Nr. 177 Ministerrat, Wien, 15. Oktober 1917
RS.Reinschrift fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkt VII; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Seidler; anw.anwesend Höfer, Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Žolger, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca; außerdem anw.anwesend Hold (bei II.), Eichhoff (bei II.).
- I. Einbringung von Gesetzentwürfen im Herrenhause.
- II. Erörterung der Leitsätze für die Verfassungsreform.
- III. Erwirkung der Ernennung des Geheimen Rates Statthalters in Oberösterreich Dr. Rudolf Grafen Meran zum Statthalter in Tirol und des Geheimen Rates Ministers a. D. Erasmus Freiherrn v. Handel zum Statthalter in Oberösterreich; ferner Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Vizepräsidenten der Tiroler Statthalterei Dr. Georg Pockels.
- IV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste I. Klasse für mehrere Landeschefs.
- V. Erwirkung der Ernennung des Sektionschefs im Eisenbahnministerium Dr. Viktor Ritter v. Rudel zum Nordbahndirektor.
- VI. Erwirkung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens für den Sektionschef im Eisenbahnministerium Siegmund Ritter v. Solvis.
- VII. Erwirkung des Titels eines Präsidenten für den Ministerialrat und Finanzprokurator in Wien Dr. Hermann Ritter Mayr v. Linegg.
- VIII. Erhöhung der staatlichen Jahresunterstützungen für die ehelichen, legitimierten und unehelichen Waisen nach gefallenen oder gestorbenen Mannschaftspersonen.
- IX. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für Funktionäre und Angestellte mehrerer Firmen für die Erzeugung von Waffen und Munition.
- X. Erklärung der Verlegung des Egerflusses bei Falkenau als begünstigten Bau.
- I. Einbringung von Gesetzentwürfen im Herrenhause
- Zu VII. Erwirkung des Titels eines Präsidenten für den Ministerialrat und Finanzprokurator in Wien Dr. Hermann Ritter Mayr v. Linegg
- VIII. Erhöhung der staatlichen Jahresunterstützungen für die ehelichen, legitimierten und unehelichen Waisen nach gefallenen oder gestorbenen Mannschaftspersonen
Zu VII. Erwirkung des Titels eines Präsidenten für den Ministerialrat und Finanzprokurator in Wien Dr. Hermann Ritter Mayr v. Linegg
Zu VII. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in FA., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Hermann Ritter] Mayr [v. Linegg] steht im 59. Lebens- und im 35. Dienstjahre. Er wurde im Jahre 1902 zum Ministerialrate im Finanzministerium ernannt. Im Jahre 1905 wurde er auf den Posten des Finanzprokurators in Wien berufen und im Jahre 1907 in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten eingereiht. Seine Erhebung in den Ritterstand erfolgte im Jahre 1912. Als Leiter der niederösterreichischen Finanzprokuratur entfaltet Mayr dank seinen glänzenden Fähigkeiten, gepaart mit profunden juristischen Kenntnissen und seiner hingebungsvollen Pflichttreue eine ausgezeichnete Tätigkeit. Besonders hervorragend sind die Verdienste, die er sich während des Krieges durch seine persönliche Einflussnahme auf sehr komplizierte und umfangreiche Agenden der Heeresverwaltung (Gutachten, Verträge, Prozesse, bei denen es sich oft um hunderte von Millionen Kronen handelt) erworben hat. Dieses hervorragende Wirken Mayrs kommt bei der Ausnahmsstellung, die die niederösterreichische Finanzprokuratur unter den übrigen Prokuraturen einnimmt, besonders zum Ausdruck. Der Umstand, dass die niederösterreichische Finanzprokuratur ihre Wirksamkeit am Sitze der höchsten Staatsbehörden und Hofstellen entfaltet, bringt es mit sich, dass als Rechtsberaterin für die Zentralstellen nahezu ausschließlich diese Prokuratur in Betracht kommt. Bei dieser außerordentlich wichtigen und umfangreichen Tätigkeit, die einen ständigen dienstlichen Kontakt zwischen der niederösterreichischen Finanzprokuratur und den erwähnten Stellen zur Folge hat, müssen naturgemäß sowohl bei ihren Funktionären als auch insbesondere bei ihrer Leitung ganz besondere Voraussetzungen gegeben sein. Diese prominente Stellung der Wiener Finanzprokuratur tritt auch darin in Erscheinung, dass die übrigen Finanzprokuraturen sowohl in organisatorischen als auch in schwierigen juristischen Fragen des Öfteren die Wohlmeinung der niederösterreichischen Finanzprokuratur als der über das umfangreichste Tatsachenmaterial und die reichste Erfahrung verfügenden Prokuratur einholen.
Mit Rücksicht auf die hervorragenden Verdienste Mayrs und diese besondere Stellung der niederösterreichischen Finanzprokuratur, die schon darin ihren Ausdruck fand, dass Mayr als Ministerialrat mit der Leitung dieses Amtes betraut wurde, beabsichtigt der Finanzminister für diesen ausgezeichneten Beamten, der zugleich der rangsälteste Beamte des Finanzprokuraturdienstes und – wenn von dem in die III. Rangsklasse eingereihten Vizepräsidenten der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion Kokstein abgesehen wird – auch der rangsälteste Beamte des Finanzdienstes überhaupt ist, die Verleihung des Titels eines Sektionschefs an Ah. Stelle zu erwirken und erbittet sich hiezu die Zustimmung des Ministerrates1.