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Nr. 11 Ministerrat, Wien, 19. Dezember 1871

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 19. 12.); Lasser 22. 12., Holzgethan 23. 12., Banhans 23. 12., Stremayr 23. 12., Glaser 27. 12., Unger 24. 12., Chlumecký 27. 12., Horst 28. 12.

KZ. 4285 – MRZ. 136

|| || Protokoll des zu Wien am 19. Dezember 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Vertrauenserklärung der tschechischen Stadt Tobitschau

I. ℹ️ Der Ackerbauminister bringt als interessante Tatsache zur Kenntnis, dass während seines letzten Aufenthaltes in Brünn eine der tschechischen Städte Mährens, || || nämlich Tobitschau, eine Deputation an ihn entsendete, um ihm als Ackerbauminister die Begrüßung und das Vertrauen der Stadt entgegenzubringen.1

II. Entwurf der Ah. Thronrede

II. ℹ️ Der Ministerpräsident ersucht den Minister Dr. Unger den von letzterem vorbereiteten Entwurf der Ah. Thronrede vorzutragen.

Nachdem Minister Dr. Unger den hier in Abschrift beiliegenden Entwurfa vorerst im Ganzen, sodann absatzweise verlesen, und sämtliche Konferenzmitglieder sich mit demselben vollkommen einverstanden erklärt hatten, beschließt die Konferenz den Entwurf in der vorliegenden Fassung Sr. apost. Majestät zur Ag. Genehmhaltung zu empfehlen, worauf der Ministerpräsident dem Verfasser den Dank der Konferenz ausspricht.2

III. Ernennung des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Herrenhauses – Ah. Auszeichnung für den Präsidenten der letzten Session Ritter von Schmerling

|| || [III. ℹ️ Der Ministerpräsident] [] obliege [] bezüglich der [] des Herrenhauses [] [den] au. Vortrag zu erstatten, [] [ihre] Ansichten darüber [] zu wollen.3

Der Minister des Innern [spricht] gestützt auf diese die [Lös]ung der Frage erleichternde Vorbemerkung, die Ansicht [aus,] dass es sich allerdings [emp]fehlen würde, Sr. Majestät den Fürsten Carlos Auersperg als Herrenhauspräsident au. in Antrag zu bringen. Diese Ernennung wäre für das Herrenhaus von doppeltem Werte, da sie zugleich ermöglichen würde, dass die Arbeitskraft, welche Ritter von Schmerling als Obmann von Kommissionen zu entfalten in der Lage ist, dem Hause nicht entzogen wird. Da er aber nicht verkennt, dass in dieser Erklärung des Ritter von Schmerling ein anerkennungswerter Akt der Loyalität || || und Verfassungstreue gefunden werden muss, und da Se. apost. Majestät vielleicht Ah. Selbst geneigt sein dürften, den Anlass geeignet zu finden, um dem Präsidenten Ritter von Schmerling eine Ag. Anerkennung zu Teil werden zu lassen, so würde er sich den Antrag erlauben, der Ministerrat möge an Se. Majestät die au. Bitte stellen, dem Präsidenten von Schmerling bei dieser Gelegenheit ein Merkmal der Ah. Anerkennung Ag. zuwenden zu wollen.

Der Handelsminister schließt sich den Anschauungen des Ministers des Innern an, und glaubt bezüglich des zuletzt gestellten Antrags beifügen zu sollen, dass der Präsident des Obersten Gerichtshofes mehr als 40 Jahre dem Staate dient, und dass, wie er glaube, es nur durch ein Versehen unterlassen wurde, bei Gelegenheit des zurückgelegten 40. Dienstjahres, welche sonst immer ergriffen wird, || || [] [Staats] [] [Anerkennung] [] Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Se. Majestät [] Verleihung einer Ah. Auszeichnung ge[genwärtig] zu halten. Der [] Anlass schiene ihm passend, um das Versäumte [] nachzuholen, dass Se. Majestät au. ge[ruhen] wird, die Verdienste des Präsidenten von Schmerling durch [Ver]leihung des Großkreuzes des Stephansordens Ag. anerkennen zu wollen. Minister Dr. Unger kann die Anträge des Ministers des Innern nur auf das Wärmste unterstützen. Es liege in der Tat im Interesse des Herrenhauses und in jenem seiner Mitglieder, dass wieder ein Mann von der sozialen Stellung und Bedeutung des Fürsten Auersperg die Würde des Präsidenten bekleide, da zu erwarten ist, dass in den Kreisen seiner Standesgenossen die Beteiligung an den Arbeiten || || des Herrenhauses eine viel [leb]haftere sein wird, als wenn eine außerhalb diesen Kreisen stehende Persönlichkeit den Präsidentensitz einnähme. Andererseits könne auch er nur die Bitte äußern, dass es Sr. apost. Majestät gefallen möge, die Verdienste des Ritter von Schmerling Ag. anzuerkennen, die sich derselbe in letzter Zeit, namentlich dadurch erwarb, dass er dem ungarischen Ausgleich nicht nur nicht feindlich entgegengetreten ist, sondern ihn vielmehr entschieden anerkannte, und durch die Übernahme des Präsidiums der Delegation offen kundgegeben hat, dass er mit der gegenwärtigen dualistischen Gestaltung Österreichs durchaus nicht im Widerspruch stehe.

Nachdem der Ministerpräsident die einhellige Annahme der Anträge des Ministers des Innern konstatiert, übernimmt es der Minister des Innern über Ersuchen des Ministerpräsidenten in Anbetracht des nahen Ver|| || [wandtschaftsverhältnisses des Letzteren zu dem Fürsten Carlos [Auersperg] [] [einen] au. [] [Vortrag] des Ministerrates [] in [Vertretung] des Ministerpräsidenten zu zeichnen. Der Minister des Innern [macht] aufmerksam, dass nach der Geschäftsordnung des Reichsrates4 [jenes] Mitglied des Ministerrates, das im Herrenhause das Präsidium einführt, und jenes, welches im Abgeordnetenhause den Alterspräsidenten zur Übernahme des Vorsitzes auffordert, von Sr. apost. Majestät designiert wird.

Die Konferenz beschließt nach dem Antrag des Ministers des Innern, dass für die erwähnte Funktion im Herrenhause der Ministerpräsident, und für jene im Abgeordnetenhause der Minister des Innern au. in Vorschlag zu bringen sei.5

IV. Verteilung der Minister in beide Häuser des Reichsrates bei der Eröffnung

[IV.] ℹ️ Weiter wird über die vom || || Minister Dr. Unger angeregte Frage, welche Minister bei der Eröffnungssitzung des Herrenhauses, und welche bei jener des Abgeordnetenhauses anwesend zu sein haben, nach Antrag des Handelsministers beschlossen, dass die Minister, welche Mitglieder des Herrenhauses sind, in diesem, und jene, welche Mitglieder des Abgeordnetenhauses sind, in dem letzteren der Eröffnungssitzung beiwohnen sollen.6

V. Ernennung neuer Herrenhausmitglieder

V. ℹ️ Der Ministerpräsident beabsichtigt, nach vorausgegangener Besprechung mit den Ministern, zur Ernennung als Mitglieder des Herrenhauses für die Lebensdauer, folgende neun Namen Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen:7

1) Senatspräsidenten Baron Apfaltrern8, 2) Graf Carl Belrupt9, Präses der landwirtschaftlichen Gesellschaft in Vorarlberg, 3) Geheimen Rat Graf Enzenberg10 in Innsbruck, || || [4)] [Ernst] Hartung11 [Feldzugmeister] [5)] Moriz v. Kaiserfeld12, Landeshauptmann in Steiermark [6)] []meister Baron [][7)] Theobald Frh. v. Rizy13, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes [8)] [Maximilian] Rat Graf Vrints14 [9)] [Ober]landesgerichtspräsident [Josef Ritter] von Waser.15

Der Ministerpräsident [bemerkt], es werde vielleicht []len, dass darunter verhältnismäßig viele Justizbeamte [vor]kommen, allein in Anbetracht der zahlreichen Gesetzvorlagen, welche vom Justizminister eingebracht werden, erscheine es sehr wünschenswert, das Herrenhaus mit einigen tüchtigen juristischen Arbeitskräften aufzufrischen. Minister Dr. Unger erlaubt sich, da es sich vielleicht empfehlen dürfte, bei der Ernennung neuer Herrenhausmitglieder auch Triest ins Auge zu fassen, die Aufmerksamkeit der Konferenz auf den Ritter Scrinzi di Montecroce16 zu lenken, ohne jedoch selbst einen Antrag stellen || || zu wollen, da ihm die persönlichen Verhältnisse des Ritters von Scrinzi nicht genug bekannt seien. Der Handelsminister empfiehlt Ritter von Scrinzi als einen der treuesten österreichischen Staatsbürger, der für seine österreichische Gesinnung manchen unangenehmen Moment in Triest erleben musste, auf das Wärmste. Er fügt bei, dass Scrinzi durch seine Verwandtschaft in Beziehungen mit höheren Adelskreisen steht, sich in sehr günstigen Vermögensverhältnissen befindet, wiederholt durch Ordensverleihungen ausgezeichnet wurde, Mitglied des Abgeordnetenhauses und der Delegation war, und mit den maritimen Verhältnissen vertraut, für das Marinebudget wirksam eingetreten ist. Der Minister des Innern unterstützt die Einbeziehung des Ritter von Scrinzi in die Liste der Vorzuschlagenden. Derselbe habe schon in früheren Zeiten stets als einer jener || || [] [Regierung] [] [welche] man [] fragen in Landes[angelegenheiten] [] zu zählen ge[]. [] eigentlich italieni[] in Triest der Art [] gewann, dass diese gegenwärtig nicht mehr österreichisch Gesinnte ge[nannt] werden kann und darf, [] wenn auch noch immer, wohl unter den Italienern als [] ziemlich zahlreiche österreichische Partei gänzlich eingeschüchtert und traue sich nicht hervorzutreten. Scrinzi war der letzte, der seiner österreichischen Gesinnung halber den Stadtrat verlassen musste.17 Wenn erwogen wird, dass Triest dermal im Herrenhause eigentlich nur durch den bejahrten Freiherrn von Reyer18 vertreten ist, der seiner Kränklichkeit wegen nur selten an den Beratungen teilzunehmen vermag, wenn ein Wert darauf gelegt wird, dass Triest vertreten sei, und wenn durch eine Kundgebung, dass || || man sich von den Anhängern des österreichischen Prinzips nicht abwendet, eine Wirkung in Triest erzielt werden will, so könne er die Berufung Scrinzis in das Herrenhaus nur befürworten. Die Familienverhältnisse desselben seien ihm nicht näher bekannt, doch habe er nie etwas Nachteiliges gehört.

Nachdem auch der Ackerbauminister die Berufung des Ritter von Scrinzi in das Herrenhaus empfiehlt, spricht sich die Konferenz einhellig für die Aufnahme desselben in den Sr. Majestät zu erstattenden Vorschlag aus. Bei der Abstimmung über die oben benannten neun Persönlichkeiten werden auch diese einhellig genehm gehalten.19

VI. Gemeindestatut der Stadt Marburg

VI. ℹ️ Der Minister des Innern wird ermächtigt, das vom steiermärkischen Landtage beschlossene || || [] [Gemeindestatut der Stadt Marburg], nach [] hoben worden [] die ablehnende []iessung [] vom 8. [Juni 1871] zur Ah. [Genehmigung] zu unter[breiten].20

VII. Gesetzentwürfe betreffend die Bezüge und den Rang der technischen und nautischen Professoren und die Anrechnung der Dienstzeit beim Übertritt technischer Professoren an eine Universität

VII. ℹ️ Der Unterrichtsminister [beantragt] Se. Majestät um die Ag. Bewilligung zu [bitten], die in der letzten Session zum vollen Abschluss gelangten zwei Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung der Bezüge und des Ranges der technischen und nautischen Professoren, und die Anrechnung der Dienstzeit bei dem Übertritte technischer Professoren an eine Universität als Regierungsvorlage im Reichsrat wieder einbringen zu dürfen. Die Konferenz erteilt hiezu ihre Zustimmung.21

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 30. Dezember 1871. Franz Joseph.