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Nr. 48 Ministerrat, Wien, 21. Februar 1872 – Protokoll I

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 21. 2.); Lasser 26. 2., Banhans 27. 2., Stremayr, Glaser, Unger, Chlumecký 28. 2., Pretis (bei II teilw.), Horst 6. 3.

KZ. 388 – MRZ. 33

|| || Protokoll [I] des zu Wien am 21. Februar 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Au. Dank des Kreuzherrengenerals Jestřzábek und Domprobsten Würfel in Prag für die Ag. verliehene Auszeichnung

I. ℹ️ Dem Minister des Innern liegt eine Anzeige des Statthalters von Böhmen vor, wornach der Generalgroßmeister des ritterlichen Kreuzherrenordens mit dem roten Sterne || || Johann Jestřzábek, dann der Dechant des Prager Metropolitankapitels Dr. Adolph Würfel, welchen mit Ah. Entschließung vom 1. l. M. der Orden der Eisernen Krone II. Klasse verliehen wurde, an ihn die Bitte gestellt haben, es möge der Ausdruck ihres au. Dankes für die ihnen zu Teil gewordene Ah. Auszeichnung an die Stufen des Ah. Thrones gebracht werden. Der Minister des Innern erlaubt sich, diese au. Dankesäußerung im Wege des Konferenzprotokolles zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät zu bringen.1

II. Frage der Kongruaerhöhung

II.a ℹ️ Der Ministerpräsident bringt die Verbesserung der materiellen Lage des Klerus neuerlich in Anregung.2

Der Minister für Kultus und Unterricht spricht die || || [Anschau]ung aus, dass es un[möglich] sein wird, im laufen[den Jahre] zu einer durchgrei[fenden] und bleibenden Rege[lung] dieser sehr verwickelten Angelegenheit zu gelangen. [Hie]zu wäre eine Änderung der Fatierungsvorschriften notwendig, die wohl zum Teile im Verordnungswege durchgeführt werden könnte, im Wesentlichen aber auf legislativem Wege erfolgen müsste. Die Änderung der Fatierungsvorschriften stehe jedoch wieder mit den Vorlagen im Zusammenhange, welche zur Ausfüllung der durch Aufhebung des Konkordats entstandenen Lücken bestimmt sind. Das äußerste, was sofort geschehen könnte, wäre die Einstellung von Beträgen bei den einzelnen Religionsfonds zur Erhöhung der Rubrik „Aushilfen.“ Der Ministerpräsident bezeichnet es als sehr wünschenswert, dass nunmehr, nachdem eine provisorische Abhilfs|| || maßregel bezüglich der Beamten vorbehaltlich der definitiven Regelung eingebracht worden ist, auch in Betreff des Klerus etwas Analoges geschehe, und darüber im Hause eine Erklärung gegeben werde, um dem Vorwurf der Einseitigkeit zu begegnen, und den guten Willen zu zeigen, dass man so viel zu tun bereit ist, als bis zur Vertagung des Reichsrates möglich war. Was immer in der Angelegenheit geschehe, werde dankbar aufgenommen werden. Der Unterrichtsminister erklärt sich mit einem derartigen Provisorium einverstanden, und wird sofort die nötigen Zusammenstellungen veranlassen. Der Ackerbauminister bemerkt, dass in Fällen, wo der Geistliche etwas zu fatieren hat, in der Regel das Bedürfnis nach einer Aufbesserung nicht vorhanden sein wird. Ein solcher Geistlicher habe gewöhnlich einen Grundsatz. Die Not sei vorwiegend dort, wo der Geistliche || || []geldbezug aus [dem Religions]fonds, und höch[stens] noch auf eine geringe [Zulage] beschränkt ist. [In] diesen Fällen wäre eine provisorische Hilfe, und zwar, [da] die Religionsfonds fast alle passiv sind, die Subventionierung der Religionsfonds aus Reichsmitteln angezeigt. Der Minister des Innern hat nichts gegen die beabsichtigte provisorische Maßregel. Da es aber kaum möglich sein wird, sofort etwas Ausgiebiges zu tun, so müsste die Einbringung der Dotationserhöhung mit einer Erklärung begleitet sein, welche diese Verfügung eben nur als einen ersten Schritt kennzeichnet, dem die Absicht zu Grunde liegt, den guten Willen zu manifestieren.

Die Konferenz spricht sich einhellig für die provisorische Erhöhung der Religionsfondssubventionen zu dem erwähnten Zwecke aus, wobei noch der Justizminister die Ver|| || besserung der Defizientenbezüge und der Handelsminister die Erleichterung des traurigen Loses der Kapläne der Berücksichtigung empfiehlt.b Der Ministerpräsident ersucht den Unterrichtsminister im Hinblicke auf die nahe Vertagung des Reichsrates, um die möglichste Beschleunigung dieser Angelegenheit, welche der Unterrichtsminister zusichert.3

III. Berücksichtigung der dalmatinischen Wünsche

III. ℹ️ Der Ministerpräsident betont, wie sehr ihm die möglichste Befriedigung der Dalmatiner, die durch ihre Abstimmung über das Notwahlgesetz dem Ministerium den Sieg erringen halfen, und dadurch zu der nunmehr eingetretenen wesentlichen Verbesserung der Situation erfolgreich beigetragen haben, || || [] und stellt [an den] Minister des Innern [die] Frage, ob nicht vor allem [in Be]treff des Sprachenge[brauches] vielleicht im Verordnungswege den Wünschen der Dalmatiner entsprochen werden könnte.4

Der Minister des Innern sagt zu, in eine neuerliche Prüfung eingehen zu wollen, inwieferne es möglich ist, die in den bezüglichen Normen etwa bestehenden Lücken im Verordnungswege auszufüllen, und fügt bei, dass diese Angelegenheit nicht bloß sein, sondern auch das Ressort des Justizministers treffe. Der Justizminister bemerkt, dass er in dieser Angelegenheit bereits Weisungen an das Oberlandesgericht erlassen hat. Der Ministerpräsident regt weiter die Erhöhung der Subvention für die dalmatinischen Schulen an, und glaubt, || || dass das Abgeordnetenhaus in diesem Augenblicke nicht abgeneigt sein dürfte, auf eine Erhöhung der Subventionssumme einzugehen.5 Der Unterrichtsminister eröffnet, dass der eingestellte Zuschuss von 8.000 fr. im Finanzausschusse schon durchgegangen ist. Der Statthalter Baron Rodich habe selbst nicht mehr verlangt. Wenn die Dalmatiner in der Plenarverhandlung noch eine Erhöhung ansprechen, so könne die Regierung immerhin unterstützend eintreten. Der Ackerbauminister bringt die eigentümlichen agrarischen Verhältnisse Dalmatiens und die Notwendigkeit einer zweckmäßigen Regelung derselben zur Sprache. Er weist namentlich auf die höchst verwickelten Zustände des Kolonenwesens hin, welches nicht auf einem einfachen Lohn- oder Pachtverhältnis beruht, sondern dem || || [] Miteigen[tümer] [] und einen Anteil [] Meliorationen ein[], so dass auf das Mit[eigen]tum des Kolonen Exekution geführt wird, wie auch die Steuern geteilt sind. Doch seien diese Verhältnisse in jedem Landesteil verschieden. Jeder Zweig der Ruralgesetzgebung stehe damit im Zusammenhang, so insbesondere die im Zuge befindliche Gesetzgebung über die Gemeindegründe und die Arrondierung. Die enorme Devastation der Gemeindewälder rühre wesentlich daher, dass die Gemeinden Eigentümer der Gemeinderealitäten sind, während die Benützung in den Händen der einzelnen Insassen liegt, und ganz systemlos geübt wird. Es sei dringend notwendig, diese Verhältnisse im Gesetzgebungswege zu regeln. Um nun in dieser Richtung Vorlagen für den Landtag, und zwar in einer zweckmäßigeren Weise als bisher vorbereiten zu können, wäre || || es erwünscht, dass er mit den dalmatinischen Abgeordneten Behufs einer Enquête in unmittelbaren Verkehr trete, um sich die nötige eingehende Information zu verschaffen. Wenn er dies bisher angesichts der politischen Verhandlungen unterlassen, so bitte er nun um die Genehmigung des Ministerrates, die erwähnte Zusammentretung mit den Dalmatinern in den nächsten Tagen einleiten zu dürfen, wodurch zugleich der beste Wille der Regierung, den Wünschen der Dalmatiner nach Möglichkeit entgegenzukommen, zum Ausdrucke gebracht würde.

Die Konferenz erteilt ihre Zustimmung.6

IV. Frage der Umgestaltung des Marinedepartementes im Handelsministerium in eine Sektion

IV. ℹ️ Der Ministerpräsident erwähnt weiter des Wunsches der Südländer, betreffend die Umstaltung des im Handelsministerium bestehenden || || [Marinede]partements in eine [Sektion].7

Der Handelsminister glaubt, [dass] diesem Wunsche vielleicht [die] Meinung zugrunde liege, als ob die Marineangelegenheiten dadurch, dass sie dem Minister vom Departement im Wege des Sektionschefs vorgelegt werden, eine Verzögerung erleiden. Wenn es von den Südländern gewünscht wird, würde er keinen Anstand nehmen, sich die unmittelbare Revision des Marinedepartements, ohne der Vermittlung des Sektionschefs vorzubehalten. Das Departement könnte dann den Titel einer Sektion erhalten, ohne dass im mindesten eine Änderung im Organismus einzutreten brauchte. Dies dürfte ihnen aber nicht genügen, weil sie die Konzentrierung aller Marineangelegenheiten in Wien, unter Beseitigung der Seebehörde in Triest zu wünschen scheinen, die sie als eine bloße unterlegte Post ansehen. Darin liege aber die Schwierig|| || keit. Denn die Seebehörde in Triest sei wegen des Zusammenhangs des überseeischen Handels mit dem Triester Kaufmannsstand und als einziges Organ, das dem Handelsministerium in Seeangelegenheiten zur Information dient, unentbehrlich.

Er könne sich daher nur vorbehalten, die Abgeordneten zu einer Enquête über diese Frage zusammenzuberufen, und sei gerne bereit zu gewähren, was ihm nur immer möglich ist.

Nachdem der Finanzminister die Ansicht des Handelsministers über die Unentbehrlichkeit der Seebehörde in Triest bekräftigt, und beigefügt hatte, dass die in Frage stehende Angelegenheit betreffend die Umstaltung des Marinedepartements in eine Sektion des Handelsministeriums, eine Sektion, die schon deshalb keine zureichende Beschäftigung hätte, da die Marineangelegenheiten selbst ein Departement kaum genügend beschäftigen, sich durch || || [] [Auseinander]setzung in []licher Weise werde [] lassen, erklärt sich die Konferenz mit der vom Handelsminister proponierten Besprechung einverstanden.8

V. Mitteilung des Ministerpräsidenten über den Sr. Majestät mündlich erstatteten au. Bericht betreffend die gestrige Abstimmung im Abgeordnetenhause über das Notwahlgesetz

V. ℹ️ Der Ministerpräsident teilt den Inhalt des Berichtes mit, welchen er in Betreff der gestrigen Abstimmung im Abgeordnetenhause über das Notwahlgesetz Sr. Majestät gestern mündlich zu erstatten sich die ehrerbietigste Freiheit genommen hat.9

Das Notwahlgesetz wurde mit 104 gegen 49 Stimmen, folglich mit der erforderlichen Zweidrittelmajorität angenommen. Die Polen stimmten, nachdem sie die namentliche Abstimmung verlangt hatten, einmütig dagegen. Als vor Beginn der Sitzung Ritter von Grocholski dem Ministerpräsidenten gegenüber den Wunsch nach Vertagung der Debatte || || zu erkennen gab, worauf der Ministerpräsident ihm freistellte, diesen Antrag, dem die Regierung nicht entgegentreten werde, zu stellen, erklärte Ritter von Grocholski, dass es den Galiziern unmöglich sei, ein solches Verlangen ihrerseits vor das Haus zu bringen. Nachdem ihm der Ministerpräsident erklärt hatte, dass die Regierung noch weit weniger in der Lage sei, und es mit ihrer Würde unvereinbar finde, durch einen solchen Antrag sich das Zeugnis der Unschlüssigkeit und des Schwankens auszustellen, begab sich Ritter von Grocholski zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses, und stellte an ihn die Frage, wie sich die Sache gestalten würde, wenn sich die Polen der Abstimmung enthielten. Die Auskunft des Abgeordnetenhauspräsidenten ging dahin, dass nach der Geschäftsordnung die von der Abstimmung sich Enthaltenden nicht mitgezählt werden. Ungeachtet den Polen noch dieses Echappatoire geblieben wäre, || || [] nach vorausgegangener Beratung im Hause, [in] schroffster Weise die [Kompetenz] des Reichsrats in dieser Angelegenheit zu ne[gieren], einhellig gegen das Gesetz zu stimmen, und dass dies geschehen sei, durch die von ihnen verlangte und vom Hause angenommene namentliche Abstimmung zu konstatieren.

Der Ministerpräsident eröffnete sodann dem Obmann des Verfassungsausschusses, dass das Ministerium nicht in der Lage sei, in der Sitzung des Verfassungsausschusses zu erscheinen, infolgedessen, wie der Ministerpräsident später erfuhr, die Ausschusssitzung verschoben wurde.10

Se. Majestät haben diesen Bericht Ag. entgegenzunehmen und Ah. Sein Befremden über die Haltung der Polen auszudrücken geruht, zumal Se. Majestät kurz zuvor von anderer Seite gemeldet worden war, dass die Polen an demselben Morgen die Versicherung || || gegeben, wenn auch nicht für das Gesetz votieren so doch alles anwenden zu wollen, damit dasselbe angenommen werde. Se. Majestät hatten die Gnade anzuerkennen, dass das Ministerium Alles getan habe, was in der galizischen Angelegenheit zu tun möglich war, und dass die Schuld des Scheiterns, das Se. Majestät sehr bedauere, nur an Seite der Galizier liege. Mit dem Vorgehen des Ministeriums habe Sich Se. Majestät vollkommen einverstanden zu erklären geruht.11

VI. Fernere Haltung der Regierung in der galizischen Frage

VI. ℹ️ Nach dieser Mitteilung leitet der Ministerpräsident eine Besprechung über die Haltung ein, welche die Regierung bei der durch die Abstimmung der Polen in der Frage des Notwahlgesetzes nunmehr geänderten Situation in der Angelegenheit des galizischen Ausgleichs einzuhalten hätte.12

Diese Besprechung führte || || [] [zu den] einhelligen [Beschlüssen]: [1)] Nach innen ist das Ministerium über die Unmöglichkeit einig, nach der gestrigen Abstimmung über das Notwahlgesetz den galizischen Ausgleich im Reichsrate durchzubringen. 2) Die Regierung hält sich an die in der Ministerkonferenz vom 19. Februar formulierten Zugeständnisse, welche ihr nur mit der Perspektive auf die Mitwirkung der Polen zur Annahme des Notwahlgesetzes abgedrungen wurden, nicht mehr gebunden.13 3) Den weiteren Beratungen des Verfassungsausschusses über den galizischen Ausgleich hätte das Ministerium wohl beizuwohnen, sich aber dabei so viel als möglich neutral und passiv zu verhalten. Die Stimmung im Hause gegen die Galizier sei durch die gestrigen Vorgänge so || || verschärft, dass es für das Ministerium unmöglich ist, mit dem frühern Eifer für den Ausgleich einzutreten. Es empfehle sich aber nicht, die geänderte Situation im vollen Umfange auszubeuten, um den Galiziern nicht einen Anhaltspunkt zu liefern, die ungünstigere Stimmung des Ausschusses der Haltung der Regierung zuzuschreiben, und um nicht zu dem Vorwurfe Anlass zu geben, die Regierung habe durch ihr Auftreten den Ausgleich zum Scheitern gebracht. Deshalb sei jedes Brüskieren zu vermeiden, und auch der Verfassungspartei ein gleich gemäßigtes Vorgehen anzuraten. 4) Über Befragen im Verfassungsausschusse hätte die Regierung auf jene Haltung zurückzukommen, welche sie dem galizischen Ausgleich gegenüber im Subkomitee eingenommen hat.14

VII. Bitte des Generalpostdirektors Frh. v. Maly um Einrechnung des Quartiergeldes in die Pension

|| || [VII. ℹ️ Der] Handelsminister bringt [zur Kenntnis], dass der Generaldirektor im Handelsministerium Freiherr von Maly um [die] Versetzung in den Ruhestand eingeschritten ist und dabei den Wunsch ausgesprochen hat, es möge ihm das Quartiergeld von 630 fr. in die Pension eingerechnet werden.

Der Handelsminister weist darauf hin, dass während Freiherr von Maly die Stelle des Generalpostdirektors versah, dieser Posten mit dem Titel, Charakter und Gehalt eines Sektionschefs kreiert wurde, ohne dass man Maly zum Sektionschef ernannte.15 Er bekleidete diesen Posten mit den Bezügen eines Ministerialrates der höheren Gehaltskategorie von 5.000 fr., dem Quartiergelde von 600 fr. [sic!] und einer Personalzulage von 500 fr., deren Einrechenbarkeit in die Pension durch die Gnade Sr. Majestät bewilligt wurde. Als Ersatz, dass ihm der Gehalt eines Sektionschefs nicht gegeben worden ist, erbitte er sich nun die erwähnte Begünstigung. || || Der Handelsminister wäre, obwohl ihm bekannt ist, dass systemmäßig die Quartiergelder bei Bemessung der Ruhegehalte nicht einzurechnen sind, in Anbetracht des Umstandes, dass Baron Maly, die mit dem Sektionschefscharakter kreierte Stelle faktisch bekleidet hat, geneigt, falls der Finanzminister zustimmt, bei Sr. Majestät auf die Versetzung des Freiherrn von Maly in den bleibenden Ruhestand mit dem Ausdrucke der Ah. Zufriedenheit und mit Gewährung der Bitte um Belassung des Quartiergeldes au. anzutragen. Eine höhere Auszeichnung könne er aus diesem Anlass nicht in Antrag bringen, weil Maly bereits nach zurückgelegter 40-jähriger Dienstzeit mit dem Orden der Eisernen Krone II. Klasse dekoriert worden ist.16

Der Finanzminister spricht sich gegen die beantragte Begünstigung aus, Baron Maly habe, bald nachdem der Generalpostdirektorposten mit dem Sektionschefsgehalt eingestellt worden, || || [nach zu]rückgelegter 40-jähriger Dienstzeit die Eiserne Krone II. Klasse erhalten, wobei [derselbe] die mündliche Zusicherung gab, in den Ruhestand treten zu wollen. Letzteres wurde immer gewünscht, da Maly für den gedachten Posten als eine Kapazität nicht angesehen werden konnte. Eine Veranlassung, ihn zum Sektionschef zu ernennen, lag nicht vor. Um ihm den Übertritt in den Ruhestand zu erleichtern, habe der Finanzminister als damaliger Leiter des Handelsministeriums die Einrechnung der Personalzulage in die Pension von Sr. Majestät erbeten. Baron Maly sei aber dessen ungeachtet in Aktivität geblieben. Der Finanzminister erklärt, er sei gewöhnlich gerne bereit, auf eine günstigere Behandlung einzuraten, wenn das Bedürfnis vorhanden ist. Dies sei aber hier nicht der Fall, da sich Baron Maly, ohne für jemand sorgen zu müssen – denn seine beiden erwachsenen Kinder seien wohl versorgt – in sehr günstigen || || Vermögensverhältnissen befindet. Er könnte es daher gegenüber den zahlreichen Witwen und Waisen, denen eine Verbesserung ihrer Lage unter den gegebenen Finanzverhältnissen verweigert wird, mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, in einem Falle, wo das Bedürfnis nicht vorhanden ist, über die gesetzliche Gebühr hinauszugehen.

Die Konferenz schließt sich der Ansicht des Finanzministers an.17

VIII. Ernennung des Ministerialrates Kolbensteiner zum Sektionschef und Generalpostdirektor

VIII. ℹ️ Der Handelsminister wird ermächtigt, den Ministerialrat Wilhelm Kolbensteiner Sr. Majestät zur Ag. Ernennung als wirklichen Sektionschef und Generalpostdirektor au. in Vorschlag zu bringen;18

IX. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden an den Ministerialrat Karl Faukal

IX. ℹ️ und für den nach 38-jähriger || || [Dienstzeit] wegen Kränklichkeit [in den] Ruhestand tretenden Ministerialrat Karl Faukal [in] Anerkennung dessen ausgezeichneter Dienstleistung [die] Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden au. zu erbitten.19

X. Vorlage des Rekrutenkontingentsgesetzes zur Ah. Sanktion

X. ℹ️ Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums erhält die Ermächtigung, das von beiden Häusern des Reichsrates angenommene Rekrutenkontingentgesetz Sr. Majestät mit dem Antrage auf Sanktionierung au. zu unterbreiten.20

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 10. März 1872. Franz Joseph