Nr. 116 Ministerrat, Wien, 3. Oktober 1916
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift von Tagesordnungspunkt IV, Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkten IX und X; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1916.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Stürgkh; anw.anwesend Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller, Handel; abw.abwesend Hohenlohe-Schillingsfürst.
- I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Entwicklung der innerpolitischen Situation.
- II. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einhebung einer Standplatzgebühr seitens der Gemeinde Bad Ischl von den das Platzfuhrwerk in Bad Ischl ausübenden Gewerbetreibenden.
- III. Verordnung des Gesamtministeriums über die Erlassung eines Zahlungsverbotes gegen Italien, Portugal und Rumänien.
- IV. Einleitung einer Aktion wegen au. Erwirkung von Kriegskreuzen für Zivilverdienste.
- V. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Sektionschef im Ministerratspräsidium Dr. Friedrich Pinschof.
- VI. Zustimmung zur Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Sektionschef des Obersten Rechnungshofes Dr. Artur Stöger und des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat Alfred Ritter von Jordan.
- VII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Oberlandesgerichtsrat Dr. Ludwig Altmann in Wien.
- VIII. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere Beamte der Wiener Staatsanwaltschaft.
- IX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Finanzprokurator Dr. Gustav Pölt in Innsbruck.
- X. Erwirkung einer Gnadenzulage zum normalmäßigen Ruhegenusse für den Titular-Hofrat der galizischen Finanzlandesdirektion Gustav Neumann und für den Rechnungsdirektor und Vorstand des Rechnungsdepartements der galizischen Finanzlandesdirektion Andreas Kopacz.
- XI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Professor an der Exportakademie Siegmund Feitler.
- I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Entwicklung der innerpolitischen Situation
- IV. Einleitung einer Aktion wegen au. Erwirkung von Kriegskreuzen für Zivilverdienste
- V. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Sektionschef im Ministerratspräsidium Dr. Friedrich Pinschof
- IX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Finanzprokurator Dr. Gustav Pölt in Innsbruck
- X. Erwirkung einer Gnadenzulage zum normalmäßigen Ruhegenusse für den Titular-Hofrat der galizischen Finanzlandesdirektion Gustav Neumann und für den Rechnungsdirektor und Vorstand des Rechnungsdepartements der galizischen Finanzlandesdirektion Andreas Kopacz
- XI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Professor an der Exportakademie Siegmund Feitler
I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über die Entwicklung der innerpolitischen Situation
[I. bis III. fehlt.]
IV. Einleitung einer Aktion wegen au. Erwirkung von Kriegskreuzen für Zivilverdienste
IV. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy) .
Der Ministerpräsident macht aufmerksam, dass vom Ministerium des Äußern bereits au. Anträge wegen Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste1 in ziemlich weitem Umfange der Ah. Genehmigung zugeführt worden seien, eine analoge Aktion im Rahmen der k. k. Regierung aber, abgesehen von einigen vereinzelten Fällen, insbesondere im Ministerium für Landesverteidigung, bisher nicht Platz gegriffen habe. Der sprechende Minister wisse, dass die Vorbereitungen zu einer solchen Aktion sich bereits in einem ziemlich vorgeschrittenen Stadium befinden, und er möchte daher die Frage aufwerfen, ob es sich nicht empfehlen würde, in nächster Zeit die betreffenden au. Vorschläge an Ah. Stelle zu unterbreiten.
Nach einer längeren Erörterung, an der sich nahezu sämtliche Mitglieder des Kabinetts beteiligen, wird folgender Beschluss gefasst: Die lange Dauer des Krieges und das große Ausmaß, in welchem sich die Funktionäre der Zivilverwaltung unter den gegenwärtigen außerordentlichen Verhältnissen besondere, mit dem Kriege zusammenhängende Verdienste zu erwerben in der Lage waren, lassen es wünschenswert erscheinen, demnächst eine Aktion wegen au. Erwirkung von Kriegskreuzen für Zivilverdienste in größerem Umfange einzuleiten. Um die tatsächlich vorhandenen besonderen Verdienste wahrnehmen zu können und zu einer ferneren Betätigung des bisher bekundeten löblichen Eifers in der Beamtenschaft entsprechend aufzumuntern, ist es notwendig, den Rahmen dieser Aktion verhältnismäßig weiter zu stecken und sie nicht nur auf die Zentralstellen, sondern auch auf die unteren Instanzen auszudehnen. Hiebei ist an dem Grundsatze festzuhalten, dass eine doppelte Begnadung identischer Verdienste vermieden werden müsse und dass insbesondere Beamte, welche kürzlich durch Ah. Auszeichnungen (Ordens- und Titelverleihungen, Charakterisierungen) begnadet wurden, im Rahmen der Kriegskreuzaktion nicht nochmals berücksichtigt werden dürfen.
Der Minister für öffentliche Arbeiten führt aus, dass in seinem Ressort die Vorarbeiten bereits zum Abschlusse gediehen sind. Er erbitte daher die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste zugunsten der in den anverwahrten Tabellen namhaft gemachten Personena . Seine einschlägigen au. Anträge umfassen, soweit er sie heute zur Erörterung stelle, nur das Ministerium für öffentliche Arbeiten und die ihm unmittelbar angegliederten Stellen, während er die au. Anträge für Funktionäre der Unterbehörden und Anstalten in einem späteren Zeitpunkte zum Vortrage zu bringen gedenke. Gegen die Vorschläge des Ministers für öffentliche Arbeiten wird ein Einwand von keiner Seite erhoben, dagegen es als wünschenswert bezeichnet, dass zwischen der Durchführung der Kriegskreuzaktion in den einzelnen Verwaltungszweigen und namentlich der Publikation der einschlägigen Ah. Gnadenakte ein größerer Zeitabstand vermieden werde.
Der Ministerrat erteilt sohin dem Minister für öffentliche Arbeiten die erbetene Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Zeitpunkt für die einschlägigen au. Unterbreitungen im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten wahrzunehmen sein werde2.
V. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Sektionschef im Ministerratspräsidium Dr. Friedrich Pinschof
[V. bis VIII. fehlt.]
IX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Finanzprokurator Dr. Gustav Pölt in Innsbruck
IX. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs. Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 191 6)b .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Gustav] Pölt steht im 63. Lebens- und 38. Dienstjahre, besitzt somit gesetzlichen Anspruch auf Versetzung in den dauernden Ruhestand und beabsichtigt der Finanzminister seinem Pensionsgesuche im eigenen Wirkungskreise zu willfahren. Abgesehen von einer kurzen Gerichtspraxis ununterbrochen im Dienste der Finanzprokuratur in Innsbruck, ist Pölt über elf Jahre als Prokurator an der Spitze dieser Behörde gestanden, zuletzt als Hofrat, nachdem ihm im Jahre 1911 der Titel eines solchen Ag. verliehen worden war. Dank seiner Intelligenz, großen Gewissenhaftigkeit und einem hervorragenden Fleiße hat er diesen Posten auch unter den durch den Kriegszustand erschwerenden Verhältnissen zur vollsten Zufriedenheit versehen und trotz des reduzierten Personalstandes für eine glatte Geschäftsabwicklung und entsprechende Wahrung der staatlichen Interessen Sorge getragen. In Würdigung der vielfachen während einer mehr als 37-jährigen Dienstzeit erworbenen Verdienste beabsichtigt der Finanzminister für Hofrat Pölt ein neuerliches Zeichen der Ah. Gnade durch Verleihung des Komturkreuzes des Franz Josef-Ordens zu beantragen und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates3.
X. Erwirkung einer Gnadenzulage zum normalmäßigen Ruhegenusse für den Titular-Hofrat der galizischen Finanzlandesdirektion Gustav Neumann und für den Rechnungsdirektor und Vorstand des Rechnungsdepartements der galizischen Finanzlandesdirektion Andreas Kopacz
X. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Fa., FM., Präs. Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916) c .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Gustav] Neumann und [Andreas] Kopacz haben das 60. Lebensjahr überschritten, somit nach § 79, Absatz 2 der Dienstpragmatik den Anspruch auf Versetzung in den dauernden Ruhestand erreicht, weshalb der Finanzminister ihren Pensionsgesuchen Folge zu geben beabsichtigt. Neumann hat sich während einer mehr als 43-jährigen Dienstzeit stets durch musterhaftes Pflichtgefühl und unbedingte Verlässlichkeit ausgezeichnet. Seit 1910 mit dem Titel und Charakter eines Hofrates bekleidet und Approbant der galizischen Finanzlandesdirektion, in welcher Eigenschaft ihm eine in die Pension nicht einrechenbare, bei Erlangung höherer Bezüge einzuziehenden Personalzulage jährlicher 1.200 K bewilligt wurde, war ihm in letzter Zeit die dienstliche Aufsicht über das in Lemberg verbliebene Finanzpersonale übertragen und hat er sich dieser Aufgabe bis zu seiner im März l. J. erfolgten Erkrankung in aufopferungsvoller Weise unterzogen.
Kopacz, der im Jahre 1913 zum Rechnungsdirektor und Vorstande des Rechnungsdepartements der galizischen Finanzlandesdirektion ernannt wurde, blickt auf eine mehr als 44-jährige sehr erfolgreiche Tätigkeit zurück. Er hat sich namentlich bei der durch die feindliche Invasion bedingten Übersiedlung der galizischen Finanzlandesdirektion von Lemberg nach Biaƚa sowie bei der weiteren Abwicklung ihres Rechnungsdienstes durch seine Energie und Leistungsgabe hervorgetan.
Neumann und Kopacz sind vermögenslos; Neumann bedarf selbst besonderer Pflege und erwachsen ihm überdies durch die Heiratsausstattung seiner Tochter sowie die vieljährige Krankheit seines Sohnes namhafte Kosten. Kopacz hat noch für drei minderjährige Kinder zu sorgen. Um diesen beiden pflichtgetreuen Beamten den Übertritt in den Ruhestand zu erleichtern (die Bezugsschmälerung infolge der Pensionierung würde bei Neumann 2.032 K, bei Kopacz 832 K betragen) beabsichtigt der Finanzminister ausnahmsweise für Neumann eine Gnadenzulage jährlicher 800 K zu dessen Pensionsgebühr jährlicher 9.440 K und für Kopacz eine solche Zulage jährlicher 500 K zu dessen Ruhegenuss von 7.040 K Ah. Ortes in Antrag zu bringen und erbittet hiezu im Sinne der Ministerratsbeschlüsse vom 23. Mai 1900 beziehungsweise 12. Februar 1910 die Zustimmung des Ministerrates4.
Wien, am 3. Oktober 1916.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Karl.] Wien, 21. Dezember 1916.