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Nr. 26 Ministerrat (erweiterter Wirkungskreis), Wien, 12. Mai 1916

RS.; P. Ehrhart; VS. Stürgkh; BdE. und anw. (Stürgkh 12. 5.); Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.

KZ. 19 – MRZ. 2

Protokoll des zu Wien am 12. Mai 1916 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh.

I. Konzessionierung mehrerer schmalspuriger Kleinbahnlinien in Karlsbad und Umgebung

I. ℹ️ Der Eisenbahnminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Änderung einer Kleinbahnkonzession der Stadtgemeinde Karlsbad. Mit Kundmachung des Eisenbahnministeriums vom 16. September 1914, RGBl. Nr. 253, wurde der Stadtgemeinde Karlsbad die Konzession zum Bau und Betriebe eines Netzes mit elektrischer Kraft zu betreibender schmalspuriger Kleinbahnlinien in Karlsbad und Umgebung erteilt1. Dieses Kleinbahnnetz von zusammen 7,532 km Länge umfasst folgende drei Linien:

1. vom Vorplatze der Station Karlsbad der a.p. Buschtěhrader Eisenbahn in Fischern durch die Gemeinde Fischern bis zur Kaiser-Franz-Josefs-Brücke und von da weiter durch das Stadtgebiet von Karlsbad bis zum Kaiserpark,

2. von der Kaiser-Franz-Josefs-Straße bis zum Zentralbahnhofe in Karlsbad mit zwei Verbindungslinien über den Kaiser-Josefs-Platz zu der unter 1. genannten Linie und

3. von der Kaiser-Franzens-Brücke in Karlsbad bis zu dem neben dem städtischen Schlachthofe zu errichtenden Betriebsbahnhofe.

Laut § 2 der Kundmachung ist dieses Netz bis zum 15. September 1917 zu vollenden und dem öffentlichen Verkehre zu übergeben. Da die Stadtgemeinde erklärt, dass sie voraussichtlich erst nach Friedensschluss in der Lage sein werde, sich mit der Ausführung des Projektes zu befassen, soll über ihr Ersuchen die Frist für die Bauvollendung und Inbetriebsetzung mittels Kundmachung des Eisenbahnministeriums bis 15. September 1920 erstreckt werden2.

II. Bau eines neuen Betriebsgebäudes zur Unterbringung der Kraftzentrale und Vakuum-Anlage in Laibach

II. ℹ️ Der Minister für öffentliche Arbeiten erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes zur Unterbringung der Kraftzentrale und Vakuum-Anlage bei der Tabakfabrik in Laibach. Die bei der Tabakfabrik in Laibach bestehende Kraftanlage ist für die heutigen Betriebsverhältnisse nicht mehr ausreichend und müsste, da eine genügende Kraftreserve für alle Eventualfälle sichergestellt sein muss, unbedingt erweitert werden. Da aber die bezüglichen Arbeiten ohne empfindliche Betriebsstörung nicht durchführbar wären und ihre Kosten die eines auch allen künftigen Anforderungen entsprechenden Neubaues nahezu erreichen würden, soll auf dem Fabriksterritorium eine neue, aus Kessel- und Maschinenhaus bestehende Kraftzentrale errichtet werden. In Verbindung mit dieser ist die Herstellung einer modern eingerichteten Vakuum-Anlage geplant, da die bestehende gänzlich veraltet ist und daher in hohem Grade unökonomisch arbeitet. Die Baukosten für die genannte Anlage wurden mit 284.000 K berechnet3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 18. Juli 1916. Franz Joseph.