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Nr. 604a An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen, o.O., o.D. - (PDF)

[Tagesordnungspunkte]

Beilage A zum MRProt I. v. 20. 10. 1871, MRZ. 111

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An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen

1. Mit Unserem Reskript vom 12. September d.J. haben Wir den Landtag Unseres Königreiches Böhmen aufgefordert, im Geiste der Mäßigung und Versöhnung die zeitgemäße Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Unseres Königreiches Böhmen zu beraten.

2.a. Mit der alleruntertänigsten Adresse vom 10. d.M. hat der Landtag Uns das Resultat seiner Beratung vorgelegt, und mit Befriedigung entnehmen Wir daraus, dass der Landtag sich der Erkenntnis nicht verschließe, wienach das durch Unser königliches Wort sanktionierte Übereinkommen über die Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten unanfechtbar zu Recht besteht.

b. Auch verkennen Wir nicht das Bemühen, die Rechtsansprüche des Landes in Einklang zu bringen mit der Machtstellung des Reiches.

3. Nachdem jedoch die staatsrechtlichen Verhältnisse Unserer nicht ungarischen Königreiche und Länder durch die von Uns erlassenen Grundgesetze ihre Regelung gefunden haben, daher eine Änderung derselben nur mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrates erfolgen kann, fordern Wir den Landtag auf, durch Entsendung seiner Vertreter in den Reichsrat zu dem großen Werke der Versöhnung mitzuwirken.

4. Wir erwarten umso zuversichtlicher, dass er dieser Unserer Aufforderung nachkommen werde, als er in Unserem königlichen Worte die Gewährleistung der Rechte Unseres Königreiches Böhmen erblickend und demselben rückhaltlos vertrauend durch Vornahme dieser Wahl bereitwillig den Beweis geben wird, brüderliche Gesinnung für alle Völker des Reiches, achtungsvoller Berücksichtigung jeglichen Rechtsanspruches und patriotischer Würdigung der unabweislichen Bedürfnisse Unserer Monarchie. Nur auf diesen Grundlagen aber kann das große Werk des Ausgleiches zu segensvollem die Gewähr der Dauer in sich tragenden Abschlusse gelangen.

5. Hiemit entbieten Wir dem Landtage Unseren kaiserlichen und königlichen Gruß.