Nr. 422 Ministerrat, Wien, 14. Oktober 1882
RS.Reinschrift; P. Jaeger; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 14. 10.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino.
- I. Über die Frage der Konzedierung eines rückzahlbaren Staatsbeitrages in Modifikation der Landtagsvorlage über die Regelung der Verhältnisse des galizischen Grundentlastungsfonds.
- II. Frage des Eingehens auf die Erwirkung von Ah. Auszeichnungen anlässlich der Ah. Reise Sr. Majestät nach Triest und der daselbst stattgehabten Gedenkfeier.
- III. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Dechant in Neukirchen, Franz Juvančič.
- IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor an der theologischen Lehranstalt in Laibach, Dr. Leonhard Klofutar.
- V. Erwirkung des Großkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberlandesgerichtspräsidenten Joseph Freiherrn v. Schenk in Lemberg.
- VI. Aufstellung der Grenzregulierungskommission bezüglich des Sichelburger Distriktes und der Gemeinde Marienthal.
- VII. Über die vom Ackerbauminister vorgenommene Bereisung Dalmatiens.
- I. Über die Frage der Konzedierung eines rückzahlbaren Staatsbeitrages in Modifikation der Landtagsvorlage über die Regelung der Verhältnisse des galizischen Grundentlastungsfonds
- II. Frage des Eingehens auf die Erwirkung von Ah. Auszeichnungen anlässlich der Ah. Reise Sr. Majestät nach Triest und der daselbst stattgehabten Gedenkfeier
- III. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Dechant in Neukirchen, Franz Juvančič
- IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor an der theologischen Lehranstalt in Laibach, Dr. Leonhard Klofutar
- V. Erwirkung des Großkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberlandesgerichtspräsidenten Joseph Freiherrn v. Schenk in Lemberg
- VI. Aufstellung der Grenzregulierungskommission bezüglich des Sichelburger Distriktes und der Gemeinde Marienthal
- VII. Über die vom Ackerbauminister vorgenommene Bereisung Dalmatiens
KZ. 98 – MRZ. 78
Protokoll des zu Wien am 14. Oktober 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.
I. Über die Frage der Konzedierung eines rückzahlbaren Staatsbeitrages in Modifikation der Landtagsvorlage über die Regelung der Verhältnisse des galizischen Grundentlastungsfonds
I. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Verhandlung die Lage hinsichtlich der im galizischen Landtage eingebrachten Vorlage betreffend die Regelung [der Ver]hältnisse des galizi[s]chen Grundentlastungsfonds, worüber von den beiden Ministern, welche Mitglieder des galizischen Landtages sind, während ihrer Anwesenheit im Landtage Fühlung genommen wurde1.
Der Finanzminister macht folgende Mitteilung: Mit der Regierungsvorlage werde nebst der Abschreibung der seither geleisteten Staatsbeiträge per 75,172.560 fl. zugleich die Anordnung proponiert, dass in Zukunft anstatt des bisherigen jährlichen Staatsbeitrages per 2,625.000 fl. zum galizischen Grundentlastungsfonds von jetzt bis zum Jahre 1897 eine nicht rückzahlbare Staatssubvention im Betrage von 2,100.000 fl. jährlich [gewä]hrt werden solle. Diese Verminderung der jährlichen Staatssubvention gegenüber dem bisherigen Staatsbeitrage bilde die Schwierigkeit.
Nach vielfachen Diskussionen in dem bezüglichen Landtagsausschusse kamen jedoch die maßgebendsten Persönlichkeiten über Folgendes überein: Es sei der nicht rückzahlbare Beitrag von 2,100.000 fl. zu akzeptieren, doch gegen dem, dass dem Lande bis zur Tilgung der Grundentlastungsschuld jährlich außerdem noch ein später rückzuzahlender Beitrag von 325.000 fl. vom Staate geleistet werde, weil es dem Land nicht möglich wäre, die gegenüber früher um 525.000 fl. vermehrte Leistung des Landes [dur]ch die hiefür erforderliche Erhöhung der Grundentlastungszuschläge (welche sieben Kreuzer vom Steuergulden ausmachte) zu decken, weiters gegen dem, dass mit Rücksicht darauf, dass die letzte Verlosung der Obligationen des westgalizischen Grundentlastungsfonds am 30. April 1898 stattfindet und die Ende Oktober 1897 verlosten Obligationen des ostgalizischen Fonds erst am 1. Mai 1898 zur Zahlung gelangen, der Staatsschatz auch noch für das Jahre 1898 dem Lande die Hälfte der Staatssubvention per 1,050.000 fl. gewähre.
Der Finanzminister erklärt, dass er den Eindruck gewonnen habe, dass die Regierungsvorlage, wie sie bestehe, absolut nicht durchzubringen wäre, weil die erforderliche [Erhöh]ung der Grundentlastungs[z]uschläge vom Landtage niemals zugegeben werden würde. Deshalb scheine es ihm notwendig, doch noch ein weiteres Zugeständnis zu machen, obwohl er obige Forderung als zu weit gehend erachte, und möchte der Finanzminister proponieren, dem Ansinnen wegen der Gewährung eines weiteren rückzahlbaren Staatsbeitrages von 325.000 fl. nachzugeben, jedoch das zweite Begehren bezüglich der Subvention für das Jahr 1898 abzulehnen, weil nach geschehener Tilgung der Grundentlastungsschuld die Erschwingung des für das Jahr 1898 noch erforderlichen Aufwandes dem Lande keine großen Schwierigkeiten machen könne.
Natürlich könnte, wenn sich der Ministerrat zu einer [Ko]nzession im Sinne seines Antrages bereit erklärte, bei dem jetzigen Stadium der Verhandlung keine förmliche Zusage gegeben, sondern nur im Wege des Statthalters eine vertrauliche Eröffnung der diesfälligen Bereitwilligkeit der Regierung gemacht werden, der jedoch zugleich beizufügen wäre, dass die Regierung hinsichtlich der Durchbringung im Reichsrate eine bindende Zusage nicht erteilen könnte, indem sie erst den Zusammentritt des Reichsrates abwarten müsse, um dort darüber mit der Majorität Fühlung zu nehmen. Schließlich legt der Finanzminister den auf den Gegenstand bezüglichen ihm vom Ministerpräsidenten behufs des Referates übermittelten [Berich]t des Statthalters Grafen [Po]tocki vom 9. Oktober 1882 Zahl 181 dem Ministerratsprotokolle beia .
Minister Freiherr Ziemiałkowski schließt sich dem Antrage des Finanzministers an. Auch er habe in Lemberg den Eindruck gewonnen, dass es ohne eine weitere Konzession nicht gehen würde, zumal man anfänglich in die Regierungsvorlage gar nicht eingehen und die volle Summe des bisherigen Staatsbeitrages auch für die folgenden Jahre als Subvention haben wollte. Wenn man bedenke, dass im galizischen Landtage stets darauf hingewiesen werde, dass das Land nur ⅓ der Last zu tragen habe, während bei dem Umstande, als der Staatsbeitrag nicht die Hälfte des [Grundentlastu]ngserfordernisses per 5,700.000 fl. betrug, die Summe des Landesbeitrages das fragliche Drittel schon seither alljährlich um ca. 300.000 fl. überstieg, so scheine es begreiflich, dass man an den Landtag jetzt nicht mit der Zumutung herantreten könne, den Landeszuschlag um ein so beträchtliches Perzent zu erhöhen. Der Minister glaubt, dass wenn seitens der Regierung auf den rückzahlbaren Beitrag von 325.000 fl. eingegangen würde, man in Lemberg die weitere Anforderung schließlich fallen lassen dürfte. Immerhin würde bei der Konzedierung dieses Beitrages die Staatsleistung gegenüber jetzt um 200.000 fl. jährlich vermindert.
[Der] Ministerpräsident legt [so]hin die Sache dem Ministerrate zur Erwägung anheim. Wenn jetzt vom Landtage auf die Regierungsvorlage eigegangen werde, so erwachse aus der ganzen Aktion, zu der seit Jahren gedrängt wurde, wieder kein Resultat. Es gelte also zugleich, die Rückwirkungen in Erwägung zu ziehen, welche sich in diesem Falle für die politische Situation ergeben könnten. Was das formelle Vorgehen im Falle der Bereitwilligkeit des Ministerrates anbelange, so stimme er ganz der Ansicht des Finanzministers bei, dass der Erklärung des diesfälligen Entgegenkommens beizufügen sei, dass sich die Regierung damit nicht unbedingt gebunden erachten [könne, das auf dieser] Basis zustande gebrachte Übereinkommen sogleich auch im Reichsrate einzubringen, sondern bei dem Umstande, als sie sich in dieser wichtigen Frage einer Niederlage nicht aussetzen könnte, vorbehalten müsse, nach Fühlungnahme mit der Majorität den geeigneten Zeitpunkt für ihr Vorgehen auszuwählen.
In der Diskussion werden folgende Momente berührt: Auf die Frage des Ministers für Kultus und Unterricht, bis zu welcher Zeit die Rückerstattung der Summe der rückzahlbaren Beiträge erfolgen würde?, bemerkt der Finanzminister, dass die Rückzahlung der ca. 4,700.000 fl. betragenden [Sum]me nach Ablauf der Tilgungszeit, das ist nach 1897, leicht innerhalb zweier Jahre im Wege der Einhebung von Landeszuschlägen würde erfolgen können. Minister Freiherr v. Pražák regt an, ob nicht vielleicht doch eine Verzinsung der fraglichen rückzahlbaren Beiträge zu erzielen wäre. Minister Freiherr v. Ziemiałkowski und der Finanzminister geben übereinstimmend ihrer Überzeugung dahin Ausdruck, dass die Verzinsung gewiss nicht zu erreichen wäre, nachdem man ja anfänglich den Mehrbeitrag gleichfalls als Staatssubvention haben wollte.
Infolge der Anregung der Frage der Garantie für die [Rück]zahlung der [rü]ckzahlbaren Beiträge wird von Minister Freiherrn v. Ziemiałkowski und vom Finanzminister übereinstimmend dargelegt, dass durch die mit dem Landesgesetze ausgesprochene Anerkennung der Schuld genugsame Garantie gegeben sei, indem man es dann in der Hand habe, eventuell durch Exekution auf die Landesumlage die Schuld hereinzubringen.
Der Minister für Kultus und Unterricht regt an, ob nicht etwa mit der Verfügung der Abschreibung der bisherigen Beiträge per 75 Millionen so lange zuzuwarten wäre, bis die Rückzahlung der rückzahlbaren Beiträge erfolgt sei?
[Dem]gegenüber wird vom Ministerpräsidenten und den Ministern Freiherrn v. Ziemiałkowski und Freiherrn v. Pražák hervorgehoben, dass erstlich überhaupt das ganze Übereinkommen, wodurch eine Verhinderung der jährlichen Staatszuschüsse erzielt werde, auf der Abschreibung der früheren Beiträge basiere und dass die Möglichkeit einer Alterierung dieses Punktes vorausgesetzt, die Sache vom Garantiestandpunkte überflüssig wäre, weil die mit dem Landesgesetze ausgesprochene Verpflichtung für die Garantie vollkommen hinreiche.
Endlich beschließt der Ministerrat einhellig, auf den Antrag des Finanzministers einzugehen und den Bericht des Statthalters Grafen Potocki [vom] Ministerpräsidenten mit der aus der Anlage ersichtlich [Z]uschrift zu beantwortenb,2.
II. Frage des Eingehens auf die Erwirkung von Ah. Auszeichnungen anlässlich der Ah. Reise Sr. Majestät nach Triest und der daselbst stattgehabten Gedenkfeier
II. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Sprache die vom Statthalter in Triest bereits in drei Berichten vorgebrachten Auszeichnungsanregungen, welche bis jetzt – und die Sache dürfte noch nicht abgeschlossen sein – 118 Auszeichnungsanträge begreifen3. Es handle sich um Auszeichnungen aus Anlass der Gedenkfeier des Anschlusses Triests an das Ah. Kaiserhaus sowie aus Anlass der Ah. Reise Sr. Majestät durch das Küstenland4. Insoferne letzterer Anlass hiebei wesentlich infrage komme, würde es nicht angehen, die vorliegenden Anträge [nur für d]as Gebiet der Statthalter in Triest zu berücksichtigen, ohne zugleich auch in dieser Beziehung der Ah. Reise Sr. Majestät durch Kärnten zu gedenken5 und von dorther ebenfalls entsprechende Anträge erlangt zu haben, weil die ledigliche Berücksichtigung Triests und die Übergehung Kärntens bei den vorliegenden gleichen Anlässen bezüglich des letzteren Landes den Eindruck der Ah. Ungnade machen müsste und dies umso mehr, als auch in anderen Fällen aus Anlass der Ah. Reisen Auszeichnungsberücksichtigungen gewährt wurden. Er bringe daher heute die Frage der Auszeichnungsanträge für Triest nur prinzipiell zur Sprache, um, wenn der Ministerrat im Allgemeinen sich für das Eingehen darauf erkläre, sodann auch den Lan[despräsidenten von] Kärnten zur Stellung von Anträgen aufzufordern und mittlerweile eine Sichtung der umfangreichen Triester Anträge vorzunehmen, zu welch letzterem Behufe er die Einsetzung eines Ministerratskomitees proponiere.
Der Finanzminister erklärt sich vom allgemeinen Standpunkte gegen das Eingehen auf die Auszeichnungsanregungen für Triest. Die Triester Ausstellung, gegen welche er – wie er es auch im Ministerrate wiederholt betont hatte6 – von vorneherein gewesen sei, stelle sich nunmehr beim Abschluss der Sache als ein verfehltes Werk dar. Er sehe von den Attentaten ab7, weil man die Verbrechen einzelner nicht der ganzen Bevölkerung zu Last legen könne. Aber [seine] persönliche Überzeugung sei die, dass Österreich nach außen sich durch diese Ausstellung bloßgestellt habe sowie dass eben dieselbe den unmittelbaren Anlass zu den Vorkommnissen geboten habe, durch welche dem Auslande gezeigt wurde, dass wir in Triest eine schwache Seite haben. Der Finanzminister könnte höchstens zustimmen, dass man jene Beamten, welche zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung und zur Verhinderung von Attentaten gewirkten haben, berücksichtige. Im Übrigen aber wäre er dafür, die Auszeichnungsanregungen wenigstens für vorläufig ruhen zu lassen.
Der Landesverteidigungsminister schließt sich der Anschauung des Finanzministers an, indem die Verhältnisse in Triest und Istrien sehr viel zu wünschen [übrig lassen] c[]ng der [] der nicht geradezuc schlecht Gesinnten keine solche sei, um Anlass zu haben, mit weitgehenden Belohnungen vorzugehen. Denn er könne die patriotische Gesinnung nur dort vorhanden sehen, wo man bereit sei, seinen Patriotismus bei jeder Gelegenheit mit Wort und Tat zu bekennen. Er wäre daher höchstens dafür, einige Persönlichkeiten, welche sich durch dienstlichen Pflichteifer oder durch besonders patriotische Haltung hervorgetan haben, zu berücksichtigen und zwar dies zur Ermunterung für alle Übrigen.
Der Ministerpräsident bemerkt gegenüber dem Finanzminister, dass es sich in Triest nicht bloß um die Ausstellung gehandelt habe. Gälte es nur [dieser], so würde der Ministerpräsident auch gegen Auszeichnungen sein. Es komme aber hauptsächlich in Betracht die historische Gedenkfeier und die Ah. Reise Sr. Majestät. Die Feier hätte jedenfalls stattgefunden, wenn auch keine Ausstellung veranstaltet worden wäre, und bei solchen Gelegenheiten wurden immer Ah. Auszeichnung verliehen. Es würde daher höchst auffällig sein, wenn man anlässlich dieser Feier von allen Auszeichnungsberücksichtigungen absähe. Der Charakter der historischen Feier aber gestatte es wieder nicht, etwa bloß Beamte zu berücksichtigen. Das, was von den beiden Vorrednern angedeutet wurde, gebe jedoch gewiss Beweggrund ab, die Auszeichnungsanträge zu restringieren, was ihm sehr entsprechend scheine.
[Der Handelsmini]ster [st]ellt sich auf den Standpunkt des Ministerpräsidenten. Der Feier des historischen Momentes müsse man doch mit Gnadenzuwendungen gedenken und würde es böses Blut machen, wenn man dies nicht täte. Zugleich handle es sich auch um Elemente, auf welche man für die Zukunft rechnen müsse. Etwas anderes sei die Restringierung der umfangreichen Anträge.
Der Finanzminister bemerkt, er verkenne keineswegs die Bedeutung des historischen Momentes. Doch der Verlauf der Feier sei nicht so entsprechend gewesen. Die maßgebenden Elemente jener Klassen, welche den Reichtum der Stadt repräsentieren, haben sich kalt benommen. Diese Elemente sollten doch nicht berücksichtigt werden. Die Minister Freiherr v. Ziemiałkowski, Graf Falkenhayn, Freiherr v. Pražák und Freiherr v. Conrad erklären sich für die Anschauung des Ministerpräsidenten.
Es wird sonach vom Ministerrate beschlossen, auf Auszeichnungen für Triest einzugehen, den Landespräsidenten von Kärnten zur Stellung von Anträgen aufzufordern und zur Sichtung der vom Statthalter in Triest vorgebrachten Anträge ein Komitee bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Minister Freiherrn v. Conrad und Freiherrn v. Pino einzusetzen8.
III. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Dechant in Neukirchen, Franz Juvančič
III. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Minister[rates zu dem Vorhaben,] für den Dechant und Pfarrer in Neukirchen, Ehrendomherrn Franz Jurančič, in Anerkennung seines 57-jährigen Wirkens in der Seelsorge das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung9.
IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor an der theologischen Lehranstalt in Laibach, Dr. Leonhard Klofutar
IV. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den Professor an der theologischen Diözesenlehranstalt in Laibach, Dr. Leonhard Klofutar, in Anerkennung seines langjährigen verdienstlichen Wirkens das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung10.
V. Erwirkung des Großkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberlandesgerichtspräsidenten Joseph Freiherrn v. Schenk in Lemberg
[V.] ℹ️Der Leiter des Justizministeriums Minister Freiherr v. Pražák erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Lemberg, Joseph Freiherrn v. Schenk, das Großkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken. Der nächste Anlass zu seinem Antrage sei, dass Freiherr v. Schenk, welcher bereits 46 Jahre diene, in einigen Tagen das zehnjährige Jubiläum in der Stellung eines Oberlandesgerichtspräsidenten begehe und ziehe der Minister dabei auch den Umstand in Betracht, dass bereits ein jüngerer Oberlandesgerichtspräsident mit dem Großkreuze des Franz-Joseph-Ordens dekoriert sei. Der Minister betont, dass [Sche]nk einer der ausgezeichnetsten Oberlandesgerichts-Präsidenten sei und dass er jetzt sehr schwer zu ersetzen wäre.
Der Finanzminister hat nichts gegen die Erwirkung der beantragten Auszeichnung einzuwenden, doch könnte der Minister für sich den Beweggrund hiefür nicht in dem Wunsche sehen, dass Schenk noch länger im aktiven Dienste verbleibe. Der Minister glaubt, dass es vielmehr gut wäre, wenn Schenk in Pension ginge. Derselbe sei jetzt schon etwas schroff und gereizt geworden und die Zustände der Gerichte in Ostgalizien lassen das Eingreifen einer jüngeren Kraft als erwünscht erscheinen.
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski er[klärt] sich gleichfalls nicht aus dem Grunde, dass Schenk bewogen werde, noch länger zu bleiben, wohl aber aus dem Minister Freiherrn v. Pražák ausgeführten Gründen für die Auszeichnungsberücksichtigung. Er glaube übrigens, dass Schenk überhaupt nicht in Pension gehen wolle. Was die Gerichte in Ostgalizien anbelange, so leiden dieselben vor allem an Überbürdung, was notwendigerweise Übelstände zur Folge habe. Eine weitere Ursache sei die etwas zu nachsichtliche Behandlung der Disziplinarangelegenheiten seitens des Obersten Gerichtshofes.
Der Ministerrat erklärt zum Antrage des Leiters des Justizministeriums seine Zustimmung11.
VI. Aufstellung der Grenzregulierungskommission bezüglich des Sichelburger Distriktes und der Gemeinde Marienthal
[VI.] ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Sprache das weitere Vorgehen in Angelegenheit des Sichelburger Distriktes und der Gemeinde Marienthal12. Nachdem seitens der ungarischen Regierung prinzipiell die Zugehörigkeit dieser provisorisch unter die Verwaltung des Banus gestellten Gebiete zu Krain anerkannt sei, handle es sich nunmehr um die der definitiven Lösung voranzugehende Grenzregulierung hinsichtlich derselben13.
Es habe sich deshalb der ungarische Ministerpräsident an ihn wegen der Aufstellung der beiderseitigen Grenzregulierungskommissionen gewendet und habe der ungarische Ministerpräsident dabei zugleich mit[getei]lt, dass er an die Spitze der Kommission als Präsidenten den Grafen Anton Szécsen zu berufen und unter die Mitglieder der Kommission auch den betreffenden Obergespan aufzunehmen beabsichtige14. Indem es jetzt gelte, die diesseitige Kommission zu bestimmen, so wolle der Ministerpräsident diesfalls vorgehen und beabsichtige er, den Grafen Hohenwart, dem zugleich die Verhältnisse Krains besonders bekannt seien, als Präses zu berufen und unter die Mitglieder entsprechend auch den Landespräsidenten von Krain aufzunehmen.
Der Ministerrat nimmt die Mitteilung des Ministerpräsidenten genehmigend zur Kenntnis15.
VII. Über die vom Ackerbauminister vorgenommene Bereisung Dalmatiens
VII. ℹ️Der Ministerpräsident gedenkt der vom Ackerbauminister vorgenommenen Bereisung Dalmatiens, welches hingebende mühevolle Unternehmen auch im Publikum einen guten Eindruck gemacht habe16. Der Ministerpräsident glaubt den Intentionen der Ministerkollegen zu entsprechen, wenn er in seinem Namen und im Namen aller übrigen Minister dem Ackerbauminister danke, dass er sich dieser mit vielen Beschwerden verbundenen Mühewaltung unterzogen habe. Zugleich richtet der Ministerpräsident an den [Acker]bauminister die Bitte, die bei dieser Bereisung gewonnen Erfahrungen den Ministern mitzuteilen.
Der Ackerbauminister erwidert, dass er nur seine Schuldigkeit getan habe, indem sein Ressort mehr als jedes andere eine unmittelbare Wahrnehmung der Verhältnisse erheische. Hinsichtlich der Mitteilung der vom Ackerbauminister gewonnen Eindrücke wird nach kurzer Diskussion über Proposition des Ministerpräsidenten der Vorgang in Aussicht genommen, dass der Ackerbauminister die sein Ressort betreffenden Wahrnehmungen in einem au. Vor[tra]ge Sr. Majestät unterbreite, hingegen die die übrigen Ressorts betreffenden Wahrnehmungen in ein im Ministerrate vorzubringendes Promemoria zusammenfasse17.
Wien, am 14. Oktober 1882. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 11. Dezember 1882. Franz Joseph.