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Nr. 61 Ministerrat, Wien, 22. März 1872

RS. und bA.; P. Artur; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 22. 3.) Lasser 27. 3., Banhans 28. 3., Stremayr, Glaser, Unger, Chlumecký 28. 3., Pretis.

KZ. 954 – MRZ. 46

|| || Protokoll des zu Wien am 22. März 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Zuweisung einer Subvention aus Weltausstellungsmitteln von angeblich 80.000 fl. für ein internationales Wettrennen anlässlich der Weltausstellung von Seite des Generaldirektors Baron Schwarz

I. ℹ️ Der Ministerpräsident sieht sich durch eine ihm [gestern] aus bester Quelle ge[wor]dene privative Mitteilung zu der Interpellation [] die betreffenden Ressortminister veranlasst, ob es auf Wahrheit beruhe, dass der || || Generaldirektor der Weltausstellung Baron Schwarz zu Zwecken eines gelegenheitlich der Ausstellung zu veranstaltenden Wettrennens einen Betrag von 80.000 fl. aus der Dotation für die Weltausstellung dem betreffenden Komitee zur Verfügung gestellt habe.1

Der Ackerbauminister bemerkt, er sei allerdings im außerämtlichen Wege informiert worden, dass der Generaldirektor Baron Schwarz ganz unabhängig von dem Ackerbauministerium an hiesige Sportsmen die Aufforderung gerichtet habe, während der Ausstellung ein internationales Pferderennen zu veranstalten, infolgedessen sich ein Komitee bildete, an dessen Spitze der Oberststallmeister Graf Grünne stehe, und welchem auch General Nádosy – jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied des Ackerbauministeriums – angehöre.2 Ferners sei ihm auch be|| || kannt geworden, dass Baron Schwarz diesem Komitee aus Mit[teln] der Weltausstellung [eine] Unterstützung gewid[met] habe, die nach seinen [Not]izen sich auf 100.000 Francs [belau]fen würde.

Der Ackerbauminister kann nicht unterlassen beizufügen, dass dieser Vorgang [in] den landwirtschaftlichen [und] den mit der Gartenbaugesellschaft in Verbindung stehenden Kreisen einen äußerst üblen Eindruck hervorgerufen habe, nachdem von Seite der Generaldirektion von den betreffenden [aus]stellenden Gesellschaften [und] einzelnen Exponenten sehr hohe Platzpreise verlangt werden, und nachdem insbesondere den Gärtnern [die] Herstellung eines ge[dec]kten Raumes auf Kosten [des] Weltausstellungsfonds verweigert worden sei, was [um]so unbilliger erscheine, [als] die Gartenprodukte zur [] der Umgebung der Direktionsgebäude, also den || || Interessen der Ausstellung in erster Reihe dienen sollen. Es begreife sich daher, wenn einem so wenig entgegenkommenden Vorgehen der Generaldirektion der Landwirtschafts- und der Gartenbaugesellschaft gegenüber die Widmung einer so großen Summe für den demnächsten Zwecke der Ausstellung doch ziemlich ferne gelegenen Zweck eines internationalen Pferderennens in den beteiligten Kreisen eine sehr große Missstimmung zur Folge hatte. Das sei das Tatsächliche. In Beziehung auf eventuelle Schritte dagegen könne er nur darauf hinweisen, dass nach den maßgebenden organischen Bestimmungen auf die Dispositionen bezüglich der Weltausstellung und die dafür gewidmeten Mittel, weder dem Ackerbauministerium für sich allein noch der Regierung als solcher irgendein Einfluss zustehe, und dass ein solcher || || [von] Baron Schwarz unter Be[rufung] auf seine Vollmachten [] gewiss nicht zugelassen [werden] würde.

Der Handelsminister schließt [sich] dieser Ansicht an, indem [er] bemerkt, dass Kraft des [or]ganischen Statutes Baron Schwarz in der Tat die unbeschränkteste Vollmacht auch dem Handelsminister gegenüber besitze, dessen Ingerenz bezüglich des Weltausstellungsfonds sich daher auch nur darauf beschränke, dass über [die] Verwendung der Mittel [dem] Handelsminister halb[jährig] Rechnung gelegt, und die Flüssigmachung des [Mo]natserfordernisses im Wege des Handelsministeriums vom Finanzministerium in Anspruch genommen werden müssen. Der Finanzminister meint, dass die dem Generaldirektor [durch] die Instruktion einge[räumten] Vollmachten doch nur [soweit] gehen können, als || || dadurch die Grenzen der Ministerverantwortlichkeit nicht verrückt werden. Er habe auch vor – und die Ausführung dieses Vorhabens sei nur durch die außerordentliche Masse der am Schlusse des jetzigen Abschnittes der Reichsratssession an ihn herangetretenen Geschäfte hinausgeschoben worden – sich mit dem Handelsminister in das Einvernehmen zu setzen, um einen Modus zu finden, durch welchen die erforderliche freie Bewegung des Generaldirektors ermöglicht bleiben könnte, ohne dass dadurch die Verantwortlichkeit der Minister geradezu aufgehoben würde, wie dies jetzt tatsächlich der Fall. Dazu, dass die Ministerverantwortlichkeit im Auge behalten und der von diesem Standpunkte notwendige Einfluss der Regierung gesichert werde, liege in einzelnen Vorgängen wohl genügende Veranlassung vor. So seien, abgesehen von || || [dem eben] besprochenen Falle [wie] er vernommen 20.000 fl. für die Gründung eines französischen [Journals] in Wien verausgabt [worden], was ebenfalls einen [schlechten] Eindruck mache, da ein [derartiges] Blatt, welches dem Vernehmen nach für jede Nummer 75 fl. Subvention aus den Mitteln für die Weltausstellung erhalten soll, ganz überflüssig sei, und auch den Vorgängen bei der letzten Pariser Ausstellung nicht entspreche, wo es niemand eingefallen sei, eine deutsche Zeitung für die deutschen Besucher der Exposition in das Leben zu rufen. Übrigens lasse sich über [alle] diese Dinge jetzt eine Entscheidung nicht treffen [und] müsste zuvor jedenfalls die von ihm angedeutete prinzipielle Vereinbarung [über] das Maß der unumgänglich notwendigen einschlägigen Ingerenz der Regierung erfolgen. Der Ministerpräsident [stimmt] dem Finanzminister || || unbedingt bei, dass die freie Bewegung des Generaldirektors nicht weiter gehen könne als mit der Ministerverantwortlichkeit vereinbar erscheint, zumal diese sogleich in den Vordergrund treten würde, wenn nach Erschöpfung des reichsrätlich bewilligten Kredites weitere Anforderungen gestellt werden müssten, was im Bereiche der Wahrscheinlichkeit gelegen sei. Deswegen habe er sich auch erlaubt, die Aufmerksamkeit der Konferenz auf die Sache zu leiten.

Der Handelsminister bemerkt, dass er die Sorge für die Einhaltung des bewilligten Kredites als in seine positive Verantwortlichkeit fallend, jederzeit betrachtet und die Überzeugung gewonnen habe, dass über die bewilligte Summe nicht hinausgegangen werden würde. Der Minister des Innern macht aufmerksam, dass es sich || || [vom] Standpunkte der Ministerverantwortlichkeit nicht nur darum handle, dass die zur Verfügung stehende Summe [nicht] überschritten, sondern [auch] darum, dass dieselbe [] nur für eigentliche Zwecke der Weltausstellung verausgabt werde.

Im Hinblick auf die vom Finanzminister in Aussicht gestellte Vorbereitung prinzipieller Maßnahmen hinsichtlich der Wahrung des unbedingt notwendigen Einflusses der Regierung auf die Ge[bah]rung mit der Dotation [für] die Weltausstellung, wird aus Anlass des besprochenen prinzipiellen Falles seitens des Ministerrates ein weiterer Beschluss nicht gefasst.3

II. Erwirkung der Ah. Sanktion für den Gesetzentwurf wegen Erweiterung des Freiherrlich Gudenus’schen Fideikommisses Waidhofen a. d. Thaya

II. ℹ️ Der Justizminister erbittet [sich] und erhält die Ermächtigung der Konferenz, den nun[mehr] von beiden Häusern des Reichsrates angenomme|| || nen Gesetzentwurf wegen Vereinigung mehrerer Waldparzellen mit dem Freiherrlich Gudenus’schen Realfideikommisse Waidhofen a. d. Thaya Sr. k. u. k. apost. Majestät zur Ah. Sanktion zu unterbreiten.4

III. Erwirkung der Ah. Sanktion für das Finanzgesetz für 1872

III. ℹ️ Die gleiche Ermächtigung erhält der Finanzminister, bezüglich des konform den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses vom Herrenhause gestern votierten Finanzgesetzes mit dem Staatsvoranschlage für 1872.5

Das Inslebentreten des Finanzgesetzes sei wegen des nahen Ablaufes des Termines der provisorischen Steuerbewilligung sehr dringend. Die einzelnen vom Abgeordnetenhause vorgenommenen Änderungen an den von der Regierung vorgelegten Positionen seien von dieser akzeptiert worden, es stehe daher der Ah. Sanktion nichts im Wege.6

IV. Dauernde Erhöhung der Ah. Hofstaatsdotation und außerordentlicher Kredit aus Anlass der Weltausstellung

|| || IV. ℹ️ Der Finanzminister bespricht die neu an den Ministerpräsidenten gelangte Note des [Ersten] Obersthofmeisters Sr. Majestät des Kaisers, betreffend [eine] permanente Erhöhung der Dotation für den Ah. Hofstaat und einen außerordentlichen Kredit [von] drei Millionen Gulden aus Anlass der Weltausstellung.7

Aus Anlass der früheren [Anre]gung dieses Gegenstandes [von] Seite des Fürsten Hohenlohe [hat] sich der Ministerpräsident aufgrund eines Konferenzbeschlusses zunächst mit dem ungarischen Ministerpräsidenten in das Einvernehmen gesetzt.8

Die diesfällige Erwiderung desselben, dass sich eine Vor[lage] wegen Erhöhung der Ah. Hofstaatsdotation zunächst wegen des bereits erfolgten Abschlusses [der] Verhandlungen des ungarischen Reichstages über das [dies]jährige Budget und aus [Rücksicht]en auf augenblickliche [] Konstellationen zwar || || für das laufende Jahr nicht empfehle, dass aber eine solche Vorlage aus Anlass des nächstjährigen Staatsvoranschlages in Erwägung zu ziehen wäre, hat das diesseitige Ministerium als eine prinzipielle Zustimmung der ungarischen Regierung zu der dauernden Dotationserhöhung aufgefasst. Demzufolge hat das Kabinett erklärt, dass es seinerseits die erhöhte Dotation im Finanzgesetze für 1873 einstellen werde, und dass es erbötig sei, zwischenweilig dem Ersten Obersthofmeister schon im laufenden Jahre Vorschüsse auf die künftig erhöhte Dotation nach Maßgabe des eintretenden Bedarfes zur Verfügung zu stellen. In der neuen Note weiset nun Fürst Hohenlohe auf die absolute Unzulänglichkeit der dermaligen Dotation für das laufende Jahr und auf die Bedenken hin, welche gegen die Inanspruchnahme von Vorschüssen wegen der || || [damit] verbundenen Störungen [in] der regelmäßigen Gebarung [obwalten]. Nachdem der Erste Obersthofmeister die Erhöhung der [Dota]tion als dringend [hinstellt], hat der Finanzminister [keinen] Anstand, dass dem Reichsrate bei seinem nächsten Wiederzusammentreten im Mai d. J. ein Gesetz wegen dauernder Erhöhung der Ah. Hofstaatsdotation [von] 850.000 fl. jährlich als die [auf] diese Reichshälfte entfallende Tangente der beanspruchten Gesamterhöhung von 1,700.000 fl. jährlich vorgelegt werde. Die Annahme dieses Gesetzes werde, wie er [auch] aus Äußerungen von Herbst, Brestel, Perger ersehen habe, mit welchen er vertraulich Fühlung genommen, keine Schwierigkeiten darbieten, [in] der Voraussetzung, dass [sich] in Folge des gewünschten [Aus]ganges der Wahlen in [Böhmen] die Position im Abgeordnetenhause günstig gestaltet.9 [Der] ungarischen Regierung, || || an welche sich übrigens Fürst Hohenlohe gleichzeitig gewendet, würde es dann überlassen bleiben, ihrerseits das Weitere zu tun.

Dies wäre der Vorgang hinsichtlich der dauernden Dotationserhöhung, wovon dem Ersten Obersthofmeister mit dem Bemerken Mitteilung zu machen wäre, dass der Finanzminister bereit sei, ihm auf Rechnung der erhöhten Dotation nach Maßgabe des Bedarfes auch noch vor dem Zustandekommen des betreffenden Gesetzes Vorschüsse zur Disposition zu stellen. Was den außerordentlichen Kredit aus Anlass der Weltausstellung betrifft, so steht die unbedingte Notwendigkeit eines solchen, welche der Ministerrat bereits in Folge der ursprünglichen Anregung des Fürsten Hohenlohe einhellig anerkannt hat, außer Frage. Derselbe könnte kaum anders, als mit dem Finanzgesetze || || [von] 1873 in Anspruch genommen werden, was jedoch die Flüssigmachung von Vorschüssen für [noch] im Laufe dieses Jahres [sich] ergebende Auslagen nicht [aus]schließen würde, wozu der [Finanz]minister nach Maßgabe [des] Bedarfes auch bereit wäre. Die Höhe des Kredites betreffend, so wurde von Seite des Ersten Obersthofmeisters [zuletzt] eine bedeutend höhere Summe als in der ersten Note in Anspruch genommen.10 Nachdem es der Regierung vor allem darum zu tun sein muss, für die den Erfolg [sicher]stellende Vertretung [eines] solchen Anspruches vor [der] Reichsvertretung das Maß des diesfälligen Bedürfnisses vollkommen ins Klare gestellt zu sehen, so dürfte [es] sich zunächst empfehlen, [in] dieser Richtung mit dem Fürsten Hohenlohe in ein näheres Einvernehmen zu treten. [Dieses] dürfte in Folge der [einge]henderen Besprechung [der] konkreten Posten des Er[forder]nisses, eine Herabmin|| || derung der beanspruchten Summe von drei Millionen vielleicht ermöglichen, was die Durchbringung des betreffenden Kredites wesentlich erleichtern würde. Es dürfte daher von einer positiven Erklärung bezüglich des außerordentlichen Kredites vorerst abzusehen sein, welche bis zum Abschlusse der angedeuteten kommissionellen Besprechungen vorbehalten bliebe, und wäre sich zunächst in diesem Sinne dem Fürsten Hohenlohe gegenüber auszusprechen.

Der Ministerrat tritt unter wiederholter Anerkennung der Notwendigkeit einer solchen durch die Weltausstellung bedingten außerordentlichen Dotation für deren Erwirkung mit aller Kraft bei dem Reichsrate einzustehen, der Ministerrat bereit ist, den Anträgen des Finanzministers einhellig bei, und wird beschlossen, dass nicht dem Finanzminister, [sondern der] || || Handelsminister und der Minister des Innern an den Besprechungen mit dem Ersten Obersthofmeister teilzunehmen haben. Der Ministerpräsident [wird] im Namen des Ministerrates in diesem Sinne die [Zu]schrift des Fürsten Hohenlohe wegen Dringlichkeit der Sache sofort beantworten.11

V. Vorschussweise Erfolgung der Subventionen an den Lloyd für tatsächlich geleistete Fahrtdienste

V. ℹ️ Der Finanzminister bringt den Vorgang wegen der Subventionen für den Lloyd zur [Sprache].12

Die Frage sei durch das reichsrätlich beschlossene Gesetz [ge]löset, soweit es die diesseitige Reichshälfte betrifft. In Ungarn sei aber die Angelegenheit in suspenso geblieben. Streng formell könne also der Vertrag mit dem Lloyd als nicht perfekt betrachtet werden. Andererseits versehe der [Lloyd] nach Maßgabe des neuen [Vertrages] tatsächlich seinen Dienst, || || ohne aber bisher von der stipulierten Subvention etwas erhalten zu haben. Er wende sich nun an die Regierung um Vorschüsse. Nachdem die diesseitige Legislative dem Vertrag zugestimmt hat, glaubt der Finanzminister, dass kein Bedenken dagegen obwalten könne, dem Lloyd für den wirklich prästierten Fahrtdienst die auf den diesseitigen Teil entfallenden Subventionsbeträge postticipativ zu erfolgen beziehungsweise die betreffenden Summen dem Reichsfinanzminister zur Befriedigung des Lloyd in der angedeuteten Weise vorschussweise zur Verfügung zu stellen. In so ferne die Subventionen nur für wirklich geleistete Fahrten und als Vorschüsse erfolgt würden, wäre mit dieser Antizipation der Vertragsbestimmungen, worauf es hinauflaufe, ein Risiko nicht verbunden. In dem allerdings nicht ganz unmöglichen Falle, dass der Vertrag in Ungarn nicht akzeptiert || || wird, würde sich der Lloyd an [Ungarn] und an das Ministerium des Äußern halten müssen.

Die Konferenz tritt dem Antrage des Finanzministers einstimmig bei.13

VI. Ernennung zu Finanzlandesdirektoren: des Sektionsrates des Finanzministeriums Pramberger für Prag, des Oberfinanzrates Berreiter für Innsbruck, des Hofrats Raisky für Brünn und des Sektionsrates Korab für Graz – Pensionierung der Finanzlandesdirektoren Curter Ritter von Breinlstein in Innsbruck, Ritter von Marcher in Graz und Ritter von Litzelhofen in Brünn

VI. ℹ️ Der Finanzminister hat [mit] der definitiven Besetzung des Postens eines Finanzlandesdirektors in Prag bisher zugewartet, um über die Eignung [des] mit der Leitung provisorisch [be]trauten Hofrates Raisky hin[längliche] Wahrnehmungen zu sammeln.

Die bisherige Dienstleistung Raiskys in Prag habe nunmehr dargetan, dass [derselbe], wiewohl er ein ganz tüchtiger Beamter sei, der hervor[ragend] schwierigen Stellung [in] Prag wegen Mangels der unumgänglich erforderlichen [Energie] und Selbstständigkeit [zu] genügen nicht in der Lage [ist]. In diesem Sinne habe sich [der] Statthalter Freiherr von || || Koller über Raisky geäußert. Der Finanzminister gedenkt daher, Sr. k. u. k. apostol. Majestät für den Prager Posten den Sektionsrat des Finanzministeriums Pramberger in Vorschlag zu bringen, welcher sich sowohl in Lemberg als in Czernowitz als Finanzbezirksdirektor in der vorteilhaftesten Weise bemerkbar machte, in ausgezeichneter Weise befähigt, auch mit der wünschenswerten Energie ausgestattet sei und daher in Prag voraussichtlich ganz am Platze sein werde. Dass Pramberger der böhmischen Sprache nicht mächtig sei, bilde im Hinblick auf seine sonstige hervorragende Qualifikation kein Hindernis, zumal er polnisch und slowenisch spreche und sich daher das böhmische Idiom leicht und schnell aneignen werde.14 Weiters beabsichtigt der Finanzminister für die Finanzlandesdirektoren Curter von Breinl-Breinlstein in Innsbruck, Ritter von Litzelhofen in Brünn und Ritter von Marcher in Graz Ah. Orts die Versetzung || || in den Ruhestand zu beantragen, da sie sämtlich im Alter vorgerückt, den dienstlichen [An]forderungen weiterhin zu [ent]sprechen nicht mehr in der Lage seien. Für Brünn würde er [den] Hofrat Raisky, für Innsbruck [den] ersten Oberfinanzrat Berreiter, für Graz den Sektionsrat des Finanzministeriums Korab, Sr. k. u. k. Majestät vorschlagen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Anträgen des Finanzministers einhellig einverstanden. Dem Minister für Kultus und Unterricht ist Pramberger [aus] seiner Stellung als Direktor der griechisch-orientalischen Religionsfondsgüter in der [Buko]wina als ein ebenso eminent befähigter als tatkräftiger und entschiedener Beamte dienstlich näher bekannt geworden, [weshalb] er die auf ihn fallende [Wahl] für den Prager Posten nur [unbedingt] billigen könne.15

VII. Beantwortung der Interpellation des Dr. Menger und Genossen wegen der Vorgänge in Biała

|| || VII. ℹ️ Der Minister des Innern erhält die Zustimmung der Konferenz, die an ihn gerichtete Interpellation der Reichsratsabgeordneten Dr. Menger und Genossen wegen angeblicher Beschränkung der politischen und nationalen Rechte der Bewohner Białas und der Umgegend in der aus der Beilagea ersichtlichen Weise im Abgeordnetenhause zu beantworten.16

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 10. April 1872. Franz Joseph.