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Nr. 88 Ministerrat, Wien, 22. Februar 1916

P. Ehrhart; VS. Stürgkh; anw. Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.

  • I. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom steiermärkischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Herstellung von Kanälen zur Ableitung von Niederschlags- und Abfallwässern sowie die Entrichtung einer Gebühr für die Einschlauchung der Gebäudekanäle in die öffentlichen Kanäle.
  • II. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf, womit das Gesetz vom 20. April 1912, LGBl. Nr. 89, betreffend die Einhebung von Gebühren für den Bezug von Wasser aus der Kaiser Franz Joseph I. Jubiläumswasserleitung in Langenlois abgeändert wird.
  • III. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung von Dienstverhältnissen, die dem Handlungsgehilfengesetze unterliegen, während des Krieges.
KZ. 8 – MRZ. 7

Protokoll nicht erhalten

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 2. April 1916.