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Nr. 612 Ministerrat, Wien, 4. November 1871 - (PDF)

RS. und bA.; P. Weber; VS. Holzgethan; BdE. und anw. Holzgethan (4. 11.), Scholl (8. 11.), Grocholski (10. 11.), Wehli (11. 11.); außerdem anw. Kubin (bei I und II).

KZ. 3783 – MRZ. 119

|| || Protokoll des zu Wien am 4. November 1871 um 6 Uhr abends abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Finanzministers Freiherrn v. Holzgethan als Vorsitzenden des Ministerrates.

I. Schluss des böhmischen Landtages - (PDF)

I. ℹ️ Der Leiter des Ministeriums des Innern Sektionschef Freiherr v. Wehli teilt zwei Telegramme des provisorischen Statthalters in Böhmen Grafen Chotek mit, aus welchen hervorgeht, dass die heutige || || Sitzung des böhmischen Landtages, in welcher das Ah. Reskript vom 30. Oktober 1871 zur Verlesung kam, ruhig vor sich gegangen ist. Das Ah. Reskript wurde einer dreißiggliedrigen Kommission überwiesen und die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch den 8. anberaumt1. Nach verlässlichen Notizen des Statthalters wird die Kommission die Nichtbeschickung des Reichsrates beantragen und der Landtag diesen Antrag annehmen2. Freiherr v. Wehli beabsichtigt, den Statthalter telegrafisch aufzufordern, die etwa im vertraulichen Wege zu erzielenden Nachrichten über den Verlauf der Kommissionsarbeiten und über das voraussichtliche Resultat derselben sofort zur Kenntnis zu bringen und bringt den weiter in dieser Angelegenheit einzuhaltenden Vorgang zur Beratung3. Nach seinem Erachten wäre, nachdem der Oberstlandmarschall beauftragt worden ist, || || noch den sehr nahe bevorstehenden Schluss der Session anzukündigen und da die nächste Sitzung am 8. November stattfindet, bis zu diesem Tage mit der Schließung zu warten, an diesem Tage aber unter allen Umständen ohne Rücksicht auf das Resultat der Sitzung den Schluss auszusprechen. Der Statthalter hätte an demselben Tage unter Berufung auf den bezüglichen Ah. Auftrag dem Landtage den Sessionsschluss bekannt zu geben.

Dem Vorsitzenden schiene es mit Rücksicht darauf, dass über das Resultat nach Inhalt der Telegramme kein Zweifel obwaltet, die Konferenz somit über diese Frage heute ebenso gut unterrichtet ist, als sie es am 8. November sein wird, passender, den Sessionsschluss einige Tage vorher zu bestimmen, damit der Landtag sich darnach zu richten in der Lage sei und ihm der Vorwand zu der Rekrimination benommen werde, die Tätigkeit des || || Landtages sei mitten in den Beratungen abgeschnitten worden. Er würde es sogar vorziehen, die Session um einen Tag zu verlängern, somit den Schluss für den 9. November zu bestimmen, wäre aber dafür, dies jetzt schon auszusprechen. Der Landesverteidigungsminister schließt sich dieser Ansicht an.

Minister Ritter v. Grocholski dagegen vertritt die Meinung, dass heute der Schluss noch nicht auszusprechen, sondern die vom Statthalter zu gewärtigenden weiteren Auskünfte, mit deren Abverlangung er einverstanden ist, abgewartet werden. Sobald man positiv wissen wird, welchen Antrag die Dreißigerkommission beschlossen hat, könne die Weisung erteilt werden, am 8. zu schließen; sollte man aber das Resultat vorher nicht erfahren, dann müsste die Session noch um einen oder zwei Tage verlängert werden.

Der Vorsitzende ist in Anbe|| || tracht der drängenden Zeitverhältnisse gegen jeden Vorschlag, der eine Verschleppung seitens des Landtags ermöglichen könnte. Eine vorausgehende Ankündigung durch den Statthalter involviere zugleich die Rücksicht gegenüber dem Landtage und dem Oberstlandmarschall. Er beantragt, nach Einholung der Ah. Genehmigung dem Statthalter zu eröffnen, der böhmische Landtag sei über Ah. Auftrag mit 8. November zu schließen, wovon derselbe vorläufig dem Oberstlandmarschall die geeignete Mitteilung zu machen habe.

Minister Ritter v. Grocholski ist wohl mit der Schließung des Landtages selbst einverstanden, bleibt aber in Betreff des Zeitpunktes der Bekanntgebung bei seiner früher geäußerten Ansicht, da es ihm für die Klärung der Verhältnisse und für die Aktion der künftigen Regierung besser || || scheint, den Schluss nicht auszusprechen, bevor der Landtag zu einer Schlussfassung gelangt ist. Auch würde er wünschen, dass die Berufung auf einen Ah. Auftrag, so lange es nicht über allen Zweifel erhaben ist, dass nicht doch noch eine Verlängerung der Landtagssession um einen oder zwei Tage notwendig wird, aus dem Spiel bleibe.

Ministerialrat Kubin erlaubt sich zu bemerken, dass, nachdem die Sitzung für den 8. November schon anberaumt ist und ein anderer Gegenstand, der den Landtag beschäftigen könnte, nicht vorliegt, der Landtag genötigt sein wird, sich mit der Frage zu befassen, daher eine Verschleppung, wenn sie auch in der Absicht des Landtages läge, nicht zu besorgen ist. Über den voraussichtlichen Antrag der Kommission walte kein Zweifel mehr ob, in der Landtagssitzung werde es sich nur um mehr oder weniger Illustrationen desselben handeln. || || Die Bestimmung des Schlusses empfehle sich nicht nur als eine Rücksicht für den Oberstlandmarschall und den Landtag, sondern sie hätte auch zur Folge, dass sich die Redner kürzer fassen, wäre somit jedenfalls ein Gewinn.

Der Leiter des Ministeriums des Innern konformiert sich mit dem Antrage des Vorsitzenden, der durch den Beitritt des Landesverteidigungsministers zum Beschlusse erwächst4.

II. Frage in Betreff der Einleitung direkter Reichsratswahlen oder Auflösung des Landtages in Böhmen - (PDF)

II. ℹ️ Der Vorsitzende des Ministerrates bringt die Frage zur Besprechung, ob, wann und welche Einleitungen in Betreff direkter Reichsratswahlen in Böhmen zu treffen wären.

Der Leiter des Ministeriums des Innern erlaubt sich zu bemerken, dass mit der Lösung dieser hochwichtigen und für ein Interimistikum sehr heiklen Frage vielleicht einige Tage || || zugewartet werden könnte, um für das künftige Ministerium nicht ein bindendes Präjudiz zu schaffen. Es handle sich darum, ob der böhmische Landtag aufgelöst werden soll, oder ob sein Fortbestand beschlossen wird. Im ersteren Falle müsste zu Neuwahlen für den Landtag, im zweiten bei bloßer Vertagung oder Schließung der Landtagssession zur Einleitung direkter Reichsratswahlen geschritten werden. Dies sei eine Frage sehr ernster Erwägung. Sie hänge nicht bloß mit jener über die Behandlung der andern Landtage zusammen, sondern sei auch vom Gesichtspunkte der wichtigen Konsequenz ins Auge zu fassen, dass im Falle der Nichtauflösung der aus dem jetzigen Landtag gewählte Landesausschuss, wenn er im Amte bleibt, der kommenden Regierung kaum konvenieren, wenn er aber, was wahrscheinlich ist, zurücktritt, die große Verlegenheit bereiten würde, || || [] Verwaltung der [] Angelegenheiten kein Organ vorhanden, daher die Notwendigkeit gegeben wäre, hiezu Regierungsorgane zu bestellen, eine Vorkehrung, für welche bisher eine Exemplifikation noch nicht vorgekommen ist. Für den Fall aber, dass man sich für die Auflösung des Landtages und die Einleitung von Neuwahlen entscheidet, müsse man sich das voraussichtliche Ergebnis der letzteren vergegenwärtigen. Die Meinungen seien in dieser Beziehung verschieden; während man einerseits ein gleiches Resultat vorhersehen will, besteht andererseits die Ansicht, dass es möglich sei, eine andere Zusammensetzung des Landtages, wie sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen erwünscht scheint, zu erzielen. Im ersteren Falle wäre die Zeit verloren, indem dann dennoch zu direkten Reichsratswahlen geschritten, somit ein doppelter Wahlakt vorgenommen werden müsste. Im entgegengesetzten Falle aber wäre weniger Zeit verloren, noch eine || || Verlegenheit in Betreff des Landesausschusses vorhanden. Dazu komme die Rücksicht für die Gleichmäßigkeit des Verfahrens gegenüber dem böhmischen und den übrigen Landtagen. Bei diesen Umständen würde er es für bedenklich halten, dem künftigen Ministerium mit einem diesfälligen Beschlusse vorzugreifen.

Der Vorsitzende hebt hervor, wie sehr die Zeit drängt, um die zur regelmäßigen Fortführung des Staatshaushaltes unerlässliche Einberufung des Reichsrates im Dezember d. J. zu ermöglichen. Daran müsse alles gesetzt und dürfe nicht ein Tag verloren werden. Die Sache sei zu dringend, um sie von dem so problematischen Ergebnis von Landtagsneuwahlen in Böhmen abhängig zu machen. Die Erzielung eines böhmischen Landtages, der den Reichsrat beschickt, könnte nur gehofft werden, wahrscheinlich sei sie nach früher bereits gemachten Erfahrungen nicht. || || [] der daraus [] würde, könne man []aussetzen. Er glaube, dass die Reichsratsbeschickung seitens Böhmens nur im Wege der direkten Wahlen unter Anwendung des sogenannten Notwahlgesetzes möglich ist5.

Der Leiter des Ministeriums des Innern bemerkt, die Zusammensetzung des böhmischen Landtages hänge bei Einleitung von Neuwahlen ganz von der Haltung des Großgrundbesitzes ab. Die voraussichtlichen Wahlergebnisse aus den Gruppen der Landgemeinden und Städte seien bekannt, es handle sich nur um die Einwirkung auf den Großgrundbesitz, der den Ausschlag gibt. Und da habe es sich schon mehrmale gezeigt, dass der Großgrundbesitz willfährig ist, das zu tun, was ihm von Ah. Stelle angedeutet wird. Diese Erfahrung sei in Böhmen und Mähren wiederholt ge|| || macht worden6. Er glaube, dass die Regierung auch heute den Ausfall der Neuwahlen im Großgrundbesitz in der Hand haben kann, wenn sie will und die Mittel anwendet, die ihr zu Gebote stehen.

Der Vorsitzende weiset darauf hin, dass er leider schon zweimal die gegenteilige Erfahrung mitgemacht habe. In beiden Fällen seien ungefähr dieselben Gründe für die Auflösung geltend gemacht und die Möglichkeit der Einwirkung auf den Großgrundbesitz in Rechnung gezogen worden, in beiden Fällen aber habe sich ein entgegengesetztes Resultat herausgestellt.

Minister Ritter v. Grocholski berichtigt vorstehende Bemerkung dahin, dass der Herr Vorsitzende die angedeutete Erfahrung nur einmal mitgemacht habe. Nur einmal, seit der Herr Vorsitzende Mitglied des Ministeriums || || [] im Jahre 1870 [] Landtag aufgelöst [] und in diesem Falle seien nicht jene Einleitungen getroffen worden, wie sie jetzt getroffen werden könnten. Er müsse mit aller Entschiedenheit der vom Leiter des Ministeriums des Innern ausgesprochenen Ansicht das Wort führen, dass die in Rede stehende Frage nicht jetzt zu entscheiden, sondern der künftigen Regierung vorzubehalten ist. Entweder werde die neue Regierung in sehr kurzer Zeit gebildet sein, und dann wäre ihren Beschlüssen nicht vorzugreifen, oder es werde in wenigen Tagen die Hoffnung auf eine rasche Neubildung des Ministeriums schwinden, dann müsste sich die gegenwärtige Regierung als ein Provisorium für längere Dauer ansehen und allerdings zu einem Beschlusse gelangen. Die Ansicht, ein neugewählter böhmischer Landtag || || werde dieselbe Zusammensetzung haben wie der gegenwärtige, sei ebenso berechtigt wie die entgegengesetzte. Der für die Neubildung des Ministeriums in Aussicht genommene Baron Kellersperg kenne das Land genau, da ihm zweimal die Leitung desselben anvertraut war7. Wenn Baron Kellersperg die neue Regierung bilden wird, werde er nach seiner persönlichen Kenntnis der Verhältnisse entscheiden können und dafür auch die Verantwortung übernehmen. Es sei nicht abzusehen, warum man der künftigen Regierung irgendwie die Hände binden soll.

Der Vorsitzende bemerkt, er sei weit entfernt, darauf zu bestehen, dass über die Frage der direkten Wahlen heute entschieden wird. Einige Tage könne immerhin zugewartet werden, sollte sich aber bis zum 8. || || [] Nation []en so [] seiner Ansicht [] Ministerium zu einer []ung kommen. Für diesen Fall müsste er aber ersuchen, dass vorläufig alles vorbereitet werde, was zur augenblicklichen Anordnung und schleunigen Durchführung der direkten Reichsratswahlen in Böhmen erforderlich ist.

Ministerialrat Kubin erlaubt sich zu bemerken, es sei alles so vorbereitet, dass, sobald die Ah. Entschließung herabgelangt, die weitere Anordnung das Werk einer halben Stunde bildet. Zur Durchführung der direkten Wahlen selbst werde nach den gemachten Erfahrungen ein Zeitraum von nicht ganz fünf Wochen benötigt.

Der Vorsitzende konstatiert als Beschluss der Konferenz, mit der Entscheidung über || || die Einleitung direkter Reichsratswahlen in Böhmen einige Tage zu warten, einstweilen aber alle Vorbereitungen zu treffen, damit die eventuelle Anordnung ohne Verzug vor sich gehen kann8.

III. Enthebungsgesuch des provisorischen Statthalters in Böhmen Grafen Bohuslav Chotek - (PDF)

ℹ️III. Der Leiter des Ministeriums des Innern Freiherr v. Wehli eröffnet, dass heute das Gesuch des provisorischen Statthalters von Böhmen Grafen Chotek um Enthebung von seiner Mission und um Gestattung, in seine frühere diplomatische Karriere zurückkehren zu dürfen, bei dem Herrn Vorsitzenden des Ministeriums eingelangt ist9.

Freiherr v. Wehli glaubt, dass das Enthebungsgesuch des Grafen Chotek durch die gegenwärtigen Verhältnisse vollkommen begründet ist. Er beantragt, selbes Sr. Majestät mit || || [], Ah. [] geruhe die [] des Grafen Chotek []men und das Ministerium zu ermächtigen, wegen Wiederübernahme desselben in den diplomatischen Dienst und wegen Entlastung des Budgets der politischen Verwaltung von den auf dasselbe übernommenen bedeutenden gesandtschaftlichen Funktionszulagen des Grafen Chotek mit dem Reichskanzler das Einvernehmen zu pflegen. Für die Wiederbesetzung des Statthalterpostens wäre gegenwärtig kein Vorschlag zu erstatten, sondern hätte der Vizepräsident Ritter v. Riegershofen, welcher die Statthalterei durch längere Zeit ausgezeichnet geleitet hat, die einstweilige Leitung wieder zu übernehmen.

Die Konferenz erklärt sich mit diesen Anträgen einverstanden10.

IV. Gesetz für Istrien über die Herstellung und Erhaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen - (PDF)

IV. ℹ️ Der Leiter des Ministeriums || || des Innern beabsichtigt, den vom Istrianer Landtage einer gleichmäßig allen Landtagen gemachten Regierungsvorlage konform beschlossenen Gesetzentwurf über die Herstellung und Erhaltung von Zufahrtsstraßen zu den Stationsplätzen der Eisenbahnen Sr. Majestät mit dem au. Antrag auf Erteilung der Ah. Sanktion vorzulegen11.

Nach Vorlesung des Gesetzentwurfes, wornach die Konkurrenz für derlei Zufahrtsstraßen dem Lande und den Bezirken mit Ausschluss jeder Inanspruchnahme des Staatsschatzes obliegt, bemerkt Minister Ritter v. Grocholski, er sei zwar prinzipiell dagegen, dass die Eisenbahnzufahrtsstraßen den Charakter von Gemeinde- oder Landesstraßen haben sollen; sie seien vielmehr schon aus militärischen Rücksichten eminent Reichsstraßen, wenn aber ein || || [] übernehmen [] nichts dagegen.

Der Leiter des Ministeriums des Innern gibt zu erwägen, welche Lasten daraus für den Staat erwachsen müssten, wenn alle Zufahrtsstraßen zu den unzähligen schon bestehenden und fortwährend zuwachsenden Bahnstationen auf das Straßenärar übernommen werden sollten. Deshalb sei im Ministerium des Innern bei Verfassung der Regierungsvorlage prinzipiell entschieden worden, dass der Staatsschatz von der Konkurrenz für derlei Straßen frei zu bleiben hat. Man könne es nur willkommen heißen, wenn die Länder sich zur Übernahme herbeilassen.

Der Landesverteidigungsminister wäre als Landtagsabgeordneter übereinstimmend mit Minister Ritter v. Grocholski im Interesse der Gemeinden auch gegen dieses || || Prinzip, zumal die Entfernungen der Stationen von den bestehenden Kommunikationen mitunter sehr bedeutend sind. Nachdem aber der Landtag so beschlossen hat, sehe er gleichfalls keinen Anlass entgegenzutreten.

Die Konferenz stimmt somit einhellig für die Erwirkung der Ah. Sanktion12.

V. Erwirkung des Franz-Joseph-Ordens für den Rechtskonsulenten der Donau-Regulierungskommission Dr. Franz Ponfickl - (PDF)

V. ℹ️ Der Leiter des Ministeriums des Innern bittet um die Ermächtigung, für den der Donauregulierungskommission als Rechtsanwalt beigegebenen, in jüngster Zeit vom Finanzministerium der Staatsschuldendirektion als Sekretär zugewiesenen Finanzprokuratursbeamten J. U. Dr. Ponfikl, welcher seit dem Bestande der Donauregulierungskommission die schwierigen und umfassenden Rechtsgeschäfte derselben in ausgezeichnetster Weise besorgt, || || [] Grund[] mit dem [] durchgeführt hat, die Ah. Anerkennung durch Verleihung des Ritterkreuzes vom Franz-Joseph-Orden bei Sr. Majestät au. in Antrag bringen zu dürfen.

Der Landesverteidigungsminister unterstützt diesen Antrag, zumal ihm aus früheren Verhandlungen der Donauregulierungskommission die Schwierigkeiten bekannt sind, mit denen man zu kämpfen hatte. Minister Ritter v. Grocholski stimmt gleichfalls bei.

Der Vorsitzende erklärt, nicht entgegentreten zu wollen, obwohl er das formale Bedenken hatte, dass nach dem bisherigen Rangverhältnis des Dr. Ponfikl als Finanzprokuraturskonzipist, welches bei der Bemessung des Grades der Ah. Anerkennung in Betracht zu kommen || || hätte, das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu hoch gegriffen sein dürfte. Doch glaube er, dass man sich in Anbetracht der exzeptionellen Stellung eines Rechtskonsulenten der Donauregulierungskommission über dieses formale Bedenken hinaussetzen kann.

Der Leiter des Ministeriums des Innern erhält sonach einhellig die erbetene Ermächtigung13.

[Ah. E. Ich] habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 21. November 1871. Franz Joseph.