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Nr. 307 Ministerrat, Wien, 3. Jänner 1870 – Protokoll I - (PDF)

RS. fehlt; Abschrift unterzeichnet von Taaffe Ava, Ministerratsprotokolle . Teilnehmer und Tagesordnung: Ava., Ministerratsprotokolle, Tagesordnungen; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1869.

P. Weber; VS. Taaffe; anw. Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.

KZ. 131 – MRZ. 1

I. Haltung der Regierung in der Adressdebatte - (PDF)

[I.] ℹ️ Taaffe ersucht den Handelsminister, das Ergebnis der aus Anlass der Differenzen im Ministerium in den letzten Tagen vor sich gegangenen Besprechungen zur Kenntnis der Konferenz zu bringen1.

Plener relationiert, er sei, wie bekannt, bei Sr. Majestät und in dem Falle gewesen, Sr. Majestät jene Punktationen zu unterbreiten, die von der Regierung in Betreff ihrer Haltung in der Adressdebatte zu beobachten wären, wenn Se. Majestät darauf beharrte, dass die Ah. Entscheidung über die Demissionsgesuche der Minister nicht gegenwärtig, sondern erst nach der Adressdebatte erfolge2. Se. Majestät habe beschlossen, dass sich Plener und Taaffe ins Einvernehmen setzen, weil über einige Punkte Aufklärungen notwendig geworden sind. Dieses Einvernehmen habe stattgefunden und sei dabei folgendes hervorgetreten. Die Überreichung der Demissionsgesuche sämtlicher Minister ist jedenfalls in den Adressverhandlungen als eine Tatsache mitzuteilen. Es handelt sich aber darum, welche Antwort man zu erteilen hat, wenn um die Motive der Demissionsgesuche gefragt würde. Das Missliche einer Darlegung der Motive ist nicht zu verkennen, weil der Konflikt esklatieren und der Adressausschuss gewissermaßen zum Schiedsrichteramte herausgefordert würde, während doch die obwaltenden Differenzen ein Internum des Ministeriums bilden. Es wären daher keine Motive mitzuteilen, vielmehr über die Schwierigkeit durch die Erklärung hinwegzukommen, dass die Entscheidung jetzt in den Händen Sr. Majestät liege und von den Ministern in dem Augenblicke, in dem sie der Ah. Entscheidung entgegensehen, nicht gefordert werden könne, sich in die Aufstellung eines Programmes einzulassen. Diese Erklärung wäre von Taaffe zu geben, nachdem selbe vorher der Zustimmung des Ministerrates unterzogen sein wird. Bezüglich der bei der Adressdebatte zu machenden Mitteilung über die Ah. gefasste Willensmeinung, vor der Vorlage der Adresse keinen Ministerwechsel eintreten zu lassen, wurde von Sr. Majestät nicht für gut erachtet, dass der Zeitpunkt der Vorlage der Adresse ausdrücklich angeführt werde, vielmehr wünschte Se. Majestät, es möge in Bezug auf die Krone die allgemein gehaltene Fassung gewählt werden, dass Se. Majestät im gegenwärtigen Augenblicke sich nicht zu einer Entscheidung über die Demissionsgesuche bewogen, sondern anzuordnen fanden, dass die Minister [die Geschäfte] bis zur Ah. Entscheidung fortzuführen haben. Gleichzeitig hat Se. Majestät über die Bitte der fünf Minister mündlich die Zusicherung zu erteilen geruht, dass, wenn auch in dem diesfalls an Taaffe ergehenden Handschreiben der Zeitpunkt der Adressvorlage nicht ausgesprochen wird, Se. Majestät diesen Zeitpunkt jedoch zur Schlussfassung jedenfalls zu wählen geruhen werden.

Was die Wahlreform anbelangt, so haben es die Herrn der Majorität nötig gefunden, ein genaueres Eingehen in die Details bei der Adressdebatte zu umgehen und die in der Konferenz vom 10. Dezember 1869 befohlene reservierte Haltung zu beobachten, zumal letztere mit dem betreffenden Passus der Thronrede ganz übereinstimme. Die größte Differenz der Meinungen besteht, wie die Minister der Majorität aus dem Memoria der Minorität ersehen haben, in der Frage der Verfassungsrevision. Sie bildet eigentlich den Kernpunkt der Schwierigkeiten. Auch in dieser Beziehung wird sich die Regierung reserviert zu halten haben. Dieselbe Haltung wird in Angelegenheiten der galizischen Resolution zu beobachten sein3. Andere Angelegenheiten, als z. B. der dalmatinische Aufstand4, werden nach ihrem speziellen Charakter besprochen und die nötigen Aufklärungen von dem Ressortminister gegeben werden müssen. Die Majorität geht weiter von der Voraussetzung aus, dass nicht nur sie, sondern auch die Minister der Minorität mit dem Ministerpräsidenten bei der Verhandlung der Adressausschüsse zu erscheinen haben werden. Endlich wurde von der Majorität als Bedingung der einstweiligen Fortführung der Geschäfte bemerkt, dass die leider bis in die neueste Zeit fortgesetzten Verhetzungen in den mit der Pressleitung in Verbindung stehenden Blättern unterbleiben, damit die bestehenden Differenzen nicht noch mehr zugeschärft, in weitere Kreise nicht nur Zündstoff gebracht und dadurch Anfragen in den Ausschüssen und unangenehme Situationen für die Regierung fortgeführt werden. Diese Punkte habe Plener als Organ der Fünf mit Taaffe besprochen, der mit denselben einverstanden war anerkennend, dass die Lage für die Regierung sehr schwierig sein wird, dass aber, nachdem Se. Majestät beschlossen hat, vor der Feststellung der Adresse keinen Ministerwechsel eintreten zu lassen, ein einstweiliges Palliativ nicht unausweichlich ist. Es erübrige noch zu bemerken, dass, wenn man im Ausschuss doch zudringlich in Fragen würde, man keine Antwort ohne Ministerratsbeschluss zu geben habe, um die Differenzen nicht gar zu sehr zu manifestieren.

Berger bemerkt, die Minorität habe in ihrer Denkschrift ihre sofortige Demission erboten. Se. Majestät haben die Bitte so wie dem Gesuche der Fünf nicht zu willfahren befunden. Hiedurch sei für beide Teile eine Zwangslage geschaffen. Er sei mit den vorgetragenen Vorschlägen einverstanden, nur finde er einen Punkt nicht berührt, der von größter Wichtigkeit sei und zu einer besonderen Erklärung nötigen werde. Die Minister können den Eiertanz, wie verabredet worden, aufführen, aber nicht ebensolche Choreografen sitzen im Abgeordnetenhause. Er könnte die Namen der Personen nennen, die täppisch eingreifen und die Minister der Minorität der Verfassungsuntreue, des Verrates zeihen werden. Nun sei es der Majorität gut bekannt, dass die Minorität nicht eine Haarbreite weit die Verfassung verlassen habe. Er stelle daher den Antrag, die Vereinbarung zu treffen, dass wenn die Drei nicht früher ihre Entlassung erhalten, sondern alle Minister die Adressdebatte mitnehmen müssen, und wenn ein derartiger Vorwurf gegen die Drei erhoben wird, ein Mitglied der Fünf die Erklärung gebe, dass alle acht Minister in ihren Tendenzen auf dem Boden der Verfassung stehen und nicht in Betreff der Verfassung, sondern nur in Bezug auf gewisse zu verfolgende Zwecke und Richtungen abweichender Meinung sind. Sollte diese Vereinbarung nicht getroffen werden, so würde er von Sr. Majestät für seine Person nochmals die Demission begehren.

Giskra kann es nun beklagen, dass Se. Majestät Sich nicht bestimmt gefunden habt, über die Gesuche der Minister früher als nach Feststellung der Adresse zu entscheiden. Nach seiner Ansicht könne dieses nur zum Nachteile der Krone ausschlagen, weil in dem Augenblicke als der Zustand des Kabinetts sich manifestiert, nicht die Regierung, sondern die Kammer ihr Votum aussprechen und in die Aktion eintreten, die Regierung aber dieser gegenüber passiv dastehen wird. Sein Pflichtgefühl gebiete ihm aber, sich der Anordnung des Monarchen zu fügen. Er könne nicht wirklich auf spezielle Tatsachen oder Rücksprachen gestützt sagen, dass von einem oder dem anderen Abgeordneten die Darlegung der Motive der Demissionsgesuche unzweifelhaft verlangt werden wird. Ein solches Verlangen könne in jeder Kammer von jedem Gliede derselben mit Recht gestellt werden. Es werde nicht angehen, bloß zu erwidern, dass die Gründe nicht angegeben werden können. Einem politischen Charakter stehe es nicht an, die Angabe der Gründe seiner Handlungsweise zu verweigern. Er halte dafür, dass es angemessen wäre, die Motive auszusprechen, aus welchen die Demission begehrt worden ist. Dadurch würde auch der Wunsch des Dr. Berger, eine Erklärung über die Verfassungstreue zu erhalten, erfüllt werden. Ihm scheine es etwas sonderbar, dass ein Minister den Anwalt eines anderen machen solle.

Hasner erklärt, dass von einem Gliede der Fünf niemals der Vorwurf gegen die Drei erhoben wurde, dass sie nicht verfassungsmäßig vorgehen wollen. Ihm erscheine es am angemessensten, dass, falls die Frage in der Kammer gestellt und die Regierung zu einer Erklärung gezwungen würde, diese von Taaffe in dem Sinn zu geben wäre, die Differenz bestehe nicht darin, dass eine Fraktion des Kabinetts etwa die Verfassung aufheben wollte, sondern darin, was zu erzielen ist.

Dr. Herbst findet den Gegensatz der Ansichten in einem Moment, das er vor Monaten geahnt und ausgesprochen, nämlich in der Frage, ob zu einer Auflösung des Landtages geschritten werden soll. Die Auflösung desselben sei ein Recht der Krone, wäre aber in diesem Augenblicke nach konstitutionellen Prinzipien nur unter der Voraussetzung möglich, dass von der Krone ein Systemwechsel beabsichtigt würde. Außerdem wäre sie, solange eine Übereinstimmung der Krone mit den Vertretungskörpern vorhanden ist, nicht korrekt. Dann müsse aber die Regierung abtreten, die sich zu dem Systemwechsel nicht bequemen will. Ohne diese Begründung ließe sich eine Antwort nicht geben. Er glaube übrigens nicht, dass eine Frage gestellt werden wird, weil sie zwecklos wäre, da eine Regierung, die bloß provisorisch die Geschäfte führt, keine politischen Erklärungen abzugeben hat. Es könnte sich nur um etwaige Erklärungen einzelner Mitglieder der Regierung handeln, die ganze Regierung könne keine Erklärung geben. Von Personen, die politischen Takt besitzen, werde eine solche Frage, die nur bei maßloser Indiskretion möglich ist, nicht ausgehen und unbedeutenden Personen brauche man nicht zu antworten.

Taaffe erachtet, dass der nicht zu verkennenden Schwierigkeit nur dadurch entgegengewirkt werden könne, wenn alle acht Minister in den Abgeordnetenkreisen, auf die sie Einfluss haben, diesen dahin geltend machen, dass jede derartige Frage unterbleibe. Im Verkehr mit einzelnen, denen ja ohnehin bekannt sei, wie die Majorität und wie die Drei des Kabinetts denkt, könne man immerhin Mitteilungen über die Lage machen, ihnen aber nahe legen, dass es unter den obwaltenden Verhältnissen dem Ministerium eine große Verlegenheit bereiten würde, von der Ministerbank aus im Namen der Regierung Auskunft zu geben.

Berger ergreift das Wort zu folgender Erklärung: „Ich bedauere, missverstanden worden zu sein. Ich habe keine Anwaltschaft in Anspruch genommen und bin immer noch Mannes genug, mich selbst zu vertreten. Wenn ich für den Fall, dass die Minorität verfassungswidriger Tendenzen, ja des Verrates beschuldigt würde, von der Majorität ein Zeugnis verlangt habe, so geschah es deshalb, weil der Beschuldigte für sich selbst nur ein guter Zeuge ist und weil, wenn die Erklärung von Taaffe gegeben werden sollte, mit Hohngelächter geantwortet werden würde. Wenn behauptet wird, es könne keine solche Frage gestellt werden, so vermöchte ich die Redner mit Namen zu nennen, die so sprechen werden, wie in den betreffenden Presseorganen geschrieben worden ist. Auf politischen Takt ist nicht zu zählen; die Kammer zählt ein Dutzend Mitglieder, denen politischer Takt ganz und gar abzusprechen ist. Wenn die Majorität erklärt, sie gehe auf meinen Vorschlag nicht ein, so enthalte ich mich jeder Diskussion über die Vereinbarung, bitte Se. Majestät um meine sogleiche Entlassung und erkläre, dass ich mich von nun an aller weiteren Teilnahme an den Verhandlungen des Ministerrates entschlage.“ Nach dieser Erklärung verlässt Berger den Sitzungssaal.

Hierauf gibt Giskra Nachstehendes zu Protokoll: „Es ist von keinem Minister, weder im Ministerrate noch anderwärts dem geehrten Vorredner oder einem anderen Gliede der Minorität des Kabinetts irgend ein Vorwurf gemacht worden, dass dieselbe den Boden der Verfassung verlassen wolle. Wenn Zeitungsblätter derlei Anschauungen zu Tage gefördert haben, so ist dieses eben eine Sache der Zeitungen gewesen und ich kann für mich und, wie ich überzeugt bin, für meine, die im Augenblick die Majorität bilden, die entschiedene Erklärung abgeben, dass von einem Mitgliede der Majorität der Vorwurf eines verfassungswidrigen Vorgehen von Seite der Minorität in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, in irgend einer Zeitung jemals gemacht oder veranlaßt worden ist. Wenn daher auf den Antrag des Herrn Unterrichtsministers, dass anläßlich einer derartigen Bemerkung der Herr Ministerpräsident die Güte haben wolle, eine entsprechende Erklärung abzugeben, nicht eingegangen würde, so könnte ich es nur sehr bedauern; bin aber überzeugt, dass Graf Taaffe sich bei allen Mitgliedern des Hauses einer solchen persönlichen Hochachtung erfreut, dass man ihm nicht nur nicht mit Hohngelächter begegnen, sondern seiner Äußerung vollen Glauben beimessen würde. Ich kann daher auch in Abwesenheit des Ministers Berger nur die Bitte stellen, dass im Falle eine Frage vorkäme, der Ministerpräsident die Güte haben möge, eine Erklärung in dem besprochenen Sinn abzugeben.“

Brestel sieht die Ursache des Dissenses in den abweichenden Ansichten über den Weg, auf welchem der Verfassung allgemeine Anerkennung zu verschaffen ist. Mit einer solchen Erklärung wäre auch ausgesprochen, dass das Ziel ein gleiches ist und dass daher von einer Beschuldigung wegen Verfassungsverletzung nicht die Rede sein kann.

Potocki bemerkt, dass die reservierte Haltung, die Se. Majestät angeordnet, eine Notwendigkeit ist. Wenn man dieses fest im Auge behält, so könne die anstandslose Durchführung der Erörterung gewürdigt werden. Er sei gleich Herbst der Überzeugung, dass von Seite der Abgeordneten ein Drängen nicht zu besorgen sei.

Taaffe erklärt, dass, wenn er ermächtigt ist, im Namen des Kabinetts eine Erklärung abzugeben, er bitten müsse, dass, falls von irgendeiner Seite ein Zweifel erhoben würde, dann ein Minister der Drei für diese Erklärung eintrete. Es sei kein Zweifel, dass über gewisse Fragen Differenzen im Ministerium bestehen. Se. Majestät habe den Wunsch auszusprechen geruht, dass die Minister vorläufig im Amte verbleiben. Die Minister haben zu prüfen gehabt, ob sie diesem Ah. Wunsche nachkommen können. Sobald sie darüber einig sind, dass ihr Verbleiben möglich ist und sobald auch über den einzuhaltenden Vorgang eine Einigung erzielt ist, müsse jeder Minister, ob er den Fünf oder den Dreien angehöre, für die Vereinbarung einstehen. Werden die Drei angegriffen, so sei es natürlich, dass die Fünf für sie eintreten. Im Abgeordnetenhause selbst sei dieses allerdings nicht zu erwarten, wohl aber im Ausschusse. Wenn dieser Fall eintritt, werde er es für seine Pflicht halten, das Wort zu ergreifen; aber ebenso rechne er darauf, dass wenn die Drei in nicht parlamentarischer Weise angegriffen werden sollten, die Fünf es für eine Pflicht der Selbstachtung der Regierung erachten werden, abwehrend einzutreten.

Hasner, Herbst erklären unter Zustimmung aller Konferenzmitglieder, dass jeder Zweifel in der Erklärung des Grafen Taaffe von Seite des Gesamtministeriums als eine Beleidigung der Regierung zurückgewiesen werden müsste, da ja alle Minister dem Ah. Wunsche Sr. Majestät folgend noch als Gesamtministerium fungieren.

Taaffe resümiert schließlich das Ergebnis der Beratung wie folgt: Im Falle als in Betreff der Demission eine Frage gestellt würde, ist zu erklären, dass alle Minister ihre Demission gegeben, Se. Majestät aber Sich die Entscheidung vorbehalten und die Minister beauftragt haben, bis dahin die Geschäfte fortzuführen5. Sollten die Motive verlangt werden, so ist darüber hinweg zu gehen und bloß zu [unleserliches Wort], dass sämtliche Minister auf dem Boden der Verfassung stehen und nur über den Weg der Durchführung Differenzen herrschen. Was den Dalmatinischen Aufstand betrifft, sei es natürlich, dass er als Ressortminister die nötigen Mitteilungen machen werde, dass er aber, soferne die getroffenen Maßregeln auf Beschlüssen der Konferenz beruhen, vollkommen berechtigt sei, sich auf selbe zu beziehen. In Betreff der in Anregung gebrachten Konferenzbeschlüsse, welche einzelnen Erklärungen im Laufe der Adressdebatte voranzugehen hätten, erscheine es selbstverständlich, dass Vereinbarungen anzustreben sind, da bei im Vorhinein gesicherter Majorität von eigentlichen Beschlüssen nicht wohl die Rede sein könne. Bezüglich der Wahlreform wird eine reservierte Haltung zu beobachten sein. Dasselbe gilt bezüglich der Verfassungsrevision.

Herbst bemerkt in letzter Beziehung, es könne immerhin erklärt werden, dass dies der Kernpunkt der Meinungsverschiedenheit ist.

Auf die Frage Giskras, was zu sagen wäre, wenn geforscht würde, worin sie bestehe, erwidert Taaffe, dass dann zu erklären sei, dass dem Hause das Gesamtministerium, nicht aber eine Fraktion gegenüber stehe, das nicht in der Lage sei, Fraktionsäußerungen abzugeben. Was die galizische Resolution anbelangt, so wurde die Ansicht ausgesprochen, dass dieselbe in der Adressdebatte keine Schwierigkeiten bieten werde, worauf Potocki erklärt, dass wenigstens von Seite der Polen keine Schwierigkeit zu besorgen sei6.

Taaffe schließt die Konferenz mit dem Bemerken, dass er es entsprechend findet, Dr. Berger zur Zurücknahme seines heutigen Schrittes zu bewegen, der nur in seinem krankhaften und reizbaren Zustande begründet ist7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 25. Jänner 1870. [Franz Joseph].