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Nr. 79 Ministerrat, Wien, 18. Dezember 1915

P. Ehrhart; VS. Stürgkh; anw. Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.

  • I. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom Tiroler Landtag beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des Kurgesetzes für Pejo.
  • II. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einleitung des Wassers aus der Gemeindewasserleitung in die Häuser der Gemeinde Kornitz sowie die Einhebung von Gebühren für das aus dieser Wasserleitung entnommene Wasser.
  • III. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom schlesischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Trennung der Gemeinde Laubias.
  • IV. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom schlesischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Zerlegung der Gemeinde Pazdierna, politischer Bezirk Friedek, in zwei selbstständige Ortsgemeinden.
  • V. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom kärntnerischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Lustbarkeitsabgabe im Gebiete der Landeshauptstadt Klagenfurt.
  • VI. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einhebung einer Mietzinsauflage im Gebiete der Ortsgemeinde Enns.
  • VII. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über Erleichterungen bei der Erfüllung privatrechtlicher Geldforderungen.
  • VIII. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die zeitweilige Einstellung der Wirksamkeit der Geschwornengerichte.
  • IX. Erlassung einer Verordnung des Gesamtministeriums über Bilanzen und Abweichungen von statutarischen Bestimmungen während des Krieges.
  • X. Erklärung der Arbeiten zur Anlegung einer neuen Bezirksstraße zwischen dem Hauptbahnhofe in Olmütz und den Epidemiebaracken und dem Kriegsspitale in Salzergut als begünstigten Bau.
  • XI. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung betreffend die neuerliche Verlängerung der Funktionsdauer jener wirklichen Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern, deren Mandat durch die kaiserliche Verordnung vom 15. November 1914, RGBl. Nr. 319, bis 31. Dezember 1915 erstreckt wurde, bis 31. Dezember 1916.
  • XII. Erwirkung einer Gnadenzulage zu den Pensionsbezügen des Zivilpolizeiwachinspektors der Prager Polizeidirektion Franz Lukeš in Postipitz.
KZ. 67 – MRZ. 48

Protokoll nicht erhalten

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 10. Februar 1916.