MRP-3-0-03-1-18720210-P-0041.xml

|

Nr. 41 Ministerrat, Wien, 10. Februar 1872 – Protokoll II

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 10. 2.); Lasser, Banhans 21. 2., Glaser, Unger, Chlumecký 24. 2., Pretis 26. 2.; abw. Stremayr.

KZ. 381 – MRZ. 26

|| || Protokoll II des zu Wien am 10. Februar 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Mitteilung des Ministerpräsidenten betreffend den Sr. apost. Majestät erstatteten au. Bericht über die Situation

I. ℹ️ Der Ministerpräsident von einer Audienz bei Sr. Majestät eben zurückgekehrt, teilt den au. Bericht mit, welchen er über die Situation überhaupt, haupt|| || sächlich aber über den Stand der galizischen Frage Sr. Majestät au. vorzutragen sich erlaubt hat.1

Anknüpfend an seine schriftlich erstattete au. Relation, welche bis zu dem Zeitpunkte reicht, wo Dr. Zyblikiewicz2 erklärte, dass die Galizianer die Konzessionen über sich ergehen lassen wollen, habe er zur Ah. Kenntnis zu bringen sich erlaubt, dass die Angelegenheit seither einen ziemlich günstigen Verlauf genommen hat, indem galizischerseits die Erklärung abgegeben wurde, dass die polnischen Abgeordneten im Plenum für den vom Subkomitee vereinbarten Antrag nicht bloß in zweiter Lesung stimmen, sondern denselben auch bei der dritten Lesung annehmen werden. Die Bestrebungen, die galizische mit der Wahlreformfrage zu kombinieren, machen immer weitere Fortschritte und haben das Ministerium veranlasst, sich in einer Besprechung zu einigen, wie der Verquickung || || [] gegen [] [Minister]rat [] gewisse Punkte aufzustellen, [und] dem Subkomitee mitzuteilen. Der Ministerpräsident [machte] den Vorschlag, vorher jene Mitglieder des Subkomitees, von welchen angenommen werden kann, [dass] sie die Regierung zu stützen geneigt, vertraulich zu sich zu [bitten], ihnen die Punkte zu er[öffnen], und falls letztere ihre [Billi]gung finden, sie dahin zu [be]stimmen, dass der diesfällige Antrag von ihrer Seite an das Subkomitee gelange. Dies sei auch geschehen. Die gedachten Herren haben, obwohl ihnen die Punkte nicht sehr angenehm waren, im Subkomitee die Ansichten des Ministeriums in sehr loyaler Weise vertreten. Das Resultat war die einhellige Vereinbarung folgender Punktationen, welche das Ministerium als Richtschnur für seine weitere Aktion einzuhalten gedenkt:

1) Vollständige Trennung der an Galizien zu machenden bereits formulierten materiellen || || Konzessionen von allen die Wahlreform betreffenden Fragen, daher

2) selbstständige Durchführung dieser Partie des Ausgleichs, sowohl im Verfassungsausschusse als in beiden Häusern des Reichsrates.

3) Sofortige Einbringung des Notwahlgesetzes gegen das Streikmachen, wodurch die Beschlussfähigkeit des Hauses gesichert und die Gesinnung der Polen erprobt wird.

4) Auflösung des böhmischen Landtages, Neuwahl von Reichsratsabgeordneten aus Böhmen.

5) Im Herbste Einbringung des Budgets pro 1873 und Einbringung der Wahlreform durch die Regierung.

Zu Punkt 3) habe er die Bemerkung beizufügen sich erlaubt, dass das Ministerium von der Ah. Gestattung, den geeigneten Zeitpunkt für die Einbringung des Notwahlgesetzes wahrzunehmen, Gebrauch gemacht, und den jetzigen Zeitpunkt für geeignet erkannt hat.3 Die Berichte aus Böhmen || || [] [Reichsratsabgeordneten] aus Böhmen durch [den] Landtag zu erlangen sein [werden].4 Diesen Weg empfehle [er] deshalb mehr, weil die Nicht[wieder]wahl gewisser die eigene [Partei] nur schädigenden Elemente dadurch gesicherter ist, dass der Landtag aus Gruppen wählt, [] die Großgrundbesitzer die [in] Frage stehenden Persönlichkeiten gewiss nicht wählen werden. In dieser Beziehung habe auch Dr. Herbst5 nach Verständigung mit Dr. Schmeykal6 versichert, dass alles geschehen wird, um die Wiederwahl der gedachten Elemente zu verhindern. Die vorstehenden Punkte habe der Ministerpräsident Sr. Majestät dem Kaiser vorgetragen, und Allerhöchstderselbe habe die Gnade gehabt, Ah. Sich mit dem Vorgehen des Ministeriums vollkommen einverstanden zu erklären.

Der Minister des Innern bemerkt, dass auch noch die Einberufung des böhmischen und even|| || tuell des galizischen Landtages dazwischen liege. Der Ministerpräsident bestätigt dies, und Minister Dr. Unger fügt bei, dass diese und noch manche andere sich etwa nötig zeigende Schritte durch dieses Programm nicht ausgeschlossen sind. Der Ministerpräsident eröffnet weiter, er habe sich schließlich noch die ehrerbietigste Freiheit genommen, Sr. Majestät zur Ah. Kenntnis zu bringen, dass auch die Verhandlungen im Finanzausschusse ziemlich günstig vor sich gehen, und die Minister, wie auch der Leiter des Landesverteidigungsministeriums von der Art und Weise der Budgetbehandlung und den bisherigen Ergebnissen vollkommen zufrieden gestellt sind.7

II. Exposé des Finanzministers über die Finanzlage pro 1872

II. ℹ️ Der Finanzminister hat An|| || [] [Finanz]gesetz ein [] vorbereitet, in welchem [die] Finanzlage, wie er sie [], und die Art und Weise [wie er] nach seiner Ansicht über [das] Jahr 1872 hinüberzukommen [] darzulegen gedenkt.8

Er schickt voraus, dass er sich selbstverständlich an das von seinem Amtsvorgänger vorgelegte Budget pro 1872 halten, und daraus [an] den Erfolg des Jahres 1871 anknüpfend seine Schlüsse für das Jahr 1872 ziehen musste. Das Exposé enthält im Wesentlichen folgende Betrachtung – für das Jahr 1871 waren nach dem Finanzgesetz veranschlagt:9 Die Ausgaben mit 345 Millionen, die Einnahmen mit 333 Millionen, sonach das Defizit mit 11 Millionen Gulden. Als Bedeckung waren in Anschlag gebracht: 6 Millionen Zentralaktiven, 9 Millionen Staatsgütererlös, 14 Millionen Kassareste, so dass sich das Defizit, wenn man von diesen das Staatsvermögen vermindernden Zuflüssen absieht, || || nicht mit 11 Millionen [] herausgestellt, sondern auf 41 Millionen erhöht hätte. Die Einnahmen aus den Zentralaktiven sind gar nicht eingegangen.10 Dagegen ergaben sich an nicht veranschlagten Eingängen: Erlös für Buschtěhrader Aktien 4 Millionen,11 Vorschussrückersatz des Hauptmünzamtes 2 ²⁄₁₀ Millionen, teils fällige, teils eskomtierte Kaufschillinge 9 Millionen, daher sich nach Abzug dieser extraordinären Bedeckung von 15 ⅒ [recte: 15 ²⁄₁₀] Millionen, das Defizit mit 25 ⁹⁄₁₀ Millionen bezifferte, welches durch Heranziehung der Kassareste oder durch eine Kreditoperation zu bedecken gewesen wäre. Die günstigen Einnahmsergebnisse des Jahres 1871 machten aber diese beiden Bedeckungsmodalitäten entbehrlich. Es stellte sich nämlich bei den direkten Steuern eine Mehreinnahme von 4 Millionen, bei den indirekten Steuern von 25 Millionen, somit nach Abzug von darauf haftenden fälligen Tabakzahlungen an Ungarn per 2 Millionen, ein Einnahmsplus von 27 Millionen heraus. || || [] von 14 Millionen, [] ver[] 3 Millionen [] auf 17 Millionen.

Das Exposé übergeht nun auf das Jahr 1872: Für dieses sind die Ausgaben mit 359 Millionen, die Einnahmen mit 308 Millionen, [ein] Abgang mit 50 Millionen [prä]liminiert. Durch Nachtragskredite für das Vorjahr und für das laufende Jahr erhöht sich das Defizit auf 55 Millionen. Im Finanzausschusse sind die Ausgaben um etwa 5 Millionen geringer, die Einnahmen um 14 Millionen höher angesetzt worden.

Der Finanzminister bemerkt, er habe gegen diese Ansätze keine Opposition gemacht. Gegen die Herabminderung der Ausgaben nicht, weil er es für möglich halte, sie bei entsprechender Sparsamkeit durchzuführen, gegen die Erhöhung der Einnahmen nicht, weil sie noch immer um ein Namhaftes geringer ist als der Erfolg des Jahres 1871, obwohl nicht verkannt || || werden kann, dass es immerhin etwas zweifelhaft ist, ob die nun durch drei Jahre eingetretenen günstigen Ergebnisse auch in diesem Jahre fortdauern werden. Es sei dies bei in der Entwicklung begriffenen Ländern eine gewöhnliche Erscheinung, dass nach einigen günstigen Jahren ein Stadium des Stillstandes, ja des Rückganges eintritt. Dies gelte insbesondere von Österreich, wo die Mehreinnahmen aus den indirekten Steuern eine so bedeutende Rubrik bilden, daher selbst, wenn keine große Krise eintritt, bloß partielle Misserfolge in einem oder dem anderen Besteuerungszweige eine empfindliche Einbuße herbeiführen können. Durch die vom Ausschusse vorgenommenen Ausgabsabstriche und Einnahmserhöhungen pro 19 Millionen reduziere sich nun das Defizit auf 36 Millionen. Hiezu müsse eine ganz neue, der Ziffer nach noch nicht genau bestimmbare Post gerechnet werden, die er approximativ mit etwa 5 Millionen || || [] glaubt [] Betrag, welcher [] [Beamten] und Dienern als []zulage für das Jahr [] bewilligen wäre. Hiernach würde das Defizit 41 Millionen betragen. Zur Bedeckung dieses Defizits müssen zum Teile wenigstens die []bestände herangezogen werden. Die Staatszentralkassa ver[fügte] mit Schluss Dezember 1871 über 43 Millionen Gulden Bargeld. Rechnet man hiezu die für am 1. Jänner 1872 fällige Zahlungen bereits dezimierten Beträge mit 3 Millionen, so resultiert ein Barvermögen von 46 Millionen. Wenngleich diese Summe mit am 31. Dezember 1871 fälligen, aber noch nicht realisierten Zahlungen per 10 Millionen belastet ist, so erübriget doch nach

Abschlag derselben ein Kassabestand von 36 Millionen, welcher als für den Dienst des Jahres 1872 verfügbar betrachtet werden kann. An die Heranziehung || || dieser ganzen Summe dürfe jedoch nicht gedacht werden. Soll die Gebahrung ihren regelmäßigen Lauf nehmen, so muss zu jeder Zeit ein entsprechender Vorrat an Metall jeder Sorte vorhanden sein, und darauf Bedacht genommen werden, dass das Jahr 1872 mit einem Barvorrat von 20 Millionen abschließt, um auf den Jännerkupon 1873 gerüstet zu sein.

Demnach lassen sich von den Kassaresten per 36 Millionen zur Bedeckung des Defizits nur 16 Millionen widmen. Außerdem verfüge die Finanzverwaltung über einen Vorschussrest von 2 ½ Millionen, welchen das Hauptmünzamt zu ersetzen hat. Dadurch würde sich das Defizit pro 1872 auf 22 ½ Millionen herabmindern, welche zur Gänze mittelst einer Kreditoperation zu beschaffen wären. Teilweise sei hiefür bereits durch die Vorlage seines Amtsvorgängers, betreffend die Begebung von 20 Millionen Nominalrente vorgedacht. Der Rest wäre zu ergänzen. Allerdings stehen diesem Defizit gewisse Forderungen gegen|| || über [] Als solche [wäre in] erster Linie die Zentral[aktiven] die nach den Abmachungen seines Vorgängers mit Un[garn] zirka 14 Millionen betragen. Er habe kürzlich bereits seine [Be]denken in Betreff der Möglichkeit ausgesprochen, die reichsrät[liche] Genehmigung für das Über[ein]kommen zu erzielen.12 Durch [die] seitherigen Erfahrungen seien seine Zweifel nicht geringer geworden. Aber selbst im Falle der Genehmigung werde die rechtzeitige Realisierung kaum möglich sein. Deshalb können die Zentralaktiven als Bedeckung des 1872er Defizits nicht in Aussicht genommen werden. Da es darauf ankommen dürfte, mit Ungarn ein neues Übereinkommen zu finden, so liege es im Interesse der diesseitigen Reichshälfte, nicht in eine Situation gebracht zu werden, welche Ungarn gegenüber eine Notlage wäre. Je freier die diesseitige Finanzverwaltung ist, desto mehr Chancen seien gegeben, Ungarn zur Nachgiebigkeit zu stimmen.

|| || Nachdem nun dieser bedeutende Posten ausgeschlossen werden muss, eine weitere Summe von zweieinhalb Millionen, welche aus den Abmachungen in Betreff der Donaudampfschifffahrtsgesellschaft zu gewärtigen wäre, in nächster Zeit gleichfalls wahrscheinlich nicht realisierbar sein wird, so sehe er kein anderes Mittel zur Deckung des noch erübrigenden Abganges, als jenes einer Kreditoperation. Wohl sei es möglich, dass im Abgeordnetenhause eine Inanspruchnahme des Kredits nicht gerne gesehen werden wird. Man müsse auf die Hinweisung gefasst sein, dass der Finanzverwaltung ein barer Kassarest von 36 Millionen und der Rückersatz von zweieinhalb Millionen Münzvorschuss zur Verfügung steht, und dass die dann noch abgängigen zweieinhalb Millionen durch eine gute Gebarung und im schlimmsten Falle durch eine schwebende Schuld aufgebracht werden könnten. Einer solchen Argumentation müsste er sich auf das Bestimmteste wiedersetzen. Es gehe nicht an, || || [] [Aufstellungen] [] Voraus[] ausgehe, und dass man [] [der] Finanzgebahrung eine Ein[richtung] gebe, bei welcher ein ständiger Kassasturz in Berech[nung] gezogen ist. Wenn der [Erfolg] in irgendeiner Rubrik den Voraussetzungen nicht entspricht, wäre die Regierung in die Notwendigkeit versetzt, an die Öffentlichkeit zu treten, den Reichsrat zu berufen, und mit einer vielleicht vorübergehenden Verlegenheit eine, ebenso finanziell als volkswirtschaftlich höchst nachteilige Situation hervorzurufen. Das Rationellste sei es jedenfalls, dass sich die Regierung autorisieren lasse, den voraussichtlichen Abgang durch eine Kreditoperation zu decken, wobei es sich von selbst versteht, dass von dieser Ermächtigung nur im Falle, und innerhalb der Grenzen des Bedarfes Gebrauch gemacht werden wird.

Die Konferenz spricht einhellig ihre Zustimmung zu diesem Exposé des Finanzministers aus. || || Letzterer fügt schließlich die Eröffnung bei, dass er bezüglich des Präliminares pro 1873 durch Erlässe an die Unterbehörden und durch Ersuchschreiben an die Ministerien die Einleitung getroffen habe, dass ihm die Voranschläge bis Ende Juni l. J. behufs der Zusammenstellung zukommen gemacht werden.13

III. Verfügung zur Verbesserung der materiellen Lage der Beamten – Einleitung von Erhebungen in gleicher Richtung bezüglich des niederen Klerus

III. ℹ️ Der Finanzminister erinnert an den ihm von der Konferenz gewordenen Auftrag, in Absicht auf die Verbesserung der materiellen Lage der Beamten vorerst seine Anträge konkretisieren zu lassen, und sodann mit dem hiefür eingesetzten Ministerratskomitee darüber in Beratung zu treten.14

Er sei hiezu vollkommen bereit, müsse aber bemerken, dass nach den bisher gepflogenen Erörterungen sich die absolute Unmöglichkeit herausgestellt hat, gegenwärtig etwas anderes zu tun, als den Beamten für den Moment einen || || []

[Der] vorübergehende Teuerungsbeitrag wäre nach seinem [] nur nach dem eigentlichen Grundgehalt, also ohne Ein[rechnung] der Quartiergelder [und] Quinquenalzulagen zu bemessen. Wenn man durchschnittlich [eine] 20% Erhöhung ins Auge fasst, [so] würde die Summe derselben[, bei] 30 Millionen Gulden Aktivitätsgehalte, sich mit zirka sechs Millionen Gulden herausstellen, welcher Betrag aber mit Rücksicht auf die bis dahin bereits abgelaufenen Monate Jänner und Februar sich beiläufig auf fünf Millionen Gulden herabmindert. Seine Anträge in dieser Beziehung sind nun Folgende: Die Minister, Länderchefs, Sektionschefs, und überhaupt alle Beamte bis zur IV. Diätenklasse wären von der Teuerungszulage auszuschließen. Letztere hätte von der V. Diätenklasse inklusive zu beginnen. Allen Beamten mit Gehalten || || von 2.000 fr. aufwärts bis einschließlich der V. Diätenklasse wären pro 1872 Zulagen, und zwar: für Wien mit 15%, außerhalb Wiens mit 10%; den Beamten, deren Gehalt 1.000–2.000 fr. betrage, in Wien 20%, in den Landeshauptstädten 15%, auf dem Lande mit 10%; jenen Beamten und Dienern endlich, welche einen geringeren Gehalt als 1.000 fr. beziehen: in Wien mit 25%, in den Landeshauptstädten mit 20%, auf dem Lande mit 15% zu bewilligen.

Dies würde er, wenn die Konferenz zustimmt, als provisorische Maßregel, vorbehaltlich der definitiven Regelung der Angelegenheit Sr. apost. Majestät au. vorzuschlagen sich erlauben. Behufs definitiver Regelung beantrage er die Einsetzung einer aus den Personalreferenten sämtlicher Ministerien und dem Pensionsreferenten des Finanzministeriums zusammenzustellenden Kommission, welche zu beauftragen wäre, || || []termin [] oder September l. J. [] Vorschläge in dieser [Richtung] zu formulieren. Dieselbe [] das Mandat, alle einschlägigen Fragen zu erörtern, und [] Ermächtigung, sich direkt an die Landesbehörden um Informationen zu wenden.

Der Handelsminister bringt in Anregung, ob es nicht möglich wäre, die Zulage zu Gehalten unter 1.000 fr. in Wien auf [30]% zu erhöhen. Der Finanzminister würde dies, da die Gehaltskategorien unter 1.000 fr. das Gros der Beamten betreffen, zu weit gehend finden. Der Justizminister fragt, ob die Diurnisten und Lohnarbeiter ausgeschlossen sind, welche Frage der Finanzminister bejaht, da die Entlohnung der Diurnisten und Arbeiter unter jene Löhne gehört, die sich nach den Oszillationen des || || Marktes richten. Der Minister des Innern beantragt, die Ziffern des Schemas nicht in österreichischer Währung, sondern in Konventionsmünze, also statt 2.000 fr. mit 2.100 fr. usw. anzusetzen, womit sich der Finanzminister konformiert.

Die Konferenz stimmt den Vorschlägen des Finanzministers bei und ermächtigt denselben, Sr. Majestät in dieser Richtung die au. Anträge zu erstatten.15

Der Minister Dr. Unger bringt bei diesem Anlasse die der Kompetenzrücksichten wegen allerdings ungleich schwierigere Frage, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des niederen Klerus zur Sprache. Er gibt zu erwägen, ob sich der Finanzminister nicht in eine Besprechung mit dem Unterrichtsminister einlassen || || [] auch in Be[zug auf den Klerus] provisorisch in [einer] Weise geholfen [werden] könnte, damit die dies[bezügliche] Verheißung der A[h.] Thronrede eingelöst werde.16

Der Ackerbauminister findet die Frage nicht so schwierig, nachdem alljährlich zahlreiche [Bitt]gesuche von Kooperatoren und []kalpfarrern um außerordentliche Beiträge aus dem Religionsfonds an die Länderchefs gelangen, so würde er kein Bedenken darin sehen, wenn den Statthaltern aus dem Staatsschatz ein größerer Fonds zur Erfolgung von Teuerungsbeiträgen zur Verfügung gestellt würde. Dem Justizminister scheint das vorsichtige Vorgehen, welches diese Frage erheischt, mit einer Pauschalbehandlung schwer vereinbar zu sein. Bekanntlich habe die Angelegenheit eine ziemliche Aufregung verursacht. Auf einer Seite, insbesondere in der Journalistik, ver|| || folge man sie mit [Eifer], [auf] Seite des Klerus aber werde die Absicht der Regierung angefeindet, und als eine Art Bestechungsversuch, um den niederen Klerus von den Bischöfen abzulenken, hingestellt. Die Geneigtheit, etwas für die niedere Geistlichkeit zu tun, sei allseitig vorhanden. Allein daran sei nicht zu denken, dass das Abgeordnetenhaus, ohne Garantien in anderer Richtung zu erhalten, für diesen Zweck etwas bewilligen sollte. Der Ministerpräsident ist des Erachtens, heute, wo der Minister für Kultus und Unterricht nicht anwesend ist, diese Frage ruhen zu lassen. Immerhin könnte aber der Finanzminister mit dem Minister für Kultus und Unterricht Rücksprache nehmen, und letzterer durch die Länderchefs Erhebungen einleiten, um dann der Konferenz die nötigen Aufklärun|| || gen [].

Die Konferenz ist mit [dieser] Proposition einverstanden.17

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 3. März 1872. Franz Joseph.