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Nr. 231 Ministerrat, Wien, 7. Juni 1869 – Protokoll I - (PDF)

RS. und bA.; P. Hueber; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 7. 6.), Plener 14. 6., Hasner, Giskra 14. 6., Herbst 16. 6., Brestel 16. 6; abw. Potocki, Berger.

KZ. 1923 – MRZ. 70

|| || Protokoll I des zu Wien am 7. Juni 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Berufung der Staatsräte Freiherr v. Holzgethan und Freiherr v. Quesar in das Reichsgericht - (PDF)

[I.] ℹ️ Der Justizminister referierte, der Ministerpräsident habe ihm mitgeteilt, dass Se. Majestät Ag. den Wunsch auszusprechen geruhten, dass ehemalige Staatsräte bei der Ernennung zu Mit|| || gliedern des Reichsgerichts berücksichtigt werden1.

Nach den Ternavorschlägen des Herrenhauses handle es sich dabei um den Freiherrn v. Quesar und um den Freiherrn v. Holzgethan, von welchen beiden der letztere zum Ersatzmanne vorgeschlagen wurde2. Er könnte es nun allerdings nicht für passend finden, wenn nur Baron Holzgethan zum Ersatzmann, Baron Quesar aber nicht zum Mitgliede des Reichsgerichtes ernannt würde, und es würde nach seiner Ansicht hierin sogar eine Zurücksetzung für beide gelegen sein. Nachdem nun die beiden Genannten im Ternavorschlage des Herrenhauses enthalten sind und Se. Majestät deren Berücksichtigung beim Reichsgerichte wünschen, besteht durchaus kein Anstand, dieselben nachträglich Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen, und zwar umso weniger, da es ja Sr. Majestät selbstverständlich freistand, abgehend von dem Vorschlage des Ministerrates || || [] zu Ersatzmännern des Reichsgerichtes zu ernennen, und der Ministerrat Sr. Majestät gegenüber sich nur zu au. Danke verpflichtet ansehen muss, dass Allerhöchstdieselben konstitutionellem Brauche folgend das für solche Ernennungen allerdings verantwortliche Ministerium zur Erwägung des Ah. Wunsches Ag. aufzufordern geruhten. Es wäre daher aus der Herrenhausterna: ScharschmidRumlerQuesar der vom Ministerrate vorgeschlagene Oberlandesgerichtsrat Rumler auszuscheiden und an dessen Stelle der pensionierte Staatsrat Freiherr v. Quesar zur Ag. Ernennung als Mitglied des Reichsgerichtes nachträglich au. in Vorschlag zu bringen. Ebenso wäre aus der Herrenhausterna für die Ersatzmänner: HackherHolzgethanRizy der vom Ministerrate vorgeschlagene Hofrat Ritter v. [] auszuscheiden und anstatt || || dessen der pensionierte Staatsrat Baron Holzgethan als Ersatzmann nachträglich au. vorzuschlagen.

Nachdem jedoch Oberlandesgerichtsrat Rumler auch mit Rücksicht auf seine Kenntnis der böhmischen Sprache zum Reichsgerichtsmitgliede vom Ministerrate in Vorschlag gebracht war, und wenn derselbe nunmehr entfällt, der Professor Habietinek das einzige Reichsgerichtsmitglied sein wird, welches der böhmischen Sprache vollkommen kundig ist, so dürfte der au. Vorschlag der beiden genannten ehemaligen Staatsräte auch die Notwendigkeit einer Änderung der Reihenfolge bei Ag. Ernennung der Ersatzmänner in der Artikel bedingen, dass der nachträglich anstatt des Wiener Advokaten Dr. Schmitt au. in Vorschlag gebrachte pensionierte Gerichtshofpräsident Steyrer in der Ah. Entschließung bei den Ersatzmännern als der erste angeführt werde, weil bei den Ersatzmännern die Reihenfolge für deren Eintritt in das Reichsgericht maßgebend ist und für den Fall, als gerade Professor || || [Habietinek] wäre [] der böhmischen Sprache kundige Präsident Steyrer eintreten und somit auch rücksichtlich des Erfordernisses dieser Sprachkenntnis für eine Succursale gesorgt sein würde. Die neu zu beantragende Reihenfolge für die Ersatzmänner wäre daher: 1. Steyrer, 2. Holzgethan, 3. Merkl und 4. Dr. Dollenz.

Die Konferenz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden, worauf der Ministerpräsident sein Vorhaben kundgab, mit Berufung auf das Ministerratsprotokoll Sr. Majestät einen kurzen au. Vortrag zu erstatten, womit er mit Bezug auf den vom Justizminister erstatteten diesbezüglichen Vorschlag die heute beschlossenen Abänderungen au. beantragen werde3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 25. Juni 1869. Franz Joseph.