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Nr. 83 Ministerrat, Wien, 14. und 15. Jänner 1916

RS. fehlt; Abschrift von Tagesordnungspunkt III; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1915 .

P. Ehrhart; VS. Stürgkh; anw. Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.

KZ. 2 – MRZ. 2

I. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die Verwendung von Teilen der Gebarungsüberschüsse der gemeinschaftlichen Waisenkassen

[I.–II. fehlt.]

III. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für Staatsbedienstete

III. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

Der Ministerpräsident beabsichtigt, die von den einzelnen Ressorts vorbereiteten au. Anträge wegen Erwirkung Ah. Auszeichnungen für Staatsbedienstete zur Diskussion zu stellen1.

Im Allgemeinen sei mana bei den bezüglichen Operaten von dem in der Sitzung des Ministerrates vom 11. November 1915 aufgestellten Grundsatze ausgegangen, dass für einschlägige au. Anträge solche Staatsbedienstete in Betracht zu kommen haben, welche nach ihrem Dienstrange und ihrer gesamten Tätigkeit einer Ah. Auszeichnung würdig erscheinen, wobei insbesondere auch eine durch den Krieg hervorgerufene spezielle Mühewaltung oder die allgemeine Steigerung ihrer Agenden infolge des Krieges als besonderer Anlass zur Erwirkung eines Ah. Huldbeweises anzusehen sein werde. Der sprechende Minister verkenne nicht, dass, wenn die Regierung unter den gegebenen Umständen an die Erstattung au. Vorschläge im angedeuteten Sinne herantrete, die bezüglichen Anträge allerdings einen ziemlich großen Umfang annehmen müssen. Hiefür komme auf der einen Seite in Betracht, dass der zu Beginn des Krieges eingeleitete Stillstand in der Erwirkung Ah. Auszeichnungen sich infolge der unerwartet langen Dauer der kriegerischen Verwicklungen bereits über einen sehr großen Zeitraum erstrecke und dass somit eine erhebliche Anzahl von Gnadenanträgen geradezu als im Rückstande angesehen werden müsse2. Auf der anderen Seite seien an die Beamtenschaft mit Rücksicht auf die durch die militärischen Einberufungen bedingte Reduktion des Personales und angesichts des Hinzutretens zahlreicher neuer Aufgaben wesentlich gesteigerte Anforderungen gestellt und dadurch die Gelegenheit zur Erwerbung besonderer Verdienste erweitert worden. Es sei somit ein etwas weiterer Rahmen der zu erstattenden au. Anträge wohl nicht zu vermeiden; immerhin möchte sich der Ministerpräsident dafür aussprechen, nicht über das Maß des direkt Unabweislichen hinauszugehen. Er wolle gewiss nicht in Abrede stellen, dass die einzelnen Ressorts bei Fertigstellung ihrer Operate von ihrem engeren Standpunkte aus sich der möglichsten Zurückhaltung befleißigt haben. Immerhin sei es, soweit er bisher in diese Operate Einblick genommen habe, von einem höheren und zusammenfassenden Standpunkte aus, auf welchen sich die Konferenz naturgemäß zu stellen habe, vielleicht möglich und jedenfalls sehr wünschenswert, eine Reduktion Platz greifen zu lassen, und er möchte es als seine Pflicht ansehen, den Ministerrat zu einschlägigen Erwägungen zu induzieren. Man könnte sich eben gegenwärtig auf jene Fälle beschränken, wo nicht nur die Voraussetzungen für die Erwirkung einer Ah. Auszeichnung gegeben sind, sondern wo die Erstattung eines einschlägigen au. Antrages nach der Sachlage geradezu dringlich erscheint, während die an sich rücksichtswürdigen, aber noch nicht dringlichen Fälle einer späteren Erwägung vorbehalten werden könnten. Gegen eine solche Zurückhaltung würde umso weniger ein Bedenken obwalten, als ja nicht in Aussicht genommen sei, nach den jetzt in Vorbereitung stehenden Ah. Gnadenakten neuerlich einen Stillstand eintreten zu lassen, sondern der Plan dahin gehe, in der Folge wieder in die normale Praxis der sukzessiven und fallweisen au. Inanspruchnahme des Ah. Gnadenrechtes überzuleiten. Was speziell die au. Anträge wegen Verleihung Ah. Auszeichnungen der untergeordneten Kategorien, insbesondere von Verdienstkreuzen mit und ohne Krone anbelangt, so seien die vorliegenden Operate nach Meinung des sprechenden Ministers ohnedies nicht zu weit gefasst und es erscheine gewiss wünschenswert, in einer Zeit, deren Aufgaben nur durch das treue Zusammenwirken aller Schichten der Bevölkerung erfolgreich gelöst werden können, die bescheidensten Kategorien der Staatsbediensteten bei Erwirkung Ah. Gnadenbeweise nicht zu vergessen. Der sprechende Minister möchte daher eine Revision der Operate vornehmlich in Ansehung der mittleren und höheren Auszeichnungsgrade anregen.

An diese Darlegungen knüpft sich eine längere Erörterung, an welcher sämtliche Mitglieder des Kabinetts teilnehmen. Hiebei finden die vom Ministerpräsidenten proklamierten Gesichtspunkte eine einmütige Billigung. In Konsequenz dieser Auffassung wird sohin nach eingehender Durchsprechung der Operate in zahlreichen Fällen die Anregung gegeben, den Auszeichnungsgrad herabzumindern bzw. die Berücksichtigung der Verdienste einem eventuellen späteren Zeitpunkte vorzubehalten und auf diese Weise eine wesentliche Entlastung des Gesamtoperates anzustreben. Die beteiligten Minister erklären sich bereit, diesen Anregungen durchwegs Rechnung zu tragen. Was den modus procedendi bei der Verlautbarung der zu erhoffenden Ah. Gnadenakte anbelangt, so wird es als zweckmäßig bezeichnet, dass sich die einzelnen Ressorts behufs Wahrung einer entsprechenden Einheitlichkeit mit dem Ministerratspräsidium in Verbindung setzen.

Der Ministerrat erteilt sohin den einzelnen Ministern die Zustimmung, die im Sinne des Vorstehenden reduzierten au. Anträge an Ah. Stelle zu erstatten3.

IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für die Hofräte des Obersten Rechnungshofes Josef Nentwig und Dr. Karl Albrecht sowie des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für die Sektionsräte bei diesem Rechnungshofe Julius Spitzmüller und Karl Amasedler

[IV.–V. fehlt.]

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] 17. März 1916.