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Nr. 447 Ministerrat, Wien, 28. September 1870 - (PDF)

RS. fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes II, Ava., HM. Präs. 91/1872 .

P. Stransky; VS. Potocki; anw. Taaffe, Tschabuschnigg, Holzgethan, Petrinò, Stremayr.

KZ. 3535 – MRZ. 141

[I. fehlt]

II. Behandlung jener Landtagsgesetze rücksichtlich deren Sanktionierung kein Anstand obwaltet - (PDF)

II. ℹ️ Der Minister des Innern bringt zur Sprache, dass das frühere Ministerium den Minister des Innern ermächtigt habe1, jene Landesgesetze, rücksichtlich deren Sanktionierung nichts entgegenstand, ohne Vortragserstattung im Ministerrate zur Ah. Sanktionierung anzutragen. Er stellt demnach den Antrag, der Ministerrat dürfte sich bestimmt finden, von der Vortragserstattung nachbenannter Angelegenheiten Umgang zu nehmen und ihn ein für alle Mal ermächtigen, bei Sr. Majestät in jenen Fällen auf die Ah. Genehmigung anzutragen, in welchen kein Anstand obwaltet und nicht die besondere Wichtigkeit des Gegenstandes die spezielle Beratung erheischt:

Zuschläge ℹ️ zu den lf. Steuern und andere Auflagen zur Bestreitung von Gemeinde-, Bezirks-, Konkurrenz- und Landesbedürfnissen;

Bewilligung von Taxen für Aufnahme in den Gemeindeverband oder Verleihung des Bürgerrechtes;

Bewilligung ℹ️ von Kommunalanlehen;

Veräußerung, ℹ️bleibende Belastung oder Verpfändung des Gemeinde- oder Landeseigentums;

Trennung ℹ️ oder Zusammenlegung von Gemeinden;

Mautbewilligungen ℹ️.

Die Konferenz erteilt dem Minister des Innern die bezügliche Ermächtigung über Antrag des Finanzministers mit dem, dass bei Steuerzuschlägen und Mautbewilligungen die bezüglichen Erledigungen dem Finanzministerium zur Einsicht ante expeditionem mitzuteilen sind2.

[III.-V. fehlt]

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 10. Oktober 1870. [Franz Joseph].