Nr. 89 Ministerrat, Wien, 28. Februar 1916
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift von Tagesordnungspunkt I; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1916 .
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Stürgkh; anw.anwesend Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.
- I. Vorgang bei Anberaumung interministerieller Referentenbesprechungen.
- II. Festsetzung der Zuckerpreise.
- III. Erklärung der Verlegung einiger Teilstrecken des Starkstromleitungsnetzes der Elektrizitätswerke Stern & Hafferl in Gmunden als begünstigten Bau.
- IV. Erwirkung der Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Johann Ritter v. Sawicki und des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den ad personam in die IV. Rangsklasse eingereihten Rat dieses Gerichtshofes Wilhelm Jenny.
- V. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Statthaltereivizepräsidenten in Linz Dr. phil. Andreas Grafen Schaffgotsch.
- VI. Ernennung des Leiters der Bezirkshauptmannschaft in Bregenz Hofrates Rudolf Grafen Thun-Hohenstein zum Statthaltereivizepräsidenten bei der Statthalterei in Linz.
- VII. Ernennung des Statthaltereirates bei der Statthalterei in Linz Josef Grafen Walderdorff zum Hofrate ad personam.
- VIII. Ernennung des mit dem Titel und Charakter eines Hofrates bekleideten Statthaltereirates in Innsbruck Rudolf Grafen Vetter v. der Lilie zum Hofrate ad personam.
- IX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den ordentlichen Professor an der Universität in Krakau Hofrat Dr. Franz Czerny v. Schwarzenberg.
I. Vorgang bei Anberaumung interministerieller Referentenbesprechungen
I. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).
Der Minister für öffentliche Arbeiten konstatiert, es werde bei Anberaumung interministerieller Referentenbesprechungen gegenwärtig vielfach in der Weise vorgegangen, dass der Referent des führenden Ressorts die Einladung zu solchen Besprechungen im kürzesten Wege unmittelbar an jene Funktionäre der mitbeteiligten Ressorts richtet, die er nach seinen Informationen als in der Sache zuständig erachtet. Infolge dieser Praxis habe es sich in einzelnen Fällen ergeben, dass die mitbeteiligten Ressorts in einer ihrer Geschäftseinteilung oder den Intentionen des betreffenden Ministers nicht ganz entsprechenden Weise vertreten waren und dass die Vorgesetzten des zugezogenen Referenten nicht in die Lage kamen, demselben rechtzeitig die erforderlichen Instruktionen zu erteilen. Der sprechende Minister möchte daher für die Zukunft die Einhaltung folgenden Vorganges anregen: Einladungen zu interministeriellen Referentenbesprechungen sind in der Regel schriftlich an die mitbeteiligten Ressorts zu richten und zu Handen des betreffenden Präsidialbüros zuzustellen. Sollte aus Rücksichten der Dringlichkeit eine telefonische Einladung ausnahmsweise notwendig sein, so wäre diese unter allen Umständen an das betreffende Präsidialbüro zu richten.
Der Ministerrat stimmt dieser Anregung zu1.
Wien, am 28. Februar 1916.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 27. April 1916.