Nr. 386 Ministerrat, Wien, 7. Mai 1882
RS.Reinschrift; P. Jaeger; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 7. 5.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; außerdem anw.anwesend Gniewósz.
- I. Vorgehen beim Ringtheaterprozesse in Bezug auf die Beurteilung der öffentlichen Organe.
- II. Frage der Zulassung ungarischer Papiere zu Geschäftskautionen und Pflegschaftsanlagen.
- III. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend Gebührenbefreiung für die galizischen Landesanleihen zur Subvention für den Bau der Transversalbahn und zu Konvertierungszwecken.
- IV. Wegen Eliminierung des Artikels III aus dem Gesetzentwurfe betreffend die Bedeckung des außerordentlichen Delegationskredites.
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Pfarrer in Georgswalde, Franz Schubert.
- VI. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den ordentlichen Professor an der Wiener Universität, Dr. Wilhelm Hartel.
- VII. Bezüglich der Stellungnahme zu § 48 der Schulgesetznovelle mit Rücksicht auf Galizien.
- VIII. Über die im Abgeordnetenhause gestellte Anfrage wegen fortdauernder Verwendung der Reservemannschaften im Süden.
- IX. Über den anlässlich des Aufstandes in Pobori angeregten Bau einer verteidigungsfähigen Gendarmeriekaserne in jener Gegend.
- X. Bericht des Statthalters in Dalmatien über die Behandlung der Crivoscie und der geflüchteten Einwohner derselben (Güterkonfiszierung und Entziehung des Landwehrprivilegiums).
- XI. Wegen Regenerierung des griechisch-katholischen Basilianerordens in Galizien.
- XII. Wegen Einberufung des vorbereitenden Kirchenkongresses der griechisch-orientalischen Erzdiözese der Bukowina.
- I. Vorgehen beim Ringtheaterprozesse in Bezug auf die Beurteilung der öffentlichen Organe
- II. Frage der Zulassung ungarischer Papiere zu Geschäftskautionen und Pflegschaftsanlagen
- III. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend Gebührenbefreiung für die galizischen Landesanleihen zur Subvention für den Bau der Transversalbahn und zu Konvertierungszwecken
- IV. Wegen Eliminierung des Artikels III aus dem Gesetzentwurfe betreffend die Bedeckung des außerordentlichen Delegationskredites
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Pfarrer in Georgswalde, Franz Schubert
- VI. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den ordentlichen Professor an der Wiener Universität, Dr. Wilhelm Hartel
- VII. Bezüglich der Stellungnahme zu § 48 der Schulgesetznovelle mit Rücksicht auf Galizien
- VIII. Über die im Abgeordnetenhause gestellte Anfrage wegen fortdauernder Verwendung der Reservemannschaften im Süden
- IX. Über den anlässlich des Aufstandes in Pobori angeregten Bau einer verteidigungsfähigen Gendarmeriekaserne in jener Gegend
- X. Bericht des Statthalters in Dalmatien über die Behandlung der Crivoscie und der geflüchteten Einwohner derselben (Güterkonfiszierung und Entziehung des Landwehrprivilegiums)
- XI. Wegen Regenerierung des griechisch-katholischen Basilianerordens in Galizien
- XII. Wegen Einberufung des vorbereitenden Kirchenkongresses der griechisch-orientalischen Erzdiözese der Bukowina
KZ. 52 – MRZ. 42
[Protokoll des zu Wien am 7. Mai 1882 abgehaltenen] Ministerr[ates] unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräs[identen] Grafen Taaffe.
I. Vorgehen beim Ringtheaterprozesse in Bezug auf die Beurteilung der öffentlichen Organe
I. ℹ️Der Ministerpräsident sieht sich veranlasst zur Sprache zu bringen die Art und Weise, wie beim Ringtheaterprozesse [] und der [öffentlichen Organe v]orgegangen [werde1. S]chon die Anklage[schrift a]tmete diesfalls einen weit über die Objektivität hinausgehenden Ton. Desgleichen sei es bei der Verhandlung. Man gehe so weit, Mitglieder der Sicherheitswache aus dem Grunde nicht zu beeiden, weil sie solche seien. Auf diese Weise werde die Autorität der Sicherheitswache beim Publikum untergraben und werde es derselben sicherlich erschwert, in Zukunft ihre Schuldigkeit zu tun. Der Ministerpräsident will daher den Leiter des Justizministeriums ersuchen, womöglichst dahin einzuwirken, []
Der Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák bemerkt, dass er schon bei der Einleitung des Prozesses den betreffenden Organen nahegelegt habe, die Autorität der Behörden zu schonen. Es scheinen übrigens auch vorwiegend die Journale die Verhandlung unter tendenziöser Entstellung des Verhandlungsganges so darzustellen, dass die Behörden dabei am schlechtesten wegkommen. Der Minister will es sich angelegen sein lassen, in der vom Ministerpräsidenten gewünschten Weise einzuwirken2.
II. Frage der Zulassung ungarischer Papiere zu Geschäftskautionen und Pflegschaftsanlagen
[II.] ℹ️[]nt [] [Justizmin]isterium sich [g]egen die Annahme [der] Staatspapiere und ga[r]antierter Prioritäten zur Anlage von Pflegschaftsgeldern, jedoch für die Duldung des von Geschäftskautionen in diesen Papieren erklärt habe3. Darnach beabsichtige der Finanzminister mit Rücksicht auf die diesfalls bereits früher erzielte Zustimmung der übrigen Ministerien4 an den kgl. ung. Finanzminister die aus der Anlage ersichtliche Zuschrifta zu richten und gleichzeitig auch die korrespondierenden Einleitungen zu treffen. [] das Justizministerium [ist] nicht in der Lage, etwas anderes zu tun. Nach kurzer Diskussion behält sich der Leiter des Justizministeriums eine nochmalige Erwägungnahme der Sache vor5.
III. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend Gebührenbefreiung für die galizischen Landesanleihen zur Subvention für den Bau der Transversalbahn und zu Konvertierungszwecken
III. ℹ️Der Finanzminister erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zur Einbringung eines Gesetzentwurfes im Reichsrate betreffend die Zugestehung der Gebührenbefreiung für die Interimsscheine und Teilschuldverschreibungen der vom galizischen Landessausschusse behufs der Landessubvention für den Bau der galizischen Transver[salbahn]6 [] [zu] erstatten[den au.] Vor[trag.]
Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung7.
IV. Wegen Eliminierung des Artikels III aus dem Gesetzentwurfe betreffend die Bedeckung des außerordentlichen Delegationskredites
IV. ℹ️Der Finanzminister bemerkt, dass er bei einer nachträglichen Prüfung des von der Ministerkonferenz am 5. d. M. nach seinem Vorschlage genehmigten Gesetzentwurfes betreffend die Bedeckung des außerordentlichen Delegationskredites8 die Überzeugung gewonnen habe, dass der bei der Verhandlung des Ministerrates vom Minister für Kultus und [Unterricht] [] hineingehöre, [] sich eine solche Bestimmung nicht angemessen mit der vorliegenden Bedeckungsvorlage verquicken lassen, abgesehen davon, dass es auch fraglich sei, ob die Regierung die mit dem fraglichen Artikel intendierte Bewilligung wirklich bedürfe. Er beabsichtige daher den Artikel III aus dem Entwurfe zu eliminieren. Nachdem jedoch inzwischen der Entwurf von Sr. Majestät Ag. genehmigt wurde, würde es zur Bewirkung der fraglichen Eliminierung, falls derselben der Ministerrat zustimmte, der Ah. Ermächtigung Sr. Majestät bedürfen.
Der Ministerrat erklärt sich [] den fraglichen [Artikel aus] dem Gesetzentwur[fe weg]lassen zu dürfen9.
V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Pfarrer in Georgswalde, Franz Schubert
V. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben für den Erzdechant und Pfarrer in Georgswalde Franz Joseph Schubert in Anerkennung seines mehr als 50-jährigen verdienstlichen Wirkens das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken und teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden au. Vortrages die wesentlichsten Verdienstmomente mit. []10
VI. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den ordentlichen Professor an der Wiener Universität, Dr. Wilhelm Hartel
[VI.] ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates [z]u dem Vorhaben, für den ordentlichen Professor der klassischen Philologie an der Wiener Universität Dr. Wilhelm Hartel in Anerkennung seiner ausgezeichneten Wirksamkeit als Lehrer und auf wissenschaftlichem Gebiete den Orden der Eisernen Krone III. Klasse zu erwirken. Der Minister teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden au. Vortrages die für Hartel sprechenden Verdienstmomente mit, insbesondere betonend, dass Hartel auch bereits wiederholt in der Lage war, ehrenvolle Anträge zur []11
VII. Bezüglich der Stellungnahme zu § 48 der Schulgesetznovelle mit Rücksicht auf Galizien
[VII.] ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht bringt zur Kenntnis, dass die Schulgesetznovelle im Ausschusse des Herrenhauses durchberaten wurde12. Mit Ausnahme des § 21 wurden alle Paragrafen im Sinne der Regierungsproposition akzeptiert. Außerdem handle es sich noch auch um die Stellungnahme zu § 48, welcher fordere, dass der Leiter der Schule die Befähigung zum Religionsunterrichte jenes Glaubensbekenntnisses habe, dem die Majorität der Schüler angehöre. Die Majorität wolle diese Bestimmung dahin amendieren, dass wenigstens ein Lehrer die frag[liche] []g fallen. Nun habe [aber] auch die Minorität des Ausschusses Bedenken, ob nicht die Proposition der Regierungsvorlage bei den Polen auf Widerstand stoßen würde, insoferne aus der Anordnung gefolgert werden könnte, dass es darnach nicht anginge, dass ein römisch-katholischer Pole Leiter einer griechisch-katholischen ruthenischen Schule sei. Der Minister wünscht daher von den Ministerkollegen aus Polen zu erfahren, welche Anschauung im Polenklub über die Frage herrsche.
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski bemerkt, dass er über die bezügliche Anschauung des Polen[klubs] [] In [] habe man, da [] Bekenntnisse gleich sind, [de]n diesfälligen Unter[s]chied zwischen Römisch-Katholischen und Griechisch-Katholischen gemacht. Jetzt aber und namentlich bei den Entscheidungenb, wie sie das Reichsgericht fassec, dürfte aus der fraglichen Bestimmung allerdings die Gefahr erwachsen, dass man an ruthenischen Schulen einen römisch-katholischen Schulleiter nicht zulasse. Falls der Polenklub seine (des Ministers) Bedenken teilte, wäre er dafür, den § 48 lediglich unter die im § 75 zitierten Paragrafe aufzu[nehmen] []13
VIII. Über die im Abgeordnetenhause gestellte Anfrage wegen fortdauernder Verwendung der Reservemannschaften im Süden
VIII. ℹ️Der Landesverteidigungsminister bringt vor, dass in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 5. dieses Monats die fortdauernde Verwendung der Reservemannschaften im Süden hervorgehoben und an die Regierung die Anfrage gestellt wurde14, wie es sich mit der vom Kriegsminister in der Delegation angedeuteten diesfälligen neuen Organisation verhalte15, um eine längere Verwendung der Reservisten entbehren zu können, und wann die Einberufung der Reservisten voraussichtlich ihr Ende er[reichen] [] etwa bisher [gefassten] Resultaten einer [Wehrorg]anisation seitens des [R]eichskriegsministers keinerlei Kenntnis habe und weil der Landesverteidigungsminister überhaupt glaube, dass die Frage der Dauer und eventuellen Wiederholung außerordentlicher militärischer Maßnahmen nicht von deren Erfolgen allein, sondern wesentlich auch von den Maßnahmen und Erfolgen der inneren und äußeren Politik abhänge, worüber er schon wiederholt seine Anschauungen auszusprechen Gelegenheit gehabt.
Der Ministerrat nimmt []16
IX. Über den anlässlich des Aufstandes in Pobori angeregten Bau einer verteidigungsfähigen Gendarmeriekaserne in jener Gegend
IX. ℹ️Der Landesverteidigungsminister teilt ferner mit, dass anlässlich eines telegrafischen Berichtes über den jüngsten Aufstand in Pobori vom Statthalter in Dalmatien der Bau einer verteidigungsfähigen Gendarmeriekaserne in jener Gegend zwischen Brajići und Maini angeregt wurde17. Nachdem der Landesverteidigungsminister sich kaum der Illusion hingeben könne, dass die Unruhen in Pobori die letzten gewesen sein werden, so glaube er derlei Bautenvorschläge nicht fallweise []stem [] sehe er von [einer] unmittelbaren Erledi[gung] des vorliegenden An[trag]es umso mehr ab, als der Aufstand der Poboraner bereits wieder beendigt ist18.
X. Bericht des Statthalters in Dalmatien über die Behandlung der Crivoscie und der geflüchteten Einwohner derselben (Güterkonfiszierung und Entziehung des Landwehrprivilegiums)
X. ℹ️Der Landesverteidigungsminister kommt nunmehr auf den aus der Anlage ersichtlichen Bericht des Statthalters FML. Freiherrn v. Jovanović vom 13. April d. J. zu sprechend,19.
Nach Verlesung dieses Berichtes bemerkt der Landesverteidigungsminister folgendes: [] und er auch die [Not]wendigkeit der Durchführung derselben nicht unterschätze, so müsse er doch das Wesen derselben auf das Nachhältigste befürworten, weil die vielen Opfer, die bereits gebracht wurden und die noch gebracht werden sollen, für die dauernde Herstellung geordneter Zustände nutzlos wären, wenn nicht mit der äußersten Energie auf die Etablierung definitiver, entsprechender Verhältnisse hingearbeitet würde. In Wesenheit handle es sich nach dem Berichte um zwei Punkte, erstens um die Expatriierung der renitent bleibenden Bevölkerung der Cri[v]oscie, zweitens um die Entziehung [] [gese]tzliche [Maßnahmen] erforderlich. [Der La]ndesverteidigungs[min]ister glaubt aber, dass ma[n] die Sache jedenfalls, und zwar rasch, in Angriff nehmen müsste. Es wäre damit der einzige Weg gegeben, um für die Zukunft dauernde solide Zustände herzustellen. Auch wenn es in weiterer Folge zu keiner ausgebreiteten Kolonisierung käme, wäre es schon ein Vorteil, wenn man wenigstens mit jenen wahrhaft bestialischen Elementen fertig würde. Was den zweiten Punkt anbelange, so glaube er, dass zu dessen Realisierung bezüg[lich] [] werden [und einem] Studium zu un[terziehen] sein würde.
Hinsichtlich des ersten Punktes äußert man sich dahin, dass derselbe sich mit Ideen befasse und deren unmittelbare Verwirklichung zunächst nicht gedacht werden könne, wenngleich dieselben Anregung zu einem Studium über die Mittel und Wege der Stabilisierung friedlicher Verhältnisse darbieten können.
Insbesondere aber betont Minister Freiherr v. Ziemiałkowski, dass ein Konfiszierungsgesetz in Österreich geradezu unmöglich wäre. [] § 46 des Wehr[gesetz]es20 betreffend die Behand[lu]ng der Stellungsflüchtigen [d]as Auslangen finden könnte. [D]emnach könnten die sich der [A]ssentierung e[ntziehenden] Crivoscianer [] [punkt]uell zu [einer längeren] Dienst[zeit im gemeinsamen Heer] abgestellt werden. Auf diese Weise träfe man andererseits nur jene Elemen[t]e, welche sich dem Gesetze nicht unterwerfen wollen.
Der Landesverteidigungsminister beabsichtige, sich hierüber zunächst mit dem Reichskriegsministerium ins Einvernehmen zu setzen und dann hierüber dem Ministerrat weitere Mitteilung zu machen. [] durchgreifende Maßnahmen erheischen, und das Sprichwort „salus rei publicae suprema lex esto“ hier anzuwenden erscheine, wenn nicht das militärische Kräfteaufgebot [e]ine unabsehbare, die ganze Zukunft gefährdende Folge von Opfern ohne nachhaltigem Resultate mit sich bringen solle.
Der Ministerrat beschließt, die weitere Diskussion auf die nächste Sitzung zu verlegen21.
XI. Wegen Regenerierung des griechisch-katholischen Basilianerordens in Galizien
XI. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht bringt zur Sprache die von der Kurie []ster [] [Au]fgabe vor[] Schulpflege sei, [habe sich] fast vollständig von [dies]er seiner Aufgabe entfe[r]nt, sei überhaupt in arge[m] Verfall und sei dessen Disziplin gänzlich gelockert22. Nachdem der Orden in solcher Lage kein gedeihliches Wirken entwickeln könne, beabsichtige die Kurie dessen Regenerierung und zwar durch Jesuiten vorzunehmen, welchen zu diesem Behufe die Leitung des Novizenklosters in Dobromil übergeben werden solle. Der Minister habe über diese Eröffnung der Kurie in Anbetracht der obwaltenden [] [G]elegenheit eine Kon[feren]z mit den Bischöfen unter Beiziehung des Provinzials des Basilianerordens gepflogen23. Bei dieser Konferenz wurde voraus vom Provinzial selbst betont, dass der Orden sehr im Verfall sei und dass er sich aus eigner Kraft nicht emporheben könnte, weshalb das Einwirken anderer Elemente notwendig sei. Auch erklärte der Provinzial, dass er sich von dem Wirken der Jesuiten den besten Erfolg erwarte. In gleicher Weise erklärten sich auch der griechisch-katholische Metropolit und der Vertreter des römisch-katholischen Erzbischofs für das Projekt der Kurie. Der grie[chisch-katholische] []en Eindruck []he dasselbe wegen [des gegen] die römisch-katholische [Gei]stlichkeit und insbesondere gegen die Jesuiten bestehenden Antagonismus bei den Ruthenen hervorbringen dürfte. Bei dieser Konferenz wurde auch die Frage des Ritus für die gottesdienstlichen Handlungen in dem von den Jesuiten zu leitenden Novizenkloster ventiliert und wurde diesfalls vom griechisch-katholischen Metropoliten der Ausweg ins Auge gefasst, dass die Jesuiten deshalb den Gottesdienst nach dem Gebrauche der griechischen Kirche abhalten mögen. [] proponiere er den Modus in der Weise, dass die Jesuiten die Leitung des Klosters übernehmen, sich aber in die gottesdienstlichen Funktionen nicht einlassen, sondern hiezu griechisch-katholische Weltgeistliche berufen werden.
Der Finanzminister ist für die Sache, erklärt sich aber gegen den vom Statthalter proponierten Modus, weil es eine unglückliche Idee wäre, Weltgeistliche in das Novizenkloster zu berufen, weil sich weiters schwerlich die geeigneten Weltpriester finden dürften und weil endlich voraussichtlich die Jesuiten dies nicht zugeben dürften. []iden möge, [] sondern sich [] [ü]ber die Zulassung [der] Jesuiten bzw. deren Niederlassung zu diesem Zwecke auszusprechen hätte. Der Minister für Kultus und Unterricht erklärt, dass er auch nur die Absicht hätte, die Erledigung in der Weise zu geben, dass gesagt würde, die Regierung erhebe gegen die Niederlassung der Jesuiten zu dem gedachten Zwecke keine Einwendung und stelle es der Kurie anheim, die Veranlassung zu treffen, damit daselbst die gottesdienstlichen Handlungen dem griechisch-[katholischen] [] die Niederlassung, die der Statthalter mit e20e oder 25 Jahre proponiere, auszusprechen, weil möglicherweise der Zweck der Niederlassung auch schon in kürzerer Zeit erfüllt sein könnte.
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski hält die Regenerierung des Basilianerordens, nachdem derselbe jetzt ganz entartet sei, für unvermeidlich, teilt aber hinsichtlich des Projektes der Berufung der Jesuiten vollkommen die Besorgnisse des Bischofs Stupnicki und kann sich nur darüber wundern, dass der griechisch-katholische Metropolit bei den täglich vor seinen Augen abspielenden [] fürchtet [] ein neuer Fun[ke zur E]ntzündung von Agitation unter die ruthenische Intelligenz hineingeworfen würde. Er muss daher zu erwägen geben, ob nicht die Regenerierung durch geeignete griechisch-katholische Weltgeistliche zu bewerkstelligen wäre.
Der Ministerrat erklärt sich mit dem Erledigungsantrage des Ministers für Kultus und Unterricht mit dem einverstanden, der Kurie unter einem zu bemerken, ob es nicht möglich wäre, die Regenerierung durch griechisch-katholische Weltgeistliche zu bewirken24.
XII. Wegen Einberufung des vorbereitenden Kirchenkongresses der griechisch-orientalischen Erzdiözese der Bukowina
[XII.] ℹ️[] Rücksicht auf die über den [Geg]enstand bereits in der Ministerkonferenz vom 7. April 1882 gepflogene Erörterung über die Einberufung des vorbereitenden Kirchenkongresses der griechisch-orientalischen Erzdiözese der Bukowina25.
Es handle sich bei der Angelegenheit um folgende Momente: um die Frage der Einberufung überhaupt, sodann bei Zulassung des Kongresses um den Zeitpunkt der Tagung desselben, weiters um die Bestellung des landesfürstlichen Kommissärs für den Kongress, endlich um die Frage der Instruktion für den lf. Kommissär beziehungsweise die Frage der Einschränkung [] [Ri]tus [] dahin, dass nach[dem Se.] Majestät die Einbe[rufun]g des vorbereitenden Kongresses zuzusichern geruht haben26, nunmehr diese Ah. Entschließung vollzogen werden solle. Hinsichtlich des Termines soll, nachdem hiefür die kirchliche Jahreseinteilung und die landwirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtig werden müssen, neuerdings der Landespräsident befragt werden. Für die Funktion des lf. Kommissärs wurde vom Landespräsidenten der Regierungsrat v. Renney vorgeschlagen. Seitens [] Stellung Renneys so[] [d]es Umstandes, dass dersel[b]e ein Genosse der griechisch-[o]rientalischen Kirche und mit den [g]eistlichen Kreisen dieser Kir[c]he verwandt und verwebt sei, den Landespräsidenten Freiherrn v. Alesani als lf. Kommissär zu bestellen und demselben den Regierungsrate v. Renney als zweiten Kommissär beizugeben. Anbelangend den Wirkungskreis des Kongresses erinnert der Referent unter Hinweisung auf das bereits in der Ministerkonferenz am 7. April 1882 dargelegte, dass von den Hauptdesiderien der Kongresswerber die Punkte: Wahl der Bischöfe, als Sr. [Majestät] []es Kirchen[] geschlossen seien[, ob] die innere kirchliche Ver[fass]ung nach den Normen der Kirche in den Wirkungskreis der Synode falle. Mit Rücksicht hierauf müsste der lf. Kommissär dahin instruiert werden, dass diese drei Punkte keinen Gegenstand der Verhandlung des Kongresses bilden könnten.
Der Minister für Kultus und Unterricht bemerkt, dass er sich das Votum des Ministerrates nur über die Frage der Einberufung überhaupt und weiters darüber erbitte, ob es angezeigt sei, hinsichtlich der Instruierung des lf. Kommissärs so vorzugehen, [] [wid]rigenfalls der Kon[gress] [sofort] aufgelöst werden würde oder ob der lf. Kommissär nur zu beauftragen wäre, sein diesfälliges Veto dann ein[z]ulegen, wenn im Laufe der Verhandlung die Diskussion auf die fraglichen Punkte geführt würde. Der Minister neigt sich letzterem Modus der Instruierung zu.
Der Handelsminister bemerkt, dass er seinerzeit als Landespräsident Bedenken gegen den Kongress geäußert habe. Der Motor der Kongressbewegung sei jedenfalls nur der, den griechisch-orientalischen Religionsfonds in seiner Verwaltung zu beeinflussen. Wenn kein Religionsfonds be[] [Se.] Majestät [die Synode] genehmigt [und die Einbe]rufung zugesi[chert;] nach den bereits getroffenen Einleitungen bleibe nichts übrig, als den Kongress als konstituierende Versammlung zuzulassen. Dabei müsse er aber als Bedingung voraussetzen, dass die Regierung entschlossen sei, bei der bisherigen Einrichtung der Verwaltung des Religionsfondes fest stehen zu bleiben und jeden Versuch der Einflussnahme des Kongresses auf diese Verwaltung abzuwehren. Hinsichtlich der Instruierung des lf. Kommissärs sei er für den Modus, dem zuzuneigen, was der Minister für Kultus und Unterricht erklärt habe, weil []
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski [b]eruft sich auf sein bei der früheren Erörterung abgegebenes Votum und bemerkt, dass man, wenn die Sache nicht mehr rückgängig zu machen sei, den Zusammentritt des Vorkongresses unter der Voraussetzung zulassen könne, dass der lf. Kommissär nachdrücklichst angewiesen werde, weder eine Beratung noch Schlussfassung über die fraglichen drei Punkte zu gestatten.
Sonach erklärt sich der Ministerrat für die Einberufung des Kongresses und für den vom Minister für Kultus und Unterricht hinsichtlich der Instruie[rung] [] Kommissärs []mert, dass [Freiherr v.] Alesani der rumä[nischen] Sprache nicht kundig [sei] und bemerkt, dass es vielleicht zweckentsprechend sein dürfte, einen lf. Kommissär aus Wien dahin zu senden, von welchem man sohin wüsste, dass er seine Instruktion unmittelbar vom Minister erhalten habe.
Der Handelsminister wäre auch für die Hinsendung eines eigenen lf. Kommissärs, da Renney wegen seiner Beziehungen nicht geeignet sei und der Landespräsident durch seine Haltung bei der bezüglichen Vorschlagserstattung seine Unlust, [] [dass auf dem] Kongresse zur Hauptsa[che] deutsch gesprochen werden dürfte und dem lf. Kommissär eventuell auch dort für die Informierung sprechkundige Beamte beigegeben werden könnten. Der Handelsminister wäre daher für die Hinsendung eines deutschen lf. Kommissärs.
Nach kurzer Diskussion über diesen Punkt erklären sich die Minister übereinstimmend dahin, dass die Wahl des lf. Kommissärs dem Ressortminister überlassen bleiben müsse27.
Wien, am 7. Mai 1882. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 6. Juni 1882. Franz Joseph.