Nr. 49 Ministerrat, Wien, 21. Februar 1872 – Protokoll II
RS.Reinschrift und bA.; P. Artur; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Auersperg 21. 2.); Lasser 26. 2., Banhans 27. 2., Stremayr, Glaser, Unger, Chlumecký 28. 2., Pretis, Horst 6. 3.
|| || Protokoll [II] des zu Wien am 21. Februar 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Galizischer Ausgleich – Vorgehen der Regierung in Folge der Abstimmung der galizischen Abgeordneten gegen das Notwahlgesetz
[I.] ℹ️Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten Ah. Ihrer Absicht Ausdruck zu geben, vor der bevorstehenden Ah. Abreise noch die Situation in || || Betreff Galiziens mit den Ministern zu besprechen, nachdem ein Resultat erfolgt sei, welches bei der letzten, unter dem Ah. Vorsitze stattgefundenen Besprechung dieser Angelegenheit nicht in das Auge gefasst war, in dem damals nur die Eventualität in Betracht gezogen wurde, wenn die Galizianer gegen das Notwahlgesetz stimmen würden und dieses dadurch zu Fall käme.1
Nun hätten wohl die Galizianer gegen dieses Gesetz gestimmt, dasselbe sei aber ungeachtet dessen, mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden. Infolgedessen sei die Situation eine andere geworden, insoferne durch diese Abstimmung die Regierung eine stärkere Position gewonnen habe, und insoferne die Position der Regierungspartei auch eine stärkere geworden sei. Se. Majestät wollen daher die Ansichten des Ministerrates über die nächsten Schritte hören, welche nunmehr in || || [dieser] Angelegenheit zu tun [seien].
Der Ministerpräsident erlaubt sich zu bemerken, dass [diese] Frage im Ministerrate [eben] besprochen und sich in dem Beschlusse geeiniget wurde, den weiteren Beratungen des Verfassungsausschusses über den galizischen Ausgleich zwar beizuwohnen, sich aber soviel als möglich neutral und passiv zu verhalten.2 Zur Motivierung dieses Beschlusses glaubt der Ministerpräsident Sr. Majestät eine Darstellung dessen zur Ah. Kenntnis bringen zu sollen, was in den letzten, der Verhandlung im Hause vorangegangenen Momenten der Aktion mit den Führern der Polen vorgegangen sei, welche er anfänglich im Vereine mit dem Minister des Innern und infolge seiner Verhinderung dieser letztere späterhin allein führte. Die Polen seien Montag nachmittags gekommen, um die || || endgiltigen Beschlüsse über die von ihnen verlangten drei Punkte zu vernehmen. Er habe ihnen die Ultimaten mitgeteilt und hiebei auf das Entgegenkommen hingewiesen, welches die Regierung während des bisherigen Verlaufes dieser Angelegenheit und namentlich bei den Beschlüssen über die drei Ultimatumspunkte ihnen gegenüber gezeigt habe. Die Regierung sei aber nunmehr an der Grenze der möglichen Konzessionen angelangt, und könne nicht weiter gehen angesichts der unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche sich ihr auf Seite der eigenen Partei entgegenstellen würden. Bis zu der Grenze der Ultimaten wäre die Regierung gleichwohl geneigt, in dem bisherigen Sinne weiter tätig zu sein. Er müsse aber die Herren aufmerksam machen, dass die Abstimmung der Galizianer über das Notwahlgesetz in Bezug auf die weitere Stellung|| || [] der Regierung in der [] bestimmendem Einflusse [] würde. Auf das hin, haben sich die Galizianer sehr dankbar gezeigt, [sie] haben selbst zugegeben, dass [die] Regierung bis zum äußersten entgegengekommen sei, und haben dem Minister des Innern für seine besonderen Bemühungen ihren Dank ausgesprochen. Auf die Frage, ob es durchaus notwendig wäre, dass sie für das Notwahlgesetz stimmen, habe er (Ministerpräsident) nicht mit einer direkten Pression in dieser Beziehung antworten zu sollen geglaubt und nur gesagt, dass das weitere Verhalten der Regierung in der Sache und das Schicksal des Ausgleiches überhaupt jedenfalls durch ihre Abstimmung bedingt sein werde. Der Minister des Innern setzt den Bericht über diese Unterredung fort, über welche er sich, wie er in solchen Fällen gewohnt, zur Unterstützung || || seines Gedächtnisses kurze Aufzeichnungen machte, die jetzt benützen zu können, ihm sehr willkommen sei. Die Galizianer stellten an ihn die Frage, ob die Regierung eine Garantie geben könne, dass sie den Ausgleich in beiden Häusern durchbringt. Er erwiderte, dass so wenig es den galizischen Abgeordneten möglich wäre, für die Stimmung des Landes und das Votum des Landtages eine Garantie zu geben, eben so wenig die Regierung bezüglich der Beschlüsse der beiden Häusern eine Bürgschaft übernehmen könne, da sie über diese Faktoren nicht gebiete, sondern auf dieselben nur Einfluss zu nehmen in der Lage ist.
Die Galizianer dankten, dass der Minister des Innern persönlich dieser Sache seine Bemühungen gewidmet habe. Er lehnte diesen Dank ab, indem er sagte, dass was er getan, er nicht ihnen zu Liebe, sondern in Erfüllung des in der Ah. Thronrede3 || || [] Gestellten getan, [] was an der Regierung [] alles von den Wünschen Galiziens mit dem Reichsinteresse vereinbarlich schien zu prüfen und der möglichen Realisierung entgegen zu führen. Deswegen sei die Regierung in die Verhandlungen eingegangen von dem Wunsche geleitet, den staatsrechtlichen Hader auf diesem Wege zu beseitigen. Der bisherige Erfolg der Regierung in der Sache sei nur durch große Anstrengungen ermöglicht worden. Die Regierung sei auch bereit ihren Einfluss im Verfassungsausschusse in derselben Richtung geltend zu machen, in welchem sie dies im Subkomitee getan habe. Allein, wenn die Galizianer zu einem Erfolge gelangen wollen, sei es notwendig, dass sie mithelfen, und nicht wie bisher alles tun, um die Stimmung des Hauses sich abgeneigt zu machen. || || Er meinte hiebei die Äußerung des Dr. Zyblikiewicz wegen des „Übersichergehenlassen“ und jene des Dr. Grocholski über „den Verfassungsbruch bei direkten Wahlen.“ Durch ein solches Vorgehen von ihrer Seite werde es jedem Ministerium unmöglich gemacht, für die Sache mit Erfolg einzutreten. Sie müssten daher jedenfalls mitwirken. Hierauf meinte Dr. Zyblikiewicz, es scheine ihm schon seit einiger Zeit, dass es das Beste wäre, wenn sie die Resolution zurückzögen. Der Minister des Innern bemerkte dagegen, dass sei Sache der Galizianer, da sie die Resolution eingebracht haben. Dadurch, dass die Regierung auf die Verhandlungen darüber eingegangen, sei die Vorlage noch keineswegs Eigentum der Regierung geworden. Übrigens verkenne er die Schwierigkeiten der Position der galizischen Delegation nicht, da die einzelnen Mitglieder derselben die An|| || []keit der ganzen Re[solution] nicht selbst erkennen. Graf Wodzicki stellte dann die Frage, wie viel Stimmen [für] das Notwahlgesetz in der [Ver]fassungspartei die Regierung rechne? Der Minister des Innern erwiderte, er wisse es nicht, es sei vorläufig eine Probe auf Freund und Feind. Er habe niemanden von der Verfassungspartei ein gutes Wort gegeben, er glaube aber, dass alle dafür stimmen werden, weil er sich nicht denken könne, dass irgendjemand, welcher dieser Partei angehöre, gegen etwas stimmen werde, was die Sicherstellung der verfassungsmäßigen Aktion zum Zwecke habe. Auf die weitere Frage des Grafen Wodzicki, ob man etwa erwarte, dass die Galizianer für das Gesetz stimmen werden, hielten sich, wie der Ministerpräsident erwähnte, die Minister zur Ausübung einer direkten Pression nicht für ermächtigt. Es wurde daher ausweichend geantwortet, dass die Haltung der || || Polen bei der Abstimmung ausschlaggebend sein werde für das weitere Schicksal des Ausgleiches, weil die Abstimmung auf die Verfassungspartei jedenfalls von entscheidendem Einflusse sein werde. Nebenher bemerkt, glaubte der Minister des Innern, es handle sich den Galizianern darum zu erfahren, wie viele der ihrigen sich eventuell absentieren müssten, um die Zweidrittelannahme zu ermöglichen. Überhaupt habe er (Minister des Innern) aus dem, was über diesen Punkt gesprochen wurde, nicht den Eindruck empfangen, dass die Galizianer gegen das Gesetz stimmen, sondern den, dass sie es durch Absentieren ermöglichen wollten. Schließlich bemerkten die Galizianer darauf, dass das Notwahlgesetz doch nur gegen sie gerichtet sei, und dass es ihnen daher darum zu tun sein müsse, dass es nicht ehe der galizische Ausgleich fertig geworden, die Ah. Sanktion erhalte, worauf der Minister des Innern auf die, ihnen || || [] vom Ministerpräsidenten gegebene Zusicherung hin[wies], wornach das Ministerium solange die Ausgleichsverhandlungen im Flusse wären, für das Notwahlgesetz die Ah. Sanktion nicht erbitten würde.
Der Ministerpräsident kommt nun auf die Vorgänge am nächsten Tage im Abgeordnetenhause. Dort sei vor der Sitzung Grocholski zu ihm gekommen mit der Frage, ob es nicht möglich wäre, das Notwahlgesetz von der Tagesordnung abzusetzen.
Der Ministerpräsident erwiderte, die Regierung würde keinen Anstand dagegen haben, er lehnte aber die Insinuation Grocholskis, die Regierung möge diesfalls die Initiative ergreifen mit der Hinweisung darauf ab, dass dies eine Schwäche der Regierung bekunden würde, die durch die Sachlage nicht motiviert sein und unerwünscht wirken würde. Er überließ es Grocholski, die Sache mit || || dem Präsidenten des Hauses zu besprechen. Grocholski fragte dann den Präsidenten, wie sich die Sache gestalten würde, wenn sich die Galizianer der Abstimmung enthalten würden. Von Hopfen4 bedeutete ihm, dass die Zweidrittel nach der Zahl der Stimmenden gerechnet werden würden. Hierauf entfernt sich die ganze galizische Delegation, wahrscheinlich um zu beraten, plötzlich aus dem Saale, und kehrte dann vollzählich wieder zurück. Gleich im Beginne der Debatte gab Grocholski die bekannte Erklärung gegen das Gesetz ab, und beantragt er die namentliche Abstimmung. Bemerkenswert sei, dass vor der Sitzung ein Galizianer, (Czaykowski)5 bei den Verfassungstreuen erschienen war, und sie zu bestimmen suchte, die namentliche Abstimmung nicht zu verlangen. Wenn darauf und auf den Umstand Rücksicht genommen werde, dass den Galizianern || || [Echap]patoire des Enthaltens [von der] Abstimmung geboten [], erscheine es wirklich rätselhaft, was die Galizianer im allerletzten Momente bestimmt habe, in solcher äußersten Schärfe Stellung gegen die Regierung zu nehmen, wie sie es getan haben.6
Se. Majestät geruhen in den vorstehenden Auseinandersetzungen nur zu einigen retrospektiven Bemerkungen Veranlassung zu finden und anzudeuten, ob nicht vielleicht das den Galizianern eine Waffe in die Hand gegeben habe, dass das Ministerium ihnen erklärte, für das Durchbringen des Ausgleiches keine Garantie übernehmen zu können. Der Minister des Innern erlaubt sich aufmerksam zu machen, dass die Galizianer es selbst eingesehen haben, dass eine Bürgschaft für die Häuser nicht übernommen werden könnte. Was die in der Kabinetts|| || frage gelegene Bürgschaft für das Eintreten des Ministeriums betreffe, so waren sie darüber nicht im Zweifel gelassen worden, zumal von der Kabinettsfrage bereits in den Verhandlungen des Subkomitees tatsächlich Gebrauch gemacht wurde. Sr. Majestät falle auch auf, warum den Galizianern die Versicherung gegeben worden sei, dass das Ministerium auf die Verfassungspartei nicht eingewirkt habe. Das im Regierungsinteresse zu tun, sei das Ministerium überhaupt in der Lage und verpflichtet, daher Se. Majestät namentlich im Hinblick auf künftige Fälle aus diesem Anlasse darauf aufmerksam machen wollen. Der Minister des Innern bemerkt, die Frage habe gelautet, auf wie viele Stimmen der Verfassungspartei das Ministerium zähle. Insoferne es sich um die Verfassungspartei handelte, || || [] [abgesehen] von dem mo[mentanen] Zerwürfnisse mit [] „Jungen“ bei der [N]atur der Vorlage allerdings vorauszusetzen, dass alle Mitglieder dieser Partei für das Gesetz votieren würden. Es handelte sich aber noch um andere Fraktionen, welche man während der Besprechung mit den Galizianern zu gewinnen eben erst im Begriffe war, daher man sich damals in der Tat nicht in der Lage befand, über die Zahl der sicher Zustimmenden eine bestimmte Äußerung zu tun.
Minister Dr. Unger bemerkt, dass während der Ministerpräsident und der Minister des Innern mit den Galizianern, er in einem andern Zimmer mit den Dalmatinern, verhandelt habe. Die Unterredung habe mit dem geendet, dass nachdem die Dalmatiner sich mit einer in seinem Namen zu gebenden Zusicherung || || gewisser Konzessionen begnügen zu wollen erklärten, er ihnen gesagt habe, er hätte, wenn er ihnen gegenüber nicht ohne Rückhalt vorgehen wollte, ein leichtes Mittel, nämlich ihnen für seine Person die gewünschte Zusicherung zu geben und sich nachher im Ministerrate majorisieren zu lassen. Ein solcher Vorgang läge ihm aber ferne und er beschränke sich daher darauf, ihnen zu versichern, dass wenn sie sich freundlich zur Regierung stellen, die Regierung ihrerseits sich für sie ebenfalls freundlich zeigen werde. Wie sich die Dalmatiner in Folge dessen stellen würden, war bis zum Morgen der Sitzung ungewiss. Erst vor der Sitzung erklärte ihm Ljubiša7 unter Zeichen tiefer Erregung und unter Hinweisung auf das damit gebrachte Opfer der persönlichen Stellung der Abgeordneten im Lande, dass die Dalmatiner für das Gesetz stimmen würden.8
|| || Der Minister des Innern [] sonach auf die Konsequenzen, welche das Ministerium aus der Haltung der Galizianer bei der Abstimmung über das Notwahlgesetz ziehe: 1) Sei die Regierung nicht mehr an die in der vorgestrigen Ministerkonferenz formulierten Zugeständnisse gebunden, welche ihr nur mit der Perspektive auf die Mitwirkung der Polen bei Durchbringung des Notwahlgesetzes abgerungen wurden.9 2) Auch die Rücksicht wegen der Sanktionierung könnte entfallen, wenn die Regierung es wolle. Wenn die Sache beide Häuser passiert haben würde, würde die Regierung nichts binden, den geeigneten Zeitpunkt zur Vorlage des Notwahlgesetzes zur Ah. Sanktion nach ihrem Ermessen zu wählen. 3) Die Erklärung wegen der direkten Wahlen, welche auf || || Grund Ah. Ermächtigung abzugeben beabsichtigt war, hätte zu entfallen, da die Motive der Rücksichtnahme auf die Galizianer hinsichtlich der Selbstbestimmung über den Modus der Reichsratsbeschickung entfallen seien. Da eine Erklärung wie die in das Auge gefasste, die Majorität in hohem Grade befriedigen würde, dürfte dieselbe vielleicht zu etwas Besserem, Wichtigerem aufgespart bleiben, da es noch manche Aktion gebe, an deren Unterstützung gelegen sein werde. Das Wichtigste sei aber die Stellung der Regierung im Abgeordnetenhause. Die Stimmung gegen die Galizianer sei durch die gestrigen Vorgänge eine so verschärfte geworden, dass es für das Ministerium unmöglich sei, mit dem früheren Eifer für den Ausgleich einzutreten. Die Stimmung des Hauses charakterisiert die Äußerung, die gestern von überall her || || [im] Abgeordnetenhause zu [hören] war: „Nun mögen [] die Galizianer ihren Ausgleich suchen.“ Im Wesentlichen würde sich die geänderte Stellung der Regierung darin manifestieren, dass man auf die Haltung zurückkomme, welche das Ministerium im Subkomitee eingenommen habe. Hienach wäre auf dem Standpunkte der Ah. Thronrede zu beharren.10 Er möchte empfehlen sine ira aber auch sine studio vorzugehen. Der Minister des Innern bedauere es, dass die Haltung der Galizianer die Mache des Ausgleiches sehr erschwert und nahezu unmöglich gemacht habe. Jetzt müsse es zunächst Sache der Paktierenden bleiben, das Vermittlungsamt der Regierung würde in ein etwas kühleres Stadium umschlagen. Es sei dies dasjenige, was er unter „sine studio“ verstehe. Diese reserviertere Haltung || || der Regierung sei um so notwendiger, als, wie eifrig immer die Regierung die Budgetberatungen betrieben, der galizische Ausgleich, beziehungsweise die bisherige Stellung der Regierung zu demselben, doch sehr verzögernd auf dieselben gewirkt habe. In erhöhtem Maße wäre dies bei einer ungeänderten Stellung der Regierung zum Ausgleiche jetzt der Fall. Es laufe immer auf Vertrauen oder Misstrauen hinaus. Der Minister des Innern habe in der Konferenz vom 19. d. M. gemeint, dass im Falle als das Notwahlgesetz durch die Galizianer scheitern würde, das Ministerium sich fürderhin von den Ausschussverhandlungen ferne halten sollte.11 Nach näherer Erwägung würde er aber nicht empfehlen, die geänderte Situation im vollen Umfange auszubeuten, um den Galizianern nicht einen Anhaltspunkt zu bieten, die ungünstigere Haltung des Ausschusses der Demonstration des Ministeriums || || [zuzuschreiben.] Er sei daher dafür, dass sich die Regierung weiters an den Ausschusssitzungen beteilige. Übrigens sei für das Durchbringen keine Aussicht, im Herrenhause unbedingt nicht, und das sei entschieden eine Folge des gestrigen Aktes der Galizianer. Hätten nur einige Mitglieder der galizischen Delegation mitgestimmt und wäre nicht eine so einschneidende Erklärung abgegeben worden, wäre die Situation eine andere. So aber sei jede Mühe verloren, und wenn die Galizianer die Resolution nicht zurückziehen so habe das nur den Zweck, die Schuld des Scheiterns auf die Regierung und die Verfassungspartei zu werfen.
Minister Dr. Unger kann nur bekräftigen, was von Seite des Vorvotanten gesagt worden. Auch er glaube, es sei nicht mehr möglich den galizischen Aus|| || gleich auch nur im Abgeordnetenhause durchzubringen, vom Herrenhause sehe er ganz ab. Im Abgeordnetenhause sei schon früher, seit gestern aber in erhöhtem Maße, die Position der Regierung so schwierig geworden, dass man aktiv für die Sache nichts mehr tun könne. Es gebe jetzt zwei Wege für das Ministerium. Entweder nicht mehr in den Verfassungsausschuss zu gehen, was er aber nicht empfehlen möchte, um nicht zu dem Vorwurfe Veranlassung zu geben, dass die Regierung es gewesen, welche dem Ausgleich ein gewaltsames Ende bereitet habe. Es bleibe daher der andere Weg, in den Ausschuss zu gehen, dort aber eine kühlere Stellung einzunehmen, da sich die Situation geändert habe, und da es dieser neuen Situation durchaus nicht entsprechen würde, wenn die Regierung wie früher aktiv wirken, und in jeder Weise bis zur Kabinettsfrage die Verfassungspartei drängen || || [und] gegen ihren Willen [] Ausgleich zu akzeptieren. Die Aufgabe der Regierung würde sonach die einer „passiven Assistenz“ sein im Ausschusse und im Abgeordnetenhause. Die Regierung würde sich nicht mehr für gebunden erachten an die ihr letzthin abgerungenen Konzessionen. Sie würde nicht mehr mit der früheren Vehemenz für den Ausgleich eintreten können, zumal, wie es sich jetzt gezeigt habe, die Südländer und die Dalmatiner dem galizischen Ausgleich entschieden abgeneigt seien. Eine sehr drastische Äußerung der Dalmatiner über ihr anscheinend sehr freundliches Verhältnis zu den Polen habe ihn belehrt, dass dieses Verhältnis eben nur Schein gewesen und dass die Abneigung der Dalmatiner gegen die Polen eine sehr tiefe sei. Man habe es also in der Tatsache mit der Gegnerschaft nicht nur der Verfassungspartei, || || sondern auch der Südländer und der Dalmatiner zu tun. Bei einer solchen Situation sei aber die Anwendung des Hochdruckes von Seite der Regierung nicht möglich. Die Regierung müsse also in Passivität dem weiteren Verlaufe zusehen, dabei aber, wie auch er glaube, jedes Brüskieren vermeiden, um nicht zu dem Vorwurfe Anlass zu geben, die Regierung habe durch ihr Auftreten die Angelegenheit zum Scheitern gebracht. Sachlich habe er keinen Zweifel, dass der galizische Ausgleich unmöglich geworden sei. Er persönlich sei nie auf der Seite der Polen gestanden, er sei aber dem Programme mit Hingebung treu geblieben, welchem seine persönliche Ansichten zu unterordnen er für seine Pflicht erachtet habe. Nachdem was gestern vorgegangen, würde er es aber mit seiner politischen Ehre für nicht verträglich halten, für || || [die] Galizianer fernerhin di[rekt] und positiv aufzutreten.
Der Ministerpräsident bemerkt, dass wenn die Regierung gestern im Ausschusse erschienen wäre, ohne Zweifel der Tomaszczuksche Antrag auf Tagesordnung zur Annahme gelangt wäre.12 Es war daher wohl überlegt und im Interesse der Sache, wenn die Regierung angesichts der gestern so hoch gegangenen Wogen durch ihre Erklärung eine Pause in den Ausschussverhandlungen herbeiführte, deren Verlängerung über den morgigen Tag vielleicht nicht unzweckmäßig wäre. Se. Majestät geruhen auszusprechen, dass Ah. Dieselben mit den kundgegebenen Ansichten Ah. sich nur einverstanden erklären könne. Se. Majestät haben aus den vorangegangenen Äußerungen mit Vergnügen ent|| || nommen, dass das Ministerium den vollkommen richtigen Weg einzuschlagen gedenke. Das sine ira et studio sei das Richtige. Nach Sr. Majestät heute zugekommenen Notizen stellen sich die Galizianer so naiv, zu glauben, dass alles beim Alten geblieben sei. Ebenso sollen die Galizianer wenigstens bis heute das Zurückziehen der Resolution nicht ins Auge gefasste haben. Wenn es sonach zum Zurückziehen nicht komme, erscheine es vollkommen korrekt, wenn die Minister wie bisher bei den Ausschussverhandlungen erscheinen. Das Ministerium werde nicht in der Lage sein, den bisherigen Hochdruck auszuüben, es werde aber auch keine Veranlassung haben, bezüglich schon konzedierter Punkte, mit Ausnahme der zuletzt zugestandenen, für Verschärfung zu sein, („sine ira“) in welch’ besserer Richtung das Ministerium weder direkt || || [noch] indirekt Einfluss zu nehmen hätte, damit das Ministerium bei einem eventuellen ungünstigen Resultate außer Frage bleibe. Für die Zukunft erscheine es von Wichtigkeit, dass es in der Sache nicht von der Regierung aus zum Bruche kommt. Am besten wäre es, wenn man das volle Unrecht auf die Seite der Galizianer bringen könnte.
Was die künftige Stellung Galiziens zu den direkten Wahlen betreffe, welcher Punkt der entscheidendste und wichtigste für die Zukunft sei, so werde, da die beabsichtigte Erklärung entfalle, bei welcher darauf Rücksicht genommen war, dieser Punkt die legale Erledigung erst bei den Verhandlungen über die direkten Wahlen zu finden haben. Es werde zu überlegen sein wie das seinerzeit zu behandeln sein werde. Der Minister des Innern || || meint, dass die Eventualität der Sezession vielleicht doch auch in das Auge zu fassen wäre, wiewohl das Notwahlgesetz etwaigen Velleitäten der Polen einen Dämpfer aufzusetzen geeignet erscheine. Der Ministerpräsident findet den sonst unbegreiflichen Vorgang der Polen nur durch Uneinigkeit in der Delegation selbst und mehrseitige Gelüste nach Ministerportefeuilles erklärlich. Gewiss sei, dass sich die Galizianer nach zwei Seiten hin selbst gefährliche Wunden versetzt haben. Der Minister des Innern deutet auf die partielle Diskordanz der Lemberger, der Krakauer Adels- und der Krakauer demokratischen Partei hin. Der Justizminister meint, es sei den Polen um nichts zu tun, als um die absolute Selbstregierung und Selbstverwal|| || tung, [alles] andere sei Ver[stellung]. Von der Unmöglichkeit des Erreichens der ganzen Resolution seien sie überzeugt. Der Handelsminister bemerkt, aus seinen vielfachen Berührungen mit den Galizianern in volkswirtschaftlichen Sachen sei ihm klar geworden, dass die Leitung der Parteiaktion in sehr wenigen Personen konzentriert, deren Macht in politischen Dingen aber eine absolute sei. Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass dieses Element wegen der Bedeutung desselben vom Standpunkte der Beziehung und der Stellung der Monarchie nach Außen dennoch einer vorsichtigen Behandlung bedürfe. Minister Dr. Unger bemerkt, er habe aus seinen Beziehungen mit Polen die Überzeugung gewonnen, dass die Polen sich zu einem förmlichen, weitere || || Bestrebungen den Raum verschließenden Pakt nie verstehen werden, da sie hiemit anerkennen würden, mit ihrer Stellung in Österreich zufrieden zu sein. Wären sie aber das, so würden sie aufhören, das in Österreich befindliche Pivot für das künftige Polen zu sein, und um das allein sei es ihnen zu tun. Auch der Ackerbauminister kam im Laufe seiner parlamentarischen Tätigkeit in nähere Berührung mit Galizianern deren einer ihm bei einem Anlasse, als er in Beziehung auf eine konkrete Frage von Anerkennung des Standpunktes als Österreicher sprach, ihm offen erklärte, das könne von einem Polen nie gefordert werden. Das sei die Schwierigkeit mit den Polen, daher die letzthin gemachte, jetzt entfallene Konzession des Absehens von der Inartikulierung des Ausgleiches von der höchsten Tragweite gewesen wäre, weil mit der Inartikulierung die Zusammengehörigkeit Galiziens mit || || [] durch einen Akt der [] [Ver]tretung zum ersten [] formell erklärt worden wäre.
Nachdem der Finanzminister noch bemerkt hatte, dass die über Österreich hinausgehenden Tendenzen der Polen der politischen Amalgamierung derselben mit den Südländern im Wege stehe, welch’ letztere die Befriedigung ihrer wenn auch mitunter exzentrischen Wünsche doch innerhalb Österreichs anstreben,
geruhen Se. Majestät die Sitzung zu schließen.13
Wien, am 21. Februar 1872. Auersperg.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 11. März 1872. Franz Joseph.