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Nr. 9 Ministerrat, Wien, 6. März 1867

RS. fehlt; Abschrift, Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 33 (Abschriften Prof. Redlich) ; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1867.

P. Meyer; VS. Kaiser; anw. Beust, Komers, Wüllerstorff, John, Becke.

KZ. 331 – MRZ. 136 –

Ministerratsprotokoll vom 6. März 1867 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Einmarsch österreichischer Truppen in die türkischen Grenzprovinzen

[I. fehlt.]

II. Verpachtung des Tabakmonopols

II. Baron v. Beust berichtete über seine Verhandlungen mit dem ungarischen Finanzminister in Betreff des Tabakmonopols1. Herr v. Lónyay weigere sich, zu einer solchen Verpachtung, und namentlich eine Verpachtung auf die lange Zeit von sieben Jahren, seine Zustimmung zu geben. In erster Linie befürworte derselbe die Aufhebung des Tabakmonopoles; sofern aber dieses nicht ausführbar sei, ziehe er es seinerseits vor, eher das Monopol in eigener Regie zu behalten, als dasselbe in der beabsichtigten Weise zu verpachten.

Baron v. Becke drückt nun den Wunsch aus, es möchte Se. Majestät geruhen, hierüber mit dem ungarischen Finanzminister zu sprechen, weil die Sache sehr dringlich sei und jetzt noch der günstige Moment vorhanden sein dürfte für die Beschaffung einer so bedeutenden Summe von 40 Millionen, welche die Gesellschaft für die Überlassung des Materiales zu entrichten habe.

Der Ministerpräsident Baron v. Beust unterstützte diesen Wunsch des Leiters des Finanzministeriums mit dem Bemerken, dass diese Verpachtung wohl das einzige Mittel sei, um das Monopol auf eine Reihe von sieben Jahren noch zu erhalten2.

III. Änderung in der Person des Banus von Kroatien

III. Baron v. Beust brachte die Frage in Anregung, ob es nicht angezeigt sein dürfte, einen Wechsel in der Person des Banus von Kroatien eintreten zu lassen, da es sehr im Zweifel stehe, ob der gegenwärtige Banus, Freiherr v. Šokčević, bei seinem Verhältnisse zu den verschiedenen Parteien des Landes, in der Lage sich befinde, die Absichten der Regierung mit Energie durchzuführen3.

Freiherr v. John meinte, der gegenwärtige Banus habe wenigsten die gute Eigenschaft, dass er tue, was man ihm sage. Der Übelstand liege darin, dass man in Wien einen ungarisch gesinnten kroatischen Hofkanzler 4 und in Agram einen kroatisch gesinnten Banus habe.

Se. Majestät betonte hiebei, wie notwendig es sei, dass in Beziehung auf die Regelung des staatsrechtlichen Verhältnisses von Ungarn und Kroatien in versöhnlicher Art beiderseits vorgegangen werde, wie dies bereits von dem ungarisch ministeriellen Blatte Pesti Napló der Fall gewesen, das in einem Leitartikel die staatsrechtlichen Beziehungen Kroatiens zur Krone von Ungarn ganz richtig aufgefasst und als solche die Teilnahme Kroatiens am Krönungslandtage, am Inauguraldiplome und an der Delegation bezeichnet habe5.

Eine weitere Entschließung in der Sache werde vorderhand nicht gefasst6.

IV. Besprechung über die Wahl eines Statthalters für das Küstenland

[IV. fehlt.]

Ah. Kenntnisnahme. 25. März 1867.