instanz gibt, sodass dem Finanzdirektor vielfach auch die Sorge um solche Angelegenheiten obliegt, die sonst von Finanzbezirksdirektoren oder Finanzinspektoren erledigt werden. In beiden Richtungen hat sich Kliment während seiner mehr als neunjährigen Amtsführung vorzüglich bewährt; er hat die Steuerleistung ohne Rekriminationen wesentlich gehoben und auch allen Anforderungen, die sich aus der Zugehörigkeit Krains zum engeren Kriegsgebiete ergeben, vollauf entsprochen. Wiewohl dem Anspruche auf Pensionierung nahe – er steht im 62. Lebens- und im 34. Dienstjahre – ist Kliment noch rüstig und bereit weiter zu dienen, was wegen der Schwierigkeiten in der Wahl seines Nachfolgers nur zu begrüßen ist. Kliment – seit 1898 Ritter des Franz-Joseph-, seit 1914 Ritter der Leopoldordens – ist mit einer Tochter des verstorbenen kärntnerischen Landtagsabgeordneten und Gutsbesitzers Regimentsarztes d. R. Dr. Taurer verheiratet und hat einen Sohn, der den Gymnasialstudien obliegt. Die Nobilitierung, zu deren Erwirkung der Finanzminister hiemit die Zustimmung des Ministerrates erbittet, würde für ihn daher eine besonders wertvolle Anerkennung seines vieljährigen verdienstvollen Wirkens bedeuten10.

XIII. Ausgestaltung der wirtschaftlichen Retorsionsmaßnahmen gegen England

[XIII.–XV. fehlt.]

[Keine Ah. E. Protokoll wurde nicht mehr resolviert.]