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Nr. 252 Ministerrat, Wien, 25. August 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Artus; VS. Taaffe; anw. Potocki, Giskra, Herbst; außerdem anw. Pfeiffer (bei V); abw. Plener, Hasner, Brestel, Berger.

KZ. 2584 – MRZ. 92

[I. fehlt]

II. Mehrerfordernis für die Ostasiatische Expedition - (PDF)

|| || II. ℹ️ [] Budget pro 1870 Vorsorge zu [] der Reichskanzler ersucht []1.

Im Hinblick auf die Bedenken [], welche entgegenstehen würden [] einem solchen durch [] des ursprünglichen Exp[] eines bedingten Mehr[] vor dem Reichsrate zu [], ferner in der Erwägung, dass jedenfalls auch das Einvernehmen mit der ungarischen Regierung voranzugehen hätte, ersucht der Ministerrat den Ackerbauminister, sich über den Stand dieser Angelegenheit in den obigen Beziehungen noch nähere Aufklärung sowohl von der Seite des Ministeriums des Äußeren als des ungarischen Ministeriums zu verschaffen.

Der Ackerbauminister erklärt sich hiezu bereit und wird nach eingeholten näheren Informationen die Sache abermals zur Sprache bringen2.

III. Erhebung in den Freiherrenstand des k. u. k. Generalkonsuls Westenholz in Hamburg - (PDF)

III. ℹ️ Der Minister des Innern teilt der Konferenz mit, dass der Reichskanzler auf die schon früher angeregte Frage der Erhebung in den österreichischen Freiherrnstand des kaiserlichen Generalkonsuls in Hamburg Westenholz, welcher Ausländer sei und den Orden der eisernen Krone II. Klasse besitze3, neuerlich [].

|| || [] hiemit einhellig []4.

IV. Vorschlag wegen Ernennung des Oberfinanzrates und früheren Finanzprokurators in Hermannstadt Dr. Pawlik zum Finanzprokurator in Prag - (PDF)

IV. ℹ️ Der Minister des Innern bringt in Vertretung des Finanzministers zur Sprache, dass infolge der von Sr. k. u. k. apost. Majestät nach dem diesfälligen Antrage verfügten Pensionierung des Finanzprokurators in Prag Hofrat Dr. Doctor nunmehr die Wiederbesetzung seines Postens in Frage komme5.

Um diese Stelle seien zwei Petenten vorhanden, der Finanzprokuratorstellvertreter in [] mit Titel und Charakter eines [], Josef Ritter v. [], [und] der Oberfinanzrat [und frühere Finanzp]rokurator in [Hermannstadt] Pawlik, welche [].

[] Minister des Innern der Konferenz mitgeteilten Diensttabellen beide als Finanzprokuratoren, der erstere in Temeswar, der letztere in Hermannstadt fungiert.

Nach Erwägung der Erfordernisse für den Posten eines Finanzprokurators in Prag und der dienstlichen Eigenschaften beider Kompetenten entscheidet sich die Konferenz einstimmig dafür, dass für die Stelle eines Finanzprokurators in Prag mit dem systemmäßigen Range und den systemmäßigen Bezügen der Oberfinanzrat Dr. Pawlik Sr. k. u. k. apost. Majestät au. in Vorschlag gebracht werde6.

V. Vereinbarung mit der ungarischen Regierung in Bezug auf mehrere Punkte der Konzession für die erste ungarisch-galizische Verbindungsbahn (Mihaly–Przemyśl) - (PDF)

V. ℹ️ Der Ackerbauminister bringt in Vertretung des Handelsministers die Ergebnisse der Verhandlung der aus Vertretern des diesseitigen und des ungarischen Ministeriums gebildeten Kommission zur Sprache, deren Aufgabe es war, bezüglich einiger Punkte, welche in der von der ungarischen Regierung bereits hinausgegebenen Konzession für die ungarische Strecke der ersten ungarisch-galizischen Verbindungsbahn (Mihaly-Przemyśl) offen gelassen erscheinen [] wegen des gleichen []7. [] || || Falle und wegen []zen in ander[] prinzipiell unbedingt []dige Vereinbarung [] Regierungen zu er[]. Diese Punkte [] 1. Die Frage []rechnung für [] gemeinschaftlich [] geführt werde []ge in welcher [] beiden Regierungen [] auf die Erg[] Erträgnisses auf den garantierten Betrag zu konkurrieren hätten; 2. die Verteilung der Einkommensteuer; 3. die Bestimmung über die Tarife; 4. die Frage über den Sitz der Gesellschaft.

Den Punkt 1 betreffend wurde bei der Kommission wohl ad a) eine Einigung erzielt, indem sich von Seite der Vertreter beider Regierungen für die Führung einer gemeinschaftlichen Betriebsrechnung ausgesprochen wurde, dagegen besteht ad b) eine Differenz, indem von Seite des diesseitigen Handelsministeriums proponiert wurde, dass die aus dem Titel der Zinsengarantie von beiden Regierungen zu leistenden Vorschüsse ja [] für die ganze Bahn nach dem Verhältnisse des auf jedes der beiden Gebiete aufge[] beziehungsweise garantierten Anlagekapitales zu teilen seien [] die Vertreter der ungarischen Regierung im Hinblick [] Eventualität, dass in Folge [] Garantie von [] Gulden für die diesseitige Strecke, die ungarische Regierung zu einer Zahlung auf die Garantie auch dann noch herangezogen würde, wenn der Durchschnittsreinertrag per Meile den in dem ungarischen Gesetze festgestellten Maximalbetrag von [] fr. übersteigt, den Reinertrag des ganzen Unternehmens des ganzen auf die ungarisch-galizische Strecke im Verhältnisse der Länge dieser beiden Strecken angeteilt und der so ermittelten Reinertrag jeder einzelnen Strecke als Basis für die eventuellen Garantievorschüsse angenommen wissen wollten. Hiebei wurde von Seite der Vertreter des ungarischen Ministeriums auf die mit 55.000 fr. per Meilen, da in Ungarn nur 50.000 fr. garantiert seien, um 5.000 fr. höher für die diesseitige Strecke garantierte Summe für Betriebsmittel als auf eine bei der Bemessung des Reinerträgnisses zugunsten der galizischen Strecke in das Gewicht fallen || || []gung von Seite []gen Handels[] Gleichstellung beider Strecken in der Weise proponiert [] bezüglich der galizischen von dem garantierten [] von 55.000 fr., 5.000 fr. in den Reservefonds zu hinterlegen wären, [] welchem die Kosten [] der Betriebsmittel zu [] wären, wenn sich ein [] der Folge etwa als [] notwendig herausstellen sollte, welchem Modus auf Seite der Konzessionäre gegenüber der Reduktion der Garantie um den betreffenden Betrag wegen der größeren Schwierigkeit in der eventuellen Wiedererhöhung dieser letzteren der Vorzug gegeben werden würde.

Nach einer längeren Diskussion einigte sich der Ministerrat ad I in dem Beschlusse, dass von der Führung einer gemeinschaftlichen Betriebsrechnung zunächst gänzlich abzusehen sei, nachdem sich dieser Modus unter den bei diesen Bahnunternehmen eintretenden Verhältnissen in Absicht auf die beiden []en Garantieleistungen als [] korrekteste und zweckmäßigste [] Vorzuge empfehle, während bei dem Bestande einer gemeinschaftlichen Betriebsrechnung eine nach allen Seiten hin zusagende und namentlich die diesseitige []zen vor Mehrleistungen stellende Basis zur Erm[] des auf jeder Seite [] den Reinerträgnissen [] großen Schwierigkeiten [] werden könnte []ohnen in dieser Beziehung jetzt oder in der Folge kaum zu vermeiden wäre. Auch erscheine es notwendig, eine besondere Vorsicht in Beziehung auf die Wahrung der diesseitigen Interessen in diesem Falle vorzusehen, weil der dabei eingehaltene Vorgang jedenfalls als Präjudiz angesehen werden würde für allen ähnlichen Unternehmungen von Eisenbahnen, welche beide Staatsgebiete berühren, wie z. B. das schon jetzt bestehende Unternehmen der steirisch-ungarischen Bahn8. Übrigens sei bereits in mehreren Konzessionen an ältere Unternehmungen für neue Linien (wie z. B. bei der neuen Brünn-Prerauer Linie der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn)9 die Führung einer getrennten Betriebsrechnung angeordnet worden [] und wenn bisher tatsächliche Erfahrungen über die Wirkungen dieser Einrichtung fehlen [] || || theoretischen [] Schwierigkeiten kein [] einen weiteren Ver[] der getrennten Betriebsrechnung abzusehen, welcher sich aus den oben erwähnten Gründen bei der ungarisch-galizischen Verbindungsbahn als besonders zweckmäßig empfehle. Auch sei damit keineswegs ausgeschlossen, dass künftighin dennoch die Führung einer gemeinschaftlichen Betriebsrechnung vereinbart werde, wenn die Praxis dies als vorteilhafter erscheinen lassen würde. In jedem Falle aber und namentlich zur Erleichterung des eventuellen Überganges zu dem Systeme der ungetrennten Betriebsrechnung erkannte der Ministerrat einhellig für unbedingt notwendig, dass eine Gleichstellung der galizischen und der ungarischen Strecke auf die für Betriebsmittel garantierte Summe [] unter Ablehnung der von den Konzessionären proponierten [] zureichend begründeten []alität der Hinterlegung des betreffenden Betrages von 5.000 fr. in den Reservefonds durch Reduzierung des einschlägig garantierten Anlagekapitals (beziehungsweise des Reinerträgnisses) von 55.000 fr. erfolge.

Ad 2. In Hinsicht der Verteilung der Einkommensteuer, bezüglich welcher bei der gemischten Kommission die Einigung dahin erzielt wurde, dass das auf der ganzen galizisch-ungarischen Strecke erzielte Reineinkommen nach dem Verhältnisse der Meilenzahl geteilt und sohin das für jedes der beiden Staatengebiete nach der wirklichen Bahnlänge erzielte Reineinkommen der eventuellen Einkommensteuerbemessung zu Grunde zu legen wäre, entfiel die Beschlussfassung des Ministerrates mit Rücksicht auf den ad 1. wegen der getrennten Betriebsrechnung gefassten Beschluss, in Konsequenz dessen die Notwendigkeit einer Vereinbarung in Hinsicht auf die Einkommensteuerbemessung entfällt.

Ad 3. In Hinsicht auf die Tarife, bezüglich welcher in der ungarischen Konzessionsurkunde sich die ungarische [] || || Dauer der [] entscheidenden Einfluss [], erkannte es der Ministerrat einhellig als wünschenswert [] abgesehen von der Frage der Betriebsrechnung über []tarife für beide Strecken jedenfalls eine Vereinbarung mit der ungarischen Regierung zustande komme. Nachdem der diesseitigen Regierung zufolge des Gesetzes vom 20. Mai obliege, in Betreff der Konzessions- also auch der Tarifsbestimmungen auf die einschlägigen Bestimmungen des die österreichische Nordwestbahn betreffenden Gesetzes vom 1. Juni 1868 „tunlichst“ Rücksicht zu nehmen10 und nachdem der Maximaltarif für die Alföld-Bahn11, welcher von Seite der Vertreter des ungarischen Ministeriums zur Annahme als Grundlage des gemeinschaftlichen Tarifes für die erste ungarisch-galizische Verbindungsbahn proponiert wurde, den Maximaltarifen der österreichischen Nordwestbahn im Wesentlichen entspricht, beschließt die Konferenz, in der Vor[]tarifsätze der österreichischen Nordwestbahn im Wesentlichen tatsächlich [] oder entsprechend nahe [] einhellig, dass []lichen Tarife für die ungarisch-galizische Verbindungsbahn [] Tarife der ungarischen [] Bahn zu Grunde zu legen wäre.

Ad 4. In Bezug auf den Sitz der Gesellschaft, welchen die Vertreter der ungarischen Regierung aus strategischen Gründen und Paritätsrücksichten nach Pest verlegt wissen wollten, beschließt die Konferenz einhellig, dass auf der Proposition des diesseitigen Handelsministeriums, wornach Wien als Gesellschaftssitz zu bestimmen wäre, mit aller Entschiedenheit festgehalten werde, nachdem alle maßgebenden Rücksichten, insbesondere aber auch das eigene Interesse der Gesellschaft darauf hinweisen. Selbstverständlich müssen eigene Betriebsdirektionen für die beiden Strecken bestellt werden, von welchen nach der Ansicht des Ackerbauministers die eine in Pest, die andere in Przemyśl zu errichten wäre.

|| || Der Ackerbauminister wird nach Maßgabe der Beschlüsse die weiteren Verhandlungen mit dem ungarischen Ministerium pflegen und das Ergebnis seiner diesfälligen Besprechungen zunächst [] ungarischen Finanzminister v. Lonyay zur Kenntnis der Konferenz bringen, abittet zugleich um die Ermächtigung, mit den Konzessionären für die galizische Strecke abzuschließen.a,12

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 25. September 1869. Franz Joseph.