Nr. 42 Ministerrat, Wien, 26. März 1915
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift von Tagesordnungspunkt III; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta.,Kabinettskanzlei, Protokoll 1915.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Stürgkh; anw.anwesend Georgi, Hochenburger, Heinold, Forster, Hussarek, Trnka, Schuster, Zenker, Engel, Morawski.
- I. Erlassung einer Gesamtministerialverordnung über die Stundung privatrechtlicher Geldforderungen gegen Schuldner in Galizien und in der Bukowina.
- II. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom Tiroler Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend den durch die Heimatsgemeinde an den tirolischen Getreideaufschlagfonds zu leistenden Ersatz der für zahlungsfähige Zwänglinge und jugendliche Korrigenden erwachsenden Verpflegskosten.
- III. Beförderung von Staatsbeamten mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit als Zivilkommissäre.
- IV. Erwirkung eines Ah. Handschreibens und der Brillanten zum Großkreuz des St. Stephansordens für den Statthalter in Böhmen, Geheimen Rat Franz Fürsten Thun-Hohenstein, anlässlich seiner Übernahme in den dauernden Ruhestand.
- V. Ernennung des Landespräsidenten in Schlesien, Geheimen Rat Max Grafen Coudenhove zum Statthalter in Böhmen.
- VI. Ernennung des Ministers a. D. Geheimen Rat Adalbert Freiherrn v. Widmann zum Landespräsidenten in Schlesien.
- VII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor der böhmischen Staatsgewerbeschule in Pilsen, Schulrat Emil Ledrer und den Professor an der Staatsgewerbeschule in Graz Friedrich Sigmundt.
- I. Erlassung einer Gesamtministerialverordnung über die Stundung privatrechtlicher Geldforderungen gegen Schuldner in Galizien und in der Bukowina
- III. Beförderung von Staatsbeamten mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit als Zivilkommissäre
- IV. Erwirkung eines Ah. Handschreibens und der Brillanten zum Großkreuz des St. Stephansordens für den Statthalter in Böhmen, Geheimen Rat Franz Fürsten Thun-Hohenstein, anlässlich seiner Übernahme in den dauernden Ruhestand
I. Erlassung einer Gesamtministerialverordnung über die Stundung privatrechtlicher Geldforderungen gegen Schuldner in Galizien und in der Bukowina
[I. bis II. fehlt.]
III. Beförderung von Staatsbeamten mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit als Zivilkommissäre
III. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).
Der Finanzminister teilt mit, dass ihm im Wege des Armeeoberkommandos und von diesem befürwortet das Gesuch eines derzeit als Zivilkommissär in Verwendung stehenden Finanzrates um Beförderung zum Oberfinanzrate zugekommen sei1. Der sprechende Minister beabsichtige eine Verfügung aus diesem Anlasse nicht zu treffen, zumal der betreffende Beamte seinem Dienstrange nach für eine derartige Beförderung nicht in Betracht komme. Da sich aber ähnliche Fälle auch im Bereiche anderer Ressorts ergeben könnten, glaube er die Angelegenheit zur Sprache bringen zu können.
Der Ministerrat spricht seine Anschauung dahin aus, dass Verdienste, welche sich Beamte im Rahmen einer durch die kriegerischen Verhältnisse bedingten besonderen Verwendung erwerben, den Anlass zur Erwirkung Ah. Auszeichnungen bilden können, dass es jedoch durchaus unangemessen wäre, in diesem Zusammenhange eine in der sonstigen dienstlichen Tätigkeit und der Rangsstellung des Betreffenden nicht begründete Beförderung in Erwägung zu ziehen2.
Wien, am 26. März 1915.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 12. Juni 1915.