Nr. 133 Ministerrat, Wien, 15. Jänner 1917
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes XIII; Ministerratsvorträge zu Tagesordnungspunkten VIII, IX, X, XI und XII; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Clam-Martinic; anw.anwesend Baernreither, Georgi, Forster, Hussarek, Trnka, Spitzmüller, Bobrzyński, Handel, Schenk, Urban, Höfer.
- I. Papierbeschaffung für Zeitungen.
- II. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Ministerialrat Walter Breisky und des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Ministerialsekretär Dr. Rudolf Šafařik Edlen v. Wlarov, beide im Ministerratspräsidium.
- III. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Landesschulinspektor Regierungsrat Dr. Johann Pitsch.
- IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Ministerialvizesekretär im Ministerium für Kultus und Unterricht Dr. Erwin Lauppert v. Peharnik.
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor der I. Staatsrealschule in Lemberg Ladislaus Gubrynowicz.
- VI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat beim Landesschulrate für Krain Oskar Ritter Kaltenegger v. Riedhorst.
- VII. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die Einführung eines Monopols für künstliche Süßstoffe.
- VIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Sektionsrat im Finanzministerium Dr. Heinrich Weigl.
- IX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Finanzrat Dr. Friedrich Klemens Bause.
- X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor der Tabakfabrik in Klagenfurt Ernst Görig.
- XI. Erwirkung des Titels und Charakters eines Hofrates für den Oberbergrat der galizischen Finanzlandesdirektion Emil Mach.
- XII. Erwirkung der Ernennung des Finanzministers a. D. Geheimen Rates Dr. Karl Ritter v. Leth zum Gouverneur der priv. Allgemeinen Österreichischen Bodenkreditanstalt.
- XIII. Erwirkung der ad personam-Einreihung der Ministerialräte des Finanzministeriums Attilius Conte Smecchia, Dr. Alois Jambour und Dr. Josef Künstler in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten.
- XIV. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den praktischen Arzt in Reichenau, Medizinalrat Dr. Moritz Bittner.
- XV. Erwirkung des Freiherrnstandes für den Sektionschef im Ministerium des Innern, Geheimen Rat Dr. Josef Ritter v. Wolf.
- XVI. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Statthaltereivizepräsidenten Rudolf Grafen Thun-Hohenstein in Linz.
- XVII. Erwirkung des Elisabeth-Ordens II. Klasse für die Beamtenswitwe Johanna Schonka in Wien.
- XVIII. Erwirkung der ad personam-Einreihung des im Justizministerium in Verwendung stehenden, mit dem Titel und Charakter eines Senatspräsidenten bekleideten Hofrates des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Franz Emil Conte Smecchia und der Ministerialräte Dr. Richard Bratusch Edlen v. Marrain und Dr. Felix Mayer in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten.
- XIX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Ministerialrat im Finanzministerium Dr. Johann Babnik.
- XX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat und Oberstaatsanwalt in Zara, Franz Rubelli Edlen v. Sturmfest.
- XXI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat und Ersten Staatsanwalt in Triest, Dr. Josef Zencovich Edlen v. Stellamare.
- XXII. Ernährungsfragen.
- I. Papierbeschaffung für Zeitungen
- Zu VIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Sektionsrat im Finanzministerium Dr. Heinrich Weigl
- Zu IX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Finanzrat Dr. Friedrich Klemens Bause
- Zu X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor der Tabakfabrik in Klagenfurt Ernst Görig
- Zu XI. Erwirkung des Titels und Charakters eines Hofrates für den Oberbergrat der galizischen Finanzlandesdirektion Emil Mach
- Zu XII. Erwirkung der Ernennung des Finanzministers a. D. Geheimen Rates Dr. Karl Ritter v. Leth zum Gouverneur der priv. Allgemeinen Österreichischen Bodenkreditanstalt
- XIII. Erwirkung der ad personam-Einreihung der Ministerialräte des Finanzministeriums Attilius Conte Smecchia, Dr. Alois Jambour und Dr. Josef Künstler in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten
- XIV. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den praktischen Arzt in Reichenau, Medizinalrat Dr. Moritz Bittner
Zu VIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Sektionsrat im Finanzministerium Dr. Heinrich Weigl
Zu VIII. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Heinrich] Weigl, der im 43. Lebens- und im 19. Dienstjahre steht, wurde im Dezember 1915 zum Sektionsrate ernannt. Weigl, der nach einer mehrjährigen Verwendung in der direkten Steuersektion des Finanzministeriums und daran anschließlich im Departement für konkrete und allgemeine Personalangelegenheiten im Jahre 1911 zur Dienstleistung in das Präsidialbüro des Finanzministeriums berufen wurde, hat sich andauernd und insbesondere während des Krieges als einer der vorzüglichsten Beamten des Finanzministeriums bewährt. Seit mehr als Jahresfrist mit der Stellvertretung des Präsidialvorstandes betraut, hat Weigl dank seiner ausgezeichneten Fähigkeiten auch den schwierigsten Anforderungen des Präsidialdienstes voll und ganz entsprochen. Im Hinblicke auf die ausgezeichnete Tätigkeit Weigls, der seit dem Jahre 1912 das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens besitzt, beabsichtigt der Finanzminister für denselben die neuerliche Zuwendung eines Zeichens der Ah. Gnade durch Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse Allerhöchstenortes zu beantragen und erbittet sich hiezu die Zustimmung des Ministerrates1.
Zu IX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Finanzrat Dr. Friedrich Klemens Bause
Zu IX. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)b .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Friedrich Klemens] Bause steht seit 1893 im Dienste der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion und ist seit Juli 1911 Finanzrat. Schon als junger Beamter durch gediegene Leistungen hervorragend, hat er die Einkommensteuerabteilungen der Steueradministrationen für den II. und XX. bzw. IV., V. und X. Wiener Bezirk vorzüglich geleitet, ab Jänner 1914 bis August 1915 in der umsichtigsten Weise als Steuerlandesinspektor für Niederösterreich fungiert und hierauf die Leitung des Präsidialbüros der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion übernommen, in welcher Stellung er sich gleichfalls die vollste Zufriedenheit des Finanzlandesdirektors zu erwerben verstand. In Würdigung des in verschiedenen Stellungen erprobten außerordentlichen Pflichteifers Bauses beabsichtigt der Finanzminister für den Genannten die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens in Antrag zu bringen und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates2.
Zu X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor der Tabakfabrik in Klagenfurt Ernst Görig
Zu X. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)c .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Ernst] Görig wurde nach einer anrechenbaren Dienstzeit von rund 42 Jahren und Überschreitung des 60. Lebensjahres im Oktober l. J. über sein Ansuchen in den dauernden Ruhestand versetzt. Er hat sich stets als sehr tüchtiger, verlässlicher und äußerst gewissenhafter Beamter erwiesen und besonders um die Einrichtung und Ausgestaltung des Fabriksbetriebes in Tachau sowie als Direktor der Tabakfabrik in Klagenfurt verdient gemacht. In Anerkennung seiner unermüdlichen, auch in der Kriegszeit bewährten Pflichterfüllung beabsichtigt der Finanzminister für ihn das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu beantragen und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates3.
Zu XI. Erwirkung des Titels und Charakters eines Hofrates für den Oberbergrat der galizischen Finanzlandesdirektion Emil Mach
Zu XI. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)d .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Emil] Mach steht im 60. Lebensjahr und hat eine Gesamtdienstzeit von 35 Jahren zurückgelegt. Stufenweise vorrückend wurde er im Jahre 1910 zum Oberbergrate ernannt. Mit Ende August 1915 ist er in den dauernden Ruhestand versetzt worden. Mach hat sich während seiner ganzen Dienstzeit insbesondere als Vorstand der Salinendepartements der galizischen Finanzlandesdirektion durch aufopfernden Fleiß und unbedingte Vertrauenswürdigkeit ausgezeichnet. Dank seinem gründlichen Fachwissen hat er sich um die moderne Ausgestaltung der unterstellten Salinenbetriebe verdient gemacht. Der Finanzminister beabsichtigt für diesen pflichtbewussten Funktionär anlässlich seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienste ein Zeichen der Ah. Gnade durch Verleihung des Titels und Charakters eines Hofrates Ah. Ortes zu erwirken, wozu er sich die Zustimmung des Ministerrates erbittet4.
Zu XII. Erwirkung der Ernennung des Finanzministers a. D. Geheimen Rates Dr. Karl Ritter v. Leth zum Gouverneur der priv. Allgemeinen Österreichischen Bodenkreditanstalt
Zu XII. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917).
Vortragender Minister: Finanzminister.
Mit Ah. Entschließung vom 26. Dezember 1916 hat Se. Majestät die vom Gouverneur der k. k. priv. allg. österr. Boden-Creditanstalt, Geheimen Rat Dr. Rudolf Sieghart, erbetene Enthebung von dieser Stelle Ag. zu genehmigen geruht. Gestützt auf den Artikel 17 der Anstaltsstatuten, welcher bestimmt, dass der Gouverneur über Vorschlag des Verwaltungsrates von Sr. Majestät ernannt wird, hat der Verwaltungsrat der Boden-Creditanstalt einstimmig den Beschluss gefasst den Geheimen Rat und Finanzminister a. D. Dr. Karl Ritter v. Leth zum Gouverneur der Anstalt vorzuschlagen und an den Finanzminister die Bitte gestellt, die Ah. Ernennung bei Sr. Majestät zu erwirken. Dieser Bitte glaubt der Finanzminister umso mehr Folge leisten zu können, als er die Überzeugung hegen darf, dass Herr v. Leth kraft seiner umfassenden Erfahrungen auf dem Gebiete der Volkswirtschaft und speziell in staatsfinanziellen Fragen sowie seiner persönlichen Sympathien, die er in der Öffentlichkeit und in der Bankwelt genießt, in der Lage sein wird, die statutenmäßigen Funktionen des Gouverneurs erfolgreich auszuüben. Über 31 Jahre im Dienste des Postsparkassenamtes, zuletzt als Gouverneur, hat er alle Phasen der staatlichen Anleihepolitik mittätig verfolgt. Als Finanzminister führte er wichtige steuerpolitische Maßnahmen und mit außerordentlichem Erfolge auch eine Kriegsanleihe durch5. Der Finanzminister erbittet sich die Genehmigung des Ministerrates, die Ernennung Herrn v. Leths zum Gouverneur der Boden-Creditanstalt bei Sr. Majestät zu erwirken6.
XIII. Erwirkung der ad personam-Einreihung der Ministerialräte des Finanzministeriums Attilius Conte Smecchia, Dr. Alois Jambour und Dr. Josef Künstler in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten
XIII. ℹ️Quelle: Abschrift in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)e .
Der Finanzminister teilt mit, er beabsichtige, die ad personam-Einreihung der Ministerialräte des Finanzministeriums Attilius Conte Smecchia, Dr. Alois Jambour und Dr. Josef Künstler in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten au. zu erwirken. Die Genannten stehen seit mehr als zehn Jahren in der V. Rangsklasse, haben eine überaus zufriedenstellende Verwendung aufzuweisen und es müsse ihnen die persönliche Eignung zur Leitung einer Sektion zugebilligt werden. Ihre Ernennung zu Sektionschefs komme jedoch unter den gegebenen Verhältnissen dermalen nicht in Frage und es erscheine daher billig, ihnen unter Belassung in ihrer Eigenschaft als Ministerialräte wenigstens die Vorrückung in die IV. Rangsklasse zu ermöglichen.
Bei dieser Gelegenheit wolle der sprechende Minister betonen, er hege überhaupt kein Bedenken, dass, wie dies in den letzten Jahren gelegentlich erfolgt sei, verdiente Ministerialräte der Ressortministerien, die nach der Organisation der betreffenden Ressorts für die Ernennung zum Sektionschef oder die Bekleidung mit den Attributen eines solchen zur Zeit nicht in Betracht kommen, ad personam in die IV. Rangsklasse befördert werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass den Betreffenden die persönliche Eignung zur Leitung einer Sektion zukomme und dass sie sich schon zehn Jahre in der V. Rangsklasse befinden.
Er spricht sich weiter dafür aus, dass in Hinkunft, wie dies ja ohnedies in der Regel geschehen sei, die Verleihung der IV. Rangsklasse und die Bekleidung mit Attributen derselben ausnahmslos im Ministerrat zu behandeln, dass daher insbesondere nicht nur die Erwirkung der Ernennung zum wirklichen Sektionschef und die des Titels und Charakters eines solchen, sondern auch die bloße Erwirkung des Titels eines Sektionschefs ebenso wie die Beförderung in die IV. Rangsklasse ad personam seiner Beschlussfassung zu unterziehen sei.
In einer längeren Erörterung, an welcher sich insbesondere der Minister für Landesverteidigung, der Minister für Kultus und Unterricht, der Minister für öffentliche Arbeiten und der Justizminister beteiligen, wird das konkrete Vorhaben des Finanzministers gebilligt. Ebenso tritt die grundsätzliche Anschauung zu Tage, dass in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Ministerialräte zur Beförderung in die IV. Rangsklasse ad personam mit Zustimmung des Ministerrates au. in Antrag gebracht werden können. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Begünstigung gewährt werden solle, wird einer abgesonderten Erwägung vorbehalten.
Der Ministerrat nimmt sohin die Absicht des Finanzministers hinsichtlich der Beförderung der vorgenannten drei Ministerialräte des Finanzministeriums zustimmend zur Kenntnis7.