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Nr. 4 Ministerrat (erweiterter Wirkungskreis), Wien, 26. September 1914

RS.; P. Ehrhart; VS. Stürgkh; BdE. und anw. Georgi, ([Stürgkh] 26.9.), Hochenburger, Heinold, Forster, Hussarek, Trnka, Schuster, Zenker, Engel; BdE. und abw. Morawski.

KZ. 74 – MRZ. 19

Protokoll des zu Wien am 26. September 1914 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh.

I. Neubau der beiden Staatsgewerbeschulen in Pilsen

I. ℹ️ Der Minister für öff[ent]liche Arbeiten erbittet und [er]hält die Zustimmung des Mini[sterrates] zur Führung vo[n Neu]bauten für die beiden St[aatsge]werbeschulen in Pils[en.] Die beiden Staats[gewerbe]schulen in Pilsen mit d[eutscher] beziehungsweise mit böh[mischer] Unterrichtssprache si[nd unzurei]chend untergeb[racht, so]dass die Mietverträge []che Schule []fen wä[] zur []|| || [] zunächst die bei st[]de selbst ohne Nebengeb[ühren] einem Höchstaufwan[de von] je 1,000.000 K zur Ausführung gelangen. Für die deutsche Schule stehen zur Verfügung die pro 1914/15 präliminierte Rate von 120.000 K, für die böhmische Schule die pro 1913 und 1914/15 präliminierten zwei Raten von zusammen 130.000 K[.] Die Bedeckung der über diese Beträge im laufenden Budget[jahr]e notwendig werdenden Aus[la]gen wird durch adäquate Rückstellungen erfolgen. Für die Bedeckung der in den nächsten Jahren erforderlichen Baukosten|| || wird präliminarmäßig vor[gesorgt] werden. Die beiden Bauten sollen auch dazu dienen, der in [] herrschenden Arbeitslo[sigkeit] abzuhelfen1.

II. Verpachtung der Wasserkraft des ärarischen Lammerbaches im Wirtschaftsbezirke St. Martin

II. ℹ️ Der Ackerb[auminister] erbittet und erhäl[t die Zustim]mung des Minist[errates zur Ver]pachtung der W[asserkraft des ärar]ischen Lamm[erbaches im Wirtschaftsbezirke St. Martin.] []|| ||

[] Der Hagensäge [steht] aufgrund eines Erkennt[nisses] der Bezirkshauptmannschaft Salzburg ex 1885 das unentgeltliche Wasserbezugsrecht aus dem genannten Bache zum Werksbetriebe zu, wogegen der damalige Sägebesitzer die Wasserableitung reversmäßig als eine freiwillige Gestattung des Ärars anerkannte, das auch bis zum Jahre 1908, in welchem die Säge abbrannte, keinen Wasserzins beanspruchte. Mit Erkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. April 1911 wurde dem Besitznachfolger Josef Moser die Wiedererrichtung des Sägewerks|| || [] bewilligt, wobei [die Forst-] und Domänendirektion Salz[burg] den Umstand, dass eine Verbr[eite]rung des Fluders vorges[ehen sei,] zum Anlasse nahm, di[ese sehr] mäßige Regelung des [Wasserzin]ses unter Anforderu[ng, rück]sichtlich der Ausnützung [ärari]scher Wasserkraft i[n] Salzburg durch Pri[vate, der noch im]mer in Geltung st[ehenden Wasser]zinssätze zu vers[] Aufgrund [] Ver[]|| || Der Pächter [entrichtet einen] Wasserzins während der e[rsten] 15 Jahre je 1 K pro rohe HP und Jahr (sohin jährlich 18 K), während der weiteren zehn Jahre je 1 K 50 h und während der restlichen Vertragsdauer je 2 K (statt der Normalsätze 2, 3 und 4 K). Für eine geringfügige Bodenbenützung in der Ärarialparzelle Nr. 306/6 Annaberg durch Fluder und Stauwerk kommt ein [gleich]er Rekognitions[] von 3 K [zu] entrichten. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages entsprechen jenen des für das Kronland Salzburg rück|| || sichtlich derartiger A[nlässe] geltenden Vertragsschema. I[n]dem hat sich das Ärar noch [ein] Rücktrittsrecht vorbe[halten, wenn] die Anlage außer [Kraft ge]setzt und der Wass[erzins für] ein Jahr nicht ent[richtet wird.]2

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 16. Dezember 1914. Franz Joseph.