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Nr. 60 Ministerrat, Wien, 27. und 28. Juli 1915

P. Ehrhart; VS. Stürgkh; anw. Georgi, Hochenburger, Heinold, Forster, Hussarek, Trnka, Schuster, Zenker, Engel; abw. Morawski.

  • I. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung aufgrund des § 14 Staatsgrundgesetz, mit welcher die kaiserliche Verordnung vom 1. August 1914, Nr. 194 RGBl., über die Versorgung der Bevölkerung mit unentbehrlichen Bedarfsgegenständen abgeändert und ergänzt wird.
  • II. Erwirkung der Ah. Sanktion für die vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe und die Einhebung von Kanzleigebühren in der königlichen Stadt Znaim.
  • III. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einleitung des Wassers aus der Gemeindewasserleitung in die Häuser in der Gemeinde Greifendorf sowie die Einhebung von Gebühren für das aus dieser Wasserleitung entnommene Wasser.
  • IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Gymnasialprofessor i. R. Schulrat Anton Strobl.
  • V. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für eine Reihe von Persönlichkeiten der Finanzwelt.
MRZ. 29 – KZ. 43

Protokoll nicht erhalten

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 2. Dezember 1915.