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Nr. 13 Ministerrat, Wien, 25. Dezember 1871

RS. und bA.; P. Artus; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Auersperg 25. 12.), Lasser 31. 12., Holzgethan 31. 12., Banhans 1. 1., Stremayr 2. 1., Glaser 4. 1., Unger 4. 1., Chlumecký 4. 1., Horst 6. 1.

KZ. 4287 – MRZ. 138

|| || Protokoll des zu Wien am 25. Dezember 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Entwurf der Ah. Thronrede für die feierliche Reichsratseröffnung am 27. Dezember 1871

[I.] ℹ️ Seine k. u. k. apost. Majestät geruhen die Ah. Absicht kund zu geben, in Beziehung auf den Ah. Denselben vom Ministerpräsidenten unter|| || breiteten Entwurf der Thronredea noch einige Punkte zu besprechen, ehe die Schlussredaktion festgestellt würde:1

1) Schiene Sr. Majestät im zweiten Absatz des vorgelegten Entwurfes der Ausdruck des Bedauerns über das die Nichterzielung des angestrebten Friedens verursachende Verhalten vielleicht zu sehr hervorgehoben. Ebenso komme Sr. Majestät auch der Schlusssatz dieses Absatzes doch etwas zu scharf vor. Es würde sich daher folgende Fassung dieses Passus mehr empfehlen: „Meine Geneigtheit, mit Zustimmung des Reichsrates die mit der Staatseinheit verträglichen äußersten Zugeständnisse zu gewähren, vermochte jedoch den erwünschten inneren Frieden nicht herbei zu führen. Indem die Krone die entscheidenden Interessen des Gesamtstaates im Auge behaltend die Ansprüche der einzelnen Länder auf die durch die || || [] der ein[] Länder [] den wich[tigen] [] betreffe [] [treue] Formulierung [] Tatsache, dass [] der [Länder] von [] auf den verfassungs[mäßigen] Weg gewiesen wur[den] [] sich besser für [] auch aus kaiserlichen [].“ []ysierung dieses Pas[sus] würden übrigens Se. Majestät noch der näheren Er[örter]ung anheimzugeben geruhen. Minister Dr. Unger meint, dass, wenn auf das zurückgeblickt werde, was in Böhmen geschehen, wo der Landtag die Reichsratswahl verweigert, somit den Weg nicht betreten habe, welchen Se. Majestät ihn zu weisen geruhten, gegen die von Sr. Majestät angedeutete neue Fassung sich in merito wohl kein Bedenken ergeben würde, insoferne || || der verfassungsmäßige Weg der allein zulässige sei.

2) Se. Majestät haben im 3. Absatz gegen den Eingang nichts zu erinnern, insoferne das vollkommen richtig sei, was darin gesagt wird, nämlich, dass die Regierung aus Männern gebildet worden, welche sämtlich dem Reichsrate angehören. Dagegen geruhen Se. Majestät es doch etwas zu stark zu finden, wenn im weiteren Verlaufe dieses Absatzes von der Befestigung des „erschütterten“ Rechtszustandes als der ersten Aufgabe der Regierung gesprochen werde.

Minister Dr. Unger glaubt, dass das Wort „erschütterten“ entweder ganz wegbleiben könnte, weil „den Rechtszustand zu befestigen“ das auch aussprechen würde, was ausgesprochen werden sollte, oder aber, dass – und das würde er in erster Linie vorzuschlagen sich erlauben – statt „erschütterten“ „verfassungsmäßigen Rechtszustandes zu befestigen.“ || || [] Se. Majestät nichts geruhen []. Se. Majestät geruhen zu [] fünf wo von den di[] die Rede ist zu [] die Formulierung []lichen Entwurfes [] vielleicht doch als eine [] zu präzise erscheine. Der Sachlage mehr zu entsprechen schiene folgende Fassung:

„Die Vorgänge der letzten Zeit haben die Erkenntnis zur Reife gebracht, dass sowie den Landtagen eine selbstständige Tätigkeit (zur Sicherstellung der Landesautonomie) gewährleistet werden muss, es andererseits die Zusammengehörigkeit der Königreiche und Länder erheischt, dass der Reichsvertretung als unmittelbarer Verkörperung des österreichischen Staatsgedankens eine gleiche (oder die volle) || || Selbstständigkeit und eine von den Landtagen unabhängige Bildung und Wirksamkeit gesichert werden. Meine Regierung wird eifrig bestrebt sein, hiefür die Wege zu ebnen, und im richtigen Zeitpunkte unter Wahrung aller vertretungsberechtigten Interessen das Nötige einzuleiten. Inzwischen aber wird ihnen ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher darauf berechnet ist, die Umgehung verfassungsmäßiger Wahlmandate zu verhindern.“2

Der Minister des Innern meint, dass vielleicht die Worte „zur Sicherstellung der Landesautonomie“ wegbleiben könnten, da diese nie in Frage gestellt wurde. Minister Dr. Unger möchte statt „gewährleistet werden muss“ „gewährleistet bleibe“ sagen, weil sonst die Sache sehr bedenklich wäre. Statt „die Umgehung verfassungsmäßiger Wahlmandate zu verhindern“ || || [] um den Miss[] (Wahlmandates) zu [] []minister erlaubt []am zu machen, dass []rauch tatsächlich nicht ver[]et werden könne. Es handle [sich] darum, den Konsequenzen des Missbrauches zu begegnen. Minister Dr. Unger meint, dass mit Rücksicht hierauf sich die Worte: „um diesem Missbrauche zu begegnen“ empfehlen dürften. Nachdem über eine definitive Fassung dieser Stelle zu einem Beschlusse nicht gelangt werden konnte, geruhen Se. Majestät aufzufordern, über diese Sache [noch] nachzudenken.

|| || 4) ℹ️ Zu Absatz 6 geruhen Se. Majestät den Ah. Wunsch auszusprechen, dass die Vorlagen wegen Regelung der Verhältnisse zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt mit dem ministeriellen Programme, wie Se. Majestät dasselbe nach der Ah. mündlichen Kundgebung in der ersten Ministerkonferenz aufgefasst wissen wollen, mehr in Einklang gebracht und so formuliert werde:

„Nicht minder wird ihre Aufmerksamkeit die Regelung einiger Verhältnisse zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt in Anspruch nehmen, welche nötig ist, um die durch die Lösung der Konvention mit dem Heiligen Stuhle entstandenen Lücken in der Gesetzgebung auszufüllen.“

Damit werde eigentlich das gesagt, was das ministerielle Programm ausspreche, während die Fassung des ursprünglichen Entwurfes eine Reihe von Gesetzen in Aussicht zu stellen scheine, deren Notwendigkeit sich nicht bloß als Folge der Lösung der || || [] ganz konform []. []usminister erlaubt [aufmerksam] zu machen, dass [] [in der] letzten Aller[höchsten Thronrede] von der Rege[lung einer] Reihe von Verhältni[ssen] die Rede war, die durch den Entfall der Konvention mit dem [päpst]lichen Stuhle notwendig geworden, in den Worten „Regelung einiger Verhältnisse“ eine Beschränkung würde gefunden werden, welche ausgeschlossen bleiben sollte.3

Übrigens sei in der betreffenden Stelle des ursprünglichen Entwurfes nicht eine Reihe von Gesetzesvorlagen angedeutet, sondern eine Reihe von Verhältnissen, welche infolge des Entfalles der Konvention mit Rom [der] Regelung bedürfen, und das || || entspreche den Tatsachen.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, es sei nur darum zu tun, dass das, was hier in Aussicht gestellt werde, nicht als eine neue Errungenschaft aufgefasst, und überhaupt die angedeutete Aktion nicht mit einem Nimbus umkleidet werde, welcher ihr nicht innewohnt, insoferne es sich um Gesetzesvorlagen gleich anderen handle. Minister Dr. Unger erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass in eben diesem Sinne die kirchlichen Verhältnisse im Absatze 6 nicht in erste Reihe gestellt, sondern den auf den Unterricht bezüglichen Verhältnissen nachgereiht wurden, daher der Gedanke, dass man es mit großen Erwartungen zu tun habe, schon durch die Reihung ausgeschlossen erscheine. Der Ministerpräsident ist ebenfalls der Ansicht, dass alles vermieden werden sollte, wodurch weiter gehende Erwartungen || || []. Se. Majestät geruhen an[zudeuten], dass es sich vielleicht [empfehlen] würde zu sagen: „die Regelung derjenigen Verhältnisse“ usw. Der Kultusminister würde sich dem anschließen, weil dadurch die vollständige Konsequenz mit dem bereits früher in Aussicht Gestellten zum Ausdrucke käme.

Zu Punkt 7 wünschen Se. Majestät über das, was mit „der [Ein]richtung der Staatsanwaltschaft“ angedeutet werden wollte, näher Auskunft zu erhalten. || || Der Justizminister erlaubt sich zu bemerken, dass im Ge[fol]ge der Gerichtsorganisation auch eine Reorganisierung der Staatsanwaltschaft sich als notwendig ergebe, an welcher bereits gearbeitet und welcher von Seite der betreffenden Beamten mit umso mehr Interesse entgegengesehen werde, als durch die Organisation vom Jahre 1853 die Stellung der Staatsanwaltschaft eine minder günstige geworden sei.4 Er verspreche sich eine gute Wirkung von dieser Reorganisation, welche auch insofern vollkommen motiviert erscheine, als an die Staatsanwaltschaft in Hinsicht auf die Presse große Anforderungen gestellt werden müssen.

6) ℹ️ Zu Absatz 8 geruhen Se Majestät zu bemerken, dass Ah. Dieselben gegen eine Vorlage wegen des Verwaltungsgerichtshofes zwar keine Bedenken erheben können, nachdem eine solche Institution in der Verfassung ausdrücklich zugesichert erscheine, dass aber || || []. Minister Dr. Unger führt [nament]lich zwei Ge[] von welchen aus [] erscheine, die Erwähnung des Verwaltungsgerichtshofes in der Thronrede zu umge[hen]. Einmal sei in beiden Häusern des Reichsrates und namentlich im Herrenhause die Regierung wiederholt zur Einbringung einer solchen Vorlage aufgefordert worden und hätten gerade mehrere Mitglieder des jetzigen Ministeriums für diese Aufforderung an die Regierung gestimmt. Diese Minister würden nun in eine schiefe Position geraten, wenn in dieser Richtung nichts geschähe.5 Dann aber haben die Erfahrungen, welche er als Mitglied des || || Reichsgerichtes zu machen in der Lage war, in ihm die Überzeugung befestiget, dass so lange nicht der Verwaltungsgerichtshof ins Leben gerufen wird, das Reichsgericht nicht aufhören werde, Fälle der Verwaltungsjustiz an sich heranzuziehen, wozu das Reichsgericht nach seiner Zusammensetzung gar nicht geeignet sei. Er sei dieser Ausdehnung der Kompetenz des Reichsgerichtes jederzeit entgegengetreten, er sei aber immer überstimmt worden. Namentlich vertreten auch der Präsident Baron Krauss6 das gewissermaßen substitutorische Eintreten des Reichsgerichtes in Verwaltungsjustizsachen. Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass sich jedenfalls eine sehr präzise Grenze für die Kompetenz des Verwaltungsgerichtshofes empfehlen werde. Der Minister des Innern verkennt die großen Schwierigkeiten eines Gesetzes hiefür nicht. Durch das Reichsgericht sei aber die Sache noch schlimmer, da die Zusammensetzung des Reichsgerichtes durchaus keine Gewähr dafür bietet || || [].7

7) ℹ️ Zu Absatz 9 geruhen Se. Majestät Ah. Ihre besondere Befriedigung über diesen auf das Heer und auf die Landwehr sich beziehenden Teil der Thronrede zu erkennen zu geben. Der Passus sei sehr gut.

8) ℹ️ Zu Absatz 12 geruhen Se. Majestät die Fragen aufzuwerfen, ob die Zusicherung der Aufbesserung der Bezüge der niederen Geistlichkeit seitens der Regierung für sich allein zugesichert werden könnte. Sr. Majestät schien das zweifelhaft, [da] doch mit dem Episkopate ein [Ein]vernehmen gepflogen werden || || müsste. Der Kultusminister führt in näherer Erörterung aus, dass bereits durch das Konkordat ausgesprochen worden sei, dass im Wege des Episkopates für eine Verbesserung der Bezüge des unteren Klerus werde Sorge getragen werden. Die Bischöfe haben aber in der Sache nichts getan. Die Regierung wäre in der Lage mittels der Kongruaerhöhung vielleicht ohne Belastung der Finanzen eine Aufbesserung der Bezüge der niederen Geistlichkeit unter Modalitäten zu ermöglichen, welche die Zustimmung des Episkopates entbehrlich machen würden. Übrigens werde auch vom Episkopate eine Maßregel in dieser Richtung als ein allgemeines Bedürfnis anerkannt. Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass eine Vorlage an den Reichsrat allein und ohne Verständigung mit dem Episkopate wohl nicht genügen würde. || || [] Übrigens scheine [] [verfloss]enen Jahre von [] des höheren [] [Abgeord]netenhause [] gestellter [] auf ein Gesetz abzielender Antrag dafür zu sprechen, dass auch vom kirchlichen Standpunkte ein Vorgehen ohne Mitwirkung des Episkopates für möglich und zulässig gehalten werde. Der Ministerpräsident betont die Wichtigkeit der Sache, da auch ihm von mehreren Mitgliedern des Klerus der Wunsch ausgesprochen worden sei, es möge für die niedere Geistlichkeit etwas geschehen. Se. Majestät geruhen darauf aufmerksam zu machen, || || dass die Zusammenstellung der Geistlichen mit den Beamten durchaus nicht passend und der Sachlage nicht entsprechend erscheine, da die niederen Geistlichen vom Staate nicht einfach so wie Beamte behandelt werden können. Keinesfalls würde das einen guten Eindruck machen.

Der Handelsminister erlaubt sich zu bemerken, dass die Sache nur mit Rücksicht auf die Mittel zu erfassen sei. Die Opposition gegen die Verbesserung der Bezüge des niederen Klerus bestehen nur insoweit, als man eine Heranziehung des Vermögens der höheren Geistlichkeit zu diesem Zwecke besorge. Das sei nun nicht in der Absicht gelegen. In so ferne aber nur der Staat die Mittel für diese Aufbesserung beschaffen würde, schiene es auch begründet, dass er in der Sache allein vorgeht. Dem Minister des Innern scheint es ebenfalls begründet, || || []. Minister Dr. Unger wäre [] [den] Satz zur [] Verschiedenheit [] aber in diesem [] wegen der []ischen sächlichen Gliederung besonderen Wert legen müsste.8

9) Zu Absatz 13 geruhen Se. Majestät anzudeuten, dass die Stelle, wo von der Gemeinsamkeit der staatlichen Arbeit als Mittel der Verständigung gesprochen werde, namentlich im Vordersatze etwas schwer verständlich sei und zum Ausspruch aus kaiserlichem Munde nicht ganz passend erscheine. Minister Dr. Unger bemerkt, dass eben eine neue Versöhnungsformel – die Versöhnung durch || || die Arbeit – ausgesprochen werden wollte. Und da schiene es wichtig zu konstatieren, dass, wie der einzelne sich durch Arbeit läutert, sich über Versuchungen, Schlacken und Laster erhebt, so auch die Gesamtheit in der Gemeinsamkeit der Arbeit die Versöhnung der Gegensätze finde. Er hätte geglaubt, dass gerade in unserer Zeit, welche bei den vorwaltenden Trachten nach leichtem Genusse ernster Tätigkeit und beharrlichem Streben so wenig zu gewendet erscheine, es sich empfehlen würde, wenn vom Ah. Thron herab es ausgesprochen würde, dass jeder arbeiten, jeder seine Pflicht erfüllen müsse. Auch gegenüber den sozialistischen Tendenzen schiene es ihm von Bedeutung, wenn die Arbeit in dieser Weise geadelt würde. In wie weit sich dies zu einem Ausspruche aus kaiserlichem Munde eigne, könne er nur der maßgebenden Ah. Entscheidung anheimgeben. || || [] Der Ministerpräsident [] ganze Thronrede allgemein verständlich [] sei, eine Modifikation [oder] Weglassung dieser einzigen schwerer aufzufassenden Stelle [] angezeigt erachten. Minister Dr. Unger gibt zu, dass die ihm in Folge seiner vielen Beschäftigung mit philosophischen Arbeiten nahegelegene Fassung vielleicht etwas Befremdendes habe, er werde daher über eine andere Formulierung nachdenken.

10) Se. Majestät geruhen aufmerksam zu machen, dass wenn in dem unmittelbar folgenden Satze gesagt werde: „dass Se. Majestät es beklagen müssen, || || dass ein Teil der Bevölkerung sich beharrlich weigert, den Boden zu betreten, auf welchem allein eine Verständigung erzielt werden kann“ die Worte „sich beharrlich weigert“ doch etwas zu scharf zu klingen scheine. Mehr entsprechend und das tatsächliche Verhältnis in einer der Würde des Ah. Thrones mehr zu sagenden Weise konstatierend könnte statt „sich beharrlich weigert“ (den Boden zu betreten) gesagt werden: „den Boden noch immer nicht betreten hat“ (auf dem allein etc.) Der Ministerpräsident erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass diejenigen, die an dieser Stelle gemeint seien, den Boden bereits betreten hatten, sich aber jetzt beharrlich weigern, ihn wieder zu betreten. Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass da wohl zwischen den verschiedenen Kategorien der sich weigernden unterschieden werden müsste. Nach einer weiteren Dis|| || [kussion] [] Se. Majestät []maligen Erwägung zu [em]pfehlen geruhten, wird über den Antrag des Ministers Dr. Unger ganz weggelassen.

12) Zu Absatz 14 geruhen Se. Majestät anzudeuten, dass Graf Andrássy eine Änderung des, nach genauer Erwägung mit ihm bereits besprochenen, die auswärtigen Beziehungen betreffenden Passus gewünscht habe, da man jetzt noch nicht so weit sei, um es aussprechen zu können, dass die freundschaftlichen Beziehungen zu den auswärtigen Mächten den Frieden schon ver[bür]gen. || || Auch könnte wenn auf die Sicherung des Friedens allzu sehr appuyiert würde, dies auf die Delegationen in nicht erwünschter Richtung eine Rückwirkung üben. Es werde daher folgende Formulierung empfohlen: „Mit Genugtuung vermag Ich es auszusprechen, dass Meine freundschaftlichen Beziehungen zu den auswärtigen Mächten geeignet sind, die Hoffnung auf die Allen erwünschte Erhaltung des allgemeinen Friedens noch weiter zu befestigen.“

13) Zum Schlussabsatz 15 geruhen Se. Majestät zu bemerken, dass Ah. Dieselben nur einen historischen Skrupel haben, ob gesagt werden könne, dass Se. Majestät das von Ah. Ihren Vorfahren begonnene Werk der Einigung der Völker Österreichs zu vollenden hoffen, nachdem unter den Ah. Vorfahren die Einigung begonnen und weitergebracht wurde, als dies gegenwärtig der Fall. || || [] kommt in die[sem] [Jahr]hundert auf dem Ge[biete] der Verfassung zustande. Von den, die historischen Rechte betonenden Gegnern werden immer nur einzelne Akte früherer erlauchter Regenten für ihre Parteizwecke geltend gemacht, andere bedeutende Akte, welche die Aufrechterhaltung und Förderung der Einigung bezweckten, aber absichtlich ignoriert, wie namentlich ganz mit Stillschweigen übergangen wird, dass weiland Kaiser Leopold II. auf höchst dessen Regierung man sich [von] jener Seite in erster Reihe zu berufen pflegt, bei seinen, frühere Zustände herstellenden || || Verfügungen das Jahr 1764 als Normaljahr aufgestellt hat, wodurch die einheitliche Verwaltung gerettet wurde. Der Verbreitung solcher falscher Auffassungen der Geschichte von Ah. Throne herab entgegenzutreten hätte, wie er glaube, großen Wert.

Se. Majestät geruhen zu gestatten, dass der Passus, wie er beantragt, belassen werde. Nur wäre das Wort „Vorgänger“ durch „Vorfahren“ zu substituieren.

Nachdem Se. Majestät anzuordnen geruhten, dass die nach den Ergebnissen dieser Beratung vorzunehmenden Änderungen stilistisch festgestellt und dass Ah. Denselben ein Exemplar des neu redigierten Entwurfes alsbald in Vorlage gebracht werde, geruhen Se. Majestät die Sitzung zu schließen.9

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 6. Januar 1872. Franz Joseph.