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Nr. 269 Ministerrat, Wien, 11. Oktober 1869 – Protokoll II - (PDF)

RS. fehlt; Abschrift mit dem Vermerk Hietzing, am 18. Oktober 1869. Montag nachts. Ava., Ministerratsprotokolle . Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1869 .

P. Weber; VS. Taaffe; anw. Plener, Hasner, Giskra, Herbst, Brestel, Berger; abw. Potocki.

KZ. 3311 – MRZ. 109 – .

Protokoll II des zu Wien am 11. Oktober 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Stellungnahme der Regierung zum böhmischen Landtage - (PDF)

[I.] ℹ️ Der Justizminister nimmt wegen der bevorstehender Abreise einiger Konferenzmitglieder zum böhmischen Landtage Anlass, die Notwendigkeit hervorzuheben, dass die Minister sich über die böhmischen Verhältnisse, insbesonders über die neuestens auftauchende Frage einer möglichen Auflösung des böhmischen Landtages verständigen und sich über das außerordentlich Bedenkliche einer solchen Maßregel, die sich nur scheinbar als eine zum Ausgleich führende Brücke empfehle, vollkommen klar machen. Er hält diese Verständigung für umso notwendiger, als die im böhmischen Landtage ohnehin vorhandene Beunruhigung, wie ihm heute durch ein Gespräch mit zwei böhmischen Landtagsabgeordneten bekannt wurde, durch die Auslassung der als offiziös geltenden Organe der Presse auf das höchste gesteigert worden ist1. Der Justizminister hält sich angesichts dieser Verhältnisse für verpflichtet, die Angelegenheit zur Sprache zu bringen, hat seine Anschauungen darüber niedergeschrieben, und ersucht, selbe, indem er sie zur Vorlesung bringt und sodann zu Protokoll niederlegt, ernster Erwägung unterziehen zu wollena,2.

Der Handelsminister kann es nur ersprießlich finden, wenn jeder in dieser wichtigen Frage offen Farbe bekennt und wenn den Konferenzmitgliedern Gelegenheit geboten wird, einerseits dem Ministerpräsidenten ihre Anschauungen zu eröffnen, andererseits von ihm zu erfahren, was seine Meinung ist. Er billigt die vom Justizminister gelieferte Darstellung über die Sachlage, welche den Ansichten entspricht, die auch er auszusprechen Gelegenheit hatte. Die Wahrnehmungen des Justizministers über die Stimmung in den verfassungstreuen Kreisen könne er nur bestätigen, ebenso, dass die Presse jenes Moment ist, das am meisten verstimmend gewirkt hat. Gleiche Äußerungen wie dem Minister Herbst von böhmischen Abgeordneten seien ihm gestern von einem schlesischen Deputierten gemacht worden. Er wisse wohl, dass die alte Presse nicht mehr Regierungsblatt ist, dieser Umstand sei aber nicht bekannt, und das Auftreten der Presse in den letzten Tagen gelte entschieden als Symptom einer in maßgebenden Kreisen eingetretenen Wendung, einer Schwenkung in der Politik. Es sei höchst wünschenswert, dass zur Beruhigung der Verfassungsfreunde etwas geschehe, das geeignet ist, die öffentliche Meinung zu berichtigen. Was die Frage der Landtagsauflösung betrifft, welche der Justizminister, gleich in medias res eintretend, zur Erwägung gebracht, so sei auch er, der Handelsminister, der Überzeugung, dass das eine Maßregel von der weittragendsten Bedeutung wäre. Die Auffassung, die sie in der tschechischen Partei fände, könnte keine andere sein, als dass die Regierung eine andere Majorität wünsche als bisher. Diese Auffassung wäre eine ganz natürliche, denn eine Auflösung des Landtages kann nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn die Regierung selbst ihr Programm ändert und daher eine andere Majorität haben will. Die Maßregel käme der tschechischen Partei sehr erwünscht, denn ihr würde aller Wahrscheinlichkeit die Majorität zufallen. Da der verfassungstreue Großgrundbesitz, wenn er nicht vollkommen klar darüber wäre, dass die Landtagsauflösung keinen Wechsel, sondern nur einen Versuch bedeutet, die bisher fern gebliebenen Tschechen in den Landtag zu bringen, sich verletzt fühlen und an den Wahlen nicht beteiligen dürfe.

Nach der Ansicht des Handelsministers würde ein solcher Schritt nur durch einen ganz besonderen Grund gerechtfertigt erscheinen können; ein solcher wäre, dass der tschechischen Partei wirklich eine Brücke geöffnet würde, auf welcher sie in das Verfassungsleben wieder einzutreten vermöchte. Ein solcher Schritt könnte aber nur dann unternommen werden, wenn er in vollkommener Übereinstimmung mit der Verfassungspartei und insbesondere bei voller Überzeugung des Großgrundbesitzes von der verfassungstreuen Absicht der Regierung geschehe. Im entgegengesetzten Falle wäre er eine Untreue der Regierung gegen die eigene Partei, welche letztere in einer Weise verstimmt würde, dass hievon die bedenklichsten Folgen besorgt werden müssten. Der föderalistische Geist des böhmischen Landtages würde sich durch die Schaffung der gleichen Majorität im Reichsrat weiter in den letztern verpflanzen und die föderalistische Gestaltung Österreichs wäre unausbleiblich, welche er für den Bestand der Monarchie für entschieden verderblich halten würde. Allerdings werde gesagt, es gebe ja in Böhmen mehr Tschechen als Deutsche, die Verfassung kennt aber nicht eine Wahl nach der Kopfzahl, sondern wahre die Majorität der Interessen. Durch das Aufgeben des verfassungstreuen Großgrundbesitzes aber würde eine Anomalie in die natürliche Interessensvertretung Böhmens gebracht. Er wiederhole, dass nur dann zu einer Auflösung des Landtages geschritten werden könnte, wenn sich die Regierung für die Wiederwahl des verfassungstreuen Großgrundbesitzes versichert halten könnte. Ob eine Schwenkung der Politik, welche die Interessen der deutschen Bevölkerung preisgibt, nicht das bisherige treue Ausharren der Deutschen erschüttern würde, und zwar zum entschiedenen Nachteil des Reiches und der Krone, glaube er nicht auseinandersetzen zu sollen. Dies seien seine Anschauungen, soweit es sich um die Generaldebatte über das Votum des Justizministers handelt, in dem die Spezialbesprechung der einzelnen Punkte wohl noch vorbehalten erscheint.

Der Unterrichtsminister erklärt sein volles Einverständnis mit den Auseinandersetzungen des Dr. Herbst. Die Minister haben diese Ansichten im Grunde schon bei andern Gelegenheiten ausgesprochen, der Moment sei aber von so entscheidender Wichtigkeit, dass es notwendig werde, sie mit aller Entschiedenheit zum Ausdrucke zu bringen. Man solle sich über den Begriff des Ausgleiches vollkommen klar machen. Im Jahre 1867 seien Schritte zum Ausgleich durch Konzessionen der Verfassungspartei an die slawische Partei geschehen, man sei dabei an einer Grenze angelangt, dass, wenn es sich nun um weitere Konzession handelt, von welcher man eine Befriedigung der Gegner erwartet, man entweder über die Konsequenzen eines solchen Ausgleiches nicht klar ist, oder wenn man darüber im Klaren ist, sich mit Bewusstsein dem Föderalismus in die Arme wirft. – Die Konsequenzen müssen zum Föderalismus zur Auslösung führen. Man könne darüber im Zweifel sein, welches Schicksal die Monarchie erwarte, wenn das föderalistische System zur Geltung käme; die Ansicht der Minister sei, dass er den Untergang der Monarchie zur Folge hätte. Wer den ersten Schritt dazu tut, möge auch die Verantwortung für den letzten auf sich nehmen. Er, Unterrichtsminister, könne die Hand dazu nicht bieten. Was die Presse anbelangt, so sei er erschrocken über deren Auslassungen in den letzten Tagen. Er wisse zwar nicht, in welchem Verhältnisse „Die Presse“ zur Regierung stehe, allein der Zusammenhang mit dem „Fremdenblatte“, der Umstand, dass die Regierung selber nicht wisse, woher diese Inspirationen kommen, kompromittiere sie ihrer eigenen Partei gegenüber. Der Ministerrat müsse eine Pressleitung in die Hand bekommen3. Es sei im gegenwärtigen Augenblicke geboten, mit aller Entschiedenheit und Energie zu handeln, und um so handeln zu können, müsse man der Bevölkerung zeigen, dass die Regierung im vollen Einklange steht, und deshalb seien die Anträge des Dr. Herbst vollkommen begründet.

Der Minister des Innern entscheidet in der vorliegenden Frage zwei Momente, die Presse und die eigentliche Situation. In Betreff der Presse habe er an einem Orte bereits sein Befremden über die zu Tage getretenen Erscheinungen ausgesprochen und sich Mühe genommen, auf den Grund zu kommen, inwieferne Inspirationen von einer anderen Seite ihre Ursache gewesen wären. Man wisse, dass die „Allgemeine Zeitung“ mit der Regierung in solcher Verbindung stehe, dass darin nichts Raum findet, was nicht eine Favorisierung seitens der Regierung genießt4. Es sei ihm in Abrede gestellt worden, dass die Regierung einen Einfluss genommen, und er habe keinen Grund, an der Wahrheit dieser Erklärung zu zweifeln. Tatsache sei, dass die Lösung der alten „Presse“ von der Regierung noch unbekannt, der Zusammenhang des neuen „Fremdenblattes“ mit der Regierung aber bekannt ist, und dass äußerlich die Meinung besteht, es sei nicht bloß ein Schwanken, sondern eine Schwenkung der Regierung eingetreten. Dass in dieser Beziehung etwas geschehen muss, habe er bereits ausgesprochen und er wiederhole entschieden, dass dieser Zweifel in der öffentlichen Meinung nicht belassen werden darf. Sofern es sich nicht um diese Nebenfrage, sondern um die Hauptsache, die politische Frage handelt, sei er des Erachtens, dass es wohl möglich sei, Konzessionen in eine oder der andern Richtung zu machen, aber immer nur auf dem Boden und im Rahmen der Verfassung, dass bezügliche Anträge entgegenzunehmen seien, wenn sie von der anderen Seite gemacht werden, dass es aber ein unverantwortlicher Fehler wäre, wenn die Regierung selbst an die Vernichtung dessen ginge, auf das sie ihren Eid geleistet, wenn sie das, was schon gewonnen, in Frage stellen und aus bloßer Konnivenz für die Herrschsucht der Tschechenführer opfern wollte.

Gegenwärtig sei weder ein Subjekt noch ein Objekt eines Ausgleiches gegeben, das Subjekt fehlt, denn mit Journalisten unterhandle eine Regierung nicht, es mangle aber auch ein Objekt, weil das ziellose Leugnen dieser Partei vorläufig jede Verständigung unmöglich macht5. Die Partei habe kein Ziel als das der Negation, sie anerkenne keine Landesvertretung, keine Reichsvertretung, keine Regierung, keine Dynastie, sie anerkenne nur, was ihr zu Gesicht steht. Mit einer solchen Partei könne die Regierung gar nicht negoziieren, ohne ihren Pflichten untreu zu werden. Es sei dieses aber auch nicht notwendig, denn die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage werde Österreich noch überdauern. Was den Weg anbelangt, den die Journale bezeichnen, von welchen er noch nur annehmen wolle, dass sie bloß Elukubrationen Einzelner wiedergeben, so sei die Idee eine höchst unglückliche. Was wolle man mit der Auflösung des Landtages erzielen? Gewiss einen andern. Ist man dessen sicher, dass derselbe nicht die Prinzipien der Reklamation annimmt? Man hätte darin wohl ein Subjekt, aber kein Objekt der Verhandlung, denn das Objekt ist die Negation, das Chaos. Die Föderation sei der Ruin Österreichs, eine Zerlegung des Staates in Portionen, bestimmt für diejenigen, denen es gefällig ist, sich mit ihnen zu bereichern. Es sei seine innerste Überzeugung, dass die Föderation zu diesem Ende führt, und dazu werde er nimmer die Hand bieten.

Der Finanzminister spricht gleichfalls seine Zustimmung zu der Denkschrift des Dr. Herbst aus. Wenn man ein Ziel verfolgt, so müsse man darüber im Klaren sein, ob man die Mittel zur Durchführung besitzt. Ist dies nicht der Fall, so sei jeder Schritt nutzlos, ja schädlich. Die Frage, ob eine Verständigung wünschenswert sei, käme gar nicht zu erörtern, dieses sei selbstverständlich. Ein andres sei es mit dem Wege, den man einzuschlagen hat, und ob nicht derjenige, den man in der Intention, das Ziel zu erreichen, betreten, gerade der entgegengesetzte war. Die verschiedenen Versuche, die man bisher als von Organen der Regierung ausgehend angesehen hat, hatten immer dasselbe Resultat. Sie führten zu nichts, aber sie stärkten die Hoffnung der Gegner und entmutigten die Freunde. Wären alle diese Versuche unterlassen und die Zeit allein als heilendes Mittel erkannt worden, so würde man jetzt in einer besseren Position stehen als damals. Nur wenn jede Hoffnung für die Gegner vollkommen ausgeschlossen ist, werden sie geneigt sein, andere Wege zu gehen.

Man dürfe nicht glauben, dass die Gegner bloß einen Ausweg suchen, nachdem sie sich verrannt haben. Die Position eines Führers, der eine Partei begründet, bringe es mit sich, dass er sich durch das, was er gesprochen und getan, trotz eintretender besserer Einsicht gebunden sieht. Auf die, er wisse nicht woher angeregte Frage der Landtagsauflösung übergehend, bemerkte er, dass wenn die Neuwahl unbeirrt erfolgt, derselbe Zustand gegeben sein würde, der heute vorhanden ist. Wenn aber die Opposition dadurch, dass ein Teil des verfassungstreuen Großgrundbesitzes sich fernhält, zur Majorität gelangt, werde dadurch etwa die Verfassung anerkannt sein? Die Führer der Opposition müssten ihrer Partei gegenüber die Wahl in den Reichsrat perhorreszieren. Dadurch würde eine schlimmere Position geschaffen als durch die Perhorreszierung des Eintrittes in den Landtag, es würde jeder geordnete Zustand in Österreich total in Frage gestellt. Niemand könne sagen, es werde dann zur Verständigung kommen, gerade das Gegenteil würde geschehen. Es würden Ansprüche à la Ungarn erhoben werden, und im Falle äußerer Komplikationen stände teilweise die Existenz auf dem Spiele.

Wenn man von einem Ausgleiche spricht und nicht die Gegner an sich herankommen lassen, sondern an sie herantreten will, so müsse man ein bestimmtes Programm haben. Es gebe aber heute niemanden, der sagen kann, auf dieser oder jener Basis sei eine Verständigung möglich. Und eben deshalb sei es unklug, von einem Ausgleich zu reden, der Staatsmann müsse wissen, was er will, er dürfe nicht à la recherche de l’inconnu ausgehen. Die Ereignisse in Ungarn seien lehrreich. Hat man bei den Ausgleichsversuchen vom Jahre 1861, ja vom Jahre 18656, im Entferntesten sich vorgestellt, was jetzt daraus geworden ist und was noch werden wird? Denn man sei noch nicht am Ende der Dinge. Jetzt sei die Situation nicht zum Ausgleiche angetan. Man müsse ruhig abwarten, jede Gehässigkeit vermeiden, sich immer bereit erklären, auf Verhandlungen einzugehen, wenn sie angeboten werden. Alles andere aber würde unbedingt als Zeichen der Schwäche angesehen werden, Beunruhigung und Gefahren herbeiführen und die Lage nur verschlimmern. Wären gewisse Punktationen vorhanden, dann könnte die Landtagsauflösung in Frage kommen, sie könnte aber immer nur der Schluss, aber nicht der Anfang des Ausgleiches sein. Rücksichtlich der Presse fügt er bei, es erübrige nichts anderes, als dass das Ministerium seine eigenen Organe habe; das Publikum müsse distinguieren können, was von der Regierung ausgeht.

Der Minister Berger bemerkt, er habe seit seiner Rückkehr vom Urlaub in Folge seines leidenden Zustandes auf die Pressleitung nur den geringsten Einfluss genommen. Er erklärt in feierlicher Weise und auf Ehrenwort, dass er in keiner der hier besprochenen Fragen weder selbst einen Artikel geschrieben, noch veranlasst oder inspiriert habe. Insofern gegen die Pressleitung Vorwürfe erhoben werden, müsse er sie daher von sich zur Gänze abwälzen. Es sei übrigens ein Irrtum, wenn das bedeutendste der Blätter, die „Presse“, für ein offiziöses Blatt ausgegeben wird. Die Presse sei seit vielen Wochen ganz unabhängig und behandle die böhmische Frage deshalb im gegnerischen Sinne, um eben ihre Unabhängigkeit dadurch zu dokumentieren Die Regierung könne nicht im geringsten Einfluss auf sie nehmen. Die „Allgemeine Zeitung“ habe allerdings einzelne offiziöse Korrespondenzen, wer aber jene über Böhmen geschrieben, wisse er nicht7. Im Ganzen könne man sie nicht als offiziöses Blatt ansehen. Das „Neue Fremdenblatt“ habe einen oder zwei ganz unbedeutende Artikel in dieser Frage gebracht; in welchem Sinn sie geschrieben waren, gehe daraus hervor, dass gerade die alte „Presse“ dagegen polemisiert habe. Was die Ausgleichsverhandlungen betrifft, bezüglich welcher in der Denkschrift der Name des Grafen Chotek genannt wird, so sei ihm nicht bekannt, wer den Grafen zu solchen Verhandlungen autorisiert habe. Aber er könne die Überraschung nicht verhehlen, welche die Anträge der Denkschrift ihrer Gesamtheit nach in ihm hervorgerufen. Vor allem sei eine Bekämpfung der Auflösung des böhmischen Landtages nicht am Platze, sie wäre es, wenn jemand im Ministerrate einen solchen Antrag bereits gestellt hätte. Dies sei nicht der Fall gewesen.

In Betreff der Haltung in der böhmischen Frage im ganzen genommen, müsse er erklären, dass er mit der diesfalls fortan eingehaltenen und weiter einzuhaltenden Politik der Regierung nicht einverstanden sei, und dass, wenn sämtliche Anträge, wie sie in der Denkschrift des Dr. Herbst gestellt und durch die Ausführungen der Sprecher erläutert wurden, zum Beschlusse erwachsen sollten, ihm, um jeder weiteren Verlegenheit des Ministeriums zu begegnen, nichts erübrigen werde, als zu tun, was er bereits vor einigen Wochen aus Gesundheitsrücksichten getan, nämlich Se. apost. Majestät au. um die Enthebung vom Amte zu bitten8. Er sei nämlich nicht einverstanden, dass die Regierung jede Anbahnung eines Ausgleiches ihrerseits zu unterlassen habe, vielmehr sei er von der Überzeugung durchdrungen, dass die Regierung, wenn sie diese Haltung fortan beobachtet, samt der Verfassung an der böhmischen Frage zugrunde gehen werde. Er sei kein Föderalist und wolle kein aus locker aneinanderhängenden Körpern mit gesonderten Regierungen zusammengesetztes Österreich, sondern er wünsche eine Gesamtverfassung der westlichen Reichshälfte inklusive Galiziens. Er habe aber auch die Überzeugung, dass die Tschechen bei zweckmäßigem und klugem Vorgehen auf dem Boden der Gesamtverfassung in den Landtag zu bringen sein und dass sie dort ihre die Erweiterung der Landesautonomie bezweckenden Anträge auf Grund des § 19 der Landesordnung und im Sinne derselben stellen werden9. Dies sei keine aus subjektiven Phantasmagorien gebildete, sondern aus dem Verkehr mit hervorragenden Tschechenführern hervorgegangene Überzeugung.

Der Ministerpräsident sieht sich, nachdem in Betreff der Pressleitung Dr. Berger den Sachverhalt auseinandergesetzt hat, in der Lage, gleich auf die Sache selbst zu übergehen. Er schickt voraus, dass er sich, was die Frage der Rätlichkeit oder Nichträtlichkeit einer Auflösung des Landtages betrifft, da diesfalls von niemandem ein Antrag gestellt worden, sondern bloße Zeitungsartikel von dem Werte anderer häufig in den Journalen auftauchenden Notizen dieser Art vorliegen, nicht veranlasset gefunden haben würde, sich darüber auszusprechen, wenn er hiezu nicht direkt vom Handelsminister v. Plener aufgefordert worden wäre. Auch er, Taaffe, halte die Auflösung des Landtages für eine außerordentlich weitgreifende und wichtige Maßregel, zu welcher die Regierung sich nicht entschließen darf, so lange sie sich nicht bewusst ist, damit große und glänzende Resultate zu erzielen. Der Handelsminister habe es aber als notwendig bezeichnet, vorher mit der Verfassungspartei diesfalls in Verkehr zu treten, ihr die Gründe auseinanderzusetzen und sie gewissermaßen aufzufordern, die Regierung hierin zu unterstützen. Mit dieser Modalität könnte er sich, als zu keinem Ziele führend, nicht einverstanden erklären. Es wären dann nur zwei Fälle denkbar; entweder die Partei geht nicht ein und verweigert die Zustimmung, oder aber sie findet die Motive zutreffend, stimmt bei und die Regierung schreitet zur Auflösung. Der erste Fall könnte der Regierung unmöglich angenehm sein, aber weder in dem einen noch in dem anderen Fall ist etwas erreicht; denn die bloße Auflösung, selbst mit Zustimmung der Verfassungspartei, ist noch kein Resultat. Ihm scheine die Bedingung der Auflösung darin zu liegen, dass die Regierung in der Lage sei zu sagen, sie befinde sich im Besitz von Garantien, dass die tschechische Opposition im Falle der Auflösung des Landtages den neuen Landtag beschicken werde.

Keiner der Kollegen habe ausgesprochen, er wolle keine Aussöhnung. Der Wunsch nach derselben sei als etwas Selbstverständlichen bezeichnet worden. Nur über das „Wie“ des Erzielens sei man verschiedener Ansicht. Auch er glaube nicht, dass die Regierung die Initiative zu ergreifen habe, weil das Objekt fehlt. Der Minister des Innern habe ganz richtig gesagt, eine konstitutionelle Regierung könne nur mit Repräsentativkörper in Verhandlung treten. Daran anknüpfend ziehe der Ministerrat den Schluss, man müsse somit die Möglichkeit schaffen, dass die Opposition in den Repräsentativkörper trete. Diese Möglichkeit müsse in einer Weise herbeigeführt werden, dass die Verfassung nicht verletzt wird. Es handle sich darum, den Modus hiezu zu finden, und dieses Problem möchte er den Kollegen zu lösen geben. Soviel er von der Stimmung in Erfahrung gebracht habe, sei die gegenwärtige Situation eine nicht ungünstige. Die Tschechen, ungeachtet des Wahlsieges nichts weniger als mutbeseelt, weil sie sehen, dass keine Verlegenheit durch auswärtige Komplikationen zu erwarten steht. Die Bemerkungen des Finanzministers über die Erfahrungen an dem ungarischen Ausgleich seien sehr beachtenswert; allein, ihm scheinen sie die Lehre zu liefern, dass die Zeit zu benützen ist, so lange man billigen Kaufs zum Ziele gelangen könne. Dermal liege die Aufgabe darin, die Situation zu erforschen, gestützt auf die Erfahrungen, die man gemacht hat, wahrzunehmen ob die Gelegenheit, in Verhandlung zu treten, vorhanden ist und im bejahenden Falle zu veranlassen, dass der gegnerischen Seite ein Herankommen ermöglicht werde. Dies stellt sich namentlich als eine Aufgabe jener Herrn Kollegen dar, welche daran sind, sich nach Prag zu begeben. Er müsse aber den Wunsch aussprechen, dass das diesfällige Wirken der Herren transpiriere, damit nicht nur er allein als der Ausgleichsfaiseur hingestellt werde10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 18. Dezember 1869. Franz Joseph.