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Nr. 12 Ministerrat (erweiterter Wirkungskreis), Wien, 23. Jänner 1915

RS.; P. Ehrhart; VS. Stürgkh; BdE. und anw. ([Stürgkh] 23.1.), Georgi, Hochenburger, Heinold, Forster, Hussarek, Trnka, Schuster, Zenker, Engel; BdE. und abw. Morawski.

KZ. 6 – MRZ. 3

[Protokoll] des zu Wien [am 23.] Jänner 1915 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh.

I. Ankauf der Kuxe der Dublovitz-Pricover-Antimon-Gewerkschaft

[I.] ℹ️ Der Minister für öf[fentli]che Arbeiten erbitte[t und erhält] die Zustimmung des Minist[errates] zum Ankauf der Kuxe der [Dublo]vitz-Pricover-Antimon-Gew[erk]schaft. Infolge des du[rch im Krieg ge]steigerte Munitions[nutzung her]vorgerufenen Be[darfs an Anti]mon sei es notwend[ig, die För]derung dieses Metall[s nach Mög]lichkeit zu forci[eren, in wel]cher Beziehun[g] []|| || gen der Dublovitz[-Pricover-An]timon-Gewerkschaf[t] [] Lastenfreistellung bzw. Abzug der Lasten 500.000 K. Der Kaufpreis erfahre nach Maßgabe der Gewältigung der Grube eine Minderung um jenen Betrag, als die Menge der im Bergbau derzeit aufgeschlossenen Antimonerze nicht 30.000 q mit mindest[ens] [60]% Antimongehalt, s[ondern w]eniger betrage. Diese [For]derung solle auf der Grundla[ge be]rechnet werden, dass der [Kauf]preis von 550.000 K auf [30].000 q Erze mit mindestens 60% Antimongehalt aufgeteilt|| || und in dem Maße rel[ativiert] werden soll, als die Men[ge der] aufgeschlossenen Antimoner[zeugung] weniger als 30.000 q beträ[gt.] In diesem Falle habe das Ä[rar] auch das Recht des einse[itigen] Rücktrittes vom Ver[trag.]1

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 28. März 1915. Franz Joseph.