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Nr. 249 Ministerrat, Wien, 7. August 1869 - (PDF)

RS. und bA.; Teilnehmer und Tagesordnung: Ava., Ministerratsprotokolle, Tagesordnungen.

P. Artus; VS. Taaffe; anw. Plener, Potocki, Giskra, Herbst; abw. Hasner, Brestel, Berger.

KZ. 2578 – MRZ. 89

Protokoll des zu Wien am 7. August 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Auszeichnungsanträge aus Anlass der bevorstehenden Feier des Ah. Geburtsfestes von Seite des Ministerpräsidenten - (PDF)

[I.] ℹ️ [] 1. Kutalek wegen seiner her[] betätigten loyalen Gesinnung, wegen seines angerühmten [] verdienstlichen Wirkens [] Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens.

2. ebenfalls das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor des Karltheaters [Anton Ascher], nachdem sich derselbe in Beziehung [] die Handhabung den Theaterzensurbehörden gegenüber jederzeit in sehr loyaler, entgegenkommender Weise benommen, denselben hinsichtlich versagter Aufführungsbewilligungen zum Zwecke der Reklame niemals Verlegenheiten bereitet, für die Armen viel getan habe, sonst ein ehrenhafter Charakter sei, und nachdem, da mit ihm zu parifizierende Privattheaterunternehmer gegenwärtig nicht vorhanden seien, seine Auszeichnung keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Die Konferenz erklärt sich mit [] einhellig einverstanden1.

II. Detto im Ressort des Ministeriums des Innern - (PDF)

|| || II. ℹ️ Der Minister des Innern [] die in seinem Ressort vorliegenden Auszeichnungsanträge.

Infolge der diesfälligen Erörterungen vereinigt [] Minister des Innern mit [] Konferenz, dass von seiner Seite zu beantragen wären:

1. der Statthaltereileiter in [Böhmen] FML. Freiherr v. Koller für den Orden der eisernen Krone [I. Klasse], womit sich auch der Reichskriegsminister einverstanden erklärt.

2. Ladislaus Fürst Sanguszko, erbliches Mitglied des Herrenhauses, für die geheime Ratswürde.

3. Adalbert Freiherr v. Widmann, eines der Häupter der verfassungstreuen Grundbesitzer in Mähren, wegen seiner []jährigen sehr verdienstlichen Wirkens für die öffentlichen Interessen für das Großkreuz des Franz-Joseph-Ordens.

4. [Gi]dion Petrovics, Advokat in [], Präsident des dalmatinischen [], für das Komturkreuz des [Franz-Joseph]-Ordens,

5. [Wenzel Ritter Rieger v. Riegershofen], Statthaltereirat in Prag, für die Verleihung des Titels und [Charakters] eines Hofrates.

6. der Notar in Prag und Landtagabgeordnete Dr. Forster wegen seiner hervorragenden und sehr erfolgreichen Tätigkeit in Förderung der Zwecke der Regierungspartei für den Orden der eisernen Krone III. Klasse.

7. Joseph Edler v. Neupauer, Gutsbesitzer und Landtagsabgeordneter in Steiermark, wegen seines vielseitigen verdienstlichen Wirkens für öffentliche Institute für den Orden der eisernen Krone III. Klasse.

8. Cosimo Conte di Begna-Possedari, Podestà in Zara, gleichfalls für den Orden der eisernen Krone III. Klasse.

Für das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens:

9. den Podestà in Sebenico Frari.

10. den Podestà in Traù Conte Fanfogna.

11. den Med. Doktor Karl Braun in Zistersdorf wegen seiner fünfzigjährigen belobten Wirksamkeit als Arzt.

12. P. Eugen Konrath, Provinzial der Barmherzigen Brüder in Prag.

13. den Truchsess Bitterl v. Tessenberg in Graz.

14. den Bürgermeister von [Battelau] Carl Grafen [Blankenstein].

|| || 15. Groller v. Milden[see], Verwalter der freiwilligen []anstalt in Wien.

16. Dr. Joseph Braunegger, [] in Leibnitz, bezüglich dessen wegen der Rücksichtswürdigkeit []punkte der Notariatsführung das Einvernehmen mit dem Justizminister vorbehalten wird.

17. Emil Franz, Bezirkshauptmann in Cattaro.

18. Dr. Brzesinski, Sub[]nischen Institutes.

19. Dr. Todesco, Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Prag und Landtagsabgeordneter.

20. der Fabrikant Stephan in Arnau.

21. der Med. und Chir. Doktor Eduard Lumpe in Wien.

22. Johann Lahner, Bürgermeister und Postmeister in Nikolsburg (Landtags- und Reichsratsabgeordneter), wegen seiner vorzüglichen Wirksamkeit als Gemeindevorstand.

Ferner

[] für die Verleihung des Titels und [Charakters] eines Hofrates den Statthaltereirat in Lemberg Moriz Grafen []duricki.

[] die Erhebung []stand den Bankier und Präsidenten der Handelskammer in Brody Nathan Mayer Kallir.

Hinsichtlich der schon bei früheren Anlässen zur Sprache gebrachten Frage der Auszeichnung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses Freiherr v. Eichhoff, Dr. Klier, Wolfrum, Dr. Doubek, Dr. Berger einigte sich die Konferenz in der Ansicht, dass die Auszeichnung von Abgeordneten als solchen mancherlei gegründete Bedenken gegen sich habe, und dass, insoferne es sich um die Anerkennung anderweitigen verdienstlichen Wirkens handle, wie es rücksichtlich des Dr. Doubek der Fall sei, der eventuelle Antrag zu ajournieren wäre, da der gegenwärtige Moment zur Auszeichnung von Reichsratsabgeordneten überhaupt nicht geeignet erscheine. Die ad 22. gemachte Ausnahme rücksichtlich des Abgeordneten Lahner wurde damit motiviert, dass bei dem Umstande, als derselbe sich im Abgeordnetenhause bisher in keiner Weise bemerkbar gemacht habe, seine Auszeichnung eine Anerkennung seiner Tätigkeit im Reichsrate unmöglich aufgefasst werden könne. || || Hinsichtlich des vom Statthalter von Dalmatien gestellten Antrages auf Erwirkung des Ordens der eisernen Krone I. Klasse für den [] von Zara Maupas, welchen der Minister des Innern in Übereinstimmung mit der Konferenz dahin zu modifizieren gedächte, dass für den genannten []politen die Verleihung des Großkreuzes des Franz-Joseph-Ordens zu beantragen wäre, wird der Ministerpräsident vorerst Gelegenheiten []fälligen Ah. Intentionen Sr. k. u. k. Majestät einzuholen2.

III. Detto im Ressort des Ministeriums für Kultus und Unterricht - (PDF)

III. ℹ️ Der Minister des Innern bringt die im Ressort des Ministeriums für Kultus und Unterricht vorliegenden Auszeichnungsanträge zur Sprache, welche zunächst verdiente Persönlichkeiten aus dem Stande der früheren Diözesanschulenoberaufseher betreffen. Die Konferenz einigte sich, dass zu beantragen wären:

1. für den Domherrn Stöger in Wien, früheren Diözesanschulenoberaufseher und auch gegenwärtig Bezirksschulinspektor für Wien der Orden der eisernen Krone III. Klasse.

|| || 2. für den gewesenen Schulaufseher in Graz Dom[] Johann Gödl.

3. für den Domherrn Dr. Valentin Müller in Klagenfurt, früher ebenfalls Diözesanschulenoberaufseher.

4. für den bischöflichen Generalvikar des griechisch-orientalischen Bistums für die Bukowina Theophil Bendella.

5. dann für den Direktor des Gymnasiums in Eger Anton Frind wegen seiner vorzüglichen Leistungen im Lehrfache das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens3.

Der Minister des Innern bringt ferner den im Ministerrate bereits vorläufig besprochenen Antrag des Ministers Ritter v. Hasner wegen Erwirkung des Ordens der eisernen Krone II. Klasse für den Sektionschef Dr. Glaser zur Erörterung4.

Über die Bemerkung des Justizministers, dass ihm für diese Auszeichnung Glasers insoferne gegenwärtig keine Veranlassung vorzuliegen scheine, als bei aller Anerkennung der vorzüglichen Leistungen desselben im Fache der Legislation, Glaser doch nur verhältnismäßig kurze Zeit im Amte sei, zu welchem Amt er eben nur in der Voraussetzung besonderer Leistungen aus einem anderen Wirkungskreise berufen worden [], ihm von diesem Standpunkte aus nicht angezeigt erscheine, mit [] Auszeichnungen solcher Sektionschefs so schnell vorzugehen, dass aber die Auszeichnung Glasers die anderer in gleichem Falle befindlicher Sektionschefs notwendig zur Folge haben müsste, wie namentlich die [] seit sehr langer Zeit im Staatsdienste befindlichen, in jeder Beziehung ausgezeichneten und mit weit umfassenderen legislativen Arbeiten in Anspruch genommenen Sektionschefs Ritter v. Waser, beschließt der Ministerrat der von dem Justizminister betonten prinzipiellen Anschauung beitretend einhellig, dass von dem Ergebnisse der früheren, in Abwesenheit der Minister des Innern und der Justiz gepflogenen Besprechung abzusehen und den Antrag des Ministers für Kultus und Unterricht wegen des Sektionschefs Glaser für diesmal fallenzulassen, nachdem es dem Minister Ritter v. Hasner freistehe, denselben unter Geltendmachung der für ihn maßgebenden Motive bei dem nächsten sich im Monate November d. J. ergebenden Anlasse wieder [].

|| || Infolgedessen wird der Ministerpräsident von der Vorlage des betreffenden bisher reservierten Ministerratsprotokolles vom 13. Juli an Se. k. u. k. apost. Majestät absehen5. Bezüglich der weiteren, von Minister Ritter v. Hasner beabsichtigten Anträge wegen Verleihung des Ordens der eisernen Krone III. Klasse an den Sektionsrat im Unterrichtsministerium Herrmann und den Professor des Polytechnikums in Wien Dr. Beer beschließt die Konferenz einhellig, dass diese Anträge ebenfalls bis zum November d. J. zu ajournieren wären, wo sie dann Minister Ritter v. Hasner neuerlich zur Sprache bringen würde6.

IV. Detto im Handelsministerium - (PDF)

IV. ℹ️ Der Handelsminister bespricht die in seinem Ressort sich ergebenden Auszeichnungsanträge, und stimmt die Konferenz einhellig zu, dass beantragt werde:

1. für den gewesenen Präsidenten der Handelskammer in Linz Franz Honauer [] wegen seiner verdienstlichen industriellen Tätigkeit als Schafwollenfabrikant,

2. für Franz Gustav [Neufeld] in St. Veit ebenfalls wegen []genderen industriellen [],

3. für den General[] Stellvertreter der Südbahn S[chreiner]

4. für den Oberinspektor der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn Franz St[ockert] wegen verdienstlichen Wirkens im []bahnwesen, an dessen bisher meist von anderen Ressorts angeregten Anerkennung das Handelsministerium zunächst ein dienstliches Interesse habe.

5. für den Ministerialsekretär der Abteilung des Handelsministeriums für Post- und Telegrafen Wilhelm Dew[éz],

6. und für den Direktionssekretär der Direktion der Staatstelegrafen Ludwig Hirschfeld wegen ihrer Verdienste um die Gründung und Leitung des für Zwecke der Pressleitung mit anerkennenswerten Erfolgen und verhältnismäßig geringeren Kosten []stehenden Telegrafenkorrespondenzbüros,

für sämtliche Genannten das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens7.

V. Einführung von Korrespondenzkarten im Postverkehr - (PDF)

V. ℹ️ Der Handelsminister gibt der || || Konferenz von seinem Vorhaben Kenntnis, bei der Post die sogenannten Korrespondenzkarten einzuführen, welche für kurze Mitteilungen benützt werden können und von der Postanstalt unversiegelt gegen Entrichtung des für Kreuzbandsendungen bestehenden geringen Portos von 2 Kreuzern vorläufig im Bereiche der österreichisch-ungarischen Monarchie zu befördern wären8.

Diese Einrichtung stelle sich namentlich für den Geschäftsverkehr als sehr zweckmäßig dar, wo derlei kurze, keinerlei Geheimhaltung bedürftige Mitteilungen, wie z. B. Avisos über abgegangene oder eingetroffene Sendungen, häufig vorkommen. Die Ausdehnung dieser, nach erzieltem Einvernehmen mit dem ungarischen Ministerium vorerst auf die Monarchie beschränkten Einrichtung auf andere Länder, mit welchen Postverträge bestehen, sei zu erwarten, nachdem schon jetzt Eröffnungen vorliegen, welchen zufolge man sowohl in der Schweiz als im Norddeutschem Bunde geneigt zu sein scheine, in dieser Richtung mit Österreich Vereinbarungen zu treffen.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser, als höchst zweckmäßig erkannten Maßregel einhellig einverstanden.

Rücksichtlich dessen, was die betreffenden Blätter, welche der Handelsminister zur Ansicht mitteilt, in [] zu enthalten hätten, wurde sich daher geeiniget, dass die projektierte Klausel [] der Nichtbeförderung offenbarer Unanständigkeiten oder Ehrenbeleidigungen insoferne überflüssig sei, als in dieser Beziehung die ohnedies bestehenden Postdirektiven, welche in der bezüglichen Kundmachungsverordnung noch speziell in Erinnerung gebracht werden könnten und daher die gedruckte Bemerkung auf den Blättern „Die Postanstalt übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Mitteilungen“ vollkommen genug wäre. Ebenso wurde es als überflüssig und als möglicherweise beirrend erkannt, dass auf den Blättern das Wort „Bestimmungsort“ gedruckt erscheine9.

VI. Abschluss eines Übereinkommens mit dem ungarischen Ministerium in Bezug auf die Statistik und Ausscheidung der statistischen Zentralkommission sowie der Direktion für administrative Statistik aus dem Ressort des Obersten Gerichtshofes mit vorläufiger Unterstellung unter das Handelsministerium - (PDF)

VI. ℹ️ Der Handelsminister referiert in der Angelegenheit der Reorgani|| || sierung der statistischen Zentralkommission und der im Verbande derselben stehenden Direktion für administrative Statistik10.

Diese durch die eingetretenen staatsrechtlichen Veränderungen bedingte Reorganisation habe bereits den Gegenstand langer und eingehender Verhandlungen zwischen dem diesseitigen und dem ungarischen und dem Reichsfinanzministerium gebildet11. Es erscheine jetzt dringend, diese Verhandlungen, wenigstens soweit es die Hauptfrage betreffe, zum Abschlusse zu bringen, nachdem der Präsident des Obersten Rechnungshofes für die diesseitigen Länder, welchem die statistische Zentralkommission samt der Direktion für administrative Statistik bisher untergeordnet gewesen sei, nunmehr auf die Ausscheidung derselben aus seinem Ressort dringe und erklärt habe, den betreffenden Aufwand in sein Budget pro 1870 nicht mehr aufnehmen zu wollen. Im Laufe der Verhandlungen seien verschiedene Projekte über die Umstellung der statistischen Zentralkommission zur Sprache gekommen in der Richtung, welche Organe zu schaffen wären, um den Anforderungen [] sowohl in Beziehung auf die administrative Statistik der beiden [] als für die Gesamtstatistik, soweit für gewisse Zweige eine solche nach [] Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn in Aussicht genommen erscheint, nachdem der Fortbestand der statistischen Zentralkommission in Wien als Organ für diese Reichshälfte und gleichzeitig für Zwecke der gemeinsamen Statistik, welcher von dieser Kommission ursprünglich angestrebt worden war, bei der gegenwärtigen staatsrechtlichen Gestaltung der Monarchie von vorneherein ausgeschlossen erschien.

Nachdem ein von dem verstorbenen Präsidenten des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes Freiherrn v. Hock herrührendes Projekt der Errichtung einer statistischen Kommission für diese Länder, einer solchen für Ungarn und einer dritten für gemeinsame Angelegenheiten auf Seite des ungarischen Ministeriums den größten Anständen in Bezug auf die Durchbringbarkeit am Reichstage begegnet und infolge dessen sowie in Rücksicht auf die bedeutende Kostenvermehrung beseitigt worden war, handelt es sich gegenwärtig darum, dass mit der ungarischen || || Regierung ein Übereinkommen über die Modalitäten der Durchführung, des erwähnten Artikels X des Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn getroffen werde, welcher besage, dass die Ministerien beider Teile im Wege der Vereinbarung dafür sorgen werden, dass das statistische Materiale (Zölle, Handel, Schifffahrt usf. betreffend) aus beiden Ländergebieten in einem Gesamtoperate zusammengestellt werde12. Für eine solche Vereinbarung liegen Grundzüge vor, für welche sich auch namentlich der Reichsfinanzminister ausgesprochen habe, welche darauf hinauslaufen, dass in jeder Reichshälfte das statistische Materiale gesammelt und von dem in jeder Reichshälfte bestehenden statistischen Organe dem anderen mitgeteilt und dass auf Grundlage dieser Mitteilungen am Ende jeden Jahres ein statistisches Handbuch wie bisher herausgegeben werde, dass aber über die Mitteilung der Daten hinausgehend, kein weiterer organischer Verband zwischen den beiden Körpern Platz greife.

Der Handelsminister glaubt, [] wenn auf diese von ungarischer Seite [] ergangenen Propositionen eingegangen [].

Was jedoch die Frage der Unterstellung der beiden Körper betrifft, glaubte der Minister des Innern die gesamte administrative Statistik für sein Ressort vindizieren zu sollen, weil das Materiale im Ressort des Handelsministeriums ein relativ kleines sei, in einigen Partien wie hinsichtlich der Zoll- und Besteuerungsverhältnisse vom Finanzministerium, also von anderwärts her beschafft werden müsse, während im Ressort des Ministerium des Innern sich die wichtigen Agenden der Volkszählung mit der sich daran reihenden großen Serie von statistischen Arbeiten von weittragender Bedeutung befinden und weil das Ministerium des Innern über die für die Sammlung statistischer Daten unentbehrlichen Organe zu verfügen habe.

Der Ackerbauminister stellt nicht in Abrede, dass ein Teil der administrativen Statistik naturgemäß in das Ressort des Ministeriums des Innern fallen würde. Es könne sich aber nicht um eine Zersplitterung der Statistik handeln [] sich umso weniger zu empfehlen [], als es hauptsächlich nottue, dass [] Aktion der statistischen Organe eine []ndigere, dass die Arbeiten dieser [] beschleunigt werden. || || Alle Arbeiten nun, bei denen es hauptsächlich auf Raschheit [] wie die Feststellung der Ergebnisse der Ernte, der Handelsbewegungen, Zollverhältnisse usf. [], gehören entschieden in den Wirkungskreis des für die Interessen der Volkswirtschaft bestehenden Ministeriums; das Interesse an der Statistik in dieser Beziehung sei ein lebendiges und trete täglich hervor. Das Interesse an der sonstigen Statistik sei ebenfalls ein sehr begründetes, es trete jedoch nur periodisch in größeren Zeitabschnitten hervor.

Der Handelsminister kann die Anschauungen des Ackerbauministers nur als vollkommen begründet erkennen.

Über die Motion des Ministerpräsidenten vereinigt sich die Konferenz angesichts der vorhandenen Meinungsdivergenzen in dem Beschlusse, dass die statistische Zentralkommission und die Direktion für administrative Statistik nur vorläufig aus dem Budget des Obersten Rechnungshofes in jenes des Handelsministers eingestellt werde und dass sich der Ministerrat vorbehalte, in Betreff der Zuweisung desselben sowie über die ganze Frage der künftigen Organisation seinerzeit erst zu bes[] würde, hiemit das unter diesen Umständen Mögliche erreich[]. Er beantrage daher, da es zunächst darum zu tun sei, zu einem prinzipiellen Abschlusse zu kommen, dass:

1. das Übereinkommen mit dem ungarischen Ministerium im Sinne der obigen allgemeinen Grundzüge abgeschlossen und dass

2. die statistische Zentralkommission sowie die Direktion für administrative Statistik in ihrem gegenwärtigen Bestande und vorbehaltlich der von ihm (Handelsminister) künftig zu beantragenden Umstaltung derselben beziehungsweise der neuen Regelung der Funktionen der administrativen Statistik dem Handelsministerium sofort unterstellt werde, nachdem das Verbleiben derselben im Ressort des Obersten Rechnungshofes nicht [] tunlich erscheine.

Mit dem Antrage ad 1. war der Ministerrat einhellig einverstanden.

Ebenso erkannte es die Konferenz einstimmig als notwendig an, dass die statistische Zentralkommission sowie die Direktion für administrative Statistik aus dem Wirkungskreise des Obersten Rechnungshofes schon jetzt ausgeschieden werde13.

VII. Vorschlag wegen Ernennung des Hofrates des Obersten Gerichtshofes Ritter v. Laminet zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Brünn - (PDF)

|| || VII. ℹ️ Der Justizminister referiert in der Angelegenheit der Besetzung der Stelle eines Oberlandesgerichtspräsidenten in Brünn, welche seit April d. J. vakant, füglich nicht länger unbesetzt bleiben könne.

Als Bewerber hiefür kommen in Frage der Präsident des Landesgerichtes in Brünn Graf Mazzuchelli, der zweite Präsident des Oberlandesgerichtes in Graz Ritter v. Wenisch, der Präsident des Landesgerichtes in Prag v. Waidele, dann die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Ritter v. Laminet und Hauck. Der Oberste Gerichtshof hat in der Erwägung, dass nebst der geschäftlichen Tüchtigkeit rücksichtlich dieses Postens auf die Kenntnis der slawischen Sprache und das äußere Ansehen in die Waagschale falle, die Eignung der genannten Kandidaten der Würdigung unterzogen. Bei der Abstimmung (acht Stimmen, sechs Räte, zwei Senatspräsidenten) sprachen sich für die primo loco Reihung aus des Hofrates v. Laminet vier Stimmen, zwei fielen auf v. Waidele, eine [] Hauck. Für die Reihung secundo loco stimmten fünf Votanten für Hauck (drei []). Bezüglich der Reihung tertio loco [] Stimme auf Wenisch, eine auf Laminet, eine auf Waidele, zwei auf Mazzuchelli, [] auf den Oberstaatsanwalt in Brünn D’Elvert. Werden diese Abstimmungen [] in das Auge gefasst, so stelle sich heraus, dass für Laminet an einer oder der anderen Stelle sämtliche Votanten gestimmt haben, während für Hauck sieben, für Waidele vier, für Mazzuchelli zwei und für D’Elvert ebenfalls zwei votierten.

Der Präsident des Obersten Gerichtshofes sprach sich dahin aus, dass die große Bedeutung des Postens es notwendig erscheinen lasse, dass der neu zu ernennende Oberlandesgerichtspräsident alle hiefür erforderlichen Eigenschaften in sich vereinige, zumal der Vorgänger Freiherr v. Lewinsky in dieser Stellung sehr gut entsprochen habe. Von diesem Standpunkte habe Ritter v. Schmerling nach eingehender Erörterung der Ansprüche und der Eigenschaften sämtlicher [] || || primo loco Laminet, secundo loco Waidele, tertio loco. Grafen Mazzuchelli vorgeschlagen. In Beziehung auf Laminet bemerkte der Präsident des Obersten Gerichtshofes, dass derselbe alle erforderlichen Eigenschaften besitze. Er gehöre zu den vorzüglichsten Räten des Obersten Gerichtshofes, zeichne sich durch Scharfsinn aus, fasse leicht auf, folge als Votant vorzüglich die verwickeltsten Verhandlungen, er sei ein Mann von Bildung, kenne das Land Mähren ganz genau, es sei von ihm eine entsprechende Einwirkung auf den Sprengel zu gewärtigen, auch sei er in guten Vermögensverhältnissen, welche ihn jeder materiellen Sorge überheben, übrigens auch der slawischen Sprache [mächtig]. V. Waidele erkennt Ritter v. Schmerling eine große Befähigung und treffliche Eigenschaften zu, welchen gegenüber nur die Reizbarkeit und Trockenheit seines Wesens, welche ihm zwar die Achtung, nicht aber auch die Liebe seiner Untergebenen gesichert habe, hier umso mehr in Betracht kommen dürfte, als er in Brünn mit den Erinnerungen an die Humanität Lewinskis zu kämpfen hätte. Graf Mazzuchelli sei z[]der umfassend als Waidele [] gebildet, er habe aber seinen Posten bisher mit Ehren ausgefüllt und die Achtung und Anhänglichkeit seiner Untergebenen sowie das allgemeine Vertrauen für sich. Hauck hielte der Präsident des Obersten Gerichtshofes, so schätzbar er als Mitglied des Kollegiums sei, zu einer erfolgreichen Leitung eines so bedeutenden Gerichtes für weniger geeignet, auch mangle ihm die Gabe der Repräsentation. D’Elvert gelte als ein ausgezeichneter Beamter, werde aber voraussichtlich im Gremium des Obersten Gerichtshofes die geeigneteste Verwendung finden. Für den in langjähriger Dienstleistung erprobten Oberlandesgerichtspräsidenten v. Wenisch würden in erster Reihe Billigkeitsrücksichten sprechen, welchen jedoch die Erwägung gegenüber stehe, dass derselbe 67 Jahre alt sei und im 42. Dienstjahre stehe, daher ein abermaliger Wechsel für bald vorauszusehen wäre, während das Dienstesinteresse die möglichste Stabilität des Oberlandesgerichtspräsidenten erheische.

Seine eigene (des Justizministers) Ansicht betreffend so glaube er, dass es sich || || nur um Waidele, Laminet und Mazzuchelli handeln könne. Würde nur die juristische Befähigung in Frage kommen, würde er sich ohne weiteres für Waidele erklären, welcher nach seiner innersten Überzeugung die beiden anderen Genannten an Kapazität und Tüchtigkeit weit überrage. Seine Ansprüche erscheinen auch in ungleich höherem Maße gegründet, nachdem Waidele bereits seit dem Jahre 1859 in dem Range stehe, welchen Mazzuchelli und Laminet erst im Jahre 1863 erlangt haben. Die Entscheidung hänge für ihn wesentlich davon ab, ob die Kenntnis der slawischen Sprache ein unumgängliches Erfordernis für den Posten des Oberlandesgerichtspräsidenten in Brünn bilde. Diese Frage lasse sich unter den obwaltenden Verhältnissen allerdings nicht verneinen, da nicht geleugnet werden könne, dass ein großer Teil der Agenden des Oberlandesgerichtes in Mähren in Strafsachen wohl gut [] Drittteile sich auch in slawischer Sprache auf Akten beziehen, abgesehen davon, dass es sich aus höheren []tischen Rücksichten nicht zu [] scheine, einen so hohen Gerichts[] in ein Land mit national ge[] Bevölkerung zu berufen, welcher [] anderen Landessprache gänzlich unkundig wäre. In dieser Beziehung sei []schen einer neuen Ernennung und [] Belassung auf einem unter den früheren Verhältnissen erlangten Posten ein wesentlicher Unterschied. Mit Rücksicht hierauf glaube er auf Waidele nicht reflektieren zu können und sich für Laminet aussprechen zu sollen, welcher vom geschäftlichen Standpunkte und wegen der Kenntnis der slawischen Sprache vor dem Landesgerichtspräsidenten Grafen Mazzuchelli jedenfalls zu berücksichtigen komme, zumal Laminet auch im Range nur um wenige Monate jünger als Mazzuchelli sei. Er gedenke daher zu dem sich unter den gegebenen Umständen einzig []bietenden Auskunftsmittel zu greifen, Laminet in Vorschlag zu bringen. [] aber werde selbstverständlich [] Seite Waideles, welcher [] begründeten Anlasse []. || || Er gedenke daher für [] auf die Verleihung Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens anzutragen und behalte sich vor, ihn für die im Gremium des Obersten Gerichtshofes freiwerdende Hofratsstelle in Vorschlag zu bringen, falls dies in seinen Wünschen gelegen wäre, was er glaube, worüber er sich jedoch noch die Gewissheit zu verschaffen beabsichtige. Ebenso würde er für Mazzuchelli, welcher sich verlauten ließ, dass er im Falle seiner Nichtberücksichtigung um seine Pensionierung einschreiten wolle, die gleiche Auszeichnung erbitten.

Der Minister des Innern kann nicht umhin, auf Grund seiner persönlichen Kenntnis der Verhältnisse zu bestätigen, dass es allerdings sehr wünschenswert sei, wenn der Präsident des Oberlandesgerichtes in Brünn die Kenntnis der slawischen Sprache besitze. Unter diesen Umständen erübrige daher auch ihm nur, Laminet Mazzuchelli den Vorzug zu geben, [] des slawischen Idioms []. Es falle ihm dies umso []rer, als er die volle Überzeugung habe, dass die Ernennung Laminets minder guten Eindruck machen [], da Laminet sich in Mähren der[] Beliebtheit nicht erfreue, während Mazzuchelli allgemein geschätzt [] des Vertrauens in den weitesten Kreisen des Landes genieße.

Der Ministerpräsident und der Ackerbauminister halten dafür, dass unter den gegenwärtigen Umständen von dem Erfordernisse der Kenntnis der slawischen Landessprache unmöglich abgesehen werden könnte.

Der Handelsminister würde die Kenntnis der zweiten Landesprache nicht als absolut unentbehrlich für den Oberlandesgerichtspräsidenten zu Brünn halten.

Die Konferenz stimmt sohin den Anträgen des Justizministers zu, so[] hinsichtlich des Vorschlages des [] v. Laminet für die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Brünn [] Erwirkung []14.

VIII. Vorschlag wegen Ernennung des Landesgerichtspräsidenten Rossi-Sabatini zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Zara - (PDF)

|| || VIII. ℹ️ Der Justizminister erbittet sich und erhält die einhellige Zustimmung, für den vakanten Posten eines Oberlandesgerichtspräsidenten in Zara den in der Terna des Obersten GerichtshofesRossi-Sabatini, Landesgerichtspräsident in Zara, Farfoglia, Ministerialrat im Justizministerium, und Tastl, Oberstaatsanwalt in Zara − an erster Stelle genannten Landesgerichtspräsidenten Rossi-Sabatini in Vorschlag bringen zu dürfen.

Bezüglich des Ministerialrates Farfoglia bemerkt der Justizminister, dass, nachdem derselbe von Seite des [] Gerichtshofes aufgefordert [], um die Oberlandesgerichtspräsidentenstelle in Zara zu kompetieren, bei dem Umstande als auch der Vizepräsident des Landesgerichtes in Triest und Präsident des Handels- und Seegerichtes v. Fluck darum eingeschritten sei, bei dem Obersten Gerichtshofes die Absicht zu bestehen scheine, Farfoglia für den eventuell vakant werdenden Posten des Oberlandesgerichtspräsidenten in Triest seinerzeit in Vorschlag zu bringen15. Über die Anfrage des Ministerpräsidenten erwähnt der Justizminister, dass der Statthalter Ritter v. Wagner infolge mündlicher Rücksprache sich mit dem obigen Vorschlage wegen Zara einverstanden erklärt habe, nachdem ihm die Untunlichkeit seines ursprünglichen Vorhabens, der Berufung des im Alter sehr vorgerückten Landtagspräsidenten und Advokaten Petrovics zu diesem Posten das Wort zu führen, dargetan worden war16.

IX. Schreiben des Fürsten Sapieha in Bezug auf die Beibehaltung der Stellung als Landmarschall in Galizien - (PDF)

IX. ℹ️ Der Ackerbauminister gibt der Konferenz Kenntnis von dem Schreibena, welches der Landmarschall Fürst Sapieha in Erwiderung der von dem Ministerrate gewünschten Sondierung in bezug auf die Absichten des Fürsten hinsichtlich der Beibehaltung der Landmarschallswürde an ihn (Ackerbauminister) gerichtet habe und in welchem Fürst Sapieha erkläre, seine Stellung so lange nicht aufgeben zu wollen, so lange Se. Majestät ihn [] zu entheben geruhen werden [] Regierung sein [] möglich mache.

|| || Der Ministerrat nimmt [] Kenntnis17.

Der Minister des Innern [], dass dieser korrekten Erklärung des Fürsten Sapieha gegenüber seine dem [] Äußerungen bei dem Empfange der verschiedenen Deputationen nun [] zu erklären seien. Er erbittet sich vom Ackerbauminister einen Auszug aus diesem Schreiben, um denselben Ritter v. Possinger behufs seiner Orientierung streng vertraulich mitteilen zu können. Der Ackerbauminister wird diesem Wunsche gerne entsprechen18.

X. Überweisung der Agenden legislativer Natur betreffend die Zusammenlegung und Zerstückung von Grundstücken vom Ministerium des Innern an das Ackerbauministerium - (PDF)

X. ℹ️ Der Ackerbauminister erbittet sich und erhält die einhellige Zustimmung des Ministerrates, im Einverständnisse mit dem Minister des Innern im Zwecke der Abänderung des bisherigen auf der Ah. Entschließung vom 11. Jänner 186819 beruhenden Wirkungskreises des Ackerbauministeriums bei Sr. k. u. k. apost. Majestät den au. Antrag zu stellen, dass die [] Zusammenlegung und Zerstücklung von Grundstücken bezüglich Verhandlungen legislativer Natur aus den Wirkungskreise des Ministeriums des Innern in jenen des Ackerbauministeriums übergehen, welches letztere in diesen Fragen das erforderlichen Einvernehmen mit den übrigen dabei etwas beteiligten Ministerien zu pflegen haben werde. Diese Verfügung beanzeige sich deswegen, weil die Fragen über Kommassation und Dismembration der Grundstücke ihrer inneren Natur nach landwirtschaftliche Fragen seien und sowohl legislativ als administrativ in untrennbarem Zusammenhange mit anderen, dem Ackerbauminister bereits zugewiesenen ähnlichen Agenden, insbesondere mit jenen auf das Wasserrecht, das Forstgesetz usf. bezüglichen stehen, was auf Seite des Ministers des Innern auch anerkannt worden sei20.

XI. Austausch dreijähriger Hengste für die diesseitigen Hengstendepots - (PDF)

XI. ℹ️ Der Ackerbauminister teilt der Konferenz mit, dass, nachdem [] Handelsminister von [] Hinsicht auf das Material [] || || der Hengstendepots vor Austragung der Rechtsfragen [] tun zu können, vorläufig [] erübrige, als jetzt die der [] Hengste Kopf gegen Kopf ausz[], wobei auf die Akquirierung der [] Rassen für diese Länder werde [] genommen werden.

Die Konferenz nimmt [] zustimmend Kenntnis21.

XII. Erziehungsbeitrag für den Sohn der Telegrafenleitungsdienerwitwe Saazer - (PDF)

XII. ℹ️ Der Handelsminister bringt das „ab Imperatore“ bezeichnete Majestätsgesuch der Witwe Anton Saazer um Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für ihren, nach ihrem als Telegrafenleitungsdiener bedienstet gewesenen Gatten hinterbliebenen Sohn wegen der eingetretenen Kontroverse mit den Finanzministerium zur Sprache.

Dieses letztere glaubte nämlich, sich gegen dem vom Handelsministerium beabsichtigten Gnadenantrag auf Ah. Bewilligung eines Erziehungsbeitrages täglicher vier Kreuzer [] aussprechen zu sollen, weil [] Saazer durch die Gewährung || || einer Gnadenpension ohnehin eine Begünstigung zuteil geworden sei und weil sie nur für den einen Sohn zu sorgen habe. Der Handelsminister glaubt, dass nachdem der verstorbene Telegrafenleitungsdiener Saazer mehr als 29 Jahre bei dem Militär und im Telegrafendienste gedient und im letzteren die Pensionsfähigkeit für sich und seine Witwe nur deswegen nicht erlangte, weil bis zu seinem Ableben die Organisierung der Telegrafenaufsicht nicht erfolgt war, und nachdem die Witwe mit der Gnadenprovision täglicher 21 Kreuzer für ihren kränklichen, nunmehr siebenjährigen, die Schule mit gutem Erfolge besuchenden Sohn zu sorgen in der Tat nicht in der Lage sei, Billigkeitsrücksichten den vom Handelsminister beabsichtigten neuen Ah. Gnadenakt wohl ausreichend motivieren dürften.

Die Konferenz erklärt sich mit diesem Antrage des Handelsministers einhellig einverstanden22.

Ah. E. || || Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 31. August 1869. Franz Joseph.