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Nr. 14 Ministerrat, Wien, 26. Dezember 1871

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg (bei I, VII–XII), Lasser (bei III–VI); BdE. und anw. (Auersperg 26. 12.), Lasser 31. 12., Holzgethan 31. 12., Banhans 1. 1., Stremayr 2. 1., Glaser 5. 1., Unger (I, VII–XII) 4. 1., Chlumecký 5. 1., Horst 6. 1.

KZ. 4288 – MRZ. 139

|| || Protokoll des zu Wien am 26. Dezember 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürst Auersperg.

I. Schlussredaktion des Entwurfs der Ah. Thronrede

I. ℹ️ Minister Dr. Unger verliest die Modifikationen, die er in den Absätzen 2, 3, 5, 6, 12, 13, 14, 15 des Entwurfes der Ah. Thronrede zu dem Zwecke vorgenommen hat, um jene Gedanken || || zum vollsten Ausdruck kommen zu lassen, welche Se. apost. Majestät in der gestern unter Ah. Vorsitz abgehaltenen Ministerkonferenz auszusprechen geruhten.1

Aus der hieran geknüpften stilistischen Diskussion geht mit durchaus einhelligen Beschlüssen der aus der Beilage ersichtliche rektifizierte Entwurfa hervor.

Der Ministerpräsident begibt sich in Begleitung des Ministers Dr. Unger zu Sr. apost. Majestät, um diesen Entwurf der Ah. Weisung gemäß sofort Sr. Majestät au. zu überreichen.2

II. Verleihung des Franz-Joseph-Ordens an den Advokaten Dr. Gustav Mitlacher

II.b ℹ️ Der Justizminister wird einhellig ermächtigt, die vom Reichskriegsminister aus Anlass der Auflassung des Grenzverwaltungskurses angeregte Ah. Anerkennung der || || [] [Verleihung des Franz-Joseph-Ordens an den Advokaten Dr. Gustav Mitlacher].3

III. Verleihung des Franz-Joseph-Ordens an den Ministerialsekretär Andreas Baumgartner

III. ℹ️ [Die] gleiche Ermächtigung [] Finanzminister be[] des Ministerialsekretärs Andreas Baumgartner zu [], welcher an der erwähnten Anstalt die Vorträge über Finanzgesetzkunde besorgt hat.4

IV. Verleihung des Franz-Joseph-Ordens an die beiden Schiffsreeder Marius Malcor und Francesco Covacevich

IV. ℹ️ Der Handelsminister erhält die Ermächtigung, nach dem Antrage der k. k. Seebehörde in Triest für die beiden Schiffsreeder Marius Malcor und Francesco Covacevich die Verleihung von Ritterkreuzen des Franz-Joseph-Ordens bei Sr. Majestät au. zu erwirken.5

V. Gesetzentwurf über die Vollziehung von Freiheitsstrafen in Einzelhaft

|| || V. ℹ️ Der Justizminister referiert über die nach eingeholter Ah. Genehmigung im Reichsrate einzubringenden, miteinander im Zusammenhange stehenden drei Gesetzentwürfe, betreffend die Vollziehung von Freiheitsstrafen in Einzelhaft, die widerrufliche Entlassung der Sträflinge und die Bestellung von ständigen Strafvollzugskommissionen.

Der erste dieser hier beiliegenden Entwürfec hat zum Zwecke, die Vollziehung der Einzelhaft, deren allmähliche Anwendung nicht als Strafverschärfung, sondern als Modalität des Strafvollzugs angestrebt wird, gesetzlich zu regeln. Was den Umfang der Anwendung dieser Strafvollzugsart betrifft, so bilde derselbe seit langem den Gegenstand einer Kontroverse. Re integra würde der Justizminister bei den geringsten Strafen und zwar mit der vollsten Einzelhaft begonnen, und selbe sukzessive bis zu dem Maximum von fünf Jahren ausgedehnt haben. Über diese Dauer hinaus reichen die || || [] [Tei]lbestimmung des [] bezwecken die An[lehnung] an das irländische [], wornach der härteste [Grad] der Behandlung im An[] der Einzelhaft zur Anwendung kommt und dem Sträfling anheimgegeben wird, sich durch sein Betragen sukzessive eine mildere Behandlung bis zum Abschluss durch die zeitliche Entlassung (Gegenstand des 2. Gesetzentwurfes) zu verschaffen. Auf diesem Prinzip sei das Gesetz, welches der Verwaltung viel freien Spielraum gewährt, basiert. Da die Entscheidung darüber, ob dieser wesentlich empfindliche Strafvollzugsmodus verhängt || || werden soll, in den Händen der Verwaltung liegt, daher bis zu einem Grade von Zufällen beeinflusst werden kann, so erscheine es absolut notwendig, die Härte der Strafe durch Abkürzung der Strafdauer zu kompensieren. Dabei wurde das Verhältnis von 2:3 eingehalten. Ob die Einzelhaft als ein intensiv wirkendes Strafmittel anzusehen ist, darüber seien die Ansichten der Fachmänner verschieden. Der Justizminister ist der bejahenden Ansicht, und fügt bei, dass sich diese Strafvollzugsmodalität, da sie eine relative Abkürzung der Strafzeit gestattet, auch vom finanziellen Gesichtspunkte empfehle.

Nachdem die Konferenz gegen diesen Gesetzentwurf keine Einwendung erhebt,6 schreitet

VI. Gesetzentwurf über die widerrufliche Entlassung der Sträflinge

VI. ℹ️ der Justizminister zur Beleuchtung des beiliegenden Gesetzentwurfes über die widerrufliche Entlassung der Sträflinged || || [] dessen, was mit [] und gesunden Ver[] [ver]einbar ist, mit Ge[] überfüllt sind.

Dagegen finde ein maßloser Gebrauch [] der Betretung des Gnaden[weges] statt, namentlich seitdem [] Vorbereitung der vorliegenden Maßregel der Weg hiezu dadurch gebahnt worden ist, dass man periodisch nach Ablauf einer gewissen Strafzeit Sr. Majestät Gnadenanträge unterbreitet, die jedoch nach den gegenwärtigen Einrichtungen nur auf vollständige Entlassung gerichtet sind. Der Wert der in dem vorliegenden Gesetze geregelten Entlassung liege aber in der Widerruflichkeit. Der Grundgedanke dieser || || neuen Institution beruhe auf der Erwägung, dass der Sträfling in der seiner Entlassung unmittelbar nachfolgenden Zeit wegen des Herantretens früherer Assoziationen und der Schwierigkeit, sich einen Erwerb zu gründen Rückfallsgefahren am ehesten ausgesetzt ist. Es gelte vor allem, ihn während dieser Zeit der Gefahr des Rückfalls zu entziehen. Daher sei es von großem Wert, dem Entlassenen in dieser ersten Zeit der Freiheit die Motive zum guten Betragen möglichst zu verstärken. Diese bestehen einerseits in der Hoffnung sich die Fortdauer der Freiheit zu erwerben, andererseits in dem Bewusstsein der Widerruflichkeit der Entlassung. Dazu kommen die Vorteile der leichteren Erhaltung der Disziplin in den Anstalten, der Vermehrung des besseren Elements in denselben, dann der Verminderung der Straffvollzugskosten, namentlich in Folge der Kombination beider Maßregeln, nämlich der widerruflichen Entlassung || || [] von drei Vier[tel] [] Strafe statt der früh[heren] []ten zwei Drittel [] deshalb für angezeigt [halten], weil bei einer neuen []tution immer mehrere []icht geboten ist.

Auch die Bestimmungen über die Polizeiaufsicht seien unter seiner Einwirkung verschärft worden. Neu sei die Bestimmung, wornach die Sicherheitsbehörde berechtigt ist, dem auf Widerruf Entlassenen die Teilnahme an bestimmten Versammlungen, den Besuch bestimmter Lokalitäten, und das Verlassen der Wohnung zur Nachtzeit zu untersagen.

Nach diesen Auseinandersetzungen akzeptiert die Konferenz einhellig den Gesetzentwurf || || seinem vollen Inhalte nach, [und es] wird über Anregung des Ackerbauministers und unter Beitritt des Justizministers beschlossen, im § 5, um möglichen Zweifeln zu begegnen, den Satz beizufügen: „Die im § 2 erwähnten Maßregeln treten außer Wirksamkeit.“7

VII. Gesetzentwurf betreffend die Bestellung von ständigen Strafvollzugskommissionen

VII.e ℹ️ Den Gegenstand eines weiteren Vortrags des Justizministers bildet der hier gleichfalls beigeschlossene Gesetzentwurf betreffend die Bestellung von ständigen Strafvollzugskommissionen.f

Der Unterrichtsminister gibt zu erwägen, ob die im § 2 normierte Beiziehung von zwei nicht im Staatsdienste stehenden Vertrauensmännern nicht unterbleiben könnte. Er besorgt, dass die diesen Personen zugedachte Tätigkeit eine große Last für sie bilden wird, ohne dass ein wesentlich erprieß|| || [liches] []. Auch scheinen ihm prinzipielle Bedenken dagegen zu walten. Man vermeide [] bei den Schwurgerichten [den] Geschworenen einen Einfluss auf die Strafbemessung einzuräumen; hier aber sollen Vertrauensmänner über den Strafvollzug mitbeschließen. Das Bedürfnis einer solchen Einflussnahme sei nicht recht abzusehen. Der Ministerpräsident hält es nicht für so zweifellos, dass die Vertrauensmänner den Ansichten der Juristen entweder zustimmen oder von letzteren immer werden überstimmt werden. In der Bevölkerung habe ein || || Antagonismus dagegen Platz gegriffen, dass man dem Übel[täter], humanistischen Bestrebungen nachgehend, ein viel zu angenehmes Los bereite. Jedenfalls dürften die Vertrauensmänner ein schätzbares Gegengewicht gegen etwaige zu theoretische Anschauungen der Gerichtspersonen bilden. Er gebe zu, dass erstere im Anfange Überstimmungen erfahren werden. Mitunter dürften aber dennoch, namentlich bei eklatanten Rückfällen vorzeitig entlassener Sträflinge Umstände eintreten, welche ihre Vorhersagungen bestätigen, und ihre Ansichten allmählich wirksamer zur Geltung gelangen lassen. Schon dass die Bevölkerung es weiß, dass auch Männer aus ihrer Mitte ein Wort mitzureden haben, sei von großem Werte. Aus diesen – seinen praktischen Erfahrungen entnommenen – Erwägungen schließe er sich dem Entwurfe des Justizministers an. Der Handelsminister stimmt gleichfalls dem Antrage des Justizministers bei. Gerade der in || || [] klug, wenn [] mit der Einbringung [des Ge]setzes auch die Vorlage [des] Vagabundengesetzes erfolgen [würde]. Er stellt daher die Anfrage, wie weit das letztere gediehen ist. Der Justizminister erwidert, das Vagabundengesetz sei noch nicht in dem Stadium, dass er dessen Einbringung für die nächste Zeit zusagen könnte. Es seien namentlich Kompetenzfragen, die dabei zu überwinden sind. Von seiner Seite werde alles geschehen, um diese Angelegenheit zu fördern. Auf der anderen Seite sehe er sich benötigt, das Gesetz über die Ein|| || zelhaft sofort zur Vorlage zu bringen, da er es nicht verantworten könnte, wenn die mit so vielen Kosten errichteten Zellengefängnisse, ungeachtet der Überfüllung der Anstalten länger unbenützt bleiben müssten. Der Handelsminister schlägt vor, an die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes, wenn seinen apost. Majestät hiezu die Ah. Genehmigung erteilt, die Ankündigung zu knüpfen, dass der Minister des Innern demnächst das Vagabundengesetz vorlegen werde. Der Minister des Innern hat gegen diesen Vorschlag nichts einzuwenden. Der Justizminister erwidert auf das Bedenken des Unterrichtsministers in Betreff der großen Last, die den Vertrauensmännern aufgebürdet werde, dass ja zur Übernahme dieses Amtes niemand gezwungen werden soll. Was die Hinweisung auf die Gerichtsbeisitzer betrifft, so bestehe || || [] betreff der Vertrauens[männer] []. Er gleichfalls [] sie würde voraus[setzen], dass die juristischen Mit[glieder] der Kommission immer [der] selben Meinung sind, was [] nicht anzunehmen sei. Der Ackerbauminister spricht sich gleichfalls für die im Entwurf beantragte Bestimmung aus, da er in den Vertrauensmännern eine Vertretung der Gesellschaft sieht, und gerade diese es ist, deren Interessen durch die entlassenen Sträflinge bedroht erscheinen.

Nach dieser Diskussion und nachdem der Unterrichtsminister beifügt, seine Absicht sei nur dahin gegangen, auf die || || Bedenken aufmerksam zu machen und eine nähere Erwägung [an]zuregen, erklärt der Ministerpräsident auch den vorliegenden Gesetzentwurf für einhellig genehmigt. Der Justizminister wird somit ermächtigt, für die Einbringung dieses und der beiden vorbesprochenen Gesetzentwürfe die Ah. Erlaubnis einzuholen.8

VIII. Resolution des mährischen Landtags

VIII. ℹ️ Der mährische Landtag hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember l. J. eine Resolution gefasst, welche im Gegensatze zu den vorgekommenen Kundgebungen für eine föderalistische Ländergruppe der böhmischen Krone, die Aufrechthaltung der staatsrechtlichen Stellung und provinziellen Selbstständigkeit der Markgrafschaft Mähren im unmittelbaren und einheitlichen Länderverband des Kaisertums Österreichs zum Gegenstande hat.9

Der Minister des Innern || || [] Landtagsbeschluss zu []gende Dringlichkeits[] und die den Beschluss [] wiedergebende Eingabe [des] Landeshauptmanns wird [] dem Protokolle beigeschlossen.g

IX. Verleihung der geheimen Ratswürde an den Grafen Adolph Podstatzky-Lichtenstein

IX. ℹ️ Der Minister des Innern wird mit einhelligem Beschlusse ermächtigt, den durch sein patriotisches und wohltätiges Wirken hervorragenden Kämmerer und Komtur des Johanniter-Ordens Grafen Adolph Podstatzky-Lichtenstein Sr. apost. Majestät zur Ag. Verleihung der geheimen Ratswürde || || au. gegen[wärtig] zu halten.10

X. Verleihung der geheimen Ratswürde an den Landeshauptmann Baron Widmann

X. ℹ️ Die Konferenz erteilt über Anregung des Ackerbauministers dem Minister des Innern einhellig die Ermächtigung, für den Freiherrn Adalbert Widmann, welcher bereits zu wiederholten Malen die Würde eines Landeshauptmanns in Mähren bekleidet, das Vertrauen der Bevölkerung und der Regierung genießt, und in seinem patriotischen Wirken die anerkennenswerteste Opferwilligkeit betätigt, die auch seiner sozialen Stellung entsprechende Auszeichnung durch Verleihung der geheimen Ratswürde von Sr. Majestät au. zu erbitten.11

XI. Verleihung des Ritterkreuzes vom Franz-Joseph-Orden an den Med. Dr. Sigmund Liechtenstadt in Odessa

XI. ℹ️ Der Minister des Innern teilt den Entwurf eines au. Vortrags mit, in welchem er über Verwendung des Ministeriums des Äußern || || [] Sr. Majestät [] das Ah. auch in der Fremde [] die Verleihung [] [Ritter]kreuzes vom Franz-Joseph-Orden au. in Antrag zu bringen sich [er]laubt.

Die Konferenz erteilt hiezu einhellig ihre Zustimmung.12

XII. Stellung des Ministers Dr. Unger im Reichsrate

XII. ℹ️ Minister Dr. Unger bringt die Stellung zur Sprache, welche er, dem die Rolle des sogenannten Sprechministers zugefallen ist, bei den Verhandlungen des Reichsrates einzunehmen haben wird.

Er glaubt der Regierung besser zu nützen, || || wenn er seine Reden nur auf das Maß der Notwendigkeit beschränkt. Deshalb gedenke er so wenig als möglich, und nur dann zu sprechen, wenn er hiezu entweder durch einen in offizieller oder vertraulicher Konferenz gefassten Ministerratsbeschluss bestimmt worden ist, oder wenn bei unerwarteter Wendung der Debatte sein Eintreten für nötig gehalten wird und ihm ein diesfälliger Wink von Seite des Ministerpräsidenten zukommt. Die Ressortgegenstände hätten die Ressortminister in der Regel selbst zu vertreten. So fasse er seine Stellung auf. Er stellt die Frage, ob die Konferenz mit dieser Auffassung einverstanden ist. Der Handelsminister bemerkt, dass auch Debatten über einen Ressortgegenstand in Bahnen übergehen können, welche in das Gebiet der allgemeinen Politik einschlagen. Minister Dr. Unger ist bereit || || []. Der Ministerpräsident bei [] es am ratsamsten, wenn die Minister tatsächlich nach Schluss der Debatte [das] Wort ergreifen.

Die Konferenz stimmt den vorstehenden Anschauungen einhellig bei.

XIII. Prager Polizeidirektorsposten

XIII. ℹ️ Der Minister des Innern bringt der Konferenz, anknüpfend an die Mitteilung des Ministerpräsidenten über die Schilderung, welche der nunmehrige Statthalter in Böhmen FML. Baron Koller von den Verhältnissen || || in Prag entworfen, in Erinnerung, wie der letztere einen Wechsel in der Person des Prager Polizeidirektors als eines seiner wesentlichsten Anliegen betont hat.13

Aber nicht bloß der Statthalter, sondern auch der Polizeidirektor, Ritter von Sedlaček selbst, welcher in Prag augenscheinlich allen Mut verloren hat, und einer mit seiner Dienstesaufgabe unvereinbaren, und seiner Stellung wenig anstehenden Stimmung Raum und Ausdruck gibt, dringe entschieden auf seine Abberufung von dem Prager Polizeidirektorsposten. Unter solchen Umständen walte darüber kein Zweifel ob, dass Hofrat Sedlaček als Polizeidirektor in Prag nicht weiter haltbar ist. Die Wahl eines Nachfolgers biete keine Schwierigkeiten dar, da Baron Koller selbst die Aufmerksamkeit auf eine hiezu vollkommen geeignete Persönlichkeit, den Wiener Vizepolizeidirektor Regierungsrat Marx geleitet hat, welcher den Ruf eines vorzüglichen Polizeibeamten || || []. Klaren [] für den mit dem Hof[] [Chara]kter sistemisierten Posten [eines Poli]zeidirektors in Prag den [Regierungs]rat Marx Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen. Schwieriger sei die Frage der mit Sedlaček zu treffenden Verfügung. Er habe in dieser Beziehung Umschau gepflogen, und nach reiflicher Erwägung die Überzeugung erlangt, dass die Unterbringung Sedlačeks auf einen anderen Posten sei es in oder außer Wien, absolut unausführbar ist, ohne dass irgend einem anderen Beamten eine unverschuldete Schädigung zugefügt würde.

|| || Der Minister des Innern gelangt, indem er die obwaltenden Personalverhältnisse näher ausführt, zu dem Schlusse, dass nichts anderes erübrige, als den Polizeidirektor Sedlaček aus Dienstesrücksichten vorbehaltlich seiner weiteren Behandlung in den zeitlichen Ruhestand zu versetzten. Doch möchte er es der Billigkeit entsprechend finden, wenn dem Hofrate Sedlaček bei der Bemessung der Ruhebezüge eine günstigere als die normalmäßige Behandlung zugewendet würde. In dieser Richtung würde er die Gewährung eines weitern Achtels des Aktivitätsgehaltes über die nach den Dienstjahren normalgemäßig entfallende Gebühr als angemessen erachten.

Nachdem die Konferenz in nährerer Diskussion die Unhaltbarkeit des Hofrates Sedlaček auf dem Prager Polizeidirektorposten und die Unmöglichkeit einer entsprechenden Unterbringung desselben im || || [].14

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protkolls zur Kenntnis genommen. Wien, 6. Januar 1872. Franz Joseph.