Nr. 152 Ministerrat, Wien, 25. Mai 1917
RS.Reinschrift fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkt II; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Clam-Martinic; anw.anwesend Baernreither, Forster, Hussarek, Trnka, Spitzmüller, Bobrzyński, Handel, Schenk, Urban, Höfer; abw.abwesend Georgi.
- I. Vorbereitungen für den Reichsrat.
- II. Erwirkung einer gnadenweisen Erhöhung der Pension für die Finanzprokuraturskonzipisten-Witwe Marie Filipek in Brünn und des Erziehungsbeitrages ihrer Kinder.
- III. Auszahlung der einmaligen Zuschüsse zu den Teuerungszulagen der Staatsbediensteten der unteren Kategorien auf einmal.
- IV. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Verlängerung der Wahlperiode der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates.
- V. Erlassung einer Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die Regelung des Verkehres mit Getreidemehl und Hülsenfrüchten.
- I. Vorbereitungen für den Reichsrat
- Zu II. Erwirkung einer gnadenweisen Erhöhung der Pension für die Finanzprokuraturskonzipisten-Witwe Marie Filipek in Brünn und des Erziehungsbeitrages ihrer Kinder
- III. Auszahlung der einmaligen Zuschüsse zu den Teuerungszulagen der Staatsbediensteten der unteren Kategorien auf einmal
Zu II. Erwirkung einer gnadenweisen Erhöhung der Pension für die Finanzprokuraturskonzipisten-Witwe Marie Filipek in Brünn und des Erziehungsbeitrages ihrer Kinder
Zu II. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Der Gatte der Genannten [Marie Filipek], Dr. Miloš Filipek, wurde als Konzipist der Finanzprokuratur in Brünn im Jahre 1914 wegen eines Lungenleidens und unter Zuzählung von zehn Dienstjahren nach § 62, Abs. 4 Dienstpragmatik (wegen Dienst- und Erwerbsunfähigkeit infolge unverschuldeter unheilbarer Krankheit) mit einer Pension von 1.610 K 24 h in den dauernden Ruhestand versetzt und ist im Jänner 1917 gestorben. Die Witwe bezieht eine Pension von 1.000 K und für jedes ihrer beiden minderjährigen Kinder einen Erziehungsbeitrag von 200 K, zusammen also 1.400 K. Da sie außer zwei Grundparzellen im Werte von 1.400 K kein Vermögen besitzt und die Todeskrankheit ihres Gatten höchstwahrscheinlich auf eine bei einer Dienstreise zugezogenen Verkühlung zurückzuführen ist, beabsichtigt der Finanzminister die gnadenweise Erhöhung ihrer Witwenpension auf 1.200 K und der Erziehungsbeiträge auf je 240 K, das ist auf das Ausmaß der IX. Rangsklasse, in Antrag zu bringen und erbittet zu diesem ausnahmsweisen Abgehen von den einschlägigen Ministerratsbeschlüssen ex 1900 und 1910 die Zustimmung des Ministerrates1.