Nr. 142 Ministerrat, Wien, 24. März 1917
RS.Reinschrift fehlt; Ministerratsvorträge zu Tagesordnungspunkten III, V und VI; Wortlaut der Ah. Entschließung, Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Clam-Martinic; anw.anwesend Baernreither, Georgi, Forster, Hussarek, Trnka, Spitzmüller, Bobrzyński, Handel, Schenk, Urban, Höfer.
- I. Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge.
- II. Approvisionierungsfragen.
- III. Einräumung des Baurechtes an ärarischen Grundparzellen des Grundbuches Aspern für Zwecke des Wiener Kriegerheimstättenfonds.
- IV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Bezirksschulinspektor Anton Lewandowski in Kosów.
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für die Vorstände der Filialen in Mährisch-Ostrau und Krakau der Oesterreichisch-ungarischen Bank, Inspektor Karl Fundulus und Oberkontrollor Kasimir Bigo.
- VI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Finanzratswitwe Olga v. Gartzweiler.
- VII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den mit dem Titel und Charakter eines Sektionschefs bekleideten Hofrat und Kanzleidirektor des Abgeordnetenhauses des Reichsrates, Alois v. Bauer-Bargehr.
- VIII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Rechnungsrevidentenswitwe Anna Hladik in Prag.
- IX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Polizeioberkommissär mit dem Titel und Charakter eines Polizeirates Dr. Anton Pechotsch in Triest.
- X. Erwirkung des Freiherrnstandes für den Sektionschef Geheimen Rat Dr. Friedrich Ritter Wagner v. Jauregg, des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Ministerialrat Alexander Eberan v. Eberhorst sowie des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für die Ministerialsekretäre Dr. Karl Kirschbaum und Gustav Daurer.
- XI. Kontingentierung der Ausfuhr von Rohöl nach Ungarn.
- I. Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge
- Zu III. Einräumung des Baurechtes an ärarischen Grundparzellen des Grundbuches Aspern für Zwecke des Wiener Kriegerheimstättenfonds
- Zu V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für die Vorstände der Filialen in Mährisch-Ostrau und Krakau der Oesterreichisch-ungarischen Bank, Inspektor Karl Fundulus und Oberkontrollor Kasimir Bigo
- Zu VI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Finanzratswitwe Olga v. Gartzweiler
- IV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Bezirksschulinspektor Anton Lewandowski in Kosów
Zu III. Einräumung des Baurechtes an ärarischen Grundparzellen des Grundbuches Aspern für Zwecke des Wiener Kriegerheimstättenfonds
Zu III. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Wie dem Ministerrate aus dem im Zirkulationswege am 21. und 22. v. M. eingesehenen Geschäftsstücke des Finanzministeriums Z. 23708 ex 1916b,1 bekannt ist, sollte die Zustimmung zu dieser Baurechtseinräumung an die Bedingung geknüpft werden, dass sie später die verfassungsmäßige Genehmigung erhält. Bei einer am 9. d. M. über die Formulierung des Baurechtsvertrages unter dem Vorsitze des Bürgermeisters der Stadt Wien stattgefundenen Sitzung, der Vertreter aller beteiligten Stellen beigezogen waren, hat nun der Herr Bürgermeister und der Vertreter des Ministeriums für öffentliche Arbeiten2 auf die aus dieser Bedingung sich ergebenden Schwierigkeiten hingewiesen, da das Baurecht erst mit dem Zustandekommen der verfassungsmäßigen Genehmigung existent würde und erst dann dem Fonds die Möglichkeit geboten wäre, ein Darlehen auf dieses Baurecht aufzunehmen. Maßgebend ist der § 6 des Finanzgesetzes vom 31. Dezember 1912, RGBl. Nr. 2 ex 1913c, der dem Finanzminister zur Veräußerung oder Belastung unbeweglichen Staatseigentums drei an bestimmte Einschränkungen geknüpfte und ausdrücklich auf das Jahr 1913 abgestellte Ermächtigungen erteilt und überdies in seinem letzten Satze folgendermaßen lautet: „Endlich wird der Finanzminister ermächtigt, an Objekten des unbeweglichen Staatseigentums Baurechte gemäß der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 1912, RGBl. Nr. 86 einzuräumen.“3
Während also die drei ersten Ermächtigungen in bestimmter Weise befristet und bedingt sind, berechtigt die Formulierung der Ermächtigung zur Einräumung des Baurechtes wohl zu der Annahme, dass diese Ermächtigung von der fallweisen Zustimmung des Reichsrates losgelöst und dem Finanzminister nicht bloß für das Jahr 1913, sondern dauernd anheimgegeben ist. Von dieser Erwägung aus – der sich auch die Finanzprokuratur angeschlossen hat – hat der Finanzminister die erwähnte Bedingung fallen gelassen und in der am 23. d. M. im Rathause abgehaltenen neuerlichen Besprechung die Gemeinde Wien hievon in Kenntnis setzen lassen. Nachdem es sich immerhin um eine Interpretationsfrage von prinzipieller Bedeutung handelt, erbittet der Finanzminister die nachträgliche Zustimmung des Ministerrates4.
Zu V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für die Vorstände der Filialen in Mährisch-Ostrau und Krakau der Oesterreichisch-ungarischen Bank, Inspektor Karl Fundulus und Oberkontrollor Kasimir Bigo
Zu V. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )d .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Karl] Fundulus erwarb sich große Verdienste um die Geldversorgung des Armeeoberkommandos in Teschen sowie um die Behebung des Kleingeldmangels bei den der Filiale Mährisch-Ostrau zugewiesenen Heereskörpern.
[Kasimir] Bigo ermöglichte als Vorstand der Filiale Stanislau, welchen Posten er in den ersten Kriegsmonaten innehatte, bis zur letzten Stunde die Geldfassungen der durchmarschierenden Truppen. Seit August 1915 sorgt er in klagloser Weise für den Geldverkehr mit den Operationskassen und mit dem polnischen Okkupationsgebiete, woselbst er auch die Errichtung der Bankfiliale in Lublin organisiert hat.
Einer Anregung des Armeeoberkommandos entsprechend und im Einvernehmen mit dem kgl. ung. Finanzminister beabsichtigt der Finanzminister für diese in der Leitung wichtiger Zweigstellen des Noteninstitutes vorzüglich bewährten Funktionäre das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates5.
Zu VI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Finanzratswitwe Olga v. Gartzweiler
Zu VI. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )e .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Der Gatte der Genannten [Olga v. Gartzweiler], Finanzrat Dr. Eduard v. Gartzweiler, ist im Juli 1916 nach 23-jähriger Dienstzeit an seinem Herzleiden gestorben. Der Finanzminister, dem die Dienstleistung Gartzweilers aus den als Finanzlandesdirektor gemachten Wahrnehmungen als eine besonders verdienstliche bekannt ist, beabsichtigt in der Erwägung, dass hier der Tod eine vielversprechende Laufbahn plötzlich abgebrochen hat und die zwar kinderlose, aber erwerbsunfähige und auf die Unterstützung ihres Bruders angewiesene Witwe sehr berücksichtigungswürdig ist, für Olga v. Gartzweiler zu ihrer Witwenpension von 1800 K eine Gnadenzulage jährlicher 600 K zu erwirken und erbittet zu diesem ausnahmsweisen Abgehen von den einschlägigen Ministerratsbeschlüssen ex 1900 und 1910 die Zustimmung des Ministerrates6.