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Nr. 243 Ministerrat, Wien, 19. Juli 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Artus; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 19. 7.), Plener, Potocki, Giskra 24. 7., Brestel (BdE. Plener); abw. Hasner, Herbst, Berger.

KZ. 2573 – MRZ. 83 – . [sic !]

|| || Protokoll des zu Wien am 19. Juli 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Verkauf der Wiener Verbindungsbahn, einiger ärarischer Häuser in Wien und der Eisenwerke in Tirol und Salzburg an die Wiener Bank - (PDF)

I. ℹ️ Der Finanzminister teilt der Konferenz mit, dass es ihm gelungen sei, mit dem Verkaufe der hiezu bestimmten ärarischen Objekte und zwar des Zeughauses in der Renngasse, des Artilleriezeughauses auf der Seilerstätte, des alten Postgebäu|| || des in der Wollzeile, der Wiener Verbindungsbahn und der Eisenwerke in Salzburg und in Tirol zu einem Abschlusse zu gelangen1.

Die Wiener Bank habe sich erklärt, die Gesamtheit dieser Objekte um den Preis von sechs Millionen und 400.000 fr. zu kaufen. Die stipulierten Bedingungen seien folgende: Die Wiener Bank erlege sofort nach Abschluss des Vertrages eine Million bar; 400.000 fr. dadurch, dass sie die Erbauung eines neuen Gebäudes für das Telegrafenamt nach Maßgabe der mit dem Handelsministerium vereinbarten Baupläne []nimmt; zwei Millionen Gulden werden [] Ende September 1869, der Rest zinsenfrei in Jahresraten von [].000 fr. bis Ende 1873 gezahlt. Rücksichtlich des Zeughauses in der Renngasse ist festgesetzt, dass dasselbe erst dann in den Besitz der Gesellschaft übergehen könne, wenn das neue Telegrafenamtsgebäude hergestellt sein wird. Die Verbindungsbahn betreffend [] die Wiener Bank, welche eigens für den Betrieb im []mäßigen Wege abgeson[]irt werden wird, [] mit dem Handelsministerium vereinbarten Tarife. || || Da die Käufer eine Verlängerung der Verbindungsbahn bis zur Einmündung in jene Bahn beabsichtigen, welche die Kaiserin-Elisabeth-Westbahn von der Penzing–Hetzendorfer Verbindungsbahn aus bis an die Donau zu führen im Begriffe steht, so wäre ihr die Konzession hiezu zu erteilen, weil diese Spekulation einen wesentlichen Faktor der Kombinationen der Gesellschaft in Hinsicht auf den gebotenen Ankaufspreis bildet. Der Finanzminister glaubt, dass der Verkauf für das Ärar im Allgemeinen ein günstiger sei. Die Häuser verlieren infolge der Straßenverbreiterung nicht unbeträchtlich an der Bauarea. Sie wären in keinem Falle höher als mit 2,700.000 fr. an den Mann zu bringen gewesen, wie das Ergebnis mehrfacher Offertverhandlungen unzweifelhaft dargetan habe. Für die Tiroler und Salzburger Montanwerke, die überhaupt sehr schwer verkäuflich seien, hätten nicht mehr als 6–800.000 fr. erzielt werden können. Die Wiener Verbindungsbahn könne mit Rücksicht auf die bisherigen Reinerträgnisse nicht höher als auf drei Millionen Gulden veranschlagt werden. Der Finanzminister gedenkt || || sonach, sich für diesen Verkaufsabschluss die Ah. Genehmigung zu erbitten. Den Erlös benötige er selbstverständlich zur Bedeckung des Defizites für 1870.

Der Handelsminister hätte von seinem Standpunkte gewünscht, dass die Verbindungsbahn aus diesem Komplexe ärarischer Immobilien ausgeschieden worden wäre, und dass wegen der käuflichen Übernahme dieses Objektes mit den vier oder fünf Bahnen unterhandelt worden wäre, welche von dem Bestande und Betriebe der Verbindungsbahn ein direktes Interesse haben. Jedenfalls wäre es vom volkswirtschaftlichen Standpunkte vorteilhafter, wenn diese Bahn in die Hände einer Eisenbahngesellschaft, als in jene einer Bank käme, welcher es eben nur um die möglichst größte Verzinsung des Ankaufskapitales zu tun sei, in welcher Beziehung die Tarife ein nach jeder Richtung genügendes [] nicht darzubieten vermögen. Der Finanzminister habe zwar mit den Eisenbahnen unterhan|| || delt, ihnen jedoch, gedrängt durch den Umstand, dass die Wiener Bank rücksichtlich ihres Anbotes nur bis zum 15. Juli im Worte bleiben zu wollen erklärte, insoferne einen zu kurzen Termin zur endgiltigen Erklärung gesetzt, als sie bis dahin nicht in der Lage waren, die hiezu erforderliche Ermächtigung der Verwaltungsräte a einzuholen. Es würde sich also, wie er meine, darum handeln, den Eisenbahngesellschaften unter Hinweisung auf den bevorstehenden anderweitigen Abschluss des Geschäftes nochmals die Gelegenheit zu geben, sich in Beziehung auf die Verbindungsbahn und zwar auf Grundlage der Ermächtigung von kompetenter Seite endgiltig auszusprechen.

Der Finanzminister leugnet nicht, dass die Eisenbahnverwaltungen für die Verbindungsbahn allerdings mehr zahlen könnten, als andere Gesellschaften. Er habe selbst nie einen anderen Gedanken gehabt, als dieses Objekt an eine der Eisenbahngesellschaften zu verkaufen. Er habe auch mit ihnen allen || || unterhandelt, und zwar schon vor vier Monaten, so dass es den Verwaltungsräten möglich gewesen wäre, die Sache vor die gerade in diese Periode gefallenen Generalversammlungen zu bringen. Er sei aber infolge des unverhältnismäßig geringen Anbotes der Eisenbahngesellschaften zu der Überzeugung gelangt, dass dieselben – bei Transaktionen mit der Staatsverwaltung für sich die größten Vorteile herauszuschlagen gewohnt – auch in diesem Falle nur ein leoninisches Geschäft zu machen willens seien, und dass zu einem entsprechenden Abschlusse nicht zu gelangen sein würde. Er halte daher eine Erneuerung der Verhandlung mit ihnen für nicht motiviert. Die öffentlichen Verkehrsinteressen, auf welche der Handelsminister hingedeutet, würden mit Rücksicht auf die Tarifbestimmung nicht zu leiden haben, zumal seiner Überzeugung nach die Eisenbahnen sich früher oder später veranlasst sehen werden, die Verbindungsbahn von der Wiener Bank an sich zu bringen, wo sie dann genötigt sein werden, vielleicht 3,500.000 fr. für das Objekt zu zahlen, wofür || || der Staatsverwaltung drei Millionen zu geben sie Anstand genommen haben.

Die übrigen Konferenzmitglieder stimmen der Ansicht des Finanzministers über die Zweckmäßigkeit des beantragten Verkaufsabschlusses bei2.

II. Stempel und Gebühren für die Eingaben und Akte des Reichsgerichtes - (PDF)

II. ℹ️ Der Finanzminister setzt die Konferenz in Kenntnis, dass in Gemäßheit des Ministerratsbeschlusses vom 26. Juni d. J. über die Behandlung der Eingaben bei dem Reichsgerichte und der Akte desselben in Absicht auf Stempel und Gebühren bei dem Finanzministerium eine kommissionelle Verhandlung unter Intervention von Abgeordneten des Ministeriums des Innern und der Justiz stattgefunden habe3.

Hiebei sei sich allseitig dahin geeiniget worden, dass in Bezug auf das Reichsgericht die für das nicht gerichtliche Verfahren (bei den Administrativbehörden) geltenden Bestimmungen des Gebührengesetzes (also 50 Kreuzer Eingabenstempel, dagegen keine Urteilstaxe) in Anwendung zu kommen haben4. || || Der Finanzminister habe sich dem angeschlossen und gedenke hienach die entsprechende Verordnung zu erlassen.

Der Ministerpräsident macht aufmerksam, dass, wie ihm vorkomme, der Justizminister sich in der Konferenz in einem der Äußerung des Vertreters des Justizministeriums geradezu entgegengesetzten Sinne ausgesprochen habe, und zwar für die Anwendung der für das gerichtliche Verfahren giltigen Stempel- und Gebührenvorschriften. Es schien ihm daher im Hinblick auf mögliche Inkonvenienzen zweckmäßig, wenn die endgiltige Beschlussfassung der Konferenz in der keineswegs so sehr dringlichen Sache bis zur Rückkunft des Justizministers vertagt würde.

Die Konferenz erklärte sich damit einhellig einverstanden 5.

III. Verleihung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse an den Sektionschef Gobbi; des Ritterkreuzes des Leopoldordens an den Ministerialrat Dessary und des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse an den Vizedirektor der Tabakfabrik Felbinger - (PDF)

III. ℹ️ Der Finanzminister erbittet und erhält die einhellige Zustimmung der Konferenz anlässlich der bevorstehenden Feier des || || Ah. Geburtsfestes folgende Auszeichnungen bei Sr. k. u. k. apost. Majestät in Antrag zu bringen:

1. für den Sektionschef Gobbi wegen seiner höchst anerkennenswerten rastlosen Tätigkeit bei den Verkaufsverhandlungen wegen ärarischer Objekte, welcher allein ein Mehrerlös von 5–6 Millionen zu danken sei, den Orden der Eisernen Krone II. Klasse;

2. für den sehr tüchtigen und geschätzten Ministerialrat des Finanzministeriums Dessary das Ritterkreuz des Leopold-Ordens; dann

3. für den Vizedirektor der ärarischen Tabakfabriken Oberfinanzrat Felbinger, welcher sich als die Seele des ganzen Tabakfabriksgeschäftes um den Aufschwung desselben große Verdienste erworben habe, die umso höher anzuschlagen kommen, als er sich vom einfachen Arbeiter durch eigene Tätigkeit zu seiner gegenwärtigen Stellung aufgeschwungen hat, den Orden der Eisernen Krone III. Klasse6.

IV. Mitteilungen an den Finanzausschuss der reichsrätlichen Delegation über die finanzielle Situation für 1870 - (PDF)

IV. ℹ️ Der Finanzminister gibt der Konferenz Kenntnis von dem in Abschrift beiliegenden Exposéb über den Stand der Finanzen im Jahre 1869 und über das vor|| || aussichtliche Defizit für das Jahr 1870, auf Grund dessen er dem Finanzausschusse der reichsrätlichen Delegationen die von ihm in dieser Richtung gewünschten Eröffnungen gemacht habe.

Die Ergebnisse des Jahres 1869 dürften, insoferne es gestattet ist, darüber jetzt ein Urteil auszusprechen, sich gegen den Voranschlag um sechs bis sieben Millionen günstiger gestalten, vorausgesetzt, dass sich die Eingänge auf der bisherigen Höhe erhalten. Nach dem Exposé würde sich der reale Abgang im Jahre 1870 auf rund 26 Millionen und das unbedeckte Defizit auf vier Millionen beziffern, zu dessen Begleichung eine schwebende Schuld aufgenommen werden müsste. Der Finanzminister bemerkt, dass hiebei auf die erhöhten Nachtragskredite für 1868 im Kriegsbudget pro 1870 mit vier Millionen nicht Rücksicht genommen sei, welche Ziffer ihm übrigens erst in der heutigen Delegationsausschusssitzung bekannt geworden sei und bezüglich welcher nichts anderes erübrigen werde, als [] er auch in der Delegation [] habe, sie teils durch die []ruchnahme des Stellvertreter[], teils im Wege einer []den Schuld zu bedecken7.

Der Ministerrat nimmt || || diese Mitteilung zur Kenntnis.

V. Vertrauensadresse der Gemeindevertretung in Budweis - (PDF)

ℹ️V. Der Ministerpräsident bringt eine Zustimmungs- und Vertrauensadresse der Gemeindevertretung von Budweis8;

VI. Detto detto in Stainz - (PDF)

VI. ℹ️ der Minister des Innern eine ähnliche Kundgebung der Gemeindevertretung in Stainz aus Anlass der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens gegen den Bischof von Linz9;

VII. Petition des schlesischen Arbeitervereines wegen Aufhebung des Konkordates - (PDF)

VII. ℹ️ der Minister des Innern ferners eine Petition des schlesischen Arbeitervereines in Troppau wegen Aufhebung des Konkordates und Nichtdurchführung etwaiger den Forderungen der Zeit widerstreitenden Beschlüsse des Konzils zur Kenntnis der Konferenz10.

VIII. Majestätsgesuch des Bischofes von Lavant um Sammlungen für die Schulschwestern zu Marburg - (PDF)

ℹ️VIII. Der Minister des Innern beabsichtigt, ein mit der Ah. Bezeichnung an ihn gelangtes Majestätsgesuch des Fürstbischofes von Lavant um Bewilligung einer milden Sammlung für die Schulschwestern zu Marburg11 Sr. k. u. k. apost. Majestät || || in Konsequenz mit dem früheren Vorgange in mehrfachen ähnlichen Fällen mit dem au. Antrage zu unterbreiten, dass Fürstbischof Stepischnegg rücksichtlich der Sammlung in Steiermark an den Statthalter zu weisen wäre, in dessen Wirkungskreise die Bewilligung einer solchen Sammlung gelegen sei, dass aber, insoferne eine Sammlung in mehreren Ländern oder in allen bezielt werde, das Ansuchen vom Ministerium des Innern unter Hinweisung auf die im Mittel gelegene Ablehnung ähnlicher Bewerbungen abweislich zu erledigen wäre.

Die Konferenz findet dagegen nichts zu erinnern12.

IX. Frage der Errichtung einer Militärwache für die Zivilgerichte in Wien - (PDF)

IX. ℹ️ Der Minister des Innern teilt der Konferenz mit, der Minister für Kultus und Unterricht habe in Vertretung des Justizministers Bedenken gehabt, den au. Vortrag zu unterzeichnen, mit [] dessen der Justizminister im Einverständnisse mit dem [] Kriegsminister und dem Ministerpräsidenten als Mi|| || nister für Landesverteidigung die au. Anträge wegen Errichtung eines k. k. Militärwachkorps für die Zivilgerichte in Wien beziehungsweise wegen Beibehaltung eines Teiles der in der Auflösung begriffenen Wiener Militärpolizeiwache zu erstatten beabsichtige13. Minister Ritter v. Hasner glaubte nämlich, dass es vom Standpunkte der Verfassung nicht außer Frage zu stehen scheine, ob im Bestande des Wehrgesetzes Militärpflichtige zur Ableistung ihrer Militärdienstpflicht in einem solchen Wachkorps lediglich im Wege der Organisation dieses letzteren, also im Verordnungswege, verhalten werden können. Der Justizminister, welchem der Minister für Kultus und Unterricht diese Bedenken schriftlich bekannt gegeben, habe ihn (Minister des Innern) in Marienbad ersucht, die Sache im Ministerrat zur Sprache zu bringen.

Er (Minister des Innern) glaube nun im Sinne der Äußerung des Ministerpräsidenten nicht, dass der Organisierung dieses Militärwachkorps beziehungsweise der Ergänzung desselben aus zum k. k. Heere || || Assentierten irgendwelche konstitutionellen Bedenken entgegenstehen. Nach § 7 des Wehrgesetzes sei nämlich das stehende Heer nicht nur zur Verteidigung des Landes gegen äußere Feinde, sondern auch zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern verpflichtet. Nach den grundgesetzlichen Bestimmungen aus Anlass des Ausgleiches mit Ungarn ist aber die innere Organisation des gesamten Heeres der Ah. Verfügung Sr. k. u. k. apost. Majestät vorbehalten. Nun ist die Bestimmung, ob ein Teil des Heeres zu Zwecken der äußeren oder der inneren Sicherheit des Staates zu verwenden sei, eine Frage der inneren Organisation und daher dem Einflusse der Legislative entrückt. Es erscheine daher die Genehmigung der fraglichen militärischen Gefängniswache umso unbedenklicher, als es sich um nicht mehr als 80 Mann handle und als bei der Militärpolizeiwache, wo sie noch [], und bei der Gendarmerie ganz gleicher Weise anstand[]gegangen werde.

Der Ministerpräsident bemerkt, || || dass die Frage, ob und inwieweit es zulässig sei, in Absicht auf die Ergänzung solcher Wachkörper auf nach Maßgabe des Kontingentes für den Militärdienst Assentierte zu greifen, wohl bei größeren Körpern solcher Art, wie die Gendarmerie oder die Zivilsicherheitswache, von Belang erscheine. Bei einem so kleinen Körper, wie die projektierte Gefängniswache, treten aber gar keine Anstände ein.

Der Finanzminister findet den Zweifel denn doch nicht unberechtigt, ob angesichts der nur die Dienstleistung im Heere betreffenden Verpflichtung jemand speziell verpflichtet werden kann, in einem solchen, zum Heere nicht gehörigen Wachkörper seiner Heeresdienstpflicht zu genügen.

Die übrigen Votanten vereinigen sich mit der Ansicht des Ministers des Innern und des Ministerpräsidenten. Der Minister des Innern wird sonach in Stellvertretung des Justizministers den au. Vortrag wegen Ah. Genehmigung der Gerichtswache mit Berufung auf diesen Konferenzbeschluss erstatten14.

X. Ernennung des Landeshauptmannstellvertreters Eduard v. Grebmer zum Landeshauptmann in Tirol - (PDF)

|| || X. ℹ️ Der Minister des Innern bringt den Vorschlag des Statthalters Freiherrn v. Lasser wegen Besetzung der nach dem Ableben Hasslwanters15 erledigten Landeshauptmannstelle für Tirol zur Sprache, nachdem die Wiederbesetzung dieses Postens unbedingt nicht länger hinausgeschoben werden könne, es möge in Hinsicht auf den Fortbestand des dermaligen Tiroler Landtages sich wie immer entschieden werden.

Der Statthalter bespricht alle möglicherweise in Frage kommenden Persönlichkeiten, als da sind der Landeshauptmannstellvertreter Grebmer, Baron Cresseri, Professor Harum, Professor Wildauer, Leonardi, Streiter, und gelangt zu dem Schlusse, dass bei jedem der nach Grebmer Genannten ein oder das andere Bedenken gegen die Berufung zu diesem Posten eintrete. Grebmer16 qualifiziere neben seiner Stellung als Haupt der verfassungstreuen Partei die Vertretung des Landeshauptmannes und seine in mehr[] Wirksamkeit im Abgeordnetenhause erworbene Ver|| || trautheit mit der parlamentarischen Aktion. Er sei aus der Wählerklasse des Großgrundbesitzes in den Landtag gewählt und habe durch seine Wahl zum Bürgermeister in Bruneck erst vor kurzem einen Beweis seiner Geltung in den dortigen leitenden Bevölkerungskreisen erhalten. Sein anfängliches Widerstreben gegen die für ihn jedenfalls mit empfindlichen materiellen Opfern verbundene Übernahme dieses Postens habe die Einwirkung des Statthalters beseitigt. Der Minister des Innern, welchem Grebmer aus der Zeit, in welcher er dem Abgeordnetenhause angehörte, vorteilhaft bekannt sei, finde den Vorschlag des Statthalters vollkommen motiviert und beabsichtigt sonach, Grebmer Sr. k. u. k. apost. Majestät für die Stelle des Landeshauptmannes in Vorschlag zu bringen.

Die Konferenz erklärte sich hiemit einhellig einverstanden17.

XI. Vorschlag wegen Ernennung des Oberlandesgerichtsrates Lawrowski zum Landmarschallstellvertreter in Galizien - (PDF)

XI. ℹ️ Der Minister des Innern || || bespricht den Vorschlag des Leiters der galizischen Statthalterei wegen Besetzung der nach dem Metropoliten Litwinowicz erledigten Stelle eines Landmarschallstellvertreters in Galizien18.

Nachdem keine Aussicht vorhanden, dass bis zum Zusammentritte des Landtages ein neuer griechisch-katholischer Erzbischof bereits in Funktion sein werde, welcher auch in der Würde eines Landmarschallstellvertreters der eigentliche successor natus des verstorbenen Metropoliten Litwinowicz sein würde, hat Ritter v. Possinger von dem kaum anfechtbaren Grundsatze ausgehend, dass die zweite Landtagswürde einem Vertreter der ruthenischen Nationalität zukomme, nach sorgfältiger Prüfung aller Persönlichkeiten, welche hierfür allenfalls in Frage kommen könnten, den Oberlandesgerichtsrat Lawrowski als den einzigen möglichen Kandidaten bezeichnet. Derselbe war bereits Mitglied des Landesausschusses, ist mit der Geschäftsführung || || daselbst vertraut, der Regierung ergeben, genießt wegen der Ehrenhaftigkeit seines Charakters allgemeine Achtung, innerhalb der Partei der Ruthenen großen Vertrauens und hält sich auch gegenüber den anderen Parteien innerhalb der Grenzen einer gewissen Zurückhaltung. Unter diesen Umständen beabsichtigt der Minister des Innern, den Oberlandesgerichtsrat Lawrowski Allerhöchstenorts für die Landmarschallstellvertretersstelle au. in Vorschlag zu bringen.

Der Ackerbauminister erklärt sich hiemit einverstanden, indem er bemerkt, dass er die Kandidatur Lawrowskis als eine durch die Umstände gegebene mit Ritter v. Possinger bereits mündlich besprochen habe.

Auch alle übrigen Stimmführer erklären sich mit dem Vorschlage des Ministers des Innern einverstanden19.

XII. Die Stellung des Landmarschalls in Galizien Fürsten Sapieha in Beziehung auf das eingebrachte Resignationsgesuch - (PDF)

XII. ℹ️ Der Minister des Innern macht aufmerksam, dass es sich auch darum handeln werde, über die Stellung des Landmarschalls Fürsten v. Sapieha noch vor Eröffnung des || || Landtages ins Klare zu kommen20.

Ritter v. Possinger habe ganz motiviert dies als eine Notwendigkeit hingestellt, nachdem der Landmarschall in offiziellen Erklärungen namentlich gegenüber dem Landesausschusse auf die eingebrachte Resignation und zwar in einer Weise hingewiesen habe, welche keinem Zweifel darüber Raum gebe, dass Fürst Sapieha in Beziehung auf die Fortführung seines Amtes unter den gegenwärtigen Verhältnissen sich im Gegensatze mit seinen persönlichen Überzeugungen beziehungsweise mit dem Standpunkte der Regierung sich befinde21. Nach dem, was Se. Majestät ihm (Minister des Innern) mitzuteilen die Gnade hatten, wisse nun der Minister des Innern, dass zufolge der Äußerungen des Fürsten Sapieha seine Resignation eigentlich als nicht eingegeben anzusehen wäre. Da jedoch der Landmarschall die Tatsache anders aufzufassen scheine und die Konsequenzen, [] aus dieser verschiedenen Auffassung der Sachlage abgeleitet werde könnten, auf Seite der Regierung jedenfalls eine [] zu erhei[], glaube der Minister des Innern Sr. Majestät die [] mündlich vortragen || || und die diesfälligen Ah. Intentionen einholen zu sollen. Der Statthaltereileiter habe nämlich proponiert, dass aufgrund einer Ah. Ermächtigung ein Schreiben an den Fürsten gerichtet werde mit dem Ersuchen um die Äußerung, ob er fortan auf seiner Resignation bestehe. Eine solche Anfrage setze aber jedenfalls eine umständliche Kenntnis dessen voraus, was der Landmarschall geäußert habe, als Se. Majestät ihm die Ah. Willensmeinung zu erkennen zu geben geruhten, die Resignation nicht anzunehmen.

Der Ackerbauminister bemerkt, er habe sich veranlasst gefunden, dem Fürsten Sapieha bei seiner letzten Anwesenheit in Lemberg seine Haltung in der Resignationssache nach dem, was der Fürst von Sr. Majestät vernommen und was er hierauf erwidert habe, als eine nicht ganz korrekte zu bezeichnen. Fürst Sapieha entgegnete: „Ich bin ja noch Landmarschall“. Da nun die Ersetzung des Fürsten mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein und zu mancherlei sehr unwillkommenen || || Komplikationen führen müsste, hielte er (Ackerbauminister) es für das Klügste, die Sache so zu lassen, wie sie sei. Würde Fürst Sapieha über seinen Entschluss in der Sache offiziell interpelliert, so wäre die sichere Folge davon der alsbaldige effektive Rücktritt des Fürsten, welchen man dann als einen Märtyrer seiner Überzeugungen hinzustellen nicht ermangeln werde. Geschieht nichts, so werde dem Fürsten der bisherige Nimbus und mit demselben die Möglichkeit eines entsprechenden Wirkens am Landtage erhalten, welches in der Resolutionsfrage sehr entschieden, aber ebenso entschieden in der Frage der Reichsratsbeschickung sein würde.

Auch der Ministerpräsident besorgt bei dem Charakter des Fürsten den von dem Ackerbauminister angedeuteten sogleichen Erfolg der beabsichtigten amtlichen Interpellation.

Der Finanzminister meint, dass die Situation insoferne keine []te sei, als Fürst Sapieha nach durch Se. Majestät veranlasster Rückgängigmachung der Resignation diese in öffentlichen || || Erklärungen dennoch aufrechterhalten habe. Dies könne nur den Sinn haben, dass er mit seinem Willen nicht mehr Landmarschall sei, und sind seine Erklärungen auch in diesem Sinne interpretiert und zu Agitationen benützt worden. Das könnte wohl unmöglich so bleiben und müsste der Fürst veranlasst werden, zu erklären, dass er sein Demissionsgesuch zurückgezogen habe.

Der Ministerpräsident meint, dass es vielleicht doch der persönlichen Einwirkung des Ackerbauministers gelingen dürfte, dem Fürsten Sapieha nahezulegen, dass er die Sache nicht auf die Spitze treibe. Er wäre daher dafür, dass der Ackerbauminister sich zuvor in diesem Sinne mit dem Fürsten in das Einvernehmen setze, dessen Ergebnis vor einer weiteren Schlussfassung in der Sache abzuwarten wäre.

Der Ackerbauminister erklärt sich hiezu bereit, obwohl mit geringer Hoffnung auf Erfolg angesichts der dem Fürsten nahestehenden Einflüsse gegenteiliger Richtung.

|| || Hiemit wird die weitere Diskussion über diese Frage vorläufig sistiert22.

XIII. Frage der Bedeckung der Druckkosten der Geschworenenlisten - (PDF)

XIII. ℹ️ Über die Mitteilung des Ministers des Innern, dass der Justizminister die Übernahme der Kosten für die Drucklegung der Geschworenenlisten auf den Etat des Ministeriums des Innern in Anspruch genommen habe, einigt sich die Konferenz dahin, diese Frage später und zwar in Gegenwart des Justizministers in Erörterung ziehen zu wollen. Mit Rücksicht hierauf wird der Minister des Innern die Bestreitung dieser Kosten mit dem Vorbehalt der Austragung der Frage, welchen Etat sie definitiv zu treffen hätten, auf Rechnung des Aufwandes der politischen Verwaltung verfügen23.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 29. Juli 1869. Franz Joseph.