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Einleitung - Retrodigitalisat (PDF)

     DIE ENTSTEHUNG DES GEMEINSAMEN MINISTERRATES UND
               SEINE TÄTIGKEIT WÄHREND DES WELTKRIEGES

                                                    I

   Von 1867 bis 1918 war der gemeinsame Ministerrat das höchste Regierungsorgan
 der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Seine Sitzungsprotokolle aus der Zeit
 des ersten Weltkriegs sind ein wichtiges Quellenmaterial nichtnur für die Geschichte
der Völker innerhalb der Doppelmonarchie, sondern wegen des weit um sich
greifenden Krieges auch für die Geschichte Europas, in gewissem Sinne sogar
für die der ganzen Welt. Da dieses äußerst vielfältige Material vom obersten
Regierungsorgan einer Großmacht stammt, in dessen Rahmen nicht selten Welt¬
probleme zur Sprache kamen, kann es unter den verschiedensten Gesichtspunkten
ausgewertet werden.

   Bei Kriegsausbruch waren die Tage der Monarchie bereits gezählt. Mit der
schnellen Aufeinanderfolge der Ereignisse verlor das Reich zunehmend an
Bedeutung und Gewicht und brach schließlich auseinander. Die erhaltenen Schrift¬
stücke eines untergehenden, entkräfteten Staates sind für die Geschichtsschreibung
auch wegen der Lehren wertvoll, die sich aus der Beobachtung der immer mehr
stockenden Tätigkeit des kranken Staatsorganismus einer ungesunden Gesell¬
schaft ergeben. Darüber hinaus sind die Protokolle des gemeinsamen Minister¬
rates der Monarchie auch deshalb von großer Bedeutung, weil auf den Trümmern
der Donaumonarchie neue Staaten entstanden, deren Probleme zeitweilig schon
in den Debatten der Ministerkonferenzen während des Weltkrieges aufleuchteten.

   In dieser Einleitung möchte ich die Benutzung und das Verständnis der Proto¬
kolle erleichtern, indem ich auf Entstehung und Tätigkeit des gemeinsamen
Ministerrates näher eingehe. Dabei werde ich mir stets vor Augen halten, daß der
gemeinsame Ministerrat der Monarchie nicht nur das Produkt eines geschicht-
lichen Prozesses war, sondern im Verlaufe der Ereignisse, in stets wandelnder
Form, selbst zu einem geschichtsgestaltenden Faktor wurde. Meine Aufgabe ist
daher im wesentlichen die Lösung eines amtsgeschichtlichen Problems, in engem
Zusammenhang mit der Quellenkritik der Schriften des gemeinsamen Minister¬
rats, der von ihm angefertigten Protokolle. Ich muß mich daher mit diesem beson¬
deren Produkt der Schriftlichkeit befassen, das als Dokument schicksalhafter
Entscheidung oft nicht nur eine Quelle für die Geschichtsschreibung bildet,
sondern als Produkt der höchsten Sachwaltung in die Ereignisse irgendwie ein¬
greifend und den Gang der Geschichte - wenn auch kaum merkbar - beein¬
flussend, auch an und für sich auf das Interesse der Nachwelt Anspruch erheben
kann. Ich muß daher die äußeren und inneren Merkmale der Protokolle des

                                                                                                                                i
|| || gemeinsamen Ministerrates als Geschichtsquellen untersuchen und auf dieser
Grundlage die dort enthaltenen Daten mit denen anderer Quellen vergleichend,
über ihren Wert und ihre Benutzbarkeit sprechen und feststellen, inwiefern sie
getreu das wiedergeben, was festzuhalten ihre Aufgabe war. Der Zusammenhang
zwischen einer Institution und ihren Schriften ist vielleicht nirgends so eng wie
im vorliegenden Fall. Die komplexe Untersuchung der Protokolle ist sowohl
vom Gesichtspunkt der Geschichte des gemeinsamen Ministerrates wie auch der

Quellenkritik seiner Protokolle fruchtbringend.1
   Welche der so auftauchenden Fragen wir auch betrachten, das Gebiet, aut

dem die Antworten zu suchen sind, ist in jedem Falle das Arbeitsgebiet der
historischen Hilfswissenschaften. Die Einleitung zu einer Quellenausgabe, wie
auch diese, wird meines Erachtens ihrer Aufgabe dann gerecht, wenn sie die
modernen Methoden der historischen Hilfswissenschaften anwendet. Das heißt,

wenn sie zu erfassen und aufzuzeigen sucht, daß die Ausstellung der Urkunden
und Schriften, die Amtsführung im allgemeinen, die Tätigkeit der Büros, organisa¬
torische Veränderungen usw. ebenso Folgen der Entwicklung der gesellschaftlichen
Verhältnisse sind wie z. B. die Änderungen in den großen Linien der Weltpolitik.

                                 II

Der gemeinsame Ministerrat der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurde

nach der allgemein in Historikerkreisen herrschenden Auffassung durch den
Ausgleich vom Jahre 1867 geschaffen. In Wirklichkeit wurde der Rahmen der
Tätigkeit dieser neuen Institution durch die Organisationsformen, den Geschäfts¬
gang, die Registrierung der Verhandlungsprotokolle, d. h. durch unzählige wesent¬
liche oder belanglose Äußerlichkeiten ihres formalen Rechtsvorgängers, des
Österreichischen Kaiserlichen Ministerrates schon im voraus bestimmt. Hierauf
werde ich bei der Untersuchung der Funktion, des Aufgabenbereichs des Mmister-
rates und der äußeren Merkmale seiner Protokolle noch zurückkommen. Dieser
Rahmen und diese Formen gingen nicht planmäßig auf den gemeinsamen Minister¬
rat über, haben aber mit der Kraft der Gewohnheit auch den Inhalt determinie¬
rende Formen herausgebildet. Die Benutzung bestehender, »gut bewährter«
Amtsmethoden, ihr bloßes Fortleben machten jede neue Geschäftsordnung
entbehrlich, erweckten zumindest in den zuständigen Personen den Glauben,
eine detaillierte Regelung des Wirkungsbereichs und der Geschäftsordnung des
gemeinsamen Ministerrates erübrige sich. Außer den Grundgesetzen vom Jahre
 1867 über die neue Struktur der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, den

Dualismus und den ergänzenden und teilweise abändernden Gesetzen,3 die diese
Fragen nur allgemein behandeln, wurde die Tätigkeit des gemeinsamen Minister¬

rates nie prinzipiell geregelt.      .

   Der Ausgleich vom Jahre 1867 war das Ergebnis eines Kompromisses. Die

Entwicklung der europäischen Verhältnisse, hauptsächlich die Katastrophe von

Königgrätz brachten den Monarchen und die herrschende Amts- und Militär¬

bürokratie zu der Einsicht, daß »die Kräfte des absolutistischen Zentralismus zur

2
|| || Erhaltung der einheitlichen Monarchie nicht ausreichen«.4 Der österreichischen
Großbourgeoisie und der Klasse der ungarischen liberalen Mittel- und Gro߬
grundbesitzer als den stärksten pohtischen Faktoren der Monarchie, mußten in
ihren verfassungsmäßigen Bestrebungen Konzessionen gemacht werden. Aus dem
Kompromiß zwischen der fast zwei Jahrzehnte anhaltenden absolutistischen
Regierungsweise auf der einen Seite und der deutschösterreichischen Gro߬
bourgeoisie und der ungarischen besitzenden Klassen auf der anderen Seite, ent¬
stand diese pohtisch-administrative Einrichtung Österreich-Ungarns im letzten
halben Jahrhundert.

   Ein bestimmter Moment der innen- und außenpolitischen Lage ermöglichte
den Kompromiß zwischen den damals stärksten Faktoren der Monarchie. Der
nicht zu versäumende Moment forderte gebieterisch eine rasche Lösung der Pro¬
bleme, und zwar so, wie es den Interessen der Parteien am besten entsprach, die
den Ausgleich miteinander schlossen. Die nach der blutigen Niderschlagung der
Revolution des Jahres 1848 offen gebhebenen Probleme wurden von »oben«
gelöst. Eine schnelle Lösung war geboten, da eine Verschiebung der Kräftever¬
hältnisse eintreten und damit der Ausgleich illusorisch werden konnte. Die be¬
sonderen politischen und sozialen Voraussetzungen des Ausgleichs, der Umstand,
daß die großen Probleme (so die soziale und die Nationalitätenfrage) ungelöst
blieben, brachte es mit sich, daß der Ausgleich schwerwiegende Widersprüche
in sich barg, die später zu vielen Schwierigkeiten und schließlich zum Auseinander¬
fall der Monarchie führten. Die Eile war jedoch selbst vom Gesichtspunkt der
den Kompromiß abschheßenden Parteien übertrieben, wodurch die immanenten
Übel und Schwierigkeiten des Ausgleichs nur noch erhöht wurden.5

   Der Ausgleich bestimmte auf ein halbes Jahrhundert die innere Entwicklung
und die internationale Position einer bedeutenden europäischen Macht an der
Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Eben die Bedeutung des Momentes -- es
handelt sich natürlich um einen Moment der Geschichte, d. h. um Jahre -- erfor¬
dert, daß ich mich mit dem Zustandekommen des Ausgleichs, hauptsächlich mit
jenen Elementen seines Zustandekommens eingehender befasse, welche die grund¬
legenden Fakten der Amtsführung auf höchster Ebene bestimmten.

                                                  III

   Die Thronrede, mit der der König am 14. Dezember 1865 in Buda das Parlament
eröffnete, war die Einleitung zum letzten Abschnitt der Ausgleichsverhandlungen.

   Der Herrscher bezeichnete die Pragmatische Sanktion als die gemeinsame Grund¬
lage, auf der sich die Parteien, die sich zum Prinzip der Rechtsverwirkung oder
der Rechtskontinuität bekennen, treffen können. »Rechtsverlust auf der einen Seite,
starre Rechtskontinuität auf der anderen, können zu keinem Ausgleich führen«
-- sagte der Herrscher. Schon dieses grundlegende Dokument bezeichnete klar
die beiden Erfordernisse, ohne deren Berücksichtigung die neue politische Ein¬
richtung nicht Zustandekommen konnte, denen aber die Pragmatische Sanktion
-- nach der Thronrede -- zu ihrer Zeit noch Genüge geleistet hatte. Die Prag-

                                                                                                      3
|| || matische Sanktion hat nämlich einerseits »die staatsrechtliche und innenpolitische
Selbständigkeit Ungarns und der angeghederten Landesteile gesichert«, anderer¬
seits aber, indem sie das »unteilbare und unzertrennliche Zusammenbleiben« der
unter der Regierung des Herrscherhauses stehenden Länder und Provinzen er¬
klärte, die »Großmachtstellung ihrer Gesamtheit« gesichert.

  Diese Berufung der Thronrede auf die Pragmatische Sanktion würde eine
eingehendere Analyse verdienen. Nicht wenige, heute noch unklare Züge der
späteren Entwicklung würden durch die Beantwortung folgender Frage beleuchtet
werden: Was mag der Grund dafür gewesen sein, daß beide Parteien im Verlaufe
der Ausgleichsverhandlungen wiederholt und bewußt auf dieses, anderthalb
Jahrhunderte zurückliegende Grundgesetz zurückgriffen? Im Rahmen der vor¬
liegenden Arbeit kann ich lediglich ein in engerer Beziehung zu unserem Thema
stehendes Element dieses eigenartigen Zusammenhanges berühren. Auch dem
barocken Text des Gesetzes vom Jahre 1723® ist klar zu entnehmen, daß die enge
Verbindung Ungarns mit den österreichischen Provinzen des Deutschen Reiches,
ihre »Union« - wie das Gesetz besagt -, damals nicht, wie nach anderthalb
Jahrhunderten beim Ausgleich, ein Postulat der Großmachtstellung der Habs¬
burgermonarchie, sondern der Wunsch der ungarischen Stände war. Das, was
im Jahre 1867 nur mehr eine Erinnerung, dabei keine überaus bedrückende Erin¬
nerung war: die Türkenherrschaft, war zur Zeit, als die Pragmatische Sanktion
inartikuhert wurde, noch beunruhigende Wirklichkeit. Die aus dem Süden
drohende Gefahr, gegen die Ungarn seit der Zeit der Hunyadis in einem engen
Bündnis mit dem Westen Schutz suchte, bewog auch im Jahre 1723 die mit dem
König verhandelnden Magnaten, die organische Verbindung ihres Landes mit
den unter der Herrschaft der Habsburger stehenden westlichen Ländern zu sichern.
 Daß diese Verbindung, diese »Union« für das damalige Ungarn einen Vorteil
darstellte, wird hauptsächlich dadurch bezeugt, daß die ungarischen Stände die
»Union« als Gegenleistung für die Erbfolge der weiblichen Linie wünschten. Etwas
übertrieben könnte der Gegensatz zwischen 1723 und 1867 folgendermaßen
ausgedrückt werden: im Jahre 1867 war die Vorbedingung der Großmachtstellung
 der Habsburgermonarchie die organische Einfügung des pazifizierten Ungarns
in das Reich, während im Jahre 1723 die Sicherheit, das Bestehen Ungarns
 gleichsam in erster Linie von einer engeren Verbindung mit den österreichischen
 Erblanden abhängig gewesen wäre.7

   Aus dem unteilbaren Besitz folgte, daß es Angelegenheiten gibt, die allen unter
 der Regierung der Habsburger stehenden Ländern gemeinsam sind. Erste Aufgabe
 des Parlaments ist, die Art der Verhandlung und der Behandlung dieser gemein¬
 samen Angelegenheiten zu bestimmen. »Das Bestehen dieser gemeinsamen
 Angelegenheiten findet wohl bereits in der Pragmatischen Sanktion ihre Grund¬
 lage, jedoch erfordert die Art ihrer Behandlung infolge der wesentlich veränderten
 Umstände eine wesentliche Änderung.« Das ist ein eigenartig formuherter Teil
 der Thronrede. Positiv besagt er lediglich, daß die Gemeinsamkeit gewisser Ange¬
 legenheiten auch von der Pragmatischen Sanktion anerkannt wurde; darüber
 jedoch, wie dieses wichtige Grundgesetz für die Verwaltung dieser gemeinsamen
 Angelegenheiten sorgte, wurde in der Thromrede nur in negativem Sinne gespro-

 4
|| || chen, daß nämlich infolge wesentlicher Änderung der Umstände auch in der
Geschäftsführung wesentliche Änderungen eintreten müßten. Das Wesen der
Änderung und der Grund für die sich als notwendig erweisenden Abänderungen
wurden aber vom Monarchen in seiner staatsrechtlich bedeutenden Erklärung schon
konkreter, fast modern konzipiert. Durch die inzwischen eingetretene »pohtische,
volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Umgestaltung«, heißt es in der Thronre¬
de, »ist es unerläßlich, daß der Herrscher auch seinen übrigen Ländern und Pro¬
vinzen verfassungsmäßige Rechte gewähre .. . ebendeshalb kann ihr verfas¬
sungsmäßiger Einfluß bei der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten
nun nicht mehr übergangen werden«.

  In der Thronrede ist dann von jenen unmittelbaren geschichtlichen Antezeden-
zien die Rede, die dazu dienten, die Verwaltung des Reiches dieser staatsrechtlich¬
politischen Erkenntnis anzupassen. Nach den Worten des Herrschers war diese
Erkenntnis die Grundlage für das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das Patent
vom 26. Februar 1861. Das Oktoberdiplom wollte die gemeinsame, verfassungs¬
mäßige Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten mit dem unabweisbaren
Erfordernis der Einheit und der Großmachtstellung des Reiches in Einklang
bringen. Das Februarpatent erweckte Besorgnis, weil es, von der ideellen Grund¬
lage der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten ausgehend, nur auf die
Großmachtstellung des Reiches bedacht war und den Anschein erweckte, statt
die Angelegenheiten der Verfassung entsprechend zu handhaben, materiellen und
morahschen Zwang anzuwenden. Deshalb hob der Herrscher mit seiner Erklärung
vom 20. September 1861 die Wirksamkeit des Patents vorübergehend auf.

  Aufgabe des nunmehr zusammentretenden Parlaments war, die auf den alther¬
gebrachten Institutionen des Landes fußende innere Struktur mit »den Voraus¬
setzungen für die Existenz des Reiches« d. h. -- wie dies in der Einleitung der
Thronrede bei Interpretation der Pragmatischen Sanktion klar gesagt wurde --
mit der Großmachtstellung der Habsburgmonarchie in Einklang zu bringen.8

   In der Thronrede waren in nuce alle jene Probleme enthalten, die das Parlament
lösen sollte und die sich bei den Verhandlungen im Parlament und in den Kom¬
missionen ergaben. Anderthalb Jahre zogen sich die Parlamentsdebatten hin, die
die konkreten sozialen und pohtischen Verhältnisse und deren tiefgehende Wider¬
sprüche getreu widerspiegelten. Im Laufe dieser Debatten hat sich die politische
und Verwaltungsstruktur für das letzte halbe Jahrhundert der Österreichisch-
Ungarischen Monarchie herausgebildet. Der Apparat wurde mit der Zeit sehr
kompliziert, wie ja auch die Verhältnisse, unter denen er entstanden war, sehr
kompliziert waren. Im Verlaufe der Debatten wurde nur selten der Gedanke
aufgeworfen, daß die Generation, die den Ausgleich schloß und die Grundlagen
für die neue Ordnung legte, den Ansprüchen jener Generationen, die später in
dieser Ordnung leben würden, eigentlich nicht Rechnung tragen konnte. Dieser
Gedanke wurde zu Beginn der Debatte über eine der entscheidendsten Fragen
am klarsten von Ferenc Deäk formuliert. »Er halte es für möglich, ja für wahr-
scheinlich, daß die Generation, die nach der jetzt lebenden Pohtik und Gesetz¬
gebung entscheidend beeinflußt, in dieser Beziehung von anderen Gesichtspunkten
ausgehen werde, er könne aber unter den obwaltenden Umständen nur eine

                                                                                                                  5
|| || Politik vertreten, die sich auf die bisherigen Gesetze gründe und mit deren Be¬
griffen in Einklang stehe.«9

   In Deäks Feststellung kommt der gemeinsame, grundlegende, schicksalhafte
Zug der unzähligen Widersprüche des gesamten Ausgleichs zum Ausdruck.
Nämlich, daß die Parteien inmitten aktueller politischer Kämpfe für Parteiinteres¬
sen eintraten, die sie für Interessen des Landes hielten, dabei -- gewöhnlich zum
Schaden der höchsten, gemeinsamen Interessen - gegenseitig kleinere oder größere
Konzessionen machten und die Elemente eines politischen Baues zusammen¬
fügten, der längere Zeit bestehen sollte.10

                                                  IV

   Deäks Adreßentwurf kam auf die Teile der Thronrede, die sich auf den Zusam¬
menhang zwischen ungarischer Unabhängigkeit und Großmachtstellung des
Reiches beziehen - die Selbständigkeit Ungarns formell verteidigend - mit auch
inhaltlich wesentlich milderen Ausdrücken zurück: statt Großmachtstellung
wird dort einfach von der Sicherheit des Reiches gesprochen. Es ist kein Zufall,
sondern eine sehr bezeichnende und für das weitere Schicksal des Ausgleichs¬
werkes entscheidende Tatsache, daß sich Gyula Andrässy gerade in diesem Punkte
der Formel Deäks am schärfsten widersetzte. Darin ist bereits die Pohtikdes
späteren Ministers des Äußern, des Vorsitzenden des gemeinsamen Ministerrates,
des führenden Pohtikers eines der bedeutendsten europäischen Mächte de.s vorigen
Jahrhunderts enthalten. Jener Pohtik, deren letzter aktiver Vertreter der ungari¬
sche Ministerpräsident im Weltkriege, Istvän Tisza war, und deren vollkommen
inhaltlos gewordene Phraseologie in den letzten Sitzungen des durch den Aus¬
gleich geschaffenen gemeinsamen Ministerrates von dem alternden Sändor Wekerle
zum letztenmal benutzt wurde.

   Gyula Andrässy betonte in der Beratung am 28. Januar 1866, an der Deäk
und Kälmän Tisza mit einigen ihrer wichtigsten Parteianhänger teilnahmen,
daß auf die Thronrede, die die Großmachtstellung unterstrich, nicht mit einfacher
Berufung auf die Sicherheit des Reiches geantwortet werden könne. Andrässy
erklärte eindeutig: »Der Fürst will verhandeln, um die Machtstellung der Monar¬
chie zu sichern.« Das war -- womit Andrässy zweifellos recht hatte -- der Zweck
des Oktoberdiploms, deshalb war das Februarpatent zustandegekommen, ja
auch der Reichsrat.11 Die Versuche des Herrschers blieben erfolglos. Darauf
berief er das ungarische Parlament ein. »Der Preis für den Ausgleich ist die Siche¬
rung der GroßmachtStellung.« Für Andrässys Ansicht erklärten sich Lönyay
und Gorove, Tisza und seine Anhänger dagegen hielten es für unangebracht, die
Frage zu diesem Zeitpunkt aufzuwerfen. Deäk widersetzte sich entschieden. Er
berief sich darauf, daß in der Pragmatischen Sanktion nur von Sicherheit die
Rede sei, worin ledighch die Idee der gemeinsamen Verteidigung zum Ausdruck
komme.12 Die Proklamierung der Großmachtstellung sei von größerer Tragweite.
Was er unter größerer Tragweite verstand, geht ebenfalls aus Deäks Worten
hervor: die Betonung der Großmachtstellung verweise über die Sicherheit, die
Verteidigung hinaus auf Angriff. Damit hatte Ferenc Deäk in Gyula Andrässys

 6
|| || Formel den wesentlichsten Zug der imperialistischen Politik aufgezeigt. Hier
verwies er darauf, daß die nächste Generation bereits von anderen Gesichtspunkten
ausgehen werde als er. Der um beinahe eine Generation jüngere Andrässy war
schon ein Vertreter dieser Generation. Ich will damit bei weitem nicht behaupten,
daß die Frage des Imperialismus der Monarchie das Problem der Generationen
ist. Es handelt sich nur darum, daß sich im politischen Denken Deäks die gesell¬
schaftlich-politischen Verhältnisse einer untergehenden Welt widerspiegelten.
Jenes Ungarns, das in den Munizipien ruhig Selbstverwaltung spielte und mit
dem sich der absolute Herrscher, wenn sein Reich bedroht war, über größere

militärische und finanzielle Hilfe einigte.
   Als Andrässy sah, daß seine Ansicht gegenüber dem großen Ansehen Deäks

in der Minderheit blieb, verzichtete er auf eine Debatte. Wobei er mit Sicherheit
überzeugt war, daß die Großmachtstellung des Reiches ohnehin nicht von der
Phraseologie eines Absatzes des bevorstehenden Ausgleichs abhängt. Die Debatte
um den Ausgleich zeigte also gleich zu Beginn die Schwierigkeiten, die unlösbaren
inneren Widersprüche der Aufgabe, der sich Deäk und die übrigen Politiker
gegenüber sahen. Wenn Andrässy auch davon Abstand nahm, daß seine klare
Erkenntnis, die Notwendigkeit der Sicherung der Großmachtstellung der Monar¬
chie, in dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz eindeutig und adäquat formuhert
wurde, so lebte dieses Problem doch die ganze Zeit hindurch im Bewußtsein der
verhandelnden Parteien fort. Andrässy beharrte - worauf ich bei der Besprechung
der Verhandlungen noch zurückkommen werde -- bis zum Schluß bei seiner
ursprünglichen pohtischen Auffassung und hat damit letztlich dahin gewirkt,
daß die neue politische und Verwaltungseinrichtung der Monarchie trotz der
 -- zweifellos schwachen -- bremsenden Wirkung der Kräfte der ungarischen
Unabhängigkeit im Geiste der Reichs- und Großmachtpohtik entstand und die
zur Führung dieser Großmachtpolitik notwendigen Elemente enthielt.13

   Im wesentlichen handelte es sich darum, daß Ungarn durch die Niederschlagung
der Revolution in den Rahmen der absolutistischen Habsburgermonarchie
zurückgeführt worden war und jetzt jene regierungspolitischen Formen aus¬
gearbeitet werden mußten, in deren Rahmen bei Berücksichtigung der in den
anderthalb Jahrzehnten seit der Revolution eingetretenen äußeren und inneren

Veränderungen es möglich war, zu leben.
   Schon die Antwortadresse auf die Thronrede war in dieser eigenartigen Phraseo¬

logie konzipiert, bestrebt, die grundlegende Tatsache, die Negierung der juristi¬
schen Anerkennung des Umstandes, daß Ungarn organischer Bestandteil eines
Reiches wurde, und der damit zusammenhängenden schweren Folgen »annehm¬

bar« abzufassen.
   Die Antwortadresse dankte vor allem dafür, daß die Thronrede die Pragmatische

 Sanktion als von beiden Seiten anerkannte Rechtsgrundlage zum Ausgangspunkt
gewählt hatte.14 Das um so mehr als dieses Grundgesetz die staatsrechtliche und
innenpolitische Selbständigkeit Ungarns sicherte. »Und die gesetzliche und ver¬
 nunftgemäße Beschränkung dieser Selbständigkeit«, heißt es weiter in der Ant¬
 wortadresse, »sehen Ew. Majestät allein darin, daß dieselbe Pragmatische Sank¬
tion das unteilbare und unzertrennliche Zusammenbleiben der unter der Regierung

                                                                                                                   7
|| || der Dynastie Ew. Majestät stehenden Länder und dadurch die Großmachtstellung15
ihrer Gesamtheit ständig feststellte.«

   Das der Thronrede entnommene Zitat, das von der Großmachtstellung der
Gesamtheit der unter der Regierung der Habsburger stehenden Länder sprach,
wurde von der Antwortadresse in der Idee der gemeinsamen Sicherheit aufgelöst,
dahin gedeutet, daß der Zusammenhalt, die gemeinsame Regierung für die ver¬
schiedenen Länder eine erfolgreiche Verteidigung gegen den gemeinsamen Feind
ermöglicht. Das war jedoch lediglich eine juristische Umformulierung des Wesent-
lichen, des tatsächlich unlösbaren Widerspruchs zwischen der Aufrechterhaltung
der Unabhängigkeit Ungarns und seiner Zugehörigkeit zu einer Monarchie, die
Großmachtpolitik betrieb.

   Die Antwortadresse kehrt -- gleichsam als Beruhigung -- immer wieder darauf
zurück, daß die ungarische Unabhängigkeit die Interessen des Reiches in keiner
Weise bedrohe. »Wir haben bereits in unserer Adresse des Jahres 1861 erklärt
daß wir den Bestand des Reiches nicht aufs Spiel setzen wollen.« »Wir verlangen
keine pohtische Unmöglichkeit, wir wollen die Sicherheit des Reiches nicht
gefährden .. .« Und in der Tat lag dies auch der politischen Konzeption Deäks
fern, mehr noch der Gyula Andrässys, was klar aus ihrer Deutung der Begriffe
Selbständigkeit und Unabhängigkeit erhellt. Auch der Verfasser der Antwort¬
adresse hegte Zweifel: wenn die verfassungsmäßige Selbständigkeit des Landes
auch im Zeitalter der Pragmatischen Sanktion mit der Sicherheit des Reiches in
Einklang gebracht werden konnte, wird dies durch die Veränderungen der euro¬
päischen Kräfteverhältnisse in den seither verflossenen fast anderthalb Jahrhun¬
derten nicht notwendigerweise illusorisch? Es ist bezeichnend, daß Deäk gerade
in den Kämpfen dieser anderthalb Jahrhunderte die Bestätigung dafür erblickt,
die Frage zu verneinen. In diesen Kämpfen - heißt es in seinem Adreßentwurf --
konnte das Reich verteidigt werden ohne »daß damit Ungarns Selbständigkeit und
gesetzliche Unabhängigkeit geschädigt werden mußte«.16

   Das Deäksche Ideal der Selbständigkeit der inneren Verwaltung und der außen¬
politischen Unabhängigkeit ist also das Ungarn der Pragmatischen Sanktion. Diese
Form der Unabhängigkeit und Selbständigkeit wurde durch die Großmacht¬
ansprüche der Habsburgmonarchie tatsächlich nicht bedroht.17

   Obzwar sich Ferenc Deäks politische Vorstellungen von denen Gyula Andrässys
nur in der Phraseologie unterscheiden -- wie dies aus der obigen Parallele klar
hervorgehen dürfte -- war die Partei mit Deäks Pohtik unzufrieden. Viele waren
der Meinung, der Umstand, daß der Adreßentwurf die Großmachtstellung der
Monarchie nicht ausdrücklich betonte, werde die »vor allem erwünschte Ver¬
söhnung« ernstlich gefährden. Eigenartigerweise erblickten sie in Deäks Auf-
fassung eine Rückständigkeit. Ein hervorragendes Mitglied der Deäk-Partei fragte:
»... und schließlich, wenn in der ganzen Welt neue politische Richtungen durch¬
dringen und von Pfaden, die seit dem Mittelalter bis zum Ende des vorigen Jahr¬
hunderts beschritten wurden, nun abgewichen wird, können dann wir allein uns
an die althergebrachten Traditionen halten?«18

   Das auf die Antwortadresse am 3. März 1866 gegebene königliche Reskript
hat denen recht gegeben, die befürchteten, die Nichtbetonung der Großmacht-

8
|| ||  Stellung könnte einen erfolgreichen Abschluß der Ausgleichsverhandlungen
 gefährden. Im königlichen Reskript heißt es nämlich: »Die zur ungarischen
 Krone gehörigen Länder bilden einen sehr beträchtlichen Teil der Gesamtheit
 unseres Reiches« und ihr Zusammenhang mit den übrigen Provinzen des Reiches
 wirke sich auf die innere Entwicklung und die äußere Sicherheit der beiden
 Parteien aus; dann wird mit Bedauern festgestellt, daß für den Zusammenhang,
 für die Regelung der Beziehungen bisher nicht entsprechend gesorgt worden sei!
 Durch eine »derartige selbständige Verwaltung der mit den übrigen Teilen des
 Reiches gemeinsamen Verwaltungszweige - heißt es im könighchen Reskript -,
wie dies im Ges. Art. III vom Jahre 1848 bei Außerachtlassung des erforderlichen
 organischen Zusammenhanges festgelegt wurde, wird nämlich die Möglichkeit
einer erfolgreichen Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten ausgeschlos¬
sen.«19 Und als Antwort auf die überholten Formen der Konzeption (Erscheinen
der Selbständigkeit im Rahmen der Komitate) wird als größter Mangel der Gesetze
vom Jahre 1848 erwähnt, sie hätten das Gefüge der allgemeinen Verwaltung des
Landes verändert, ohne sie mit der althergebrachten Komitatsinstitution in
Einklang zu bringen. Die Herstellung der Rechtskontinuität auf der Grundlage
der Gesetze vom Jahre 1848 wird im königlichen Reskript verweigert. Statt dessen
verweist es auf die rehgiösen Empfindungen des Herrschers als sicherste Gewähr
für die konstitutionelle Existenz des Landes.20

   Das Reskript hat allgemein Anstoß erregt und auch Deäk war sehr verdrossen.21
Der neue Adreßentwurf (ebenfalls von Deäk), der vom Abgeordnetenhaus am
20. März, vom Magnatenhaus am 18. April, wenn auch nach einer Debatte,
doch unverändert angenommen wurde, war wesentlich gemessener.22 Es wurden
die Gesichtspunkte wiederholt, die von der Pragmatischen Sanktion ausgehend
versuchten, den Wunsch nach Selbständigkeit mit Ungarns Zugehörigkeit zum
Reiche in Einklang zu bringen. Ein neues Moment enthält der Teil, der beweist,
daß die Regierung durch ein verantwortliches Ministerium und das altherge¬
brachte Komitatssystem in Einklang stehen.23

   Während der Herrscher und das Parlament einander Reskripte und Adressen
zusandten, begannen die vorbereitenden meritorischen Arbeiten für den Aus¬
gleich. Hierzu entsandte das Parlament eine aus 67 Mitgliedern bestehende
Kommission, die am 22. März 1866 zum erstenmal zusammentrat. Später wurde
von dieser Kommission eine aus 15 Mitgliedern bestehende Subkommission
delegiert und beauftragt, auf Grund des bereits angenommenen Verhandlungs¬
programms den endgültigen Entwurf für den Ausgleich auszuarbeiten. Diese
Fünfzehner-Subkommission hielt ihre erste Sitzung am 5. Mai ab, über deren
Verlauf wir durch die Tagebuchaufzeichnungen der Sitzungsteilnehmer -- Gorove,
Lönyay -- informiert sind.24

                                                   V

   Bei den im Frühjahr 1866 beginnenden Verhandlungen ging es darum, den
Bestand, ja die Funktionsfähigkeit eines mit absolutistischen Methoden regierten
und nach außen Großmachtpolitik betreibenden Reiches auch unter den ver-

                                                                                                      9
|| || änderten Verhältnissen zu sichern. Bestand und Funktionsfähigkeit hingen nicht
nur davon ab, ob die Regierungsorgane, die die verhandelnden Parteien als
Ergebnis der Ausgleichsverhandlungen schaffen sollten, gesund sein und den
aktuellen Forderungen entsprechen würden, sondern - wegen der Eigenart der
politischen Lage - auch von den Formen, in die das Übereinkommen gegossen

wurde.
   »Wir können zwischen zwei Feuer geraten«, sagte der konservative Apponyi

in der Sitzung der Subkommission am 11. Mai, als die verschiedenen Bedingungen
des Ausgleichs erwogen wurden, »zwischen die Regierung und die Völker, die
eine Verfassung erhalten werden«.25 Deshalb hielt Deäk die Pragmatische Sanktion
für einen guten Ausgangspunkt und deshalb stellte auch die Thronrede -- offenbar
nach vorheriger Absprache mit Deäk - dieses Grundgesetz der Habsburger¬
monarchie in den Mittelpunkt des Gedankenganges. Dem Herrscherhaus gegen¬
über schien die Pragmatische Sanktion die Gewähr für den politischen guten
Willen zu sein, den Anhängern der Selbständigkeit von 1867 konnte als Beruhigung
dienen, daß sich auch die 48er Gesetze auf die Pragmatische Sanktion berufen

hatten.
   Apponyis Bemerkung »wir können zwischen zwei Feuer geraten« war eine

Reflexion auf Ferenc Deäks Feststellungen zu Beginn der Debatte. Die Pragma¬
tische Sanktion setze eine gemeinsame Verteidigung voraus. Sie sei auch jetzt
erforderlich. Der Unterschied zwischen der damaligen und der jetzigen Lage
bestehe darin, daß der König vor anderthalb Jahrhunderten ein absoluter Herrscher
gewesen sei, »jetzt sagt auch die Thronrede, daß es hier und auch jenseits der
Leitha eine Verfassung gibt: tretet also mit ihnen in Verbindung«, erklärte Deäk.
Apponyi gab - vom Standpunkt des konservativen Politikers mit vollem Recht -
seiner Befürchtung Ausdruck, die den Ausgleich suchenden Ungarn könnten
zwischen zwei Feuer geraten. Interessanterweise kam dieselbe Befürchtung -
natürlich in eine andere politische Formel gegossen - auch im Kreise der links
 von Deäk stehenden Pohtiker zum Ausdruck. Ghyczy sagte, er würde die ungari¬
 sche Verfassung nicht gern der Verfassungsmäßigkeit derer jenseits der Leitha
 subordinieren.27 Man hegte also von rechts wie von links Sorge, die von Ferenc
 Deäk bestimmten Modalitäten und Formen der Verhandlungen könnten eine
 für die ungarische herrschende Klasse günstige Lösung des Ausgleichs gefährden.
 Nachdem die im Sinne der Pragmatischen Sanktion gemeinsamen Angelegen¬
 heiten besprochen worden waren und jene Gegenstände an die Reihe kamen,
 für die nicht nach dem Grundgesetz, sondern aus anderen politischen Gründen
 - wie sich Deäk ausdrückte - »aus der Gemeinsamkeit der Interessen«, eine
 gemeinsame Handhabung angebracht schien - wie die Staatsschulden, die
 Handels- und Zollangelegenheiten, die an die wirtschaftliche Grundlage der Habs¬
 burgmonarchie rührten --, beantragte Deäk, man sollte über diese Fragen mit
 den übrigen Ländern Sr. Majestät als freie Nation mit freier Nation eine Einigung
 suchen.28 Apponyi, der noch vor kurzem befürchtet hatte, die den Ausgleich
 suchenden Ungarn könnten zwischen zwei Feuer geraten, erklärte nun unmi߬
 verständlich den Grund seiner Besorgnis: aus dem Deäkschen Konzept sollte
 die Formel »freie Nation mit freier Nation« weggelassen werden, weil wir mit

  xo
|| || S. Majestät leichter fertig werden als mit jenem Turm von Babel, der Reichs-
vertretmg«.29 Um diese offen verfassungswidrige Bemerkung Apponyis zu über¬
brücken, entschloß sich Deäk in seiner Bedrängnis zu einem Terminplan, der
Wesen und Inhalt des Ausgleichs schon in vorhinein festlegte: »Zwei Stadien.
Zuerst verhandeln mit S. Majestät, dann mit ihnen.«30 Wie wir wissen -- wir werden
noch darauf zurückkommen - war das zweite Stadium nur der Form nach ein
Verhandeln. Die Vertreter der zisleithanischen Länder S. Majestät konnten nur
noch darüber verhandeln, in welche österreichische Form der zwischen dem
Herrscher und den Ungarn geschlossene Ausgleich gegossen werden sollte.31

   Und was sagten Kalman Tisza und seine Anhänger, die Verteidiger der ungari¬
schen Selbständigkeit auf Grund eines Ausgleichs hierzu? Die Formel »freie
Nation mit freier Nation« mißfiel auch ihnen, einen Kontakt mit den übrigen
Völkern S. Majestät wollten auch sie nur ungern.32 An Verhandlungen über gemein¬
same Probleme, die von beiden Seiten unter verfassungsmäßigen Formen geführt
wurden, war ihnen nichts gelegen, weil sie darin das Gespenst eines gemeinsamen
Reichsparlaments auftauchen sahen. Die Angst der Konservativen vor Verhand¬
lungen mit dem Turm von Babel und die Furcht des halbunabhängigen Kalman
Tisza und seiner Anhänger vor dem Reichsparlament, diese beiden, aus verschie¬
denen Wurzeln entspringenden, negativen Kräfte genügten, daß es nicht zu einem
Ausgleich kam, wie er in Deäks Worten als verfassungsmäßig hingestellt worden
war, sondern zu einer Teilung der Macht zwischen den beiden Nationen und dem
bedrängten Herrscher. Diese Besonderheit der politischen Lage erkannte Gyula
Andrässy und formuherte sie so, wie es Deäk nicht ausgesprochen hat: er wünsche
nicht, sich mit allen Völkern Sr. Majestät in verfassungsmäßige Verhandlungen
einzulassen, er brauche ein ungarisch-deutsches Bündnis, mit einem Wort und
klar ausgedrückt: einen Dualismus.TM

   Die »folgende Generation« hat also den pohtischen Rahmen, innerhalb dessen
der Ausgleich zustandekam, bereits beim Namen genannt. Wie und mit welchem
Inhalt wurde nun dieser Rahmen ausgefüllt?

   Nach Deäk war mit dem Fürsten auf der Grundlage der Pragmatischen Sanktion
über die gemeinsamen Angelegenheiten verhandelt worden, »weil er absoluter
Herr war«.34 Jetzt hat der König, in seiner Thronrede bereits erklärt: nachdem
er nunmehr auch seine übrigen Länder und Provinzen mit verfassungsmäßigen
Rechten ausgestattet hat, könne der verfassungsmäßige Einfluß derselben bei
Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten bzw. bei den Verhandlungen
über die Methoden ihrer Verwaltung nunmehr nicht vermieden werden. »Die
erste Bedingung ist also«, erklärte Deäk, »daß unsere Verfassung wiederhergestellt
wird und daß auch denen jenseits der Leitha eine Verfassung gegeben wird.«
Er faßte die Grundsätze auch in Punkte zusammen. Aus unserem Blickwinkel
ist der zweite Punkt interessant, das Prinzip der Parität. »Da die Pragmatische
Sanktion den Ausgangspunkt bildet, da es zwei vertragschließende Parteien gibt,
muß es eine Parität geben.«35 Erinnern wir uns: als davon die Rede war, die
Ausgleichsverhandlungen könnten eventuell durch langwierige Debatten im
Reichsrat ins Stocken geraten, verriet Deäk, daß man ja eigentlich nicht in erster
Linie mit den verfassungsmäßigen Organen der österreichischen Reichshälfte

                                                                                                    n
|| || verhandeln werde, sondern mit dem Herrscher. Er sprach zwar von zwei Stadien,
trotzdem war klar, daß das zweite Stadium der Verhandlungen nun mehr eine
Formsache sein würde.36 Der Vater des Ausgleichswerkes glaubte vielleicht, daß
auch das zweite Stadium der Verhandlungen eintreten werde, wobei allerdings
auch ihm klar sein mußte, daß die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der ungari¬
schen Nation nicht von den Völkern jenseits der Leitha, sondern vom absolutisti¬
schen Herrscher gefährdet wurde. Der Konflikt mußte also mit ihm gelöst, der
Ausgleich mußte mit ihm abgeschlossen werden und nicht mit den ebenfalls
unterdrückten Völkern seiner Erblande. Das war der grundlegende Zug der
geschichtlichen Lage, in der der Ausgleich zustandekam. Als sich die Verhandlun¬
gen verschärften, als man das Wesentliche suchte und dies nicht mehr umgangen
werden konnte, schlug bei den liberal-parlamentarischen Floskeln (»freie Nation
mit freier Nation«) immer wieder dieser, den Gang der Verhandlungen und deren
Endergebnis bestimmende Grundton durch. Das müssen wir vor unseren Augen
halten, wenn wir den Weg weiter untersuchen, auf dem Deäk und seine Anhänger
die für die letzten fünfzig Jahre der Monarchie entscheidenden höchsten Organe
der Exekutive und eines Teiles der Legislative schufen.

   Im folgenden möchte ich statt der chronologischen Reihenfolge der Gescheh¬
nisse die ideengeschichtlichen Zusammenhänge in den Vordergrund treten lassen.
Der Konzeption Deäks und seiner Anhänger werde ich nicht nur die Auffassung
der Opposition, der in der Minderheit gebhebenen Gruppe Tisza--Ghyczy gegen¬
überstellen, sondern auch das spätere Verhandlungsmaterial des Reichsrats. Das
ist um so eher möglich, da ja bekanntlich der Reichsrat nur noch über Annahme
oder Ablehnung des zwischen dem Herrscher und dem ungarischen Parlament
geschlossenen Ausgleichs zu entscheiden hatte. Die Möglichkeit einer meritori-
schen Verhandlung hatte der Reichsrat nicht.37 Wenn sich also der Reichsrat
auch später mit dem Ausgleich befaßte, konnte er auf das bereits früher zustande¬
gekommene Übereinkommen, auf Inhalt und Form des zwischen dem Herrscher
und den ungarischen Politikern geschlossenen Ausgleichs keinen Einfluß mehr
nehmen.

   Worin lag das Wesen des Standpunkts der ungarischen Liberalen und inwiefern
deckte sich ihre Stellungnahme mit der politischen Konzeption der Opposi¬
tion? Die Beantwortung dieser Fragen -- besonders der letzteren, denn die
innerungarische Einigung bildete ja den Kern des Ausgleichs mit dem Herr¬
 scher -- kann das Verständnis für das komplizierte Ausgleichswerk, die fehler¬
hafte Konstruktion der Habsburgmonarchie nach 1867 erleichtern.

   Jözsef Eötvös schrieb am 1. August 1865 ah Gyula Andrässy: »... vor allem
muß nicht nur unsere administrative Autonomie gesichert werden, sondern auch
unsere staatliche Selbständigkeit.. .,38 doch müssen wir auch für Mittel und Wege
sorgen, mit denen die Machtstellung des Reiches -- das auch unser Reich ist,
und dessen Stellung daher mit unserem Wohlstand in Verbindung steht -- erhalten
wird...« »Das Reich. .. ist auch unser Reich«. Unser Wohlstand hängt von
 diesem ab -- stellte Eötvös fest. In der Thronrede wurde die Aufrechterhaltung
 der Großmachtstellung der Monarchie als »conditio sine qua non« des Ausgleichs
hingestellt. Die ungarische herrschende Klasse hatte also klar erkannt, daß die

 12
|| || Erhaltung der Großmachtstellung der Monarchie auch ihr Interesse war. Diese
Interessengemeinschaft schuf dann die reale Grundlage zum Ausgleich mit dem
Herrscher.

                                                  VI

   Was bedrohte nun, nach Auffassung der den Ausgleich betreibenden ungarischen
Politiker, den Erfolg der mit Franz Joseph I. geführten Ausgleichsverhandlungen
bzw. die Funktionsfähigkeit der aus diesen Verhandlungen hervorgehenden Regie¬
rungseinrichtung ? Wie wir bereits gesehen haben, als wir auf die Meinung der
rechts und links von Deäk stehenden Pohtiker (Apponyi bzw. Tisza und Anhänger)
zu sprechen kamen, war es das parlamentarische Gegengewicht gegen den gemein¬
samen Herrscher und die gemeinsame Regierung, das gemeinsame Parlament,
das die einen als Turm von Babel verspotteten, und von dem die anderen befürchte¬
ten, es werde auch die noch verbhebene Unabhängigkeit verschlingen.

   Die Verhandlungen waren bereits in vollem Gange, als das Blatt »Debatte«
in einem von Ferenc Deäk inspirierten Artikel den ungarischen Standpunkt kurz
folgendermaßen konzipierte: »Wir sind nur in dem einig, was wir nicht wollen,
und das ist: ein 'Zentralparlament'.«39 Die ungarische Basis eines Übereinkom¬
mens war also ein Negativum. Genauer gesagt: das in der einhelligen Verneinung
eines gemeinsamen Parlaments zum Ausdruck kommende Positivum ist es, was
Istvän Tisza in den kritischsten Stunden der Österreichisch-Ungarischen Monarchie
am klarsten formuherte: die Hegemonie des Ungartums bzw. der ungarischen
herrschenden Klassen kann nur im Rahmen der ihre Großmachtstellung bewahren¬
den Monarchie gesichert werden. Es war daher kein Zufall, daß die Politiker, die
den Ausgleich schlossen, die meiste Energie gerade auf die Umschreibung jener
Institution, auf die genaue Determinierung ihrer Tätigkeit aufgewandt haben,
die es ermöglichte, den Gegenstand ihrer gemeinsamen Angst (der gemeinsamen
Angst Deäks und Tiszas und ihrer Parteigänger), das Reichsparlament auszu¬
schalten.40 In ihm erblickten sie -- mit Recht -- das gefährlichste Organ einer
möglichen Majorisierung des Ungartums.

   »Bezüglich jenes Teiles der gemeinsamen Angelegenheiten, die nicht klar in
den Bereich der Regierung gehören, halte ich weder einen totalen Reichsrat, noch
ein, ganz gleich mit welchem Namen zu benennendes gemeinsames oder zentrales
Parlament für zweckmäßig«, erklärte Deäk am 5. Juni auf der Sitzung der 67er
Kommission zur Vorbereitung des Ausgleichs.41 Diesen Standpunkt begründete
er prinzipiell damit, daß die Länder der ungarischen Krone einerseits und die
übrigen Länder und Provinzen der Habsburger andererseits zwei vollkommen
gleichberechtigte Parteien seien; bei der Verwaltung der gemeinsamen Angelegen¬
heiten müsse daher Parität herrschen. Die geschichtlich-logische Entgleisung des
ungarischen Standpunktes, richtiger der den Ausgleich schaffenden Auffassung
Deäks, was das Stocken des Staatsapparates der Monarchie, die wiederholte
Lahmlegung ihres Parlamentarismus und schließlich ihren Bankrott im Welt¬
kriege verursachte, liegt hier, unmittelbar in den Folgerungen, die aus der die
Parität feststellenden These gezogen wurden.42 Nach dem Grundsatz dieser
Parität soll von seiten Ungarns das -ungarische Parlament aus seinen eigenen

                                                                                                                              13
|| || Reihen eine aus einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern bestehende Kommission
(delegatio), und zwar aus beiden Häusern des Parlaments wählen. Die übrigen
Länder und Provinzen Sr. Majestät sollen ihrerseits auf ähnlich verfassungsmäßige
Weise eine aus ebensoviel Mitgliedern bestehende Kommission wählen.43 Nach
seinen Worten sei dies ein Erfordernis der parlamentarischen Parität, der Gleichheit,
der Gleichberechtigung der vertragschließenden (richtiger einander gegenüber¬
stehenden) Parteien.

   Bevor ich auf das parlamentarische Gebilde, das aus den Debatten hervorge¬
gangen ist, näher eingehe, muß ich zum Verständnis der Motive, die Deäk und
seine Anhänger leiteten, einiges über die Methoden sagen, die für den Verkehr
zwischen der österreichischen und der ungarischen Delegation vorgeschlagen
(und später auch in den Text des Gesetzes übernommen) wurden. »Die beiden
Kommissionen können nicht in gemeinsamer Sitzung miteinander beraten,
sondern jede teilt der anderen ihre Ansichten und Beschlüsse schriftlich mit und
beide trachten im Falle von Meinungsverschiedenheiten danach, einander durch
schriftliche Botschaften aufzuklären« -- diktierte Ferenc Deäk den Teil seines
Vorschlages.44 Sollte durch den Austausch von Botschaften keine Übereinstim¬
mung der Ansichten erzielt werden können, dann -- und nur in diesem Falle
und nur zu einer einzigen Abstimmung -- halten die beiden Delegationen eine
gemeinsame Sitzung ab. Andrässy, der, wie schon erwähnt, die Dinge bereits
unverhohlen vom Gesichtspunkt der Habsburgmonarchie als einer Großmacht,
die auch die Interessen der ungarischen Großgrundbesitzer zu sichern vermochte,
betrachtete, sprach sich gegen gemeinsame Sitzungen der beiden Delegationen aus.
Eine gemeinsame Abstimmung hielt er für gefährlich; er befürchtete, dabei
könnten die Ungarn majorisiert, überstimmt werden. Er berief sich auf das
Beispiel der Sachsen. »Was ist aus ihnen durch ihr Eintreten in den Reichsrat,
durch den Kontakt mit den Deutschen geworden ?« -- fragte er. Er stellte sie als
warnendes Beispiel hin: Was wird das Los der ungarischen Mitglieder der Delega¬
tion im Falle einer gemeinsamen Abstimmung sein ? Die ungarländischen Natio-
naütäten verbünden sich mit den übrigen Fremden (er dachte offenbar an die
slawischen Mitglieder der österreichischen Delegation). »Eine gemeinsame Sitzung
ist daher nicht notwendig« -- zog er die Schlußfolgerung.45

   Die wirklichen Gründe für die Bildung zweier Delegationen erhellen durch
Andrässys scharfe Formulierung. Auch die formale Begründung hat -- mit
Deäk debattierend -- er gegeben: »Da es zwei separate Ministerien gibt, bildet
die Delegation zwei separate parlamentarische Körperschaften.«46 Wenn ich
auf die Debatte und das Ausgleicbsgesetz zu sprechen komme, werde ich noch
auf die allgemein bekannte Tatsache verweisen, daß schließlich im gemeinsamen
(nach dem österreichischen Gesetz Reichs-) Ministerium -- was seinen Wirkungs¬
bereich anbetrifft -- eine über dem österreichischen und dem ungarischen Mini¬
sterium stehende Spitzenregierung geschaffen wurde.47 Hier möchte ich das Augen¬
merk nur auf das wiederholte, aus politischen Gründen erfolgte logische Abgleiten
lenken: die ungarischen Liberalen begründeten die Notwendigkeit von zwei Par¬
lamentskommissionen (Delegationen) gegenüber dem gemeinsamen, einheitlichen
Reichsparlament mit dem Vorhandensein zweier separater, selbständiger Regierun-

14
|| || gen. Auch die Ablehnung einer gemeinsamen Abstimmung wurde formal damit
begründet. Kalman Tisza kritisierte zu Recht diese Form der parlamentarischen
Handhabung der gemeinsamen Angelegenheiten. »Selbständige, freie Nationen
verhandeln über Angelegenheiten, die sie gemeinsam interessieren, über ihre
Regierungen.«48 Für Ungarn verbindliche Beschlüsse bzw. Gesetze kann nur das
gesetzliche ungarische Parlament bringen. Die Delegationen wären ein ständiges
gemeinsames Organ zur Verbindung mit den Völkern der Erblande, eine Art
Reichsparlament in primitiver Form,49 wir dagegen sind als freie Nation nur bei
völliger Wahrung unserer Unabhängigkeit bereit, mit den Völkern der Erblande,
als freie, in konstitutionellem Rahmen lebenden, ebenfalls selbständige Nation
fallweise in Verbindung zu treten. (Kaiman Tisza und seine Anhänger wollten
die österreichisch-ungarische Verwaltung im wesentlichen auf die normalen
Verkehrsformen zwischen zwei Staaten, die besonders gute Beziehungen und auf
allen Gebieten enge Verbindungen unterhalten, reduzieren.)50

   In diesem Spiegel sind also die inneren (politischen und logischen) Widersprüche
des Deäkschen Ausgleichsentwurfes klar zu erkennen. Die schwerfällige Institution
der Delegationen schien formal ein parlamentarisches Gegengewicht der zwei
selbständigen Regierungen zu sein, in Wirklichkeit waren sie ein schlecht funktio¬
nierendes, verkümmertes Reichsparlament, das -- wie sich später erwies - durch
sein wiederholtes Aussetzen und schließlich völliges Versagen das gemeinsame
Ministerium und den Herrscher bzw. die dahinter verborgenen Kräfte von ihrem
parlamentarischen Hemmschuh befreite. Und dieses Fehlen eines echten parla¬
mentarischen Gegengewichtes ermöglichte es, die Monarchie in scheinbar moder¬
ner Umhüllung auch weiterhin absolutistisch zu regieren.

   Nachdem wir Deäks Konzeption im Spiegel der Ansichten der ungarischen Op¬
position betrachtet haben, stellen wir sie nun vor den Spiegel der »post festa«-
Debatte im österreichischen Reichsrat.51 Vor allem: diese Frage durch Delegatio¬
nen zu lösen, hielten ausnahmslos alle Redner für ungesund und künstlich,52
aber sie betrachteten sie auch fast ebenso ausnahmslos als eine Institution, die wei¬
ter entwickelt werden könnte. (Dabei dachten sie natürlich an eine Entwicklung in
zisleithanischem Sinne.) Dieser Vorstellung lag ohne Zweifel eine gute Absicht
zugrunde: das zeitweilige Zusammentreten der Delegationen zu gemeinsamen Ab¬
stimmungen würde mit der Zeit öfter erfolgen und damit langsam zur Gewohn¬
heit werden. Später würden dann in diesen gemeinsamen Sitzungen nicht nur Ab¬
stimmungen, sondern auch Beratungen, Debatten stattfinden. Nicht nur über Bud¬
getfragen, sondern auch über Probleme, die nach der ursprünglichen Konzeption
Ferenc Deäks und der in den Jahrzehnten des Dualismus erstarrten ungarischen
staatsrechtlichen Auffassung nicht in den Aufgabenkreis der Delegation gehörten.53
Nach Ansicht der österreichischen Parlamentarier hätte das Leben die Mi߬
bildung der Delegationen allmählich zu einem gesunden, arbeitsfähigen Reichs¬
parlament umgewandelt. Ein wesentliches Element dieser erhofften »Entwicklung«
war die von österreichischer Seite stark beanstandete Tatsache, daß die Institution
der Delegationen nur ein Bestandteil der gesamten Gesetzgebung war, das Aus¬
gleichsgesetz ihr aber bedeutend wichtigere, weiterreichendere Rechte (das Recht
zu Votierung des gemeinsamen Budgets) zusicherte als dem Ganzen. Durch dieses

                                                                                                                              !5
|| || weitreichende Recht wurde das Teil-Parlament, die Delegationen schon im
vorhinein über die Gesamtheit gestellt. »Die staatsrechtliche Abnormität zeigt
sich am krassesten darin, daß über die von den Delegationen bewilligten gemein¬
samen Ausgaben im Reichsrat nicht mehr abgestimmt werden kann und dieser
nur mehr die Aufgabe hat, für die Deckung der von den Delegationen vorgelegten
Ausgaben zu sorgen, und daß daher die eigentliche entscheidende und die ent¬
sprechenden Summen bewilligende Körperschaft und die diese Summen auf¬
bringende Körperschaft nicht identisch sind.«54 Trotz aller Schwierigkeiten, trotz
des gekünstelten und ungesunden Wesens der Institution betrachteten die öster¬
reichischen Parlamentarier im gesamten Ausgleichswerk dennoch die Delegationen
als den Punkt, der die Einheit des zerbröckelnden Reiches wiederherstellen könnte.
Sehr richtig stellten sie fest, daß die Ungarn diese eigenartige Form des parlamenta¬
rischen Lebens als Konzession an den Reichsgedanken betrachteten, sie selbst
darin aber den Anfang jenes Weges sahen, der zur innigeren Verbindung der
beiden Reichshälften führen würde.55

   Im Spiegel der österreichischen Parlamentsdebatte erscheinen die Delegationen
womöglich als noch wichtigere Institution als im Spiegel der ungarischen Debat¬
ten. Zweifellos sahen beide Parteien, besonders die Österreicher, von ihrem
Standpunkt in den Delegationen den Angelpunkt des Ausgleichs. Dies war
tatsächhch eine zentrale Frage, denn der Umstand, daß die Delegationen suk¬
zessive funktionsunfähig wurden, führte dazu, daß die Kräfte der zentralen
Regierung schrankenloser zur Geltung kommen konnten.56 Fast genau so, wie
es sich bei Abschluß des Ausgleichs der Herrscher bzw. die hinter ihm ver¬
borgenen österreichischen zentralistischen Kreise vorgestellt hatten, wurde -- wie
wir noch sehen werden --, gefördert durch die Angst der ungarischen herrschen¬
den Klasse vor einem »Reichsparlament«, bei der Festlegung des gesetzlichen
Rahmens der Tätigkeit der Delegationen tatsächhch den absolutistischen Bestre¬
bungen zunehmend Raum gegeben. Es war ein -- sagen wir -- »technisches«
Element des Staatsapparates der Monarchie, das, wie sich wiederholt, zuletzt
im Laufe des ersten Weltkrieges, erwies, keiner größeren Belastung gewachsen
war. Das in den Delegationen nur unvollständig verwirklichte Reichsparlament
wurde weder in Österreich noch in Ungarn durch Vertretungsorgane ersetzt.
Daran änderte auch der Umstand nichts, daß im Verlaufe der fünf Jahrzehnte
Dualismus im ungarischen wie im österreichischen Parlament häufig heftige
außenpolitische Debatten stattfanden. Dem gemeinsamen Minister des Äußeren,
dem Haupt der »Reichs«-Regierung stand niemals der massive Block eines ein¬
heitlichen »Reichs«-Parlaments gegenüber. Das Fehlen eines Reichsparlaments
war für den weiteren Gang der Dinge nicht unwichtig, es lohnt sich, zu untersuchen,
wie aus den Anträgen der Delegationen Gesetze wurden.

                                                  VII

   Die ungarische und die österreichische Fassung des Ausgleichsgesetzes decken
sich nicht in allen Punkten der Bestimmung der Delegationen. Vor allem ist die
Einleitung des entsprechenden Absatzes im ungarischen Gesetz (§ 28), der die

 16
|| ||  bereits dargelegte ungarische Stellungnahme gegen ein Zentralparlament umfaßt,
 im österreichischen Gesetz nicht enthalten. Allgemein gesehen, ist die österreichi¬
 sche Version mehr summierend, die ungarische mehr detaillierend.57 Wie sehr
 die Frage der Delegationen ein zentrales Problem war, erhellt auch aus der Eigenart
 des österreichischen Ausgleichsgesetzes, daß es als Ergänzung zum Staatsgrundge¬
 setz über die Reichsvertretung inartikuhert wurde. Im österreichischen Staatsrecht
 fungiert daher das Ausgleichsgesetz als Delegationsgesetz.58

   Im weiteren werde ich auf Grund der gleichlautenden Bestimmungen der beiden
 Gesetze kurz über die Delegationen sprechen.

   Das ungarische Parlament und der österreichische Reichsrat entsenden jedes
Jahr aus ihrer Mitte je eine, aus höchstens 60 Mitgliedern bestehende Delegation,
um die gemeinsamen Angelegenheiten auf parlamentarischer Ebene zu beraten.
 Die ungarische und die österreichische Auffassung weichen hinsichtlich der
 Form der Delegationen nicht voneinander ab, grundlegend aber in der Deter-
minierung des Wesens ihrer Funktionen. Das ungarische Gesetz (§ 28) organisiert
die Delegation »für jenen Teil der gemeinsamen Angelegenheiten, der nicht rein
in den Kreis der Regierung gehört«, also durchaus nicht ausgesprochen nur als
gesetzgebende Körperschaft, während das österreichische Gesetz die Delegation
zur gesetzgebenden Körperschaft deklariert.59 Der ungarische staatsrechthche
Standpunkt verblieb bis zum Sturz der Monarchie starr dabei, die einzige Aufgabe
der Delegationen sei die Festsetzung des gemeinsamen Budgets. Letzten Endes
hat die politische Praxis -- trotz aller von dieser staatsrechtlichen Auffassung
abweichenden »Entgleisungen« in den Interpellationen -- den ungarischen Stand¬
punkt bestätigt, denn aus der Institution der Delegationen wurde niemals ein
Reichsparlament, wie es die den Ausgleich befürwortenden österreichischen
Pohtiker erhofft hatten, auch keine wirklich gesetzgebende Körperschaft, wie
es das österreichische Gesetz angestrebt hat.60

   Die Delegationen tagen getrennt. Ihre Beschlüsse teilen sie einander schriftlich
mit. Die schriftlichen Botschaften werden von der ungarischen Delegation in
ungarischer, von der österreichischen in deutscher Sprache abgefaßt. Sie sind
jedoch verpflichtet, auch eine authentische deutsche bzw. ungarische Übersetzung
ihrer Beschlüsse (Botschaften) beizufügen. Die konkreten Formen und Rahmen,
in denen die Delegationen ihre Angelegenheiten führen, wurden in den Gesetzen
nicht festgelegt, dies ging automatisch in den Wirkungskreis des Ministeriums des
Äußern über, wo sich die Geschäftsführung der Delegationen durch den Brauch
herausbildete. Zur Abwicklung solcher Angelegenheiten, die sich aus dem Kontakt
der Delegationen untereinander und mit dem gemeinsamen Ministerium ergaben,
sowie solcher, die sie durch gewählte Vertreter nicht erledigen konnten, schuf
Reichskanzler Beust noch vor den ersten Delegationssitzungen in der Präsidial¬
kanzlei des Ministeriums des Äußern, in der ehemaligen »Reichskanzlei« ein
Hilfsorgan, das unter der Leitung eines Hofsekretärs stand.61 Die Verbindung
zur ungarischen Delegation wurde von einem aus Ungarn stammenden Sekretär
der Präsidialkanzlei aufrechterhalten.62 Das Archiv der Delegationen wurde
ebenfalls in der Präsidialkanzlei des Ministeriums des Äußern verwahrt.63
Die Sitzungsprotokolle der österreichischen Delegation wurden von einem

2 Komjäthy: Protokolle  i?
|| || Privatunternehmen, der Stenographiekanzlei des Professors Conn ange¬
fertigt.

  Das Fehlen eines »Delegationsamtes«, eines Organs, das die Angelegenheiten
unabhängig von anderen Organen führt, scheint auf den ersten Blick bedeutungslos
zu sein. Im Grunde genommen ist aber auch dies ein Symptom, ein amtsgeschicht¬
liches Symptom für die Tatsache, wie ungesund die höchsten staatlichen Organe
der Monarchie waren. Der Umstand nämlich, daß die äußeren Rahmen und die
technischen Bedingungen der Tätigkeit der Delegationen vom gemeinsamen
Ministerium des Äußern (der Reichskanzlei) gesichert wurden, trug in gewisser
Hinsicht ebenfalls dazu bei, daß das gemeinsame Ministerium des Äußern nur
dem Namen nach nicht zu einer Reichskanzlei, zum höchsten Regierungsorgan ab¬
solutistischen Charakters wurde. Wir werden noch darauf zurückkommen, wollen
zunächst aber den Aufgabenkreis der Delegationen, den Mechanismus ihrer
Tätigkeit betrachten. Ein sehr bedeutendes Moment dieses halbgelungenen Organs
wurde in den Gesetzen folgendermaßen festgesetzt: Falls bei Meinungsverschieden¬
heiten der Austausch von Botschaften zu keinem Ergebnis führt, können die
Delegationen eine gemeinsame Sitzung abhalten, doch nur zur Vornahme der
Abstimmung. Um die Parität der Vertretung zu sichern, muß die Zahl der an der
gemeinsamen Sitzung teilnehmenden Delegierten die gleiche sein: fehlen in der
einen Delegation einige Mitglieder, so muß die Mitgliederzahl der anderen
Delegation auf die gleiche Zahl vermindert werden. Zur Beschlußfassung ist im
übrigen stets die absolute Mehrheit erforderlich.64

   Keine der Delegationen darf sich in die Angelegenheiten des entsendenden Parla¬
mentes oder irgendeines Ministeriums einmischen, das Parlament wiederum kann
die von ihm entsandte Delegation nicht durch Anweisungen binden.65

   Die Delegationen werden alljährlich vom Monarchen einberufen, nach öster¬
reichischem Gesetz (§ 11) an einen vom Herrscher zu bestimmenden Ort, nach
ungarischem Gesetz (§ 32) dorthin, wo sich der Herrscher gerade aufhält. Im unga¬
rischen Gesetz wurde -- quasi als Wunsch -- noch hinzugefügt, die Delegationen
sollten abwechselnd in Budapest, Wien oder in der Hauptstadt irgendeines anderen
Landes Sr. Majestät zusammentreten.66

   Hauptaufgabe der Delegationen ist die Festsetzung des gemeinsamen Budgets.
Der Budgetentwurf wird, nachdem er mit den Ressortministern beider Regierun¬
gen beraten worden ist, beiden Delegationen getrennt vom gemeinsamen Finanz¬
minister vorgelegt. Über das von den Delegationen angenommene Budget können
 die entsendenden Parlamente nicht mehr debattieren.67 Eben deshalb hielten die
 Österreicher auch die Delegationen für eine schlechte Einrichtung, denn -- im
 Prinzip -- hatten sie mehr Rechte als jenes Organ (ungarischer Reichstag und öster¬
 reichischer Reichsrat), das sie entsendet hatte. In Wirklichkeit standen die Dinge
 aber anders. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß -- wie schon erwähnt --
 sowohl von ungarischer wie von österreichischer Seite versucht wurde, die Dele¬
 gationen über die Bewilligung des Budgets hinaus zum Forum parlamentarischer
 Debatten auf höherer, ja höchster Ebene zu machen.68

    Der prozentuelle Anteil am gemeinsamen Budget ist die Quote. Diese wird auf
 Grund eines nachträglichen Übereinkommens bestimmt. Stets für einen genau

  18
|| || festgelegten Zeitraum und möglichst über die Legislative beider Staaten. Jedes
der beiden Parlamente entsendet eine Deputation (die Quoten-Deputation, nicht zu
verwechseln mit den Delegationen). Mit Unterstützung der zuständigen Ressort¬
ministerien arbeiten diese Deputationen zur Bestimmung der Quote Vorschläge
aus. Die Vorschläge werden dann vom ungarischen und vom österreichischen
Finanzminister der Legislative ihrer Länder zur Behandlung und Entscheidung
vorgelegt. Die Parlamente teilen ihre Beschlüsse einander durch die zuständigen
Ministerien mit. Stimmen diese überein, werden sie dem Herrscher zur Sanktio¬
nierung unterbreitet. Können sich die Quotendeputationen nicht einigen, sind die
Ansichten beider Parteien beiden Volksvertretungen vorzulegen. Wenn dann auch
die beiden Parlamente verschiedener Meinung sind, wird die Quote auf Grund
der unterbreiteten Angaben und des Verhandlungsmaterials vom Monarchen
festgesetzt.69

   So wie die eigenartige parlamentarische Form der Delegationen den Ausgleich
in den Augen der ungarischen Pohtiker als annehmbar erscheinen ließ und -- post
festum und auf Grund entgegengesetzter Hoffnungen -- das Übereinkommen
über den neuen Rahmen der Monarchie auch von den Vertretern des anderen
Teiles der Habsburgmonarchie angenommen wurde, so wurde Franz Joseph
-- wie J. Redlich richtig bemerkt -- in erster Linie dadurch für die Annahme des
von Ferenc Deäk ausgearbeiteten Ausgleichsentwurfs bewogen, weil er die end¬
gültige Entscheidung über die Quote in seine Hände legte. Hinzu kam noch der
Umstand, daß ihm in den Angelegenheiten der ihm so sehr am Herzen liegenden
Armee durch die Aufrechterhaltung seiner Rechte als oberster Kriegsherr, nicht
nur die Erinnerung an sein absolutes Herrschertum erhalten blieb.70

                                                 VIII

   Im Verlaufe des Jahres 1866 hat sich der österreichische kaiserliche Ministerrat
wiederholt mit der Frage des ungarischen Ausgleichs befaßt.71 Damals hatte es
noch den Anschein, der Ausgleich könne auf der Grundlage des von der kaiserli¬
chen Regierung vorgeschlagenen Entwurfs Zustandekommen.72

   Immer mehr jedoch wurde auch über die Verworrenheit der verfassungsmäßigen
Zustände gesprochen.73 Was man unter Verworrenheit verstand, zeigte sich, als
die Anfang Januar 1867 abgehaltenen Landtagswahlen (aus deren Mehrheitsbe¬
schluß das neue Reichsparlament hervorgehen sollte) eine Minderheit für die
Deutschen brachten. Die am 30. Oktober 1866 erfolgte Ernennung des früheren
sächsischen Ministerpräsidenten Baron Beust zum Minister des Äußern zeigte
deutlich, daß sich die Vorstellung des Staatsministers und österreichischen Mini¬
sterpräsidenten Belcredi, der die Entwirrung nicht nur auf die Deutschen und
Ungarn basieren wollte, nicht völlig mit der Auffassung des Herrschers deckte.
Franz Joseph neigte immer mehr zum Standpunkt der deutschen Liberalen, Deäks,
Andrässys und ihrer Anhänger. Der mit den innerpolitischen Verhältnissen der
Monarchie wenig vertraute Beust hielt, überzeugt, daß eine aktive Außenpolitik
nur nach Lösung der aktuellen innerpolitischen Probleme möglich sei, jene

                                                                                                                              19
|| || Lösungsmethode für besser, die eher zum Ziele führt. Nach den Wahlen, die
Belcredis föderalistischer Auffassung eine Mehrheit gebracht hatten, mußten Ver¬
handlungen mit dem Reichsrat besonders kompliziert sein. Deshalb stellte sich Beust
eindeutig hinter den ungarischen Ausgleichsplan. Bei der Konferenz der österrei¬
chischen Minister mit den Delegierten der Deäk-Partei am 19. Januar 1867 war
bereits die Richtung, in der die Lösung der Probleme erfolgen würde, zu erkennen.
Am L Februar 1867 entließ der Kaiser Belcredi74 und ernannte Beust zum Minister¬
präsidenten der kaiserlichen österreichischen Regierung. Beust übernahm in
seinem Kabinett gleichzeitig auch die Portefeuilles für Äußeres, Inneres, Unter¬
richt und Polizeiwesen. So konnte er sich fast mit Pienipotenz in den weiteren Gang
der Dinge einschalten. Dieses persönliche Moment trug ebenfalls dazu bei, daß der
Ausgleich unter solchen Formen und mit solchem Inhalt zustandekam, die das im
vorhinein widerspruchsvolle Wesen der neuen Einrichtung der Monarchie, der
dualistischen Staatsorganisation noch mehr unterstrichen.

   Am Ministerrat vom 14. Februar 1867 nahmen die verhandlungsführenden
ungarischen Staatsmänner bereits als ausersehene ungarische Minister teil. Auf
dieser letzten Beratung wurde über Zoll- und Handelsfragen entschieden. Hierbei
konnten die Ungarn erreichen, daß die Zoll- und Handelsfragen nicht als aus der
Pragmatischen Sanktion resultierende, gemeinsame Angelegenheiten betrachtet
werden. Dadurch behielten die beiden Staaten in einem wichtigen Teil der Angele¬
genheiten, die die wirtschaftliche Grundlage der Monarchie bildeten, ihre Unab¬
hängigkeit. Der ohne Zweifel staatsrechtliche Erfolg der Ungarn hatte - worüber
in anderem Zusammenhang zu sprechen sein wird -- weitere, das Schicksal der
Monarchie verhängnisvoll beeinflussende Auswirkungen, denn die wirtschaft¬
liche Stabilität und der Kredit des Kaiser-Königreiches wurde durch die Unsicher¬
heit der in Zoll- und Handelsfragen von Zeit zu Zeit notwendig werdenden Unter¬
handlungen gefährdet.

   Der Herrscher ernannte am 18. Februar 1867 die Regierung Andrässy; das
ungarische Abgeordnetenhaus nahm den Ausgleich am 30. März, das Magnaten¬
haus am 2. April an. Als Ges. Art. Nr. XII v. J. 1867 wurde er in das ungarische
Gesetzbuch aufgenommen. Der König sanktionierte das Gesetz, das zur staats¬
rechtlichen Grundlage des Verhältnisses der zwei Länder wurde, am 12. Juni.75

                                                   IX

   Der zentrale Gedanke des Ausgleichsgesetzes, um den sich die übrigen Probleme
und die Bestimmungen über die neue Struktur der Monarchie drehen, ist die Fest¬
stellung der gemeinsamen Angelegenheiten. Der Ges. Art. XII vom Jahre 1867
begründet die Notwendigkeit der mit der anderen Reichshälfte gemeinsamen Ange¬
legenheiten in einer geschichtlich-verfassungsrechtlichen Einleitung.76 Diese Be¬
gründung, wie überhaupt die überbetonte Rückführung der gemeinsamen Ange¬
legenheiten auf die Pragmatische Sanktion fehlen im österreichischen Gesetz vom
21. Dezember 1867. Letzteres formuliert auch bündiger, daß als gemeinsame An¬
gelegenheiten die Außenpohtik, die gemeinsame Verteidigung, das Heerwesen und
das zur Deckung dieser Bedürfnisse notwendige Finanzwesen zu betrachten sind.

 20
|| ||    Im Gesetz wird für die gemeinsamen Angelegenheiten, die allein in den Wirkungs¬
kreis der gemeinsamen Regierung gehören,78 ein gemeinsames Ministerium ge¬
schaffen. Im Sinne des Paragraphen 27 des Ges. Art. Nr. XII v. J. 1867 fallen
diesem die Angelegenheiten zu, » die als wirklich gemeinsam weder der Regierung
der Länder der ungarischen Krone noch der separaten Regierung der übrigen
Länder Sr. Majestät unterstehen. Dieses Ministerium kann neben den gemeinsamen
Angelegenheiten die Angelegenheiten der separaten Regierung weder des einen
noch des anderen Teiles besorgen und kann auf diese keinen Einfluß ausüben.. .«79
Während das österreichische Gesetz das gemeinsame Ministerium einfach als
»verantwortlich« bezeichnet, wird im ungarischen Gesetz (im weiteren Teil von
§ 27) die Verantwortlichkeit des Ministeriums konkreter definiert: »Verantwort¬
lich wird jedes Mitglied dieses Ministeriums in allen Sachen sein, die in seinen
Wirkungskreis gehören, verantwortlich wird auch das ganze Ministerium gemein¬
sam sein bei amtlichen Verfügungen, die gemeinsam festgestellt wurden.« Wie aus
§ 38 des ungarischen Gesetzes hervorgeht, ist der Begriff der parlamentarischen
Verantwortlichkeit durch das Recht der gemeinsamen Minister, an den Sitzungen
der Delegationen teilzunehmen und durch ihre Pflicht, die dort an sie gerichteten
Fragen zu beantworten, im großen und ganzen erschöpft.80 Die genauen Formen
der Möglichkeit, die gemeinsamen Minister zur Verantwortung zu ziehen, richtiger,
Anklage gegen sie zu erheben, wurden zwar in den Ausgleichsgesetzen (so z. B.
in §§ 50 und 51 des Ges. Art. Nr. XII v. J. 1867) festgelegt. Durch die eigenartige
staatliche Struktur der Monarchie aber, vor allem durch eine Arbeitsunfähigkeit
der Delegationen, von denen die gemeinsamen Minister zur Verantwortung gezo¬
gen werden konnten, wurde die Möglichkeit, dem gemeinsamen Ministerium das
Vertrauen zu entziehen, auf parlamentarischem Wege zu stürzen, im wesentlichen
illusorisch.

   Es fragt sich nun nach all dem, ob das durch die Ausgleichsgesetze geschaffene
gemeinsame Ministerium im parlamentarischen Sinne des Wortes als verant¬
wortliche Regierung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie betrachtet wurde.
Diejenigen Paragraphen des Ges. Art. Nr. XII v. J. 1867, in denen die Formen
der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten bestimmt wurden, zeigen, daß
auch für die sogenannten gemeinsamen Angelegenheiten letzten Endes die einzel¬
nen Regierungen der Monarchie verantwortlich sind und daß die gemeinsamen
Minister die Angelegenheiten im wesentlichen nur nach deren Vorstellungen
erledigen können. Der Paragraph 8 besagt zum Beispiel, daß der gemeinsame
Minister des Äußeren nur »im Einvernehmen mit den Ministerien beider Parteien
und mit ihrer Zustimmung Vorgehen kann«.81

   Ohne Zweifel, war von den beiden tragenden Pfeilern der durch den Ausgleich
geschaffenen staatlichen Struktur der Monarchie, dem parlamentarischen und
dem ministerialen, letzterer bedeutender. Die schwerfällige Institution der Delega¬
tionen war vom ersten Augenblick an nicht geeignet, die Rolle eines lebensfähigen
Parlaments des Reiches zu spielen. Sie ist es auch nie geworden. Worin lag dieWich-
tigkeit des ein Gegengewicht entbehrenden ministerialen Pfeilers? Studiert man die
Protokolle des gemeinsamen Ministerrates, so erhebt sich die nicht unwesentliche
Frage, ob im Verlaufe der unter widerspruchsvollen Umständen vorgenommenen

                                                                                                                                               21
|| || bürgerlichen Umgestaltung der staatlichen Struktur der Habsburgmonarchie neben
den funktionsunfähigen Delegationen nicht auch der Ministerrat ähnliche oder
andere, ebenfalls mißgestaltete Formen angenommen hat. Wurde er in seinem
Wirkungsbereich, in seiner Funktion das, was er werden sollte? War der gemein¬
same Ministerrat nicht gegenüber den ihres Wesens, ihres parlamentarischen
Charakters entkleideten Delegationen gerade durch Überschreitung seines Wir¬
kungskreises, durch Hypertrophie der Funktion gekennzeichnet? Übernahm er
nicht die Lösung von Aufgaben, welche durch die Arbeitsunfähigkeit der Delega¬
tionen oder zu einer Zeit, als diese nicht tagten, herrenlos waren? Oder die Mög¬
lichkeiten des anderen Extrems: war er die gemeinsame Regierung, der höchste
Lenker der Politik des Reiches ? War er einfaches vollziehendes Organ auf höchster
Ebene des Reiches oder nicht einmal das, blieb er - wovon im weiteren noch
ausführlicher die Rede sein wird - das, was er im Absolutismus war, die höchste
beratende Körperschaft der Krone ? Der gemeinsame Ministerrat war ein so wich¬
tiges Organ der Geschäftsführung, des technischen Apparates der Monarchie, daß
es sich lohnte, diese Fragen auch dann zu untersuchen, wenn uns die Protokolle des
gemeinsamen Ministerrates nicht des näheren interessieren würden. Von dem Um¬
stand nämlich, wie dieser funktionierte, seine Kompetenz überschritt oder in deren
Rahmen verblieb, in seiner Funktion mit den Ereignissen Schritt halten konnte oder
dem beschleunigten Tempo im Weltkrieg nur stockend, von Zeit zu Zeit zurück¬
bleibend folgte, hing nicht zuletzt das ungestörte Leben der Monarchie ab. Es ist
auch nicht gleichgültig, ob er, da ihm ein parlamentarisches Gegengewicht fehlte,
im Kampf der in viele Richtungen wirkenden Kräfte tatsächlich zu einem Instru¬
ment des verfassungsmäßigen Lebens wurde, oder ob hinter seinen modernen
Formen veraltete, absolutistische Regierungsmethoden zur Geltung kommen
konnten. Mit anderen Worten: wurde bewußt oder unbewußt ein Apparat ge¬
schaffen, der unabhängig von den veränderlichen gesellschaftlich-politischen
Verhältnissen zu einem Instrument wurde, geeignet, das bisherige absolutistische
 Regiment zumindest in seinen Elementen zu prolongieren? Fassen wir diese
Fragen zusammen: welche Rolle spielte die neue Struktur der Monarchie und vor
allem, der gemeinsame Ministerrat innerhalb der das Schicksal der Monarchie
entscheidend beeinflussenden geschichtlichen Kräfte?

   Im wesentlichen wurden Aufgabenkreis und Zuständigkeit des gemeinsamen
 Ministerrates sowohl im ungarischen wie im österreichischen Ausgleichsgesetz
 in negativer Form bestimmt. Es wurde festgelegt, was er nicht durfte und in was er
 sich nicht einmischen konnte. Diese negative Formel ist der im Gesetz ausge¬
 drückte und im Gesetz geschaffene institutionelle Ausdruck der widerspruchsvol¬
 len pohtischen Lage, in die Deäk und seine Anhänger mit ihrem Ausgleichsunter¬
 nehmen geraten waren. In der Sitzung der Fünfzehner-Subkommission am 4. Juni
 1866 sagte Nyäry: »Ein schwerer Bissen; bisher konnten wir ihn nicht schlucken.«
 Deäk hatte nämlich seinen Antrag auf Schaffung eines gemeinsamen Ministeriums
 folgendermaßen begründet: »Aufgabe des derzeitigen Parlamentes ist es, zu
 beweisen, daß Österreich neben unseren Rechten bestehen kann.«82

    Die negative Abgrenzung des Wirkungskreises des gemeinsamen Ministeriums
 und der Umstand, daß nicht einmal versucht wurde, den Inhalt seines Aufgaben-

  22
|| ||  kreises exakt, positiv zu definieren, resultierte aus dem vermeintlichen Schutz
 »unserer Rechte«.. Nach Lönyays Tagebuch hat Deäk die entsprechenden Grund¬
 sätze seiner Vorstellungen vom Ausgleich folgendermaßen diktiert: »Die Regie¬
 rung sei sowohl hier wie j(enseits) der L(eitha) verantwortlich; es soll eine Kon¬
stitution geben. . . Beide Parteien sollen verantwortliche Ministerien haben;
außerdem soll es gemeinsame Minister geben, die die gemeinsamen Angelegen¬
heiten verwalten; die gemeinsamen Minister sollen nicht Minister der Leute
jenseits der L(eitha) sein.«83 Eigenartigerweise wußte Deäks Grundvorstellung nur
von der Verantwortlichkeit der Regierungen der beiden Teile des Habsburgreiches.
Aufgabe der gemeinsamen Minister ist -- in Deäks Konzeption -- nicht mehr als
die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten. Dieses armselig konzipierte
Positivum des Aufgabenkreises des gemeinsamen Ministeriums ging dann in
negativer Form in den Paragraphen 27 des Ges. Art. Nr. XII v. J. 1867 über. Wie
die Einrichtung der Institution der Delegationen, haben auch die Umstände der
Schaffung des gemeinsamen Ministeriums, die Konzeption, die sich nicht getraute,
das Wesentliche genau auszudrücken, ja es umging, die Unversöhnlichkeit zwischen
Reichsidee und dem Prinzip der ungarischen Selbständigkeit widergespiegelt.

                                                   X

   Wie begann nun dieses Reichs-Regierungsorgan, dessen Funktionund Wirkungs¬
bereich von seinen Schöpfern negativ festgelegt wurde, indem sie lediglich be¬
stimmten, was es nicht tun könne, in was es sich nicht einzumischen habe, wofür es
nicht zuständig sei, was nicht in seinen Wirkungskreis falle, seine Arbeit ? Kann ein
Regierungsapparat, dessen Aufgaben, Ziel nicht eindeutig bestimmt waren, dessen
Tätigkeitsgrenzen gezogen wurden, ohne den Rahmen mit positivem Inhalt zu
füllen, lebensfähig sein?

   Es war schon wiederholt die Rede davon, daß sich hinter den vielen negativen
Formeln, den geschichtlich-prinzipiellen Erörterungen der ständisch-juristische
Schutz der ungarischen Selbständigkeit verbarg. Die vielen Verbote und Vernei¬
nungen in der Definition des Wirkungskreises des gemeinsamen Ministeriums
sind im Grunde genommen ebenfalls ein negativer Ausdruck dieses Willens, die
Unabhängigkeit zu sichern. Die mit dem Kaiser verhandelnden ungarischen
Politiker beanspruchten die tatsächliche Verteidigung des Habsburgreiches, die
mit der Großmachtstellung des Habsburgreiches verbundenen tatsächlichen
Vorteile, wollten jedoch zumindest den Schein der Selbständigkeit des ungarischen
Staates wahren. Wir sahen bereits, daß Kaiman Tisza und seine Anhänger in
ihrem überstimmten Vorschlag nichts von einem gemeinsamen Ministerium wis¬
sen wollten und auch Deäks Formel nur vorsichtig von Ministern sprach, die die
gemeinsamen Angelegenheiten verwalten sollten. Er sagte nicht einmal gemeinsa¬
mes Ministerium. In seiner Vorstellung hatten nur die beiden Länder Österreich
und Ungarn verantwortliche Ministerien. Das große Negativum des Ausgleichs¬
gesetzes lautet, wenn auch unausgesprochen: die Österreichisch-Ungarische
Monarchie soll keine gemeinsame, verantwortliche Regierung haben. Das war

                                                                                                                                                23
|| || das Hauptziel der ungarischen Politiker. Es fragt sich nun, mit welchem Inhalt das
diesem Zweck dienende große Negativum, das leer gelassene Gebiet des Aufgaben¬
kreises eines gemeinsamen Ministeriums ausgefüllt wurde, was die tatsächlichen
Rahmen waren, in denen - mangels gesetzlicher Vorschriften, kraft der Gewohn¬
heit - die Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates begann. Bei der Analyse
ergibt sich folgende Frage: wie wurde unter den widerspruchsvollen gesellschaft¬
lich-politischen Verhältnissen das höchste Regierungsorgan der Habsburgmon¬
archie gestaltet und wie hat seine Tätigkeit das Leben des Kaiser-Königtums
beeinflußt, was war seine Rolle bei der endgültigen Auflösung der Österreichisch-
Ungarischen Monarchie ?

   Die damalige Registratur hat die Protokolle des durch den Ausgleich geschaf¬
fenen gemeinsamen Ministerrates als Fortsetzung der Serie der Protokolle des
österreichischen kaiserlichen Ministerrates behandelt. Dies kam nicht allein darin
zum Ausdruck, daß auch weiterhin vorgedruckte Protokollformulare mit denselben
Rubriken benutzt wurden, wie zur Reinschrift der Protokolle aus der Zeit des
Absolutismus und teilweise der 48er Ministerratssitzungen, sondern auch darin, daß
die Protokolle des neuen Organs nach demselben System registriert wurden, wie

die des alten.84
   Diese aktenkundlichen Zeichen sind der äußere Ausdruck einer Praxis, die sich

im Verlaufe der Zeit herausgebildet hatte. Der österreichische kaiserliche Mini¬
sterrat hat monatelang mit Ungarn über die Fragen des Ausgleichs verhandelt.
Zu der am 14. Februar 1867 unter Vorsitz des Kaisers abgehaltenen Minister¬
konferenz wurden außer den Mitgliedern der Regierung auch die präsumtiven
Mitglieder der künftigen ungarischen Regierung, an ihrer Spitze der zum Mi¬
nisterpräsidenten ausersehene Graf Gyula Andrässy geladen. Die Art, in der
die damalige Kanzleipraxis die Teilnahme der ungarischen Staatsmänner am
österreichischen kaiserlichen Ministerrat registrierte, war ein getreues Abbild der
späteren, jahrzehntelang unverändert gebliebenen Formalitäten der Protokolle
des gemeinsamen Ministerrates.85 Die Formen des österreichischen kaiserlichen
Ministerrates wuchsen unbemerkt in die Formen des durch den Ausgleich ge¬
schaffenen gemeinsamen Ministerrates hinüber.

   Ein halbes Jahrhundert hindurch war die Behandlung der strittigen Fragen
zwischen der österreichischen und der ungarischen Regierung, die Behandlung der
allgemeinen außenpolitischen Lage und der Fragen, die die Monarchie in ihrer
Gesamtheit betrafen, eine der wichtigsten Funktionen der gemeinsamen Mini¬
sterkonferenzen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Davon aber wird
später bei der Darlegung der Tätigkeit des Ministerrates während des Weltkrieges
noch ausführlicher die Rede sein. Haben die im österreichischen kaiserlichen
Ministerrat üblichen Gewohnheiten wie in den Formen, auch inhaltlich gewirkt ?

   Als Franz Joseph auch tatsächlich daranging, das anderthalb Jahrzehnte
andauernde absolutistische System zu beseitigen, befaßte sich die unter Belcredis
Vorsitz konstituierte neue Regierung bereits in ihrer zweiten Ministerratssitzung
 am 30. Juli 1865 mit der vom Kaiser für das »Gesamtministerium« ausgearbeiteten
 Instruktion.86 Nach dieser Anweisung bestand die Hauptaufgabe des Minister¬
 rates neben den Vorbereitungsarbeiten zu den Gesetzen und der Erledigung der

  24
|| || wichtigeren Angelegenheiten des Reichsrats und der Landesvertretungen und der
persönlichen Belange in der Lösung von Verwaltungsproblemen, die in die Kom¬
petenz zweier oder mehrerer Zentralbehörden fallen und über die auf schriftli¬
chem Wege keine Einigung erzielt werden konnte. Die kaiserliche Instruktion
definiert den Begriff der »mündlichen Aussprache« als Funktion des Ministerrates
fast in der gleichen Weise wie die während eines halben Jahrhunderts abgefaßten
Protokolle des gemeinsamen Ministerrates. Im Jahre 1865 war dies der Wille des
Kaisers, des jungen Herrschers, der auch weiterhin Mittelpunkt des »konstitutio¬
nell« gewordenen Reiches bleiben wollte. Am 29. Juli 1865, auf dem ersten Mini¬
sterrat nach Schmerlings Sturz, hat er, wie seine mit schulmeisterlicher Pedanterie
gehaltene Rede bezeugt, auch in der neuen Staatsordnung seine persönliche
Stellung als Herrscher als höchste Kraft betrachtet.87 Diese politische Anschauung,
ein genauer Ausdruck der damaligen innerpolitischen Lage der Monarchie, wollte
zweifellos im Ministerrat nicht mehr erblicken als eine Körperschaft, die berufen
ist, Gegensätze auszugleichen, strittige Fragen durch Verhandlungen zu lösen. Sie
war als höchstes Forum der Verwaltung und als höchste ratgebende Körperschaft
der Monarchie gedacht.

   So traf die positive Vorstellung des Kaisers vom Ministerrat auf den Willen der
ungarischen Politiker, den Regierungscharakter des gemeinsamen Ministeriums zu
leugnen. Es sollte keine Regierung geben, sondern lediglich ein Organ, das die
Angelegenheiten auf höchster Ebene erledigte und strittige Fragen durch Verhand¬
lungen löste. Die Angst der ungarischen Politiker vor irgendeiner Reichsregierung
brachte es mit sich, daß im Text des Ausgleichsgesetzes der Teil, der die Funktio¬
nen des gemeinsamen Ministeriums hätte bestimmen sollen, leer blieb. Diese
Lücke wurde im natürlichen Gang der Entwicklung der Dinge unbemerkt durch die
Praxis des österreichischen kaiserlichen Ministerrates, die der kaiserliche Wille
sanktionierte, ausgefüllt. Der Kaiser sah in seinen Ministern die höchsten Ratgeber
der Krone. Im Ministerium ein Organ, das allein ihm verantwortlich war. Der
Regierungscharakter, der dem gemeinsamen Ministerium nach der bürgerlichen
Verfassung zukam, ging durch das Nichtvorhandensein eines parlamentarischen
Gegengewichts verloren. Dieses parlamentarische Gegengewicht hatten die für
den Ausgleich eintretenden ungarischen Politiker absichtlich vereitelt. Sie wußten
sehr wohl, daß die legislatorische Entsprechung der gemeinsamen Regierung nur
ein Reichsparlament sein konnte. Auf Regierungs- wie auf gesetzgeberischer Ebene
wollten sie alles vermeiden, was auch nur den Anschein hätte erwecken können,
über dem ungarischen Staat stünde ein Reich.

   Bevor wir näher untersuchen, wie die Lücke, die sich ergeben hatte, weil Auf¬
gabenkreis und Zuständigkeit des gemeinsamen Ministeriums in den Ausgleichs¬
gesetzen verschwiegen wurden, durch die Gewohnheit mit positivem Inhalt aus¬
gefüllt wurde, möchte ich durch einige Belege beweisen, daß nicht nur die negativen
Bestimmungen des Gesetzes, sondern wiederholte heftige Proteste und daraus
folgende Entschließungen für den Regierungscharakter des gemeinsamen Mini¬
steriums sprachen bzw. damit verbundene Fragen berührten.

   Schon zu Beginn, im Januar 1868, richteten Kalman Ghyczy und seine Anhän¬
ger im Namen der linken Mitte im ungarischen Abgeordnetenhaus eine Anfrage

                                                                                                                              25
|| || an die Minister, die den Budgetvoranschlag einreichten, unter anderem deshalb,
weil darin vor der ungarischen Delegation von »gemeinsamem Ministerium«, vor
der österreichischen hingegen von »Reichsministerium« die Rede war. Es wurde auch
vorgebracht, daß die Benennung Reichsminister, die dem ungarischen Gesetz
fremd und mit der Selbständigkeit Ungarns unvereinbar sei, vom Kaiser in mehre¬
ren amtlichen Erklärungen und Schriften gebraucht werde.

   Mit der Interpellation befaßte sich der gemeinsame Ministerrat am 30. und 31.
Januar. Der »Reichs«-Kanzler Beust und die »Reichs«-minister88 sagten, sie ver¬
stünden Ghyczys und seiner Anhänger Protest einfach nicht. Die beanstandeten
Ausdrücke würden nunmehr mindestens schon ein Jahr lang gebraucht, auch die
Ungarn hätten sie gehört, ohne jemals dagegen Einspruch zu erheben. Die Be¬
zeichnung Reichsministerium sei keine Erfindung des Ministeriums, sondern sei
lediglich Ausdrucksweise für das was als gemeinsam bezeichnet wird.89 Der
gemeinsame Finanzminister Becke brachte auch eine Etymologie des ominösen
Terminus technicus: »Reich bedeutet eben: so weit das Scepter Seiner Majestät

reicht.«
   Der oppositionelle Mittelgrundbesitzer Ghyczy und seine Anhänger sahen zwar

nicht klar, wohin der Ausgleich das Land geführt hatte, machten sich aber Ge¬
danken über seine Folgen. Ihr Protest war gegen Formsachen gerichtet; das
Wesentliche, den Ausgleich, gegen den Kossuth in der Emigration revoltierte,
wollten sie ebenso wie Deäk und seine Anhänger, aber noch mehr als sie wollten sie
die aus dem Ausgleich resultierenden schwerwiegenden Konsequenzen, die zahlrei¬
chen Beschränkungen der ungarischen Staatlichkeit verschleiern.

   Die Behandlung von Ghyczys Interpellation im gemeinsamen Ministerrat zeigt
überaus klar, welche Auffassung die ungarischen herrschenden Kreise vom Wesen
der Frage hatten. Gyula Andrässy stellte wiederholt fest, die Minister der einzelnen
Länder müßten unbedingt mit den Reichsministern (auch er gebrauchte diesen
Ausdruck!) sohdarisch sein, auch er sei es.90 Es wäre jedoch nicht richtig, bei
Beantwortung der Interpellation anzuerkennen, daß der Text des österreichischen
und des ungarischen Ausgleichsgesetzes in diesem Punkte voneinander abweichen.
Es sei besser, die Tatsache, daß die beide Parteien gleicherweise betreffenden
Gesetze der beiden Reichshälften in der Textierung nicht übereinstimmten, nicht
zu berühren. Die ungarischen Minister hätten an zwei Fronten standzuhalten. Er
beantragte, vom Gebrauch der Ausdrücke Reichsminister und Reichsministerium
in ungarischer Relation abzusehen, denn -- und diese Begründung ist sehr charak¬
teristisch! -- wenn die ungarischen Minister das Wort Reich benutzten, würden sie
daheim von der öffentlichen Meinung ständig angegriffen werden. Nach längerer
Debatte wurde schließlich in diesem Sinne entschieden.

   Von der Sitzung am 9. Februar 1868 bis zum Zusammenbruch der Monarchie
wurden für die Protokolle des Reichsministerrates unverändert vorgedruckte For¬
mulare mit der Aufschrift: »Ministerrat fürgemeinsameAngelegenheiten« benutzt.91
Die Debatte über die Terminologie bzw. deren aktenkundliches Erscheinen war
der adäquate Ausdruck für den Ausgleich, der die ernsten inneren Gegensätze mit
Scheinlösungen verschleierte und mit irreführender Phraseologie verdeckte. Die
österreichischen Minister hatten recht, wenn sie sagten, der Begriff »Reich« drücke

26
|| || im wesentlichen dasselbe aus, wie das Wort »gemeinsam« und der Kaiser akzep¬
tierte dies zu Recht. Sie konnten ruhig in den Gebrauch des Ausdrucks »gemeinsa¬
mes Ministerium« einwilligen, denn das gemeinsame Ministerium hat -- wie die
Geschichte des letzten halben Jahrhunderts der Monarchie beweist -- stets Reichs¬
politik betrieben.

   Beust war der einzige Reichskanzler der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.
Sein Nachfolger, Graf Gyula Andrässy, wurde von Franz Joseph am 14. November
1871 bereits als kaiserhcher und königlicher Minister des Äußern ernannt.92

   Der gemeinsame Kriegs- und Finanzminister werden in den Protokollen des
gemeinsamen Ministerrates jedoch noch lange Zeit hindurch als »Reichs«-minister
angeführt. Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber eine charakteristische akten-
kundliche Gegebenheit, daß fast bis zum ersten Weltkrieg vor der Registrier¬
nummer der Protokolle die Abkürzung R.M.R. (Reichs-Ministerrat) stand und
erst später, Jahrzehnte nach dem Ausgleich die Abkürzung G.M.C. (Gemeinsame
Minister-Conferenz) in Gebrauch kam.93

   Die Debatte über den Reichscharakter des gemeinsamen Ministeriums, richtiger
über seinen Gesamtreichs-Regierungscharakter sollte verschleiern, daß die Sou¬
veränität des ungarischen Staates in Gefahr geraten und der Machtbereich und die
Zuständigkeit der ungarischen Regierung bedeutende Einbußen erlitten hatten.
Die tatsächliche Verminderung der ungarischen staatlichen Souveränität und der
Machtfunktionen der ungarischen Regierung versuchte man auf der Bühne des
ungarischen pohtischen Lebens zu verdecken, indem man den Regierungscharak¬
ter der gemeinsamen Regierung und das Bestehen des Gesamtreiches als selb¬
ständige juridische Person mit Worten verneinte. Hierzu ließen sich eine ganze
Reihe von Erklärungen anführen. Wir wollen uns aber auf die lehrreichsten, auf die
Proteste beschränken, in denen die Widersprüche am stärksten zum Ausdruck
kommen. Die Widersprüche sind in den halb-oppositionellen Erklärungen wäh¬
rend der Koalitionsregierung geradezu komprimiert enthalten, der unüberbrück¬
bare Gegensatz zwischen dem Reichsgedanken der Habsburger und der ungari¬
schen staatlichen Unabhängigkeit trat hier am schärfsten zutage.

   Gewöhnlich geschah dies nicht in wesentlichen Fragen, die die Struktur der
Habsburgmonarchie betrafen oder die ungarische staatüche Unabhängigkeit
tatsächlich zu sichern vermochten, sondern eher in der symbolischen Wahrung der
Unabhängigkeit. Dabei handelte es sich z. B. um das Anbringen des ungarischen
Staatswappens bei den Auslandsvertretungen und den parallelen Gebrauch der
ungarischen Sprache neben der deutschen im Geschäftsgang des Ministeriums des
Äußeren. Die 48er Opposition, die »gezwungen« war, gemeinsam zu regieren, hat
sich im Aufwerfen solcher Probleme ausgelebt.94

   Im Juni 1906 wurde in der ungarischen Delegation das Budget des gemeinsa¬
men Ministeriums des Äußern behandelt. Lajos Hollo beanstandete in scharfer
Form, Österreich trage nicht viel mehr zu den gemeinsamen Ausgaben bei als
Ungarn, der gesamte Beamtenapparat des Ministeriums des Äußern und das ganze
Netz der Diplomatie aber nährten Österreichs wirtschaftliche und politische Kraft.
Der auswärtige Dienst sei selbst in seinen Äußerlichkeiten österreichisch. Deshalb
wünsche er, daß bei den Auslandsvertretungen auch das ungarische Staatswappen

                                                                                                                                                27
|| || angebracht werde und die Diplomatie der Monarchie neben der deutschen Sprache
auch die ungarische gebrauche. In leidenschaftlichem Ton stellte und beantwortete
er zugleich die Frage: »Was für einen Staat vertritt nun der geehrte Herr Außenmi¬
nister? Vielleicht sich selbst oder vielleicht das gemeinsame Ministerium? Nein,
er ist nur einfaches Organ der zwei Staaten. . . Die Gesetze, in denen die Parität
und der Dualismus in allen gemeinsamen Institutionen auch separat festgelegt
werden, verfügen klipp und klar, daß der Minister des Äußeren nicht einen ideellen
gemeinsamen Staat vertritt. Es ist nicht mehr die alte, absolute, österreichische,
kaiserliche Macht, die die Auslandsvertretung repräsentiert, sondern es ist ihre
Aufgabe, die beiden Staaten, Österreich und Ungarn zu vertreten, die im Dualis¬
mus leben und aus diesem gar nicht ausscheiden wollen.« Statt des Gebrauchs des
Wappens und der Farben »eines nicht bestehenden, gemeinsamen Staates« fordert
er neben dem österreichischen auch den Gebrauch des ungarischen Wappens und
der ungarischen Farben, denn ». . . die 67er verfassungsmäßige Ordnung... hat
den ganzen Bestand der einheitlichen Monarchie, des einheitlichen, österreichi¬
schen Kaiserstaates ein für allemal ausgelöscht«.95
· Hollös Rede verweist auf die Wurzeln des Regierungscharakters des gemein¬
samen Ministeriums: da diese Auffassung keinen gemeinsamen, ideellen Staat
kennt, konnte sie das gemeinsame Ministerium notgedrungen nicht als Regierung
betrachten, sondern sah in ihm lediglich ein gemeinsames Organ der beiden
Staaten. Das wurde in der Budgetdebatte auch klar ausgesprochen. Die ungarische
Delegation tagte damals in Wien. Die Wiener demonstrierten gegen die Delegation.
Imre Sziväk, der die Angelegenheit gemeinsam mit anderen zur Sprache gebracht
hatte, erklärte, die Delegation müsse von der gemeinsamen Regierung Genugtuung
verlangen. Die Verantwortlichkeit der gemeinsamen Regierung gegenüber der
Delegation sei nämlich gesetzlich geregelt. Laut Sitzungsprotokoll bemerkte der
Vorsitzende, begleitet von lebhaftem Beifall und Applaus: »Ich kenne gemeinsame
Minister, aber keine gemeinsame Regierung k?6 Mit dieser Debatte war die Frage
jedoch in einer anderen Angelegenheit nicht abgeschlossen. In der Sitzung vom
25. Juni verlangte Tivadar Batthyäny, daß in den Delegationsprotokollen der
 Ausdruck »gemeinsame Regierung« überhaupt nicht gebraucht werde. Istvän
 Rakovszky war für die Beibehaltung des Terminus gemeinsame Regierung, denn
 seiner Ansicht nach wurde durch den § 22 des Ges. Art. XII v. J. 1867 mit dem
 gemeinsamen Ministerium eine gemeinsame Regierung gebildet. Der Professor für
 Staatsrecht, der Delegierte Käroly Kmety warf hier ein: »das gemeinsame Mi¬
 nisterium ist keine gemeinsame Regierung«. Rakovszky bezeichnete dies als Haar¬
 spalterei und sagte, für die gemeinsamen Angelegenheiten verfüge das gemeinsame
 Ministerium über denselben Wirkungskreis, wie in ungarischen Angelegenheiten die
 ungarische und in österreichischen Angelegenheiten die österreichische Regie¬

 rung.97
    Es soll hier nochmals darauf verwiesen werden, daß die Funktion des gemeinsa¬

 men Ministerrates im ungarischen Ausgleichsgesetz rein negativ bestimmt wird.
 Daraus ist nämlich nicht nur ersichtlich, daß die Machtbefugnis des gemeinsamen
 Ministeriums nicht total war (ihm stand nur zu, was weder dem ungarischen noch
 dem österreichischen Ministerrat zustand) sondern auch, daß die Machtbefugnis

  28
|| || des ungarischen und österreichischen Ministerrates nicht allumfassend war. Diese
Tatsache beleuchtet eine verfassungsrechtliche Aufzeichnung positiv, die anläßlich
der Debatte über die Ernennung Goluchowskis zum Minister des Äußeren gemacht
wurde. Diese Ernennung hatte folgenden Wortlaut: »Ich ernenne Sie zum Minister
meines Hauses und zum Minister des Äußeren. Ich betraue Sie mit dem Vorsitz im
gemeinsamen Ministerrat. . .«98 Diese Formulierung der Ernennung löste im unga¬
rischen Parlament großen Sturm aus. Der Abgeordnete Gabor Ugron verwahrte
sich gegen den Ausdruck »Minister meines Hauses«, denn das Ausgleichsgesetz
spreche nur von einem Minister des Äußern. Auf die Interpellation folgte ein
Notenwechsel zwischen dem ungarischen Ministerpräsidenten und dem gemein¬
samen Minister des Äußeren, als Ergebnis wurde im Ministerium des Äußeren eine
Abhandlung »Staatsrechtliche Notiz« verfaßt und in Druck gegeben: sie enthielt
alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und allerhöchsten Entschließungen."
Danach befassen sich die Gesetze der beiden Länder nicht mit der Funktion der
gemeinsamen Minister, was an mehreren Beispielen illustriert wird.100 Dann folgt
die Konklusion, nur der Machtbereich und die Zuständigkeit des gemeinsamen,
des ungarischen und österreichischen Ministeriums zusammen repräsentiere die ge¬
samte Exekutivgewalt der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.101 Obzwar diese
staatsrechtliche Verbindung als eng gedacht war, gab es zwischen den zwei Mini¬
sterräten nur einen sehr dünnen Draht.102 In unseren Protokollen gibt es für diese
Verbindung keine anderen Angaben als daß einerseits der Ministerpräsident oder ein
Ressortminister, der im gemeinsamen Ministerrat die ungarische Regierung vertrat
oder der Minister des Äußern als Vorsitzender auf Grund ihrer Vorlage einen
Punkt der Tagesordnung unter Hinweis auf den entsprechenden Beschluß des un¬
garischen Ministerrates einleitete103 oder aber daß der Ministerpräsident dem un¬
garischen Ministerrat über Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates referierte.104

   Im weiteren wird noch davon die Rede sein, wie der zur Besprechung strittiger
Fragen durch die ungarischen und österreichischen Ministern ergänzte gemeinsa¬
me Ministerrat zum höchsten Regierungsorgan des Kaiser-Königreiches wurde.
In diesem Zusammenhang soll nur darauf verwiesen werden, daß der dünne
Faden, der die Ministerräte der beiden Staaten mit dem gemeinsamen Ministerrat
verband, während des Weltkrieges stärker wurde. Nicht, daß die Zahl der gegen¬
seitigen Hinweise in den Protokollen sich vermehrt hätte, sondern, daß an den
Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates immer häufiger und in immer größerer
Anzahl die Ressortminister der österreichischen und der ungarischen Regierung
und andere, hervorragende Fachleute teilnahmen.105

   Die Kriegslage, die mit eherner Gesetzmäßigkeit die Zusammenfassung der
wirtschaftlichen, politischen und militärischen Kraft der Monarchie erforderte,
verlangte auch einheitliche Verfügungen, zu deren Durchführung die Gesamtheit
der höchsten Macht der Monarchie erforderlich war. Diese Gesamtheit der
Exekutivgewalt kam in Wirklichkeit auf den Ministerratssitzungen zum Ausdruck,
an denen außer den gemeinsamen Ministern alle bedeutenderen Vertreter des
österreichischen und des ungarischen Ministeriums teilnahmen. Durch die be¬
drohliche Kriegslage wurden nacheinander Bedingungen geschaffen, die dazu
hätten führen können, daß die aus Angst vor dem Reich zum Ausgleich, dann zur

                                                                                                                                                29
|| || Koalitionsregierung gedrängten oppositionellen ungarischen Führer den verstüm¬
melten Wirkungsbereich des gemeinsamen Ministeriums vervollständigt, aus ihm
eine Regierung hätten werden lassen. Wenn nämlich die Kriegsverhältnisse, aus
deren Zwangslage diese Bedingungen entstanden, nicht gleichzeitig auch jedwede
Möglichkeit einer normalen politischen und gesellschaftlichen Entwicklung
zunichte gemacht hätten.

  Während des ersten Weltkriegs war der gemeinsame Ministerrat schon auf dem
Wege, Regierung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, eine Reichsregie¬
rung zu werden. Die durch den Weltkrieg geschaffene Notlage war jedoch nicht so
stark bzw. nicht so lange wirksam, daß sie die gegen den Reichsgedanken ge¬
richteten, negativen Kräfte jener politischen Überlegungen, aus denen das gemein¬
same Ministerium hervorgegangen war, hätte niederringen können. Schon des¬
halb nicht, weil diese Kräfte vom Jahre 1867 an bis zum Zusammenbruch der
Monarchie, wenn auch von Zeit zu Zeit in veränderter Form, dennoch aber un¬
unterbrochen tätig waren.

                                                  XI

   Im Ausgleichsgesetz wurden der Wirkungskreis, die Zuständigkeit des gemeinsa¬
men Ministerrates nicht positiv definiert. Nachdem wir gesehen haben, daß an
diesem großen Negatimm nur die Zwangslage des Krieges hätte ändern können,
die Friedensjahre dagegen eher die Vorstellungen begünstigten, von denen Deäk
bei der Schaffung des gemeinsamen Ministerrates geleitet worden war, wollen wir
nun mehr den Rahmen untersuchen, in den die neue Institution des Ausgleichs
hineinwuchs, die Bedingungen, unter denen sich die Dinge, da positive Verfügun¬
gen fehlten, kraft der Gewohnheit entwickelten.

   An der Sitzung des kaiserlichen österreichischen Ministerrates am 14. Februar
1867, der die endgültigen Formen des bevorstehenden Ausgleichs bestimmen sollte,
haben außer den Mitgliedern des kaiserlichen Ministeriums -- wie bereits er¬
wähnt - auch die maßgebenden Mitglieder der präsumtiven ungarischen Regie¬
rung teilgenommen. Der kaiserliche Ministerrat bestand damals noch nicht nur aus
den eigentlichen Ministern, sondern aus den Leitern der alten Hofbehörden, den
Vorsitzenden der »Hofstellen«. So wie dies seit 1848 auch unter den sich ändern¬
den Verhältnissen in der Epoche des Absolutismus stets Gewohnheit war.106

   Wie die Protokolle bezeugen, wären anfangs nur die gemeinsamen Minister
Mitglieder des gemeinsamen Ministerrats gewesen bzw. hätten nur diese an den
anfangs sehr häufigen, später selteneren Sitzungen teilnehmen sollen.107 Sehr bald
ergab sich jedoch die Notwendigkeit, daß die Regierungsmitglieder der beiden
Reichshälften unmittelbar, auf kurzem Wege mit den Mitgliedern der gemeinsa¬
men Regierung bzw. später auch miteinander in Verbindung traten. In der Praxis
war hierzu die entsprechende Form, daß jene Mitglieder der beiden Regierungen,
die an dem einen oder anderen Tagesordnungspunkt des gemeinsamen Ministerra¬
tes interessiert waren, zur Beratung zugezogen wurden. Das war der historische
Vorläufer der Entwicklung des Rahmens und der Zusammensetzung des gemeinsa¬
men Ministerrates, was aus einigen konkreten Fällen, über deren Einzelheiten uns
die Protokolle genau unterrichten, erhellt.

 30
|| ||    Am 26. Oktober 1868 wandte sich Taaffe brieflich an Reichskanzler Beust. Er
erwähnt, in Angelegenheit der in das Budget der Länder Zisleithaniens(d. h. Öster¬
reichs) einzuschaltenden gemeinsamen Ausgaben, über die er mit dem gemeinsa¬
men Finanzminister Brestei vorher schon verhandelt hatte, habe er einen Mini¬
sterrat abgehalten. Der österreichische Ministerrat halte es für angebracht, die
Bedenken, die sich in Verbindung mit den gemeinsamen Ausgaben ergeben hätten,
auf einer mit dem Reichskanzler und den Reichsministern gemeinsam abzuhalten¬
den Konferenz zu besprechen, um so auf dem kürzesten Wege zu einem Über¬
einkommen zu gelangen. Taaffe nennt in seinem Briefe den einzuberufenden
Ministerrat »gemeinschaftliche Konferenz«.108 Diese von Taaffe vorgeschlagene
»gemeinsame« Konferenz ist im Grunde genommen der Vorläufer der im Laufe
der Zeit zur Gewohnheit gewordenen Form des gemeinsamen Ministerrates,
durch die das höchste Regierungsorgan der Monarchie zum Diskussionsforum
über Fragen zwischen den beiden Reichshälften wurde, die auf andere Art
nicht zu lösen waren. (Daß Taaffe darum ersucht, den österreichischen Mini¬
sterrat mit Reichs-Ministern zu ergänzen, rührt daher, daß es um diese Zeit
noch kein gemeinsames Ministerium im späteren Sinne gab. Das Wesentliche
dieser Einladung ist das, was letzten Endes die Funktion des gemeinsamen
Ministerrates bestimmte.) Taaffe hatte die Reichsminister aus demselben Grunde
in den österreichischen Ministerrat eingeladen, aus welchem dem kaiserlichen
österreichischen Ministerrat vom 14. Februar 1867 die Politiker der ungari¬
schen Mehrheitspartei zugezogen worden waren, d. h. um auf kürzestem Wege
zu einem Übereinkommen zu gelangen.

   Seit 1869 haben an den Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates stets ein¬
zwei österreichische und ungarische Minister teilgenommen, in erster Linie der
österreichische und der ungarische Ministerpräsident. Wer von den Mitgliedern der
beiden Regierungen an den gemeinsamen Konferenzen teilnehmen sollte, wurde
nie geregelt. Ihr Erscheinen wurde zum System, zur Gewohnheit und hatte anfangs
nicht mehr Gewicht als die Beiziehung der ungarischen 67er Politiker zum Mini¬
sterrat, der die Bedingungen des Ausgleichs verhandelte; dies führte dann unbe¬
merkt dahin, daß ihre Anwesenheit zu einem konstanten Element der gemein¬
samen Ministerkonferenzen wurde. In den unmittelbar auf den Ausgleich folgen¬
den Jahren war es noch Gepflogenheit, ihre Beiziehung zu motivieren. In den
Begriff »gemeinsamer Ministerrat« gehörten nur die gemeinsamen (Reichs-)
Minister. Die Teilnahme von Mitgliedern des österreichischen und des ungarischen
Ministeriums am gemeinsamen Ministerrat fungierte als ihre Beiziehung zur
Beratung der gemeinsamen Ministerkonferenz, bei konkreten Angelegenheiten.
Reichskanzler Beust schrieb am 10. September 1869 an Reichsfinanzminister Bre¬
stei : er habe die Absicht gehabt, die Frage des Budgets der Hofhaltung im gemein¬
samen Ministerrat zu beraten, dem auch die zuständigen Minister der beiden
Reichshälften zugezogen werden sollten. Inzwischen habe jedoch ein Teil der
Österreicher seinen Urlaub angetreten, die Ungarn wiederum, die sich damals in
Wien aufgehalten hätten, weil die Delegationen dort tagten, seien inzwischen in
die ungarische Hauptstadt zurückgekehrt. Deshalb hätte die Einberufung des
gemeinsamen Ministerrates vertagt werden müssen. Jedenfalls habe er die Frage mit

                                                                                                                              3i
|| || Lönyay, dem ungarischen Finanzminister besprochen, solange derselbe in Wien
war.109 (Nur in Klammern sei bemerkt, daß auch dieser Fall die eigenartige Funk¬
tion des gemeinsamen Ministerrates gut beleuchtet: er ist ein Forum zur Behand¬
lung gewisser, beide Reichshälften berührender Fragen. Insofern die Konferenz
 -- wenn auch nur vorübergehend -- nicht tagen kann, können die Beratungen der
Konferenz durch gelegentliche Besprechungen ersetzt werden.)

   Die gelegentliche Beiziehung von Ministern der beiden Reichshälften wurde bald
zu einer ständigen Erscheinung. Dies kam auch in der (aktenkundlich registrier¬
baren) Amtsführung zum Ausdruck, indem sie von der Präsidialsektion des
gemeinsamen Ministeriums des Äußern, die anfangs »Reichskanzlei« genannt
wurde,110 nicht nur als Teilnehmer angeführt wurden, sondern im Rubrum die
Reinschrift des Protokolls in der Rubrik »zur Einsicht« auch von ihnen unter¬
fertigt wurde. Diese Formalität ist meines Wissens die einzige offizielle Anerken¬
nung, juridische Approbation dessen, daß die ungarischen und österreichischen
Minister ebenfalls Mitglieder des gemeinsamen Ministerrates sind. 111

   So entwickelte sich aus dem kaiserlichen österreichischen Ministerrat der Epoche
des Absolutismus durch die Beiziehung von außerhalb der Regierung stehenden
ungarischen Politikern, dann durch die gelegentliche, später ständige Teilnahme
von Mitghedern der ungarischen und österreichischen Regierung, der gemeinsame
Ministerrat der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.

   Kam dieser formellen Verbindung die Bedeutung eines meritorischen Zusam¬
menhanges bei? Wurde der im Ausgleich geschaffene gemeinsame Ministerrat
nur in Äußerlichkeiten zum Erbe des Kaiserlichen Ministerrates? Oder hat die
fehlende Festlegung des Wirkungskreises des gemeinsamen Ministerrates, inner¬
halb des aus dem Absolutismus übernommenen Rahmens, mitgeholfen, daß abso¬
lutistische Bestrebungen zur Geltung kamen? So viel konnten wir bereits feststellen,
daß der gemeinsame Ministerrat mangels eines parlamentarischen Gegenge¬
wichtes schon im vorhinein nicht dem Ideal einer im Sinne der bürgerlichen Ver¬
fassungsmäßigkeit in zwei Richtungen verantwortlichen Regierung entsprechen
konnte. Wurde dadurch der Weg zur schrankenlosen Durchsetzung des Herrscher¬
willens oder eines sich auf diesen berufenden Willens frei ? Das alles sind Fragen,
die amtsgeschichtliche Erörterungen vor allem beantworten müssen. Mit ihrer
Klärung fällt nämlich Licht auf die geschichtliche Rolle der Amtsstruktur, darauf,
wie der Amtsapparat selbst mit seinen eigenartigen Formen zu einem Faktor der
Gestaltung der Ereignisse wurde.

   Am 11. Juni 1867, einen Tag vor der königlichen Sanktion des ungarischen
Ausgleichsgesetzes, wandte sich Reichskanzler Beust in einer umfangreichen Ein¬
gabe an den Kaiser.112

   Die Eingabe geht davon aus, daß das derzeit regierende Reichsministerium durch
den Ausgleich in eine eigenartige Lage gerät. Es wird von zwei Seiten kritisiert:
einerseits, daß es die Interessen Zisleithaniens (d. h. Österreichs) nicht genügend
vertrete, andererseits, daß die Ungarn im Laufe des staatsrechtlichen Ausgleichs
eben den Ländern Zisleithaniens Konzessionen gemacht haben. Nach Ansicht
Beusts sind beide Vorwürfe gänzlich unbegründet, denn was im Interesse des
Reiches liegt, liege auch im Interesse der österreichischen Provinzen, doch auch

32
|| || im Interesse der Ungarn. In der Eingabe wird kein scharfer Trennungsstrich zwi¬
schen den vermeintlichen und den tatsächlichen Problemen gezogen. Aus den
konkreten Vorschlägen folgt aber, daß er die Gestaltung des Verhältnisses zwischen
den Regierungen der beiden Länder, die nach dem Ausgleich ihr Amt antreten und
dem, wie er es nannte, Reichsministerium für ein echtes Problem hielt.

   Beust war damals schon mehr als fünf Monate Ministerpräsident der kaiserlichen
österreichischen Regierung, zugleich Außen-, Innen-, Unterrichts- und Polizei¬
minister. Durch seine vielfältige Tätigkeit wurde er übermäßig in Anspruch genom¬
men. Er war im Begriff, nach Paris zu reisen. Seinen weitverzweigten Arbeitskreis
mußte er gleichzeitig mehreren Vertretern übergeben, und die Sanktion des Aus¬
gleichs mit Ungarn stand unmittelbar bevor. Diese beiden Tatsachen: die Not¬
wendigkeit, ihn in mehreren Eigenschaften zu vertreten, und die durch die Bildung
der konstitutionellen ungarischen Regierung erfolgte Änderung der staatsrecht¬
lichen Lage der Zentralregierung bzw. ihrer Mitglieder erforderten gleicherweise
die klare Abgrenzung ihrer Funktionen.

   Den unmittelbaren Grund zur Trennung der Funktionen und zur Festlegung des
Wirkungskreises des neu organisierten zentralen Ministeriums gab daher Beusts
damalige Überlastung. Da erkannte man, daß gleichzeitig mit der Perfektuierung
des österreichischen Teiles des Ausgleichs und der Konstituierung der verfas¬
sungsmäßigen österreichischen Regierung das Amt des Vorsitzenden des gemein¬
samen (Reichs-)Ministeriums von dem des kommenden österreichischen Minister¬
präsidenten getrennt werden mußte. Das schlug auch Beust vor und bat außerdem
Taaffe, den er als stellvertretenden österreichischen Ministerpräsidenten vorgese¬
hen hatte, auch das Kultusportefeuille zu übernehmen.113 Einstweilen handelte es
sich also nur darum, den Aufgabenkreis des österreichischen Ministerpräsidenten
und des Kultusministers von dem des Vorsitzenden der sich konstituierenden
gemeinsamen Regierung zu trennen. Dieser Trennungsprozeß zog jedoch einer¬
seits automatisch eine weitere sukzessive Aufteilung der in den Händen Beusts
konzentrierten Machtbefugnisse, andererseits die positive Festlegung des Wir¬
kungsbereichs des Vorsitzenden des gemeinsamen Ministeriums nach sich. Oder
zumindest das Bestreben, diesen Bereich positiv zu definieren.

   Für die Anerkennung des Ausgleichs durch den Reichsrat bestand immer
weniger Hoffnung, denn die pohtischen Kräfte der Monarchie konzentrierten sich
auf ein Übereinkommen zwischen dem Herrscher und den ungarischen herrschen¬
den Klassen. Die ungarischen Pohtiker aber waren nur darauf bedacht, den Schein
der Unabhängigkeit der ungarischen Regierung zu sichern. Eben aus diesen wieder¬
holt erwähnten Negativa erwuchs die Notwendigkeit, den Aufgabenkreis der
gemeinsamen Regierung, hauptsächlich den des Vorsitzenden der gemeinsamen
Regierung abzugrenzen. Den entscheidenden Schritt hierzu tat Beust in seinem
Vortrag, der den Erfordernissen der momentanen Lage entsprach. Welches waren
Beusts Argumente, was hat er dem Kaiser vorgeschlagen?

   Die Obliegenheiten des Vorsitzenden des Ministerrates -- wenn man nur die
Erledigung von Akten in Betracht zieht - bedeuten zwar keine größere Arbeit,
lassen ihm aber nicht genügend Zeit für andere Aufgaben. Die auswärtige Lage
erforderte aber zu dieser Zeit volle und angestrengte Aufmerksamkeit. Wie die

3 Komjäthy: Protokolle  33
|| || Eingabe beweist, hielt Beust seine Funktion als Minister des Äußeren für die
wichtigste. Um die komplizierte Lage zu meistern, beantragte er, den Posten des
Ministers des Äußern mit dem des endgültigen Reichsministers zu verbinden.114

  Wir müssen wissen, daß seinerzeit die Ernennung Beusts damit verbunden war,
daß der Kaiser den Minister des Äußern als erste Person des Ministerrates be¬
trachte, d. h., daß er im Ministerrat den Vorsitz führte. Beust unterstrich nun
gerade den Betrauungs-Chaxaktzr der Funktion des Vorsitzenden des Ministerra¬
tes. Er erkannte, daß bis zu dem Zeitpunkt, wo das Ausgleichswerk von allen Seiten
perfektuiert sein würde, oder wie er sich in seinem Vortrag ausdrückte, bis zur
endgültigen Organisierung des Reiches, an der Spitze des Reiches ein gemischter
Ministerrat stehen würde. Gemischt in dem Sinne, daß im bisherigen, homogenen
kaiserliche"!! Ministerrat eine Zeitlang, bis zum Abschluß des österreichischen
Teiles des Ausgleichs, auch die österreichischen Minister verbleiben, ja gelegent¬
lich auch Mitgheder der ungarischen Regierung zugezogen werden.

   Daher schlug Beust dem Kaiser vor, nach der bisherigen Rangordnung den Mi¬
nister des kaiserlichen Hauses und des Äußern mit dem Vorsitz im Reichsmini¬
sterium zu betrauen. Der Vorsitzende des Reichsministeriums sollte nicht gleich¬
zeitig Vorsitzender der Regierung in Zisleithanien (Österreich) sein. Dem Cha¬
rakter dieser Funktion des Vorsitzenden des Reichsministerrates würde am be¬
sten der Titel Reichskanzler entsprechen, da ja nicht zwei Ministerpräsiden¬
ten nebeneinander tätig sein könnten.

   Beusts Vorschlag widerspiegelte getreu die tatsächliche Lage und war ihr logi¬
scher Ausdruck auf regierungs-administrativer Ebene. In der Begründung seines
Vorschlages verwies er darauf, daß diese organisatorische Abänderung die neue
Ordnung der Dinge unterstreiche. Auf österreichischer Seite würden dadurch
gewisse Zweifel zerstreut (diese bezogen sich offenbar auf die recht unsichere
Sonderstellung der österreichischen Regierung). Auf ungarischer Seite würde sie
unmißverständlich auf den Reichscharakter der gemeinsamen Regierung hinwei-
sen und keine Widerrede duldend den Entschluß kundtun: es wird nicht zugelassen,
aus dem Dualismus eine Personalunion zu gestalten. Die Verkörperung der
zentralen Führung, der Zentralisation wäre eben die Zentralregierung.

   Zur Durchführung dieser Maßnahmen hielt Beust die Zeit für besonders gün¬
stig, da seine Person -- wie er die Dinge sah -- beiden Parteien sympathisch war.
Der Kaiser sollte ihn also mit der interimistischen Führung der Agenden des Vor¬
sitzenden der zisleithanischen (österreichischen), besser gesagt des gsmischten (der
von Beust gebrauchte Ausdruck) Ministerrates betrauen. Mit dem Abschluß des
Ausgleichswerkes würde diese doppelte Funktion automatisch aufhören.

   In den, für die den Ausgleich suchenden ungarischen Politiker allerfeierlichsten
Stunden, einen Tag vor der Sanktion des Ges. Art. XII v. J. 1867, der den Schein
der ungarischen Selbständigkeit wahren soll, sucht -- ausgelöst durch augenblick¬
liche bürokratische Schwierigkeiten und auch geleitet von gewissen persönlichen
Motiven -- der erste Staatsmann des Habsburgreiches in seinem Vortrage nach
konkreten und durchaus nicht unwesentlichen Wegen der großen strukturellen
Umgestaltung. Dabei ersucht er um die Sanktion des Monarchen für Elemente,
für die von den Politikern, die sich nach den aktuellen politischen Forderungen

 34
|| || richteten, nicht gesorgt worden war. Der führende Staatsmann des Reiches
hat -- vielleicht unbewußt -- mit seinem Antrag dazu beigetragen, die Lücken
auszufüllen, so daß sich auch im bürgerlich-parlamentarischen Rahmen der
Habsburgmonarchie Wege für die absolutistische Regierungsweise ergaben.

   Welches waren nun diese Wege und wo fanden sich in der sich herauskristal¬
lisierenden Regierungseinrichtung Punkte, die Gelegenheit boten, Metternichsche
Methoden zur Verwirklichung Metternichscher politischer Ziele anzuwenden ?

   Die äußere Ordnung der Dinge erfolgte im Geist der Beustschen Eingabe. Franz
Joseph ernannte Beust am 23. Juni 1867 unter Beibehaltung seines Postens als
Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern zum Reichskanzler. Er bestä¬
tigte ihn auch in seiner bisherigen Eigenschaft als Vorsitzender des Ministerrates,
bis das staatsrechtliche Verhältnis zwischen den Ländern der ungarischen Krone
und seinen übrigen Ländern und Provinzen geregelt sein würde. Gleichzeitig wurde
er ermächtigt, für seine Vertretung in letzterer Funktion persönliche Vorschläge
zu unterbreiten.115

   Ede Wertheimer schreibt, der Kaiser habe Beust aus taktischen Erwägungen
zum Reichskanzler ernannt.116 Er habe damit den einheitlichen Reichscharakter
der Monarchie zum Ausdruck bringen und knapp vor der bevorstehenden Behand¬
lung des Ausgleichsgesetzes im österreichischen Parlament jene beruhigen wollen,
die durch eine übermäßige Verselbständigung Ungarns eine Gefährdung der
Einheit des Reiches befürchteten. Wie dem auch sei, der Entschluß war eher ein
Ausdruck der jahrhundertealten pohtischen Kräfteverhältnisse als der pohtischen
Tagesbedürfnisse und sicherte eher das Weiterleben jahrhundertealter pohtischer
Bestrebungen als jene momentanen politischen Ziele, in deren Dienst die aller¬
höchste Entschließung erfolgte.

   Beusts Eingabe und der darauf erfolgte Entschluß des Herrschers geben uns die
Möglichkeit, die Funktion des Reichskanzlers bzw. des Vorsitzenden der durch
den Ausgleich geschaffenen gemeinsamen Regierung zu untersuchen. Wenn wir
diesen Machtbereich in seine Elemente zerlegen, so bietet sich, meiner Meinung
nach, die Möglichkeit, die oben angeführten Fragen (ob die Entwicklung der
Monarchie nach dem Ausgleich tatsächlich entschieden in bürgerücher Richtung
erfolgte, ob sich nicht auch weiterhin absolutistische Auswirkungen zeigten usw.)
annähernd genau zu beantworten.

   Aus Beusts Eingabe ist klar zu ersehen, daß er von seinen vielfältigen Macht¬
positionen seine Funktion als Minister des Äußern für die wichtigste hielt. Das war
nicht allein die persönliche Überzeugung des früheren sächsischen und nun österrei¬
chischen Politikers. Dahinter verbarg sich zugleich jahrhundertealte Tradition der
politischen Praxis des Habsburgreiches. Wohin diese Fäden der Tradition
reichten, wird aus einigen konkreten Beispielen ersichtlich.

  Während des Absolutismus beschäftigte die führenden Politiker stets das Pro¬
blem : wie es möglich wäre, zumindest in der Benennung, die Regierungsorgane des
im Jahre 1848 zusammengebrochenen und 1849 irgendwie restaurierten Ancien
regime mit der kurzlebigen verfassungsmäßigen Epoche in Einklang zu bringen.

  Im Jahre 1855 beantragte der Minister des Äußern Graf Buol-Schauenstein die
Umbenennung bzw. die Berichtigung der Benennung des unter seiner Führung

    3* 35
|| || stehenden Ministeriums. In diesem Vorschlag sagte er unter anderem: als infolge
der politischen Wirren des Jahres 1848 die bisherigen Hofstellen zu Ministerien
umgestaltet wurden, wurde die Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei in Ministe¬
rium des Äußern und des Kaiserlichen Hauses umbenannt. Er beanstandete in
dieser Benennung, die die doppelte Funktion des Ministeriums ausdrückte, die
Reihenfolge. Seiner Ansicht nach würden in anderen, selbst in konstitutionellen
Ländern die Worte »kaiserliches Haus« an erster Stelle gebraucht und »des Äußern«
an zweiter. Da diese Benennung des Ministeriums auf einem kaiserlichem Ent¬
schluß beruhe, könne sie auch nur durch eine kaiserliche Resolution abgeändert
werden. Diese vom Minister des Äußern erbetene Entscheidung wurde auch vom
Herrscher getroffen.117 Von da an bis zum Zusammenbruch der Monarchie erfolgte
die Ernennung des Hauptes der gemeinsamen Regierung, des Ministers des
Äußern stets nach dieser Formel.118

   Die Wurzeln des von Beust so hoch eingeschätzten Außenministeramtes reichen
bis in die Rechtsstellung des Staatskanzlers, der höchsten Machtfunktion der
Blütezeit des Habsburgerabsolutismus zurück. Aus einem relativ unbedeutenden
Anlaß hat kein geringerer als Fürst Schwarzenberg, der die Freiheitsbestrebungen
der Jahre 1848 -- 1849 im Blut erstickte, auf den grundlegenden Charakter des
Rechtsvorgängers des halbkonstitutionellen und konstitutionellen Ministeriums
des Äußern, der Staatskanzlei hingewiesen. Im Jahre 1851 wurden vom damaligen
österreichischen Finanzminister die Gehälter des Personals sämtlicher Ministerien
auf das gleiche Niveau gehoben. So wurden auch die Gehälter der Angestellten
der Staatskanzlei mit denen der übrigen Ministerien gleichgestellt. Der Minister¬
präsident und Minister des Äußern Schwarzenberg protestierte dagegen aus
prinzipieller Grundlage.119 In seiner Zuschrift an Finanzminister Baron Krauß
heißt es, der allerhöchste Entschluß vom 13. September 1848 habe sich zwar auf
die prinzipielle Grundlage der Gleichschaltung des Personals der verschiedenen
Ministerien gestellt. Er selbst aber sei durch das Studium aller entsprechenden
Akten zu der Überzeugung gelangt, daß die Verordnung vom 13. September nur
über die Umgestaltung der administrativen Hofstellen in Ministerien verfüge;
die Staatskanzlei sei jedoch -- laut der verschiedenen kaiserlichen Äußerungen --
niemals lediglich eine administrative Hofstelle gewesen.120 Im Gegenteil, wie frü¬
her nehme sie auch heute gegenüber allen aus Hofstellen hervorgegangenen
Ministerien eine Sonderrechtsstellung ein. Dies beweise auch die Tatsache, daß
das aus der Staatskanzlei hervorgegangene Ministerium nicht nur das Ministerium
des Äußern, sondern auch das des kaiserlichen Hauses sei.1,11 Er wünsche daher
gegenüber der Anordnung des Finanzministers die auf allerhöchstem kaiserlichem
Beschluß beruhenden Rechte und die besondere Benennung der Staatskanzlei mit
allen möglichen Mitteln zu wahren.122 Die Worte Schwarzenbergs weisen klar auf
den Ursprung des Außenministeriums, sein Rechtsvorgänger ist die Staatskanzlei.
Sie verweisen aber zugleich auch auf die doppelte Funktion des Außenministe¬
riums.123 Die durch Fürst Schwarzenberg provozierte Auseinandersetzung hat also
den später durch den Ausgleich geschaffenen, in der Benennung Reichskanzler
konzentrierten Machtbereich, die Funktion des Hauptes der gemeinsamen Regie¬
rung in ihre Elemente zerlegt. Um im weiteren stichhaltige Schlüsse ziehen zu

36
|| || können, müssen wir noch die Wurzeln betrachten, aus denen sich der Machtbe¬
reich des ersten Ministers der Monarchie im letzten halben Jahrhundert ihres
Bestehens nährte.

   Die Staatskanzlei wurde im Jahre 1742 von Maria Theresia eingerichtet. Dieses
höchste Organ der Führung der auswärtigen Angelegenheiten hat das Jahrhun¬
dert von seiner Gründung bis zu den Märztagen verhältnismäßig unverändert
überdauert. Im Auf und Nieder der aufeinanderfolgenden großen Umgestaltungen
und kleineren Änderungen, von dem in diesem Zeitraum kaum eine politische und
Finanzbehörde des Habsburgreiches unberührt blieb, war die Staatskanzlei
eigentlich der einzige feste Punkt. Dieser augenfällige Zug in der Entwicklung ist
 - wie in der vorzüglichen Verwaltungsgeschichte Friedrich Walters festgestellt
wird124 - auf zwei Gründe zurückzuführen. Der eine liegt in dem Umstand, daß
sich die Führung der auswärtigen Angelegenheiten schon vor der Schaffung eines
gesonderten Organs, schon in sich, fast automatisch von den übrigen Zweigen der
höchsten Staatsverwaltung abgesondert batte. Wenn die Staatskonferenz in den
entscheidendsten Fragen auch angehört wurde, stand einer kollegialen Behandlung
dieser Probleme von vornherein deren eigenartige, eine Verhandlung auf breite¬
rer Grundlage nicht ertragende Natur im Wege. Der zweite Grund ist, daß die
überragenden Persönlichkeiten, die während des Absolutismus an der Spitze dieses
Regierungsorgans für auswärtige Angelegenheiten standen, ihm deutlich ihren
Stempel aufgedrückt hatten. In erster Linie Kaunitz (1753-1793) und Metter¬
nich (1809 -- 1848), die beide vier Jahrzehnte dieses Amt bekleideten. In welcher
Richtung, dazu zitiert Walter die Erklärungen Erzherzog Karls und Metternichs,
die bezeichnenderweise übereinstimmen und einander ergänzen. Erzherzog Karl
schlug im Jahre 1811 die Schaffung eines »Staats- und Konferenzministeriums« vor.
In diesem Vorschlag analysierte er die Besonderheiten und die Erfordernisse der
Führung der auswärtigen Angelegenheiten. Seiner Meinung nach müsse der
Minister des Äußern in den meisten Fällen nicht nur von verschiedenen, sondern
einander oft scharf widersprechenden Grundsätzen ausgehen und sich ähnlich
entgegengesetzten Zielen anpassen. Auch sein Vorgehen wird, wenn er sich nicht
von vornherein der Erfolglosigkeit aussetzen will, durch grundlegenden Wider¬
spruch charakterisiert: nach außen hin muß er andere Absichten zeigen, als in
Wirklichkeit seiner Tätigkeit als Richtschnur dienen. Seine Politik kann weder
in ihren Grundsätzen noch in ihren Endzielen Gegenstand der Debatten eines aus
mehreren Mitgliedern bestehenden Rates sein. Daß die Führung der auswärtigen
Angelegenheiten auf eine Person begründet ist, hat der hervorragendste Vertreter
der Außenpolitik des Habsburgreiches, Metternich, noch prägnanter formuliert.
Im Jahre 1811 befaßte man sich mit dem Gedanken, zur Führung der auswärti¬
gen Angelegenheiten eine ständige Konferenz zu schaffen. Metternich hat diesen
Plan rundweg abgelehnt. Er sagte, in der Außenpolitik müsse man auf das Ganze
sehen, von den offensichtlichsten Sachen bis zu den geheimsten, von den Angele¬
genheiten, die hauptsächlich nur das Reich betreffen, bis zu jenen Beziehungen, die
dasselbe bloß im weitesten berühren. Dies aber könne, wie er sagte, nur ein Geist
und ein Wille meistern. Sowohl Erzherzog Karl wie Metternich zogen einen
scharfen Trennungsstrich zwischen den administrativen Hofbehörden der höchsten

                                                                                                                37
|| || Staatsverwaltung, den Hofstellen und den Vorsitzenden derselben einerseits und
dem die auswärtigen Angelegenheiten führenden Amt bzw. dem an seiner Spitze
stehenden Minister. Durch die Benennung Ministerium und den ministeriellen
Charakter des Außenamtes wurde -- nach der Formulierung des Erzherzogs
Karl und Metternichs - die nicht kollegiale Eigenart der Amtsführung hervor¬
gehoben, daß nämlich der höchste Verwalter der Außenpohtik allenfalls mit
Referenten arbeite, seine Vorstellungen und Entschlüsse jedoch nicht Gegenstand
der Debatten eines noch so hohen Staatsrates sein können. Die Staatskanzlei war
in diesem Sinne, in ihrem von den Hofstellen abweichenden Wesen und nicht nach
dem Begriff der Verfassungsmäßigkeit ein Ministerium. Es ist bezeichnend, daß
am Anfang des 19. Jahrhunderts die höchsten Zweige der Staatsverwaltung, dar¬
unter auch die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, zwar in der Hand eines
einzigen Mannes, Colloredos, vereinigt waren, der Träger dieser geradezu absoluten
Macht doch nicht »Ministrissimus« wurde. Die Person des Grafen Colloredo-
Wallsee war nämlich hierzu gänzlich ungeeignet. Metternich dagegen war als
Anerkennung vor allem seiner Leistungen in der Außenpolitik einige Jahre nach sei¬
nen größten Erfolgen in den Rang eines Staatskanzlers erhoben worden.125 Aus¬
maß und Inhalt des Machtbereiches des Staatskanzler-Außenministers hingen in
erster Linie von der Persönlichkeit des Mannes ab, der dieses Amt bekleidete. Die
Funktion des obersten Lenkers der Außenpolitik wird nicht nur durch äußere
Elmstände gestaltet, auch die persönlichen Eigenschaften jener Männer, die dieses
Amt bekleiden, formen es. Das Außenministeramt der Österreichisch-Ungari¬
schen Monarchie hatte stets einen gewissen Kaunitzschen, Metternichschen Zug.
Das immanente Attribut der jeweiligen Außenpohtik, über die Notwendigkeit
des Vorherrschens des einen Willens hinaus, als Metternichscher Überrest aus
der Blütezeit des Absolutismus, ein gewisser diktatorischer Zug, niemandem ver-
antwortlich zu sein -- all dies sonderte den Minister des Äußern der Österreichisch-
Ungarischen Monarchie auch im' letzten halben Jahrhundert des bürgerlichen
Parlamentarismus von seinen Ministerkollegen ab.

   Wenn wir die Kanzlerfunktion Beusts weiter in ihre Elemente zerlegen, ergibt sich
die Frage: wie hat sich dieser, einen spezialen Rechtsbereich ausübende Posten in
den Rahmen des Ausgleichs eingefügt ? Als der Kaiser an Stelle Belcredis den Baron
Beust zum Minister des Äußern ernannte, wurde im allerhöchsten Handschreiben
hinzugefügt, daß Beust in dieser Eigenschaft unter den Mitgliedern des Ministerrates
der erste Platz gebührt.126 Wie bereits erwähnt, wurde im kaiserlichen Dekret vom
23. Juni 1867, mit dem Beust zum Reichskanzler ernannt wurde, der Kanzler auch
weiterhin mit den Obliegenheiten des Vorsitzenden des Ministerrates betraut. Der
Vorsitz im Ministerrat basierte also auf einer gesonderten Betrauung, die wieder
daraus folgte, daß das Amt des Ministers des Äußern schon im Absolutismus gegen¬
über den Positionen der Vorsitzenden der Hofstellen traditionellen Vorrang hatte.
Wir haben auch gesehen, daß die hohe Position des Staatskanzler-Außenministers
 -- wie die Eingabe Buol-Schauensteins im Jahre 1855 beweist -- damit begründet
wurde, daß dieselbe mit dem Ministeramt des kaiserlichen Hauses verbunden war.

   Reichskanzler Beust hat seine Stellung als Vorsitzender im gemeinsamen Mini¬
sterrat aus seiner im kaiserlichen österreichischen Ministerrat eigenommenen

38
|| || Position geerbt. Aufgabenkreis und Funktion dieses Ministerrates haben sich aber
in den stürmischen Tagen des Jahres 1848 herausgebildet.

   Von unserem Gesichtspunkt ist das Protokoll der Sitzung der Staats-Konferenz
am 17. März 1848 auch wegen seiner Formahtäten bedeutsam.127 Vor allem des¬
halb, weil das Protokoll der Staats-Konferenz die Aufschrift Ministerratsproto¬
koll trägt. In den Formalitäten und in der laufenden Numerierung schließen sich
diesem eng die Protokolle der konstitutionellen Zeiten, dann -- wie bereits flüchtig
erwähnt und worauf bei Behandlung der Formahtäten der Protokolle noch
zurückzukommen sein wird -- der Ära Bach und Schmerling an.128 Die Staats-
Konferenz, auf der Erzherzog Franz Karl den Vorsitz führte,129 erklärte, daß im
Sinne der allerhöchsten Entschließung vom 15. März unverzüglich ein verant¬
wortlicher Ministerrat zu bilden sei. Der Ministerrat habe aus dem Minister des
Äußern und des kaiserlichen Hauses, dem Minister des Innern, dem Justiz-, dem
Finanz- und dem Kriegsminister zu bestehen.130 Den Vorsitz im Ministerrat
werde der vom Herrscher zu designierende Ministerpräsident führen.131 Es wurde
auch beschlossen, ein kurzes offizielles Kommunique herauszugeben, um bis zur
endgültigen Regelung des Ministerrates und der Festlegung des Wirkungsbereiches
der einzelnen Minister132 die Öffentlichkeit zu beruhigen.133

   Das an den Grafen Kolowrat gerichtete Reskript Ferdinands V. vom 31. März
1848 ordnete an, daß die Minister und andere Vertraute des Herrschers, entspre¬
chend den Erfordernissen der Situation, täglich zusammentreten.134 In diesem
allerhöchsten Handschreiben werden neue Elemente der Zusammensetzung und
der Sitzungsordnung des Ministerrates (es darf nicht vergessen werden, daß es sich
hierbei um das Vorbild des durch den Ausgleich geschaffenen gemeinsamen Mini¬
sterrates handelt) festgelegt. In der tags darauf, am 1. April zusammengetretenen
Konferenz wurde vor allem über die Besetzung des Finanz- und des Kriegsmini¬
sterpostens beraten und über laufende Angelegenheiten, die mit der Verfassungs¬
änderung zusammenhingen. Bei der Organisierung des gemeinsamen Ministerrates
wurde auf dieses Statut hingewiesen, bei der Bestimmungder Geschäftsordnung, der
Funktion des Ministerrates wurde nicht darauf zurückgegriffen. In seinen Verfü¬
gungen kommen jedoch der Reihe nach jene Verfahrensweisen vor, durch die
später auch die Praxis des gemeinsamen Ministerrates bestimmt wurde. Kraft der
Gewohnheit wurzelten diese ebenso im Statut aus dem Jahre 1848, wie sich die
Registrierungsordnung der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates und sozusa¬
gen alle Formahtäten derselben der Registrierungsordnung und den Formalitäten
des ersten verfassungsmäßigen Ministeriums und darüber hinaus dem Form- und
Rechtsvorgänger des gemeinsamen Ministerrates, dem höchsten Regierungsorgan
zur Zeit des Absolutismus, dem kaiserlichen Ministerrat angeschlossen haben.

   Im Statut wird vor allem festgelegt, daß der Mittelpunkt der Regierung der
Ministerrat ist.135 Aufgabe des Ministerrates ist, einesteils gemeinsame Beschlüsse
zu fassen, andernteils die Anträge der einzelnen Minister und die dem Ministerrat
vorgelegten Angelegenheiten zu prüfen und über dieselben zu beschließen. Eine
seiner Hauptfunktionen ist, in strittigen Fragen ein Übereinkommen zu erzielen
und zu den Aufgaben der Minister gehört es, ihre Ministerkollegen auf kürzestem
Wege über die in ihr Ressort fallenden Sachen zu orientieren.136

                                                                                                     39
|| ||      Ebenfalls neben dem Protokoll vom 1. April 1848 erliegt auch das Konzept des
  Begleitschreibens zu dem, wie aus dem Text zu entnehmen, Ministerratsstatut
  (das bereits flüchtig besprochen wurde), das dem Herrscher zur Genehmigung
  vorgelegt wurde.137 Die Spitze dieses Schriftstückes ist gegen den Staatsrat und die
  Staatskonferenz gerichtet. Hier wird der Beweis versucht, daß jedwedes andere
  Organ zwischen Herrscher und Ministerrat überflüssig sei. Wie im Statut wird
  auch hier nachdrücklich beantragt, auch andere Personen, vor allem Mitarbeiter
  der Ministerien oder höherer Gremien zu den Verhandlungen des Ministerrates
  heranzuziehen. (Wie in der letzten Phase der Ausgleichsverhandlungen die noch
  nicht in verantwortlichen Stellungen befindlichen ungarischen Politiker, oder
  wie zu den Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates systematisch Finanz-
  und Militärfachleute gleicherweise beigezogen wurden, selbst in den schwersten
  Tagen des Weltkrieges.)

     Das sind die Elemente, die in der Konstruktion des gemeinsamen Ministerrates
  erkennbar sind, deren Ursprung über die Jahre des Absolutismus und die kurzen
  Monate der Verfassungsmäßigkeit in mancher Beziehung weit in die Praxis der
  höchsten Regierungsorgane des Absolutismus zurückreichen.

     Bevor wir noch genauer untersuchen, wie sich diese, oft veralteten Traditionen
  mangels minuziöser Regelung, kraft der Gewohnheit über die Beschlüsse, Ver¬
  säumnisse und den Leerlauf des gemeinsamen Ministerrates auf das Schicksal der
  Österreichisch-Ungarischen Monarchie ausgewirkt haben, wollen wir noch zwei
  Tatsachen betrachten.

     Die eine ist, daß der Minister des Äußern bzw. vor Einführung der Ministertitel
  der oberste Verwalter der auswärtigen Angelegenheiten, meist der stillschweigend
  anerkannte erste Mann, das Haupt der Regierung war. Auch Beust hielt von seinen
  vielseitigen Funktionen das Außenamt für das wesentlichste. Als erster unter den
  Ministern hat gewöhnhch der Minister des Äußern in den Ministerkonferenzen
  den Vorsitz geführt bzw. wurde er mit dem Vorsitz im Ministerrat be¬
  traut.138 Dieser aus ihrem Primat, ihrer Vornehmheit, aus ihrem besonde¬
  ren, den der übrigen Minister überragenden Machtbereich resultierende
  Vorsitz, ferner der Umstand, daß ihnen diese Aufgabe vom Herrscher
   besonders übertragen wurde, widersprach schon im vorhinein dem Cha¬
  rakter ihrer Position als Haupt der Regierung. Die Auszeichnung Baron Beusts
   mit dem Titel Reichskanzler war eine vorübergehende Erscheinung. Diesbezüg¬
  liche Reminiszenzen kehren zwar in der Titulierung seiner Nachfolger, der
  gemeinsamen Minister des Äußern durch andere Behörden139 von Zeit zu Zeit
   noch wieder, besagen aber nicht mehr, als daß der Außenminister des Reiches
   Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrates war.

      Dies ist die eine Tatsache, deren Festlegung notwendig erscheint, bevor wir weitere
   Schlüsse ziehen. Die andere ist der bereits erwähnte Umstand, daß nämlich
   das Ansehen des Außenministeramtes nicht zuletzt daraus folgte, daß der Außen¬
   minister geleichzeitig Minister des kaiserlichen Hauses war. Als sich am Anfang
   der fünfziger Jahre die Notwendigkeit ergab, den Machtbereich und die Funktio-
- nen der in ihrer Benennung zwar verfassungsmäßigen, in Wirklichkeit aber noch
   absolutistischen Regierungsbehörden abzugrenzen, wurden der Wirkungskreis des

    40
|| || Ministers des Äußern und jener des Ministers des kaiserlichen Hauses getrennt
geregelt.140

   Der Reichskanzlertitel des Vorsitzenden des gemeinsamen Ministerrates wurde
auf Forderung der ungarischen Opposition abgeschafft.141 Zumindest war dies der
unmittelbare Grund für das Verschwinden des Titels. Daß er jedoch so leicht ver¬
schwand, der Herrscher ohne größere Schwierigkeiten einwilligte, diesen Titel, der
doch am meisten geeignet war, nach außen hin die Einheit des Reiches zu reprä¬
sentieren, nicht mehr zu benutzen, hatte einen tiefem Grund. Die Forderung der
ungarischen Opposition deckte sich, wenn auch vielleicht nicht ganz bewußt, mit
den Absichten des Kaisers, mit seiner Vorstellung über die Funktion des Vorsitzen¬
den seiner Reichsregierung.

  Wir haben gesehen, daß auch die Regelung im Jahre 1848 dem Ministerpräsi¬
denten keine die der übrigen Minister weit überragende Rolle zudachte. In der
Aufzählung der Ministerratsmitglieder der am 14. März 1848 abgehaltenen Staats-
Konferenz wird sie gar nicht erwähnt. Lediglich an zweiter Stelle wird hinzugesetzt,
daß der Ministerpräsident, dessen Person vom Herrscher bestimmt werden wird,
im Ministerrat präsidiert. Die Angelegenheiten werden mit voller Verantwortung
von den Ministern erledigt. Der Ministerrat bildet das Forum zur Beratung strit¬
tiger Angelegenheiten, zum Ausgleich von Gegensätzen. Die Funktion des Mini¬
sterpräsidenten ist mit der Einberufung des Rates, der Einladung der Minister
und anderer Fachleute, der Feststellung der Geschäftsordnung, der Einleitung der
Beratung usw. erschöpft. Dies waren aber mehr administrative Obliegenheiten,
denn Aufgaben eines Chefs der Regierung.

  Als Baron Beust bestrebt war, seinen vielfältigen Aufgabenkreis zu verteilen,
richtete er eine Reichskanzlei ein, um den administrativen Teil seiner Funktion zu
versehen, der mit seinem Amt als Ministerpräsident zusammenhing. Er legte auch
ihren Geschäftskreis fest, der im wesentlichen die Amstgeschäfte umfaßte, die
mit der Funktion als Vorsitzender des Ministerrates des späteren, dem Namen nach
nicht existierenden Reichs- (gemeinsamen) Ministerpräsidenten in Zusammenhang
standen. Nach dem Ausgleich wurde der Wirkungskreis so manchen Organs der
Monarchie negativ festgelegt; auch diese Erscheinung spiegelte die Widersprüche
der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Einrichtung des Staates wider. Das
geschah auch bei Abgrenzung des Geschäftsbereiches der Reichskanzlei. Am 27.
Juni 1867, einige Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler, richtete Beust
eine Eingabe an den Herrscher, in der der Grundsatz zur Bestimmung der Funktion
der Reichskanzlei festgelegt wird. Danach gehören hierher alle Angelegenheiten,
die streng genommen mit der Administration weder des Ministeriums des Äußern,
noch der der Länder Zisleithaniens in unmittelbarer Verbindung stehen, weiter
die ihrem Wesen nach politischen und solche Angelegenheiten, die sich bis zu
einem gewissen Maße auf das Gesamtreich beziehen.142 Mit der Streichung des
Titels Reichskanzler verschwand auch die Benennung Reichskanzlei, ihren
Geschäftsbereich übernahm die Präsidialsektion des gemeinsamen Ministeriums
des Äußern.143

   Das Ministerratsstatut des Jahres 1848 besagt in einem Punkt: wenn der Mini¬
ster gegen einen in kollegialer Beratung gefaßten Entschluß der ihm unterstellten

                                                                                                                               4i
|| || Hofstelle Bedenken erhebt, kann er diesen Beschluß sistieren und dem Ministerrat
zur Beratung vorlegen.144 Das Statut spricht von »Hofstellen«. Der Ministerpräsi¬
dent war im wesentlichen kein Regierungschef. Als sich dann das gemeinsame
Ministerium konstituierte, summierten sich die Obliegenheiten des Regierungschefs
als Vorsitzender des Ministerrates in einem rein administrativen Organ, in der
Tätigkeit der Präsidialsektion des Außenministeriums.

   In der ungarischen Fassung des Ausgleichsgesetzes wurden Wirkungskreis und
Funktion des gemeinsamen (Reichs-) Ministeriums nur negativ bestimmt. Der
oppositionelle Flügel des ungarischen politischen Lebens (stillschweigend auch die
Regierungspartei) haben bis zum Zusammenbruch der Monarchie unermüdlich
betont, das gemeinsame Ministerium sei keine Regierung, sondern ein höchstes
administratives Organ, berufen, die sich aus der gelegentlichen Vereinigung zweier
unabhängiger Länderergebenden gemeinsamenAngelegenheiten zu verwalten. Diese
Forderungen deckten sich, wenn auch nicht in den Gründen ihrer Initiative und
ihren Absichten, aber auf anderen Wegen, in ihrem Endziel mit der im Verlaufe
von Jahrhunderten entstandenen Praxis, der Rolle, der Funktion des höchsten
Regierungsorgans des Habsburgreiches, ja teilweise auch mit der theoretischen
Formuherung dieser Praxis.

   Aus dem Nicht-Regierungscharakter des gemeinsamen Ministerrates folgte
einerseits die isolierte Stellung des gemeinsamen (Reichs-) Ministers des Äußern,
andererseits die im Metternichschen Sinne genommene Lenkung seiner Funktion
durch einen Geist -- einen Willen. Daraus folgte aber, daß sich die Stellung der
beiden anderen Mitglieder des gemeinsamen Ministeriums, des gemeinsamen
Finanz- und des gemeinsamen Kriegsministers kaum von der Stellung der Vor¬
sitzenden der Hofstellen des 18. Jahrhunderts unterschied.145

   In der jahrhundertealten politischen Praxis des Habsburgreiches fehlte von
jeher ein parlamentarisches Gegengewicht. Elemente gegensätzlicher Staatsauf¬
fassungen grundverschiedener Welten trafen hier aufeinander und wurden zu einer
organischen Verbindung.

                                                  XII

   Ein ausgezeichneter, scharfblickender Diplomat der letzten Jahrzehnte der Öster¬
reichisch-Ungarischen Monarchie, Musulin, analysiert in seinen Memoiren146 einge¬
hend die Eigenheiten der Stellung des Ministers des Äußern des Reiches. Er hält die
pohtische Isolierung für den bezeichnendsten Zug der Stellung des gemeinsamen Mi¬
nisters des Äußern. Seiner Ansicht nach mußte der gemeinsame Minister des Äußern
die auswärtigen Angelegenheiten der Habsburgmonarchie, also im wesentlichen
die Funktion eines Reichskanzlers, eine Funktion, die eine sorgfältige Erwägung der
Änderungen der innerpolitischen Lage erheischt, führen, ohne mit den Kräften des
innerpolitischen Lebens der Monarchie in lebendiger Verbindung zu stehen. Ver¬
bindungen hatte er nur mit den Delegationen. Diese, alljährlich in verschiedener Zu¬
sammensetzung und bereits im vorhinein mit eingeengtem Verhandlungsmaterial ar¬
beitenden Körperschaften konnten jedoch -- das ist Musuhns Ansicht -- keinesfalls
die Teilnahme an den lebhaften Debatten der den ganzen Horizont des politischen

42
|| || Lebens überblickenden Parlamente ersetzen. Nun sind aber der enge Zusammenhang
der Innen- und Außenpolitik und ihre Wechselwirkung ein uraltes Postulat der
Staatsführung. Der führende Staatsmann der Österreichisch-Ungarischen Monar¬
chie trat mit dem innerpolitischen Leben des Reiches systematisch und verfassungs¬
mäßig durch die Ministerspräsidenten der beiden Länder in Berührung. Ihre Infor¬
mationen dienten oft -- da ihre Interessen nicht selten einander entgegengesetzt
waren -- nicht der Aufdeckung, sondern der Verschleierung der Wirklichkeit (je
nachdem wurden sie beschönigt oder in ungünstigerem Licht dargestellt).147 In
Musulins Beobachtungen steckt zweifellos eine gewisse Wahrheit. Der Außen¬
minister der Monarchie führte die Amtsgeschäfte des Reiches tatsächlich isoliert,
wenn auch nicht in dem Sinne, wie Musulin dachte. Er stand in der Tat nicht in der
unruhigen, für jede Regung empfindlichen Welt der Parlamente, verfassungsmäßig
erhielt er über die Ministerpräsidenten Kenntnis von den innerpohtischen Ver¬
hältnissen der beiden Reichshälften. Doch gab es für ihn außer diesen Möglich¬
keiten und Quellen noch unzählige andere Möglichkeiten und Quellen, um sich ins
innerpolitische Leben einzuschalten und sich über die Entwicklung der Innenpoli¬
tik zu orientieren. Es ist wohl wahr, im überaus komphzierten Mechanismus der
Monarchie stand dem Minister des Äußern in der Zeit, wo die Delegationen nicht
tagten, nur ein einziges Forum zur Verfügung, in dem er seinen Standpunkt in
diskursiver Form entwickeln konnte, der gemeinsame Ministerrat. Freilich sicherte
dieser enge Kreis, der über das Wirken der Kräfte, die das Leben der Monarchie
bewegten lediglich durch sorgfältig gesiebte Nachrichten Kenntnis erhielt, den
Ministern des Äußern nur sehr einseitige Möglichkeiten für ihre Konzeptionen, was
auch aus dem Material der Debatten stets ersichtlich ist.148 Doch das, was Musulin
im Amte des gemeinsamen Außenministers als negative Isolierung erschien, war
eigentlich eine Isoherung im positiven Sinne. Musulin übersah oder wollte nicht
sehen, daß sich der Außenminister, wenn er auch an den pohtischen Debatten
der Parlamente nicht teilnahm, über unzählige andere, zuverlässige Quellen viel¬
seitig informieren konnte. Und was noch wichtiger ist: auf dieser Höhe des
Staatsapparates, durch alte Regelungen kraft der Gewohnheit gesichert, stand er
tatsächlich isohert. In dieser Stellung -- praktisch nur dem Monarchen gegenüber
verantwortlich -- und formell nur gezwungen, die Grundsätze seiner Außenpoli¬
tik ausschließlich mit den beiden Regierungschefs zu besprechen, brauchte er auf
Parlamente und andere parlamentarische Faktoren kaum Rücksicht zu nehmen.149

   Die Funktion des Hauptes der Reichsregierung verminderte sich aus der Reichs¬
kanzlerschaft Beusts auf den Vorsitz im gemeinsamen Ministerrat und auf dem
Gebiete der damit zusammenhängenden amtlichen Obliegenheiten aufdie bürokra¬
tische Tätigkeit in der Präsidialsektion des Außenministeriums.150 Verblieb also die
Lenkung der Außenpoütik, von Metternich so formuliert: gelenkt durch »einen
Geist und einen Willen«. Neben dem Minister des Äußern wurde die Tätigkeit des
Ministerrates auf die Besprechung der anfallenden Fragen, auf die Ebnung der
zwischen beiden Reichshälften eventuell vorhandenen und die außenpohtische
Aktivität des Reiches lähmenden Gegensätze eigenschränkt, also auf die Rolle der
»mündlichen Aussprache«. Dieser amtstechnische Teil des Überbaus dem noch die
Spuren der überragenden Persönlichkeit der großen Vorgänger in diesem Amt

                                                                                                                43
|| || anhafteten, gab einem späten, unbegabten Nachfolger Metternichs, dem Grafen
Berchtold einen Wirkungsbereich in die Hände, daß er ohne konkrete und sofort
einsetzende Kontrolle und durch das Fehlen eines parlamentarischen Gegenge¬
wichtes praktisch ohne Risiko, auf parlamentarischem Wege zur Rechenschaft gezo¬
gen zu werden, den Militärapparat des verfallenden Habsburgreiches in Gang
setzen konnte. Das Gewicht liegt hier eigentlich nicht so sehr auf der Ingangset¬
zung wie auf dem Zeitpunkt, zu dem es geschah. Denn die Interessen jener Schich¬
ten, die Berchtold im Amt des Außenministers vertrat,151 richteten sich nicht gegen
die Auslösung des Krieges, doch stimmten ihre Interessen bezüglich des Zeitpunk¬
tes nicht überein. Daß diese Tatsache, die auf den ersten Blick als nicht einschnei¬
dend erscheinen mag, im gegebenen Zeitpunkt -- meiner Ansicht nach, zumindest
teilweise eben durch die Eigenart des Staatskonstruktion -- als entscheidende Kraft
in den Gang der Dinge eingegriffen hat, wird bei genauer Untersuchung der Dinge
klar.

   Aus der Geschichte des letzten halben Jahrhunderts der Habsburgmonarchie
möchte ich drei Wendepunkte betrachten, um, wenn auch auf die augenfälligsten
Tatsachen beschränkt, blitzlichtartig, die geschichtliche Rolle des höchsten Regie¬
rungsorgans des Habsburgreiches, des gemeinsamen Ministerrates und den
Einfluß des sich aus der Stellung des gemeinsamen Ministers des Äußern ergeben¬
den Machtbereichs auf die Gestaltung schicksalentscheidender Ereignisse zu
erkennen.

   Anfang des Jahres 1878, als in der Atmosphäre der bevorstehenden Okkupation
von Bosnien --Herzegowina der Bogen der internationalen Gegensätze bis zum
äußersten gespannt war, befaßte sich der gemeinsame Ministerrat der Österrei¬
chisch-Ungarischen Monarchie mit den militärischen Maßnahmen, die im Falle
eines drohenden Konfliktes zwischen Rußland und der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie zu ergreifen wären. Es kam auch das Problem der Mobilmachung zur
Sprache. Die Deckung der Mobilmachungskosten hätten nach den Regeln der
kaum mehr als zehnjährigen konstitutionellen Einrichtung die Delegationen votie¬
ren müssen. Graf Gyula Andrässy nahm in der gemeinsamen Ministerkonferenz
vom 7. Februar 1878 gegen die öffentliche Behandlung dieser Frage Stellung. Nach
Meinung des ersten und unter allen späteren Regierungschefs von politischen
Idealen vielleicht am wenigsten beeinflußten Ministerpräsidenten des dualisti¬
schen Ungarns sollten die parlamentarischen Faktoren nicht zu ernst genommen
werden (also nicht einmal die in den Ausgleichsverhandlungen eingerichteten
Delegationen, dieses nicht besonders gelungene Organ!). Er sagte: das Budget der
Mobilisierung müsse den Yertretungsorganen so vorgelegt werden, daß es keinen
Anlaß zu viel Rederei gebe. Vor allem sollte man nur mit einem Bruchteil der sich
als notwendig erweisenden Ausgaben vor die Delegationen hintreten und so hin¬
stellen, als würden sie für Yerteidigungszwecke gefordert werden.Wenn diese bewil¬
ligt sind, müsse man trachten, die in den ersten Tagen der Mobihsierung fällig
werdenden Summen auf anderen Wegen zu beschaffen. Die Genehmigung der auf
diese Weise eröffneten Geldquellen durch die Delegationen werde unschwer erreicht
werden können, wenn der Krieg bereits ausgebrochen sei. Wichtig sei, daß der
Beginn der Mobilisierung nicht von langwierigen Debatten abhängig gemacht

44
|| || werde und so die Vorteile, die militärischen Aktionen nur rasches Handeln sichern
könne, nicht aufs Spiel zu setzen.152

   Die politischen Akte des Okkupationsjahres entstanden ohne meritorische
Zusammenarbeit der parlamentarischen Organe der Monarchie. Der Turm von
Babel, das Reichsparlament konnte bei der Formulierung der das Schicksal der
Österreichisch-Ungarischen Monarchie entscheidend beeinflussenden Entschließun¬
gen tatsächlich nicht viel Schwierigkeiten bereiten. Im gemeinsamen Ministerrat
fand jedoch eine wirkliche Debatte statt.

   Wie die Institution der Delegationen von Jahr zu Jahr immer mehr an Gewicht
verlor, darüber könnte aus dem Material der dicke Bände füllenden Journale und
Protokolle der ungarischen und österreichischen Delegationen für gemeinsame
Angelegenheiten eine lange Reihe von Beispielen angeführt werden. Doch werden
wohl auch einige genügen, um das Funktionieren und die Bedeutung dieses Teiles
der Staatskonstruktion zu beleuchten. Aus einem Jahr, als die außenpolitischen
Gegensätze innerhalb und außerhalb der Monarchie abermals bis zum äußersten
gespannt waren: aus dem Jahr .der Annexion Bosniens und der Herzegowina bzw.
aus den Tagen vor dem Annexionsjahr. Öffentlich war noch keine Rede von der
Annexion, als in der Sitzung der österreichischen Delegation am 21. Dezember
1907 unter anderen der kroatische Delegierte Bukovic das Budgetprovisorium
kritisierte. Einleitend sagte er, den Mitgliedern der Delegation für gemeinsame
Angelegenheiten sei es fast unmöglich, das Budget einer ernsten Kritik zu unter¬
ziehen, da sie ja gar nicht Zeit hätten, das Material zu studieren. Mit dem Jahres¬
voranschlag hätten sie sich nur einige Stunden befassen können, dabei fülle das
Millionen betragende Mihtärbudget des Reiches dicke Bände. Eine gewissenhafte
Durchsicht würde Tage in Anspruch nehmen. Zu einer eingehenden Beratung sei
keine Zeit und die Delegierten könnten nur mit Ja oder Nein stimmen. Ähnliche
Erscheinungen der letzten Jahre bewiesen eindeutig, daß die Institution der Delega¬
tionen zu einer leeren Formalität wurdet Der Abgeordnete Bukovio und alle,
die sich in dem halben Jahrhundert nach dem Ausgleich ähnlich äußerten, hatten
vollkommen recht. Bis zur Jahrhundertwende war die Bedeutung der Delegatio¬
nen, die schon im vorhinein nicht als parlamentarisches Gegengewicht zum höch¬
sten Regierungsorgan der Monarchie gedacht waren, gänzlich gesunken.

   Erstreckte sich dieser Schrumpfungsprozeß auch auf die anderen Institutionen
des Habsburgreiches ? Wurde die Rolle des gemeinsamen Ministerrates, der sein
Gegengewicht verloren hatte, nicht farblos? Wurde sein Wirkungskreis nicht
eingeengt, verschob sich seine Funktion nicht auf andere Organe ?

   Kurz vor der obenerwähnten Sitzungsserie der Delegationen hatte Außenmini¬
ster Baron Aerenthal seine beiden gemeinsamen Ministerkollegen, den gemeinsa¬
men Finanzminister Baron Buriän und den gemeinsamen Kriegsminister, Feld¬
zeugmeister Schönaich, sowie die Chefs der österreichischen und ungarischen Regie¬
rung, Baron Beck Und Sändor Wekerle für den 1. Dezember 1907 in das Palais
am Ballhausplatz zu einer Besprechung eingeladen. Die Aufzeichnung über die
Besprechung154 verrät schon in ihren Äußerüchkeiten dem viel, der in der Ausferti¬
gung der Schriftstücke, selbst so improvisierter Aufzeichnungen, nicht etwas von
den Verhältnissen der Epoche Unabhängiges sieht. Aus dem Konzept bzw.

                                                                                                     45
|| || aus den auf dem Konzept vorgenommenen Korrekturen ist klar ersichtlich,
daß der Protokollführer bei der Niederschrift der Aufzeichnungen der
Meinung war, an einer gemeinsamen Ministerkonferenz teilgenommen zu haben,
über die jedoch das Protokoll nicht unter den üblichen Formen geführt werden
sollte. Als Beweis zitiere ich die einleitenden Zeilen des Konzepts und den zum
Protokoll seitwärts quasi als Titel geschriebenen Text: in eckigen Klammern stehen
die Worte bzw. Ausdrücke, die der Minister des Äußern, Aehrenthal, bei Durch¬
sicht des vom Protokollführer niedergeschriebenen Textes durchgestrichen hat.
Das Protokoll beginnt folgendermaßen: »Am 1. Dezember fand im Ministerium des
Äußern eine Besprechung der gemeinsamen Minister statt [eine gemeinsame
Minister-Conferenz] unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern Baron Aehrenthal
statt, an der auch die beiderseitigen Ministerpräsidenten teilnahmen. Diese
Besprechung [Conferenz] war veranstaltet [einberufen] worden...« etc.155 Das
Konzept trägt den Titel: »Aufzeichnung über eine Besprechung [die Berathungen]
der gemeinsamen Minister [Conferenz], die am ersten Dezember 1907 [im Mini¬
sterium des Äußern unter dem Vorsitze] bei dem Herrn Minister des Äußern Frei¬
herrn von Aerenthal [abgehalten wurde] über die gegenwärtige Situation in Bos¬
nien und der Herzegowina stattfand.« Der Außenminister hat an den Rand noch
folgende Weisung an die Kanzlei geschrieben: »Kaisereinlauf (sodann Erzherzog
Franz Ferdinand), Baron Buriän, Freih. v. Schönaich.« Die Kanzlei (offenbar die
Präsidialsektion des Ministeriums des Äußern) verfügte -- der Anweisung des
Ministers entsprechend --, die Aufzeichnung in vier Exemplaren auszufertigen
(eines für den Kaiser, eines für Finanzminister Buriän, eines für Kriegsminister
Schönaich und eines für den Minister des Äußern).156

   Aehrenthals Korrekturen sollten eindeutig dokumentieren, daß er die seinerseits
den gemeinsamen Ministern und dem österreichischen und dem ungarischen Mini¬
sterpräsidenten vorgelegte Frage nicht auf der Ebene eines gemeinsamen Ministerra¬
tes hatte beraten lassen. Bei der Behandlung der Formalitäten der Protokolle
werden wir noch darauf zu sprechen kommen, daß es damals schon üblich war,
die Konferenzprotokolle auf dem Mantelbogen, in der Rubrik Einsichtnahme auch
von den an den Konferenzen teilnehmenden nicht gemeinsamen Ministern regel¬
mäßig unterzeichnen zu lassen. Die ministerielle Weisung über die Ausfertigung
des Protokolls der Ministerbesprechung vom 1. Dezember 1907 sieht keine
Abschriften für die beiden Regierungschefs vor. Offensichtlich aus der Erwägung,
daß der österreichische und der ungarische Ministerpräsident -- wie in den ersten
Jahren nach dem Ausgleich praktiziert -- nicht »vollberechtigte« Mitglieder
des gemeinsamen Ministerrates seien, sondern nur die besten, vornehme Stellungen
einnehmende Fachleute für gewisse Fragen, gewissermaßen -- an das Zeitalter
des Absolutismus erinnernd -- die höchsten Ratgeber der Krone. Sie wurden den
Verhandlungen zugezogen, damit man ihre Ansicht über ein Problem hörte, das im
Leben der Österreichisch-Ungarischen Monarchie damals als lebenswichtig erschien
und das das weitere Schicksal des Habsburgreiches tatsächlich in entscheidendem
Maße beeinflußte. Dieses Problem war die Annexion Bosniens und der Herzego¬
wina, die im Jahre 1878 okkupiert wurden. Als die Okkupation zu einer europäi¬
schen Spannung führte, wurde die eine Alternative, die eventuelle kriegerische

 46
|| || Lösung den Delegationen nicht offen unterbreitet. Diese Frage wurde auf gemein¬
samer Ministerratsebene behandelt. Drei Jahrzehnte später trat der gemeinsame
Minister des Äußern mit einem weiteren Kettenglied desselben Problems vor ein
noch engeres Gremium. Als würde man die dreißig Jahre früher erklungenen Worte
Gyula Andrässys hören: keine Gelegenheit für viel Rederei bieten. Nicht einmal so
viel, wie damals im Okkupationsjahr. Auf das Konzept des Protokolls über die
engere Besprechung schrieb Aerenthal eigenhändig: geheim. An der Besprechung
hatten dieselben Minister teilgenommen, die zum gemeinsamen Ministerrat
gehörten. Trotzdem waren sie vom Minister des Äußern nicht zu einem gemeinsa¬
men Ministerrat eingeladen worden. Er wünschte keinen Regierungsbeschluß,
sondern wollte nur ihre Ansichten wissen.

   Die Frage anzuschneiden, war nicht nur heikel, ihre Lösung barg große Gefah¬
ren in sich. Natürlich hatte der Minister des Äußern, der die »Lösung« als großes
diplomatisches Werk seines Lebens betrachtete, diese so vorbereitet, daß die zu
erwartenden Hindernisse schon vorher weggeräumt worden waren oder zumindest
auf dem Wege zur Lösung umgangen werden konnten. Ohne Zweifel, hätte die
Annexion auf dem von der Verfassung der Monarchie vorgeschriebenen Wege nur
nach stürmischen Debatten, schweren Erschütterungen durchgeführt werden
können oder wegen der nach den Debatten verschärften außenpohtischen Situa¬
tion überhaupt unterbleiben müssen. In den Delegationen, besonders aber in den
Parlamenten, vor allem natürlich im österreichischen Parlament hätte man einen
derartigen Antrag kaum glatt durchbringen können.157 Alle Mittel der Geheim¬
haltung wurden nicht zuletzt deshalb angewendet, weil Aerenthal die Welt mit der
Annexion vor eine vollendete Tatsache stellen wollte.158 Dabei fühlte sich der
Außenminister durch die erfolgreiche Überraschungs- und Verblüffungspohtik
großer Staatsmänner, wie Metternich, Bismarck und anderer angezogen. Der
Durchsetzung des Prinzips »ein Geist, ein Wille« stellte die siebenundsechziger
Verfassung Aehrenthal nicht einmal so viele Hindernisse in den Weg, wie dreißig
Jahre vorher dem Grafen Gyula Andrässy.159

   Nach den Schicksalsjahren 1878 und 1908 wenden wir uns nun dem Jahr 1914 zu,
dem dritten Schicksalsjahr im letzten halben Jahrhundert der Monarchie, das das
Los des Habsburgreiches besiegelte. Bevor wir jedoch die aus unserem Gesichts¬
punkt, der Funktionsfähigkeit des durch den Ausgleich geschaffenen Regierungs¬
apparates interessanten Tatsachen untersuchen, ist es vielleicht geboten, die
Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen in den wesentlichsten Momenten zusam¬
menzufassen.

   So weit wir das Amt des Ministers des Äußern der dualistischen Monarchie
in die Vergangenheit zurückverfolgen, sehen wir, daß die Hände des Lenkers der
Außenpohtik bei der Regelung des Wirkungsbereichs der höchsten Regierungsor¬
gane jeweils durch Anordnungen, Statuten und Richtlinien des Herrschers nur sehr
locker gebunden wurden. Geregelt wurden, sagen wir, die fachlichen Details seiner
Tätigkeit, abgegrenzt wurde jener Teil seiner Agenden, die mit dem Vorsitz in den
Ministerkonferenzen zusammenhing usw., doch wurde er nie und nirgends ver¬
pflichtet, über die Prinzipien, Methoden, Ziele seiner Außenpolitik, über seine
entscheidenden Entschlüsse mit voller Verantwortung und zur rechten Zeit parla-

                                                                                                    47
|| || mentarischen Organen Rechenschaft zu geben. Auch die Gesetze aus dem Jahre
1867 haben ihn lediglich verpflichtet, im Einvernehmen mit beiden Regierungen
vorzugehen. Das Habsburgreich ist im Jahrhundert von Metternich bis Berchtold
vom Feudalismus zum Kapitalismus übergegangen. Die Produktivkräfte haben
sich mächtig entwickelt, die wirtschaftlichen Verhältnisse haben eine riesige Umge¬
staltung durchgemacht, besonders jener Komplex der Produktivkräfte, den wir
Technik zu nennen pflegen.160 Zur gleichen Zeit blieb der höchste Verwaltungs¬
apparat der Habsburgmonarchie in seinen wesentlichsten Punkten dasselbe
Instrument, dessen sich unter den feudalen Verhältnissen noch Metternich bedient
hatte.161

   Wie hat nun Berchtold nach Andrässy und Aehrenthal dieses Instrument benutzt ?
Ihn hatte das Schicksal in den vielleicht kritischsten Stunden der vielhundertjäh¬
rigen Geschichte des Habsburgreiches auf den höchsten Posten der Staatsein¬
richtung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gestellt. Um diese Frage zu
beantworten, müssen wir die Protokolle der Ministerkonferenzen unmittelbar vor
der Kriegserklärung eingehender analysieren (s. dazu die ersten Protokolle des
vorliegenden Bandes).

   Nach dem Attentat von Sarajewo trat der gemeinsame Ministerrat erstmalig am
7. Juli 1914 zusammen.162 Die Ministerkonferenz wurde einberufen, um für die
innere Krise Bosniens, die durch den Mordanschlag auf das Thronfolgerpaar
offensichtlich geworden war, eine Lösung zu finden. Der Minister des Äußern,
Berchtold, der den Vorsitz führte, legte die Richtung der Lösung bereits in seiner
Eröffnungsrede fest: Abrechnung mit Serbien und Kriegserklärung. Er verwies
darauf, daß er mit Deutschland bereits in Verbindung getreten sei und sowohl der
Kaiser als auch der Reichskanzler die Monarchie im Falle eines kriegerischen
Konfliktes ihrer bedingungslosen Unterstützung versichert hätten. Er berief sich
auch darauf, die Nachbarn der Monarchie würden Tatenlosigkeit (als Tat ver¬
stand er den Krieg) für ein Zeichen der Schwäche ansehen. Der österreichische
Ministerpräsident Graf Stürgkh betonte, bei einer derartigen Enunziation der
Bundestreue Deutschlands würde durch eine Politik des Zögerns und der Schwäche
die Möglichkeit einer eventuellen, zu einem späteren Zeitpunkt notwendigen
Unterstützung durch das Deutsche Reich aufs Spiel gesetzt werden. Wenn er
zustimme, daß der Aktion gegen Serbien ein diplomatischer Schritt vorangehe, so
nur dann, wenn die Note mit der entschiedenen Absicht abgesandt wird, dem
diplomatischen Schritt den Krieg folgen zu lassen. Nach Ansicht des gemeinsamen
Finanzministers Bilihski verstehen die Serben nur die Sprache der Gewalt. Der
gemeinsame Kriegsminister Krobatin erwähnte Beispiele von Kriegen ohne Kriegs¬
erklärung: er gebe dem Krieg auch vor einer erfolgreichen diplomatischen Aktion
den Vorzug. Und Istvän Tiszas Standpunkt ?163

   Er erklärte, er würde niemals einem Krieg ohne Kriegserklärung zustimmen, und
einem Krieg überhaupt nur dann, wenn Serbien harte aber nicht unannehmbare
Forderungen der Monarchie zurückweisen würde. Als ungarischer Minister¬
präsident würde er auch im Kriegsfälle die Verstümmelung Serbiens, die Anglie¬
derung serbischen Bodens an die Monarchie nicht zulassen können, ausgenommen
gewisse Grenzberichtigungen strategischen Charakters. Heute kennen wir den

48
|| || Grund für seine scharfe Stellungnahme gegen territoriale Eroberungen, wenn auch
der Text des Protokolls auf diese Frage keine Antwort gibt. Nur eine Bemerkung
Tiszas kann uns auf den richtigen Weg führen: ein Krieg, der mit dem Ziel begon¬
nen wird, Serbien zu vernichten, würde die Monarchie in einen Kampf auf Leben
und Tod mit Rußland verwickeln. Sich wiederholt zum Wort meldend machte er
darauf aufmerksam, daß unter den derzeitigen Verhältnissen ein furchtbarer
europäischer Krieg unvermeidlich wäre. Würde sich die internationale Lage
ändern, wäre ein späterer Zeitpunkt vielleicht für die Lösung des großserbischen
Problems günstiger.

   Als der Vorsitzende Minister des Äußern das Ergebnis der Beratungen zusammen¬
faßte, sagte er, mit Ausnahme Tiszas würden alle darin übereinstimmen, daß ein
rein diplomatischer Erfolg gegenüber Serbien selbst dann wertlos wäre, wenn er
zu einer Demütigung des Königreichs Serbien führe. Die Monarchie müsse daher
so hohe Forderungen stellen, daß im vorhinein damit zu rechnen sei, daß Serbien
sie ablehnen werde und damit die radikale Lösung der Frage durch eine militä¬
rische Intervention gesichert werden könne. Hierauf machte Tisza das Zugeständ¬
nis, auf das ich schon verwiesen habe. Die Forderungen an Serbien sollten zwar hart
sein, aber nicht erkennen lassen, daß die Monarchie gewillt sei, unannehmbare
Bedingungen zu stellen, wenn diese Absicht klar auf der Hand liege, werde es un¬
möglich sein, eine Rechtsgrundlage für die Kriegserklärung zu finden.

   Allgemein herrscht die Auffassung, Istvän Tisza habe seine Stellungnahme gegen
den Krieg möglicherweise unter dem Einfluß des deutschen Botschafters in Wien,
Tschirschky, geändert. In diesem Zusammenhang spricht man von der »Bekeh¬
rung« des Grafen Tisza. Aus der obigen Analyse des Textes des Protokolls des
schicksalentscheidenden Ministerrates geht jedoch meiner Meinung nach hervor,
daß -- wenn überhaupt von einer »Bekehrung« Tiszas die Rede sein kann -- diese
bereits im Ministerrat vom 7. Juli erfolgt ist, zumindest beschritt er damals den
Weg zur »Bekehrung«. Sein Protest gegen die Kriegserklärung nahm am Ende der
Beratung rein formalen Charakter an. Er wünschte nur die Einhaltung der inter¬
nationalen Rechtsgewohnheiten. Die Änderung seines Standpunktes erfolgte offen¬
bar unter der Wirkung des einmütigen Widerstandes seiner Ministerkollegen und
der sich im Verlaufe der Beratungen zeigenden Kriegspsychose. Dies beweist auch
seine Mahnung, die er nach Erörterung der militärischen Fragen an die Teilnehmer
der Konferenz richtete: sie sollten die Angelegenheit vor der Entscheidung gewis¬
senhaft prüfen. Graf Tisza empfand zweifellos die drückende Last der Kriegs¬
stimmung. So konnte Berchtold, der den Vorsitz führte, das Ergebnis der Beratun¬
gen summierend erklären, daß -- obwohl zwischen Tiszas Auffassung und jener
der übrigen Minister noch ein Gegensatz bestehe -- doch eine Annäherung zu¬
standegekommen sei und im Endergebnis auch Tiszas Vorschläge zu der von ihm
und von seinen Ministerkollegen für richtig gehaltenen militärischen Abrechnung
mit Serbien führten. Im wesentlichen kommt diese Haltung auch in den am l.164
und 8. Juli165 an Franz Joseph gerichteten Vorträgen Tiszas zum Ausdruck. Tisza
hält den Standpunkt Berchtolds für verhängnisvoll. Durch seine Forderung wäre
in den Augen der ganzen Welt die Monarchie der Friedensstörer. Und zwar unter
ungünstigsten Verhältnissen. Bei der derzeitigen Lage auf dem Balkan werde es

4 Komjäthy: Protokolle  49
|| || überhaupt nicht schwer sein, einen Casus belli zu finden, wenn sich die Kräftever¬
hältnisse einmal für die Monarchie günstiger gestalten. Serbien müsse jetzt auf
jeden Fall die Möglichkeit gegeben werden, den Krieg zu vermeiden. Wenn es die
Bedingungen der Monarchie nicht annimmt, sollte ein Ultimatum gestellt werden
und erst nach Ablauf desselben sollte mit den Feindseligkeiten begonnen werden.
Auf diese Weise würde die Verantwortlichkeit für den Krieg auf Serbien abge¬
schoben und jedermann könnte sehen, daß der Monarchie der Krieg aufgezwun¬
gen worden sei. Diesen Krieg müßte dann jede Macht, die ihren staatlichen Be¬
stand überhaupt erhalten will, ohne Zaudern durchkämpfen. Tiszas Standpunkt
war also in der Tat nicht mit dem seiner Ministerkollegen identisch.

   Dies trat auch im Ministerrat vom 19. Juli klar zutage, wo in der Frage der
Note an Serbien endgültig Beschluß gefaßt wurde. Sowohl Berchtold wie auch die
österreichischen Minister rechneten schon mit dem Krieg als mit einer vollendeten
Tatsache, der an der Beratung ebenfalls teilnehmende Chef des Generalstabes
Conrad drängte geradezu auf Entfachung des Krieges. Tisza erklärte, er sei seitens
der ungarischen Regierung nur dann geneigt, dem Ultimatum zuzustimmen, wenn
der Ministerrat einstimmig erklärte, die Monarchie habe nicht die Absicht, Ser¬
bien zu unterjochen und werde höchstens strategisch notwendige Grenzberichti¬
gungen durchführen. Dieser Beschluß wurde auch gefaßt. Sein Wert wurde jedoch
dadurch in Frage gestellt, daß im Verlaufe der Debatte wiederholt die Erwägung
zum Ausdruck kam, die Monarchie werde kein serbisches Gebiet beanspru¬
chen, nach der Niederschlagung Serbiens aber Teile Bulgarien, Griechenland und
Albanien zuteilen.166 Als Zeitpunkt der Überreichung des Ultimatums wurde vom
Ministerrat der 23. Juli 5 Uhr nachm, bestimmt und ein Termin von 48 Stunden
festgelegt.

   Es gibt auch eine Anschauung, daß während des Dualismus kaum von einer
Initiative der ungarischen Regierung auf dem Gebiete der Außenpolitik gespro¬
chen werden kann.167 Wenn sie auch in Schicksalsfragen, wie in der orientalischen
Frage, in der Frage der Okkupation, dann der Annexion Bosniens und der Herze¬
gowina um Ratschlag ersucht worden war, wurde ihre Meinung nicht unbedingt
in Betracht gezogen. Die Rolle der ungarischen Regierung scheint nur sekundär
gewesen zu sein.

   Die mit dem Ausbruch des Weltkrieges zusammenhängenden Ereignisse bestä¬
tigen teilweise diese Beobachtung. In den entscheidenden Ministerratssitzungen
fiel Tiszas Meinung zwar stark ins Gewicht, die Beschlüsse wurden nach seinem
Wunsche abgefaßt. Im Endergebnis hat jedoch die österreichische Führung der
Außenpolitik ihren Willen durchgesetzt, wenn dies auch außerhalb des Minister¬
rates geschehen ist. Die Geschehnisse außerhalb des Ministerrates haben dann auch
Tisza vor vollendete Tatsachen gestellt. Jenö Horvath hat ausführlich nachgewie¬
sen, daß Berchtold und Conrad bestrebt waren, durch eine Erklärung des Deut¬
schen Reiches, daß es im Falle einer kriegerischen Abrechnung mit Serbien das
Eintreten des Casus foederis anerkenne, den verantwortlichen Faktoren der
Monarchie die Kriegserklärung zu erleichtern. In dieser Sache wandte sich auch
Franz Joseph mit einem Schreiben an Kaiser Wilhelm. Der Inhalt dieses schicksal¬
entscheidenden Briefes wurde auch Tisza mitgeteilt, jedoch erst dann, als dieser

50
|| || schon in den Händen Kaiser Wilhelms war; Tisza konnte also bloß nachträglich
seine Bemerkungen machen.168 Tisza bzw. die ungarische Regierung wurden in
dieser Sache also von Berchtold offenbar umgangen.169 Der gemeinsame Minister
des Äußern hat jedoch Tisza auch mehrere andere wichtige Momente, die auf den
endgültigen Ausgang der Dinge von entscheidendem Einfluß waren, nicht mit¬
geteilt.

   Giesl, der Gesandte der Monarchie in Belgrad, überreichte am 23. Juli nachm.
6 Uhr dem Ministerpräsidentstellvertreter Pacu, der den abwesenden Ministerpräsi¬
denten Pasic vertrat, die Note seiner Regierung.170 Bei Überreichung der Note
erklärte der Gesandte, falls er innerhalb einer Frist von 48 Stunden keine Ant¬
wort erhalte oder diese nicht zufriedenstellend sei, werde er mit dem Personal der
Gesandtschaft Belgrad verlassen. Uber das zu befolgende Verhalten erhielt
Giesl am 24. Juli nachmittags ein weiteres Telegramm Berchtolds.171 In diesem
wiederholte Berchtold die Anweisungen, die er Giesl in seinem Schreiben vom 20.
Juli,172 das mit der Note gleichzeitig zugesendet wurde, gegeben hatte. Darin
wurde Giesl darauf aufmerksam gemacht, daß er nicht ermächtigt sei, über ein¬
zelne Punkte der Note zu verhandeln. Er müsse von Pasic die »pure et simple«
Annahme derselben verlangen. Im Telegramm vom 24. Juli wurde neuerlich festge¬
legt, Serbien habe die Forderungen der Monarchie entweder bedingungslos anzu¬
nehmen oder diese in ihrer Gänze abzuweisen. Die bedingte Annahme der Note
habe Giesl als deren Ablehnung aufzufassen und danach die serbische Hauptstadt
sofort zu verlassen. Berchtold hatte auch Instruktionen geschickt, mit welchem
Zuge der Gesandte abzureisen habe. Diese besagten, Giesl müsse spätestens bis
nachm. 6 Uhr die Note der serbischen Regierung erhalten, der nächste Zug gehe
um halb 7 Uhr in Richtung Zimony ab. Es müsse daher alles so vorbereitet werden,
daß -- falls die Antwortnote Serbiens im obigen Sinne nicht annehmbar wäre -- das
gesamte Personal der Österreichisch-Ungarischen Gesandtschaft mit diesem Zuge
Belgrad verlasse.

   Am 25. Juli orientierte Giesl telegraphisch Berchtold über die Belgrader Ereig¬
nisse, über den im Ministerrat eingetretenen Umschwung (anfangs schien es näm-
lich, als würde die serbische Regierung die Forderungen der Monarchie anneh¬
men; später wurde jedoch, wenn auch nicht direkt durch die Stellungnahme der
zaristischen Regierung, so doch unter dem Eindruck des Berichtes, den der ser¬
bische Gesandte in St. Petersburg unter dem Eindruck dieser Stellungnahme an
seine Regierung geschickt hatte, über Truppenbewegungen usw. anders beschlos¬
sen).173 Nachmittags 5 Minuten vor 6 Uhr brachte Ministerpräsident Paäic selbst
die Antwortnote der serbischen Regierung in die Österreichisch-Ungarische
Gesandtschaft. Zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Gesandten entspann
sich ein kurzes Gespräch, in dessen Verlauf Pasic seiner Hoffnung Ausdruck gab,
daß Giesl die Antwort annehmen werde. Der serbische Staatsmann hatte keine
Kenntnis davon, daß Giesl nicht zu meritorischen Verhandlungen ermächtigt war.
Nachdem sich Pasic entfernt hatte, verglich Giesl unverzüglich die Note seiner
Regierung mit der serbischen Antwortnote und stellte sofort fest, daß diese nicht
die »pure et simple« Annahme der Forderungen der Monarchie darstellte. Hier¬
über machte er dem serbischen Ministerpräsidenten in einer kurzen Note Mittei-

    4 51
|| || lung und brachte ihm gleichzeitig zur Kenntnis, daß er innerhalb einer halben Stun¬
de Belgrad verlassen würde und damit die diplomatischen Beziehungen zwischen
der Monarchie und Serbien abgebrochen seien. Giesl verließ mit der Gesandt¬
schaft tatsächlich um halb 7 die serbische Hauptstadt.

   Ganz Europa beobachtete gespannt, wie sich die Dinge in Belgrad entwickeln
werden. Der ungarische Ministerpräsident ersuchte um Mitteilung des Ergebnis¬
ses. »Dies hätte er gewiß nicht getan«, schreibt Jenö Horvath174, »wenn er gewußt
hätte, daß dies der Bruch sein würde. Es ist sonderbar, daß die Wiener russische
Botschaft bereits am 24. Juli wußte, was nicht einmal der Chef der ungarischen
Regierung wußte, daß Baron Giesl die Anweisung erhalten hatte, Belgrad zu ver¬
lassen.«

   Aus der Analyse der Ministerratsprotokolle geht hervor, daß die gemeinsamen
und die österreichischen Minister für das Attentat von Sarajevo umjeden Preis und
damals an Serbien Vergeltung üben wollten. Tisza hielt den Zeitpunkt keineswegs
für geeignet. Er stellte sich fest der Ansicht seiner Ministerkollegen entgegen, die
-- teilweise vielleicht deshalb, weil sie befürchteten, vor der internationalen Öffent¬
lichkeit als Urheber des Krieges in eine unmögliche Lage zu geraten -- den For¬
derungen des ungarischen Ministerpräsidenten nachgaben und ihren Beschluß über
die an Serbien zu richtende Demarche in der bekannten Form faßten. Berchtold
sah, daß er Tisza für den Gedanken des sofortigen Kriegsbeginns nicht gewinnen
konnte: er gab also dem Gesandten in Belgrad Weisungen, die dem Geiste
der im gemeinsamen Ministerrat auf Tiszas Wunsch gefaßten Beschlüsse
nicht entsprachen. Inzwischen unternahm der Außenminister alles, um den
ungarischen Ministerpräsidenten zur Abänderung seines Standpunktes zu über¬
reden. Er berief sich hauptsächlich darauf, daß Deutschland von der Mo¬
narchie eine feste und entschiedene Stellungnahme verlange. All dies genügte
jedoch nicht, um Tisza zu überzeugen. Deshalb war es nötig, Giesl solche
Anweisungen zu geben, die die Abweisung der Demarche im vorhinein wahr¬
scheinlich machten. Die Zurückweisung der Demarche war aber gleichbedeu¬
tend mit Krieg.

   Ich glaube, heutzutage gibt es keine Meinungsverschiedenheit mehr darüber, daß
die führenden Staatsmänner der Monarchie für die Entfesselung des Krieges
keinesfalls mehr verantwortlich sind als die maßgebenden Politiker irgendeiner
kriegerischen Großmacht der damaligen Welt. Die Probleme der auf das Sarajewoer
Attentat folgenden Kriegserklärung habe ich jedoch nicht untersucht, um dies --
quasi als Nebenprodukt -- festzustellen, sondern um das Funktionieren der
dualistischen Staatskonstruktion im Lichte der tragischen Ereignisse des Juli 1914
zu beobachten. Im Jahre 1878 wurden die Delegationen von Andrässy bewußt
umgangen; vor der Annexion erbrachte Aehrenthal schon nach den auf der Ebene
des gemeinsamen Ministerrates geführten Besprechungen seine Beschlüsse. Das
Zusammenschrumpfen der mit dem Ausgleich geschaffenen Institutionen machte
jedoch selbst hier nicht halt. Im Juli 1914 hat der Minister des Äußern, die Mög¬
lichkeiten ausnutzend, die ihm die eigenartige politische Einrichtung der Öster¬
reichisch-Ungarischen Monarchie bot, den Krieg in dem von ihm gewählten Zeit¬
punkt ausgelöst. Wie schon am Anfang dieser Erörterungen betont wurde, ist aus

52
|| || unserem Gesichtspunkt gesehen nicht die Entfesselung des Krieges, sondern der
Zeitpunkt entscheidend. Hier haben wir uns nicht damit zu befassen, welche Klassen
der Gesellschaft der Monarchie und bis zu welchem Maße sie am Krieg interessiert
waren. In dieser Beziehung unterschieden sich die Meinungen der herrschenden Krei¬
se nicht wesentlich voneinander. Um so mehr in der Frage des Zeitpunktes. Ich will
mich nur auf die beiden extremsten Standpunkte bzw. auf die bekanntesten Ver¬
treter derselben berufen: Conrad hielt die Abrechnung mit dem südlichen Nach¬
barn der Monarchie schon für fast verspätet, Tisza war der Ansicht, daß der Zeit¬
punkt hierfür noch nicht gekommen sei. Was wäre das Schicksal des Habsburg¬
reiches und darüber hinaus das Europas und der Menschheit gewesen, wenn es
Tisza eventuell gelungen wäre, die Kriegserklärung hinauszuschieben? Wären
nicht Ereignisse eingetreten, die den Gang der Dinge entscheidend in andere
Richtung gelenkt hätten? Das sind jedoch müßige Fragen, selbst wenn wir in
Betracht ziehen, daß ein noch so kleiner Zeitgewinn gegenüber dem sofortigen
Handeln, wie Berchtold und sein Kreis die Kriegserklärung nannten, für die
Kräfte des Friedens unbedingt ein Plus bedeutet hätte. Daran müssen wir denken,
wenn wir die Person Tiszas der Berchtolds gegenüberstellen. Tisza war eine der
markantesten Persönlichkeiten nicht nur seiner Zeit, sondern auch der vielhun¬
dertjährigen Geschichte des Habsburgreiches, er war eine Persönlichkeit von
eiserner Willensstärke; die Willensschwäche, Weichheit, Nachlässigkeit in der
Erledigung seiner Aufgaben und die Trägheit Berchtolds werden von den zeitge-
nössichen und späteren Quellen einstimmig bezeugt.175 Trotzdem siegte der Wille
Berchtolds über den Tiszas. Doch war dies nicht der Sieg des einen Politikers über
den anderen, nicht das Versagen bzw. der Triumph persönlicher Eigenschaften,
sondern das Werk von Kräften, die über die handelnden Personen hinausge¬
wachsen waren. Die Gegenüberstellung Tisza --Berchtold scheint uns am besten
geeignet, die Rolle der im Jahre 1867 gebildeten Regierungseinrichtung der Öster¬
reichisch-Ungarischen Monarchie zu illustrieren. Ferenc Deäk und seine Anhän¬
ger wollten den Schein der Unabhängigkeit Ungarns so wahren, indem das Mini¬
sterium, das die gemeinsamen Angelegenheiten auf höchster Ebene verwaltete,
keine Reichsregierung sein sollte. Es wurde auch keine Reichsregierung. Doch
nicht, weil die Pohtik der ungarischen oder der österreichischen Regierung sich in
den wesentlichsten Punkten der Politik der Monarchie das Ministerium unterwor¬
fen hätte, das berufen war, die gemeinsamen, die Reichsinteressen zu vertreten.
Sondern darum, weil der Wirkungskreis des gemeinsamen Ministeriums nur nega¬
tiv bestimmt worden war und das in dem solcherart an der Spitze des Staatsappara¬
tes der Monarchie entstandenen Vakuum die vom Staatskanzler ererbte und eben¬
falls Undefinierte Macht des Ministers des Äußern immer leichter zur Geltung
kommen konnte. Um so leichter, je mehr die Delegationen -- die schon von An¬
fang an nicht als ernstes, parlamentarisches Gegengewicht in Betracht kommen
konnten -- an Bedeutung verloren. Das Prinzip des »ein Geist, ein Wille«, das in
dieser klassischen Form von Metternich aufgestellt worden war, konnte nie so klar
zur Geltung kommen, wie, in der Frage der Festlegung des Termins für die
Kriegserklärung, zu einem Zeitpunkt, als in dem wichtigsten Amt der Staatsmaschi¬
nerie der vielleicht unbedeutendste Staatsmann in der Geschichte des Reiches saß.

                                                                                                      53
|| ||                                                   XIII

   Die im Juli 1914 abgehaltenen Konferenzen des höchsten Regierungsorgans der
Monarchie bzw. die mit diesen Konferenzen zusammenhängenden Ereignisse spie¬
len in der Entfesselung des die ganze Welt erstmals in Feuer und Flammen stür¬
zenden Krieges keine größere Rolle als der Druck auf einen Knopf, der ein mächti¬
ges Kraftwerk in Gang setzt, und auch Außenminister Berchtold hat keine größere
Rolle als der auf den Knopf drückende Ingenieur. Ebenso wie hinter dem Knopf
und der das ganze Kraftwerk in Gang setzenden, auf den Bruchteil einer Sekunde
beschränkten Arbeit des Ingenieurs der komplizierte Mechanismus des Kraftwer¬
kes und Jahre und Jahrzehnte der diesen Mechanismus zustandebringenden per¬
sönlichen und gesellschaftlichen Arbeit stehen, so ist auch die Tat Berchtolds in
das Gewebe der in einer jahrzehntelangen Entwicklung herausgebildeten gesell¬
schaftlichen, wirtschaftlichen, politischen Verhältnisse der Monarchie, ja teilweise
Europas eingebettet.

   Die Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates, ja auch die Enunziationen und
das Handeln Berchtolds und seiner an den Konferenzen teilnehmenden Minister¬
kollegen sind ein eigenartiges Produkt dieser Verhältnisse. Bevor wir die Tätigkeit
des gemeinsamen Ministerrates und die Rolle der Mitglieder des Ministerrates im
Weltkriege untersuchen und analysieren, müssen zum besseren Verständnis und
zur Vermeidung eventueller Mißverständnisse zwei Fragen geklärt werden.

   Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, daß ich hier das Funktionieren des
regierenden Organs der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, des gemeinsamen
Ministerrates, des die Gesellschaft des einstigen Kaiser-Königreiches lenkenden
»Instruments«, des Apparates untersuche und mich nur mit kurzen Hinweisen auf
die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse berufe, die
diesen Apparat hervorbrachten. Ich weiß, daß es ein Treibhausexperiment ist,
die Tätigkeit der Regierungsorgane so, aus den gesellschaftlichen Gegebenheiten
und gesellschaftlichen Bedingungen fast gänzlich herausgehoben, scheinbar
abgesondert, fast in sich selbst zu untersuchen. Es würde jedoch teils die Kräfte
des Verfassers, teils den gegebenen Rahmen übersteigen, wollte er die in der Tätig¬
keit der Regierungsorgane des Habsburgreiches von Zeit zu Zeit eingetretenen
Veränderungen stets auf ihre tiefsten Wurzeln, auf die Gestaltung der gesell¬
schaftlichen Verhältnisse zurückführen.

  Jede Institution, die das Zusammenleben von Menschen regelt, entsteht aus dem
Kampf von Interessen. So kam auch der gemeinsame Ministerrat der Monarchie
zustande. Die das Leben von Staaten, Gesellschaften regierenden, lenkenden
Organe überleben gewöhnlich die politischen Situationen, deren objektive Erschei¬
nungsformen, manchmal bloß Spiegelbilder diese Institutionen sind.178 Das Ziel
von Untersuchungen, wie auch unserer, ist es eben, zu versuchen, die geschichtliche
Rolle derartiger Einrichtungen festzustellen.177 In der gesellschaftlich-politischen
Entwicklung werden die institutionellen Rahmen des Lebens selbst auch zu Fak¬
toren. Sie sichern, daß gewisse Kräfte zur Geltung kommen, anderen versperren
sie den Weg oder schwächen deren Wirkung ab. Die äußeren Formen des gesell¬
schaftlichen Lebens (in unserem Falle der im engsten Sinne genommene Amts-

54
|| || Organismus), ganz gleich, ob bewußte politische Handlungen oder die Gebräuch¬
lichkeit sie hervorgebracht haben, spielen eine ähnliche Rolle, wie die sogenannten
Errungenschaften der Technik.178 Die Technik ist das beweglichste, sich am
schnellsten verändernde, gestaltende Element der wirtschaftlichen Basis der
gesellschaftlichen Entwicklung. Bei der Förderung des Wirtschaftslebens werden
die Kräfte in erster Linie auf die Vervollkommnung, auf die Erneuerung der
Technik konzentriert. Die Bedeutung der Technik hat im Leben der Menschheit
seit der Anwendung von Dampfmaschinen und Explosionsmotoren stürmisch
zugenommen. Heute stehen wir nur am Anfang jener Untersuchungen, die berufen
sind, die Wirkung der technischen Entwicklung auf das Leben der Gesellschaft
genau festzustellen. Dem von den sonstigen Produktionsmitteln abgesonderten
Studium der Technik179 muß die Untersuchung der Wechselwirkung von Technik
und Gesellschaft angeschlossen werden. Besonders jener Zeiten, in denen der
Fortschritt der Technik durch äußere Einwirkungen (Krieg, Kriegsvorbereitungen
usw.) in noch größerem Tempo erfolgte.

   All dies wird vorausgeschickt, weil diese Arbeit die bedeutendsten schriftlichen
Denkmäler des höchsten Regierungsorgans einer der maßgebendsten europäischen
Mächte der Jahrhundertwende, der Österreichisch-Ungarischen Monarchie eben
aus der Zeit des ersten Weltkrieges veröffentlicht. Aus den Jahren, in welchen im
Laufe der Weltgeschichte zum erstenmal die Technik mit bis dahin unbekanntem
Tempo einen bis dahin ebenfalls unbekannten maximalen Entwicklungsgrad
erreichte. Diese beschleunigte Entwicklung hat die Amtsführung selbst der
elastischsten, anpassungsfähigsten Staatseinrichtung auf eine harte Probe gestellt.
Die Selbstverwaltungseinrichtungen der Gesellschaft, so auch der Staatsapparat
mit seiner eigenen Amtsführung sind zweit-, ja sogar drittrangige Gebilde der
gesellschaftlichen Entwicklung. Vielleicht eben das rückständigste, zu Veränderun¬
gen, Anpassung, Umgestaltung vielleicht am wenigsten fähige Element dieser
Entwicklung. Schon auf den ersten Blick scheint der Gegensatz zwischen dem
Tempo der technischen Entwicklung und der schwerfälligen, auf Veränderungen
verspätet oder kaum reagierenden Amtsführung der die Gesellschaft regierenden
Einrichtungen unüberbrückbar zu sein. Zweifellos dringen die durch den techni¬
schen Fortschritt gebotenen Vorteile früher oder später unvermeidlich auch in die
Amtsführung ein und modernisieren diese allmählich, doch erfolgt diese Moderni¬
sierung viel zu langsam, so daß die Technik den rückständigen, der Entwicklung
nur mit großen Phasenunterschieden folgenden Institutionen über den Kopf
wächst. Die Geschichte der letzten Jahrzehnte kennen wir noch nicht genug,
besonders in dieser Beziehung, um die Spannung in dieser parallelen Entwicklung
entsprechend abmessen zu können. Sicher ist jedoch, daß die Spannung im
gesellschaftlichen Leben, innerhalb seiner früher herausgebildeten, immer mehr
veraltenden Organisationsformen und -rahmen mit dem beschleunigten Entwick¬
lungstempo der Technik zunimmt.180

   Die konkreten Formen und Rahmen der Staatseinrichtungen, die selbst die
winzigsten Details ihrer Amtsführung festsetzen, sind die Geschöpfe einer bestimm¬
ten, zeitgebundenen politischen Situation. Die Institutionen der Staatsführung
und ihre Amtsführung veralten selbst bei dem langsamsten gesellschaftlichen

                                                                                                                55
|| || Fortschritt rasch, ihre Modernisierung, ihre Anpassung an die Anforderungen
der fortgeschritteneren Stufe der Entwicklung erfolgt in den meisten Fällen nur sehr
spät. Meiner Meinung nach ist dieser Entwicklungsrückstand, der Selbstregierungs¬
einrichtungen der Gesellschaft eine der bisher noch nicht genügend untersuchten
und bewerteten Ursachen der im Leben der Menschheit stets wiederkehrenden
Krisen.181 Unser Augenmerk auf den technischen Fortschritt konzentrierend,
können wir sagen, daß die Rückständigkeit der Staatsführung umso gefährlicher
wird, je größer die Anforderungen des technischen Fortschritts an die gesellschaft¬
lich-staatlichen Einrichtungen sind, mit anderen Worten, je weniger diese Ein¬
richtungen, Institutionen bzw. deren Amtsführung mit der Entwicklung der Tech¬
nik Schritt halten können. Die Veraltung der gesellschaftlichen Regierungsformen
war, vom Gesichtspunkt der Technik gesehen, vor Jahrhunderten zweifellos um
vieles langsamer als schon in den ersten Jahrzenten des Dualismus. Der technische
Fortschritt erfolgt zur Zeit von Kriegen in so raschem Tempo, daß gegenüber
den konkreten Formen der staatlichen Einrichtung, die das Leben der Gesellschaft
in ungesund enge oder schiefe Rahmen zwängen, die Gegensätze zu einer diese
Rahmen und Einrichtungen sprengenden und zusammenbrechenden Spannung
werden. In der Geschichte der Menschheit sind das jene tragischen Augenblicke,
in denen die die gesunde Entwicklung hemmenden, negativen, zweit- und
drittrangigen Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens, die Regierungsein¬
richtungen und Methoden der Amtsführung fast ein selbständiges Leben be¬
ginnen.

   Auf den ersten Blick scheint die Kluft zwischen den einzelnen Komponenten
des gegebenen Entwicklungsabschnitts der Geschichte unüberbrückbar zu sein.
Namentlich zwischen dem schwindelerregenden Entwicklungstempo der Technik
und den konservativsten Elementen des gesellschaftlichen Überbaus, der Amts¬
führung. Aus unserem Gesichtspunkte ist es nicht gleichgültig, daß es gerade das
Zeitalter des ersten Weltkriegs war, wo in der Geschichte der Menschheit vielleicht
zum erstenmal und in der der Österreichisch-Ungarischen Monarchie vielleicht
am augenfälligsten die vernichtenden Folgen dieser eigenartigen Spannung zur
Entfaltung kamen und auch für die Geschichte wahrnehmbar waren. Die Staats¬
konstruktion der Monarchie, die unter den konkreten gesellschaftlichen und poli¬
tischen Verhältnissen der Epoche des Ausgleichs entstanden und durch die schnelle
Veränderung dieser Verhältnisse bereits um die Jahrhundertwende überholt war,
konnte den besonderen Anforderungen im Krieg keineswegs entsprechen. Zu
ihrem Zusammenbruch trug bis zu einem gewissen Grade -- wie wir im weiteren
sehen werden -- auch die Spannung zwischen der durch die beschleunigte Ent¬
wicklung der Technik im Weltkriege geschaffenen neuen Lage und der alle kriegeri¬
schen Mächte übertreffenden Veraltung des Regierungsapparates der Monarchie
bei.182

   Zur Beleuchtung dieses Fragenkomplexes bzw. zur Illustrierung, daß die fast
zur Technik gewordene, erstarrte Amtsführung des Regierungsapparates in kriti¬
schen Augenblicken einer herannahenden Katastrophe (wie z. B. der Ausbruch
eines Kontinente umfassenden Krieges) eine diese Katastrophe fördernde, ja
sogar, wenn der Gang der Dinge auf einen toten Punkt angelangt ist, eine über

56
|| || diesen hinweghelfende, also entscheidende Rolle spielen kann, möchte ich eine
Episode erwähnen, die sich während des Weltkriegs nicht in der Monarchie
abgespielt hat.

  Deutschland hatte bereits mobilisiert und die Streitkräfte waren bereits an der
französischen Grenze aufmarschiert, als Grey, der englische Minister des Äußeren,
dem Botschafter des Deutschen Reiches in London, Lichnowsky telefonisch
mitteilte, solange die Deutschen Frankreich noch nicht angegriffen haben, sei
nichts Entscheidendes geschehen. Der Botschafter hat -- offenbar in seiner Nervo¬
sität -- die Mitteilung mißverstanden und nach Berlin berichtet, Großbritannien
werde -- falls Deutschland nicht angreift -- neutral bleiben. Kaiser Wilhelm, der
ebenso wie sein Kanzler, Bethmann Hollweg, einen Krieg mit England auf jeden
Fall vermeiden wollte, war über die Mitteilung hocherfreut. Er ließ sofort den
Chef des Generalstabes, den General Moltke zu sich berufen und gab ihm die
Weisung, die Mobilisierung sofort anzuhalten. Der General erlitt bei Erhalt dieses
Befehles fast einen Nervenzusammenbruch, der Aufmarsch der deutschen Armee
war ja nach den Aufmarschplänen bereits in vollem Gange. Moltke versuchte,
den Kaiser zur Zurücknahme des Befehles zu bewegen. Der Mechanismus der
Mobilmachung -- setzte er dem Kaiser auseinander -- sei einem äußerst präzisen
Uhrwerk ähnlich, das, einmal in Gang gebracht, automatisch weitergehe. Das
Räderwerk der Uhr zurückzudrehen sei einfach unmöglich. Wir wissen nicht, ob
der Kaiser schließlich geneigt gewesen wäre, die Argumentation des verzweifelten
Generals anzunehmen. Inzwischen traf nämlich die zweite Depesche Lichnowskys
ein, aus der hervorging, daß der sich aufdie Neutralität Großbritanniens beziehende
Teil der ersten Depesche auf einem Mißverständnis beruhe, so daß zur Rück¬
nahme des Mobilisierungsbefehls kein Grund mehr bestehe.183 Der Mechanismus
der Mobilmachung spielte im großen und ganzen auch im Leben der übrigen
kriegführenden Staaten eine ähnhche Rolle. So ist z. B. bekannt, daß die allge¬
meine Mobilisierung in Rußland eben mit verkehrstechnischen Gesichtspunkten
begründet wurde.184 Politische und andere Gesichtspunkte, die die zaristische
Regierung in diesem katastrophalen Moment zu erwägen hatte, mußten hinter
dem technischen Gesichtspunkt zurücktreten.

   Zweifellos repräsentieren nicht alle Teile des Staatsapparates und nicht zu jeder
Zeit ihrer Tätigkeit die schicksalwendende (oder einfach: geschichtliche) Rolle
ihrer Amtsführungstechnik in so fast klassischer Form wie die von den General¬
stäben ausgearbeiteten Mobilmachungspläne bei Ausbruch des ersten Weltkrieges
und der auf Grund dieser in Gang gesetzte Mechanismus. Doch meine ich, daß
dieses scharf exponierte Beispiel am klarsten die Formel in zusammenhängende
Elemente zerlegt, die die auf der Ebene der geschichtlichen Hilfswissenschaften
wahrnehmbare Problematik der gesellschaftlich-politischen Veränderungen in
den Gegensatz zwischen dem Tempo der technischen Entwicklung und dem Zurück¬
bleiben der Selbstregierungseinrichtungen der Gesellschaft komprimiert. Der Ver¬
fasser dieser Zeilen sucht schon seit Jahren geeignete Methoden, um die geschicht¬
lichen Hilfswissenschaften und die mit den Hilfswissenschaften nächstverwandte
Amtsgeschichte auf sozialgeschichtlicher Grundlage zu erneuern. Welche Richtung
der universalen Geschichtswissenschaft auch immer betrachtet wird, auf diesem

                                                                                                                57
|| || Gebiete ist bisher so wenig geschehen, sind die vor uns stehenden Aufgaben so
vielfältig, daß jeder Anfang, so auch der, der in diesen Zeilen skizziert wird, nur als
Versuch betrachtet werden kann. Das Wesen, der zentrale Gedanke dieses Ver¬
suches ist: in einem sehr kritischen Abschnitt der Menschheitsgeschichte (der
vielleicht eben deshalb für derartige Untersuchungen sehr geeignet ist) die Ver¬
bindung zwischen der Amtsführung (bzw. konkreter: der Tätigkeit des höchsten
Regierungsorgans der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) und der gesell¬
schaftlichen Wirklichkeit an den augenfälligsten Punkten zu erfassen und diesen
Zusammenhang auf eine Formel zu bringen, die verallgemeinert werden kann.185

   Bei der Untersuchung der Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates der Öster¬
reichisch-Ungarischen Monarchie während des Weltkrieges bin ich bestrebt, diese
Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Dies ist die Frage, die ich bereinigen
möchte, bevor ich die Funktion des gemeinsamen Ministerrates während des
ersten Weltkrieges im Lichte unserer Quellen, in erster Linie der Ministerrats¬
protokolle selbst zu bestimmen versuche.

   Die zweite Frage, deren Bereinigung ich zu Beginn der Erörterungen für not¬
wendig hielt, ist das Problem der Person Berchtolds. Wie bereits bei der Charakte¬
risierung des Machtbereichs des Ministers des Äußern, der das Amt des Vor¬
sitzenden des gemeinsamen Ministerrates innehatte, erwähnt wurde, erklären
nicht die persönlichen Gegebenheiten Berchtolds, daß das Gewicht des Amtes
des ersten Staatsmannes der Monarchie in einem solchen Maße angewachsen
war, das an die Macht der führenden Pohtiker des Zeitalters des Absolutismus
erinnert. Um Mißverständnisse zu vermeiden, soll noch hinzugefügt bzw. nach¬
drücklich betont werden, daß Berchtold lediglich Vertreter, Vollzieher jener
Politik war, die die Österreichisch-Ungarische Monarchie und mit ihr ganz Europa
auf den verhängnisvollen Weg drängte. Eben die eigenartige Konstruktion des
Staatsapparates ermöglichte es -- ich habe eben auf die Eigenart dieser Konstruk¬
tion verwiesen --, daß dieser unbegabte, leichtsinnige, konzeptlose Staatsmann in
den Gang der Ereignisse in entscheidender Weise eingreifen konnte. Diese Zeilen
haben nicht die Aufgabe, den gesellschaftlichen Hintergrund der »Berchtold-
schen« Pohtik zu klären, sondern sollen jene Regierungseinrichtung untersuchen,
in denen diese Pohtik zur Geltung kam.

   Als vom Ausbruch des Weltkrieges die Rede war, sahen wir in Berchtold den
Mann, der den Mechanismus des Weltkrieges in Gang gesetzt hatte, unabhängig
davon, ob die Monarchie erfolgreichere Staatsmänner mit mehr Konzeption hatte
(und sie hatte solche). Man kann natürlich die Frage stellen, ob diese Anschauung
richtig ist. Ich halte sie für richtig. Beobachten wir doch den Mechanismus des
gemeinsamen Ministerrates, des bedeutendsten Organs der Staatskonstruktion
der Monarchie. Im Interesse, im Dienste welcher Gesellschaftsklasse Berchtold
stand und handelte, so wie es die Akten, die Ministerratsprotokolle und andere
Quellen zeigen, zu analysieren, ist nicht unsere Aufgabe, denn wir müssen unser
Augenmerk in der Arbeit dieser, sagen wir primären Kräfte auf die Untersuchung
der sekundären Wirkungen konzentrieren. Was die primären Kräfte anbelangt,
möge der Hinweis genügen, daß die Teilnehmer der gemeinsamen Minister¬
konferenzen, wenn sie auch nicht alle einer Gesellschaftsklasse angehört haben, im

58
|| ||  wesentlichen identische Interessen, die der herrschenden Klasse vertraten. Interes¬
 sengegensätze gab es freilich unter ihnen. Doch konzentrierten sich diese fast
 ausschließlich auf die Interessengegensätze zwischen der österreichischen und der
 ungarischen herrschenden Klasse.186

    Die Macht des gemeinsamen Außenministers der Monarchie wuchs auf Kosten
 des Machtkreises des gemeinsamen Ministerrates an. In erster Linie, weilsein
 Gegengewicht, die Institution der als Reichsparlament gedachten Delegationen
 alles eher war als ein parlamentarisches Gegengewicht. Ein Charakteristikum
 des inneren Mechanismus der bürgerlichen Yerfassungsmäßigkeit ist es, daß die
 Schrumpfung eines seiner Organe oft die Schrumpfung eines anderen nach sich
zieht oder zumindest eine Änderung seiner ursprünglichen Funktion. Aus den
 Delegationen wurde kein Reichsparlament, auch wenn sie Schauplatz von Debat¬
ten, ja leidenschaftlicher Debatten waren; da ihre Tätigkeit bereits vor Kriegs¬
ausbruch stockte und dann während des Krieges, besonders zu einer Zeit, als
ihre Tätigkeit auf die Gestaltung der Dinge noch von Einfluß hätte sein können,
aussetzte, verschob sich die Beratung der von Zeit zu Zeit auftauchenden Fragen
 -- in Form diskursiven Meinungsaustausches -- notwendigerweise auf den Ver¬
handlungstisch der gemeinsamen Ministerkonferenzen.187 Wie wir später, bei
Beobachtung der Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates während des Welt¬
krieges, auch konkret sehen werden, war das zumindest eine Änderung der
Funktion des höchsten Regierungsorgans der Monarchie.

   Durch die Zunahme der Macht des Vorsitzenden der gemeinsamen Minister¬
konferenzen, des gemeinsamen Ministers des Äußern auf Kosten des Macht¬
bereichs des gemeinsamen Ministerrates, den wir in seinen Hauptpunkten im
vorigen Kapitel betrachtet haben, konnten, da die dualistische Staatskonstruktion
mangelhaft, nicht massiv war, im parlamentarisch gedachten Rahmen an die
Epoche des Absolutismus erinnernde oder auch tatsächlich absolutistische Metho¬
den zur Geltung kommen. Im Machtbereich des gemeinsamen Ministers des Äußern
nahm eigentlich die Macht des Herrschers der Österreichisch-Ungarischen Monar¬
chie eine konkrete, der dualistischen Staatskonstruktion angepaßte Form an.
Franz Joseph war bei Ausbruch des Weltkrieges schon ein Greis. Sein Nachfolger,
Karl wieder war ein unerfahrener Mann ohne Praxis, der nicht selten übereilt
handelte. Der Marasmus Franz Josephs und die Schwäche Karls, also subjektive
Gründe brachten es mit sich, daß die absolutistischen Überreste der Funktion
des Kaisers und Königs in ihrer Gänze nicht durch die Person der Herrscher zur
Geltung kommen konnten. Franz Joseph führte während des Weltkrieges ins¬
gesamt nur zweimal den Vorsitz in den gemeinsamen Ministerkonferenzen. Bei
der einen Gelegenheit, am 19. August 1914, war davon die Rede, die österreichische
und ungarische Hauptstadt mit Befestigungen zu umgeben. Damals befürchtete
man nämlich einen italienischen Angriff und der Generalstab war der Ansicht, daß
das an der russischen Front in schwere Kämpfe verwickelte Heer diesen auf
offenem Felde nicht aufhalten könnte.188 Franz Joseph bezeichnete als Zweck
der Einberufung der Konferenz, daß er gerne in dieser Frage die Ansicht der
Teilnehmer der Konferenz kennenlernen möchte.189 Ähnlich am 8. März 1915,
als die Führung der auswärtigen Politik der Monarchie endgültig die Illusion,

                                                                                                     59
|| || Italien werde neutral bleiben, aufgegeben hatte und der Herrscher den gemein¬
samen Ministerrat einberief, um sich über die Ansichten der führenden Staats¬
männer der Monarchie in dieser kritischen Lage zu informieren.190

  An diesem Kronrat191 nahm zum erstenmal Karl, damals noch als Thronfolger
teil. Nach seiner Thronbesteigung hat er in jeder bedeutenderen Konferenz den
Vorsitz geführt. So auch an der vom 22. Januar 1917, deren Gegenstand die Frage
des uneingeschränkten Unterseebootkrieges war. Karl eröffnete die Sitzung mit
der Erklärung, Kaiser Wilhelm habe die Entscheidung über den uneingeschränkten
Einsatz der Unterseeboote von seiner Stellungnahme abhängig gemacht. »Seine
Majestät lege Wert darauf, die gegenständliche Ansicht der Anwesenden zu hören,
bevor Er diesbezüglich einen Entschluß fasse.«192

      Die Aufgabe eines unter Vorsitz des Herrschers abgehaltenen Ministerrates
haben sowohl Franz Joseph als auch Karl fast wortwörtlich so bezeichnet, wie
die kaiserliche Instruktion in den Jahren des Absolutismus, die den Aufgabenkreis
und die Regeln der Tätigkeit des kaiserlichen Ministerrates festlegte.193 Nach
dieser Auffassung sind die Minister die höchsten Ratgeber der Krone, die der
Herrscher in schwierigen Fragen vor seiner Beschlußfassung anhört. Wie sehr
der aus dem Zeitalter des Absolutismus überkommene Machtbereich des Monar¬
chen in seiner Funktion über den des gemeinsamen Ministerrates hinausgewachsen
war, wird am klarsten aus den Ereignissen in Laxenburg am 22. März 1917 er¬
sichtlich. An diesem Tag fanden zwei gemeinsame Ministerkonferenzen statt.
Auf der einen, in Wien abgehaltenen und vermutlich früheren194 führte der Minister
des Äußern, Czernin, den Vorsitz. Die Sitzung begann um 10 Uhr 30 und wurde um
 12 Uhr 30 geschlossen. Es wurde die kritische, mit einer Hungersnot drohende
 Getreidelage der Monarchie behandelt.

      In der zweiten gemeinsamen Ministerkonferenz, die in Laxenburg zusammen¬
 getreten war,195 führte der Kaiser und König Karl den Vorsitz. Die zentrale
 Frage des Ministerrates bildete die Möglichkeit eines Friedensschlusses und dessen
 Form und Bedingungen.196 Im wesentlichen handelte es sich darum, wie sich die
 Monarchie nach Anerkennung der Annexionsansprüche Deutschlands auf östliche,
 in erster Linie polnische Gebiete, nach Aufgabe der »austro-polnischen« Lösung,197
 auf Kosten Rumäniens und auf dem Balkan entschädigen könnte. Im Laufe der
 Debatte stellte sich heraus, daß die Gegensätze zwischen dem ungarischen und
 dem österreichischen Standpunkt schier unüberbrückbar waren. Besonders Tisza
 formulierte seine Ansichten bzw. die seiner Regierung sehr scharf. Dies ging
 so weit, daß der Herrscher nach Bekanntgabe des endgültigen Beschlusses der
 Konferenz ergänzend noch vorschlug, der österreichische und der ungarische
 Ministerpräsident sollten in separaten Verhandlungen versuchen, sich über die
 Details zu einigen. Der Konferenzbeschluß gab dem Minister des Äußern über
 die Art der Weiterführung der erwarteten Friedensverhandlungen allgemeine
 Weisungen. Im ersten Punkt wurde als Hauptbedingung für die Friedenspolitik
 vorgeschrieben, das Deutsche Reich sollte nach Möglichkeit die Bürgschaft für
 die territoriale Unversehrtheit der Monarchie übernehmen.198 Diesen Punkt der
 Konferenzbeschlüsse habe ich nicht zitiert, um die Friedensaussichten der Mon¬
 archie -- die offenbar auch von ihren eigenen höchsten Führern schon als kläglich

  6o
|| || angesehn wurden -- zu beleuchten, sondern um zu illustrieren, wie sehr die ganze
Friedenspolitik des österreichisch-ungarischen Außenministers auf dem vollen
Vertrauen der deutschen Staatsmänner beruhen mußte. Heute sind auch die
Details jener Ereignisse bekannt, von denen sich ein großer Teil am Tage des
Kronrates (teilweise zur selben Stunde, an der vormittags der gemeinsame Minister¬
rat tagte) in Laxenburg abgespielt hatte. Karl empfing zu dieser Zeit seinen Schwa¬
ger, den Prinzen Sixtus von Parma, den er zu Verhandlungen über eine Waffen¬
streckung der Monarchie bzw. einen mit der Entente abzuschließenden Separat¬
frieden ermächtigte. Der Geist dieser Ermächtigung stand in diametralem Gegen¬
satz zu den Instruktionen, die er zur gleichen Zeit dem verantwortlichen Führer
der Außenpolitik gegeben hatte. Das Wesentliche in der Ermächtigung war, daß
die Monarchie auch auf Kosten des Deutschen Reiches zum Frieden bereit war.
Der gemeinsame Kronrat bezeichnete als wichtigstes Element der Friedenspolitik
des Außenministers die Garantie des Deutschen Reiches für die territoriale
Unversehrtheit der Monarchie, der Herrscher der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie aber wollte zur selben Zeit, unter Mißachtung des einstimmigen
Beschlusses seiner höchsten Ratgeber und jedes Friedensfühlers des verantwort¬
lichen Führers der Außenpolitik des Reiches, der Verstümmelung des damaligen
Territoriums des Deutschen Reiches (Überlassung Elsaß-Lothringens) zustimmen
und mit Frankreich in der Frage des Friedens Übereinkommen. Der gemeinsame
Minister des Äußern hat, aller Wahrscheinlichkeit nach, nichts davon gewußt,
daß der Monarch auf eigenen Wegen den Frieden suchte,199 und sich so von der
durch die verfassungsmäßigen Organe Österreich-Ungarns gebilligten und durch
den gemeinsamen Außenminister vertretenen Politik distanzierte.200

   Dieser Schritt des Herrschers der Österreichisch-Ungarischen Monarchie
beleuchtet, in die Ereignisse eines einzigen Tages zusammengefaßt, den Gegensatz
zwischen dem beschleunigten Tempo der Kriegsereignisse, in diesem Fall der
Notwendigkeit eines baldigen Friedensschlusses, und der Schwerfälligkeit der
Verfassungsstruktur der Monarchie. Im Laufe dieser Ereignisse erscheint die ge¬
meinsame Ministerkonferenz nur mehr als ein beratendes, begutachtendes Organ.
Die Macht des Herrschers hat, als Überrest des Absolutismus, den in der bürger¬
lichen Verfassungsstruktur zur Verrichtung der Aufgaben der höchsten Regierung
berufenen gemeinsamen Ministerrat beiseite geschoben. Die Macht war von der
Person, die sie ausübte, unabhängig. Der Exponent der im Hintergrund tätigen
gesellschaftlich-wirtschaftlich-politischen Kräfte konnte ein gealteter Monarch,
ein in idealistischen Illusionen lebender, unbedachter junger Kaiser und König
oder ein Berufsdiplomat ohne besondere Begabung sein. Den Spalt, durch welchen
-- mit Hilfe dieser Exponenten -- die an den Absolutismus erinnernden Kräfte
tätig waren, hatten die im Ausgleich oberflächlich gestalteten Staatsorgane offen
gelassen. Der überkomplizierten Einrichtung der Monarchie ist in dieser Form
des Rest-Absolutismus unter den tragischen Ereignissen des ersten Weltkrieges
die moderne Technik über den Kopf gewachsen.

  Im nun Folgenden werden wir untersuchen, wie dies geschehen ist. Unsere
Daten wollen wir möglichst so gruppieren, daß wir klar erkennen, worin die
Funktion des gemeinsamen Ministerrates bestand. (Schon aus dem bisher Gesag-

                                                                                                     6x
|| || ten ist ersichtlich, daß sowohl die Zuständigkeit wie auch der Wirkungskreis des
gemeinsamen Ministerrates niemals eindeutig festgelegt wurden und daß diese
auch im Laufe der Ereignisse des Weltkrieges keine schärferen Konturen erhalten
haben, wo aus dieser Mangelhaftigkeit des Ausgleichswerkes unzählige Mi߬
verständnisse und Schwierigkeiten erwachsen sind.201 Deshalb will ich schon im
vorhinein darauf hinweisen, daß unsere Daten nur zur Bestimmung der Funktion
des gemeinsamen Ministerrates ausreichen, nicht aber zur genauen Definition seiner
Zuständigkeit und seines Wirkungskreises.

                                                 XIV

   Die Ereignisse des Weltkrieges wuchsen durch die Technik mit ihren dringenden
mihtärischen und wirtschaftfichen Anforderungen und durch die Dimensionen
der Amtsführung dem gemeinsamen Ministerrat über den Kopf. Unter Dimen¬
sionen der Amtsführung verstehe ich, daß bei Entscheidungen in gewissen Sachen,
die letzten Endes am Verhandlungstisch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie
erledigt werden sollten, diese den Kreis des höchsten Regierungsorgans des
Habsburgreiches übertraten. Es geschah nämlich, daß sich die Regierung
des Deutschen Reiches bzw. die auf die Reichsregierung einen entscheidenden
Einfluß ausübende Deutsche Oberste Heeresleitung in Angelegenheiten, die auf
höchster Ebene vor den gemeinsamen Ministerrat der Monarchie gehörten, mit
stets zunehmendem Gewicht einmischte.202

   Die Funktionsschrumpfung und den Gewichtsverlust des höchsten Regierungs¬
organs der Monarchie betrachte ich auf diese zwei Punkte eingeschränkt, damit
die Zusammenhänge, auf die ich in der Einleitung bereits verwiesen habe, aus
den um gewisse Probleme verdichteten Daten klarer hervorgehen. Die stete Ver¬
minderung des Gewichtes des gemeinsamen Ministerrates bzw. die Verzerrung
seiner Funktion kann im Endergebnis darauf zurückgeführt werden, daß innerhalb
der Monarchie zum Nachteil Ungarns die Wirtschaft und besonders die Technik
Österreichs wesentlich entwickelter war, und innerhalb des Lagers der Zentral¬
mächte zum Nachteil der Monarchie die des Deutschen Reiches. Durch die bis
dahin unbekannt schnelle Entwicklung der Technik (der Kriegstechnik) kamen
die technisch entwickelteren Parteien unvermeidlich zu einer größeren Rolle.203

   Durch den Dreibund wurde Österreich-Ungarn auf eine engere Zusammen¬
arbeit mit dem Deutschen Reich verwiesen. Die Zusammenarbeit bedeutete in den
meisten Fällen, daß die Wirtschaft der Monarchie stark auf die Hilfe Deutschlands
angewiesen war. Dies zeigte sich in stärkstem Maße im Einströmen des deutschen
Kapitals nach Österreich. Bei den Beratungen der gemeinsamen Ministerkon¬
ferenzen kam während des Weltkrieges wiederholt zur Sprache, daß die Wirt¬
schaft Österreich-Ungarns, besonders die Spezialisierung seiner Industrie ohne
Hilfe des deutschen Kapitals unvorstellbar sei.204

   Bei Ausbruch des Weltkrieges waren also in ihren Elementen alle wirtschaft¬
lichen und politischen Voraussetzungen gegeben, die dem Deutschen Reich in
der Verwaltung der lebenswichtigen Angelegenheiten der Habsburgmonarchie
einen immer stärker werdenden Einfluß sicherten. In der Auslösung der militäri-

62
|| ||  sehen Aktion der Monarchie, letzten Endes in der Ingangsetzung des mihtärischen
 Mechanismus der ganzen Welt hatte der Umstand eine entscheidende Rolle, daß
 Außenminister Berchtold die Berliner Mission des Grafen Hoyos positiv ein¬
 schätzte -- was vom Gesichtspunkt seiner eigenen Politik bzw. der von ihm ver¬
tretenen Kreise auch richtig war. Die beiden Berichte des Botschafters Szögyeny
über diese Mission haben tatsächhch bei Berchtold selbst den Schatten jedes
Zweifels verscheucht, das Deutsche Reich könnte das militärische Auftreten der
Monarchie gegen Serbien eventuell nicht unterstützen. In den Versicherungen
über die Bündnistreue sind Kaiser Wilhelm und der Reichskanzler Bethmann
Hollweg so weit gegangen, daß sie geradezu auf den Beginn des Feldzuges gegen
 Serbien drängten. Obwohl sie sicher mit einer feindseligen Haltung Rußlands
rechneten, hielten sie es doch nicht für wahrscheinlich, daß das Zarenreich beim
damaligen Stand seiner militärischen Vorbereitungen zu den Walfen greifen
würde. Auch die damalige internationale Lage hielten sie geeigneter für ein mili¬
tärisches Auftreten als einen späteren Zeitpunkt.205

   Umsonst erklärte das angesehenste Mitglied des gemeinsamen Ministerrates,
Istvän Tisza, auf der Ministerkonferenz vom 7. Juli 1914, »es sei nicht Sache
Deutschlands, zu beurteilen, ob wir jetzt gegen Serbien losschlagen sollten oder
nicht«.206 Unter den verantwortlichen Staatsmännern der Zentralmächte war viel¬
leicht er der einzige, der -- bei allem Illusionismus seiner außenpolitischen Kon¬
zeption - die Möglichkeit und die Größe der russischen Intervention am wirklich¬
keitsnahesten einschätzte.207Doch hat er die aus dieser Erkenntnis gezogenen Folge¬
rungen, daß nämlich der Zeitpunkt für eine Abrechnung mit Serbien derzeit
nicht geeignet sei, weder auf dieser noch auf den folgenden Ministerkonferenzen
durchsetzen können. Es besteht kein Zweifel daran, daß die Lösung der Frage auf
das kriegerische Geleise geschoben wurde, weil die Kriegspartei der Monarchie
der militärischen Kraft und der kriegstechnischen Überlegenheit des Deutschen
Reiches vertraute und ihre Zuversicht durch die unüberlegten Versprechungen
des Kaisers und des Reichskanzlers noch erhöht wurde.

   So betrat die Regierung der Monarchie den Weg, dessen Richtung während der
Kriegsereignisse in stets zunehmendem Maße durch die pohtischen Ziele und die
Mobilmachungs-, Aufmarsch- und strategischen Pläne der Deutschen Obersten
Heeresleitung bestimmt wurden.

   In den ersten Kriegsmonaten versuchte Deutschland, die Neutralität Italiens,
das Anerbieten der Monarchie überbietend, selbst auf Kosten der territorialen
Integrität Österreich-Ungarns zu sichern. Wiederum war es Tisza, der sich dem,
die Handlungsfreiheit der Monarchie beschränkenden deutschen Schritt scharf
entgegenstellte. Auf der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 8. August 1914
gab er seiner Ansicht Ausdruck, durch die vom deutschen Generalstab erzwungene
grobe Verletzung der Neutralität Belgiens seien Italien und damit auch die mit
ihm verhandelnde Österreichisch-Ungarische Monarchie in eine schwierige Lage
versetzt worden, denn die englische und französische Flotte seien nach der Über-
rennung Belgiens im Mittelmeer erschienen.208 Monatelang zogen sich die unglei¬
chen Unterhandlungen hin, bis auf der gemeinsamen Ministerkonferenz vom
3. Februar 1915 der neuernannte gemeinsame Minister des Äußern, Istvän Buriän,

                                                                                                                63
|| || in seinem Eröffnungsexpose mitteilte, Deutschland habe nunmehr davon abgese¬
hen, die Verhandlungen in der Form weiterzuführen, daß die Monarchie Italien
Gebiete überlasse; das Reich stehe endlich als »Verbündeter« an der Seite Öster¬
reich-Ungarns.209 Es stellte sich jedoch bald heraus, daß diese Feststellung Buriäns
ebenso wie unzählige andere Elemente seiner Politik (die im wesentlichen auch
die Politik Tiszas war) auf Illusionen aufgebaut waren. Auf dem gemeinsamen
Kronrat vom 8. März 1915 stimmte nach langer Debatte, in deren Verlauf wieder¬
holt schwere Vorwürfe gegen Deutschland erhoben wurden, auf Grund der über¬
einstimmenden Ansicht der am Kronrat teilnehmenden Staatsmänner der Monarch
zu, daß der Minister des Äußern zur Sicherung der Neutralität Italiens das Trentino

anbieten sollte.210
   Bei den an die Adresse Deutschlands gerichteten Vorwürfen übersahen die

verantwortlichen Pohtiker der Monarchie, oder wollten sie nicht sehen, daß das,
was sie in der Pohtik Deutschlands für Überbietung ihrer eigenen Politik hielten
und erklärten, der Wirklichkeit näher stand bzw. besser mit der Wirklichkeit
rechnete als ihre eigene Politik.211 Gerade in ihren Beziehungen zu den Deutschen
sahen sie sich sehr bald der Wirklichkeit gegenüber, der Frage um Sein oder

Nichtsein.
   Der österreichisch-ungarische Generalstab hatte sich Jahre hindurch systema¬

tisch auf den Krieg vorbereitet. Selbst der ein Jahr vor dem Weltkrieg, im Jahre
1913 aufgedeckte Verrat des Obersten Redl erforderte keine wesentliche Änderung
der mit der Präzision eines Uhrwerkes ausgearbeiteten Pläne.212 Gemessen an der
technischen Ausrüstung des Heeres war das Wirtschaftsleben bei Kriegsausbruch
in einem trostlosen Zustand. Besonders an zwei Punkten wurde dies offensichtlich.
Einerseits darin, daß die landwirtschaftliche Produktion Österreich-Ungarns den
Bedarf selbst in den günstigsten Jahren nicht decken konnte und Jahr für Jahr
große Mengen an Getreide zu sehr hohen Preisen aus dem Ausland importiert
werden mußten, wodurch - und dies ist der zweite Punkt - die im Weltmaßstab
ohnehin geringen Goldreserven der Österreichisch-Ungarischen Bank stark in
Anspruch genommen wurden.213 Der Goldbestand war im Jahre 1909 mit 1442 Mil¬
lionen der höchste, sank dann infolge der durch die Balkanereignisse entstan¬
denen Unruhe bis Ende 1912 sukzessive auf 1209,8 Milhonen. Zu Beginn des
Jahres 1914 zeigte sich zwar eine Besserung, doch blieb der Geldvorrat der
Österreichisch-Ungarischen Bank selbst hinter dem der russischen, französischen
und deutschen Staatsbanken weit zurück; bei letzteren nahm der Goldvorrat in
der Zeit, in der sich die österreichisch-ungarischen Vorräte verringerten, beträcht¬
lich zu.214 Noch schwerer fiel ins Gewicht, daß die Finanzverwaltung der Monarchie
(richtiger der beiden Länder) selbst nach den Erfahrungen, die sie in den kriti¬
schen Zeiten der Balkankriege gemacht hatte, nicht geneigt war, die wirtschaft¬
liche Basis für einen eventuellen Krieg zu schaffen. Es herrschte nämlich allge¬
mein, auch in militärischen Kreisen, die Ansicht, bei der modernen Technik
könne selbst eine europäische Konflagration nicht länger als drei Monate dauern.215

    So kam es, daß die Kriegsmaschinerie mit ihrem im vorhinein berechneten
 Automatismus in immer schnellere Bewegung geriet, immer weitere Sektoren
 des unvorbereiteten Wirtschaftslebens der Monarchie in ihren Dienst zwang, die

 64
|| || Grundlagen des Wirtschaftslebens durch die übermäßige Inanspruchnahme zer¬
rüttet wurden. In diesem Zustand wäre die Weiterführung des Kriegs für die
Monarchie unmöglich geworden. D. h. sie wurde zunehmend auf die wirtschaft¬
liche und militärische Hilfe Deutschlands angewiesen. So brachte die wirtschaft¬
liche Zerrüttung wie ein Transmissionsriemen die Notwendigkeit der Rücksicht¬
nahme auf die deutschen Interessen auf den Verhandlungstisch des höchsten
Regierungsorgans der Monarchie.

      Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates selbst illustrieren mit reichem
Material die Zunahme des deutschen Einflusses in der Regierung der Monarchie.
Die ersten Anzeichen waren schon in den Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates
unmittelbar nach Kriegsausbruch wahrnehmbar. Wie bereits erwähnt, in erster Linie
darin, daß Deutschland bei der Monarchie eine bis zu territorialen Zugeständnissen
gehende Nachgiebigkeit Italien und Rumänien gegenüber erreichen wollte. Im
Kronrat vom 8. März 1915, als die Geldvorräte der Monarchie schon gefährlich
im Abnehmen begriffen waren, berief sich Istvän Tisza auf die Information
von einem deutschen Bankier, wonach die Reichsbank geneigt wäre, Gold flüssig
zu machen, wenn Österreich-Ungarn die Neutrahtät Italiens durch Überlassung
Südtirols sicherte.216 Im Ministerrat vom 18. Juni 1915 wurde vor allem der
Antrag des ungarischen Finanzministers Teleszky, über eine wirtschaftliche Basis
für den alles zu verschlingen drohenden Moloch Krieg behandelt.217 Hierbei
verglich der gemeinsame Finanzminister Koerber die finanziellen Opfer Gro߬
britanniens für seine kapitalärmeren Verbündeten Rußland, Belgien und Italien,
mit den Opfern, die Deutschland bisher zur Unterstützung seines finanziell
schwächeren Partners, Österreich-Ungarns gebracht hatte. Aus dem Vergleich
ging hervor, daß »das Deutsche Reich auf diesem Gebiete noch eine bedeutende
Bündnispflicht zu erfüllen habe«. Von dieser, für moralisch gehaltenen Grundlage
kritisierte Koerber den Standpunkt der Deutschen, eine Milharde Mark zu opfern,
um die Neutralität Italiens und eine nicht viel geringere Summe, um die Neutrahtät
Rumäniens zu sichern. Seinem treuen Verbündeten könnte also das Deutsche
Reich -- zog Koerber die Schlußfolgerung -- ruhig mit einer Anleihe von einer
Milliarde Mark helfen.218 Die Frage der deutschen Anleihe, zu der noch mehrere
andere Teilnehmer des Ministerrates das Wort ergriffen hatten (einige dieser
Stellungnahmen werde ich bei Summierung noch zitieren), figurierte von da an
ständig unter den Verhandlungsgegenständen des höchsten Regierungsorgans
der Monarchie. Dadurch, daß die Monarchie finanziell auf Deutschland angewiesen
war, wurden dem gemeinsamen Ministerium in hohem Maße die Hände gebunden.
Die gemeinsame Ministerkonferenz vom 3. Juli 1916 verhandelte darüber, wie
die österreichisch-ungarischen Banken der Türkei helfen könnten. Der ungarische
Finanzminister Teleszky fand scharfe Worte über die schweren Bedingungen
dieses Plans. Daß nämlich Deutschland, das die Monarchie mit Geld und Roh¬
material versorgte, durch diese Aktion Österreich-Ungarns seinen Kapital- und
Kriegsmaterialexport in die Türkei gefährdet sehen würde. »Wenn man sich nicht
dem aussetzen wolle, daß Deutschland der Monarchie eine weitere finanzielle
Unterstützung verweigert, so ergebe sich die Schlußfolgerung, daß man in der
Frage der türkischen Lieferungen ohne eine Fühlungnahme mit Deutschland

5 Komjäthy: Protokolle  65
|| || überhaupt nicht weitergehen könne« -- führte Teleszky aus, und diese Stellung¬
nahme bildete dann auch die Basis des in ähnlichem Sinne gefaßten Beschlusses.219

  Von dem Zeitpunkt an, als die Russen die Kornkammer der österreichischen
Provinzen, Galizien, besetzt hatten, nahmen die Versorgungsschwierigkeiten
Österreichs ständig zu. Zur Überlassung von Geldvorräten, zur Markanleihe,
zu Rohstoff- und Kriegsmateriallieferungen kamen bald auch deutsche Getreidelie¬
ferungen. Im gemeinsamen Ministerrat vom 8. Juli 1915 war erst davon die Rede,
wie die notleidenden österreichischen Provinzen durch Beschallung von rumäni¬
schem Getreide versorgt werden könnten, doch mußte der ungarische Minister¬
präsident schon beklagen, daß in diese für die Monarchie lebenswichtige Frage
seitens der österreichischen und gemeinsamen Behörden die Deutschen ein¬
bezogen wurden, die zuständigen ungarischen Organe aber erst nachträglich über
die getroffene Vereinbarung Kenntnis erhielten. An den unter dem Vorsitz des
Kriegsministers abgehaltenen Beratungen hatten nur die Fachmänner der öster¬
reichischen Kriegsgetreide-Verkehrsanstalt mit den Delegierten der deutschen
Zentral-Einkaufsgesellschaft verhandelt. Da die Vertreter der ungarischen Hadi-
termeny Tärsasäg (Kriegsprodukten-Gesellschaft) nicht zugegen waren, hatten
die Deutschen, nach Tiszas Ansicht,220 ein falsches Bild von den Dingen erhalten.
In dieser nicht unbedeutenden Frage hatten also die Deutschen schon ein gewichti¬
geres Wort als die ungarische Hälfte der Monarchie. Es trat also der Fall ein,
daß in einer ausgesprochen gemeinsame Angelegenheiten behandelnden Beratung
das Wort des Deutschen Reiches gewichtiger in die Waagschale fiel als das der
unvollständig vertretenen Monarchie. Auch in der Getreidefrage blieb es aber
nicht bloß bei Einbeziehung Deutschlands in die Beratungen.

   Der gemeinsame Ministerrat vom 9. September 1916 beschloß, sich zur wenig¬
stens teilweisen Deckung des 10 Milhonen Doppelzentner betragenden Getreide¬
defizits an Deutschland zu wenden. Ähnliche Beschlüsse wurden in der gemein¬
samen Ministerkonferenz vom 10. Januar 1917 und dann am 22. März gefaßt,
in letzterem Falle war bereits von einer drohenden »Ernährungskatastrophe« die
Rede.221 Unterdessen kam immer wieder die Frage einer Markanleihe, der Roh¬
material- und Kriegsmateriallieferungen zur Sprache. Davon gar nicht zu reden,
daß hinter den mihtärischen Erfolgen Österreich-Ungarns (Durchbruch bei Gorhce,
Niederwerfung Serbiens, Durchbruch bei Tolmein) immer bedeutende deutsche
Waffenhilfe stand.

   Die Staatsmänner der Monarchie fühlten, daß die stets zunehmende wirtschaft¬
liche, finanzielle und auch militärische Abhängigkeit des Habsburgreiches von
Deutschland nicht ohne schwere Folgen bleiben würde. Unter der drückenden
Last dieser Erkenntnis trösteten sie sich stets damit, eine finanzielle, wirtschaftliche
und militärische Erstarkung Österreich-Ungarns liege auch im Interesse des
Deutschen Reiches. So erklärte Buriän unter anderem auf dem Ministerrat
vom 18. Juni 1915: »Deutschland hat nicht nur Interesse an der Erhaltung unserer
Wehrkraft, sondern auch an der Gesundung unserer Valutenverhältnisse.«222
Diese illusionistische (nämlich vom Gesichtspunkt der zukünftigen Unabhängig¬
keit der Monarchie illusionistische) Auffassung wurde sogar vom ungarischen
Ministerpräsidenten Tisza mit ähnheher Entschiedenheit formuliert,223 obwohl

66
|| || er, fast von der ersten Minute des Krieges bis zum endgültigen Zerfall der Monar¬
chie versucht hatte, das Habsburgreich gegen die gefährliche Zunahme des
deutschen Einflusses zu schützen bzw., als dies nicht mehr möglich war, zumindest
gegen dessen Schein.

   Besonders bei der Definierung der Kriegs- und Friedensziele der Zentralmächte
und innerhalb dieser Frage hauptsächlich bei den Verhandlungen über das zu¬
künftige Schicksal Polens stellte sich heraus, daß die Abhängigkeit der Monarchie
von deutschen Gold-, Getreide- und Rohmateriallieferungen schwere pohtische
Konsequenzen in sich barg. Der gemeinsame Ministerrat vom 6. Oktober 1915
hat, da fast das ganze Gebiet Polens wie es im 18. Jahrhundert bestanden hatte,
in den Besitz der Zentralmächte gelangt war, die polnische Frage in extenso
untersucht. Der zentrale Gedanke dieser oft heftigen Debatte war, daß die Mon¬
archie nicht nur in der Angelegenheit Polens, sondern selbst in der Angelegenheit
des auf seinem eigenen Gebiet, in Galizien lebenden polnischen Volkes keinen
Schritt ohne Wissen des Deutschen Reiches tun könne. Auf Ersuchen des Außen¬
ministers Buriän hat der österreichische Ministerpräsident Stürgkh eine umfang¬
reiche Denkschrift224 darüber verfaßt, wie man sich in der Monarchie die Lösung
des polnischen Problems vorstelle. Diese wurde vom Minister des Äußern der
gemeinsamen Ministerkonferenz zur Erörterung unterbreitet, um sie dann dem
Reichskanzler Bethmann Hollweg zu übersenden. Nach der eingehenden Analyse
der Denkschrift kam man einhellig zu der Ansicht, daß der Antrag umgearbeitet
werden müsse, da er in der Form, wie er dem gemeinsamen Ministerrat vorgelegt
wurde, den Deutschen nicht entsprechen werde. Vom Gesichtspunkt der Bezie¬
hungen zwischen dem Habsburgreich und Deutschland ist es nicht uninteressant,
mit welchen Worten die Notwendigkeit einer Umarbeitung begründet wurde:
die Arbeit müsse »ad usum Delphink umstilisiert werden -- wurde gesagt. Der
zur Charakterisierung der Schriften und Vorträge, die dem künftigen Souverän
zur Information vorgelegt werden sollten, sarkastisch formuherte Terminus wurde
von den Pohtikern der Monarchie, denke ich, nicht ohne Selbstironie gebraucht.
Es war dies die Formel für das mißliche Verhältnis zwischen Österreich-Ungarn
und dem Deutschen Reich.

   In den Protokollen des gemeinsamen Ministerrates finden wir reichlich Beispiele,
welche Züge des in ihrem Bewußtsein vorhandenen unheimhehen Bildes der
Wirklichkeit von den Führern des Habsburgreiches in diese Formel zusammen¬
gefaßt wurden. Wieder ist es Istvän Tisza, der zitiert werden muß. Er war es, der
als erster und am klarsten auf der Sitzung des gemeinsamen Ministerrates vom
18. Juni 1915, als die Wiederherstellung der durch die rapidzunehmenden An¬
sprüche der Kriegsführung zerrütteten wirtschafthchen Grundlage der Monarchie
zur Sprache kam, darlegte, wohin die Abhängigkeit Österreich-Ungarns vom Deut¬
schen Reich führe. Wörtlich sagte er: »Deutschland arbeite offensichtlich daraufhin,
daß bei Friendensabschluß alle unsere Verpflichtungen fällig werden, alle unsere
Gelderfordernisse sich auf diesen Termin konzentrieren und wir ganz aufDeutsch¬
land angewiesen, in ein hilfsbedürftiges Abhängigkeitsverhältnis gebracht werden.
Es sei dies auch ein Mittel zum Zwecke, uns wirtschaftlich von Deutschland ab¬
hängig zu machen.«225 In Österreich sehen die amtlichen Kreise nach Tiszas

    5* 67
|| || Meinung untätig zu, daß die Deutschen gegen die wirtschaftliche Selbständigkeit
der Monarchie agitieren, obwohl sie doch sehen müßten, daß das Aufgeben der
Selbständigkeit in erster Linie die österreichische Industrie zugrunderichten würde.
»Die wirtschaftliche Einigung sei gleichbedeutend mit wirtschaftlicher Abhängig¬
keit . . . Eine Zollunion oder dergleichen bedeute aber nicht nur die wirtschaftliche
Abhängigkeit von Deutschland, sondern es würden sich auch die politischen Folgen
für unsere Großmachtstellung einstellen.«226

   Die Befürchtungen Tiszas haben sich in rascher Reihenfolge bewahrheitet.
Der österreichische Handelsminister (und später gemeinsame Finanzminister)
Spitzmüller hat in der Ministerkonferenz vom 3. Juli 1916 nachdrücklich betont,
die Folgen der schwierigen Wirtschaftslage der Monarchie müßten vom Gesichts¬
punkt des Verhältnisses zu Deutschland dringend bereinigt werden. »Gerade die
staatsfinanzielle und wirtschaftliche Lage lasse befürchten, daß Österreich-Ungarn
auf handelspolitischem Gebiete, im Verhältnisse zu Deutschland, nicht über eine
volle Freiheit verfügen werde.«227 Auf dem Wege der Aufgabe der wirtschaftlichen
Unabhängigkeit der Monarchie war die erste Station, daß sich das Deutsche
Reich Einsichtnahme in die inneren, hauptsächlich wirtschaftlichen Angelegen¬
heiten der Monarchie sichern wollte.228 Und dann wäre die Möglichkeit bzw.
 Gefahr nicht mehr fern gewesen, daß die beiden verbündeten Mächte auf wirt-
schaftlichem Gebiete in eine Einheit verschmolzen.

      Einziger Gegenstand der gemeinsamen Ministerkonferenz am 6. Mai 1917
 war die Regelung der wirtschaftlichen Verbindungen zwischen der Monarchie und
 Deutschland. Jedes Mitglied des Ministerrates war sich darüber im klaren, daß
 die Wirtschaft Österreich-Ungarns ohne deutsche Hilfe zusammenbrechen würde.
 Klar war aber auch, daß die deutsche Politik die Zwangslage der Monarchie
 mißbrauchte. Zur Überbrückung der schweren Gegensätze zeigte sich keine
 reale Lösung. Obwohl sie wußten, daß es eine Selbsttäuschung war, nahmen
 sie doch für eine enge Zusammenarbeit mit den Deutschen Stellung, wobei sie
 sich mit dem zweifelhaften Gedanken trösteten, die Zusammenarbeit sei für beide
 Parteien von Lebensinteresse.229 Dabei hatte der gemeinsame Kriegsminister
 Krobatin bereits ein Jahr vorher, im gemeinsamen Ministerrat vom 3. Juli 1916,
 über den bereits gesprochen wurde, klar auseinandergelegt, daß die Monarchie
 bei Inanspruchnahme der deutschen Wirtschaftshilfe nicht mehr selbständig han¬
 deln könne. Beim geringsten Anzeichen, sich selbständig zu machen, stellten die
 Deutschen für ihre Hilfe die Bedingung, ihre Fachmänner hierher zu entsenden
 und auf die Geschäftsführung Einfluß zu nehmen. Aus den Äußerungen auf dem
 gemeinsamen Ministerrat vom 6 -- 15. September 1917 kann entschieden gefolgert
 werden, daß die Monarchie im Zuge der »Entwicklung« in volle wirtschaftliche und
 politische Abhängigkeit vom Deutschen Reich geraten, ja darüber hinaus in die
 deutsche wirtschaftliche Struktur eingebaut worden wäre, doch kam es dann durch
 den Zusammenbruch der Zentralmächte nicht dazu. Der österreichische Minister¬
 präsident Seidler klagte, als von der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den
 Deutschen die Rede war, daß die Deutschen im Laufe der in dieser Frage im Juli
 und August erfolgten Beratungen die Monarchie enger an das Deutsche Reich
 binden wollten.230

 68
|| ||   Die wirtschaftliche und politische Tragfähigkeit Österreich-Ungarns entsprach
bei weitem nicht den zunehmenden Anforderungen des Krieges. Dieses Zurück¬
bleiben der Monarchie hinter dem stürmischen Tempo der Ereignisse zeigte sich
in erster Linie in der Tätigkeit des höchsten Regierungsorgans, des gemeinsamen
Ministerrates. Das Habsburgreich sah sich vor Aufgaben gestellt, die es allein
nicht mehr bewältigen konnte. Wie der ungarische Finanzminister Teleszky eben
bei Behandlung der Beziehungen zu Deutschland im gemeinsamen Ministerrat
vom 3. Juli 1916 sagte,231 war die Monarchie gezwungen, zuzulassen, daß sich
eine auswärtige Macht in immer mehr Angelegenheiten einmischte, in Angelegen¬
heiten, über die auf höchster Ebene eigentlich die gemeinsame Ministerkonferenz
zu entscheiden batte. Die durch die Kriegstechnik diktierte Entwicklung ist dem
gemeinsamen Ministerrat über den Kopf gewachsen. Auf dem Gebiete der
Kriegsführung, von den Plänen des Generalstabs angefangen bis zu der im engsten
Sinne des Wortes genommenen Kriegstechnik, die jeder kriegführende Staat,
wenn er mit den Ereignissen Schritt halten wollte, fast von Stunde zu Stunde
vervollkommnen mußte, wurde das Wirtschaftsleben der Doppelmonarchie
überfordert. Diese Überforderung zeigte sich durch zahllose Transmissionen letz¬
ten Endes auch in der Amtsführung des gemeinsamen Ministerrates. Daß die
Aufgaben, die der gemeinsame Ministerrat zu lösen hatte, über seine Möglich¬
keiten hinausging, daß die Dimensionen viel größer waren als der Rahmen,
innerhalb dessen die Monarchie diese Aufgaben selbst hätte lösen können, wurde
von den Mitgliedern des höchsten Regierungsorgans des Habsburgreiches nur
ungern zugegeben. Innerhalb ihres Wirkungsbereichs fanden siekeine realen Lösun¬
gen, weshalb sie von den Realitäten in Scheinlösungen flüchteten.

   Im gemeinsamen Ministerrat vom 6. Mai 1917, also zu einer Zeit, als alle führen¬
den Männer der Österreichisch-Ungarischen Monarchie bereits sahen, daß die
Abhängigkeit des Habsburgreiches von Deutschland bereits auf Kosten der
Unabhängigkeit der Monarchie ging -- wie dies aus mehreren zitierten Erklärun¬
gen ersichtlich ist --, erklärte nun der gemeinsame Minister des Äußern, Czernin,
über die Annäherung zu Deutschland, der besonders in England entstandene
Eindruck, »a/s ob die Annäherung auf Kosten der Selbständigkeit Österreich-
Ungarns geschehe«, sei falsch.232 Gegen diesen Schein protestierte auch Istvän
Tisza: wie sehr die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland auch not¬
wendig sei -- sagte er --, »so sei doch dem Auslande gegenüber der Anschein zu
vermeiden, als ob Österreich-Ungarn sein wirtschaftliches Selbstbestimmungs¬
recht aufgegeben hätte«. Im Laufe der Debatte stellte er dann weiter die Auf¬
rechterhaltung des Scheins der Unabhängigkeit der Monarchie geradezu als
positive Forderung hin, die auch Deutschland konkret von Nutzen sein werde:
»Bei den Friedensverhandlungen und auch später werde Österreich-Ungarn um
so mehr in der Lage sein, Deutschland gute Dienste zu leisten, je mehr das Ausland
den Eindruck gewinne, daß die Monarchie selbständig vorgehe und nicht ins deutsche
Schlepptau genommen worden sei.«233 Es besteht kein Zweifel, daß der Kampf
um den Schein, wenigstens um den äußeren Anschein der Unabhängigkeit in der
Kriegsagonie der Österreichisch-Ungarischen Monarchie einen gewissen realen
Inhalt hatte. Den, auf den Außenminister Czernin in seinen Worten bei der

                                                                                                                 69
|| || Eröffnung angespielt hatte: das Hauptziel der kriegerischen Anstrengungen
Großbritanniens sei, das Erstarken des preußischen Militarismus zu verhindern.
Nun erwecke aber die wirtschaftliche Annäherung des Deutschen Reiches und
Österreich-Ungarns nicht ganz unbegründet bei den Engländern die Besorgnis,
daß aus der politischen Kooperation und dem wirtschaftlichen Zusammengehen
der Zentralmächte letzten Endes der preußische Mihtarismus Nutzen ziehen werde.
Wenn die wirtschaftliche Zusammenarbeit notwendig und für die Monarchie
auch nützlich sei, müsse sie so verwirklicht werden, daß sie nicht auf Kosten der
Unabhängigkeit Österreich-Ungarns gehe. Darüber hinaus sei es jedoch erstrebens¬
wert -- sagte Czernin --, daß auch der Schein so sei. In den Zielsetzungen der
führenden Pohtiker der Monarchie war also die Sicherung des Scheins eine mit
der Verwirklichung realer Ziele gleichwertige Aufgabe. Ja, wenn wir das Protokoll
des gemeinsamen Ministerrates vom 6. Mai 1917 genau durchlesen, so zeichnet
sich eindeutig das Bild einer nur nach dem Schein strebenden und sich in die Erhal¬
tung des Scheins flüchtenden Politik ab.

                                                  XV

   Schon fast bei Ausbruch des Weltkriegs begann der Wettlauf zwischen den von
der Verfassung vorgeschriebenen, traditionellen Methoden der Amtsführung der
Monarchie auf höchster Ebene und dem rasenden Tempo der Ereignisse, das
durch den Krieg, hauptsächlich die Entwicklung der Kriegstechnik diktiert wurde.
Dieser Wettlauf zeigte sich notgedrungen auch in der Tätigkeit des höchsten
Regierungsorgans Österreich-Ungarns, des gemeinsamen Ministerrats. Wie wir
auch im Falle der Beziehungen der Monarchie zu Deutschland gesehen haben,
waren in ihren Elementen auch hier, in Hinblick auf die Technik der Amts¬
führung die Bedingungen gegeben, daß dieser Wettlauffür das Habsburgreich vom
Gesichtspunkt des Regierens nach traditionellen Methoden immer hoffnungs¬
loser wurde.

   In allen europäischen Staaten mit bürgerlichen Einrichtungen, so auch in Öster¬
reich, wurden bereits Jahre, ja Jahrzehnte vor Ausbruch des Weltkriegs Gesetze
erlassen, die die Exekutivgewalt der Regierung im Kriegsfälle derart erweiterten,
daß dies bereits an Diktatur grenzte, ja meistens diesen Begriff auch erschöpfte.
Das entsprechende österreichische Gesetz ist vom 5. Mai 1869 datiert, trägt den
Titel »Suspension der Grundrechte und Ausnahmezustand« und faßt die durch
die Kriegslage erforderlichen Rechtsnormen zusammen. Am Anfang des 20. Jahr¬
hunderts, besonders in der gespannten Atmosphäre der Balkankriege entstand im
Jahre 1913 das »Kriegsleistungsgesetz«, das seine Wurzeln im Gesetz vom Jahre
1869 hatte und dessen Zweck, so wie in anderen Ländern Europas, »die volle
Ausnützung aller moralischen, physischen und geistigen Kräfte der Bevölkerung
für den Zweck der Kriegführung« war.234

   Parallel mit den Vorbereitungsarbeiten für dieses Gesetz fanden unter größter
Geheimhaltung zwischen dem Kriegsministerium, dem Generalstab und den zu¬
ständigen österreichischen Ministerien Besprechungen statt, um eine zusammen¬
hängende Weisung zu schaffen, die sämtliche, durch die Mobilisierung notwendig

70
|| || gewordenen Verfügungen umfaßt. Dieses, »Orientierungsbehelf über Ausnahms¬
verfügungen für den Kriegsfall für die im Reichsrat vertretenen Königreiche
und Länder« genannte Operat wurde 1912 fertiggestellt und den höchsten Militär-
und Verwaltungsorganen zur Information zugestellt.235 Der Grundsatz dieser
Weisung mit dem bescheidenen Titel war im wesentlichen derselbe wie der des
Gesetzes vom Jahre 1869: der Kriegszustand geht mit der Anwendung gewisser
diktatorischer Maßnahmen in der inneren Verwaltung einher. Seitdem im Staats¬
leben die Prinzipien der parlamentarischen Verfassungsmäßigkeit zur Geltung ge¬
kommen waren, wurden diese Methoden von den Menschen als schreiender
Gegensatz des Friedenszustandes, der »normalen« Verhältnisse empfunden. Ein
Zug des österreichischen »Orientierungsbehelfs« sowie der ähnlichen anderen
europäischen Generalstabsweisungen war diese Außerordentlichkeit, der diktato¬
rische Charakter. Ein weiterer Zug wurde durch die technische Entwicklung des
19 -- 20. Jahrhunderts (innerhalb dieser besonders durch die Entwicklung des
Verkehrs- und Nachrichtenwesens) bestimmt. Schon die kleinen -- mit heutigen
Augen betrachtet unbedeutenden -- Balkankriege waren eine gute Gelegenheit
zum Wettkampf technischer Erfindungen und Neuerungen. Die Generalstäbe
der europäischen Staaten, die sich vorbereiteten, Millionenheere in Bewegung
zu setzen, waren dann auch bestrebt, die Methoden der herkömmlichen Strategie
der modernen Technik anzupassen. Diese Technisierung war der zweite Zug des
Orientierungsbehelfs.236 Und zwar auch in der Form, daß man versuchte, die
Kriegsdiktatur mit den sehr komplizierten sozialen und wirtschaftlichen Ver¬
hältnissen des modernen Lebens in Einklang zu bringen. Dieser Versuch war
sozusagen auf dem gesamten Gebiete des Lebens mit einer gewissen Mechani¬
sierung gleichbedeutend. In Österreich hat der Orientierungsbehelf diesen bis
ins kleinste Detail ausgearbeiteten diktatorischen Mechanismus in den Dienst des
Reiches und der Dynastie gestellt. Redlich schreibt, seine feine Analyse summie¬
rend, daß ». . . der Gedanke der Diktatur von vornherein weit über das technische
Moment der bloßen Sicherung der Mobilisierung hinausging und von Anbeginn
als eine politische Maßnahme im höchsten Sinne des Wortes von den entscheidenden
Faktoren nicht nur der Armee, sondern auch der Zivilregierung, der Bureaucratie,
aufgefaßt wurde«.237 In diesem Geiste wurde das neben dem gemeinsamen Kriegs¬
ministerium tätige »Kriegsüberwachungsamt« geschaffen, das -- über seine ur¬
sprüngliche Aufgabe, den Kriegsnachrichtendienst, die Spionageabwehr usw. hin¬
ausgehend -- sich immer mehr der Lenkung und der Kontrolle des Lebens in
Österreich, ja teilweise auch der ganzen Monarchie im Kriege bemächtigte. All dies
diente natürlich konkreten militärischen Zielen.

   In der Tätigkeit dieses, unter Umgehung der in der Verfassung vorgeschriebenen
Wege geschaffenen Organs zeigten sich jene Elemente, die ich früher als not¬
gedrungene Begleiterscheinungen der durch den Krieg diktierten technischen
Entwicklung benannt habe. Neben dem vor der breiten Öffentlichkeit, ja man
kann sagen, sogar vor der engeren parlamentarischen Öffentlichkeit verschleierten
Kriegsüberwachungsamt zeigten jedoch noch unzählige Tatsachen von geringerer
oder größerer Bedeutung darauf, daß der Amtsführung der bürgerlichen Staats¬
einrichtung ein gefährlicher Konkurrent entstanden ist.

                                                                                                                               71
|| ||   Von diesen Tatsachen fiel zweifellos am meisten ins Gewicht, daß Conrad
v. Hötzendorf als erster Generalstabschef bereits geraume Zeit vor Kriegsausbruch
an den Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates mit fast den gleichen Rechten
wie ein Minister teilnahm. Militärische Sachverständige haben schon in den Jahren
unmittelbar nach dem Ausgleich zum Vortrag an den gemeinsamen Minister¬
konferenzen teilgenommen. Die Vertretung der militärischen Fragen auf höchster
Ebene fiel innerhalb der komplizierten Heeresverwaltung der Monarchie238 fast
ausschließlich dem gemeinsamen (Reichs-) Kriegsminister zu. Das Erscheinen des
Chefs des Generalstabs im gemeinsamen Ministerrat, die Schrumpfung des Wir¬
kungsbereichs des Kriegsministers bedeutete, daß militaristische Interessen und
mit diesen zusammenhängende kriegstechnische Fragen vorherrschend geworden
waren.

  Die alle anderen Gesichtspunkte in den Hintergrund drängende Kraft und
Bedeutung der militär-technischen, dann der in engerem Sinne genommenen
kriegstechnischen Gesichtspunkte zeigte sich schon zu Beginn des Krieges. Aus
den verschiedensten Gebieten des Lebens der Monarchie kamen Klagen, daß die
Militärbehörden gegenüber der Zivilbevölkerung in den normalen Gang des
Lebens in störender Weise eingriffen. Ein kleiner Teil dieser Klagen kam, gesichtet,
manchmal verändert, eventuell verzerrt, über zahlreiche Foren geleitet, schließlich
auch auf den Verhandlungstisch des gemeinsamen Ministerrates. So wie das
Aufleuchten einer roten Lampe anzeigt, daß im Funktionieren irgendeiner Maschine
oder Einrichtung eine Störung, irgendein technischer Fehler eingetreten ist, so
wurde auch der gewohnte Gang der Verhandlungen des gemeinsamen Minister¬
rates -- im Laufe des Krieges immer öfter -- durch die Klage des österreichischen
oder des ungarischen Regierungschefs bzw. irgendeines Ressortministers über
»Übergriffe« der Militärbehörden gehemmt. Die roten Lampen der Klagen und
Proteste zeigten aber in Wirklichkeit keine Übergriffe an, sondern nur, daß die
Mihtärbehörden unter dem Zwange der Kriegsführung notgedrungen der Amts¬
führung des bürgerlichen Staatsapparates Vorgriffen. Von den zahlreichen Fällen
sollen hier einige erwähnt werden, aus denen ersichtlich ist, welche Bedeutung
diese vom Gesichtspunkt der Funktion des gemeinsamen Ministerrates hatten.

  Auf der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 19. August 1914 wurde sowohl
seitens des österreichischen wie auch des ungarischen Ministerpräsidenten bean¬
standet, daß die Militärbehörden die zivile Verwaltung fast gänzlich ausgeschaltet,
zu gleicher Zeit jedoch nicht dafür gesorgt hatten, die Versorgung des Wirt¬
schaftslebens der Monarchie durch Eisenbahntransporte zu sichern.239 Dies war
der erste, im gemeinsamen Ministerrat vorgebrachte Protest, der aber eigentlich
nur Erscheinungen an der Oberfläche betraf.

   Die Konferenz vom 3. Februar 1915 befaßte sich mit dem sog. Auffenberg-
Programm. Die Ausarbeitung eines Planes zur Modernisierung der Artillerie der
Österreichisch-Ungarischen Monarchie ist mit dem NamenAuffenbergs verbunden,
der in den Jahren vor Ausbruch des Weltkrieges gemeinsamer Kriegsminister war.
Die Verwirklichung dieser Pläne war kaum in Angriff genommen, als der Krieg
ausbrach. Die mit einer Serie von technischen Neuerungen verbundene Moderni¬
sierung verschlang mächtige Summen, deren Beschaffung die Finanzverwaltung

72
|| || der Monarchie in eine immer schwierigere Lage versetzte. Die täglichen Anforde¬
rungen der Kriegsführung nahmen ständig zu und ihre Befriedigung ging nicht glatt
vonstatten. Die Funktionen des gemeinsamen Ministerrates untersuchend, muß
ich ausführlicher über die Debatten im gemeinsamen Ministerrat und außerhalb
desselben sprechen, die über den Mobilisierungskredit und die mit dem Auffenberg-
Programm zusammenhängenden außerordentlichen Kredite geführt wurden. Aus
den Debatten selbst sollen jene Daten herausgehoben werden, die für die eben be¬
handelte Frage von Interesse sind. Das Heerwesen hatte den gesetzlichen Rahmen
der Kredite, von den Kriegsereignissen gedrängt, bereits in den ersten Monaten
überschritten. Der ungarische Finanzminister Teleszky hatte auf der gemeinsamen
Ministerkonferenz vom 3. Februar 1915 besonders nachdrücklich daraufhinge¬
wiesen, er habe schon bei Kriegsbeginn, also rechtzeitig betont, er übernehme weder
für die Höhe, noch die Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Kriegskredite,
sondern lediglich für deren rechtzeitige Beschaffung die Verantwortung; und auch
diese beschränkte Verantwortung nur dann, wenn sich das Kriegsministerium
verpflichtet, nach Beendigung des Krieges bis in die kleinsten Details Rechenschaft
über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Kredite abzulegen. Teleszky
und dann auch der ungarische Ministerpräsident Tisza verlangten, daß die Heeres¬
verwaltung die Kredite nur auf Grund vorangehender Ministerratsbeschlüsse und
nur zu dem dabei festgelegten Zweck in Anspruch nehme. Teleszky fügte der
vorgeschlagenen Formel gleichsam als Konzession zu, daß die kriegsindustriellen
Bestellungen der Heeresverwaltung -- ohne Rücksicht auf die Höhe des bewilligten
Kredites -- durch die Leistungsfähigkeit der Fabriken, also durch einen stark
technischen Gesichtspunkt begrenzt werden. Im Laufe der Debatte schlug der
österreichische Ministerpräsident Stürgkh vor, sich auf eine Formel zu einigen,
die dann ein für allemal gültig sein sollte. Die Summen zur Deckung der kriegs¬
industriellen Bestellungen sollen automatisch flüssig gemacht werden, um nicht
bei jeder Gelegenheit zur Einberufung des Ministerrates und zu neuer Beschlu߬
fassung gezwungen zu sein. Der Ministerrat nahm diesen Antrag nicht an, sondern
beschloß im wesentlichen im Sinne des Tisza-Teleszkyschen Antrages.240 Die
überbrückende Proposition Stürgkhs erhellt das Wesentliche im Mechanismus der
Staatsführung im Kriege. Die Angelegenheiten konnten nun nicht mehr auf die
in der Verfassung vorgeschriebene Weise erledigt werden. Die Entwicklung der
Kriegsmaschinerie, innerhalb des Kriegsmechanismus in erster Linie die Kriegs¬
technik der modernen Kriegsführung, verlangte in stets wachsendem Tempo
Geld. Diesen Ansprüchen mußte -- falls das Habsburgreich nicht infolge
technischer Rückständigkeit in höchste Gefahr geraten wollte -- das Wirtschafts¬
leben Österreich-Ungarns ununterbrochen, oder wie Stürgkh die durch den Krieg
erforderte Vertechnisierung der Amtsführung geradezu klassisch formulierte,
automatisch entsprechen. Das Wirtschaftsleben der Monarchie konnte jedoch
die Automatisierung nicht ertragen, noch weniger ein Teil des Überbaus der
Wirtschaft, die Amtsführung. Vergebens erbrachte der gemeinsame Ministerrat
den Beschluß, die Heeresverwaltung dürfe die Kriegskredite nur auf Grund einer
Ermächtigung durch den Ministerrat in Anspruch nehmen und neue Industrie¬
betriebe, Fabriken ebenfalls nur auf Grund solcher Entscheidungen einrichten,

                                                                                                     73
|| || gerade die im Ministerrat vorgebrachten Klagen und die immer neuen Beschlüsse241
beweisen, daß die Kriegsereignisse bzw. die Erfordernisse der technischen Ent¬
wicklung die traditionelle Amtsführung der Staatseinrichtung der Monarchie
und den gemeinsamen Ministerrat überforderten.

   Der Chef des Generalstabes, Conrad v. Hötzendorf, der zu der bedeutendenKon-
ferenz über die Verwendung der Kriegskredite und die Entwicklung der Kriegs¬
technik am 18. Juni 1915 ebenfalls geladen war, hat auf die Vorwürfe des un¬
garischen Finanzministers Teleszky,242 der die Verschwendung der Heeresver¬
waltung beanstandet und mit unzähligen Beispielen illustriert hatte, gereizt gefragt,
wo eigentlich gespart werden solle, und wozu überhaupt diese fortwährenden Kon¬
ferenzen eigentlich dienten. (Also die Formel Stürgkhs über die automatische
Befriedigung der durch den Krieg gestellten Ansprüche in roher Fassung.) Die
Ministerkonferenz befaßte sich am 12. Dezember 1915 unter anderem wieder mit
einer vollendeten Tatsache, die die Heeresleitung bei der Materialversorgung
geschaffen hatte. Die Heeresverwaltung begründete die Umgehung des vorge¬
schriebenen Weges mit der Dringlichkeit der Angelegenheiten. Es wurde nun
ein konditioneller Beschluß gefaßt, wonach in derlei Angelegenheiten möglichst
mit Wissen der beiden Regierungen vorgegangen werden sollte.243

   Alles war jedoch vergeblich. Die immer schnellere Bewegung der Kriegsmaschi¬
nerie überholte die traditionelle Erledigung der Angelegenheiten immer von neuem.
Die Kraft, als deren Exponent Berchtold den Krieg in Gang gesetzt hatte, drängte
immer weitere Gebiete des Wirtschaftslebens der Monarchie in den Dienst des
Krieges. In der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 3. Juli 1916 hat Istvän
Tisza im Zusammenhang mit Industriebetrieben, die ohne vorherigen Minister¬
ratsbeschluß eingerichtet worden waren, gesagt: ».. . bezieht sich auf die in
früheren gemeinsamen Ministerkonferenzen getroffenen Vereinbarungen, laut
denen der Kriegsminister bei allen Bestellungen, welche über die Deckung des
laufenden Bedarfes auf die zur Sicherung der Kontinuität des vollen Betriebes in
den Industrieunternehmungen notwendige Zeit hinausgingen, an die vorherige
Zustimmung der Regierungen gebunden sei. Er müsse zu seinem Bedauern
constatieren, daß das Kriegsministerium durch die Errichtung ganz neuer Werke
und Erweiterung der Bestehenden seine Befugnisse überschritten und eine schwere
Verantwortung auf sich geladen habe«.244

   Sehr interessant ist, was Tisza in seinem Protest teils als Begründung, teils in
Form eines weiteren Protestes weiter erklärte. Auf Grund der vorhergegangenen
Ministerratsbeschlüsse bestehe keinerlei Zweifel, sagte Tisza, daß es nicht genüge,
wenn sich das Kriegsministerium bei Schaffung neuer Industrieanlagen das kon¬
sultative Votum der Regierungen einhole. Neue Betriebe dürften nur in vollem
Einverständnis mit den Regierungen und auf Grund vorhergehender Minister¬
ratsbeschlüsse errichtet werden. Das regelwidrige Vorgehen der Heeresverwaltung
treffe besonders die ungarische Industrie. Die nachteilige Lage der ungarischen
Industrie sei eine Gegebenheit aus der Vergangenheit und es müsse hier Abhilfe
geschaffen werden. Die Heeresverwaltung habe aber durch die neuen Kriegs¬
betriebe die Waage noch mehr zugunsten Österreichs bzw. zum Nachteil Ungarns
herabgedrückt. Der größere Teil der Betriebe wurde nämlich in Österreich er-

74
|| || richtet.245 Die ungleiche, widerspruchsvolle wirtschaftliche Struktur der Monarchie
wurde durch die kriegsbedingten Verfügungen weiter zergliedert und noch un¬
gleichmäßiger. Die Mißachtung der ungarischen industriellen Interessen können
wir nicht nur auf das Konto des österreichischen Chauvinismus schreiben. Die
Befriedigung der Anforderungen der Kriegsmaschinerie konnte nicht aufgeschoben
werden, das Kriegsministerium mußte sich also notgedrungen an das über eine
entwickeltere Wirtschaft verfügende Österreich wenden, das den immer höheren
Ansprüchen der Kriegstechnik schneller und besser entsprechen konnte.

   Klagen kamen natürlich auch weiterhin in den Beratungen der gemeinsamen
Ministerkonferenz vor, als Zeichen dafür, daß die kriegsbedingte Entwick¬
lung des Wirtschaftslebens, besonders jener Elemente, die ich als technisch
bezeichnete, dem gemeinsamen Ministerrat über den Kopf gewachsen
sind. Auf der Ministerkonferenz vom 24. Februar 1917, aufder darüber verhandelt
wurde, welche Auswirkungen das die Kriegswirtschaft und die Kriegsindustrie
Deutschlands zu maximalen Leistungen drängende Hindenburg-Programm auf
Österreich-Ungarn haben werde, stellten abermals die Mitglieder der ungarischen
Regierung, Tisza und Teleszky fest, »das von der Heeresverwaltung aufgestellte
Programm übersteige die wirtschaftlichen Kräfte der Monarchie«.246 Zur gleichen
Zeit haben bezeichnenderweise dieselben Personen, in deren Kritiken die Wörter
»übersteigt«, »übertrifft«, »überspannt« stets wiederkehrten, auch selbst auf die
Gründe verwiesen, die das wirtschaftliche, politische Leben des Habsburgreiches
und seine Regierung überlastet haben. Istvän Tisza, der im gemeinsamen Minister¬
rat vom 24. Februar 1917 den Vorsitz führte, »verkündet... als den Beschluß
der Konferenz, daß volles Einvernehmen darüber bestehe, die maschinelle Leistung
im Kriege auf das denkbarste Maximum zu erhöhen, um das Menschenmaterial
zu schonen«.247

   Es wurde abermals erklärt, daß zu jeder weiteren kriegsindustriellen Investition
die Einholung der Zustimmung beider Regierungen notwendig sei.248 Kriegs¬
minister Stöger-Steiner, der doch der »verfassungsrechtlichen« Empfindlichkeit
der österreichischen und der ungarischen Regierung bedeutend mehr Verständnis
entgegenbracbte als Krobatin, hat im gemeinsamen Ministerrat vom 2 -- 5. Juli
1917 den Beschluß vom 24. Februar ein Hindernis der Versorgung der Kriegs¬
maschinerie genannt. Seiner Ansicht nach genüge es nicht, m der Fabrikation
von Geschützen, Munition und Sprengmitteln und anderen Kriegsgeräten die kon¬
tinuierliche Produktion zu sichern, sondern es müsse unter allen Umständen sofort
für die Deckung des angewachsenen Bedarfes gesorgt werden. Und dies, nämlich die
Kontinuität der Produktion werde durch die Forderung, bei jeder Gelegenheit die
vorherige Zustimmung der Regierungen einzuholen, unmöglich gemacht. Auf
dem Wege der erfolgreichen Kriegsführung ist die normale, traditionelle Weise
der Erledigung der Angelegenheiten zu einem gefährlichen Hindernis geworden.^

  Im gemeinsamen Ministerrat vom 28. Oktober 1917 brachte Kriegsminister
Stöger-Steiner die Frage der Zustimmung der Regierungen abermals zur Sprache.
Die roten Lichter der Proteste, die die Klagen über die Umgehung der konstitu¬
tionellen Formen bei Befriedigung der stets anwachsenden Anforderungen der
Kriegstechnik anzeigten, flammten im gemeinsamen Ministerrat immer von neuem

                                                                                                     75
|| || auf. Der Kriegsminister verlangte nun, die Zustimmung der Regierungen mö¬
ge in einer Form gesichert werden, die unter allen Umständen die schnellste
Erledigung der Angelegenheiten ermöglicht. Wenn dies nämlich nicht gesichert wird,
erklärte er, wäre er gezwungen, auf eigene Verantwortung, selbständig und gegen
den Ministerratsbeschluß vorzugehen. Der österreichische Finanzminister bestand
auch weiterhin darauf, daß Investitionen der Heeresverwaltung nur auf Grund
von Ministerratsbeschlüssen vorgenommen werden dürfen. Czernin stellte einen
überbrückenden Antrag, der bereits ebenfalls eine sukzessive Zerschlagung der
durch die Gesetze festgelegten Amtsführung anzeigte. Er schlug vor, zur Erreichung
der von der Heeresverwaltung gewünschten schnellen Erledigung (Automatismus
Stürgkhs!) sollte der Kriegsminister seine Mitteilungen über neue Investitionen
auf kurzem Wege unmittelbar den interessierten Finanzministern zukommen
lassen. Ich behaupte nicht, daß dieser Antrag die Erledigung der Angelegenheiten
mit meritorischer Umgehung der Ministerpräsidenten, also der verantwortlichen
Leiter der Regierungen bewerkstelligen lassen wollte. Doch besteht kein Zweifel,
daß der Antrag Czernins die Umgehung der traditionellen Formen und die Zer¬
schlagung der alten Formen bedeutete. Die angeführten Beispiele zeigen, daß
der reißende Strom der Kriegsereignisse die wirtschaftlichen Grundlagen der
Österreichisch-Ungarischen Monarchie weggespült und der Zerfall dieser Grund¬
lagen die Destruktion, die Deformierung der in der Konstitution vorgeschriebenen
Art der Regierungs- und Amtsführung nach sich gezogen, sie von ihrem ursprüng¬
lichen Weg abgeleitet hat.

   Der Krieg ist eine furchtbare Erscheinung im Leben der menschlichen Gesell¬
schaft, die unter anderem die wirtschaftliche Grundlage des Lebens der Völker
zerrüttet, besonders dadurch, daß sie die Menschen zu einer beispiellosen, jedoch
sehr einseitigen Kraftanstrengung nötigt. In den unserem Zeitalter am nächsten
liegenden Zeiten der Menschheitsgeschichte konzentriert sich die Kriegsanstren¬
gung immer mehr auf die Entwicklung der Technik. Wie ich bereits früher fest¬
gestellt habe: das Tempo der technischen Entwicklung steigert sich gerade unter
den kriegerischen Verhältnissen in einem Maße, daß dies auch in der Tätigkeit
der Selbstregierungseinrichtungen der bürgerlichen Gesellschaft bemerkbar wird.
Deshalb wagte ich, das Verhältnis von Technik und Amtsführung in der Art und
Weise zu charakterisieren, in der die Regierungseinrichtung Österreich-Ungarns
auf die Ereignisse des ersten Weltkrieges reagiert hat, um dieses eigenartige Ver¬
hältnis (zwischen Technik und Amtsführung) auf eine entsprechende Formel brin¬
gen zu können. Ich möchte klar festlegen: ich wollte keine Gesetzmäßigkeit fest¬
stellen, sondern gewisse Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung, was
meiner Ansicht nach als Ausgangspunkt für weitere geschichtshilfswissenschaftliche
und amtsgeschichtliche Forschungen dienen kann, die sich auch die Erforschung
von Gesetzmäßigkeiten zur Aufgabe stellen.250

                                                  XVI

   Wir wollen nun unsere Aufmerksamkeit auf jene Daten konzentrieren, die die
Funktion des gemeinsamen Ministerrates, genauer seine Funktion während des
Weltkriegs beleuchten. Aus den bisher behandelten Fällen war schon ersichtlich,

 76
|| || daß sich in der Tätigkeit des höchsten Regierungsorgans der Monarchie im Welt¬
kriege so manches Symptom des Einflusses der Kriegsverhältnisse zeigte.

   Bei Behandlung der Entstehung der dualistischen Staatseinrichtung war bereits
davon die Rede, daß die Funktion des gemeinsamen Ministerrates niemals im
einzelnen geregelt wurde. Auch die Gesetze, die über die gemeinsamen Angelegen¬
heiten nach 1867 erlassen wurden, konnten die Lücken der Grundregelung des
Ausgleichs nicht ausfüllen. Durch diese Gesetze wurde nur die Lösung einiger
Detailfragen mehr praktischen Charakters, ja meist nur unbedeutender politischer
Probleme formuliert, welche Fragen nicht mehr länger offen gelassen werden
konnten.251 Wie nun das höchste Regierungsorgan der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie innerhalb der nur negativ definierten, fast ganz verschwommenen
Grenzen funktionierte, kann eben mangels präziser gesetzlicher Regelungen bloß
auf Grund von Daten, die aus der Beobachtung dieser Funktion abgeleitet wurden,
annähernd festgestellt werden.

   Der »Reichs«-Finanzminister Menyhert Lönyay hat am 26. August 1871 den
»Reichskanzler« Baron Beust gebeten, eine gemeinsame Ministerkonferenz einzu¬
berufen, um den in einer gewissen Finanzfrage zwischen ihm und dem »Reichs«-
Kriegsminister entstandenen Gegensatz zu beseitigen. Nicht nur die Wichtigkeit
der Frage, sondern auch die Förderung des erwünschten Übereinkommens be¬
gründeten eine Sitzung des gemeinsamen Ministerrates.202 In dem Wunsche
Lönyays erscheint schon ganz am Anfang eine später allgemein gewordene Variante
der Funktion des eben gebildeten obersten Regierungsorgans: die Erledigung der
zwischen den einzelnen Ministerien aufgetauchten strittigen Fragen.

   Diese Konturen der Funktion des gemeinsamen Ministerrates zeichneten sich
dann in ihrer ganzen Schärfe im Laufe des Weltkrieges ab. Außer den bereits
behandelten Fragen bzw. Angelegenheiten des Weltkrieges fällt aus dem folgenden
Fragenkomplex ein besonders scharfes Licht auf die Eigenheiten der Funktion
des gemeinsamen Ministerrates: Ministerpräsident Istvän Tisza hat mit Schreiben
Nr. 453/res. ME. vom 27. Januar 1915 den gemeinsamen Minister des Äußern,
Istvän Buriän ersucht, in nächster Zeit eine gemeinsame Ministerkonferenz
einzuberufen, weil »in bezug der auf Konto der Kriegskredite verrechneten Aus¬
gaben und im allgemeinen bezüglich der mit dem Krieg im Zusammenhang
stehenden wirtschafthchen Fragen mehrere hochwichtige Fragen aufgetaucht
sind, deren Besprechung zwischen den Regierungen und Bereinigung notwendig
erscheine«.253 Um die fachgemäße Behandlung der Fragen zu sichern, schlug
Tisza vor, zur Sitzung außer den Mitgliedern der gemeinsamen Regierung auch
die beiden Ministerpräsidenten, die Finanz-, Landesverteidigungs- und Handels¬
minister beider Regierungen einzuladen. Buriän gab Tiszas Ersuchen statt und
berief eine der kritischsten Ministerkonferenzender im Kriege stehenden Monarchie
ein.254 Eben der von Tisza bzw. von der ungarischen Regierung beantragte Be¬
schluß des gemeinsamen Ministerrates in der Angelegenheit der Mobihsierungs-
kredite riefbei der obersten Heeresleitung großes Befremden hervor. Auf Ansuchen
des Armeeoberkommandos vom 18. Februar 1915255 hat der gemeinsame Kriegs¬
minister Krobatin unter Berufung darauf, daß von der gemeinsamen Minister¬
konferenz im wesentlichen nur für einen Zeitraum von 3 Monaten Investitionen

                                                                                                    77
|| || zu Lasten der Mobilisierungskredite bewilligt wurden, Buriän gebeten, neuerlich
einen Ministerrat einzuberufen, nm diesen, die Kriegsführung der Monarchie
lähmenden Beschluß rückgängig zu machen. Vor einer Stellungnahme in dieser
heiklen Angelegenheit hat Buriän beide Ministerpräsidenten ersucht, ihren
prinzipiellen Standpunkt zu diesem Wunsche der Militärkreise darzulegen. Der
österreichische Ministerpräsident Stürgkh erklärte mit einer halb abwehrenden
Geste, der beanstandete Beschluß sei von der ungarischen Regierung ausge¬
gangen. Er sei jedoch überzeugt, daß es nicht das Ziel der ungarischen Regierung
sein könne, die schon in Durchführung befindlichen Bestellungen der Heeresver¬
waltung zu verhindern. Er nehme gerne auch an einer weiteren Konferenz teil,
doch sei er der Meinung -- und diese Feststellung beleuchtet ausgezeichnet den
Charakter der gemeinsamen Ministerratssitzungen --, daß die Standpunkte auch
außerhalb der Konferenzen in prinzipiellen Gleichklang gebracht werden könnten,
und zwar entweder durch direkten Notenwechsel der beiden Regierungen mit der
Heeresverwaltung oder durch Vermittlung des Ministers des Äußern. Eine der
Hauptfunktionen des gemeinsamen Ministerrates war, den Standpunkt der beiden
Regierungen und anderer wichtiger Faktoren der Monarchie in Einklang zu bringen.

   Istvän Tisza erklärte in seinem Antwortschreiben vom 1. März, es handle sich
hier um ein aus der unglücklichen Formulierung im Protokoll des Ministerrates
vom 3. Februar herrührendes Mißverständnis. Die ungarische Regierung hatte
nicht den Wunsch, bei allen für Kriegszwecke notwendigen schwerindustriellen
Bestellungen einen dreimonatigen maximalen Termin festzulegen, sondern die
Bestellungen in einem Rahmen zu halten, in dem die maximale Leistungsfähigkeit
der Fabriken gesichert werden könne -- wie dies auch in der einstimmig ange¬
nommenen Formel der Ministerkonferenz ausgedrückt worden sei. Es wurde
also kein starrer Termin gewünscht, sondern die Feststellung eines Zeitraumes,
der zur Sicherung der ständigen Produktion und der vollen Lieferfähigkeit erfor¬
derlich ist. Zweck des Beschlusses sei nur gewesen, Bestellungenüberdiesen elastisch
festgestellten Termin hinaus zu verhindern, damit die Heeresverwaltung nicht
gezwungen sei, noch nach Kriegsende überflüssigerweise Kriegsmaterial und
andere Ausrüstungsgegenstände zu übernehmen, deren Kosten eine unnötige
finanzielle Belastung der durch den Krieg ohnehin in hohem Maße in Anspruch
genommenen Bevölkerung bedeuten würde. Deshalb halte er die Einberufung einer
neuerlichen Ministerkonferenz für gänzlich überflüssig.

   Die Debatte war jedoch damit nicht beendet, denn das Armeeoberkommando
war der Ansicht, daß zwischen dem Standpunkt Tiszas einerseits und dem des
Ministers des Äußern und Stürgkhs andererseits ein scharfer Unterschied bestehe.
Letztere hatten besonders verfassungsrechtliche Bedenken. Sie hielten es für
gefährlich, wenn der Ministerrat seinen Wirkungsbereich weit überschreitet und
zu einer Zeit, da die Delegationen nicht tagen, sich schon auf die nächste Budget¬
periode auswirkende finanzielle Beschlüsse faßt. (Wenn auch nur in Klammern,
möchte ich doch auf meine bei Analyse des Aufgabenkreises des gemeinsamen
Ministerrates gestellte einleitende Frage zurückgreifen: hat nicht der gemeinsame
Ministerrat mit seinem unklaren Wirkungsbereich die eine oder andere Funktion
der aktionsunfähig gewordenen Delegationen übernommen?256 Unter den Ver-

78
|| || hältnissen des Weltkrieges, wo selbst weniger komplizierte Staatsorganisationen
durch den schnellen Gang der Ereignisse, durch die zahlreichen, schnell zu erledi¬
genden Angelegenheiten überlastet wurden, trat nun diese Möglichkeit ein, und
zwar - wie es eine ganze Reihe von Dingen, die unserer Frage ähnlich sind,
beweisen -- nicht nur ein einzigesmal.)257

  Interessant ist, daß der ansonsten gerade in verfassungsrechtlichen Fragen sehr
empfindliche Tisza hier einen ungewohnt elastischen Standpunkt vertreten hat.
Seiner Meinung nach mußten alle, auch die finanziellen Gesichtspunkte unbedingt
den Anforderungen der maximalen militärischen Kraftanstrengung der Monarchie
untergeordnet werden.258

   Die Armee hat sich aber auch diesem Beschluß, der doch als elastisch betrachtet
werden kann, nicht angepaßt. Offenbar konnte sie das auch gar nicht, denn die
Gesetzmäßigkeit des Krieges hat ja die morschen Rahmen des staatlichen Lebens
der Monarchie notwendigerweise durchbrochen. Tisza sah sich in seinem am 31. Mai
an den gemeinsamen Minister des Äußern, Buriän, gerichteten Schreiben259
abermals genötigt, gegen Übergriffe des Armeeoberkommandos zu protestieren
und die strenge Einhaltung der Beschlüsse der Ministerkonferenz vom Februar
zu fordern.280

   Diese Proteste, die ich als rote Lampen zum Anzeigen von Störungen im norma¬
len Gange der Amtsführung der Monarchie bezeichnet habe, beleuchten so recht
die niemals positiv festgelegten Grenzen des Wirkungsbereichs des gemeinsamen
Ministerrates. Kurz nach der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 8. Juli 1915
schrieb der ungarische Ministerpräsident an Buriän :261 »In zuständigen ungarischen
Regierungskreisen hat es peinlichstes Aufsehen erregt, daß die 5. Abteilung des
Rriegsministeriums in der Frage des Petroleums und des Erdöls noch Ende Juli,
ja sogar Anfang August Verfügungen getroffen hat, die den Beschlüssen des gemein¬
samen Ministerrates vom 8. Juli diametral entgegengesetzt sind.« Auf dieses An¬
suchen sandte der Kriegsminister die Fachreferenten der Angelegenheit zu Tisza.
Im Laufe ihrer Besprechung stellte sich dann heraus, daß sie die entsprechenden
Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates nicht einmal kannten. Tisza schreibt
nun, da ». .. die endgültige Fertigstellung der Protokolle der gemeinsamen Mini¬
sterkonferenzen geraume Zeit in Anspruch nimmt, habe ich die Ehre, mich an
Eur. Exzellenz mit der Bitte zu wenden, in Zukunft die eine dringende Durch¬
führung erfordernden Feststellungen solcher Konferenzen möglichst sogleich
nach Abhaltung der Konferenz abfassen und den Teilnehmern der Konferenz
noch vor Fertigstellung des Protokolls zustellen zu lassen«. Bezeichnend für die
aus der Kompliziertheit des politischen und Verwaltungsapparates der Monarchie
resultierende Schwerfälligkeit, Hilflosigkeit, für die Fahrlässigkeit ja Indolenz
der Beamten, deren Aufgabe es war, zu disponieren, und die diese strukturellen
Fehler ausnutzten, ist die Tatsache, daß Ministerpräsident Tisza in seinem Brief
vom 31. August 19 1 5262 noch immer zu der Feststellung genötigt ist, trotz seiner
unlängst vorgebrachten Beschwerde und seiner mit den zuständigen Referenten
geführten Besprechung, sei »der Beschluß der gemeinsamen Ministerkonferenz
über die Evakuierung des galizischen Petroleums und darüber, daß die beiden
Regierungen über den aus Galizien nach Österreich und nach Ungarn gerichteten

                                                                                                     79
|| || Verkehr informiert werden sollen, bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt«.
Der abschließende Teil des Briefes verweist auf einen Umstand, der auch in ande¬
ren, ähnlichen Fällen zu beobachten ist: da die Ausgleichsgesetze Funktion und
Aufgabenkreis der gemeinsamen Institutionen, so auch des gemeinsamen Minister¬
rates nicht ausreichend festgelegt hatten, müssen noch in den letzten Stunden der
Monarchie Wege gesucht werden, um den Beschlüssen des höchsten Regierungs¬
organs des Reiches Geltung zu verschaffen. Tisza schreibt dazu an Buriän:
»Mit dem Bemerken, daß ich die Durchführung der Beschlüsse beim Herrn
Kriegsminister urgiert habe, beehre ich mich den Fall Eur. Exzellenz als dem Vor¬
sitzenden des gemeinsamen Ministerrates mit der Bitte zur Kenntnis zu bringen,
die Durchführung der Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates durch die
einzelnen Flerren gemeinsamen Minister auf geeignete Weise sichern zu wollen.«203

   Noch klarer als das Material der eingehend erörterten Debatten wird die Frage
nach den Unklarheiten der Ausgleichsgesetze und den Versuchen, der uferlosen
Amtsführung des gemeinsamen Ministerrates Richtung und Rahmen zu schaffen,
durch ein Ansuchen Istvän Tiszas am 24. Mai 1916 an den Minister des Äußern
Buriän beleuchtet.204 Tisza beschwerte sich, daß die Militärbehörden bei den
Investitionen der Industrien beider Staaten eigenmächtig Vorgehen. Und führt
dann fort: »Der über diese Fragen entstandene Schriftwechsel hat die Lage nicht
genügend beleuchtet und bietet nicht genügend Gewähr, daß sich ähnliche Er¬
scheinungen im weiteren Verlaufe des Krieges nicht wiederholen werden. Infolge¬
dessen schlage ich seitens der kgl. ung. Regierung die Abhaltung einer gemein¬
samen Ministerkonferenz vor . . ., deren Aufgabe es wäre, die bisherigen derartigen
Anlagen festzustellen, über das Schicksal derselben zu beschließen und für die
Zukunft auch für den Herrn k. und k. Kriegsminister unbedingt verbindliche
Vereinbarungen zu treffen.«

   In Tiszas Formuherung ist es also Aufgabe des gemeinsamen Ministerrates die
endgültige Behandlung der strittigen Fragen, die im Schriftwechsel, im Notenwechsel
zwischen den beiden »unabhängigen« Regierungen nicht erledigt werden können,
auf Grund der Konferenzdebatte und der vorgebrachten Argumente eine Verein¬
barung zu treffen, die den Charakter eines für jeden verbindlichen Beschlusses hat.
Der Umstand, daß der Aufgabenkreis des gemeinsamen Ministerrates nicht gere¬
gelt war, hat natürlich auch bereits vor dem Weltkrieg Verwicklungen bzw.
Situationen geschaffen, in denen nachdrücklich gefordert werden mußte, daß die
Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates von den zuständigen Stellen unter
allen Umständen zu respektieren seien. Der ungarische Finanzminister Läszlö
Lukäcs z. B.265 hat beim Minister des Äußern Aehrenthal dagegen protestiert, daß
der Chef der Marinesektion des k.u.k. gemeinsamen Kriegsministeriums in seiner
Zuschrift zur Befestigung des Deiches im Kriegshafen von Pola um einen weiteren
Nachtrags- bzw. außerordentlichen Kredit ersuchte. Im Ministerrat vom 6. und 20.
November »sind zwischen den die Regierungen der beiden Staaten vertretenden
Ministerpräsidenten und Finanzministern, weiter den Herren gemeinsamen
Ministern endgültige Vereinbarungen über den Rahmen des gemeinsamen Budgets
für das Jahr 1911 zustande gekommen«. Er ersucht daher, daß Aehrenthal ».. . als
Vorsitzender der eingangs erwähnten gemeinsamen Ministerkonferenzen dahin

8o
|| || wirken wolle, daß den Vereinbarungen der Konferenz seitens der Herren gemein¬
samen Minister und aller ihnen unterstellten Organe Geltung verschafft werde«.266

   Fast ein halbes Jahrhundert schon wurden die Angelegenheiten des Habsburg¬
reiches auf höchster Ebene vom gemeinsamen Ministerrat gelenkt, als dieser
Wunsch Tiszas erfolgte, und noch immer konnte nur durch einen separaten Be¬
schluß seine Aufgabe unmißverständlich bestimmt, das Wesen seiner Funktion
erfaßt werden. Doch selbst aus den energischen Worten des ungarischen Minister¬
präsidenten, der alle ungelösten Probleme der in höchste Gefahr geratenen Mon¬
archie erkennt, geht nicht hervor, wie aus der Entscheidung des gemeinsamen Mi¬
nisterrates ein für jedermann verbindlicher Beschluß werden sollte. Dazu stellte
Tisza in den Debatten im Frühjahr und Sommer des Jahres 1915 einen anderen
Antrag. Als er sah, daß das Armeeoberkommando einfach nicht geneigt war, die
Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates zur Kenntnis zu nehmen, was sich
in der Staatsführung als unberechenbare, immer wieder hemmende Kraft zeigte,
erklärte er es für unumgänglich notwendig, die Beschlüsse des gemeinsamen
Ministerrates dem Herrscher zur Billigung vorzulegen, damit sie nach ihrer
Genehmigung eine für jedermann verbindliche Richtschnur würden.TM

   In dem für die Rolle der Monarchie im Weltkrieg vielleicht entscheidensten
gemeinsamen Ministerrat vom 19. Juli 1914 wurde, eben um Tiszas Widerstand
zu überwinden, ein Beschluß gefaßt,268 den die gemeinsamen Minister, zumindest
ein Teil derselben, zu Beginn des Jahres 1916 bereits als überholt betrachteten.
Buriän stellte fest, in Ermanglung eines neuerlichen Beschlusses, sei der vom 19. Juli
 1914 noch in Geltung.269 Der Chef des Generalstabes Conrad trat dafür ein, den
Beschluß aus dem Jahre 1914 möglichst schnell durch einen anderen zu ersetzen.
Da wir die Funktion des gemeinsamen Ministerrates und den Charakter seiner
 Beschlüsse mit Hilfe der bedeutendsten Dokumente seiner Tätigkeit, der Sitzungs¬
protokolle festzustellen versuchen, ist die Feststellung, die der österreichische
Ministerpräsident Stürgkh in dieser Debatte machte, am inhaltsreichsten: obwohl
die Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates nicht die Kraft von Reichsgesetzen
haben, sei der Beschluß vom 19. Juli 1914 noch in Geltung, denn es wurde kein
anderer gefaßt. Das Negativum der Definition Stürgkhs streift vermutlich ganz
zufällig die äußersten Grenzen der Funktion des gemeinsamen Ministerrates:
 Stürgkh spricht davon, daß die Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates nicht
 den Charakter von Reichsgesetzen haben. Er vergaß allerdings zu erwähnen, daß
 es in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Reichsgesetze überhaupt nicht gab.
In Friedenszeiten gab es einen halbwegs gangbaren Weg, für das ganze Reich
 gültige Gesetze zu erlassen, indem beide Parlamente getrennt die notwendigen
Verfügungen in Gesetzesform annahmen. Die Kriegsereignisse ließen hierfür
 keine Zeit. Aber es war auch keine Zeit für eine entsprechende Praxis, allgemein
 gültige Entscheidungen in gesetzmäßige Form zu fassen; Stürgkhs Bemerkung
 zeigt, was auch in anderer Beziehung bemerkt werden kann, daß der gemeinsame
 Ministerrat notgedrungen zum Forum derartiger Entscheidungen geworden war.
 Teilweise die Funktion der Delegationen übernehmend, versah er Aufgaben, die
 in den Bereich der Gesetzgebung gehören. Auf diesem Wege konnte er jedoch
 wegen der eigenartigen Stellung der Ministerräte im bürgerlichen Verfassungsleben

6 Komjäthy: Protokolle  8i
|| ||  nicht weiter hinausgelangen -- wofür wir schon Beispiele gezeigt haben -- als in
 Streitfragen zwischen den Regierungen der beiden Reichshälften, die ein einheit¬
 liches Vorgehen erforderten, ein Übereinkommen zu treffen. Dieser unmittelbare
 Meinungsaustausch, nach dem in den Protokollen des gemeinsamen Ministerrates
 immer wiederkehrenden Ausdruck: die »mündliche Ansprache« war die Haupt¬
funktion der gemeinsamen Ministerkonferenzen der Monarchie}10

    Im wesentlichen kann jede Tätigkeit des höchsten Regierungsforums in diese
 Definition zusammengefaßt werden. So vor allem die von Zeit zu Zeit erfolgende
 Erörterung der außenpolitischen Lage.271 Oft war die veränderte Lage der Anlaß,
 eine gemeinsame Ministerkonferenz einzuberufen.272

    Noch ganz am Anfang des Krieges, im gemeinsamen Ministerrat vom 31. Okto¬
ber 1914 hat Tisza den Minister des Äußern Berchtold aufgefordert, ein Memoran¬
dum über die minimalen und maximalen Kriegsziele der Monarchie auszuarbeiten,
welche territoriale Forderungen sie habe und auf welche Kriegsentschädigung sie
Anspruch erhebe. Er möge die Grundsätze der Friedensbedingungen und der
Kriegsentschädigung mit den maßgebenden pohtischen Faktoren besprechen und
die Fragen sodann Deutschland vorlegen. Das derart vorbereitete Memorandum
sollte dann als Grundlage zur Behandlung dieser Probleme im gemeinsamen Mini¬
sterrat dienen. Auch hieraus erhellt der Mechanismus der Arbeit des gemeinsamen
Ministerrates, seine Aufgaben und deren Lösung.

   Mit der Bestimmung seiner Funktion und seiner Aufgaben hängt die Fest¬
legung seines Wirkungsbereichs eng zusammen. Wie bereits erwähnt, hat das
ungarische Ausgleichsgesetz, das auch in dieser Hinsicht ausführlicher ist als das
österreichische, den Wirkungsbereich des gemeinsamen Ministerrates nur negativ
definiert. Das hat sich natürlich in Zeiten, wo das höchste Regierungsorgan der
Monarchie vor positiven, und zwar in schweren Zeiten vor dringenden Entschei¬
dungen stand, notwendigerweise als ungenügend erwiesen. Es ist kein Zufall,
daß sich eben im Weltkriege, als das verfassungsmäßige Leben der Monarchie
verzerrt wurde, der Rahmen der Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates abzu¬
zeichnen begann, dessen sorgfältige und weitsichtige Regelung bei Schaffung der
Grundlagen für die dualistische Staatseinrichtung versäumtwurde, weil man damals
den Schwierigkeiten einer bis in die Details gehenden konsequenten Ausführung
aus dem Wege gehen wollte.

   In der Frage über die Ausdehnung des Wirkungsbereichs des gemeinsamen
Ministerrates kann uns in gewissem Maße Tiszas Auftreten als Wegweiser dienen,
der aufder Konferenz vom 31. Oktober 1914ebenin dieser Angelegenheit das Wort
ergriff. Es handelte sich um die Ernennung eines Mihtärgouverneurs für das zum
Kriegsgebiet gewordene oder unmittelbar an das Kriegsgebiet angrenzende
Galizien. Über diese Angelegenheit referierte Berchtold: Der Armeeoberkomman¬
dant Erzherzog Friedrich hat in einem unmittelbar an den Herrscher gerichteten
Vortrag die Ernennung eines Mihtärgouverneurs für Galizien und die Bukowina
erbeten. Schon einleitend wies der Außenminister selbst darauf hin, daß die
Frage eigentlich den österreichischen Ministerpräsidenten angehe und er sie bloß
deshalb im gemeinsamen Ministerrat vorbringe, weil die Wiederherstellung nor¬
maler Verhältnisse in diesen Provinzen im Interesse der ganzen Monarchie liege.273

82
|| || Die Regelung der konkreten Fragen sei Aufgabe der österreichischen Regierung.
Trotzdem habe er die Frage der Ernennung eines Militärgouverneurs für Galizien
hier zur Sprache gebracht, weil es wünschenswert sei, daß auch der gemeinsame
Ministerrat hierzu Stellung nehme. Doch habe er auch aus dem Grunde so gehan¬
delt, weil die Lösung der Frage sich auch auf die außenpolitischen Verhältnisse

auswirken könnte.
   Der gemeinsame Finanzminister Bilihski, der polnischer Abstammung war,

protestierte scharf gegen die Ernennung eines Militärgouverneurs, denn seiner Mei¬
nung nach würde in den Augen der Polen durch den Amtsantritt des Militär¬
gouverneurs die Einordnung Polens als selbständigen Staates in den Rahmen der
Monarchie im vorhinein unmöglich gemacht werden. Der ungarische Minister¬
präsident erklärte, daß er sich, falls es nur um die Ernennung eines General¬
gouverneurs ginge, nicht zu der Frage äußern wolle, denn in diesem Falle
habe der gemeinsame Ministerrat kein Recht, sich in die Lösung der Frage ein¬
zumengen. Wenn es sich jedoch, dem Wunsche Bilihskis entsprechend, um die
zukünftige staatsrechtliche Lage Polens in der Monarchie handle und dies¬
bezüglich entschieden werden soll, also in einer Frage, die die Verfassungsstruktur
der Monarchie betreffe, sei allerdings der gemeinsame Ministerrat berufen, eine
Entscheidung zu treffen. Der Ministerrat machte sich Tiszas Argumentation zu
eigen und bestätigte damit formell die jahrzehntelange Praxis, die den Wirkungs¬
kreis des gemeinsamen Ministerrates auf die in den Ausgleichsgrundgesetzen fest¬
gelegten Prinzipien der staatsrechtlichen Struktur der Monarchie bzw. auf die diese
tangierenden Fragen beschränkte.TM

   Wenn wir die Tagesordnungen der gemeinsamen Ministerkonferenzen über¬
blicken, kann zweifellos festgestellt werden, daß die behandelten Fragen die
erwähnten Grenzen nur äußerst selten überschritten. Die Einberufung der Dele¬
gationen, die Erlangung der Gesetzeskraft ihrer Beschlüsse, der Verkehr mit ihnen,
die Vertretung des gemeinsamen Ministeriums in den Delegationen, die Beant¬
wortung der an das gemeinsame Ministerium oder an einen der gemeinsamen Mi¬
nister gerichteten Interpellationen, mit dem gemeinsamen Heer verbundene
Probleme, das Budget des Ministeriums des Äußern und des Kriegsministeriums,
nach der Okkupation Bosniens und der Herzegowina Probleme, die mit der in
oberster Instanz in den Händen des gemeinsamen Finanzministers zusammen¬
laufenden Verwaltung der besetzten Provinzen in Zusammenhang standen und
nicht in letzter Linie die Exposes der Außenminister über die internationale
Lage - dies waren die wichtigsten Punkte der Geschäftsordnung des gemeinsamen

Ministerrates.
   Wenn wir versuchen, die Daten über die Tätigkeit des gemeinsamen Minister¬

rates im Weltkriege als Mosaiksteine in ein Bild zu fassen, können wir die Frage,
ob der gemeinsame Ministerrat eine gemeinsame (Reichs-) Regierung Österreich-
Ungarns war, nur mit Vorbehalten und Einschränkungen bejahen. Mit Vorbe¬
halten und Einschränkungen, weil der als höchstes Regierungsorgan gedachte
gemeinsame Ministerrat kaum mehr war als das höchste beratende Organ der
Krone und ein Debattenforum, wo versucht wurde, die oft entgegengesetzten
Interessen der österreichischen und ungarischen Regierung und ihre entgegen-

6* *  83
|| ||   gesetzten Anschauungen in Einklang zu bringen. Der österreichische Minister¬
  präsident Stürgkh und auch andere nannten sich oft höchste Ratgeber der Krone 275
  Das Gremium der höchsten Ratgeber der Krone, der gemeinsame Ministerrat,
  war das höchste beratende Organ der Krone. Worauf ich bereits verwiesen habe
  die persönlichen Gegebenheiten der beiden Herrscher im Weltkriege, das Alter
  Franz Josephs und Karls jugendliche Unerfahrenheit, Beeinflußbarkeit, seine
  Leichtfertigkeit, die einem an Naivität grenzendem guten Willen entsprang,
  waren vielleicht das einzige ernste Hindernis, daß innerhalb der Schranken der bür¬
 gerlichen parlamentarischen Verfassung (deren Großteil durch den Weltkrieg
  ohnehm zerschlagen wurde) Macht und Rechtssphäre des Monarchen nicht in
 der Vollkommenheit des absolutistischen Zeitalters zur Geltung kamen.276 Im
 einzelnen konnte ich nicht untersuchen, wie diese Rechtssphäre gerade im Ver¬
 hältnis zum gemeinsamen Ministerrat zum Ausdruck kam. Bei der Besprechung
 der Formalitäten der Protokolle werde ich die Frage der in den Protokollen vom
 Ausgleich bis zum Zusammenbruch der Monarchie gebrauchten, die Kenntnis¬
 nahme durch den Herrscher anzeigenden Formel streifen. Die Formel hat in den
 Jahrzehnten des Dualismus nicht immer denselben Inhalt gehabt. Nur peinlich
 genaue Untersuchungen werden feststellen können, worin die eingetretene inhalt¬
 liche Veränderung bestand.277 Die Tatsache der Kenntnisnahme (oder der Nicht-
 zurkenntmsnahme, wofür ich im übrigen kein Beispiel bringen kann) hatte auf
 wesenthche Dinge keinen Einfluß. Im ursprünglichen Sinne des Wortes hat diese
 jahrzehntealte Formel in den meisten Fällen tatsächlich nur die Kenntnisnahme
 des Inhaltes des Protokolls ausgedrückt.

    Im Weltkrieg ist der gemeinsame Ministerrat im allgemeinen immer hinter den
 Ereignissen nachgehinkt. Vom Augenblick der Kriegserklärung (genauer der Vor¬
 bereitung der Kriegserklärung) an verschob sich die Initiative und Leitung zu
 der Kraft, die am einfachsten als Militärclique bezeichnet werden kann und die
 durch den Herrscher, den Minister des Äußern, den Chef des Generalstabs
eventuell durch eine Gruppe der herrschenden Klasse repräsentiert wurde. Diese
Kralt war den Entscheidungen des höchsten Regierungsorgans der Österreichisch-
 Ungarischen Monarchie, des gemeinsamen Ministerrates stets vorausgeeilt.

   Als Abschluß dieser Erörterungen, möchte ich die Aufmerksamkeit auf eine
weitere eigenartige Symptomgruppe der Schrumpfung der Funktion des gemein¬
samen Mimsterrates als des höchsten Regierungsorgans der Monarchie lenken.

   Als wir das Verhältnis zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen
Reich im Weltkrieg untersuchten, sahen wir, wie die Mitglieder des gemeinsamen
Ministerrates vor den, für die Monarchie und ihre führenden Politiker ungünstigen
Tatsachen der Wirklichkeit in die Welt des Scheins flüchteten. Die Unlösbarkeit
der wirklichen Probleme hat die österreichisch-ungarischen Pohtiker auch auf
anderen Gebieten in Illusionen gedrängt. Im wesentlichen war ihre ganze Anschau¬
ungsweise eine Illusion, sie wurde genährt aus dem Boden der Klassenzugehörigkeit
der duahstischen Politiker. Der Boden aber wurde, wenn der Vergleich gestattet ist
wahrend des Weltkrieges unfruchtbar und begann auch unter ihren Füßen weg-
zugleiten. Ihre eigenartige pohtische Anschauung möchte ich strukturelle Anschau¬
ung nennen, was ausdrückt, daß ihr politisches Denken und damit ihre politische

84
|| ||   Phraseologie grundlegend durch die dualistische Struktur Österreich-Ungarns deter¬
 miniert wurde. Diese strukturelle Anschauung zeigte sich am ausdruckvollsten
 bei Istvan Tisza. Schon gegen die Auslösung des Krieges war er, weil er befürchtete
 ein mihtanscher Sieg der Monarchie könnte zur Annexion größerer serbischer
 Gebiete fuhren. Er hielt die Einverleibung größerer slawischer Gebiete für ver-

               eine unverdauliche Last, eine Gefahr für die innere Struktur der Mon-
 aTMh!e' In erster Lime befürchtete er, daß das mit starker Hand gesicherte
 »Gleichgewicht« im ungarischen pohtischen Leben durch das Aufsaugen weiterer
 Nationalitäten gestört werden könnte. In Tiszas Anschauung war aber der Bestand
 des ungarischen Nationalstaates von der Großmachtstellung der Österreichisch-
 Ungarischen Monarchie in engstem abhängig (und dies war, in Anbetracht der
 damaligen völkisch-territorialen Konsistenz Ungarns realistisch gesehen) Ja er
 betonte darüber hinausgehend gerade in einer Debatte im gemeinsamen Minister¬
 rat auch die umgekehrte These (und von seinem Gesichtspunkt hatte er auch darin
 recht): die Großmachtstellung der Monarchie ist vom in jeder Hinsicht unver¬
 sehrten Bestehen des ungarischen Nationalstaates abhängig.279 Die auf stark
 unterhöhltem gesellschaftlich-politischem Boden stehende Anschauung (Ungarn
 war ja ein Vielvölkerstaat), mußte fast notgedrungen zu irrealen, man, könnte
 sagen illusionistischen Folgerungen führen. Selbst bei einem so kühl und nüchtern
 urteilenden Staatsmann, wie Tisza es war. Als es durch die Siege der Zentral-
 mächte möglich schien, die polnische Frage der »austropolnischen Lösung«
 zuzuführen, d.h. im wesentlichen das gesamte polnische Gebiet dem Habsburg¬
reich anzughedern, wodurch Zisleithanien mächtige polnische Gebiete erhalten
hätte, hat Tisza - bei Stürgkh großes Erstaunen auslösend - sofort den Anspruch
 Ungarns auf das bisher mit Österreich gemeinsam verwaltete Bosnien und Herzeg¬
owina und auf das von Österreich regierte, jedoch juridisch-formell zu den Ländern
der Heiligen Ungarischen Krone gehörende Dalmatien angemeldet.280 Später
aber, als offensichtlich wurde, daß Deutschland an der Westfront nicht siegenwerde
und deshalb im Osten eine Entschädigung suchen müsse, und so die »austropolni-
sche Losung« der polnischen Frage unmöglich wurde, beantragte Tisza, Bosnien-
Herzegowina samt kleineren, vom Königreich Serbien abzutretenden Gebieten
Österreich zu übergeben und. Ungarn aus dem damals zum großen Teil von den
Mittelmächten okkupierten Rumänien zu entschädigen.281 Die beiden Anträge
Tiszas zeigen den skeletthaften, strukturellen Charakter seiner Anschauung.
In beiden Fällen ließ er das realistische Element seiner pohtischen Auffassung
außer acht, daß nämlich der geringste Zuwachs der Nationahtäten Ungarns das
innere Gleichgewicht in höchstem Maße gefährde, nur darauf bedacht, inner¬
halb der duahstischen Staatsstruktur einen territorialen und zahlenmäßigen Zu-
wachs Österreichs sogleich durch einen ähnlichen Zuwachs des Ungarischen
Königreiches auszugleichen. Dies war pohtischer Illusionismus. Und in dieser
Sphäre wurden im Weltkrieg auch die Debatten im gemeinsamen Ministerrat
geführt.

   Eigentlich könnte man aus jedem Blatt der gemeinsamen Ministerratsprotokolle
während des Weltkrieges aufzeigen, von welchen Illusionen die Debatten erfüllt
waren, wie unfähig sich die Staatsmänner erwiesen, die Probleme zu lösen. Aus

                                                                                                                85
|| || der Fülle dieses Materials möchte ich die Aufmerksamkeit nur auf eine Parallele

und einige Daten lenken.
   Die Tagesordnung der nach Kriegsausbruch abgehaltenen ersten gemeinsamen

Ministerkonferenzen wurde fast gänzlich durch die Erklärungen der Außen¬
minister über die außenpolitische Lage und die anschließenden Bemerkungen und
Vorschläge der Konferenzteilnehmer ausgefüllt. Diese Situationsberichte und die
anschließenden Debatten enthielten kaum ein reales Element. In den meisten
Fällen haben die Minister ihre weiteren Folgerungen gar nicht auf die eigenen,
sondern auf die außenpolitischen Schachzüge anderer Mächte und die davon
erhoffte Änderung in der Konstellation aufgebaut. Es waren dies von illusionisti¬
schen Voraussetzungen ausgehende »hochpolitische« Erörterungen, die sich anfangs
darum drehten, wie die Aktion der Monarchie gegen Serbien im Rahmen einer
Strafexpedition gehalten werden könnte; als sich diese Hoffnung dann bald als
irreal erwies, wurde die Jagd auf Neutrale zu immer aussichtsloseren und sich
von der Wirklichkeit immer mehr entfernenden Debatten in luftleerem Raum.
Keine Spur einer Erörterung der realen Grundlagen der Kriegführung und einer
expansiven Außenpolitik. Besonders wurde niemals die vielfältige, bunte Kultur
der Völker der Monarchie und der beispiellose, einander harmonisch ergänzende
Reichtum ihrer Länder an Rohmaterialien in Rechnung gezogen. Die Probleme
einer wirtschaftlichen »Planung« der Kriegführung tauchten erst auf, als es schon
zu spät war. Eingangs war oft davon die Rede, wie das höchste geschäftsführende
Organ der Habsburgmonarchie hinter den Kriegsereignissen zurückblieb. In
demselben Maße wie das Tempo der Kriegsereignisse zunahm, verminderte sich
die Möglichkeit, die Anforderungen des Krieges, in erster Linie der in schwindeler¬
regendem Tempo anwachsenden Anforderungen der Kriegstechnik (vom Auffen-
berg-Programmbis zum Hindenburg-Programm) durch die Wirtschaft der Doppel¬
monarchie auch nur annähernd befriedigen zu können. Dieses beispiellose Zurück¬
bleiben zeigte sich schließlich in kläglichen Symptomen. Der gemeinsame Minister¬
 rat vom 29. Juni 1917 wurde von Kaiser und König Karl mit der Erklärung
eröffnet, es sei ein Lebensinteresse der Monarchie, ihre Volkswirtschaft vor einer
 Katastrophe zu bewahren.282 Der späte Nachkomme Rudolfs von Habsburg,
 Karls V., Ferdinands II. und Maria Theresias versuchte, sich in die Analyse der
 Kartoffel- und Grünzeugpreise in Österreich und in Ungarn vertiefend, den Aus¬
 weg aus der Katastrophe zu suchen. Auf dem Verhandlungstisch des höchsten
 Regierungsorgans des Habsburgreiches, wo so viel darüber gesprochen wurde,
 welches die Bedingungen der Großmachtstellung der Monarchie seien, wurde ein
 Beschluß über den unmittelbaren Warenaustausch zwischen der mit dem Hunger
 kämpfenden Industriearbeiterschaft und der unter dem Mangel an Industrie¬
 artikeln, Petroleum und Salz leidenden Bauernschaft gefaßt.283 Zu Beginn des
 Krieges (und noch weniger vor dem Kriege) kam in den gemeinsamen Minister¬
 konferenzen das Problem, wie für die gigantischen Kraftanstrengungen eine wirt¬
 schaftliche Basis geschaffen werden könnte, gar nicht zur Sprache. Die Beratungen
 des gemeinsamen Ministerrates waren mit Problemen der »hohen Politik« ausge¬
 füllt, die selbst die verbündeten Deutschen für irreal hielten. Und inzwischen
 waren die wirtschaftlichen Grundlagen i*i Leben Österreich-Ungarns auf die

  86
|| || Sicherung der Bedingungen des Existenzminimums zusammengeschrumpft. Das
höchste Regierungsorgan der einstigen Großmacht befaßte sich mit wirtschaftli¬
chen Fragen, die in normalen Zeiten allenfalls auf der Ebene kleiner Verwaltungs¬
behörden auftauchen konnten.

   Der politische und administrative Rahmen Österreich-Ungarns war noch
unangetastet, als diese einst so mächtige wirtschaftliche Einheit in ihre Bestand¬
teile zu zerfallen begann. Im Ministerrat vom 29. Juni 1917 stellte Außenminister
Czernin, wie in dem vom 24. September Generalmajor Landwehr, der Vorsitzende
des gemeinsamen Ernährungsausschusses der Monarchie fest, daß sich nun¬
mehr nicht nur die einzelnen Länder und Provinzen bzw. Komitate, sondern
auch schon Bezirke einander gegenüber starr abschließen, die Monarchie durch
Ausfuhrverbote in winzige Wirtschaftseinheiten aufspalten.284

   Die Behandlung der wirklichen Probleme Österreich-Ungarns auf höchster
Ebene war einfach unmöglich geworden. Versuche zu einer realen Lösung der
Probleme hätten den sofortigen Zerfall der durch den Ausgleich geschaffenen
Staatskonstruktion nach sich gezogen. Die in erster Reihe zur Lösung der Probleme
berufen waren, die höchsten Ratgeber der Krone, flüchteten vor der Wirklichkeit
in selbsttäuschende Formeln. Die klassische Form für den Illusionismus der
dualistischen Politiker fand vielleicht Tisza, der im Kronrat vom 22. März 1917
in einer längeren Rede versicherte, es bestehe kein Grund zum Verzagen: »Wir
haben gesiegt!« Den Feinden der Österreichisch-Ungarischen Monarchie sei es
nicht gelungen, ihr Kriegsziel, die Zerschlagung der Monarchie zu erreichen, und
dies sei gleichbedeutend mit dem Siege.285

   Der alte Wekerle, gleichsam das Symbol der zur Anpassung an die neue Lage
nunmehr unfähigen Monarchie, hatte einige Tage vor dem Zerfall des vielhundert¬
jährigen Habsburgreiches das einzige Mittel zur Verhinderung des sich in un¬
zähligen, nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Symptomen zeigen¬
den Auflösungsprozesses im starren Festhalten am Dualismus (wie Tisza) gesehen.
Im gemeinsamen Ministerrat vom 27. September 1918, wo über die durch die
bulgarische Kapitulation entstandene Lage beraten wurde, warnten sowohl er
als auch Buriän vor pohtischen »Neuerungen«. Oberstes Prinzip müsse -- erklärte
Buriän -- der Dualismus bleiben.286

   Als bereits alles verloren war, glaubten selbst jene, die das Groteske in der
Anschauung Wekerles klar erkannten, entweder (wie der österreichische Minister¬
präsident Hussarek), es sei wirklich am Platze, sich an die duahstische Konstruk¬
tion der Monarchie zu klammern, man sollte nur nicht zu viel darüber sprechen,
oder sie meinten (wie der am weitesten gehende gemeinsame Finanzminister
Spitzmüller), durch einfache strukturelle Änderung, durch Einführung des Trialis¬
mus an Stelle des Dualismus den Zusammenbruch der Monarchie verhindern
zu können.287

   Auf der letzten Sitzung des gemeinsamen Ministerrates, am 22. Oktober 1918288
hat Wekerle gleichsam als komprimierte Äußerung der strukturellen, illusionisti¬
schen Anschauung der dualistischen Politiker erklärt, wenn überhaupt über eine
Vereinigung der Südslawen gesprochen werden könne, so nur unter der Krone
des Heiligen Stephan.289 Die eigenartige, dualismus-zentrische Anschauung

                                                                                                                87
|| || wurde in seiner und seiner Kollegen politischen Denkweise derart vorherrschend,
daß deren Elemente in ihrem Bewußtsein die Tatsachen der Wirklichkeit ersetzten.
Das war für sie die Wirklichkeit und nach dieser haben sie ihr Verhalten und ihre
Entscheidungen gerichtet. Auf dem Boden dieser Schein-Wirklichkeit stehend
forderte Berchtold nach dem Attentat von Serajewo eine »Kraftäußerung« von
der Armee der damals schon kranken Monarchie und davon ausgehend sprach
Buriän in seiner Antrittsrede über die Politik des Selbstbewußtseins, der Kraft
und der Würde der Großmachtstellung.290 Und als die Amtsführung der Öster¬
reichisch-Ungarischen Monarchie im Strom der Kriegsereignisse nicht nur zurück¬
blieb, sondern im Wettrennen mit ihnen bereits den Atem verlor und im letzten
gemeinsamen Ministerrat auch der Chef des Generalstabes, Baron Arz, den soforti¬
gen Waffenstillstand forderte, hielt Wekerle dieser Schein-Wirklichkeit entsprechend
das Tempo für zu schnell.291 Die Funktion des obersten Regierungsorgans des
dahinsiechenden Habsburgreiches erschöpfte sich darin, die Schein-Tatsachen
der Welt der Illusionen zu erwägen.282

                                                 XVII

   Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates gehören formell in die Reihe
der Protokolle der unter dem Vorsitze von Erzherzog Rainer, Schmerling, Belcredi
und Beust abgehaltenen österreichischen Reichsministerratssitzungen. Die Praxis
der Registratur ist ebenfalls ein Zeichen dafür, daß die Österreicher den gemeinsa¬
men Ministerrat als österreichisches Reichsorgan betrachteten. Im weiteren
möchte ich die Abfassung und die Registrierung der Protokolle mit einigen Daten
beleuchten.

   Die Protokolle vor und nach dem Ausgleich hatten gleicherweise zwei Akten-
(bzw. laufende) Nummern. Die eine, K.Z. war vor 1867 niemals eine kurrente
Zahl (auch bei den Protokollen aus der Zeit des Weltkrieges kommen manchmal
Unterbrechungen vor), sondern eine offenbar mit anderen Produkten der Tätig¬
keit des gemeinsamen Ministerrates gemeinsame Nummer der Protokolle; die
andere, die M.R.Z. (vor 1865 M.C.Z., im Jahre 1868 manchmal: R.M.C. Pr.Z.
bzw. R.M.R. Pr. Z., ab Sitzung vom 13. IV. 1896: G.M.C.Z.) ist die eigene
Registriernummer der Protokolle (Ministerrat-, Ministerkonferenzzahl, Minister¬
ratsprotokollzahl usw.). Diese Nummern sind seit 1848 fortlaufend. Mit der
Demission Schmerlings, der kaiserlichen Instruktion vom Jahre 1865 bzw. der in
der. ersten Sitzung der neuen Regierung vom Kaiser gehaltenen »Ansprache«
begann eine neue Numerierung, die bis zum 31. Dezember 1867 fortgeführt wurde.
An diesem Tage war der damals noch Reichsministerium genannte gemeinsame
Ministerrat zu seiner, seit dem Ausgleich bzw. seit seiner österreichischerseits
erfolgten Inartikuherung ersten Sitzung zusammengetreten. Auch auf dem
Mantelbogen des Protokolls steht: I. Sitzung des Reichsministeriums vom 31.
Dezember 1867. An dem unter Vorsitz des Kaisers am 14. Februar 1867 abgehal¬
tenen Ministerrat, dessen Protokoll die Nummer K.Z. 322. -- M.R.Z. 127 trägt,
haben zum erstenmal die Minister der präsumtiven ungarischen Regierung

88
|| || (Andrässy, Eötvös, Lönyay) teilgenommen. Nach Inartikulierung des Ausgleichs
in Ungarn bzw. nach der Sanktionierung des Gesetzes sind die Formalitäten der
Ministerratsprotokolle bis zur erwähnten Sitzung vom 31. Dezember (als die
verfassungsrechtliche Wende vollzogen war) unverändert geblieben.

   Der Mantelbogen der Protokolle hat sich im wesentlichen vom Absolutismus
bis zum Zusammenbruch der Monarchie kaum geändert. Der Mantelbogen be¬
stand aus zwei Einschlagbogen. Auf dem ersten haben die Teilnehmer das
Protokoll gegengezeichnet, auf dem zweiten wurden der Vorsitzende und die
Teilnehmer aufgezählt und der Gegenstand der Sitzung angeführt. Vor 1865
wurden außer den Anwesenden auch die Abwesenden geführt. (Diese Gewohn¬
heit wurde nach dem Ausgleich nicht übernommen.)

   Die Sitzungsprotokolle der ersten zwei Sitzungen nach dem Ausgleich sprechen
noch von Reichsministerium, von der dritten Sitzung an erfolgt die Benennung
»gemeinsames Ministerium«. Das eigentliche gemeinsame Ministerium wird in den
Protokollen eine Zeitlang noch als »Reichsministerium« bezeichnet, wenn die Be¬
ratungsteilnehmer in drei Gruppen aufgezählt werden (1. Von Seiten des Reichs¬
ministeriums, 2. von Seiten des Ministeriums für die im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder, 3. von Seiten des ungarischen Ministeriums). Doch
bereits im Jahre 1868 wird wieder auf die alte Praxis zurückgegriffen, die die Teil¬
nehmer global anführt. Und zwar derart, daß, falls im Ministerrat der Herrscher
den Vorsitz führt, an erster Stelle der Reichskanzler bzw. später der gemeinsame
Minister des Äußern, dann der gemeinsame (k.u.k.) Kriegs- und Finanzminister,
dann nach der Rangordnung der ungarische bzw. österreichische Ministerpräsident
und die anwesenden Mitglieder der ungarischen und der österreichischen Regie¬
rung angeführt werden.

   Die Formalitäten des Mantelbogens sind in der Form, wie auch die in diesem
Bande publizierten Protokolle aus der Zeit des Weltkrieges zeigen, seit der Sitzung
vom 26. Januar 1868 (K.Z. 65. -- R.M.R.Z. 8/868) die gleichen gebheben. Seit
dem Protokoll der Sitzung vom 20. Januar 1868 (die K.Z.--Nummer fehlt --
M.R.Z. 9) wurde ein vorgedruckter Mantelbogen benutzt. (Ein Großteil der
Ministerratsprotokolle vor dem Ausgleich hat ebenfalls vorgedruckten Mantel¬
bogen, der Text weicht von dem der nach 1867 gebrauchten etwas ab.)

  An den gemeinsamen Ministerkonferenzen haben anfangs -- wie bereits
erwähnt -- nur die Mitglieder des in engerem Sinne genommenen gemeinsamen
Ministeriums sowie der ungarische und der österreichische Ministerpräsident
teilgenommen. Der Kreis der Teilnehmer wurde später erweitert. Bereits vor dem
Weltkriege, aber hauptsächlich während des Weltkrieges wurden den Beratungen
nicht selten außer den Fachministern auch subalterne mihtärische und zivile
Sachverständige zugezogen. In solchen Fällen wurden die Protokolle auf dem
Mantelbogen auch von diesen unterzeichnet. Stets wurde peinüch darauf geachtet,
daß die Unterschriften der Anwesenden streng nach der Reihenfolge ihrer Würde
und ihres Ranges folgten. Wenn an einer Ministerkonferenz unter Vorsitz des
Herrschers (die manchmal auch Kronrat genannt wurde), auch der Thronfolger
teilnahm, so erfolgte seine Beglaubigungsunterschrift unter der Formel »Zur
höchsten Einsicht«; bei Ministern und ihnen gleichrangigen zivilen und militäri-

                                                                                                                89
|| || sehen Würdenträgern war die Formel: »Zur hohen Einsicht«, bei Fachleuten
niedrigeren Ranges (Oberst, Ministerialrat usw.) »Zur Einsicht«. (Diese formellen
Teile der Protokolle enthalten nützliche amtsgeschichtliche Daten und geben
genaue Auskunft über die Amtseinteilung der Teilnehmer.) Die Reihe der ETnter-
schriften ist nicht immer vollständig. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die betreffen¬
den Minister den Inhalt des Protokolls nicht zur Kenntnis genommen hätten.
Der Natur der Dinge entsprechend hat das Fehlen dieser Unterschriften die
Authentizität der Protokolle nicht berührt.

  Ihr Text wurde auch vom Herrscher zur Kenntnis genommen. Nach der im
Weltkriege entstandenen Praxis erschien der gemeinsame Minister des Äußern
noch am Tage des gemeinsamen Ministerrates oder tags darauf beim Herrscher
zur Audienz und erstattete kurz Bericht über die Konferenz. Das inzwischen
möglichst rasch angefertigte Protokoll wurde dem Herrscher im sog. »Kaiser-
Einlauf« unmittelbar vom Minister des Äußern vorgelegt.293 Nachdem der Inhalt
des Protokolls zum erstenmal vom Herrscher zur Kenntnis genommen worden
war, kam das Protokoll zurück zum Minister des Äußern, der es dann zur Kennt¬
nisnahme und Unterschrift unter den übrigen Teilnehmern zirkulieren ließ.
Nachdem diese die Richtigkeit und Genauigkeit des Protokolls mit ihrer Unter¬
schrift bestätigt hatten, wurde das Protokoll nunmehr dem Herrscher zum zweiten¬
mal vorgelegt, und zwar diesmal durch die kaiserliche Kabinettskanzlei, »um ihm
-- wie Legationsrat Walterskirchen in seiner obenerwähnten Aufzeichnung
schreibt -- so die Möglichkeit zu geben, sich zu überzeugen, daß alle Teilnehmer
die Richtigkeit des Protokolles bestätigt hatten«.294 Die Vidimierungsklausel des
Herrschers wurde erst nach dieser zweiten Kenntnisnahme am Ende des Protokolls
angebracht, und zwar stets mit der unveränderten, aus den Ministerratsprotokollen
der absolutistischen Epoche ererbten Formel: »Ich habe den Inhalt dieses Protokol¬
les zur Kenntnis genommen.« Die zweite Kenntnisnahme durch den Herrscher
erfolgte manchmal erst nach Monaten.

  Von der ersten Vorlage sind nicht viele Spuren geblieben. Einmal der Registrie¬
rungsvorgang, daß die Vorlage in die »Kaiser-Einlauf-Bücher« eingetragen wurde,
zum anderen die nur wenigen bekannte Kleinigkeit, der sog. »Kaiserstrich«. Auf
dem ersten Mantelbogenblatt des vom Minister des Äußern unmittelbar nach
Fertigstellung dem Herrscher vorgelegten Protokolls hat der Herrscher mit Blei¬
stift von der linken unteren Ecke bis zur oberen rechten Ecke einen Strich ge¬
zogen.295 Auf den Konzepten der Protokolle ist in den Jahren 1917--1918 am
oberen Teil des ersten Textblattes die vom Herrscher mit Bleistift eingetragene
Bemerkung zu lesen: »gelesen, K.« Auch dies beweist, was von Karl allgemein
bekannt war, daß er stets bestrebt war, mit den Ereignissen Kontakt zu halten.

   Die Konzepte wurden auch von den Außenministern gelesen und ebenfalls mit
ihrer Unterschrift versehen. In den Originalen der Protokolle aus der Zeit des
Weltkrieges kommen nicht selten nachträgliche Einschaltungen vor. Besonders
Tisza war streng daraufbedacht, daß seine Worte in den Protokollen getreu wieder¬
gegeben wurden. Gewöhnlich hat er seine eigenartige Auffassung -- die den
Nationalstaatscharakter Ungarns mit der Großmachtstellung der Monarchie in
Zusammenhang brachte -- prägnanter zum Ausdruck gebracht. So hatte er z. B.

90
|| || im Ministerrat vom 7. Januar 1916 davon gesprochen, daß die Interessen Ungarns
auch die der Monarchie seien; im Protokoll stand dann »Interessen der Gesamt¬
monarchie«, was er in »Interessen der ganzen Monarchie« verbesserte. (Offenbar
der Wirklichkeit - bzw. dem sich in seiner politischen Gedankenwelt wider¬
spiegelnden Bilde der Wirklichkeit - entsprechend, denn Tisza sah die Hervor¬
kehrung der Selbständigkeit Ungarns eben im konsequenten Kampf gegen diesen
veralteten staatsrechtlichen Begriff.) In demselben Protokoll ist auch seine Fest¬
stellung darüber enthalten, daß sich die große Bedeutung Ungarns im Weltkriege
besonders erwiesen habe. Diesen Satz hat er folgendermaßen ergänzt: »Die
Lebensbedingungen des ungarischen Nationalstaates müssen berücksichtigt wer¬
den, weil sie eben Bedingungen der Großmachtstellung der Monarchie darstellen.«
Ich glaube, daß auch diese wenigen Zeilen überzeugend beweisen, daß die Forscher
diese nachträglichen Eintragungen mit besonderer Sorgfalt beachten müssen, da
in denselben individuelle Stellungnahmen zum Ausdruck kommen. Ebenso müssen
die Begleitschreiben berücksichtigt werden, mit denen die Minister die Protokolle
nach Kenntnisnahme in einzelnen Fällen der Kanzlei des Ministers des Äußern
zurücksandten. Stürgkh hat in seinem an den Vorsitzenden des Ministerrates vom
 12. Dezember 1915 gerichteten Schreiben gebeten, der Minister des Äußern möge
seinen, dem Protokoll beigelegten, an den ungarischen Ministerpräsidenten
gerichteten Brief diesem zukommen lassen. In diesem Ministerrat war von der
 tragischen Verschlechterung der Versorgungslage Österreich-Ungarns die Rede.
 Während dieser Debatte geriet Stürgkh in derartige Erregung, daß er genötigt
 war, die Konferenz zu verlassen. Er ersuchte nun in seinem Schreiben Tisza
 nachträglich, in Ungarn dieselben Beschränkungen einzuführen, die in Öster¬
 reich bereits bestanden. Da er dies im Ministerrat nicht mehr verbringen konnte,
 hat er es in diesem Schreiben niedergelegt. Aus dem Protokoll geht nicht hervor,
 daß sich der österreichische Ministerpräsident während der Sitzung entfernt hatte.
 Dieses Begleitschreiben gibt nun sehr interessante Aufklärungen sowohl über
 dieses wesentliche Moment wie überhaupt über die Stimmung, die im Ministerrat
 herrschte. (Der Brief liegt als Beilage zum Protokoll des betreffenden Minister-

 rates.)
    Der gemeinsame Ministerrat hatte keine eigene Kanzlei. Die schriftlichen Agen¬

 den des Ministerrates und der Delegationen wurden vom »Cabinet des Ministers
 des Äußern, Präsidialsection« erledigt.296 Früher, vor dem Ausgleich hatte die
 »Protokollskanzlei des Ministerrates« einen eigenen Status gebildet. Zur Zeit
 Belcredis war die Protokollskanzlei im Staatsministerium tätig. Am 23. Dezember
  1867297 ordnete der Herrscher an, daß die Protokolle vom I. Departement der Reichs¬
 kanzlei, von der Präsidialsektion geführt werden. Nach dem Erlöschen des Reichs¬
 kanzlertitels wurde die »Reichskanzlei« in die »Präsidialsection« des gemeinsamen
  Ministeriums des Äußern eingeschmolzen.298 Diese Einschmelzung begann bereits
 zu Zeiten Beusts und von da ab bis zum Zusammenbruch der Monarchie war es
  Aufgabe der Präsidialsektion des gemeinsamen Ministeriums des Äußern, die
  Protokolle des gemeinsamen Ministerrates zu führen und zu besorgen. Schrift¬
  führer waren stets hochgestellte Beamte des Außendienstes (Legationssekretäre,
  Legationsräte, Generalkonsuln usw.), und zwar wurden die Protokolle von Sitzun-

                                                                                                                                 91
|| ||  gen, an denen der Monarch den Vorsitz geführt hatte, immer von ranghöheren
 Beamten abgefaßt als die der übrigen Sitzungen, wo den Vorsitz der gemeinsame
 Minister des Äußern, oder in seiner Abwesenheit der Chef der österreichischen
 oder der ungarischen Regierung, eventuell der gemeinsame Finanzminister ge¬
 führt hatte. Dafür, daß der gemeinsame Kriegsminister den Vorsitz geführt
 hätte, kenne ich kein Beispiel.300 Zum Aufgabenkreis des Kabinetts gehörte auch
 die Erledigung der die Einberufung eines Ministerrates verlangenden Zuschriften
 der Minister.301 Die Einladungen erfolgten im Namen des Ministers des Äußern
 und wurden auch von ihm persönlich unterfertigt. Die Einladungen hatten nicht
 selten die Form eines Privatschreibens. Die Bestimmung, welche Mitglieder der
 einzelnen Regierungen außer den Regierungschefs eingeladen werden sollten,
 wurde vom Minister des Äußern gewöhnlich den zuständigen Ministerpräsidenten
 überlassen. Natürlich konnte jeder gemeinsame Minister und sowohl der
 ungarische wie der österreichische Ministerpräsident die Einberufung einer
 gemeinsamen Ministerkonferenz verlangen und auch die Tagesordnung derselben
 bezeichnen.303

   Auf Grund des Protokolls des gemeinsamen Ministerrats vom 15. Februar
 1918 können wir den Weg beschreiben, auf dem eine Angelegenheit vor die gemein¬
same Ministerkonferenz gelangte. Gegen Mitte November 1917 teilte der Chef
 des Generalstabes mit, in kürzester Zeit werde mit Rußland ein Waffenstillstand
abgeschlossen werden, in welchem Falle eine teilweise Demobilisierung vorge¬
nommen werden könne. Auf Grund dieser Mitteilung des Chefs des Generalstabs
hat der Kriegsminister für den 26. November nach Budapest unter dem Vorsitz
des Feldzeugmeisters Rohm eine interministerielle Kommission einberufen. Diese
arbeitete in dreitägigen Beratungen gewisse Vorschläge aus, die den einzelnen
Regierungen vorgelegt wurden. Die Regierungen haben dann über diese beraten
sie teilweise abgeändert, dann die Anträge zur Demobihsierung in der abgeänder¬
ten Form dem gemeinsamen Ministerrat zur Entscheidung unterbreitet.304

   Wie bereits erwähnt, ließ das Kabinett des Ministers des Äußern die Minister¬
ratsprotokolle zur Vidimierung unter den Teilnehmern des Ministerrates zirku¬
lieren. Dieses Zirkuheren bzw. die Kenntnisnahme bedeutete lediglich, daß die
betreffenden, die das Protokoll übernommen und unterfertigt hatten, den Inhalt
desselben einfach zur Kenntnis genommen, eventuell jenen Teil, der ihre Aus¬
führungen enthielt, verbesserten, darin etwas gestrichen oder zugesetzt haben.
Zweck des Zirkuherens war die Beglaubigung des Protokolls. Dieser Vorgang war
nicht geeignet, die in den Protokollen enthaltenen Beschlüsse im Gedächtnis der
Teilnehmer dauernd zu verewigen. Daraus haben sich sehr viel Schwierigkeiten
und Mißverständnisse ergeben. Nach einer solchen Serie von Mißverständnissen,
die zu heftigen Debatten führte, ersuchte der ungarische Ministerpräsident Kalman
Tisza am 7. Juni 1876 den Minister des Äußern, Graf Gyula Andrässy, dafür
zu sorgen, daß über den meritorischen Teil der Protokolle des gemeinsamen Mi¬
nisterrates Auszüge angefertigt werden, wovon im ungarischen Ministerrat
wiederholt die Rede gewesen sei. »... es wäre sehr wünschenswert, daß die Regie¬
rung in der Lage sich befinde, in den darauf bezüglichen Protokollen nachschlagen
zu können«.305 Die Protokolle gelangten nach ihrer Fertigstellung nur einmal in

92
|| ||   die Kände der Interessenten. Es werde nicht organisch dafür gesorgt, beklagt sich
  Kalman Tisza m weiteren, daß die Protokolle, zumindest deren wesentliche Teile
  s anchg zur Verfügung stunden. Schon allein die Tatsache, daß man auf sein
  Gedächtnis angewiesen sei, erschwere die Sache sehr: besonders viel Schwierig¬
 keiten ergaben sich daraus, daß der Nachfolger nichts über die Erklärungen seines
 Amtsvorgangers im gemeinsamen Ministerrat, nichts über die dort erbrachten
 sein Ressort betreffenden Beschlüsse wisse. Kalman Tisza verlangte vom Minister
 des Äußern, eine ein für allemal gültige Verfügung zu treffen, »daß Beschlüsse der
 gemeinsamen Mimster-Conferenzen, welche gleichzeitig die diesseitigen Interessen
 berühren, von Fall zu Fall stets auch der kgl. ungarischen Regierung in Form
 von Protokollauszügen mitgeteilt werden mögen«.306

    Das von Kalman Tisza aufgeworfene Problem beschäftigte auch den Herrscher
 Aut seine Anordnung wurde die Praxis bei der Zirkulierung der Protokolle schrift-
  ich zusammengefaßt. 7 Aus dieser kleinen Zusammenstellung geht hervor daß
 einzelne Minister, falls nach ihrer Kenntnisnahme andere Minister am Protokoll
 Korrekturen Vornahmen, eine erneute Einsicht verlangten. Was die Auszüge
 betrifft hielt es die Aufzeichnung nicht für ungefährlich, aus den ohnehin in
 gedrängtem Stil abgefaßten Protokollen Auszüge zu machen. Zweckmäßiger wäre
 es, nach der Kenntnisnahme die Protokolle nochmals zirkulieren zu lassen, damit
 dm Teilnehmer der Mmisterkonferenzen gegenseitig Kenntnis von den Änderungen
 an den Protokollen erhielten. Staatsrat Braun, der sich auf Anordnung Franz
 Josephs über den Vorgang bei Ausfertigung der Ministerratsprotokolle informiert
hatte, memte, die Wünsche der Minister seien mit der bisherigen Praxis schwer
m Einklang zu bringen und auch zur kleinsten Abänderung sei die Zustimmung
 des Monarchen notwendig. (An der Praxis wurde, wie wir wissen, nichts geändert)

   Das vom Schriftführer meist mit der Hand geschriebene und wiederholt ver-
 besserte Konzept wurde von ihm unterfertigt. (Der Minister des Äußern hat es
gewöhnlich nur mit den Anfangsbuchstaben seines Namens vidimiert.) An den
meisten Protokollen hat auch der Minister des Äußern Korrekturen vorgenommen.
Das solcherart umgearbeitete Exemplar wurde dann -- zumindest nach der im
Weltkriege befolgten Praxis - mit der Maschine abgeschrieben, eventuell in
mehreren Exemplaren. Dann ließ man entweder diese Kopien unter den Teil¬
nehmern der Beratungen zirkuheren, die ihre Abänderungen oder Zusätze ein¬
trugen, welche im Kabinett des Ministers auf das authentische Exemplar über-
tragen wurden, oder man ließ das für authentisch vorgesehene Exemplar unter
den Ministern zirkulieren, die ihre Änderungen an diesem Vornahmen.308 Im
allgemeinen wurden die Abänderungen im Text selbst vorgenommen, seltener
wurden sie auf dem Einsicht-Blatt neben der Unterschrift verzeichnet. Die im
gemeinsamen Mmisterrat vom 7. Januar 1916 gemachten Erklärungen des gemein-
samen Finanzministers Koerber wurden vom Schriftführer Hoyos nicht ins
Konzept aufgenommen, sondern dafür ein entsprechender Raum freigelassen.
Neben dem Konzept erliegt auf einem separaten Blatt mit Maschine geschrieben
die Erklärung Koerbers. Der gemeinsame Finanzminister hielt es offenbar für
wichtig, daß das, was er in der Konferenz vorgebracht hatte, mit seinen eigenen
Worten ins Protokoll aufgenommen wurde.

                                                                                                     93
|| ||   Das Originalprotokoll oder eine der Abschriften ging manchmal während des
Zirkulierens verloren, worüber im Zusammenhang mit dem Protokoll vom 24.
Februar 1917 bereits die Rede war.309 Joseph Redlich, der im letzten österreichi¬
schen Kabinett der Monarchie ein Portefeuille innehatte, schreibt in seinen
Memoiren, er habe an der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 30. Oktober
teilgenommen.310 Über diesen Ministerrat liegt kein Protokoll vor, ein solches
wurde wahrscheinlich gar nicht mehr abgefaßt. Die einzige archivalische Spur
ist eine Aufzeichnung, die auf einem Blatt zwischen den Ministerratsprotokollen
vom 2. und 22. Oktober 1918 erliegt: »Protokoll No 552. niemals ins Archiv
gelangt. 9/3. 1920. P.«311 Daß dieses Protokoll nicht angefertigt wurde und auf
dem Protokoll vom 22. Oktober die Kenntnisnahme durch den Herrscher fehlt,
sind auf der Ebene der Aktenkunde wahrnehmbare Symptome des verhängnis¬
vollen Zurückbleibens der Amtsführung der Monarchie hinter den Ereignissen
des Weltkrieges.

   Der gemeinsame Ministerrat tagte gewöhnlich in Wien, seltener in Budapest,
während des Weltkrieges je einmal in Baden und in Laxenburg. Die äußeren
Umstände der gemeinsamen Ministerkonferenzen beleuchtet die Aufnahme
des am 22. März 1917 in Laxenburg abgehaltenen gemeinsamen Kronrats, die
der Chef der Kabinettskanzlei des Kaisers und Königs Karls, Polzer-Hoditz, in
seinen Memoiren veröffentlichte.312 Die Mitglieder der Beratung sitzen um einen
relativ kleinen Tisch. Der Schriftführer ist auf dem Bild nicht zu sehen. Von
einer größeren Menge schriftlicher Vorlagen ist keine Spur. Diese Photographie
ist ein getreuer Ausdruck des »mündliche Aussprache«-Charakters des gern einsamen
 Ministerrates.

                                                 XVIII

    Der Leser kann dem Verfasser mit Recht vorwerfen, daß er der Lösung eines
 Teils der gegenständlichen und erkannten Probleme aus dem Wege geht. Mit
 beinahe abwehrender Geste wendet sich der Verfasser nun auch der Frage der
 Quellenkritik der Protokolle zu. Vor allem deshalb, weil seiner Ansicht nach
 nur jene Quellenkritik relativ verläßliche Ergebnisse zeitigen kann, die auf die
 feste Basis von Feststellungen der geschichtlichen Hilfswissenschaften bzw. der
 Aktenkunde aufgebaut ist.

    Der Baum der ungarischen geschichthchen Hilfswissenschaften trägt reichhch
 Früchte, wenn wir z. B. die Urkundenlehre betrachten, sogar der strengsten Kritik
 standhaltende Früchte, doch fehlt ihm der Ast der Aktenkunde. Die Protokolle
 des gemeinsamen Ministerrats der Österreichisch-Ungarischen Monarchie sind
 zwar dem Boden der westlichen Schriftlichkeit entsprossen, können also keines¬
 wegs als Produkte der eigenartigen ungarischen Amtsführung betrachtet werden,
 so daß hier die Kategorien der westlichen Aktenkunde ohne Bedenken angewendet
 werden könnten. Diese aktenkundlichen Kategorien sind jedoch entstanden, ohne
  daß die Autoren der Aktenkunden über die Mauern der die Akten sozusagen
  physisch hervorbringenden Kanzleien hinausgeblickt hätten. Bei ihren Unter-

  94
|| ||  suchungen haben sie größtenteils nur den Mechanismus der Amtsführung betrach¬
 tet. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse, unter
 denen die Schriftstücke entstanden sind, wurden dabei kaum in Betracht gezogen.
 Und wie auch die Rechtsverhältnisse und die Staatsformen in sich selbst nicht
 verstanden und nicht aus der sog. allgemeinen Entwicklung des menschlichen
 Geistes herausgeschält werden können, so kann man auch die im Laufe der Funk¬
 tion des Staates oder der Erledigung der Rechtsangelegenheiten angefertigten
 Schriften nicht ohne Kenntnis der besonderen gesellschaftlichen Verhältnisse
 verstehen; diese Schriften sind eben - durch unzählige Transmissionen entstan¬
 dene -- Produkte und Widerspiegelungen dieser Verhältnisse.

   Was besagt z. B. die Aktenlehre über die Art von Schriften, deren eigenartige
 Variante dieser Band enthält, über die Protokolle der Regierungsorgane? Meis-
ners Handbuch313 zählt die Protokolle zu den Schriftarten »neutralen« Charakters.
 Die Anwendung des Attributs »neutral« geschah auf Grund äußerlicher Stil¬
merkmale und besagt dem, der den Quellenwert der Protokolle untersucht, nichts
näheres, genaueres über die Zusammenhänge, die diese eigenartigen Objektivierun¬
gen der schriftlichen Amtsführung in die gesellschaftlichen Verhältnisse der Epoche
ihres Entstehens eingebettet haben. Ohne Kenntnis dieser Zusammenhänge bleibt
aber unsere Quellenkritik oberflächlich.314 Da in der ungarischen Geschichts¬
wissenschaft -- worauf bereits hingewiesen wurde -- die Voraussetzungen einer
auf der Aktenlehre fußenden, in die Gesellschaftsgeschichte vertieften Quellen¬
kritik leider fehlen, konnte der Verfasser unter dem Titel der Quellenkritik der
Protokolle des gemeinsamen Ministerrates nur bis zur Aufzeichnung einiger
einschlägiger Probleme gelangen.

   Vor allem muß der Leser daran erinnert werden, wie die Protokolle des gemein¬
samen Ministerrates angefertigt wurden. Wenn wir uns diese Verhältnisse vor
Augen halten, zeichnen sich schon im vorhinein die Grenzen ab, in denen die
Protokolle als Quellen benutzt werden können.

   Einer der bedeutendsten und in seinen Auswirkungen verhängnisvollsten
pohtischen Entschlüsse in der Geschichte des ersten Weltkrieges wurde in der
Sitzung des höchsten Regierungsorgans der Österreichisch-Ungarischen Monar¬
chie vom 19. Juli 1914 gefaßt. In dieser Sitzung wurde die einem Ultimatum
gleichkommende diplomatische Note angenommen, die letzten Endes zum bewaff¬
neten Konflikt mit Serbien und dann zum Ausbruch des Weltkrieges geführt
hat. Auf der Tagesordnung der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 19. Juli
war unzweifelhaft dies der wesentlichste Punkt. Das Protokoll enthält aber
weder den Text dieser Note noch die Details der offenbar nicht uninteressanten
Debatte (ja kein einziges Wort derselben), in deren Verlauf die unheilvolle Note
zustandegekommen war. Im Protokoll steht nur, daß die Teilnehmer der Beratung
vor den eigentlichen, auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen in Form
einer ungezwungenen Besprechung den Text des an Serbien zu richtenden Ulti¬
matums bereinigt haben.

   Dieses inhaltliche (innere) und gleichzeitig formale (äußere) Kennzeichen der
Ministerratsprotokolle ist für sämtliche Protokolle aus der Kriegszeit charak¬
teristisch. In den Protokollen können wir stets von neuem Ausdrücke lesen wie:

                                                                                                     95
|| || nach kurzer Debatte wurde entschieden, oder: nach längerer Debatte kam der
Ministerrat überein, oder: vom Vorsitzenden (vom Monarchen oder vom Mi¬
nister des Äußern usw.) aufgefordert, gab der Kriegsminister, eventuell der
Chef des Generalstabs den Mitgliedern der Konferenz vertrauliche Informationen
usw. usw. Nicht selten kommt in den Protokollen auch die Bemerkung vor, daß
diese Informationen, da sie vertraulichen Charakter hatten, vom Schriftführer in
das Protokoll nicht aufgenommen werden durften.

   Daten ähnlichen Charakters könnten aus den Protokollen aus den vier Kriegs¬
jahren nach Belieben zitiert werden. Danach muß vom-Gesichtspunkt des Quellen¬
wertes der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates leider die Folgerung gezogen
werden, daß in den Protokollen zahlreiche Daten, Tatsachen, die in der Geschichte
der Monarchie, ja des im Kriege stehenden Europa entscheidende Bedeutung
hatten, und über die im gemeinsamen Ministerrat verhandelt wurde, nicht fest¬
gehalten wurden. Wurde nun in den Protokollen in jedem einzelnen Falle ange¬
deutet, daß auf der Konferenz Dinge behandelt wurden, über die im Protokoll
meritorisch nicht gesprochen wird? Mit großer Wahrscheinlichkeit kann ange¬
nommen werden, daß wenn auch nicht in jedem Falle, so doch in jedem bedeuten¬
deren Falle, eine Spur dieser Tatsache aufzufinden ist. So können die Protokolle
als negative Quelle benutzt werden. So viel kann ihnen zumindest entnommen wer¬
den, daß die erhalten gebliebenen Protokolltexte nicht das ganze Material der
Debatten im gemeinsamen Ministerrat enthalten.

   Danach erhebt sich nun die Frage: Wurde in jenen Teilen der Protokolle, die die
Debatten des gemeinsamen Ministerrates auch meritorisch festhielten, die abge¬
gebenen Erklärungen wortgetreu oder nur gedanklich, inhaltlich getreu wieder¬
gegeben ?

   Man kann fast als sicher annehmen, daß die Debatten des gemeinsamen Minister¬
rates während des Weltkrieges mitstenographiert wurden.315 Eine Spur dieser
stenographischen Aufzeichnungen konnte ich im Wiener Staatsarchiv leider
nicht finden. So viel kann aus dem Sfudium der Konzepte der Ministerratsproto¬
kolle zweifellos festgestellt werden, daß diese Konzepte aus der Feder der Schrift¬
führer stammen. Die äußere Form der Konzepte, die darin erfolgten Korrekturen
(vor allem jene, die vom Schriftführer selbst stammen) sowie die Tatsache, daß
einige Konzepte zum großen Teil, manche sogar gänzlich in Maschinenschrift
vorliegen, bezeugen, daß diese Konzepte keinesfalls unmittelbar während der
Ministerratssitzungen angefertigt wurden. Sie sind sekundäre, eventuell tertiäre
Produkte der Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates. Am Konzept haben vor
der Reinschrift auch die Außenminister Änderungen vorgenommen. Diese vom
Minister des Äußern vorgenommenen Verbesserungen beschränkten sich manch¬
mal auf Worte, manchmal entstanden dadurch jedoch ganz neue Absätze oder es
wurden bereits bestehende Teile neu abgefaßt. Die Konzepte der Sitzungsproto¬
kolle des gemeinsamen Ministerrats aus der Zeit des Weltkrieges können daher
keineswegs als wortgetreue Wiedergabe der in den Sitzungen erfolgten Erklärungen
betrachtet werden. Notgedrungen folgt daraus freilich auch, daß die Reinschriften
dieser Konzepte noch weniger ein getreues Spiegelbild der oft stürmischen Debat¬
ten in den gemeinsamen Ministerkonferenzen sind. (Bevor wir in unseren Folgerun-

96
|| || gen weitergehen, möchte ich gleich hier bemerken, daß diese Tatsache die Authenti¬
zität der Protokolle natürlich nicht berührt.)

   Im vorangegangenen wurde bereits der Weg aufgezeigt, den die Ministerrats¬
protokolle zurücklegen mußten, bis sie die uns bekannte, derzeitige Form erhielten.
Dabei war auch davon die Rede, wie in den Reinschriften der vom Schriftführer
abgefaßten und vom Minister des Äußern umgestalteten Konzepten von den
Mitgliedern des gemeinsamen Ministerrates Änderungen vorgenommen wurden.
Über diese nachträglichen Abänderungen und Ergänzungen ist auch in dem mit
den Protokollen in Zusammenhang stehenden Schriftwechsel die Rede.316 Inwie¬
weit sind diese nachträglichen Korrekturen charakteristisch und was dokumentieren
sie ? In anderem Zusammenhänge wurde schon über eine, von Istvän Tisza vor¬
genommene, sehr charakteristische Korrektur gesprochen, daß er nämlich den
im Protokoll vorkommenden Ausdruck »Gejamtmonarchie« in »der ganzen Monar¬
chie« verbesserte. Diese Korrektur halte ich für so bezeichnend für Tisza, daß ich
mit Bestimmtheit annehme, daß diese Feststellung des ungarischen Minister¬
präsidenten auch in Wirklichkeit, im Laufe der Debatte wörtlich so erfolgt ist.
Während diese von Tisza vorgenommene Abänderung317 dafür spricht, daß durch
die nachträglichen Korrekturen die Glaubwürdigkeit, die Zuverlässigkeit der
Protokolle im allgemeinen erhöht wurde, müssen wir aus einer anderen Korrektur
gerade die entgegengesetzte Folgerung ziehen. Im Kronrat vom 22. März 1917,
in welchem Istvän Tisza als aktiver Politiker zum letztenmal auf höchster Ebene
seine pohtische Anschauung bzw. die charakteristischen Grundprinzipien318 seiner
Politik in ihrer ganzen Tiefe und Breite entfaltete, verwahrte er sich schärfstens
dagegen, daß der Österreichisch-Ungarischen Monarchie solche Völker bzw.
Gebiete angeschlossen würden, durch welche die für das Habsburgreich bereits
gefährlichen zentrifugalen Kräfte noch verstärkt würden. Dabei hat er seine
innerpolitischen Schwierigkeiten angedeutet. Zumindest nach dem ursprünglichen
Text der Reinschrift des Protokolls. In diesem sind nämlich folgende Worte zu
lesen, die Tisza nachträglich gestrichen hat: ».. . verweist auf die Schwierigkeiten
seiner Lage«. Der österreichische Ministerpräsident Clam-Martinic, mit dem
Tisza eben in dieser Frage eine heftige Kontroverse hatte, leitete laut Protokoll
 m Zusammenhang mit der behandelten Frage eine seiner Feststellungen mit
folgender Redewendung ein: ».. . wenn Graf Tisza auf die Schwierigkeiten seiner
Lage hingewiesen habe .. .«319 So oft und so sorgfältig die Protokolle auch durch¬
gesehen wurden, dieser innere Widerspruch ist dem nicht aufgefallen, der den Text
des Protokolls dem Herrscher in seiner endgültigen Form vorgelegt hat. Ich
meine, Tisza hat zweifellos auf seine schwierige Lage angespielt. Diese Feststellung
schien ihm jedoch zur Zeit, als ihm der Text des Protokolls zur Kenntnisnahme
und Kontrolle vorgelegt wurde, aus irgendwelchem Grunde für unbequem und
er hat sie deshalb gestrichen. (Wenn er auch bemerkt hätte, daß diese Verstümme¬
lung seiner im Protokoll reproduzierten Worte auch notwendigerweise eine
entsprechende Abänderung der Erklärung des österreichischen Ministerpräsiden¬
ten nach sich ziehen müßte, kann als sicher angenommen werden, daß er diese
nicht vorgenommen haben würde. Eine Abänderung der Worte seines Kollegen
wäre ihm sicher als eine eigenmächtige und ihm unerlaubte Handlung erschienen.)

7 Komjathy: Protokolle  97
|| || Wie es ja tatsächlich Aufgabe des Schriftführers oder des Ministers des Äußern
(genauer des diesen entsprechend informierenden, mit seiner Zustimmung vor¬
gehenden Schriftführers) gewesen wäre, den Text des Protokolls in Einklang zu
bringen.320 Aus dieser Kleinigkeit (ähnliches dürfte auf den gemeinsamen Minister¬
konferenzen wiederholt vorgekommen sein, wenn auch keine diesbezüglichen
Nachweise zurückgeblieben sind) können wir nicht nur den Schluß ziehen, daß
die Protokolle durch die nachträglichen Korrekturen nicht in jedem Falle genauer
geworden, die Erklärungen in den Sitzungen nicht getreuer wiedergegeben,321 ja
manchmal geradezu verfälscht worden sind, sondern, daß die Protokolle außer
durch die in ihnen enthaltenen Daten, Tatsachen (hauptsächlich die nachträglichen
Korrekturen und Zusätze) auch als eigenartige Quelle zur Charakterisierung der
an den Sitzungen beteiligten Politiker benutzt werden können.

   Es ist ein sozusagen traditionelles Verfahren, die über ein und dasselbe Ereignis
erhalten gebliebenen Quellen nicht nur zur möglichst genauen, wahrheitsgetreuen
Beleuchtung des Ereignisses oder der handelnden Personen miteinander zu ver¬
gleichen, sondern auch aus rein quellenkritischer Absicht, um den Wert, die
Zuverlässigkeit der Quellen festzustellen. In unserer neueren Geschichte gibt es
wenig Ereignisketten, wie der erste Weltkrieg, die eine so reichhaltige Vielfalt der
Quellen zu Vergleichungen dieser Art bieten würden. Unter diesen Quellen sind
die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates besonders interessant. Interessant,
weil sie über die politischen Enunziationen, Pläne, Entschließungen, Stellungnahmen
von zwei Ministern des Äußern, also führenden Staatsmännern der Österreichisch-
Ungarischen Monarchie berichten, die nachträglich selbst in ihren Memoiren
ihre Rolle im Weltkriege verewigt haben. Der eine ist Buriän, der andere Czernin.
Aus ihren Memoiren bzw. dem parallelen Text der Protokolle könnten viele Seiten
zitiert werden. Hier möchte ich nur auf einige Dinge aufmerksam machen.

   Buriän setzt in seinen Memoiren fast mit der Gründlichkeit eines Professors
auseinander, welche Komponenten im Augenblick seines Amtsantritts die außen¬
politische Lage der Österreichisch-Ungarischen Monarchie bestimmt haben. Da¬
mals, im Januar 1915 war die Haltung Italiens das erregendste Problem.322 Wie
bekannt, entstand eben in der Beurteilung der italienischen Frage ein scharfer
Gegensatz zwischen der deutschen Reichsregierung und der österreichisch¬
ungarischen Regierung. Die Deutschen wollten um jeden Preis die Neutralität
Italiens sichern, von der sehr realen Überlegung ausgehend, daß die militärische
Leistungsfähigkeit der Zentralmächte durch eine weitere Front verhängnisvoll
überlastet werden würde. Sie verhandelten mit den Italienern, teilweise auch
hinter dem Rücken ihres Verbündeten, und waren bestrebt, parallel mit diesen
Verhandlungen die verantwortlichen Leiter der österreichisch-ungarischen Außen¬
politik für den Plan zu gewinnen, die Neutralität Italiens durch -- von ihnen für
minimal gehaltene -- territoriale Zugeständnisse (die Abtretung zumindest des
Trentino) zu sichern. Buriän fuhr Ende Januar als neuernannter Minister des
Äußern ins deutsche Hauptquartier nach Mezieres-Charleville, um unter anderen
auch über diese, vom Gesichtspunkt der Monarchie lebenswichtige Frage zu
beraten. Er hat dort mit Kaiser Wilhelm, dem Reichskanzler Bethmann Hollweg,
dem Staatssekretär im Außenministerium, Jagow, und mit anderen führenden

98
|| || deutschen Politikern verhandelt. Über seine Besprechungen hat er in der gemein¬
samen Ministerkonferenz vom 3. Februar 1915 berichtet, als er in seinem Expose
die Grundsätze seiner Außenpolitik darlegte. Laut Ministerratsprotokoll sprach
er über die sich auf diesem Gebiete türmenden Schwierigkeiten, reproduzierte
seine Argumentation, mit der es ihm -- angeblich -- gelungen war, die Deutschen
für den österreichischen Standpunkt zu gewinnen. Kaiser Wilhelm und seine
Regierung haben, wie der im Protokoll verewigte Bericht Buriäns besagt, davon
Abstand genommen, die territorialen Forderungen Italiens zu unterstützen. Das
Protokoll des Ministerrats vom 3. Februar 1915 betrachtend, müssen wir die
diplomatische Mission Buriäns im deutschen Hauptquartier, vom Gesichtspunkt
der italienischen Frage, als erfolgreich betrachten.

   Demgegenüber stellt er in seinen Memoiren, als er über seine Verhandlungen
in Mezieres-Charleville ausführlich spricht und deren Ergebnis zusammenfaßt,
unmißverständlich fest: »Wir konnten einander damals nicht überzeugen.« Einst¬
weilen sei nur so viel festgestellt, daß über ein und dasselbe Ereignis zwei Quellen
einander diametral entgegengesetzt berichten.

   Den trockenen, langatmigen Memoiren Buriäns gegenüber sind in den fast
belletristischen, mit gut exponierten Bildern, lebensgetreuen Charakteristiken,
farbigen Momentaufnahmen durchwobenen, manchmal von staatsmännischem
Weitblick zeugenden Memoiren Czernins323 vielleicht die Teile am interessantesten,
lehrreichsten und zum Vergleich mit den entsprechenden Stellen der Protokolle
des gemeinsamen Ministerrates am besten geeignet, die sich mit den Friedensver¬
handlungen in Brest-Litowsk befassen. Auch in diesem Falle könnten seitenweise
parallele Texte aus den Memoiren und den Ministerratsprotokollen zitiert werden.
Diese Details bezeugen eindeutig, daß Czernins Darstellungen in seinen Memoiren
mit den Ministerratsprotokollen mehr Kongruenz aufweisen, manchmal mit den¬
selben Wort für Wort übereinstimmen; als Grund hierfür sei hier einstweilen nur
angeführt: vielleicht, weil er der Abfassung der Protokolle zeitlich näher stand
als Buriän. Als Quelle seiner Memoiren erwähnt der ehemalige Minister des
Äußern unter anderem sein Tagebuch.324 Dieses Tagebuch kenne ich leider nicht
und so kann ich nicht feststellen, woher die wortwörtlichen Übereinstimmungen
hergeleitet werden können. Entweder hat Czernin in sein Tagebuch z. B. den
Text seines Berichts im gemeinsamen Ministerrat vom 22. Januar 1918, zumindest
die wesentlichsten Teile, wenn auch nur skizzenhaft aufgezeichnet, oder er hat
die Ministerratsprotokolle im Original benutzt. Meiner Meinung nach ist letzteres
wahrscheinlicher. Doch selbst diesen Unsicherheitsfaktor in Rechnung gestellt,
ist es nicht uninteressant, die Texte zu vergleichen.

   Der Teil der Memoiren, in welchem der Hergang der gemeinsamen Minister¬
konferenz vom 22. Januar 1918 geschildert wird, verweist nur im allgemeinen auf
die Schwierigkeiten, die sich bei der Zusammenarbeit mit den Deutschen im Laufe
der Friedensverhandlungen mit den Bolschewiken gezeigt haben und mit deren
Schilderung Czernin sein Expose begann. Ebenso summarisch befaßt er sich
mit der Stellungnahme des ungarischen Ministerpräsidenten Wekerle, während
die Worte des österreichischen Ministerpräsidenten Seidler auffallend ausführlich
wiedergegeben werden. Daß diese Eigenart der Memoiren nicht darauf zurück-

    7» 99
|| || geführt werden kann, daß die Bilder in der Erinnerung des ehemaligen Ministers
des Äußern eventuell verschwommen sind, beweistder ganze, dieseTeile enthaltende
Kontext der Memoiren. Das Votum Seidlers wird sowohl im betreffenden Teil
der Memoiren wie in den Protokollen nicht nur inhaltlich, sondern auch der Form
nach gleichlautend angeführt, wobei sich die Übereinstimmung fast bis auf die
Bindewörter erstreckt.325 Als von charakteristischer Beweiskraft betrachte ich
die übereinstimmende Wiedergabe eines Vergleiches, den der Minister des Äußern
gebrauchte, als er die diametral entgegengesetzten Stellungnahmen der beiden
Ministerpräsidenten beantwortete.326 Auf die vorher erwähnte Alternative des
Gebrauchs der Tagebücher und der Protokolle zurückkommend, könnte ich das
Ergebnis der Vergleichung der Texte, wovon hier bloß eine Kostprobe mitgeteilt
wurde, darin zusammenfassen, daß Czernin bei der Abfassung seiner Memoiren
offenbar sowohl die Tagebücher wie die Protokolle des gemeinsamen Minister¬
rates benutzt hat. Aufgabe einer wirklichen Quellenkritik wäre es, eben die Gründe
der minimalen Abweichungen aufzuklären. Ob nun im Falle dieser Abweichungen
die in der gemeinsamen Ministerkonferenz gefallenen Worte, die Wirklichkeit
in den Memoiren oder in den Protokollen getreuer und genauer wiedergegeben
wurden, könnte nur eine ganz exakte Quellenanalyse entscheiden, die sich außer
auf diese zwei Varianten zumindest auch auf die Kenntnis des Tagebuchs des
Außenministers stützen müßte. Da ich mir die Voraussetzungen für eine derartige
Quellenkritik nicht verschaffen konnte, muß ich im vorhinein schon den Schein
meiden, dies versucht zu haben. Aus den angeführten Beispielen möchte ich nur
allgemeinere Schlußfolgerungen ziehen. Zuvor jedoch möchte ich noch auf
einige bereits erwähnte Dinge zurückkommen.

   Die Änderungen, nachträglichen Eintragungen, die die Teilnehmer der gemein¬
samen Ministerkonferenzen beim Zirkulieren der Protokolle Vornahmen, dienten
in erster Linie nicht dem Zweck, die Wirklichkeit möglichst getreu wiederzugeben,
also nicht in erster Linie der Wahrheit. So wenig, daß -- wie im Falle einer nach¬
träglichen Eintragung durch Tisza beobachtet werden konnte --, durch manche
Korrekturen der als authentisch gedachte Text der Protokolle geradezu verfälscht
wurde. Wenn wir auch in unseren Folgerungen nicht in jedem Falle so weit
gehen, kann jedoch angenommen werden, daß die im gemeinsamen Ministerrat
gefallenen Worte vom Schriftführer nicht mit magnetophonartiger Präzision
fixiert wurden. Ja wir können sogar voraussetzen, daß über die Beratungen des
gemeinsamen Ministeriums nicht in jedem Falle stenographische Aufzeichnungen
gemacht wurden. Die Grundlage für die von den Ministern vorgenommenen Abän¬
derungen bot zweifellos dieser Mangel der Protokollführung. Die Abänderungen
und nachträglichen Eintragungen -- sowohl die Beschaffenheit der Abänderungen
wie ihre große Zahl -- beweisen, daß die Protokolle von manchen der Teilnehmer
für bedeutende Dokumente gehalten wurden, von anderen wiederum nur für
eine Formalität. Meiner Meinung nach ist dieser Unterschied in den Auffassungen,
in den Anschauungen ein ebenso wesentliches Element der Zuverlässigkeit der
Quellen wie das Maß der Genauigkeit bei der schriftlichen Fixierung der in den
Sitzungen gefallenen Worte. Die Abänderungen sind -- dies wird im Falle der
von Istvän Tisza vorgenommenen Abänderungen am stärksten fühlbar -- auch

100
|| || Widerspiegelungen des Spielens einer geschichtlichen Rolle. Gerade jene, die die
Protokolle der Debatten im gemeinsamen Ministerrat als meritorische Dokumente
betrachteten, hielten es für wichtig, daß ihr Verhalten auf bedeutenden Posten
im politischen Leben der Monarchie, ihre dort geäußerte Meinung, ihr dort ein¬
genommener Standpunkt auf der Waage der Nachwelt günstig erscheine. Die
von ihnen vorgenommenen Abänderungen und nachträglichen Eintragungen
sind auch aus diesem Gesichtspunkt interessant.

   Ebenso muß auch die schriftliche Wiedergabe der Meinung des Ministers des
Äußern (bzw. des jeweiligen Vorsitzenden der gemeinsamen Ministerkonferenz)
beurteilt werden. Alles, was die Minister des Äußern (bzw. die jeweiligen Vorsitzen¬
den der gemeinsamen Ministerkonferenzen) bei den Konferenzen gesagt hatten,
wurde vor der Reinschrift der Protokolle von ihnen selbst verbessert. Die Rein¬
schriften, die beglaubigten, mit der Maschine geschriebenen Exemplare enthielten
also schon die vom Minister des Äußern (dem Vorsitzenden) vorgenommenen
Korrekturen. Diese Korrekturen und nachträglichen Eintragungen haben auf der
Waage der Quellenkritik und der geschichtlichen Auswertung denselben Wert,
wie die vorher erwähnten, von anderen Mitgliedern des gemeinsamen Minister¬
rates vorgenommenen Korrekturen. Wie die Protokolle insgesamt nicht so sehr
vom Gesichtspunkt der Vermehrung des Tatsachenmaterials der Kriegsereignisse
interessant sind, so sind besonders diese nachträglichen Abänderungen mehr vom
Gesichtspunkt der Rekonstruktion einesteils der pohtischen Vorstellungen der
handelnden Personen, der als Grundlage ihrer alltäglichen pohtischen Praxis
dienenden Prinzipien, andemteils jenes gedachten Spiegels, in welchem der Mi¬
nister sich selbst und seine gespielte Rolle sehen lassen möchte, interessant. Meines
Erachtens könnte die Beachtung dieses Spiegelcharakters der Quelle zu einem
wertvollen methodischen Element der Kritik unserer eigenartigen Quellen, der
Protokolle des gemeinsamen Ministerrates werden. Einzelne Feststellungen der
Protokolle, die Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und den Wert ihrer Lagebe¬
schreibungen und Folgerungen können wir relativ sachlich untersuchen, wenn
wir diesen Spiegelcharakter der Protokolle nicht vergessen. Hier soll besonders
an die Details gedacht werden, über deren Thema auch in anderen Enunziationen
der betreffenden Person Belege erhalten sind. So in erster Linie -- wie bereits er¬
wähnt -- in den Memoiren der Außenminister, wie Buriän und Czernin. Der
Spiegelcharakter der Memoiren ist noch offensichtlicher als der der Protokolle.
Auch in diesen will der Autor in bestimmtem Licht gesehen werden. Die Gegen¬
überstellung des Memoirenspiegels und des Protokollspiegels ist deshalb interessant,
weil oft beide über das gleiche Ereignis, die gleiche Lage, die gleichen Gestalten
usw. berichten. Die Zeitpunkte, zu denen die Berichte in den Protokollen bzw.
in den Memoiren Form angenommen haben, liegen nicht nur zeitlich weit von¬
einander entfernt, sondern auch in der Haltung der Autoren. Wie die Dinge in
ihrem Ablauf gesehen wurden und wie sie dem Leser post festum gezeigt werden
sollen, ist über die Beobachtung der anschaulichen Unterschiede hinaus auch vom
Gesichtspunkt des bloßen Tatsachenmaterials, der Daten, und zwar nicht nur in
ihrer Bewertung, sondern auch ihrer Menge interessant. Diese Anschauungs¬
und Datendifferenzen können dem Historiker ein relativ sachliches Maß liefern,

                                                                                                                             ioi
|| || um die Glaubwürdigkeit, Verläßlichkeit der benutzten Quellen von Fall zu Fall
abzuwägen.

   Aus den vielen ähnlichen Fällen sei hier auf einen Punkt im Expose des Ministers
des Äußern Buriän vom 3. Februar 1915 und auf dessen Variante in seinen Memoi¬
ren verwiesen: Laut Protokoll des gemeinsamen Ministerrates hatte Buriän gesagt,
es sei ihm bei den Verhandlungen in Mezieres-Charleville gelungen, die Deutschen
von der Unrichtigkeit ihres Standpunktes zu den territorialen Forderungen Itali¬
ens zu überzeugen. Demgegenüber sagt er in seinen Memoiren, wie wir wissen,
daß im deutschen Hauptquartier keine Übereinstimmung erzielt werden konnte.
Ein aus den zwei historischen Grundsituationen sich ergebender Unterschied in
der Darstellung ein und desselben Ereignisses! Der handelnde, auf die Verwirk¬
lichung konkreter Ziele hinstrebende Minister des Äußern berichtet über seine
Verhandlungen mit den deutschen Staatsmännern derart, daß seine diplomatische
Mission vor seinen Ministerkollegen erfolgreich erscheint und diese sich dar¬
aufhin beruhigen oder zumindest die Gefahr einer italienischen Einmengung ge¬
ringer einschätzen. Zweifellos sind beide Einstellungen subjektiv. Sowohl jene, die
im Wirbel der Ereignisse entstand, als auch jene, die Buriän von der Bühne der
Geschichte abtretend formulierte. Beide entstanden in der Absicht, sich zu recht-
fertigen. Beide tragen über die Rekonstruktion der Wirklichkeit hinaus vielleicht
mehr zur Kenntnis der seelischen Struktur, der pohtischen Anschauung des re¬
ferierenden Ministers des Äußern und der Änderungen dieser Anschauung bei.
Die Memoiren werfen auf die Tatsachen, zumindest in der Form, wie sie sich im
Kopf des Außenministers widerspiegelten, ein klareres und stärkeres Licht, das
sogar hinter den stilistischen, gegenstandslosen Schleier des Ministerexposes leuch¬
tet. (Die Formel der Memoiren, daß Buriän und die Deutschen einander nicht
überzeugen konnten, erscheint wirklichkeitstreuer als die absichtlich optimistische
Einstellung des Berichtes im Ministerrat, wonach der österreichisch-ungarische
Minister des Äußern bei den Deutschen erreichte, daß sie die Unrichtigkeit
ihres Standpunktes einsahen.)

   Der Vergleich der Quellen kann über das primäre Ziel, die Bestimmung der
Zuverlässigkeit hinaus sozusagen selbst zu einer datenschaffenden Quelle werden,
die in das schon gewonnene Bild neue Farben und Züge bringt. In unserem Falle
z. B. erscheinen bei einem Vergleich mit anderen Quellen Buriän und Czernin
von einer anderen Seite beleuchtet.327

   Durch das, was in den vorangegangenen Zeilen im Zusammenhang mit den
Protokollen des gemeinsamen Ministerrates gesagt wurde, werden einige Probleme
der Quellenkritik blitzartig beleuchtet. Die ungarischen aktenkundlichen For¬
schungen stecken noch in den Kinderschuhen und der Mangel an ungarischen akten-
kundlichen Forschungen kann für den ungarischen Forscher auch durch die Fest¬
stellungen der internationalen Aktenkunde nicht ersetzt werden. Zumindest nicht
in dem Maße, daß er auf seine Feststellungen die Quellenkritik der untersuchten
Aktenart aufbauen könnte. Solange wir die Genetik der einzelnen Aktenarten
nicht über die Kanzleimauern hinaus verfolgen, und zwar nicht nur die einzelner

102
|| || Akten, sondern auch die sämtlicher bedeutenden Dokumente der neuzeitlichen
Aktenproduktion, kann unsere Quellenkritik nur über dieformelle Glaubwürdigkeit
der Schriften befriedigende Antwort geben. Die Aktengenetik muß aufjeden Fall
weiter hinausblicken, und wenn ihr dies gelingt und sie auch die Fäden finden
und herauslösen kann, die die verschiedenen Aktenarten mit den besonderen
Verhältnissen ihrer Zeit verbinden, dann kann schon auf objektiverer Grundlage
die meritorische Kritik der Akten, die Feststellung ihrer inneren Glaubwürdigkeit
versucht werden.328

   Zum Schluß möchte ich im Zusammenhang mit den Ministerratsprotokollen
auf einen unmittelbar wahrnehmbaren Zusammenhang hinweisen. Der dualistische
Staatsapparat der Österreichisch-Ungarischen Monarchie hat, wie wir gesehen
haben, in allen seinen Gliedern diejenigen gesellschaftlichen, politischen Ver¬
hältnisse widergespiegelt, unter denen er entstanden ist. Diese Verhältnisse waren
für die Entstehung eines gemeinsamen, eines »Reichs«-Parlaments nicht günstig.
Der Mangel eines Reichsparlaments zog eine Veränderung des Wirkungsbereichs,
der Funktion der ein Gegengewicht entbehrenden Reichsregierung nach sich.
Die Behandlung von Fragen, die auf der Grundlage der bürgerlichen Verfassungs¬
mäßigkeit parlamentarische Ebene erforderten, verschob sich von den Delegatio¬
nen, diesen mißglückten Parlamenten auf den Verhandlungstisch des gemeinsamen
Ministerrates. Diese Eigenart des politischen Lebens der Monarchie erklärt den
Unterschied zwischen den Protokollen einerseits des österreichischen und des
ungarischen, andererseits des gemeinsamen Ministerrates.

    Selbst wenn wir die ungarischen und österreichischen Ministerratsprotokolle
 nur flüchtig mit den Protokollen des gemeinsamen Ministerrates vergleichen,
fällt uns der bestehende wesentliche Unterschied sofort ins Auge. Während jene
in den seltensten Fällen über Debatten berichten (entweder weil es gar nicht zu
solchen gekommen war, oder weil die schriftliche Festlegung derselben sich nicht
als notwendig erwies oder durch die gesellschaftlich-politischen Verhältnisse
geradezu kontraindiziert war), wird in den Protokollen des gemeinsamen Minister¬
rates vom einfachen Meinungsaustausch bis zu den die Teilnehmer erregenden
 heftigen Debatten, alles in einer in der Amtsführung der Monarchie bis dahin
 unbekannten Detaillierung wiedergegeben. Dieser Unterschied hat zweifellos in der
 abweichenden Funktion der Ministerräte seinen Grund, unter anderem darin,
 daß der gemeinsame Ministerrat zu einer Art »Filialparlament«, auf jedem Fall
zu einem Debattenforum geworden war.

    Nicht selten geht bereits aus den Formalitäten der Protokolle hervor, aufwelcher
 Ebene und zu welchem Zweck die Angelegenheiten beraten wurden. Die Verhand¬
 lungsart hat mehrere Varianten der Protokolle hervorgebracht. Denken wir
 z. B. an die von Aehrenthal vor der Annexion Bosniens und der Herzegowina
 einberufene Ministerbesprechung, die aber kein gemeinsamer Ministerrat war
 und daran, wie empfindlich im Grundkonzept des Besprechungsprotokolls und
 in den vom Minister des Äußern in diesem Konzept vorgenommenen' Abänderun¬
 gen die in den politischen Verhältnissen eingetretenen Änderungen, die sich auch
in der Amtsführung widerspiegelten, angezeigt wurden.329 Das Protokoll der
von Aehrenthal einberufenen Besprechung illustriert klar, daß wir uns bei der

                                                                                                                                               103
|| || Kritik derartiger schriftlicher Dokumente nicht mit der Untersuchung der äußeren
und der inneren Merkmale des Dokuments begnügen dürfen, sondern daß wir
die bei der Untersuchung gewonnenen Daten in den Zusammenhang der zeit¬
genössischen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse stellen müssen. Nur
derart tiefgreifend aktenkundliche Untersuchungen können die Frage beantworten
(auf die ich übrigens weiter oben eine provisorisch gedachte, überbrückende Ant¬
wort gegeben habe), was der eigentliche Zweck der Verfügungen Aehrenthals im
Zusammenhang mit diesem Beratungsprotokoll eigener Art war. Diese Protokoll¬
form erinnert an die Votumbögen des Staatsrats im 18 -- 19. Jahrhundert, ebenso
wie das Vorgehen Aehrenthals, der seine Ministerkollegen als höchste Ratgeber
der Krone nur anhörte, an die Politik seiner Vorgänger ein Jahrhundert früher
erinnert.

   Ebenfalls mit Anwendung gesellschaftsgeschichtlicher Gesichtspunkte wird
bereinigt werden müssen, weshalb die Erörterung eines für Europa, ja für die ganze
Menschheit derart schicksalsschweren Schrittes, wie der Kriegserklärung, außer¬
halb des eigentlichen Ministerrates erfolgte. So müssen wir alle Fragen betrachten,
über die außerhalb des Protokolls die Rede war. Die bürgerlichen parlamentari¬
schen Verhältnisse haben offenbar eine schriftliche Festlegung derartiger Fragen
nicht vertragen und deshalb finden sich in den Protokollen keine Spuren der
meritorischen Debatte. Wie im Zeitalter des Feudahsmus keine der auf höchster
Regierungsebene behandelten Fragen eine den Ministerratsprotokollen ähnliche
Verewigung in Protokollen erfordert oder vertragen hätte (so erscheinen die
feudalen gesellschaftlichen Verhältnisse auf aktenkundlicher Ebene!).

104
|| ||                                         ANMERKUNGEN

    1 Die Einleitung einer solchen Quellenausgabe ist mit dem Aufwerfen amtsgeschichtlicher,
quellenkritischer, aktenkundlicher sowie archeographischer Probleme und einer wenigstens
teilweisen Lösung derselben eine nicht so leicht definierbare Disziplin der Geschichtsschreibung:
die strukturellen Fehler in der Funktion des gemeinsamen Ministerrates Österreich-Ungarns,
die sich aus den besonderen, aus der geschichtlichen Lage resultierenden Umständen des
Ausgleichs ergaben und sich auch in der Amtsführung auf höchster Ebene bemerkbar machten,
sowie die eigenartige politische Anschauung, die das Gehabe der führenden Staatsmänner
des dahinsiechenden Habsburgerreiches charakterisierte und die ideelle Begründung ihrer
Taten gab, das sind nicht Teile irgendeiner geschichtlichen Darstellung, sondern lediglich
eine Vorbereitung derselben. Und zwar auf der Ebene von Hilfswissenschaften. Die Bezeich¬
nung dieser Ebene soll keinesfalls ein niedrigeres Niveau andeuten; dies versuche ich im
späteren bei den theoretischen Erörterungen im Kapitel über den Weltkrieg auch prinzipiell
zu begründen.

    2 Soweit ich die Frage kenne, werden die Hilfswissenschaften auf der ganzen Welt mit
traditionellen Methoden betrieben. Auf dem Gebiete der Erneuerung dieser Methoden kann
nicht viel Fortschritt verzeichnet werden, was ich auch zu meiner Entschuldigung bemerken
möchte, weil ich, wenn auch nicht mit neuen Methoden, so doch mit der Anwendung neuer
Gesichtspunkte experimentiere. Ich möchte betonen, daß die beschreibenden Methoden der
Urkundenlehre, der Aktenlehre, der Siegelkunde oder der Amtsgeschichte nicht bagatellisiert
werden dürfen. Diese Methoden sind, wie auch die Materialsammlung selbst, eine notwendige
Vorbedingung des Weiterkommens. Auch meine Einleitung bedient sich dieser Methoden.
Doch neben diesen bzw. über diese hinaus ist sie auch bestrebt, auf tiefere Zusammenhänge
zu verweisen.

   * Über diese Gesetze wird im weiteren noch detaillierter die Rede sein.
   4 Meine Einleitung will, wie schon betont, keine geschichtliche Bearbeitung sein. Mit
der Analyse der Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates und seiner Produkte, der Protokolle
auf hilfswissenschaftlicher Ebene will sie das bessere Verständnis für die Probleme des letzten,
krisenhaften Abschnitts des Dualismus, des Weltkrieges fördern. Zur sozialen und politischen
Bewertung des Ausgleichs und des darauf folgenden halben Jahrhunderts verweise ich den
Leser auf folgende Arbeiten: Zs. P. Fach: A dualizmus rendszerenek elsö evei Magyarorszdgon
(Die ersten Jahre des dualistischen Systems in Ungarn). Szäzadok, 1955, S. 34--74.-- P. Hanak:
A dualizmus välsägänak elmelyülese a XX. szdzad elsö eveiben (Die Vertiefung der Krise des
Dualismus in den erstenJahren des 20. Jahrhunderts). Ebd. S. 359--414. -- P. Handk: A dualiz¬
mus vdlsdgdnak problemäi a XIX. szdzad vegen (Probleme der Krise des Dualismus am Ende
des 19. Jahrhunderts). Studia Historica 51 (1961) S. 337--387. Ferner verweise ich auf
das von diesen Autoren verfaßte Universitäts-Lehrbuch, das zur Zeit, als diese Zeilen
geschrieben wurden, in Vorbereitung war. In diesen Arbeiten erhält der Leser eine eingehende
Analyse der sozialen Wirklichkeit. Von österreichischer Seite habe ich das meiste aus dem
reichhaltigen, vielerlei Gesichtspunkte erörternden Werk von J. Redlich: Das österreichische
Staats- und Reichsproblem. Leipzig 1920--26, Bd. I--II gelernt. Auch die modernste Bearbei¬
tung der Geschichte Österreichs, H. Hantsch: Die Geschichte Österreichs. Graz--Wien--Köln
1955, 2. Aufl. Bd. II habe ich mit Nutzen gelesen.

                                                                                                                                              105
|| ||    5 Vom Gesichtspunkt der verhandelnden Parteien insofern, daß der Wirkungsbereich und
die Funktion der durch den Ausgleich geschaffenen Regierungs- und gesetzgebenden Organe
nur in großen Zügen bestimmt wurden und die Lösung selbst solcher Fragen vernachlässigt
wurde, die man bei entsprechender Sorgfalt -- auch trotz der widerspruchsvollen gesellschaft¬
lichen Verhältnisse -- hätte lösen können.

   6 Aus jenem Teil des Ges. Art. Nr. I, der die königliche Fürsorglichkeit dankbar quittiert:
»ad . . . incrementum publici Status regni Hungariae, partiumque eidem annexarum, proque
stabilienda in omnem casum, etiam contra vim externam, cum vicinis regnis et provinciis
haereditariis unione«.

   7 Eine gründlichere, tiefere Untersuchung der Parallele wäre fruchtbringend und lohnend.
Hier möchte ich nur hervorheben: es war keineswegs Zufall, daß sich weder der Herrscher
noch die Ungarn bei den Ausgleichsverhandlungen auf die in der politischen Lage und in
den politischen Erfordernissen während anderthalb Jahrhunderten eingetretenen grund¬
legenden Veränderungen beriefen. (Ein Umstand, den die Österreicher bemerkt und auf den
sie auch verwiesen haben.)

   s Deäk Ferenc beszedei (Ferenc Deäks Reden). Gesammelt von M. Könyi (im weiteren:
Könyi) Budapest 1889, Bd. III, S. 366--369.

   9 Über den Inhalt der in der Wohnung Franz Deäks am 29. Januar 1866 abgehaltenen
Debatte s. die Zusammenfassung bei Könyi, a.a.O. S. 371.

   10 Nach der vorzüglichen Konzipierung /. Redlichs: ». .. der Ausgleich von Anfang an doch
nur die künstlich herbeigeführte Erstarrung der nach dem Kriege von 1866 augenblicklich
vorhandenen politischen, nationalen und wirtschaftlichen Interessengegensätze und Macht¬
verhältnisse bedeutete«. A.a.O. Bd. II, S. 678.

   11 Sowohl das Oktoberdiplom wie auch das Februarpatent berufen sich auf die Pragmatische
Sanktion. Das Oktoberdiplom betont die Unteilbarkeit und Unzertrennlichkeit der verschie¬
denen Teile des Reiches. Es bezeichnet es als gemeinsames Interresse des Herrscherhauses
und der Untertanen, »die Machtstellung der österreichischen Monarchie zu wahren«. -- Den
Textdes Oktoberdiplomsund des Februarpatents siehe bei J.Redlich, a.a.O., Bd. 1/2, S. 228 ff.

   12 Dieser Gedanke gibt auch den Grundton der weitschweifigen Einleitung dieses Grund¬
gesetzes. Aus mehreren barocken Wendungen im § 4 der Praefatio ist klar ersichtlich, daß
nach Ansicht der Gesetzgeber Ungarn nur durch das enge Bündnis mit den unter dem Zepter
der Habsburger stehenden Provinzen vor jedweder Konfusion und Gefahr (»ab omni confu-
sione et periculis«) bewahrt wird und in demselben Bündnis Schutz gegen fremde Gewalt und
jedwede innere Bewegung (»adversus omnem vim externam, quam quosvis etiam fatales
internes actus«) gesucht werden müsse: »cum reliquis . . . suae majestatis sanctissimae regnis
et provinciis haereditariis mutua cointelligentia et unio adeoque publica reipublicae Christianae
quies, pax constans, imperturbata tranquillitas«.

   13 Darüber, daß die Meinungsverschiedenheit zwischen Deäk und Andrässy in den partei¬
politischen, richtiger in den gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelt, s. die zitierte Studie von
Zs. P. Fach, Szäzadok, S. 38 ff.

   14 Natürlich wurde weder im Laufe der Ausgleichsverhandlungen, noch weniger bei der
endgültigen Abfassung des Ausgleichs angedeutet, daß die Pragmatische Sanktion ebenfalls
die blutige Niederschlagung eines Freiheitskrieges, den Abschluß desselben von oben und die
Beschränkung der staatlichen Souvärenität in grundlegenden Punkten bedeutete. Eben des¬
halb war die Pragmatische Sanktion ein geeigneter Ausgangspunkt für die neuen Unter¬
handlungen! Wie im weiteren ausgeführt werden wird, haben im österreichischen Reichsrat
einige ihrem Erstaunen Ausdruck verliehen, wie man als Grundlage einer neuen gesell¬
schaftlich-politischen Einrichtung eine vor anderthalb Jahrhunderten entstandene staats¬
rechtlich-politische Form wählen konnte, wo doch die damaligen Umstände, sozialen und
wirtschaftlichen Verhältnisse von denen der Ausgleichsepoche wesentlich abweichen. Die
Verhältnisse waren, worauf in Anm. 7. bereits hingewiesen wurde, tatsächlich sehr unter¬
schiedlich, doch die politische Grundlage, in der die Pragmatische Sanktion entstand, zeigt
viele ähnliche Züge mit dem Ausgleichszeitalter. Es war daher kein Zufall, daß sich beide
verhandelnden Parteien wiederholt und auch im endgültigen Text des Ausgleichsgesetzes auf
die Pragmatische Sanktion beriefen.

106
|| ||    15 Hervorhebungen von mir -- M. K.
   16 Dieser Gedanke erscheint ebenso, die Dinge vom Gesichtspunkt der Sicherheit des
Reiches betrachtet, im Osterartikel. Dort schreibt Deäk: ». . . auch bei unserer verfassungs¬
mäßigen Selbständigkeit hat die Sicherheit des Reiches wegen und durch uns nicht gelitten«
(Könyi, a.a.O. S. 316. Hervorhebung von mir -- M. K.). Deäk führt seine Argumente gegen
den im »Botschafter« erschienenen, mit einer drohenden Prophezeiung verbundenen Artikel
ins Treffen, in dem es heißt, die ungarische Verfassung sei bisher deshalb gebrochen worden,
weil die Interessen des Reiches ihre Einhaltung nicht erlaubten, und sie werde auch in Zukunft
gebrochen werden, wenn sie nicht den Interessen des Reiches angepaßt wird. »Wir bezweifeln
nicht die Wichtigkeit des festen Bestandes des Reiches« -- schreibt Deäk in seinem Oster¬
artikel als Antwort. Das Ziel ist, »sowohl die Sicherheit des Reiches gänzlich zu erreichen, als
auch die Grundgesetze der ungarischen Verfassung nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten . . .«
(ebd. S. 314. Hervorhebung von mir -- M. K.). Die graduelle Unterscheidung der Erreichung
der beiden Ziele der politischen Entwirrung: »gänzliche« Sicherheit des Reiches und Aufrechter¬
haltung der ungarischen Verfassung »nach Möglichkeit« war keineswegs eine nachlässige
Konzipierung; hier wurde das Wesen der Politik Deäks ausgedrückt, was aus dem folgenden
Absatz des Artikels klar hervorgeht. Dort heißt es, der sichere Bestand des Reiches »soll
keinerlei anderen Interessen untergeordnet werden«, die Sicherheit des Reiches ist also absolutes
Ziel, während die verfassungsmäßige Selbständigkeit Ungarns nur ein relatives ist, hier sei
man geneigt, sich so viel abhandeln zu lassen, als »die Sicherung des festen Bestandes des
Reiches unumgänglich erfordert«. -- Die gedanklichen Antezedenzien des Deäkschen Aus¬
gleichs kann ich hier nicht weiter zurückverfolgen. Auch die obigen Zitate beweisen schon
zur Genüge, daß das Vorbild der für Ungarn verhängnisvollen politischen Form schon
geraume Zeit im Kopfe der Ausgleichspolitiker vorhanden war.
    17 Der Adreßentwurf, den das Abgeordnetenhaus am 20. Februar 1866 unverändert ange¬
nommen hat, kann bei Könyi, a.a.O. S. 385--400 nachgelesen werden. Die Zitate auf S. 386,
387, 392 und 397.
    18 K. Szäsz: Egy kepviselö naplöjegyzetei (Tagebuchaufzeichnungen eines Abgeordneten),
zitiert bei Könyi, a.a.O. S. 403.
    19 Obwohl dieser Paragraph des Ges. Art. III. vom Jahre 1848 (§13: »Einer der Minister
wird stets am allerhöchsten Hoflager sein und in allen Verhältnissen, die das Vaterland mit
den Erbländern gemeinsam interessieren, Einfluß nehmend in diesen das Land bei Verant¬
wortung vertreten«) die mit den österreichischen Provinzen gemeinsamen Angelegenheiten
schon beim Namen nennt und zur Verwaltung derselben ein eigenes Organ schafft und so
weit über die Pragmatische Sanktion hinausgeht, wird im königlichen Reskript doch richtig
festgelegt, daß er bei Feststellung der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten auf die
Verbindung der Teile des Reiches, aus der sich diese Angelegenheiten organisch ergeben,
keine Rücksicht genommen hat. Lediglich in einem geringen Sektor des Heerwesens wurde
(im § 8) konkret verfügt.
    20Der Text des Reskripts: Könyi, a.a.O. S. 443 -- 448.
    21 Könyi, a.a.O. S. 448. Zitat aus dem Tagebuch Goroves.
    22 Das Magnatenhaus hat den Adreßentwurf nur mit einer Mehrheit von 4 Stimmen ange¬
nommen; im Abgeordnetenhaus nahm Andrässy gegen den scharfen Ton Stellung (ebd.
S. 463 und 468).
    23 Text des Adreßentwurfs ebd. S. 452--463.
    21 Hierüber ebd. S. 505--509. Siehe weiter I. Zolger: Der staatsrechtliche Ausgleich zwischen
Österreich und Ungarn. Leipzig 1911, S. 6--9.
    25 Könyi, a.a.O. S. 519.
    26 Ebd. S. 519.
    27 Ebd. S. 520.
    28 Ebd. S. 524. Hier soll -- wenn auch streng genommen nicht am Platze -- bemerkt wer¬
den, daß die wirtschaftlichen Fragen bei den Ausgleichsverhandlungen vom ersten Augen¬
blick an nur als zweitrangiges Problem fungierten, das später zu lösen sein wird.
    29 Ebd. S. 524.
    30 Ebd. S. 526.

                                                                                                                                                                      107
|| ||     31 Der Herrscher bedeutete natürlich nicht nur die Person Franz Josephs selbst. Der Stand¬
punkt des Herrschers enthielt auch die Ansicht und die politische Zielsetzung eines Teiles
der österreichischen herrschenden Klassen. Er enthielt aber bei weitem nicht die Ansicht all
jener Klassen, die -- wie wir aus einigen weiter unten zitierten Aussprüchen österreichischer
Politiker sehen werden -- selbst in diesem Parlament vertreten waren. Noch weniger natürlich
jener, die im Laufe eines halben Jahrhunderts des Dualismus in den oft bis zum äußersten
zugespitzten Debatten des österreichischen Reichsrats nicht zu Worte kommen konnten.
Wenn ich also vom Herrscher spreche, denke ich über die Person Franz Josephs hinaus auch
an jenen Teil der deutschösterreichischen herrschenden Klasse, dessen politische Zielsetzungen
und Willen der Herrscher und die hinter ihm stehende und mit den ungarischen Staatsmännern
verhandelnde Clique zum Ausdruck brachten. Eine derartige Konzipierung der Angelegen¬
heiten mag vielleicht als Vereinfachung der Frage erscheinen, doch kann ich, worauf ich
wiederholt hinweisen werde, bei der Untersuchung der sekundären Erscheinungen die Zusam¬
menhänge nur in der Summierung der sich auch an der Oberfläche des gesellschaftlichen Lebens
(wie die politischen Kämpfe, die Erledigung der Angelegenheiten usw.) sich zeigenden Arbeit
der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte aufzeigen.

   32 Ebd. Im weiteren wird der Antrag der Minderheit noch detaillierter behandelt werden.
Daraus werden die Motive ihrer Stellungnahme klar ersichtlich sein.

   33 Ebd. S. 542.
   34 Ebd. S. 529 (Hervorhebung von mir -- M. K.).
   35 Ebd. S. 529 (Hervorhebung von mir -- M. K.).

   36 Worauf ich bereits hingewiesen habe, hat dies Deäk nur gesagt, richtiger verraten, weil
sowohl Andrässy als auch Tisza und ihr Anhang entschlossen dagegen auftraten, die Beendi¬
gung des Ausgleichswerkes den Zufälligkeiten einer Parlamentsdebatte auszusetzen, deren
Ausgang unabsehbar war.

   37 Schon der Referent des österreichischen »Antrages«, Dr. Brestei hat am 12. November
1867 festgestellt, der zur Ausarbeitung der Vorlage entsandte »Ausschuss konnte jedoch
nicht verkennen, dass bei der gegenwärtigen Sachlage von jeder Modification der einschlä¬
gigen Bestimmungen des ungarischen Gesetzartikels abgesehen werden müsse, soll anders
der Ausgleich mit Ungarn und mit ihm die so dringend nothwendige Ordnung unserer staat¬
lichen Verhältnisse nicht gefährdet oder mindestens auf eine lange Zeit hinausgeschoben
werden. Die fraglichen Bestimmungen wurden nämlich seinerzeit zwischen der Reichsregierung
und Ungarn vereinbart und von Sr. Majestät in seiner Eigenschaft als König von Ungarn
sanctioniert; so erübrigt doch angesichts der gewordenen Verhältnisse dem Reichsrathe nichts,
als sich den Thatsachen fügend die Zwangslage, in der er sich befindet zu constatiren und die
Verantwortlichkeit in Betreff der fraglichen Bestimmungen jenen zu überlassen, welche sie
entworfen und vereinbart haben« (Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Hauses
der Abgeordneten des Reichsrathes. IV. Session. Bd. II. Wien 1869. S. 1320--1321). Auch
nach den Worten des Abgeordneten Plener kann »... nur eine Zwangslage. .. uns vermö¬
gen ... unsere Zustimmung zu dem Schritte zu ertheilen, welcher heute vollzogen werden
soll« (ebd. S. 1327). Der Abgeordnete Pratobevera sprach von einem Entschluß »de nobis sine
nobis« (ebd. S. 1338). Abgeordneter Edler v. Mende sagte: »Einem Zwange aber, wie ich ihn
berührt habe, müßte, glaube ich, jeder Politiker weichen und auch wir werden dem Zwan¬
ge, der thatsächlichen Verhältnisse ganz richtig weichen müssen.« (Ebd. S. 1330.) Auch
Schmerling sagte: »wir wurden einem Fait accompli gegenübergestellt«. Baron Beust, der
die Debatte im Namen der Regierung abschloß, war bestrebt, die Sache zu beschönigen,
indem er erklärte, daß »die Tatsachen, auf die so oft hingewiesen wird, nicht aus dem
freien Willen der jetzigen Regierung geschaffen wurden, sondern eine fast unausbleibliche
Folge der stufenweisen Entwicklung der Dinge waren«.

   38 Könyi, a.a.O. S. 341. In dieser Gegenüberstellung hat der für feine Distinktionen emp¬
findliche Eötvös auch unwillkürlich das ungarische Maximum des Ausgleichs beim Namen
genannt: innere Selbstverwaltung, die er nicht einmal als Minimum ins Auge faßte; im End¬
ergebnis wurde aber nicht mehr erreicht. Im weiteren wird hiervon noch die Rede sein, wenn
der ganze Ausgleich dem Urteil Kossuths unterworfen wird.

108
|| ||    39 Könyi, a.a.O. S. 333.
   40 G. Värady schrieb in seinen »Orszdggyülesi Levelek« (Briefe aus dem Parlament) am 24.
Mai 1866: »Bald . . . wird auch die Frage der so oft erwähnten 'Delegationen' aufs Tapet
kommen . . .« Auch die Zeitgenossen fühlten, daß die scheinparlamentarische Institution, die
berufen war, das gemeinsame Parlament der gemeinsamen Monarchie zu ersetzen, die Dele¬
gationen, den Eckpfeiler des Ausgleichswerkes bilden. Im weiteren werden österreichische
Ansichten und das österreichische Gesetz zitiert. Aus diesen ist ersichtlich, daß auch in
Zisleithanien die Frage so gesehen wurde.
    41 Könyi, a.a.O. S. 530 (Hervorhebung von mir -- M. K.).
    42 Ich möchte mich auch hier auf Feststellung des vorhergehenden Abschnitts über den
sich in erster Linie mit Struktur- und Oberflächenerscheinungen befassenden Charakter der
einführenden Studie berufen. Hier werden Tatsachen der geschichtlichen Entwicklung in
Betracht gezogen, die Ausfluß der wirtschaftlichen Grundlage sind: wenn ich daher kausale
Zusammenhänge feststelle, verweisen diese Zusammenhänge auf die Verbindung von Erschei¬
nungen auf der Oberfläche. Mit dem Zweck, in den Zusammenhängen der staatlichen Struktur
die zur Bewertung des gemeinsamen Ministerrates und seiner Protokolle aus den Hilfs¬
wissenschaften der Geschichte (bis hinab zu den aktenkundlichen Beziehungen) heraus
notwendigen geschichtlichen Elemente zu finden.
   43 Ebd. S. 531.
   44 Ebd. S. 532.
   46 Ebd. S. 532 (nach dem Tagebuch Menyhert Lönyays). -- Andrässy, dem Deäk seine
Vorstellungen detailliert auseinandergesetzt hatte, bezog sich im Laufe seiner Argumentation
wiederholt darauf, daß sich durch gemeinsame Abstimmungen die Gefahr erhöhe, daß aus
den Delegationen ein Reichsparlament werde: »Ich befürchte, daß im Falle, daß die 40 Deut¬
schen zusammenstehen, es nur eines einzigen Ungarn bedürfe, und wir geraten in Minderheit.
Die Kroaten befinden sich in unseren Reihen, und es hängt von ihnen ab, ob sie uns in die
Minderheit geraten lassen.« (Ebd. S. 547.) Schließlich nahm Andrässy von seiner Auffassung
Abstand.
   46 Ebd. S. 547.
   47 Ja beim Endausgang, an der Schwelle des Weltkrieges hat der Minister des Äußern in
seinem Wirkungsbereich eine Macht repräsentiert, die selbst die Spitzenregierung absorbiert
hatte.
   48 Ebd. S. 537.
   49 Nyäry hat -- laut Lonyay (ebd. S. 540) -- die Sache auch beim Namen genannt, als er
erklärte: »Eine Entscheidung durch Majoritätsbeschluß würde sie (d.h. die Delegationen) zum
Reichsparlament machen.«
   50 Den in Minderheit gebliebenen Antrag der Tisza-Fraktion s. bei Könyi, a.a.O. S. 564--570.
   61 Im vorangehenden habe ich auf S. 10.8, in der Anmerkung 37 Meinungen von Reichsrats¬
abgeordneten zitiert, wonach sie bei der Behandlung ihres eigenen Ausgleichsgesetzes -- da das
ungarische Ausgleichsgesetz bereits die Sanktionierung erhalten hatte -- in einer Zwangslage
waren.
   52 Das sagte Plener (Könyi, a.a.O. Bd. V, S. 285); laut Mende ist die Form unzulänglich
(ebd. S. 287). Der Abgeordnete Skene (Mähren) meinte: ». . . so ist es eben gar nichts Anderes,
als die ungarische Herrschaft verquickt mit dem alten Absolutismus« (StenographischeProtokolle
über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes, a.a.O. S. 1335. Hervor¬
hebungen von mir -- M. K.). Der Abgeordnete Pratobevera hegte ebenfalls alle bezüglich
der Delegationen vorgebrachten Befürchtungen (ebd. S. 1338--1339). Selbst der Reichs¬
kanzler, Baron Beust, hielt die Institution der Delegationen nicht für ein Ideal parlamentari¬
scher Vollkommenheit (ebd. S. 1465--1467).
   63 Klar wurde dieser Standpunkt der ungarischen staatsrechtlichen Auffassung im Lehr¬
buch von O. Eöttevenyi Nagy: Oszträk közjog (Österreichisches Staatsrecht). Budapest
1913 formuliert. Hiernach (S. 224 ff.) erklärt der diesbezügliche Abschnitt des österreichischen
Ausgleichsgesetzes (§ 6 des Ges. vom 21. Dez. 1867) die Delegationen ausdrücklich für eine
gesetzgebende Körperschaft, indem er besagt, daß die Delegationen von den legislatorischen
Rechten der Parlamente der beiden Reichshälften jene ausüben, die sich auf die gemeinsamen

                                                                                                                                              109
|| || Angelegenheiten beziehen. Bewußt mit der Absicht, daß sich die Delegationen zu einem
Zentralparlament entwickeln, wie dies die politische Praxis der letzten Jahre auch beweist,
»denn«, heißt es bei Eöttevenyi Nagy, »in Österreich werden in den Delegationssitzungen
auch solche Themen zur Sprache gebracht, die keinesfalls in die bei Budgetberatungen übli¬
chen Erörterungen eingereiht werden können, wie zum Beispiel die Nationalitätenfrage«.
Mit Bedauern stellt hier Eöttevenyi Nagy fest, daß sich auch die Ungarn nicht immer auf die
Erörterung der im Gesetz festgelegten Themen beschränken. Lediglich als Illustration der
Behauptung Eöttevenyi Nagys möchte ich mich auf eine Bemerkung Kramafs berufen, die
dieser in der österreichischen Delegation am 27. Febr. 1908 in der Debatte des Budgets der
Kriegsmarine gemacht hat. Kramaf protestierte gegen den in der ungarischen Delegation
vorgebrachten Wunsch, der angeblich die Aufstellung einer ungarischen Flottendivision
bezweckte. Er protestierte scharf dagegen, daß in Ungarn mit ihrem Gelde magyarisiert
werde (Stenographische Sitzungsprotokolle der Delegation des Reichsrathes. Wien 1908
S. 946).

   54 Abgeordneter Edler v. Plener (Böhmen): »Die staatsrechtliche Abnormität, welche ich
erwähnt habe, tritt aber durch die Betrachtung am allergrellsten hervor, dass die von den
Delegationen bewilligten sogenannten gemeinsamen Auslagen keiner Votierung mehr in dem
delegierenden Reichsrathe unterliegen, sondern dass für den Reichsrath nur das Gebot besteht,
für die von der Delegation ihm zugewiesenen Auslagen die Bedeckung zu verschaffen, und
dass sonach der eigentlich massgebende und bewilligende Körper und der die Mittel und Wege
herbeischaffende Körper nicht mehr der nämliche ist.« (Stenographische Protokolle über die
Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes, a.a.O. S. 1328).

   55 Abgeordneter Freiherr v. Giovanelli: ». . . ich erblicke in den Delegationen die wichtigste
politische Körperschaft des Reiches, denn sie ist jene Institution, welche die Einheit und
Macht des Reiches vermittelt und in welcher die wichtigsten und notwendigsten Interessen
der Gesammtmonarchie zum Ausdrucke kommen. Eben in Interesse der Macht und der
Einheit Österreichs muß ich es wünschen und will es hoffen, dass in richtigem Verständnisse
der gegenseitigen Verhältnisse allmälig eine Erweiterung des Wirkungskreises der Delegationen,
ein besserer, mehr geeigneter Verhandlungsmodus der Geschäfte in den Delegationen
eintreten werde«. (Ebd. S. 1341.) Abgeordneter Dr. Johann Nepomuk Berger (Niederöster¬
reich): »Das sind entwicklungsfähige Keime, Keime, die zu einer größeren Verallgemeinerung
des Reichsgemeinsamen führen können.« »Allein, schon auf dem Gebiete der Natur ist es
ein Gesetz, dass, je höher ein Organismus entwickelt ist, je grösser seine Aufgaben und Functio¬
nen sind, desto complicirter und nuancirter auch sein Organismus ist.« (Ebd. S. 1360). Im
Herrenhaus argumentierte Schmerling, die Delegationen bildeten eine Institution, die Keim
eines Zentral-, eines Reichsparlaments werden könne. Wir nehmen daher das Gesetz über
die Delegationen in der Hoffnung an, daß sich aus diesen mit der Zeit eine Reichsvertretung
entwickeln wird, die alle Teile des kaiserlichen Reiches zusammenfassen wird, und daß in
dieser Reichsvertretung die einzelnen Rassen einander in einmütiger Tätigkeit die Hände
reichen werden (Könyi, S. 318).

   56 »Es ist nicht möglich, daß die kleinen Vertretungen einzelner Provinzen irgend eine
Macht haben gegenüber der Krone und der Administration, nur dann ist ein Schwerpunct
zu finden und möglich, daß er sich bewähre, wenn das ganze Volk Zusammentritt und durch
seine Vertreter den Gegendruck auf die Krone und die Administration ausübt. Das ist jetzt
gänzlich aufgegeben, wir haben keine Macht gegen die Regierung.« (Stenographische Protokolle
über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes, a.a.O. S. 1335. Hervor¬
hebung von mir -- M.K.)

   57 Dies ist zweifellos in erster Linie eine Folge des Umstandes, daß das österreichische
Gesetz auf Grund des ungarischen abgefaßt wurde; in Zisleithanien wurden nicht nur der
für überflüssig gefundene politische Aufputz, sondern auch der stilistische Schwulst weggelas¬
sen. Übrigens fehlen im österreichischen Gesetz nicht nur im Abschnitt über die Delegationen,
sondern auch in der Einleitung des Gesetzes die weitschweifigen, geschichtlich-politischen,
Gedankengänge, die als detaillierte Begründung die einleitenden Paragraphen des ungarischen
Gesetzes füllen. Der große Unterschied in der Abfassung der zwei Gesetze hat dann im Laufe
der Zeit Grund zu sehr vielen Mißverständnissen, absichtlichen Mißdeutungen und Gekränkt-

IIO
|| || sein Anlaß gegeben. Im Jahre 1908, als sich die schon in den Vorjahren über die Titel der
Reichsminister geführte Debatte zwischen dem gemeinsamen Ministerium und der an die
Regierung gekommenen ungarischen Opposition verschärfte, bezeichnete der ungarische
Ministerpräsident Sändor Wekerle die abweichende Textierung des ungarischen und des
österreichischen Gesetzes als Grund des Übels (Stenographische Sitzungsprotokolle der
Delegation des Reichsrathes, S. 981 -- 982).

   58 Eöttevenyi Nagy, a.a.O. S. 220. Eine eingehende Analyse der zwei Gesetze: I. Zolger,
a.a.O. Am Ende des Werkes werden die beiden Gesetze parallel veröffentlicht. Die Paragraphen
über die Delegationen auf S. 322 ff.

   50 § 6 des Gesetzes vom 21. XII. 1867: »Das den Vertretungskörpern beider Reichshälften
(dem Reichsrate und dem ungarischen Reichstage) zustehende Gesetzgebungsrecht wird von
denselben, insoweit es sich um die gemeinsamen Angelegenheiten handelt, mittels zu entsenden¬
der Delegationen ausgeübt.«

   60 Als im Jahre 1906 davon die Rede war, ob die Mitglieder der Delegationen als Gesetz¬
geber dem Herrscher in einer Audienz huldigen sollen, erklärte der ungarische Delegierte
Hollö, er werde zwar daran teilnehmen, doch müsse man in Hinkunft alle Äußerlichkeiten
vermeiden, die »den Delegationen den Schein oder den Charakter höherer Gesetzgebung verleihen
würden«. Der Kommission für gemeinsame Angelegenheiten »komme kein Gesetzgebungs¬
recht zu«. Diese ist nur eine ebensolche Kommission wie die anderen Landeskommissionen
(z.B. die Quotendeputation). »All das, was wir hier annehmen und bestimmen, erhält im
Sinne unserer Gesetze durch die Annahme oder Ablehnung unserer Beschlüsse durch die
Gesetzgebung die endgültige Sanktion.« Auch Emil Nagy ist der Meinung, »es müsse jede
Verfügung vermieden werden, die den Anschein erwecken würde, die Landeskommission sei eine
Körperschaft, der Gesetzgebungsrecht zukomme . . .« Közösügyi Bizottsäg Naplöja (Protokoll
der Delegation für gemeinsame Angelegenheiten). Budapest 1906, Bd. I, Sitzung am 9. VI.,
S. 3 u. 5 (Hervorhebungen von mir -- M. K.).

    61 Haus-, Hof- und Staatsarchiv (im weiteren HHStd) Min. d. Äuß. Pol. Arch. Delegations-
Akten. Karton rot 563, fol. 52--53. Diese Lösung »hat sich«, wie der Brief Nr. 1199/1868
Beusts vom 18. Oktober an den Minister des Innern Dr. Giskra beweist (ebd.), »bewährt«.

    62 Siehe die Zuschrift Beusts an das Präsidium der ungarischen Delegation: Er halte es für
zweckmäßig, daß neben den Delegationen »je ein Hilfsbeamter aus dem Status der gemeinsa¬
men Ministerien tätig sei, dessen Aufgabe es wäre, den ordnungsgemäßen Verkehr der Dele¬
gationen untereinander, den Kontakt mit den gemeinsamen Ministerien, ferner die beim
Präsidium der Delegation sich ergebenden und sonstigen Angelegenheiten, welche die Dele¬
gationen nicht durch ihre eigenen Mitglieder zu erledigen wünschen, abzuwickeln« (ebd.
fol. 101 -- 102). Es ist kein Zufall, daß der konservative Graf Majläth in seinem am 31. Aug.
1869 an Beust gerichteten Schreiben diese Lösung mit besonderem Lob erwähnte (ebd. fol.
174-179).

    63 Ebd. fol. 205 und 233-238.
    61 Die bezüglichen Abschnitte des Ausgleichsgesetzes siehe bei Zolger, a.a.O. S. 329-- 330.
-- Die Parität, als bei gemeinsamer Abstimmung zu befolgender Vorgang, kommt bezeich¬
nenderweise nur in der ungarischen Fassung vor; ebenso wird nur in dieser betont, daß der
Zweck der gemeinsamen Sitzung nur die einfache Abstimmung sein könne. Diese Beschrän¬
kung der Tätigkeit der Delegationen war das Zugeständnis, das Deäk und seine Anhänger
im Interesse der Annahme des Gesetzentwurfes denen machten, die das Entstehen eines Reichs¬
parlamentes befürchteten. Hingegen haben -- wie wir bereits bei der Behandlung der Debatte
über den Ausgleichsgesetzentwurf im österreichischen Reichsrat gesehen haben -- die Öster¬
reicher eben in der Tatsache der gemeinsamen Abstimmung den Keim der Herausbildung
eines gemeinsamen, eines Reichsparlamentes erblickt und sie haben ebendeshalb diesem --
ihrer Ansicht nach monströsen -- Gesetzentwurf zugestimmt. Unter den zahlreichen Wider¬
sprüchen der höchsten Regierungs-, Gesetzgebungs- und politischen Organisation der Habs¬
burgmonarchie ist einer der grundlegendsten der Umstand, daß die Funktion der Dele¬
gationen in der ungarischen und der österreichischen Fassung des Ausgleichsgesetzes einander
widersprechend bestimmt wurde.
    65 Dies, besonders das Verbot, daß sich die Delegationen in die inneren Angelegenheiten

                                                                                                                            III
|| || der einzelnen Länder einmischen, wurde derart scharf schon von der ungarischen staats¬
rechtlichen Auffassung formuliert. S. K. Kmety: A magyar közjog tankönyve (Lehrbuch des
ungarischen Staatsrechts). Budapest 1911, 5. Aufl. S. 516. Der diesbezügliche Paragraph
(§ 37) des ungarischen Ausgleichsgesetzes (Ges, Art. XII. v. J. 1867) lautet folgendermaßen:
»In den Wirkungsbereich dieser Delegationen können nur die Gegenstände gehören, die in
diesem Beschluss als gemeinsame Angelegenheiten ausdrücklich den Delegationen zugewiesen
werden. Die Delegationen können in ihren Verfügungen darüber nicht hinausgehen und
können sich nicht in Angelegenheiten einmengen, die dem ungarischen Parlament und der ungari¬
schen Regierung Vorbehalten sind.« (Hervorhebungen von mir -- M.K.) Das österreichische
Gesetz (Ges. vom 21. Dez. 1867) formuliert im ersten Teil des entsprechenden Paragraphen
(§ 13) den Verhandlungsbereich der Delegationen nicht ausschließend, auch im zweiten Teil
wird nicht konkret hervorgehoben, daß sich die Delegationen nicht in die Angelegenheiten
der einzelnen Parlamente und Ministerien einmengen dürfen, die Rechtssphäre der Delegatio¬
nen wird negativ nur im allgemeinen abgegrenzt. »Der Wirkungskreis der Delegationen umfaßt
alle Gegenstände, welche die gemeinsamen Angelegenheiten betreffen. Andere Gegenstände
sind von der Wirksamkeit der Delegationen ausgeschlossen.« (Hervorhebungen von mir
- M.K.)

   66 Der ungarische Ministerpräsident Andrässy beantragt in seiner an den Reichskanzler
und Minister am kaiserlichen Hoflager und des Äußern Beust am 13. August 1868 gerichteten
Zuschrift (HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Delegations-Akten, Karton rot 563, fol. 245 ff.),
die erste Session der Delegationen nach Budapest einzuberufen, um auch dadurch »diese
Institution, die sich in das ungarische Staatsrecht und in das Vertrauen des Volkes erst allmälig
einzuleben haben wird, besonders in der ersten Zeit dem Lande erwünscht erscheinen zu las¬
sen«. Über die Formalitäten bei Einberufung der Delegationen, die im wesentlichen bis zum
Zusammenbruch der Monarchie unverändert geblieben sind, siehe den Erlaß, den Franz
Joseph auf Antrag des Reichskanzlers Beust am 11. Januar 1868 an den ungarischen Minister¬
präsidenten Andrässy und an den österreichischen Ministerpräsidenten Auersperg gerichtet
hat: HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Delegations-Akten, Karton rot 563, fol. 30--31. --
Zeitpunkt und Tagesordnung der Delegationssessionen wurden vom Reichskanzler (bzw.
dem gemeinsamen Minister des Äußern) stets im Einvernehmen mit den Regierungen der
einzelnen Länder bzw. den übrigen gemeinsamen Ministern bestimmt. Bezüglich der für den
12. November 1868 einzuberufenden Session der Delegationen spricht der Kanzler Beust
bereits vom Gebrauch: »In formeller Beziehung dürfte sich die Einhaltung des bei der ersten
Einberufung der Delegationen stattgefundenen Vorganges empfehlen...« (ebd. fol. 268--
271). Ebenso im Jahre 1870: »In formeller Beziehung dürfte es angezeigt sein, bei der Ein¬
berufung und Eröffnung beider Delegationen wieder den im Vorjahre beobachteten Vorgang
einzuhalten.« (Ebd. fol. 47--50.)

   67 § 41 des ungarischen Gesetzes: »Das auf diese Weise festgestellte Budget kann von den
einzelnen Ländern nicht mehr behandelt werden ...« Im österreichischen Gesetz wird hier¬
über detailhert und in bestimmter Form nicht gesprochen. »Da die Budget-Debatten unstreitig
die wichtigsten Momente der legislativen Tätigkeit bilden«, schreibt Andrässy unter Nr. 322/
ME im Jahre 1869 an Beust, »so glaubt das ungarische Ministerium ein besonderes Gewicht
darauf legen zu sollen, daß dieselben, indem sie alle Detailfragen der Gesamt-Administration
berühren, sowohl im Reichstage, als auch in der Delegation in einer dem Zwecke entsprechen¬
den Weise stattfinden, und dies umsomehr, als die konstitutionelle Lebensfähigkeit der Institu¬
tion der Delegationen erst bei Festsetzung und genauer Beobachtung eines gewissen Systems an
den Tag treten wird« (ebd. fol. 36--37. Hervorhebung von mir -- M.K.). Die Ordnung aber
erforderte, daß die Delegationen bereits im Monat Januar zusammentraten und das Budget
rechtzeitig bestimmten. So wird es den Parlamenten beider Länder ermöglicht, das Budget
für das kommende Jahr schon im Februar oder März zu behandeln und zu votieren. Die
Ordnung hätte natürlich auch erfordert, daß die Delegationen den Budgetvoranschlag recht¬
zeitig erhielten und dann gut vorbereitet zu demselben meritorisch Stellung nehmen konnten.
Es ist kein Zufall, daß dies in den seltensten Fällen geschehen ist. Das ist eine Erscheinung
der unklaren, zweideutigen Politik des Ausgleichs, die die parlamentarische Form der Erledi¬
gung der gemeinsamen Angelegenheiten von Anfang an nicht ernst genommen hatte. Der

112
|| || ungarische Delegierte Rakovszky hat am 9. Juni 1906 das gemeinsame Ministerium leiden¬
schaftlich angegriffen, weil es trotz des in den letzten zwei Verhandlungen der Delegationen
gegebenen feierlichen Versprechens den Budgetentwurf für die gemeinsamen Angelegenheiten
nicht »rechtzeitig vor dem Zusammentreten der Delegationen« vorgelegt hatte. A Közösügyi
Bizottsäg Naplöja, a.a.O. Sitzung am 9. Juni, S. 4.

   68 Es wäre eine sehr anziehende und lohnende Aufgabe, über die Geschichte der Delegatio¬
nen einen möglichst vollständigen Überblick zu geben. Doch muß hier bemerkt werden (und
dies gilt auch für das über die Delegationen bisher Gesagte), daß hier über diese Frage nur
gesagt werden kann, was unbedingt notwendig ist, um diesen Teil der im Ausgleich geschaf¬
fenen, eigenartigen Staatskonstruktion im großen und ganzen verstehen zu können. Zur
Bekräftigung der Behauptung, daß wiederholt versucht wurde, die Delegationen zu einem
parlamentarischen Debattenforum auszuweiten, könnte viel Illustrationsmaterial angeführt
werden. Wir müssen uns aber damit begnügen, einige Worte aus der am 27. Oktober 1908,
also in einem kritischen Moment im Leben der Monarchie in der österreichischen Delegation
von dem Abgeordneten Professor Oswald Redlich, einem vorzüglichen Kenner der Geschichte
und der Struktur der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehaltenen großen Rede zu
zitieren. In dieser hatte er nur so beiläufig die Aufgabe der Delegierten bestimmt: »Für uns,
die wir hier als verantwortliche Vertreter des Volkes, dem wir angehören, die Politik der
gemeinsamen Regierung zu prüfen und zu beurteilen haben . . .« (Stenographische Sitzungspro¬
tokolle der Delegation des Reichsrathes, S. 66. Hervorhebung von mir -- M.K.). Vergeblich
wurde in den ungarischen staatsrechtlichen Lehrbüchern betont, daß in den Delegationen
nur über Fragen des Budgets verhandelt werden könne, es haben nicht nur die Österreicher,
die in den Delegationen so etwas wie ein kleines Reichsparlament gesehen haben, sondern
mit der Zeit auch die Ungarn bei Behandlung des Budgets die auswärtige Politik kritisiert.
Auch hierfür ein Beispiel. Tivadar Batthyäny hat in der Sitzung der ungarischen Delegation
am 25. Juni 1906 seine Rede mit folgenden Worten begonnen: »Bevor ich auf die Behandlung
des Budgets des Ministeriums des Äußern bzw. auf die Kritik unserer Außenpolitik und des
damit verbundenen Vorgehens des Herrn Ministers des Äußern übergehe . . .« (A Közösügyi
Bizottsäg Naplöja, a.a.O. S. 57. Hervorhebung von mir -- M.K.).

    69 Über die Quote siehe §§ 3 und 36 des österreichischen Gesetzes und §§ 18--22 des unga¬
rischen Gesetzes (Zolger, a.a.O. S. 318--319). Auch über die Regelung der Quote stimmen
die österreichische und die ungarische Fassung des Ausgleichs nicht überein. Das österreichi¬
sche Gesetz statuiert z.B. die Deputationen nur alternativ, neben den einzelnen Parlamenten,
als bei den Verhandlungen nur in zweiter Reihe in Frage kommende organische Form.

    70 Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 590.
    71 So am 27. Januar (K.Z. 1472. - MR. § 48), am 9. April (K.Z. 1482 - M.R.Z. 58),
am 17. Oktober (K.Z. 3901 - M.R.Z. 105), am 28. Oktober (K.Z. 3902 - M.R.Z. 106),
am 29. Oktober (K.Z.3903 - M.R.Z. 107), am 23. Dezember (K.Z. 3915 - M.R.Z. 119).
HHSta. Min. d. Äuß. Ministerr.-Prot. Karton 42--43.
    72 Nach Kennenlernen des ungarischen Standpunkts hat der österreichische Ministerrat
seine Ansichten in einer Schrift mit dem Titel »Einwendungen« niedergelegt. Darauf haben
Andrässy und Lönyay geantwortet (»Erwiderung«), Im September 1866 wurden die Verhand¬
lungen wegen des Krieges zwischen Österreich und Preußen unterbrochen und erst im Januar
1867 wieder aufgenommen. Anfangs fungierte noch der von der österreichischen Regierung
ausgearbeitete und 50 Paragraphen umfassende »Gesetzentwurf über die gemeinsamen Ange¬
legenheiten und deren konstitutionelle Behandlung« als Verhandlungsgrundlage (Zolger,

a.a.O. S. 14-15).
    73 So auch in dem oben angeführten Ministerrat vom 23. Dezember. Die wichtigsten Teile

des Protokolls bringt auch Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 537 ff.
    74 Am Ministerrat vom 1. Februar, auf dem der Kaiser den Vorsitz führte, nahm Belcredi

noch als Staatsminister teil, im Protokoll steht aber in der Rangliste der Minister Beust als
 Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern bereits vor ihm (K.Z. 320 -- M.R.Z. 125.
 HHSta. a.a.O.). Im Ministerrat vom 24. Januar (K.Z. 319 -- M.R.Z. 124) führte Staats¬
 minister Belcredi den Vorsitz. Beust stand in der Rangliste damals natürlich noch weiter
 hinten (ebd.).

8 Komjäthy: Protokolle  113
|| ||     75 Über die äußere Geschichte des Ausgleichs siehe G. Gratz: A dualizmus kora (Das Zeit¬
 alter des Dualismus). Budapest 1934, Bd. I, S. 12 ff, 38 ff. -- Von österreichischer Seite:
 R. Charmatz: Österreichs innere Geschichte von 1848 bis 1895. Bd. I. (Aus Natur und Geistes¬
 welt, Bd. 651) Leipzig--Berlin 1918, S. 71 ff. -- Hantsch: a.a.O. Bd. II, S. 399 ff. -- M. Uhlirz:
 Handbuch der Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer Böhmen und Ungarn. Graz-
 Wien--Leipzig 1941, Bd. II, 2. Teil, S. 897 ff. beschreibt in lebhaftem, plastischem Vortrag
 die Entstehung des Ausgleichs, aber in stark deutsch-nationalistischem Sinne. Übrigens
 näherte sich keines der angeführten Werke der Frage mit der Absicht, die tieferen, sozialen
Zusammenhänge aufzudecken. -- Eine fein nuancierte Charakterisierung der Rolle Belcredis
und Beusts und eine Würdigung des Ausgleichs aus höherem Gesichtspunkt findet sich bei
Redlich, a.a.O. S. 577, 592, 672 ff. Redlich hat in sein Werk den Text der Protokolle der
entscheidenden Ministerratssitzungen eingeflochten (Ministerrat vom 1. Februar 1867:
S. 559 ff. Ministerrat vom 14. Februar 1867: S. 828 ff.).

    76 In der Weise, daß -- wie bereits wiederholt erwähnt -- die Notwendigkeit des Ausgleichs
selbst damit unterstrichen wurde, daß auch die Völker jenseits der Leitha (nach österreichi¬
schem Wortgebrauch in Zisleithanien) eine Verfassung erhielten.

    77 Der entsprechende Teil der beiden Gesetzestexte parallel nebeneinander in Zolger,
a.a.O. S. 310--318. Es verdiente, gründlicher analysiert zu werden, daß die Pragmatische
Sanktion, deren ungarische Fassung letzten Endes der verfassungsrechtliche Schlußstein der
Niederschlagung des Freiheitskampfes unter Räkoczi war, in der ungarischen Fassung des
Ausgleichs, der bestimmt war, die letzten Wellen des Freiheitskampfes 1848--49 zu glätten,
eine so prädominante Rolle spielt zum Unterschied von der österreichischen Fassung.

    78 Dieses erste Moment der Begrenzung des Wirkungsbereichs des zu schaffenden gemein¬
samen Ministeriums habe ich nur aus der im ungarischen Gesetz enthaltenen negativen Defini¬
tion der Aufgaben der Delegationen hervorgehoben (§ 28: ». . . für den Teil der gemeinsamen
Angelegenheiten, der nicht rein in die Kompetenz der Regierung gehört. . .« Hervorhebung
von mir -- M.K.).

   79 Der entsprechende Paragraph des österreichischen Gesetzes vom 21. Dezember 1867
(§ 5) besagt wiederum wesentlich kürzer nur: »Die Verwaltung der gemeinsamen Angelegen¬
heiten wird durch ein gemeinsames verantwortliches Ministerium besorgt, welchem jedoch
nicht gestattet ist, nebst den gemeinsamen Angelegenheiten auch die besonderen Regierungs¬
geschäfte einer der beiden Reichsteile zu führen.« (Die beiden Texte einander gegenübergestellt
bei Zolger, a.a.O. S. 321.)

   80 Das österreichische Gesetz (§ 28) drückt dies etwas prägnanter aus. Die beiden Texte
siehe bei Zolger, a.a.O. S. 331 -- 332. Auf diese Frage werde ich im weiteren noch zurück¬
kommen. Die Ausgleichsgesetze waren auch in dieser Hinsicht nicht genügend konkret.
Die Art der Verantwortlichkeit der gemeinsamen Minister war stets ein Problem. In dieser
Frage mußten die Zuständigen von Zeit zu Zeit Stellung nehmen. So wird in der Zuschrift
des Ministers des Äußern Gyula Andrässy an den gemeinsamen Kriegsminister vom 18. Okto¬
ber 1877 unter anderem festgelegt: »Aus dem ungarischen Gesetzartikel XII. von 1867 ergibt
sich eine Verantwortlichkeit sowohl für das gemeinsame Ministerium, als auch für jedes
Mitglied dieses Ministeriums.« (HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Karton rot 566, fol. 69.)

   81 Aus dem entsprechenden Abschnitt des österreichischen Gesetzes fehlt diese Bedingung.
In diesem wird nur die parlamentarische Genehmigung der durch den Minister des Äußern
geschlossenen internationalen Verträge gefordert: ». . . die Genehmigung der internationalen
Verträge, in soweit eine solche verfassungsmäßig notwendig ist, den Vertretungskörpern der
beiden Reichshälften (dem Reichsrate und dem ungarischen Reichstage) Vorbehalten bleibt«.
(§ la) Zolger, a.a.O. S. 313.

   82 Könyi, a.a.O. Bd. III, S. 530.
   83 Ebd. S. 529.

   81 Über die Registrierung der Protokolle, auf die wenigstens teilweise Kontinuität der
laufenden Nummern verweise ich den Leser auf die am Ende der Einleitung befindliche Zu¬
sammenfassung (Formalitäten der Protokolle).

   85 Daß nämlich die -- in Ermangelung eines besseren Ausdrucks könnte man sagen:
vollberechtigten -- Mitglieder des Reichs- (später gemeinsamen) Ministerrates die Protokolle
|| || stets auf dem Mantelbogen (»zur Einsicht«) unterschrieben haben, während die Namen der
zum Ministerrat geladenen Fachleute (in der Ministerratssitzung am 14. Februar 1867 die
Mitglieder des künftigen ungarischen Ministeriums) nur unter den Anwesenden (»Gegen¬
wärtige«) aufgezählt wurden.

   80 »Instruktion für das Gesamtministerium«. Den Text derselben mit einer eingehenden
Analyse siehe bei Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 408--409. Anmerkung.

   87 Text der Rede bei Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 406--408. Ebd. auch eine Analyse der poli¬
tischen Lage.

   88 Über die Herkunft des Titels Reichskanzler und über die Bedeutung des Ausdrucks
Reichsministerium wird später noch ausführlich die Rede sein.

   89 »Eine Ausdrucksweise für das, was man 'gemeinsam' nennt.«
   90 In der Sitzung am 30. Januar (K.Z. -- M.R.Z.9) betonte Andrässy einerseits, daß die
Verleihung von Titeln souveränes Recht des Herrschers sei, also auch die Verleihung des
Titels Reichskanzler. Andererseits: ». . . der ungarischen Delegation gegenüber erscheine
der Reichskanzler nur als gemeinsamer Minister des Äußern und das genüge«. Auf der
Ministerkonferenz vom 31. Januar (K.Z. -- M.R.Z. 10), als über die Beantwortung der Inter¬
pellation beraten wurde, legte er abermals fest, daß für Ungarn der Titel Reichsminister nicht
gesetzlich sei, und wenn er auch mit dem Reichsministerium solidarisch ist, würde die unga¬
rische Regierung bei Gebrauch dieses Titels in Ungarn ihre Parlamentsmehrheit verlieren.
Nach Beust sei »der Ausdruck 'Reichsminister' gewählt worden, um eine bestimmte Termino¬
logie in das Gesetz zu bringen, der Wesenheit nach sei er gleichbedeutend mit 'gemeinsam'«.
Sehr charakteristisch ist auch, wie Andrässy die durch Ghyczys Interpellation geschallene
schwierige Lage meisterte. Wenn schon im Parlament interpelliert wird, ist es besser, wenn
in einer so heiklen Frage die Interpellation seitens der Regierungspartei erfolgt. -- Für die
Regierungspartei sprach Kerkäpoly. Seine Rede deckte sich im Wesentlichen mit der Ghyczys,
doch nicht mit jenen Forderungen Ghyczys, die Andrässy als absurd bezeichnete (Punkt 2
der Interpellation Ghyczys, in dem die Parität des ungarischen Elementes im gemeinsamen
Ministerium gefordert wird, und Punkt 3, wo behauptet wird, das ungarische Ausgleichs¬
gesetz kenne keinen gemeinsamen Kriegsminister). -- Den Ministerratsprotokollen wurden
die Interpellationen und der Text der vom Ministerrat genehmigten Antworten beigelegt.
Von den Antworten zitiere ich nur, was sich streng genommen auf unseren Gegenstand
bezieht: man wollte die ungarische Unabhängigkeit mit dem von der österreichischen Delega¬
tion gebrauchten Ausdruck »Reich« nicht verletzen. »Es wurde vielmehr in deutscher Sprache
als gleichbedeutend mit den Worten 'beiden Teilen der Monarchie gemeinsame Angelegen¬
heiten' angenommen. Indem jede Absicht hiermit einen über die gemeinsamen Angelegen¬
heiten hinausreichenden Wirkungskreis anstreben zu wollen, entschieden in Abrede gestellt
wird.«
   91 Über die Formalität der Protokolle, über die aktenkundlichen Beziehungen der eigen¬
artigsten Schriftendenkmäler der Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates wird später noch
die Rede sein.
   92 Über die Ernennung und deren Formalitäten siehe S. 29.
   93 Hierüber sowie über die Protokollierung, Numerierung der Protokolle wird der Leser
in der Zusammenfassung orientiert.
   94 Darüber, wie die tatsächlichen, unüberbrückbaren Gegensätze sich auf die staatsrecht¬
liche Struktur der Monarchie ausgewirkt haben und wie dieser so deformierte Apparat zum
Untergang des Reiches beigetragen hat, wird bei Summierung der Erörterungen über die
Struktur noch die Rede sein.
    95 A Közösügyi Bizottsäg Naplöja, S. 73 -- 74 (Hervorhebungen von mir -- M.K.). Im Laufe
dieser Debatte kam -- wie bereits früher und auch später wiederholt -- die Frage zur Sprache,
wie das sog. »ungarische Element« zur Geltung kommen könne. Der ungarische Delegierte
Imre Sziväk sah das größte Hindernis dafür, daß auch Ungarn in der Diplomatenlaufbahn
zur Geltung kommen, in den antidemokratischen Vorbedingungen. In der Monärchie konnte
nur Diplomat werden, der über ein Privateinkommen (sogenannte »Apanage«) von wenigstens
 12 000 Kronen jährlich verfügte. Diese Vorbedingung konnten laut Sziväk die Österreicher
viel leichter erfüllen als die Ungarn, weil in Österreich das Durchschnittseinkommen bedeutend

      8» 115
|| || höher war. »Ich aber... gebe keinerlei Klasse ein Privileg.« Er ersuchte die Delegierten und
den Minister des Äußern, sie mögen »von dieser schweren Vorbedingung, die nur gewissen

privilegierten gesellschaftlichen Klassen den Wettbewerb gestattet«, Abstand nehmen. Sziväk
sagte dies in der Sitzung vom 26. Juni 1906 (ebd. S. 95). Tags darauf, am 27. Juni sagte er im

Anschluß an seine Ausführungen vom Vortage weiter über den Antidemokratismus der
gesamten auswärtigen Politik: »Im ganzen genommen verüble ich als einen der größten Fehler
der auswärtigen Politik, daß sie der Gefühls-, Gedanken- und Interessenwelt der Nationen

gänzlich fernesteht. Das ist es, was ich vorhin so ausdrückte, daß unsere Diplomatie demokrati¬

siert werden muß.« (Ebd. S. 100. Hervorhebungen von mir -- M.K.) Sziväks Stellungnahme
und weitere ähnliche Äußerungen fanden kein Echo und hatten keinerlei Erfolg. Im weiteren,

bei Summierung der Dinge, werden ähnliche Stellungnahmen in den Sitzungen der österrei¬

chischen Delegation zitiert. Das, was in diesen Interpellationen über den Antidemokratismus
im diplomatischen Dienst gesagt wurde bzw. was als Grundlage für diese Interpellationen

diente, entsprang letzten Endes dem Umstande, daß die Reichsregierungspolitik kein par¬

lamentarisches Gegengewicht hatte. Die auswärtige Politik wurde von einer über den Nationen
der Monarchie stehenden, genauer: von denselben losgelösten herrschenden Klasse gelenkt.

Die herrschende Klasse bzw. deren höchste, lenkende Schicht war den verfassungsmäßigen

Vertretungsorganen im wesentlichen kaum, lediglich formal über die auswärtige Linien¬
führung verantwortlich.

   96 A Közösügyi Bizottsäg Naplöja, a.a.O. Sitzungen vom 10. Juni S. 13 -- 14 (Hervorhebun¬
gen von mir -- M.K.).

97 Ebd. Sitzungen vom 26. Juni, S. 91.

98 Budapesti Közlöny (Ungarisches Amtsblatt) Nr. 116 vom 16. Mai 1895.

mHHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Kab. d. Min. Karton rot 630. - Magyar Orszdgos

Leveltdr (Ungarisches Staatsarchiv, im weiteren: OL.) Filmarchiv. W. 1957 Karton 218

Tit. 7, S. 113 ff.                                                      ''

100 »So ist es zum Beispiel nicht möglich, daß eine Appellation an den österreichischen Ver¬

waltungsgerichtshof gerichtet werde, auch wenn ein österreichischer Staatsbürger sich in

seinen Rechten durch eine Entscheidung des gemeinsamen Ministeriums des Äußern verletzt
glaubt« (ebd. S. 115).

107 »Erst alle drei Faktoren -- d.h. das ungarische, das österreichische und das gemeinsame

Ministerium -- zusammengenommen, gaben die Gesamtexecutivgewalt der Österreichisch-
Ungarischen Monarchie«. (Ebd. S. 116).

102 Wie dies festgestellt wurde bei E. Ivdnyi: Magyar minisztertandcsi jegyzökönyvek az elsö

vildghäborü kordböl (Protokolle des ungarischen Ministerrates aus der Zeit des ersten Welt¬
krieges). Magyar Orszägos Leveltär Kiadvänyai. II. 8. Budapest 1960, S. 35.

103 So z.B. an einer der bedeutendsten Ministerkonferenzen während des Weltkrieges, am

18. »Mni 1915. Die Debatte über die Deckung der außerordentlichen Kriegsausgaben wurde
mit Berufung auf den Vorschlag des ungarischen Finanzministers Teleszky eingeleitet, den
dieser in der Sitzung des ungarischen Ministerrats vom 5. Juni 1915 vorgelegt hatte.

   104 E- Ivdnyi: Magyar minisztertandcsi jegyzökönyvek az elsö vildghdborü kordböl (Ungari¬
sche Ministerratsprotokolle aus der Zeit des ersten Weltkrieges). Budapest 1960, S. 248 u. 502

(die ungarischen Ministerratsprotokolle beziehen sich übrigens irrtümlich auf das Datum
der erwähnten gemeinsamen Ministerkonferenzen).

105 Eine aktenmäßige Spur des Kontaktes zwischen den zwei Ministerräten, die auch illu¬

striert, wie der gemeinsame Ministerrat -- wie oben festgestellt wurde -- fast zu einer gemein¬
samen Regierung wurde, ist folgende: Istvän Tisza ersuchte am 6. Juni 1915, im Sinne des

tags zuvor im ungarischen Ministerrat gefaßten Beschlusses den gemeinsamen Finanzminister

Buriän, den gemeinsamen Ministerrat einzuberufen (2771/ M.E. res. -- OL. Filmarchiv.
W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 682). Die Begründung des Beschlusses des ungarischen Minister¬
rates beleuchtet die eigenartige, im weiteren noch eingehender zu behandelnde Funktion des

gemeinsamen Ministerrates, und die sich aus der Zusammenarbeit der drei Ministerräte

ergebende Gesamtheit der Exekutivgewalt der Monarchie. Es war davon die Rede, daß durch
die lange Dauer des Weltkrieges eine größere Anleihe erforderlich geworden war. Der ungari¬

sche Finanzminister war nur im großen und ganzen darüber informiert, daß die finanzielle
|| ||  Leistungsfähigkeit des österreichischen Staates die des ungarischen bedeutend übertraf.
Der gemeinsame Kampf auf Leben und Tod, die gemeinsame Kraftanstrengung erfordere
 -- wie es darin heißt -- »die finanzielle und wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit
 der zwei Staaten der Monarchie zu 'erörtern'. Ebendeshalb hält es der referierende Herr Mini¬
ster für notwendig, daß diese Fragen in einer gemeinsamen Ministerkonferenz, ja wenn nötig,
in einem Kronrat unter dem Vorsitz Seiner kaiserlichen undkönighchen apostolischen Majestät
diskutiert werden«. Der ungarische Finanzminister beantragte, dieser auch den Chef des
Generalstabs und den Gouverneur der Österreichisch-Ungarischen Notenbank beizuziehen.
Es wäre schon früher notwendig gewesen, die außenpolitischen, volkswirtschaftlichen und
finanziellen Gesichtspunkte einheitlich in Betracht zu ziehen, nunmehr kann aber die Einberu¬
fung eines mit Finanz- und Militärexperten ergänzten gemeinsamen Ministerrates nicht mehr
hinausgeschoben werden, denn »wenn auch die Frage der Geldbeschaffung in sich eine Frage
ist, die von der Regierung jedes Landes unabhängig, im eigenen Wirkungskreis zu lösen ist,
kann diese Frage mit Rücksicht auf die volkswirtschaftlichen Rückwirkungen und infolge
der Gemeinsamkeit der Notenbank und des Geldwesens -- insoferne es sich um die mit der
Kriegführung in Zusammenhang stehenden großen Summen und die Inanspruchnahme
außerordentlicher Mittel handelt -- nur im Einvernehmen der beiden Regierungen richtig
gelöst werden . . .« (E. Ivänyi, a.a.O. S. 150).

    106Zum Beispiel: Im Ministerrat vom 2. Mai 1864 (K.Z. 1526--864 -- M.R.Z. 1272)
waren neben dem Minister des Äußern, dem Polizeiminister, dem Staatsminister und anderen
Ministern noch folgende Personen anwesend: der Vorsitzende des Staatsrates, der kroatisch-
slawonische Hofkanzler, der ungarische Vizekanzler. Am Ministerrat am 6. Februar 1865
(K.Z. 439/1865 -- M.R.Z. 1342) waren außer dem Minister des Äußern, dem Polizeiminister,
dem Staatsminister usw. der ungarische Hofkanzler und der siebenbürgische Vizehofkanzler
zugegen. Am 29. Juli 1865 (23441/1865 - M.R.Z. 1/1865) neben dem Minister des Äußern,
dem Staatsminister usw. der ungarische Hofkanzler, der Leiter der Siebenbürgischen Hof¬
kanzlei. Redlich, a.a.O. passim, bringt (im Anhang) auch aus diesen Zeiten Ministerrats¬
protokolle mit Aufzählung sämtlicher Teilnehmer.

   107 Dies kam auch im Verfahren der Registratur zum Ausdruck, indem die Namen der
»vollberechtigten« Mitglieder der Ministerkonferenz nicht nur in der Liste der Anwesenden
angeführt wurden, wo auch die »nicht vollberechtigten« figurierten, sondern auch auf dem
Mantelbogen der Protokolle in der Rubrik »zur Einsicht«, wo sie die Kenntnisnahme des
Protokolls mit ihrer Unterschrift bestätigten. Näheres hierüber findet der Leser zusammen¬
gefaßt am Ende dieser einleitenden Studie.

   108». .. mit Euer Excellenz und den beiden anderen Herrn Reichsministern in einer ge¬
meinschaftlichen Konferenz näher besprochen werden, um auf kürzestem Wege die erwünschte
Vereinbarung zu ermöglichen« (HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Delegations-Akten, Karton
rot 563, fol. 272--273. Datierung des Briefes Wien unter Nr. 807/M.P.).

   109 ». . . in dem gemeinsamen Ministerrate mit Zuziehung der competenten Minister beider
Reichshälften . . .« (ebd. fol. 184--185).

   110 Über die Organisierung der Reichskanzlei wird später noch die Rede sein.
   111 Diese eigenartige Form der Anerkennung wurde bereits kurz gestreift, wird aber im
Zusammenhang mit den Formalitäten der Protokolle noch besprochen werden.

   111 HHSta. Min. d. Äuß. F. 4. Generalia (1850--1870). Organisierung der Reichskanzlei
und der Präsidialsektion. Karton rot 399, Konv. 2, fol. 12-18 (Konzept).

   113 Beust war Protestant und beschäftigte sich nur mit großem Unbehagen mit den Reli¬
gionsangelegenheiten des katholischen Reiches. Er berief sich auch auf das Konkordat, in wel¬
chem die Besetzung dieses Amtes durch einen Nichtkathbliken ausgeschlossen wurde. In
seinem Vortrag schreibt er: »Graf Taaffe gilt für aufgeklärt und doch nicht für antiklerikal «
(Ebd.)

   114 »... so halte ich es allerdings für geboten, daß ich schon jetzt in die Stellung des defini¬
tiven Reichsministers, die mit meinem Amte als Minister des Äußern verbunden sein wird .. «
(ebd.).

   115 Der Text des von unserem Standpunkt sehr bedeutenden allerhöchsten Handschreibens
lautet folgendermaßen: »Lieber Freiherr von Beust! Indem ich Sie hiemit unter Belassung
|| || in Ihrem Amte als Minister des Kaiserlichen Hauses und des Äußern zu meinem Reichskanzler
ernenne, haben Sie bis zu dem Zeitpunkte, wo die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den
Ländern Meiner ungarischen Krone und Meiner übrigen Königreiche und Länder endgültig
geregelt sein werden, das seither Ihnen übertragene Präsidium des Ministerrates fortzuführen.
Zugleich ermächtige Ich Sie jedoch, Mir einen Stellvertreter für die Ausübung letztgedachter
Funktion in Vorschlag zu bringen.« (Ebd. fol. 10.)

   116 Graf Andrässy Gyula elete es kora (Leben und Zeitalter des Grafen Gyula Andrässy).
Budapest 1910, Bd. I, S. 363--364.

   117 HHSta. Min. d. Äuß. F. 4. Generalia. Karton rot 399, Konv. 2, Umschlag 9, fol. 18--19:
Vortrag Buol-Schauensteins vom 15. Okt. 1855, die Resolution des Herrschers datiert vom
21. Oktober 1855.

   118 Siehe unter anderem weiter oben auf S. 29 die Besprechung des im Zusammenhang mit
der Ernennung Goluchowskis im Parlament entstandenen Sturmes und der im Laufe desselben
gemachten Äußerungen.

   119 HHSta. Min. d. Äuß. F. 4. Generalia. Karton rot, Umschlag 9, fol. 47--52.
   120». . . diese Behörde war, bestimmten kaiserlichen Aussprüchen zufolge keine Hof-
steile . . .« (ebd.).
   ^ ». . . die Staatskanzlei nur mehr die einzige Behörde sei, welcher die durch kaiserliche
Resolutionen sanctionirte, exceptionelle Stellung noch gebühre, und umsomehr gebühren
müsse, als sie fortfährt, nicht blos Ministerium des Äußern, sondern auch des Kaisers und
seines Hauses Kanzlei zu sein« (ebd.).
   122 Selbst einfache Ernennungen erfolgten unter Beachtung der vom Fürsten Schwarzenberg
bestimmten Formen und Benennungen. So wurde z.B. am 1. Febr. 1849 der Freiherr von
Werner »zum Unterstaatssekretär bei der Staatskanzlei (Ministerium des Äußern und des
Kaiserlichen Hauses)« ernannt. (Ebd.)
   123 Die Angelegenheit, die diese Debatte auslöste, will ich hier nicht eingehender behandeln,
da ihr eigentlich bloß Titel- und Gehaltsprobleme von untergeordneter Bedeutung zugrunde¬
liegen. Mit solchen Problemen illustrierte auch Fürst Schwarzenberg seinen Standpunkt.
In seiner obenerwähnten Zuschrift besagt er, daß S. Majestät keinesfalls die Absicht habe,
»die Staatskanzlei als nicht mehr bestehend zu betrachten oder es von den bei derselben bisher
üblich gewesenen Benennungen abkommen zu lassen, geht daraus hervor, daß S.M. mit a.h.
Entschließung vom 1. Jänner 1849 den Freiherrn von Werner zum Unterstaatssekretär bei der
Staatskanzlei (Ministerium des Äußern und des kaiserlichen Hauses) und mit der a.h. Ent¬
schließung vom 12. Februar 1849 die Freiherrn von Pflügl und Meyrenburg zu Hof- und
Ministerialräthen, den gewesenen Hofsecretär von Hammer aber zum Staatskanzleirath . . .
zu ernennen, geruht haben«. Wie wir gesehen haben, verweist Schwarzenberg auf die Dupli¬
zität des Amtes des Staatskanzlers nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch für die
Zukunft. Ich möchte hier darauf aufmerksam machen -- worüber auch noch später ge¬
sprochen werden soll --, daß die Verknüpfung des Amtes des Staatskanzlers bzw. des Ministers
des Äußern mit dem Amte des Ministers des Kaisers und des kaiserlichen Hauses ein charak¬
teristischer Überrest des feudalen Absolutismus war. Inwieweit sich die letzten Außenminister
der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (Berchtold, Buriän und Czernin) mit der Verwal¬
tung der Güter des kaiserlichen Hauses beschäftigt hatten, soll hier nicht untersucht wer¬
den. Tatsache ist, daß bis zum Zusammenbruch der Habsburgmonarchie in ihrem Titel der
Ausdruck »Minister des kaiserlichen Hauses« beibehalten wurde.
   124 F. Walter: Die österreichische Zentralverwaltung. II. Abtg. 1. Band, 2. Halbband, 2. Teil.
Wien 1956, S. 203 ff. Wenn sich der Leser über die Beziehungen der die Außenpolitik len¬
kenden Organe zu anderen Organen der habsburgischen Staatsverwaltung informieren will,
so geben die vorhergehenden Abschnitte des erwähnten Bandes Aufschluß. Hier kann ich
nicht einmal auf kurze auszugsweise Besprechung dieser Zusammenhänge eingehen.
   125 Bezüghch Colloredo siehe Walter, a.a.O. S. 36, 42 und 211, bezüglich Metternich S.
214.
   128 Allerhöchstes Handschreiben vom 12. November 1866: »unter Anweisung in dieser
Eigenschaft des ersten Platzes unter den Mitgliedern des Ministerrates«. HHSta. Min. d.
Äuß. F.4. Generalia. Karton rot 399, Konv. 2, fol. 9.

Ii8
|| ||     127 Hierauf sowie auf die anschließenden sonstigen Protokolle und Schriften hat mich
während meiner Forschungen in Wiener Archiven im Sommer 1960 Herr Univ. Prof. Fr.
Walter, der hervorragende Vertreter der österreichischen Verwaltungsgeschichte aufmerksam
gemacht. Es sei mir gestattet, ihm hierfür sowie für die auch bei anderen Gelegenheiten
gezeigte Hilfsbereitschaft an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank auszusprechen.

   na HHSta. Ministerratsakten, 125/1848. Ministerratsprotokoll vom 17. III. 1848.
   129 Anwesend waren weiter: Erzherzog Ludwig, der Staats- und Conferenzminister Graf
Kolowrat, der Staatsminister Graf Münch, der Sektionschef Graf Hartig und Feldmarschall¬
leutnant Fürst Windischgrätz.
   130 »Es wurde übereinstimmend beschlossen, daß es mit Berücksichtigung des ah. Patentes
vom 15. März d.J. unerläßlich sey, einen verantwortlichen Ministerrath zu bilden. Dieser
Ministerrath hätte zu bestehen aus dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und des
Hauses, aus dem Minister des Innern, aus dem Minister der Justiz, aus dem Minister der
Finanzen und dem Minister des Krieges.«
    131 »Der Vorsitz im Ministerrath hat ein von S.M. zu bestimmender Minister-Präsident
zu führen.«
    132 Hierzu kommt es erst zur Zeit des Absolutismus. Auf die Abgrenzung der Funktionen
der Minister werde ich noch zurückkommen.
    133 Im Kommunique werden im wesentlichen die Beschlüsse der Staatskonferenz wiederholt.
   134 HHSta. Ministerratsakten, 12/1848.
    135 »Der Ministerrat ist der Centralpunkt der Regierung, in welchem die Geschäfte aller
Verwaltungszweige zusammenfließen.«
   136 »... das engste Einvernehmen unter sich zu pflegen und sich gegenseitig auf dem kürzesten
Wege alle ihren Wirkungskreis berührenden Wahrnehmungen, Ereignisse und Verfügungen mit¬
zuteilen«.
    137 Aller Wahrscheinlichkeit nach ein Konzept, vielleicht eine Abschrift desselben. Auf dem
Schriftstück befindet sich keinerlei Unterschrift und keinerlei Vermerk, der auf seine Expedie-
rung hinweisen würde.
    138 Noch ein weiteres Statut aus dem Jahre 1868 bezeichnet den Vorsitz im Ministerrat
als separate Funktion des Reichskanzlers: der »Reichskanzler, welcher im Reichsminister-
rathe den Vorsitz führt« {HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Karton rot 558, Konv. 1, fol. 6).
   139 Von den unzähligen Varianten einige Beispiele: Am 19. Juni 1875 adressiert das Reir'hs-
kriegsministerium seine Zuschrift folgendermaßen: »Seiner des Herrn K. K. wirklich geheimen
Rates, Vorsitzender im gemeinsamen Ministerrate, Ministern des kaiserlichen Hauses und
des Äußeren etc . . . etc . . ., Julius Grafen Andrässy von Csik-Szent-Kiräly und Krasznahorka
Excellenz« (HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Delegations-Akten, Karton rot 566, fol. 25).
Am 13. August desselben Jahres adressiert ebenfalls das Kriegsministerium folgendermaßen:
»Seiner des Herrn Kaiserlich und Königlich wirklichen geheimen Rates, General Majors und
gemeinsamen Minister Praesidenten usw.. . ., Graf Julius Andrässy Excellenz« (ebd. fol. 204).
Die-Zuschrift des Kriegsministeriums vom 15. April 1899 ist gerichtet »an Seine Excellenz
den Herrn k. und k. wirklichen Geheimen Rat und Kämmerer Agenor Graf Goluchowski...
Minister des kaiserlichen und königlichen Flauses und des Äußern, Vorsitzender im gemein¬
samen Ministerrate« usw.
   140 Die Abgrenzung des Wirkungsbereichs der Ministerien bezweckt der Vortrag des Mi¬
nisterpräsidenten Fürst Schwarzenberg vom 9. Januar 1852. Doch erst zur Zeit der Minister¬
präsidentschaft Buols, am 12. April 1852 genehmigte der Kaiser die Regelung des Aufgaben¬
kreises der einzelnen Ministerien. Im § 6 des »Besonderer Wirkungskreis des K.K. Ministeriums
des Kaiserlichen Hauses« werden die Agenden dieses Ministeriums in 6 Paragraphen zusam¬
mengefaßt. Seine Hauptaufgabe ist (nach § 2) »die Rechte des Kaiserhauses und der Aller¬
höchsten Familie zu wahren und zu vertreten«. Das Statut »Besonderer Wirkungskreis des
k.k. Ministeriums des Äußern« umfaßt 16 Paragraphen. In ihm werden die im engeren Sinne
genommenen Obliegenheiten, die tägliche »Kleinarbeit« des Ministers des Äußern, richtiger
des Ministeriums des Äußern aufgezählt. Dieses Statut ist für den Geschichtschreiber des
Außenministeriums eine unentbehrliche Quelle, vom Gesichtspunkt unserer Untersuchungen
besagt es nichts Wesentliches (HHSta. Min. d. Äuß. F. 4. Generalia. Karton rot 399, Konv. 9,
|| || fol. 2--3. Die gedruckten Exemplare der Statuten über den Wirkungskreis der Ministerien
ebd., Beilagen des Aktenstückes).

   141 Dazu s. S. 26, was über den Ministerrat gesagt wurde, der sich mit der Interpellation
befaßt hatte. Übrigens wurden, wie im aktenkundlichen Teil bereits erwähnt, noch vor
Ghyczys Interpellation in der Kanzleipraxis abwechselnd die Benennungen »Reichsministe¬
rium« und »gemeinsames Ministerium« benutzt.

   142 »Als leitender Grundsatz wird dabei festzuhalten sein, daß alle jene Angelegenheiten,
welche streng genommen weder mit dem Ministerium des Äußern, noch mit der Administration
der cisleithanischen Länder in unmittelbarer Verbindung stehen, welche ferner einen wesent¬
lich politischen Caracter an sich tragen und gewisse Beziehungen zum Gesammtreiche haben,
dem Wirkungskreise dieser Reichskanzlei werden zugewiesen werden müssen.« (HHSta.
Min. d. Äuß. F.4. Generalia (1850--1870) Organisation der Reichskanzlei und der Präsidial¬
sektion. Karton rot 399, Konv. 2, fol. 20-27. Hervorhebungen von mir - M.K.) Im Anschluß
an diesen Vortrag entstand das Statut »Punctationen zum organischen Statute der Praesidial-
section des mit Ungarn gemeinschaftlichen (sic!) Ministeriums der auswärtigen Angelegen¬
heiten (Reichskanzlei)«, das im HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Karton rot 558, Konv. 1,
fol. 6--11 in vervielfältigtem Exemplar vorliegt. In diesem wird vor allem die Benennung
des neuen amtlichen Organs festgestellt: »kaiserlich königlich österreichische Reichskanzlei«.
(Schon die Benennung trägt stark den Charakter des österreichischen Gesamtreiches). Sodann
wird der Wirkungskreis ausführlich definiert und dabei betont: »die Reichskanzlei besitzt
keine Amtsgewalt nach Außen, sie ist weder administrative, noch executive Behörde, sondern
bildet nur ein Kabinet des Reichskanzlers . . .«

   143 Ihre Aufsaugung als Präsidialsektion begann bereits unter der Kanzlerschaft Beusts.
In einem Vortrag vom 10. Januar 1868 (HHSta. Min. d. Äuß. Karton rot 563, fol. 27-34)
spricht er über »den Aufwand des gemeinsamen Ministeriums des Äußern mit Einschluß der
derselben als Präsidial-Section einverleibten Reichskanzlei...«

   141 »Wenn ein Minister gegen einen im Wege der Kollegialberathung von der ihm unter¬
stehenden Hofstelle gefaßten Beschluß erhebliche Bedenken findet, so steht es ihm zu, die
Ausführung desselben zu sistiren und in dringenden Fällen, selbst zu einer veränderten Rich¬
tung einzuleiten, in beiden Fällen ist jedoch dem Ministerrathe zur weiteren Erwägung davon
die Anzeige zu machen.« - ad MR. 12/1848 (HHSta. Ministerratsakten, 12/1848).

   145 Worin sich das Amt des die auswärtigen Angelegenheiten führenden Ministers, des
Staatskanzlers von dem des Hofstellen-Präsidenten unterscheidet, ist am besten aus den mit
dem Staats- und Konferenzministerium zusammenhängenden Weisungen und Aufzeichnun¬
gen Erzherzog Karls und Metternichs ersichtlich: die Hofstellen-Präsidenten waren Beamte,
Vorsteher eines amtlichen Gremiums, die mit ihren Fachreferenten in gemeinsamer Arbeit
die laufenden Angelegenheiten des auf sie entfallenden Sektors der Staatsverwaltung erledig¬
ten. Sie waren die höchsten Beamten eines aus Fachleuten bestehenden Gremiums. Demgegen¬
über hat, nach Meinung des Erzherzogs Karl, der die auswärtigen Angelegenheiten führende
Minister »für sich selbst blos die meditirende partei der geschärten und die vorträge über die
allerwichtigsten gegenstände« Vorbehalten. Laut Metternich fiel ihm »die nötige höchste
Stufe der Responsibilität« zu (F. Walter: Die österreichische Zentralverwaltung. II. Abtg.
1. Band, 2. Halbband, 2. Teil, Wien 1956, S. 204).

   146 Freih. v. Musulin: Das Haus am Ballplatz. München 1924, S. 178 ff.
   147 Musulin erwähnt (a.a.O.), Berchtold habe, als ihn während der schweren Krankheit
Aehrenthals und dann nach dessen Tod Franz Joseph aufgefordert hatte, das Amt des Ministers
des Äußern anzunehmen, eben darum lange gezögert, weil er, der selbst längere Zeit hindurch
am politischen Leben nicht teilgenommen hatte, die sich aus der eigenartigen Lage des Mini¬
sters des Äußern ergebende Isolierung in erhöhtem Maße verspürte und die daraus sich
ergebenden Schwierigkeiten besser sah.

   148 Der lebensnäheren Atmosphäre der parlamentarischen Kämpfe gegenüber waren die
Debatten im gemeinsamen Ministerrat oft nur von akademischem Charakter, Treibhaus¬
pflanzen. Schon deshalb, weil unter den, der Verfassungsmäßigkeit nicht günstigen Verhält¬
nissen der Monarchie auch der gemeinsame Ministerrat dahinzusiechen begann, worüber
in anderem Zusammenhang noch die Rede sein wird.

120
|| ||     1 9 Am Vorabend des Weltkrieges hatte auch seine Verantwortlichkeit dem Herrscher
gegenüber eigentlich keine meritorische Bedeutung, denn die Tätigkeit des gealterten Monar¬
chen beschränkte sich nur mehr auf bürokratische Erledigung der Angelegenheiten. Auf den
Gang der Dinge hatte Franz Joseph keinen ernsten Einfluß mehr. Ich muß jedoch betonen,
daß sich diese Feststellung auf die Person des Herrschers bezieht und die Funktion des
Monarchen in der dualistischen Staatskonstruktion nicht berührt.

    159 Das Andenken der Funktion des gemeinsamen Außenministers als Reichs-Minister¬
präsident blieb bis zum Zusammenbruch der Monarchie in der Tätigkeit der Präsidialsektion
des Ministeriums des Äußern erhalten.

    151 Im weiteren wird ausführlicher davon die Rede sein, daß in der Position des Außen¬
ministers nicht die Macht einer einzelnen Person, sondern die Macht der die Führung der
Monarchie in Händen haltenden Schicht der herrschenden Klassen zur Geltung kam. Der
Minister des Äußern, so auch Berchtold, war lediglich ein Vertreter dieser Schicht.

    152 Es wäre schwer, einen eindeutigeren Beweis als die im Protokoll verewigten Worte bzw.
das Verhalten Andrässys dafür zu finden, wie sehr der Protest der den Ausgleich schließenden
ungarischen Politiker gegen die Benennung Reichsministerium nur formal, und wie sehr das
sogenannte gemeinsame Ministerium tatsächlich als Reichsministerium gedacht war. Ja,
darüber hinausgehend war die Politik Andrässys auch im primären Sinne des Wortes eine
Reichs-, d.h. imperialistische Politik.

    153 Stenographische Sitzungs-Protokolle der Delegation des Reichsrathes, S. 28. »Sollte es
eines Beweises bedürfen, um das Ansehen zu charakterisieren, welches die Delegationen und
ihre Beratungen besitzen, so genügt es, auf die Einberufung der heurigen Delegationssession
hinzuweisen, welche knapp vor Weihnachten erfolgt ist und darauf hindeutet, daß in den
letzten Jahren die Delegationen zur reinen Formsache geworden sind und als solche mit kaum
verhehlter Nonchalance behandelt werden« (Hervorhebung von mir -- M.K.).

    154 Das über die Konferenz angefertigte einfache, von Außenminister Aehrenthal eigenhän¬
dig verbesserte Konzept unter dem Titel: »Besprechung der gemeinsamen Minister vom 1. De¬
zember 1907 über die Verhältnisse von Bosnien-Herzegowina« erliegt unter den Protokollen
des gemeinsamen Ministerrates der Jahre 1907--1908 (s. auch OL. Filmarchiv. Karton 1051).

    165 Aehrenthal hat nicht nur Wörter und Ausdrücke durchgestrichen, sondern dieselben
auch durch neue ersetzt und auch die Satzfügung geändert. So stammt z.B. im obigen Teil
unter anderem der Passus »eine Besprechung der gemeinsamen Minister statt« aus der Feder
Aehrenthals. Dabei war er nicht immer darauf bedacht, daß sich die Ergänzungen genau
in den verstümmelten Text einfügen. So kommt das Wort »statt« zweimal vor, oder weiter
unten im Teil »bei dem Herrn Minister des Äußern« der Artikel »dem« ebenfalls zweimal.
(Auf diese Fehler habe ich nicht einmal mit »sic« aufmerksam gemacht, wie aus technischen
Gründen auch nicht angeführt ist, welche Wörter Aehrenthal geschrieben hat. (So hat z.B.
im Titel des Konzepts Aehrenthal statt »Berathungen« »eine Besprechung« gesetzt usw.)

   156 Neben den Konzepten der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates erliegen fast
ausnahmslos auch die Reinschriften in Original. Über die Besprechung vom 1. Dezember
1907 habe ich jedoch nur das vom Außenminister verbesserte Konzept gefunden. Ob die vier
Abschriften angefertigt wurden und in welcher Form, darüber habe ich nicht eingehender
nachgeforscht.

   157 Selbst die nachträgliche Ankündigung hat bei einer gewissen Gruppe der Abgeordneten
eine große Erregung hervorgerufen. B. Molden: Alois Graf Aehrenthal. Stuttgart--Berlin
1917, S. 68-72.

   458 Siehe dazu: D. Angyal: A boszniai välsdg törtenete (Die Geschichte der bosnischen
Krise) in: Jahrbuch des Ungarischen Historischen Instituts in Wien. Der erste Teil der Studie
im Jg. I (1931) S. 343-354, der II. Teil im Jg. II (1932) S. 313-345. Besonders S. 322.

   159 Über die am 1. Dezember 1907 abgehaltene Ministerbesprechung ist noch zu sagen, daß
zuerst der Bericht des gemeinsamen Finanzministers Buriän über seine, zur Feststellung der
Tatsachen kurz vorher unternommene Reise in Bosnien-Herzegowina angehört wurde, dann
kam die Frage der Annexion zur Sprache. Einhellig war man der Auffassung, daß über die
Annexion vor aller Welt erst dann gesprochen werden sollte, wenn dieselbe bereits erfolgt
ist. Unter »alle Welt« verstanden sie den bosnisch-herzegowinischen Landtag und die Delega-

                                                                                                                                              121
|| || tonen. Es wurde ausgesprochen, der gemeinsame Finanzminister möge eventuell(!) während
der Delegationssession eine Gelegenheit finden, um folgendes darzulegen: es muß anerkannt
werden, daß die Annexion nicht als rechtmäßiger Schritt betrachtet werden kann, doch dürfe
nicht vergessen werden, daß in diesen Provinzen die souveränen Rechte des Sultans nicht
ausgeübt werden, die Souveränität gebühre dem Herrscher Österreich-Ungarns. -- Darüber,
daß all jene, die der Annexion gegenüber mit Recht Bedenken hatten, von Aehrenthal vor
vollendete Tatsachen gestellt wurden, siehe Angyals Studie, a.a.O. besonders S. 318 -- 319.
-- Da es nicht mein Ziel sein kann, eine Geschichte der Okkupation und der Annexion zu
schreiben, will ich die weiteren Ereignisse nicht erörtern. Ich habe den ganzen Fragen¬
komplex nur deshalb in den Kreis meiner Untersuchungen einbezogen, um die Tätigkeit
des durch den Ausgleich geschaffenen Staatsapparates und die Funktion des gemeinsamen
Ministers des Äußern zu illustrieren.

   160 Im späteren versuche ich, diesen simplifizierten Gebrauch des Begriffes Technik prinzi¬
piell zu begründen. Hier soll nur betont werden, daß die Tatsache des Zusammenhanges und
der Gesetzmäßigkeit solcher, in der Entwicklungskette so weit voneinander liegender
Dinge wie die Änderung der Produktivkräfte und die Amtsorganisation, Gestaltung der
Geschäftsführungs-methoden, Registraturverfahren usw. meiner Meinung nach nur durch
Einschaltung solcher komprimierter Begriffsbehelfe aufgedeckt werden können, oder daß
man zumindest auf diese Art dem Verständnis dieser Zusammenhänge näher gelangen kann.

   161 Offen gestanden bin ich unschlüssig, ob die Ergebnisse meiner Untersuchungen selbst
unter solchen Bedingungen (wie der Ausdruck »in den wesentlichsten Punkten«) in eingeengter
Form formuliert werden können. Waren doch die gesellschaftlichen Verhältnisse der Öster¬
reichisch-Ungarischen Monarchie auch in den Jahrzehnten vor dem Weltkrieg nicht frei von
feudalen Elementen. Wenn also die feudale Staatseinrichtung in ihren wesentlichsten Punkten
das Zeitalter des Feudalismus überlebt hat, so folgt dies nicht nur aus der Starrheit der Insti¬
tutionen, genauer gesagt daraus, daß einige dieser überbauartigen Erscheinungen die Verände¬
rungen in der wirtschaftlichen Basis überlebten, es ist dies teilweise eine Folge der noch fort¬
lebenden feudalen gesellschaftlichen Verhältnisse.

   162 Den Text des Protokolls siehe im vorliegenden Band unter Nr. 1.
   163 In Form dieser Frage möchte ich diesen Abschnitt der Besprechung des Verhandlungs¬
materials des gemeinsamen Ministerrates in meine Untersuchung einbeziehen. Wurde doch
der Text des Protokolls vom 7. Juli 1914 -- sozusagen -- in der ganzen Welt in erster Linie
deshalb untersucht, um das Problem der Kriegsverantwortung, hauptsächlich der Tiszas, zu
beleuchten. Obwohl es nicht Zweck dieser Zeilen sein kann, muß ich doch mit einigen Worten
darauf hinweisen, denn ich möchte versuchen, die Kraft der aus ferner Vergangenheit ererbten
Funktion des gemeinsamen Ministers des Äußern eben an der Person Istvän Tiszas abzu¬
messen. Die Person Tiszas war durch seine halsstarrige, ultrakonservative, ja sogar retrograde
Innenpolitik den Massen und -- hauptsächlich durch die Propaganda der bürgerlichen Oppo¬
sition -- auch dem Auslande derart verhaßt, daß man in diesen Kreisen meinte, die Tatsache
der Kriegserklärung nur mit ihm in Zusammenhang bringen zu können. Und zwar so, daß
Tisza die Kriegserklärung in der bei ihm gewohnten Art und Weise ebenso erzwungen habe,
wie er z.B. seinerzeit die parlamentarische Opposition mit roher Gewalt niedergeschlagen
hatte. Demgegenüber besteht kein Zweifel, daß an der schicksalhaften Ministerkonferenz allein
Tisza es war, der bis zum Schluß dagegen opponierte, daß die Monarchie eine unannehmbare
Forderungen enthaltende Note an Serbien absandte. Es ist aber interessant zu beobachten,
daß sein Standpunkt -- wahrscheinlich infolge des einhelligen Widerstandes seiner Minister¬
kollegen -- im Verlaufe der Beratungen nicht eindeutig war. Als er sich zum letztenmal zu
Wort meldet, bekennt er selbst, er sei -- um sich dem Standpunkt der anderen zu nähern --
zu gewissen Konzessionen bereit.
    164 Werke. Bd. IV, S. 2, 5-6.
    ^Diplomatische Aktenstücke zur Vorgeschichte des Krieges. 1914. I, S. 41 -- 46.
    166 Ebd. S. 62-67.
    167 J. Horvath: Magyar diplomäcia (Ungarische Diplomatie). Budapest 1928, S. 89.
    168 J. Horvath: Felelosseg a vildghaborüert es a bekeszerzödesert (Verantwortlichkeit für
den Krieg und den Friedensvertrag). Budapest 1939, S. 192 ff. Ich will J. Horvath auf dem

 122
|| || Weg seiner weiteren Folgerungen nicht folgen. In meiner Argumentation, welche das Funktio¬
nieren der dualistischen Staatskonstruktion in einem kritischen Augenblick untersucht, ist
die Frage des Zeitpunktes von Bedeutung. Daß Tisza ausgespielt bzw. vor vollendete Tatsachen
gestellt wurde, verstehe ich in dem Sinne, daß Berchtold Tisza gegenüber, der den Zeitpunkt
zur Kriegsführung für nicht geeignet hielt, der Meinung war, daß die gegebene Lage für die
Entfachung des Krieges günstig sei und trotz des Protestes Tiszas in diesem Sinne gehandelt
hat. Nebenbei bemerkt, illustrieren diese verhängnisvolle Tat und die Reihe der durch diese
ausgelösten Ereignisse vorzüglich, wie sehr sich der Außenminister der Monarchie, wenn er
es für gut fand, nicht an die Vorschriften der Ausgleichsgesetze gebunden fühlte, daß er
nämlich die auswärtigen Angelegenheiten mit den zwei Regierungen bzw. den Chefs derselben
im Einverständnis zu führen habe.

    169 Die Geheimnistuerei Berchtolds bzw. der durch ihn vertretenen Kreise erstreckte
sich natürlich nicht nur auf Tisza. Eine derartige Führung der Angelegenheiten hatte not¬
wendigerweise zur Folge, daß kein einziger maßgeblicher Sektor des Staatsapparates über die
verhängnisvollen Folgen des an Serbien zu richtenden Ultimatums genau unterrichtet war.
(Eine Ausnahme bildete, wie wir weiter unten sehen werden, die oberste militärische Führung.)
Besonders gefahrvoll wurde für das Leben der Monarchie, daß es verabsäumt wurde, die führen¬
den wirtschaftlichen Kreise genau und rechtzeitig zu informieren. Alexander Popovics, der
damalige Gouverneur der Österreichisch-Ungarischen Bank schreibt in seinem Werke [A penz
sorsa a hdborüban (Das Schicksal des Geldes im Kriege). Budapest 1926, S. 39 ff.] klar, daß
sie vom Ministerium des Äußern erst am 19. Juli 1914 mündlich dahingehend informiert
wurden, daß am 25. Juli an Serbien im Zusammenhang mit dem Sarajevoer Attentat ein
Ultimatum gerichtet werden würde. Die Mitteilung hatte nur informativen Charakter. Sie
erweckte den Anschein, daß nach Ansicht verantwortlicher Kreise der Außenpolitik »die
Überreichung des Ultimatums hoffentlich keine weiteren europäischen Verwicklungen nach
sich ziehen werde«.

    TM Diplomatische Aktenstücke, a.a.O. S. 132. Giesl nennt in seinem Telegramm die Note
ein Ultimatum. Dies wird von Berchtold in seinem Antworttelegramm rektifiziert. A.a.O.
S. 132-133.

   171 Ebd. II, S. 1.
    172 Bittner--Uebersberger usw.: Österreich-Ungarns Außenpolitik. Bd. VIII. Wien 1930,
Nr. 10396.
   173 Diplomatische Aktenstücke, a.a.O. II, S. 25.
   174 Feielösseg a viläghdborüert es a bekeszerzödesert, S. 210.
    175 Es wäre eine sehr verlockende Aufgabe, sich etwas eingehender mit Istvän Tisza zu
befassen. Er wurde von Gyula Szekfü nicht zufällig als Maßstab für die seiner Ansicht nach
im Verfall begriffene Epoche hingestellt. Der ungarische Ministerpräsident, der später ein
tragisches Ende nahm, ist tatsächlich ein geeigneter Maßstab. Wenn auch nicht so sehr für
seine Epoche als eher zur Beurteilung jener Epoche, die in ihm -- begründet oder unbegründet,
darüber wird die spätere Geschichtschreibung entscheiden -- ihr politisches Ideal gesehen hat.
Leider hat ihm eben dieser Umstand, als Maßstab zu dienen, Züge beigelegt oder von seinem
politischen Antlitz weggewischt. Auch in diesen Zeilen steht die Figur Tiszas als Maßstab.
Nicht im Szekfüschen Sinn. Sondern in einer gegebenen, konkreten Lage, zur Beurteilung
objektiver Faktoren, des Funktionierens des österreichisch-ungarischen Staatsapparates.
Daß ich der Versuchung nachgebe, und mich eingehender mit der geschichtlichen Rolle Istvän
Tiszas beschäftige, dem steht schon diese Tatsache, die Einengung der Probleme auf ein kleines
Gebiet im vorhinein im Wege. Doch möchte ich dem Gesagten noch hinzufügen, daß diese
scharfe Exponierung der Gestalt Tiszas, das Hinstellen seiner Figur als Maßstab nicht geschieht,
weil der Verfasser einen ungarischen Politiker in den Vordergrund stellen wollte. Es hat dies
seine objektiven Gründe. In Tisza sahen auch die Zeitgenossen die führende Gestalt der
Politik der Monarchie während des Weltkriegs. Aus diesem Gesichtspunkt halte ich für sehr
charakteristisch, was der Mörder Stürgkhs, der österreichische sozialdemokratische Abge¬
ordnete Adler bei der Gerichtsverhandlung sagte. Er habe eigentlich Tisza töten wollen, neben
dem die Person Stürgkhs wie ein Schatten verschwinde. Er habe sich jedoch für die Tötung
des österreichischen Ministerpräsidenten entschieden, weil er befürchtete, daß, falls er Tisza

                                                                                                                                              123
|| || tötet, seine Tat von einzelnen als österreichischer nationaler Racheakt gewertet werden würde.
-- Auf das reiche Schrifttum über Berchtold und Tisza möchte ich mich hier nur im allge¬
meinen berufen.

   176 Unter Staat und Gesellschaft verstehe ich, sofern nicht besonders erwähnt, den Staat
und die Gesellschaft des bürgerlichen Zeitalters; die staatlichen und gesellschaftlichen Ver¬
hältnisse des Zeitalters des Feudalismus werden nur ausnahmsweise, wenn auf die, dem ge¬
schichtlichen Verständnis dienenden Antezendenzien hingewiesen wird, gestreift.

   177 Ich kann, leider, die Fragen nicht so tiefgreifend analysieren, daß meine Zusammenfassung
Anspruch erheben könnte, ein Abschnitt der Verwaltungsgeschichte zu sein. Es wäre auch
eine Vermessenheit zu sagen, daß ich neue Methoden anzuwenden versuche, wenn ich fest¬
stelle, daß der allgemein wahrnehmbaren Entwicklung der Geschichtswissenschaft gegenüber,
auf dem Gebiet der Hilfswissenschaften auch heute noch im wesentlichen jahrzehntealte
Methoden angewendet werden. Meine einleitende Studie würde ich höchstens als ein Vor¬
fühlen in Richtung derartiger Methoden betrachten. Jedenfalls fühle ich, wie notwendig es
wäre, in unseren hilfswissenschaftlichen Forschungen in erhöhtem Maße sozialgeschichtliche
Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Eine Erneuerung unserer geschichtlichen Hilfs¬
wissenschaften ist, worauf ich auch in meinen Buchbesprechungen wiederholt hingewiesen
habe, nur auf diesem Wege zu erreichen. Ich weiß, daß meine Erörterungen über die Geschichte
des gemeinsamen Ministerrates und die Ministerratsprotokolle ein sehr bescheidenes Vorfühlen
in dieser Richtung bilden. Übrigens möchte ich an dieser Stelle meinem Kollegen und Freund,
Käroly Vörös, mit dem ich diese Probleme meiner Arbeit wiederholt fruchtbringend durch¬
gesprochen habe, meinen Dank aussprechen.

   178 In der vorangehenden Anmerkung versuchte ich, den eigenartigen, vom sozialgeschicht¬
lichem Gesichtspunkt versuchsartigen Charakter meiner einleitenden Studie näher zu bestim¬
men. Aus ihrer Eigenart folgt, daß ich genötigt bin, komprimierte, manchmal von ihrem
allgemeinen Sinn abweichende Begriffe zu benutzen, und deren Inhalt von Fall zu Fall zu
bestimmen. An Stelle des Begriffs bewußtes, politisches Handeln z.B. benutze ich den Begriff
Gebräuchlichkeit im eigentlichen Sinne des Wortes. Meist verstehe ich darunter eine bestimmte
Amtspraxis, die -- mangels gesetzlicher Bestimmungen -- die Formen und die Art der Amts¬
führung bestimmt. Das Wort Technik gebrauche ich ebenfalls stellenweise als Notbehelf. Wenn
sein Begriff nicht gesondert bestimmt wird, so als Begriff des sich raschest verändernden, beweg¬
lichsten Teiles der Produktivkräfte, in engerem Sinne aber, mit entsprechendem Attribut, als
zusammenfassender Begriff der Art und der Formen der Amtsführung (Amtsführungstechnik).

   179 Das Attribut »abgesondert« bedeutet lediglich eine formale, methodische Absonderung,
was die technikgeschichtlichen Untersuchungen erleichtern soll.

   180 Über den großen Einfluß der Technik auf die Amtsführung, besonders darüber, daß
die Anwendung der modernsten Geräte der Fernmeldetechnik den stürmischen Gang der
Dinge unter außergewöhnlichen Umständen, wie es die Kriegsverhältnisse waren, auch un¬
mittelbar aus ihrer ursprünglichen Richtung ablenken können, habe ich in meinen Arbeiten
A bresztlitovszki beketdrgyaldsok anyaga a becsi Staatsarchivban (Das Material der Brest-Li-
towsker Friedensverhandlungen im Wiener Staatsarchiv). Leveltäri Közlemenyek XXVIII
(1958) S. 129--150 und Zur Untersuchung des geschichtlichen Quellenwertes des Telegramms,
Nouvelles Etudes Historiques, Budapest 1965, S. 357--377, eingehender geschrieben. Zur
Rolle der Fernmeldetechnik in der Amtsführung während des Weltkrieges s. J. Redlich,
Österreichische Regierung und Verwaltung im Weltkriege, Wien 1925, S. 89.

   181 In der Entwicklung der im weitesten Sinne genommenen menschlichen Beziehungen,
der gesellschaftlichen Berührungsformen, der Beziehungen innerhalb der Klassen, im all¬
täglichen Zusammenleben hat sich im Verlaufe von Jahrhunderten kaum eine meritorische
Veränderung gezeigt. Gemessen an dem riesigen Unterschied, der zwischen den Lebensver¬
hältnissen der altgriechischen Gesellschaft und der Welt der modernen bürgerlichen Gesell¬
schaft in technischer Hinsicht besteht, haben sich Art und Formen des menschlichen Zusam¬
menlebens seit dem Zeitalter des Perikies bis zum Zeitalter des ersten Weltkrieges im wesent¬
lichen kaum geändert. Diese Arbeit untersucht nur einen winzigen Bezug dieses kaum me߬
baren Gegensatzes.

    182 Ich betone: bis zu einem gewissen Maße. Das sei besonders hervorgehoben, um den

124
|| ||  Schein zu vermeiden, als wollte ich den Grund für den Zusammenbruch der Österreichisch-
 Ungarischen Monarchie in erster Linie in dem Umstand suchen, daß ihr Staatsapparat ver¬
altet war. Wie den Fokus einer Linse auf einen bestimmten Punkt, richte ich das Augen¬
merk unserer Untersuchungen auf die auf der Ebene der Hilfswissenschaften und der Amtsge¬
schichte wahrnehmbaren Daten und auf die in ihrem Spiegel sich zeigenden Erscheinungen.

    lm R. v. Kühlmann: Erinnerungen. Heidelberg 1948, S. 390: »Er legte sofort dar, wie die
 Mobilmachungsmaschinerie wie ein höchst genaues Uhrwerk, einmal in Bewegung gesetzt,
automatisch weiterlaufe. Den rollenden Rädern in die Speichen zu fallen, sei ganz unmöglich..'.
Für den Mann, der die gesamte Verantwortung für die Mobilmachung und damit auch im
wesentlichen schon für den Ausgang des Feldzuges trug, müssen das furchtbare Stunden
gewesen sein.« -- Im wesentlichen ebenso berichtet darüber B. Fürst von Bülow: Denk¬
würdigkeiten. Berlin 1931 Bd. III, S. 172. Die Zuspitzung, Dramatik der sich fast von Minute
zu Minute verändernden Lage erhellt aus einer beiläufigen Bemerkung in Bülows Denk¬
würdigkeiten: der Kaiser empfing Moltke bei dieser kritischen Audienz in Unterhosen.

    184 Das 19. und 20. Jahrhundert (Historia Mundi Bd. X) Bern--München 1961, S. 245.
    185 Ich möchte den Leser an die Methode Istvän Hajnals erinnern. Meiner Meinung nach
müssen wir die ersten Schritte zur Vertiefung der Hilfswissenschaften und amtsgeschichtlichen
Arbeiten in die Gesellschaftsgeschichte im Lichte jener Lehren tun, die aus dem Studium seiner
Methode gewonnen werden können.

    186 Aus der eigenartigen Zusammensetzung dieser zwei Klassen fließend handelt es sich hier
überwiegend um die Gegensätze zwischen Agrarwirtschaft und Industrie (hauptsächlich
Schwerindustrie). Die starken agrarischen Charakter aufweisende ungarische herrschende
Klasse hatte Verbindungen zur ungarischen Schwerindustrie. So nahm der Zusammenprall
der österreichischen und ungarischen Schwerindustrie in den Debatten des gemeinsamen
Ministerrates -- zumindest in seiner Phraseologie -- nicht selten den Schein eines Kampfes
um die ungarische Unabhängigkeit, Selbständigkeit an.

   187 Die Arbeit des gemeinsamen Ministerrates streift über die einfachen Debatten hinaus
sogar schon die legislatorische Tätigkeit der Delegationen. In der Ministerkonferenz vom
6 15. September 1917, die sich unter anderem mit dem Schiffbauprogramm befaßte, wurde
dies vom ungarischen Finanzminister zur Sprache gebracht: »Der gemeinsame Ministerrat
sei nicht berechtigt, ein förmliches, baulich und finanziell auf mehrere Jahre, wahrscheinlicher¬
weise über die Dauer des Krieges sich erstreckendes Schiffsbauprogramm zu bewilligen, weil
hiedurch den hiezu einzig und allein berufenen Delegationen vorgegriffen und den Volks¬
vertretungen Anlaß zu berechtigten Einwendungen geben würde.« (S. 572 des vorliegenden
Bandes.)

   188 S. dazu E. Hillebrand: Der Brückenkopf Wien im ersten Weltkriege. Mitteilungen des
Österreichischen Staatsarchivs. 14. Bd. Wien 1961, S. 138--144. Der Text des Protokolls im
vorliegenden Band S. 168--172.

   189 »Seine k. und k. Apostolische Majestät geruhen den Ministerrat mit der Bemerkung
zu eröffnen, die Versammlung sei einberufen worden, um den anwesenden Ministern Gelegen¬
heit zu geben, ihre Ansicht über die sehr wichtige Frage der Befestigung der beiden Haupt¬
städte Wien und Budapest, sowie der Donaubrücken auszusprechen.« (Ebd. S. 169.)

   190».. . es liege Seiner Majestät angesichts der gefährlichen Situation sehr viel daran, die
Ansichten der versammelten Herren über die Lage kennen zu lernen. Allerhöchstderselbe
lege den größten Wert darauf, daß jeder Teilnehmer an der Conferenz seine Anschauung
vollkommen aufrichtig und mit möglichster Präzision zum Ausdruck bringe...« (ebd.
S. 216).

   191 Zur Bezeichnung Kronrat komme ich im weiteren bei Behandlung der Formalitäten
der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates noch zurück.

   192 Protokoll des am 22. Januar 1917 in Wien abgehaltenen gemeinsamen Ministerrates
(K.Z. 5 - G.M.K.P.Z. 532). Ebd. S. 192.

   193 Siehe weiter oben auf S. 24.

   194 Das Protokoll dieses Ministerrates wurde nämlich unter G.M.K.P.Z. 534, das Protokoll
der am selben Tage abgehaltenen zweiten Sitzung aber unter G.M.K.P.Z. 535 registriert.
Siehe S. 471 ff. des vorliegenden Bandes.

                                                                                                                                              125
|| ||    195 Der genaue Zeitpunkt der Eröffnung und der Schließung der Sitzung wurde im Pro¬
tokoll nicht festgehalten.

   196 Die eingehende Behandlung der Vorgeschichte gehört nicht hierher. Ich will nur das
Ereignis erwähnen, das der unmittelbare Anlaß zu dieser hochbedeutenden Verhandlung
war. Einige Tage vor dem Kronrat verhandelte der Reichskanzler Bethman Hollweg mit dem
Minister des Äußern der Monarchie und anderen führenden Politikern über die Bedingungen,
unter denen das Deutsche Reich und die Monarchie gleichzeitig und gemeinsam mit der
Entente Frieden schließen könnten. Die Kräfte der Mittelmächte waren schon am Erschöpfen.
Damals schien es, daß Frankreich, Italien und eventuell sogar Großbritannien geneigt wären,
unter gewissen Bedingungen Frieden zu schließen.

   197 Zu dieser Zeit hatte nämlich auch die deutsche Heeresleitung bereits eingesehen, daß
die minimale Bedingung eines Friedensschlusses mit der Entente der Verzicht Deutschlands
auf jeglichen Gebietsanspruch an Belgien und Frankreich war. Als Entschädigung für den
Verzicht auf Eroberungen im Westen dachte sie an Gebiete im Osten. Bei der tatsächlichen
militärischen und politischen Lage waren freilich beide Annexionsansprüche illusorisch.

   198 »Die äußere Politik ist so zu leiten, daß soweit als möglich, Deutschland eine gewisse
Haftung für die Integrität der Monarchie übernehme.« S. 491 dieses Werkes.

   199 ». . . ich von diesen Vorgängen nicht nur nichts gewußt hatte, sondern gar nichts wissen
konnte« -- schreibt Czernin in seinen Memoiren (Im Weltkriege. Berlin--Wien 1919, S. 221).

   200 »Unsere verschiedenen Versuche, Friedensfäden anzuknüpfen, galten, soweit sie ihren
Ausgangspunkt am Ballhausplatz hatten, stets unserer ganzen Mächtegruppe.« (Ebd. S. 224).

   201 Dementsprechend wurden auch zahlreiche Versuche unternommen, den Wirkungskreis
des gemeinsamen Ministerrates festzulegen. Später werden wir noch sehen, daß diese wieder¬
holten Versuche fast völlig ergebnislos geblieben sind.

   202 Die Erweiterung der Dimensionen zeigte sich auch auf anderem Gebiete. Am besten
läßt sich die Bedeutung dieses Problems an den Beziehungen der Monarchie zu Deutschland
ermessen.

   203 Erst am Ende des Krieges, im gemeinsamen Ministerrat vom 24. August 1918, als über
die Verteilung der Kriegslieferungen im zweiten Halbjahr verhandelt wurde, gestand Kriegs¬
minister Stöger-Steiner ein, daß in den ersten drei Jahren des Krieges Ungarn an den Kriegs¬
lieferungen nicht entsprechend beteiligt worden war, wodurch das Wirtschaftsleben Ungarns
einen Schaden von ungefähr 2 Milliarden Kronen erlitten hatte. Die Tatsache selbst wurde
von niemanden angezweifelt und der österreichische Handelsminister gab nur eine Begründung
-- und aus unserem Gesichtspunkte ist sie interessant -- und meinte, die »Überbeschäftigung«
der österreichischen Industrie sei eine Folge der größeren Leistungsfähigkeit und entwickelteren
Technik der österreichischen Fabriken gewesen.

   204 Diese Frage wurde am schärfsten auf der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 18. Juni
1915 aufgeworfen. Mit der Problematik der Konferenz beschäftige ich mich aus mehreren
Gesichtspunkten. Hier möchte ich den gemeinsamen Finanzminister Koerber zitieren. Um
die Bedenken des ungarischen Ministerpräsidenten Tisza zu zerstreuen, in Österreich nehme
der Gedanke der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reiche langsam
politische Form an und habe zumindest die Zollunion zum Ziel, erklärte er, dafür fehlten die
realen Vorbedingungen, man müsse jedoch vorsichtig sein, um die Beziehungen der Mon¬
archie zu den Deutschen nicht durch überflüssige Befürchtungen zu trüben, weil »Österreich-
Ungarn zu seiner industriellen Entwicklung, insbesondere für Spezialisierung seiner Industrie
das Kapital brauche und wir kaum, wie früher, von Frankreich, England u.s.w. solches
erwarten dürfen«. (Siehe S. 261 dieses Bandes.) Eigentlich hätte Koerber sagen müssen:
auch von Frankreich und England, denn die Rolle des deutschen Kapitals in der österreichi¬
schen Industrie schon geraume Zeit vor Kriegsausbruch ist allgemein bekannt.

    205 Im Bericht vom 5. Juli (Österreich-Ungarns Außenpolitik. Bd. VIII, S. 306) steht unter
anderem zu lesen: »Nach seiner (Kaiser Wilhelms) Meinung muß aber mit dieser Aktion (d.h.
 seitens der Monarchie gegenüber Serbien) nicht zugewartet werden. Rußlands Haltung werde
jedenfalls feindselig sein, doch sei er hierauf schon seit Jahren vorbereitet, und sollte es sogar
 zu einem Krieg zwischen Österreich-Ungarn und Rußland kommen, so könnten wir davon
 überzeugt sein, daß Deutschland in gewohnter Bundestreue an unserer Seite stehen werde.

 126
|| ||  Rußland sei übrigens keineswegs kriegsbereit und werde es sich gewiß noch sehr überlegen, an
 die Waffen zu appellieren.« In seinem Bericht vom 6. Juli schreibt Szögyeny (ebd. S. 320):
 ». . . auch Reichskanzler, ebenso wie sein Kaiserlicher Herr ein sofortiges Einschreiten unserer¬
 seits gegen Serbien als radikalste und beste Lösung unserer Schwierigkeiten am Balkan
 ansieht. Vom internationalen Standpunkt hält er den jetzigen Augenblick für günstiger,
 als einen späteren«.

     20C Österreich-Ungarns Außenpolitik. Bd. VIII, S. 344.
     -07 Zu der im wesentlichen richtigen Bemerkung Tiszas im gemeinsamen Ministerrat vom
 20. September 1914, daß nämlich Rußlands militärische Kraft unterschätzt werde, sagte
 Kriegsminister Krobatin, der österreichisch-ungarischen Heeresleitung könne kein solcher
 Vorwurf gemacht werden. Der Generalstab habe nur nicht mit einem so schnellen Aufmarsch
 der russischen Armee gerechnet (s. S. 183 des vorliegenden Bandes).
     208 Ebd. S. 160. In eine meritorische Erörterung der Geschichte des Kriegseintritts Italiens
 kann ich mich hier nicht einlassen, ebenso wenig kann ich hier untersuchen, inwiefern Tisza
 recht hatte, die Verletzung der Neutralität Belgiens habe das Verhalten Italiens derart beein¬
 flußt. Auch soll hier nicht untersucht werden, ob es vom Gesichtspunkt der Zukunft der
 Monarchie eine richtige, kluge bzw. reale Politik war, sich den italienischen Gebietsansprüchen
 derart starr zu verschließen. Über die Tisza diametral entgegengesetzte Auffassung siehe:
 M. Erzberger: Erlebnisse im Weltkrieg. Stuttgart-Berlin 1920, S. 21 ff., besonders S. 40.
    209 Siehe S. 195 des vorliegenden Bandes.
    210 Ebd. S. 229.

    211 Die bittere Rede Tiszas (die gleich mit einem Fortissimo beginnt: »der Gedanke, etwas
 aus dem eigenen Leibe abzutreten, sei ein so furchtbares Opfer, daß man das Menschen¬
 mögliche zu tun verpflichtet sei.. .«) ist voll von Ausdrücken, die schon an sich ein offenes
Eingeständnis sind, daß die Italienpolitik der Monarchie auf Illusionen aufgebaut war:
 ». . . man damals noch hoffen konnte«, »diese Hoffnung sei leider nicht in Erfüllung gegan¬
gen«, ». . . die berechtigte Hoffnung, daß die Einsicht der permanenten Interessen Italiens
die italienischen Staatsmänner von einer Abenteuerspolitik zurückhalten werde . . . Leider
habe man sich auch hierin getäuscht«. Die Zustimmung zur Überlassung des Trentino sei
für den ungarischen Ministerpräsidenten »der schwerste Entschluß, den er in seinem ganzen
öffentlichen Leben zu fassen genötigt gewesen sei« (s. S. 220--223 des vorliegenden
Bandes).

    212 M. Uhlirz: Handbuch der Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer Böhmen und
Ungarn. Bd. III. Der Weltkrieg. Graz-Wien-Leipzig 1939, S. 64. Hier schreibt die Verfasse¬
rin, Feldmarschalleutnant Urbanski, der zur Zeit, da Redls Spionage aufgedeckt wurde,
Chef des Evidenzbureaus war, habe ihr gesagt, der Verrat habe nur die allgemeinen Mobil¬
machungspläne betroffen.

    213 S. Popovics, a.a.O. S. 28.
    214 Ebd. S. 28-30.

    215 Ebd. S. 36. Der ungarische Finanzminister Teleszky hat in der gemeinsamen Minister¬
konferenz vom 3. Februar 1915 den Gedanken, der Krieg könne noch 21 Monate dauern,
als absurd bezeichnet. (Siehe S. 207 dieses Bandes.)

    219 S. 230--231 des vorliegenden Bandes.
    217 Teleszky sagte wörtlich: ». . . der Hauptzweck sei festzustellen, was für Folgen der Krieg
in finanzieller Beziehung bis jetzt hatte, und ein klares Bild darüber zu gewinnen, was der
Krieg für jeden weiteren Monat kosten werde«, (ebd. S. 244).
    218 Ebd. S. 243.
   218 Ebd. S. 390.
    220 Ebd. S. 269.
   221 Ebd. S. 436 und 476.
   222 Ebd. S. 255.
   223 Im gemeinsamen Ministerrat vom 6. Mai 1917 sagte Tisza: »...wenn Deutschland
auf dem Standpunkte stehe, daß die beiden verbündeten Mächte sich gegenseitig wirtschaftlich
aushelfen und Zusammenhalten sollen, um ihre wirtschaftlichen Kräfte gemeinsam zu ent¬
falten, es für Deutschland keinen anderen Weg gebe, als Österreich-Ungarn sowohl bezüglich

                                                                                                                                                                      127
|| || der Beschaffung ausländischer Zahlungsmittel, als auch zur Hebung seines Kredites behilflich zu
sein« (ebd. S. 505. Hervorhebungen von mir -- M.K.).

   224 Den Text siehe nach dem Protokoll des gemeinsamen Ministerrates vom 6. Oktober
1915 als dessen Beilage. S. 308 -- 314 des vorliegenden Bandes.

   225 Ebd. S. 259 (Hervorhebungen von mir -- M.K.).
   226 Hervorhebungen von mir -- M.K. -- Stürgkh beantwortete Tiszas Ausführungen
sofort. Er gab zu, daß in Österreich tatsächlich für eine Zollunion mit Deutschland agitiert
werde, ja in dieser Angelegenheit sogar zahlreiche Politiker nach Deutschland gereist seien.
Er meinte jedoch, »man könne ein Abflauen konstatieren . . .« Es besteht kein Zweifel, daß
Tisza das Wesen der Dinge klarer sah, daß nämlich im Falle eines Sieges der Zentralmächte
Deutschland die Österreichisch-Ungarische Monarchie vorerst wirtschaftlich, dann politisch
verschlungen hätte. Stürgkh sah nicht oder wollte nicht sehen, daß sich bereits die frühen
Symptome des später tatsächlichen erfolgten Anschlusses zeigten. Der gemeinsame Finanz¬
minister Koerber verwies auf die wirtschaftliche Grundlage der politischen Agitation (s.
Anm. 204). Doch vor einer Zollunion warnte auch er. S. 261 des vorliegenden Bandes.
   227 Ebd. S. 388 (Hervorhebungen von mir -- M.K.).
   228 Als sich Österreich-Ungarn im Jahre 1916 wiederholt an Deutschland wandte, um in
seiner schwierigen Versorgungslage Getreidelieferungen zu erhalten, hat der Minister des
Äußern laut Protokoll des gemeinsamen Ministerrates vom 16. Oktober 1916 unter anderem
gesagt: ». . . werde man sich doch der Notwendigkeit nicht entziehen können, der deutschen
Regierung einen sehr klaren Einblick in die Verhältnisse in Österreich und in Ungarn zu geben . . .«
(ebd. S. 411. Hervorhebungen von mir -- M.K.).
    229 Nach dem Hinweis auf die Gefahren einer deutschen Wirtschaftshilfe erklärte Tisza:
»Andererseits sei aber nicht zu verkennen, daß ein enges Zusammenhalten der beiden Mittel¬
mächte in ihrem beiderseitigen Lebensinteresse liege.« (Ebd. S. 504.)
    230 d ... seitens der deutschen Delegierten der Versuch gemacht worden sei, einen engeren
Anschluß, als das bloße Präferenz-System herbeizuführen.« Der ungarische Handelsminister
Graf Serenyi war der Ansicht, dieser Versuch gehe auf das Konto des inzwischen zurück¬
getretenen stellvertretenden Staatssekretärs Richter. Doch meinte Seidler, »es scheine dies
nicht bloß die Absicht einzelner Delegierter, sondern die Auffassung der deutschen Regierung
zu sein« (ebd. S. 576. Hervorhebungen von mir -- M.K.).
    231 »Sie (d.h. die Schwierigkeiten) seien eine Folge dessen, daß die Anforderungen, die an
 Österreich-Ungarn in militärischer Hinsicht und in Betreff der auswärtigen Politik herange¬
 treten seien, so große seien, daß sie nicht in Harmonie mit seinen wirtschaftlichen Kräften
 stehen . . . die Monarchie vor Aufgaben stehe, welchen sie allein wirtschaftlich nicht gewachsen
 ist. Zufolge der Überlastung ihrer Volkswirtschaft während des Krieges werde die Monarchie
 auch nach dem Kriege in einem sehr großen Maße auf Deutschland angewiesen bleiben.«
 (Ebd. S. 384. Hervorhebungen von mir -- M.K.)
    232 Die gefährlichen Folgen des von Czernin als falsch gebrandmarkten, eigentlich jedoch
 die Wirklichkeit getreu widerspiegelnden Eindrucks hat der Außenminister richtig erkannt
 (ebd. S. 500. Hervorhebungen von mir -- M.K.).
    233 Ebd. S. 501 und 504 (Hervorhebungen von mir -- M.K.).
    234 J. Redlich: Österreichische Regierung und Verwaltung im Weltkriege, S. 84. Dem ent¬
 sprach in Ungarn der Ges. Art. LXVIII. v. J. 1912, der zusammen mit den Ges. Artikeln
 Nr. XXX, XXXI, XXXII, XXXIII und LXIII aus demselben Jahre der ungarischen Regierung
 weitgehende Machtbefugnisse sicherte, für den Kriegsfall die notwendigen militärischen
 Schritte zu unternehmen, die zivile Wirtschaft auf Kriegswirtschaft umzustellen, dann bei
 Ausbruch des Krieges fast diktatorische Maßnahmen zu treffen. (S. E. Ivänyi: Magyar minisz-
 tertanäcsi jegyzökönyvek az eisö viläghdborü koräböl, besonders auf S. 39.)

     235 Redlich, a.a.O. S. 88.
     236 Ebd. S. 89.
     237 Ebd. S. 91 (Hervorhebung von mir -- M.K.).
     288 Vielleicht der nachteiligste der die Aktionsfähigkeit der Monarchie lähmenden Struktur¬
 fehler war die Zergliederung der Heeresverwaltung des Reiches. Neben dem die Angelegen¬
 heiten des gemeinsamen Heeres verwaltenden Kriegsministerium hatten das sich mit den

  128
|| || Angelegenheiten der ungarischen Honved befassende ungarische Landesverteidigungsministe¬
rium, das der österreichischen Landwehr übergeordnete Landwehrministerium, auf parla¬
mentarischer Ebene die zwei Delegationen und der dieselben entsendende ungarische Reichs¬
tag und der österreichische Reichsrat, bei Beschaffung der für die Kriegsausgaben notwendigen
Gelder der ungarische, der österreichische und der gemeinsame Finanzminister, in militäri¬
schen, besonders in Personalfragen, manchmal auch in prinzipiellen Fragen der Herrscher,
zu Lebzeiten Franz Ferdinands auch die Militärkanzlei des Thronfolgers und nicht zuletzt
in strategischen und allgemeinen militärischen Fragen der Chef des Generalstabes, also eine
ganze Reihe der verschiedensten Foren mehr oder weniger Einfluß bei Entscheidung militäri¬
scher Fragen. Man kann sich vorstellen, welche Kompromisse aus dem Kampf dieser, einander
oft scharf gegenüberstehenden Interessen dienenden Faktoren zustande kamen. Dieses an
Anarchie grenzende Kunterbunt der Heeresorganisation der Monarchie ist ein fast adäquater
Ausdruck jenes verhängnisvollen Widerspruchs, der im halb parlamentarischen, halb absolu¬
tistischen Staatsleben Österreich-Ungarns seit dem Ausgleich grundlegend dominierte. In
keinem anderen Sektor des politischen Lebens war diese Zerrissenheit und Widersprüchlich¬
keit des dualistischen Staatsapparates derart ins Auge springend. Sie war jedoch ein allge¬
meines Symptom der dualistischen Staatseinrichtung. Im Weltkrieg entstanden dann eben
durch diese Kompliziertheit der Heeresverwaltung und die besonderen Anforderungen der
Kriegsverhältnisse nacheinander Situationen, in welchen selbst Staaten mit minder schwer¬
fälligem Staatsapparat wie die Monarchie dem Tempo der Ereignisse nicht hätten folgen
können.

   239 Siehe S. 172 des vorliegenden Bandes.
   240 Die Debatte s. ebd. S. 201 --208.
   241 Im weiteren werde ich im Zusammenhang mit diesem Prozeß eingehender besprechen,
worin die Funktion des gemeinsamen Ministerrates bestand.
   242 Siehe S. 236--247 des vorliegenden Bandes.

   243 Ebd. S. 336.
   241 Ebd. S. 385 (Hervorhebung von mir -- M.K.).
   245 Nicht uninteressant ist, worin der ungarische Ministerpräsident den Grund für diese
mißliche Lage sah: »Der Grund hierfür liege in dem Umstande, daß bei allen Fragen, bei wel¬
chen eine Verknüpfung hochwichtiger industrieller und militärischer Interessen bestehe,
Ungarn sich stark in der Hinterhand befinde. Das Kriegsministerium habe seinen Sitz in
Wien, wo sich auch die leitenden Persönlichkeiten der österreichischen Industrie befinden,
welche ihre Wünsche direkt durch Vermittlung der ihrem Stande angehörigen zahlreichen,
wegen ihrer Fachkenntnisse zur Dienstleistung im Kriegsministerium einberufenen Reserve¬
offiziere verbringen können.« Die Verbesserung der nachteiligen Lage Ungarns dachte sich
Tisza durch Abkommandierung entsprechend qualifizierter ungarischer Offiziere ins Kriegs¬

ministerium (ebd. S. 386).
   246 Ebd. S. 463 (Hervorhebung von mir -- M.K.).
   247 Ebd. S. 464 (Hervorhebung von mir -- M.K.).
   248 Dies geschah übrigens gewöhnlich im gemeinsamen Ministerrat. Worüber später noch

eingehender gesprochen wird, war ein wesentliches Element der Funktion des gemeinsamen
Ministerrates die Debatte, in der der Kriegsminister die Zustimmung der beiden Regierungen

zu Investitionen über den Plan erkämpfte.
   249 »Eine gesonderte Erörterung der einzelnen Fälle im normalen Verhandlungswege, nament¬

lich für die Geschütz- und Munitionserzeugung, könnte ein gefährliches Hemmnis werden . . .
Der Beschluß des gemeinsamen Ministerrates vom 24. Februar 1917 fordere zu jeder neuen
Investition die Einholung der Zustimmung der beiden Regierungen. Die hiedurch bedingte unver¬
meidliche Verzögerung berge die Gefahr der völligen Preisgabe des aufgestellten Programmes,
mindestens aber eine bedeutende Verschiebung in seiner Durchführung in sich.« (Ebd. S. 530.

Hervorhebungen von mir -- M.K.)
   269 Dieses Suchen einer Formel will keine Vereinfachung sein, sondern soll lediglich dazu

dienen, die Zusammenhänge leichter und klarer zu erkennen, um die Probleme auf der Ebene
der geschichtlichen Hilfswissenschaften und der Amtsgeschichte an den Änderungen der
gesellschaftlichen Verhältnisse abzumessen. Die äußerste Kompliziertheit, Komplexität der

9 Komjäthy: Protokolle  129
|| || sozialen Verhältnisse erfordert fast notwendigerweise, derartige zweit- oder dritt rangige
Erscheinungen des Überbaues, wie die Amtsführung, gewisse Strukturelemente des Staats¬
apparates und des Regierens durch Formeln mit den auch deren Rolle, Bewegung determinie¬
renden sozialen Verhältnissen in Verbindung zu bringen. Sollte das Experimentieren, das meine
Ausführungen skizzieren als übermäßige, schon beinahe auf Kosten der Rekonstruktion der
Wirklichkeit gehende Vereinfachung erscheinen, so ist zu bedenken, daß meines Wissens
bisher nicht der Versuch unternommen worden ist, die Zusammenhänge im gesellschaftlichen
Leben auf der Ebene der geschichtlichen Hilfswissenschaften und der Amtsgeschichte zu
erschließen.

   251 Um aus den ungarischen Gesetzen Beispiele anzuführen: Ges. Art. XLVII. vom Jahre
1868 über die gemeinsamen Pensionen: über die Pensionen jener Personen, die bei solchen
vor 1867 bestehenden Zentralbehörden angestellt waren, deren Tätigkeit sich auch auf Ungarn
erstreckt hatte, wie der Ministerrat, der Staatsrat, die k.k. Ministerien des Innern, der Justiz,
der Polizei usw.; ähnlich der Ges. Art. IX. v. J. 1870 »über die Pensionen von Organen der
von 1849 bis 1867 faktisch bestandenen Zentralregierung«; § 3 des Ges. Art. XIX. v. J. 1878
über den Prozentsatz, in welchem die Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der im
Ges. Art. XII. v. J. 1867 als gemeinsam anerkannten Staatsangelegenheiten beitragen. Dann
gab es noch Gesetze, die den Kreis der gemeinsamen Angelegenheiten nur in gewisser Bezie¬
hung berührten, wie z.B. der Ges. Art. XXIV. v. J. 1901 über die Inkompatibilität der Mitglieder
gesetzgebenden Körperschaften; § 15 dieses Gesetzes definiert den Begriff »Regierung« fol¬
gendermaßen: Unter Regierung »sind zu verstehen sowohl die ungarischen wie auch die
gemeinsamen Minister, sowie die Leitung sämtlicher zur Vertragschheßung berechtigten
staathchen Behörden oder Ämter, staatlichen Betriebe, unter staatlicher Verwaltung stehen¬
den Fonde, Stiftungen, Institute«.

   252 Auf Ersuchen Nr. 3996/RFM. HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Gesammelte Akten,
Karton rot 558, fol. 249--258. -- Ebd.: Aktenkonzept der Präsidialsektion des Ministeriums
des Äußern Nr. 508/1871, nach welchem die strittige Frage zu einem Buchungsproblem
zusammenschmolz und auf kurzem Wege zwischen den beiden Ministern erledigt wurde.
Dadurch entfiel die Notwendigkeit, den gemeinsamen Ministerrat einzuberufen.

   253 »Hierher gehören«, heißt es weiter, »solche einzelne Anlagen und Ausgaben der Heeres¬
leitung, die über das in engerem Sinne genommene Kriegsziel hinausgehen und berufen sind,
nicht so sehr den Interessen des derzeitigen Krieges als der späteren Kampfbereitschaft zu
dienen.« Bauvorhaben, die noch vor Kriegsausbruch beschlossen wurden, deren Wirkung
aber während des Krieges noch nicht spürbar ist, sind bis ans Kriegsende zu vertagen (HHSta.
Min. d. Äuß. Pol. Arch. I. Kab. d. Min. III/15, Karton rot 624. -- OL. Filmarchiv. W. 1957,
Karton 218, Tit. 9, S. 567).

   254 HHSta. ebd. - OL. Fümarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 4 u. 5, S. 569, 1027 f.
   255 Das Material der Debatte: HHSta. ebd. -- OL. Filmarchiv W. 1957, Karton 218, Tit. 3,
S. 567-631.
   256 Die Ministerratsprotokolle zeugen davon, daß oft sogar Formalitäten, ja Stimmungs¬
elemente hierauf verweisen. Als z.B. Istvän Tisza in der gemeinsamen Ministerkonferenz
vom 6. Oktober 1915 den Anspruch Ungarns auf Bosnien-Herzegowina anmeldete, war der
österreichische Ministerpräsident Stürgkh hiervon peinlich überrascht. Als ob er in der Hitze
von Parlamentsdebatten Kenntnis von dieser unerwarteten Anzeige erhalten hätte und nicht
am Verhandlungstisch der mit vorbereiteter Tagesordnung arbeitenden Regierung (s. S. 308
des vorliegenden Bandes).
   267 Der gemeinsame Ministerrat vom 18. Juni 1915 befaßte sich unter anderem auch mit
der Frage des Budgets. Da der österreichische Reichsrat vertagt wurde und so auch die Dele¬
gationen nicht einberufen werden konnten, entstand Verwirrung über die Genehmigung des
Budgets. Es hat sich die Ansicht herausgebildet, daß im Falle der Notwendigkeit außer¬
ordentlicher Kredite die Angelegenheit den beiden Regierungen vorzulegen sei, die die Kredite
wahrscheinlich bewilligen werden. »Bei einer Meinungsverschiedenheit hätte die gemeinsame
Ministerkonferenz zu entscheiden.« Im wesentlichen wurde also unter den außerordentlichen
Verhältnissen ein bedeutender Streifen des Aufgabenkreises der Delegationen vom gemeinsa¬
men Ministerrat übernommen. Sehr lehrreich ist, was in diesem Zusammenhang Istvän Tisza

130
|| || gesagt hat. Er berief sich auf den Präzedenzfall vom Jahre 1897 als es ebenfalls schien, die
österreichischen Delegationen könnten nicht zur Votierung des Budgets einberufen werden.

   Stürgkh protestierte zur gleichen Zeit dagegen, daß Tisza die Dinge so hingestellt habe,
als ob die Delegationen nur deshalb nicht tagen könnten, weil das österreichische parlamentari¬
sche Leben in eine Sackgasse geraten sei. »Wir leben im Kriegszustände, wo die Erörterung der
auswärtigen Politik in einer Körperschaft, welcher die Kritik derselben ex professo zustehe,
nicht zulässig sein könne... Das Hindernis liege in der Sache selbst.« (S. 264 des vorliegen¬
den Bandes.)

   Die Verzerrung der Funktion des gemeinsamen Ministerrates im Weltkriege hat auch eine
Funktionsbeschränkung, eine Verminderung seines Machtgewichtes gezeitigt. Als im gemein¬
samen Ministerrat vom 6. Oktober 1915 davon die Rede war, daß die ungarische Opposition
die Einberufung der Delegationen verlangen könne, eben weil sie -- falls die Delegationen
nicht tagen -- eine parlamentarische Kontrolle der in den Wirkungskreis des gemeinsamen
Ministeriums gehörenden Angelegenheiten nicht ausüben könne, erklärte Tisza, daß die
ungarische Regierung »die gemeinsame Regierung mit ihrer Verantwortung decke« (ebd.
S. 286).

   258 Dieser Standpunkt war freilich nur in bezug auf die verfassungsrechtliche Empfindlichkeit
elastisch. Von den politischen Grundsätzen ungarischer Ausgleichspolitiker, besonders
Gyula Andrässys, dem Reichsgedanken, der Sicherung der Großmachtstellung der Monarchie,
also dem großen, unvereinbaren Gegensatzpaar: Imperialismus des Habsburgreiches und
relative ungarische Selbständigkeit war für Tisza ersterer maßgebend.

   259 Unter Nr. 2657-res. I.M.E. Im weiteren wird angegeben werden, wo das ganze Material
der Debatte zu finden ist.

   260 Das Material der Debatte HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. III/15,
Karton rot 624. -- OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 567--632.

   261 In seinem Schreiben Nr. 4320/res. ME. I. Archivdaten siehe weiter unten.
   262 Nr. 4724/res. ME. I.

       HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. IH/15, Karton rot 624. - OL.
Fümarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 710 ff.

   264 Unter Nr. 2828/res. ME.: HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. III/15. -
OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 5, S. 753 ff.

   265 In der Zuschrift Nr. 4678/PM. vom 30. November 1910 (HHSta. Min. d. Äuß. Polit.
Arch. 1. Kab. d. Min. III/17, Karton rot 625. -- OL. Filmarchiv W 1957, Karton 218, Tit. 5,
S. 628).

   266 Die Angelegenheit wirft übrigens auch auf die widerspruchsvolle und gespaltene Struktur
der dualistischen Monarchie ein grelles Licht. Es lohnt sich daher, auch die weiteren Details
der Erörterungen des ungarischen Finanzministers zu rekapitulieren. Diese Zuschrift -- stellt
Läszlö Lukäcs fest -- bestärkt augenfällig den Schein und die Praxis, »als ob in Angelegen¬
heiten der Kriegsmarine nicht der Herr k. und k. gemeinsame Kriegsminister zuständig
wäre, sondern die Marinesektion des Kriegsministeriums eine selbständige Zentralbehörde
wäre... Ich beehre mich, festzustellen, daß unsere Gesetze die gemeinsame Marinesektion
als separaten, selbständigen, gemeinsamen Faktor bzw. zentrale Behörde nicht kennen ...
Die Marinensektion ist nur ein Organ des gemeinsamen Kriegsministeriums, das ebensowenig
ein Recht auf selbständige Verfügung und Stellungnahme und als Ergänzung derselben eine
verfassungsmäßige Verantwortlichkeit hat wie die übrigen Organe und Sektionen der gemein¬
samen Ministerien«. Er ersucht, die Marinesektion solle in Zukunft den Gesetzen entsprechend
nach außen hin nur als eine Sektion des Ministeriums fungieren. Der Zuschrift war eine
Abschrift seines Schreibens an den Kriegsminister Baron Franz Schönaich beigeschlossen,
in welchem er ihm den Inhalt des vom Leiter der Marinesektion erhaltenen Briefes mitteilt
und in welchem es unter anderem heißt: »Ich muß auf das entschiedenste dagegen Stellung
nehmen, daß trotz und entgegen den Vereinbarungen, die auf der eingangs erwähnten gemein¬
samen Ministerkonferenz unter was immer für einem Titel den festgestellten jährlichen Kredit¬
betrag übersteigende Nachtrags- oder außerordentliche Kredite angefordert werden.«

    267 HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. III, Karton rot 624. -- OL. Film¬
archiv W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 632.

     9* 131
|| ||      268 Daß nämlich die Österreichisch-Ungarische Monarchie im Kriege keinerlei bedeutendere
 territoriale Forderungen an Serbien stelle.

     269 )>... mangels eines neuerlichen Beschlusses noch zu Recht bestehe ...« Den Text siehe
 auf S. 154 des vorliegenden Bandes.

     270 Um nur aus dem Weltkriege ein diesbezügliches Beispiel zu zitieren: Am 8. Juli 1915
 »entspinnt sich nun eine längere Diskussion«. Und »auf Grund der durchgeführten Diskussion
 einigt sich der Ministerrat dahin . . .« (ebd. S. 274). Als Zweck der gemeinsamen Minister¬
 konferenz vom 7. Januar 1916 wurde von Buriän folgendes bezeichnet: »Aussprache über die
 politische Lage . . . und über die Kriegsziele« (ebd. S. 353). Als über Tiszas Stellungnahme
 gegen Annexionen debattiert wurde, heißt es dann weiter: ». . . die Konferenz einigt sich . . .
  nach eingehender Erörterung der Frage« (ebd. S. 374). In bezug auf die im gemeinsamen
 Ministerrat vom 10. Januar 1917 zur Sprache gekommenen Frage heißt es: »auf Grund der
 gegebenen Darlegungen beschließt die Konferenz dahin . . .« (ebd. S. 435) usw.

     2.1 Am 7. Januar 1916: ».. . eine Aussprache über die politische Lage . . . und über die
 Ziele, welche durch den gegenwärtigen Krieg erreicht werden sollten« (ebd. S. 353).

     2.2 Am 12. Dezember 1915: ». . . neue Lage . . . den Anlaß zur Einberufung der Konferenz
 gegeben habe« (ebd. S. 317).

    273 Auch in Berchtolds Stellungnahme kommt der Gedanke zum Ausdruck, solche Angele¬
 genheiten, die die ganze Monarchie betreffen, gehörten vor den gemeinsamen Ministerrat.

    274 Wenn die Mitglieder des gemeinsamen Ministerrates selbst über den Aufgaben- und
Wirkungsbereich des gemeinsamen Ministerrates sprachen, so sagten sie -- locker gefaßt --,
sehr wichtige Fragen gehörten hierher und seine Aufgabe sei es, prinzipielle Beschlüsse zu
 fassen und dem Minister des Äußern prinzipielle Vollmachten zu geben, ohne jedoch seine
Hände in den Einzelheiten zu binden. Am 31. Juli 1914: »...der Ministerrat erteilt...
 dem Vorsitzenden die prinzipielle Ermächtigung« (ebd. S. 158). Am 8. August 1914, als von
eventuellen Gebietsabtretungen an Italien die Rede war, sagte Berchtold, daß »... diese
Angelegenheit eine so wichtige sei, daß nur der Ministerrat Beschlüsse fassen könne« (ebd.
S. 160). Im Protokoll des Ministerrates vom 2--5. Juli 1917 steht: »... die Entscheidung in
allen wichtigen Fragen müsse jedenfalls dem gemeinsamen Ministerrate Vorbehalten bleiben«
(ebd. S. 532). Im gemeinsamen Ministerrat vom 6. Oktober 1915 brachte Istvän Tisza die
 Massendesertion der Soldaten tschechischer Nationalität zu den Russen mit der Begründung
zur Sprache, daß diese Frage, obzwar sie eine charakteristisch innere Angelegenheit Öster¬
reichs sei, infolge ihrer Dimensionen schon vor den gemeinsamen Ministerrat gehöre (ebd.
S. 300).

    275 Vgl. ebd. S. 184.
    276 Eben infolge der erwähnten persönlichen Umstände wurden Machtbereich und Macht¬
befugnis des Herrschers auf die Person des Ministers des Äußern bzw. auf die durch ihn ver¬
 tretene Clique transponiert.
     277 Obwohl eine Untersuchung das Bild von der Funktion des gemeinsamen Ministerrates
vervollständigen würde, muß ich davon absehen. Ich hätte im Wiener Haus-, Hof- und
Staatsarchiv, im Schriftenmaterial des Kabinetts des Herrschers weiter forschen müssen, um
Maß und Art der Einflußnahme des Herrschers von Fall zu Fall abzumessen, ob die Dinge
nun an der Person des Kaisers und Königs selbst oder an dem Minister des Äußern als dem
gelegentlichen Vertreter der Rechtssphäre des Herrschers gelegen waren.
    278 vgl. s. 153 des vorliegenden Bandes.
    279 Ebd. S. 298.
    280 Ebd. S. 301.
    284 Ebd. S. 487.
    282 »Seine k.u.k. Apostolische Majestät geruhten die Besprechung mit dem Hinweis zu
eröffnen, daß es ein Lebensinteresse der Monarchie sei, unsere Volkswirtschaft vor einer
Katastrophe zu retten. Es herrsche eine allgemeine Unzufriedenheit und die hohen Preise
erzeugten überall böses Blut.« Siehe S. 511 des vorliegenden Bandes.
    283 Ebd. S. 514.
    284 Ebd. S. 516 und 587.
    285 Ebd. S. 486.

13-2
|| ||     486 Ebd. S. 683.
    287 Ebd. S. 694.
    288 Es gibt Angaben dafür (über diese wird bei Besprechung der Formalitäten noch die
Rede sein), daß die gemeinsame Ministerkonferenz noch ein weiteres Mal zusammengetreten
ist. Über die Beratungen derselben wurde jedoch kein Protokoll mehr abgefaßt.
   za» ygi s. 699 des vorliegenden Bandes.
   280 Ebd. S. 142 und 194.
   291 Ebd. S. 699.
   292 Die fast einer Lähmung gleichkommende Hilflosigkeit und Aktionsunfähigkeit der
Führer der in ihre Bestandteile zerfallenden Monarchie -- geschichtliche Rolle der Bewußt¬
seinerscheinungen! -- kann zu einem geringen Teile vielleicht auch hierdurch erklärt werden.
   293 Die Vorlage der Protokolle beim Kaiser und König wird vom Legationsrat i. P. Joseph
Walterskirchen, der im Weltkrieg selbst Schriftführer in gemeinsamen Ministerratssitzungen
war, in einer für das Staatsarchiv (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Nr. 1678/1940) angefertigten
Aufzeichnung beschrieben. Diesen Text hat mir Herr Amtsrat A. Nemeth zur Verfügung
gestellt und mich damit zu großem Dank verpflichtet.
   294 Auch diese Form der Kenntnisnahme durch den Herrscher, die von einem der besten
Kenner der zeitgenössischen Praxis beschrieben wurde, beweist, daß dieser Herrscherakt
keinerlei meritorische Stufe im Geschäftsgang des gemeinsamen Ministerrates darstellte.
   295 Zitierte Aufzeichnung Walterskirchens. Der »Kaiserstrich« kommt nach 1904 in den
Protokollen sehr oft, vor 1904 kaum vor. Nachdem laut Walterskirchen der Herrscher
sämtliche Protokolle, die ihm auf kurzem Wege vorgelegt wurden, mit diesem Strich versehen
hat, kann das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des »Kaiserstrichs«, zumindest nach
1904, also auch in Verbindung mit den Protokollen aus dem Weltkriege als verläßliche Angabe
verwertet werden.
   296 Nach einer brieflichen Mitteilung des Herrn Amtsrats A. Nemeth, die mich zu auf¬
richtigem Dank verpflichtet: »In der Präsidialkanzlei des Ministeriums des Äußern wurden
der Index und die Protokollbücher des gemeinsamen Ministerrates geführt, welche heute im
Politischen Archiv XL, Interna, Band 278 'Ministerraths-Protokoll für gemeinsame Angele¬
genheiten Nr. 1--220: 31. Dezember 1867--11. Oktober 1878'; Band 279 'Gemeinsame Mini-
sterrats-Protokolle Nr. 221 -- 553 (17. Oktober 1878--22. Oktober 1918)' und Band 280
'Ministerraths-Protokoll-Index für gemeinsame Angelegenheiten' hinterlegt sind. Die Proto¬
kollbücher haben 7 Spalten mit folgender Einteilung: Spalte 1: Nummer des Ministerraths-
Protokolles; Spalte 2: Tag der Sitzung; Spalte 3: Gegenstand; Spalte 4: Anwesende bei der
Ministerraths-Sitzung; Spalte 5: Hat zu circulieren bei...; Spalte 6: An Se. k.k. Apost.
Majestät; Spalte 7: Anmerkungen. Die Spalten 5 und 6 wurden sehr mangelhaft oder gar
nicht ausgefüllt. In der Spalte 'Anmerkungen' wurde regelmäßig die Resolution des Kaisers
eingetragen. In dem Indexband sind nur 2 Spalten: Gegenstand und Nummer des Sitzungs¬
protokolls.«
   297 HHSta. Min. d. Äuß. F.4. Generalia. Karton 399. Konv. 2, fol. 103--104. Punkt 10 der
Verordnung besagt: »Die Reichskanzlei besitzt keine Amtsgewalt nach Außen, sie ist weder
administrative, noch exekutive Behörde, sondern bildet nur ein Kabinet des Reichskanzlers,
unter dessen Namen alle Ausfertigungen und Correspondenzen zu geschehen haben.« Über
die Änderung ihrer Funktion s. HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Ges. Akten. Liasse II/5,
Karton rot 558, fol. 427-430.
   298 Ebd. schreibt Beust über die früheren Zustände: mit einem kaiserlichen Handschreiben
vom 8. Oktober 1858 »war die frühere Minister-Conferenz-Canzlei, welche einen Teil der
Geschäfte der Kais. Kabinets-Kanzlei zu besorgen hatte, aufgelöst und sind für Führung der
Protokolle der Minister-Conferenzen zwei Protokollführer bestimmt worden«.
   2" Protokollführer im Ministerrat vom 22. März 1917 war Generalkonsul Joannovics, in
dem am selben Tag abgehaltenen Kronrat Legationssekretär Colloredo. -- Kronrat (eine
Bennennung übrigens, die nur als halbamtlich betrachtet werden kann) wurde eine Minister¬
konferenz unter dem Vorsitz des Herrschers genannt. Auf dem Mantelbogen der Protokolle
kam diese Benennung niemals vor. Über die Protokollführer schreibt Freiherr v. Musulin,
a.a.O. S. 135.

                                                                                                              133
|| ||    300 Ein Beispiel: Der Minister des Äußern Czernin hat mit seinem im Hofzug datierten
Chiffretelegramm vom 25. Oktober 1917 das gemeinsame Ministerium des Äußern angewiesen,
einen der beiden Ministerpräsidenten zu ersuchen, an der gemeinsamen Ministerkonferenz
in Budapest am 28. Oktober den Vorsitz zu übernehmen, da er an der Teilnahme verhindert
sein wird (HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Kab. d. Min. III/15, Karton rot 624, S. 1022).

   301 Auf das von Kriegsminister Stöger-Steiner am 5. November 1917 unter Nr. Abtg.
9/V. G.M. 5688 an den Minister des Äußern gerichtete Schreiben, in welchem zur Erörterung
gewisser Fragen der Militärverwaltung die Einberufung eines gemeinsamen Ministerrates
erbeten wird (HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Kab. d. Min. III/15, fol. 1036), wurde über
die Erledigung der Angelegenheit im Kabinett folgende Aufzeichnung gemacht: »... diese
Angelegenheit wurde im Gemeinsamen Ministerrate vom 3. Dezember 1917 besprochen.
Vide Prothokoll No . . . (die Nummer fehlt), somit a.a.« (Ebd.) Ministerpräsident Sändor
Wekerle ersuchte (ebd. fol. 1042) den Minister des Äußern Czernin, die Angelegenheit der
auf Wunsch des Kriegsministers aufzustellenden zwei Eisenbahnregimenter auf die Tages¬
ordnung des nächsten gemeinsamen Ministerrats zu setzen. Im Kabinett wurde, der vorer¬
wähnten Erledigung ähnlich, auf dem Schreiben oben vermerkt, daß die Angelegenheit im
gemeinsamen Ministerrat vom 3. Dezember 1917 behandelt wurde, das Ansuchen also ad
acta gelegt werden kann.

   302 Als Beispiel zitiere ich die Einladung des Ministers des Äußern Czernin an den ungari¬
schen Ministerpräsidenten Istvän Tisza zum gemeinsamen Ministerrat vom 10. Januar 1917
in Form eines Privatbriefes auf Briefpapier mit Trauerrand wegen des Hinscheidens Franz
Josephs. »Hochgeborener Graf! Ich beehre mich, Euer Exzellenz zu ersuchen, sich zu einer
am Mittwoch, 10. 1. M. um 10 Uhr vormittags stattfindenden gemeinsamen Ministerkon¬
ferenz, deren Tagesordnung Euer Exzellenz mit h. a. Note Nr. 118.305/9 de dato 7. v. M.
bereits mitgeteilt wurde, im Ministerium des Äußern einfinden zur Teilnahme an derselben
auch die in Betracht kommenden Herren Ressort-Minister, sowie den Herren Präsidenten
des Emährungsamtes einladen zu wollen.« Als Kleinigkeit in der Amtsführung erwähne ich,
daß auf der Rückseite von Czemins Schreiben von unbekannter Hand mit Bleistift auf¬
gezeichnet steht: »sürgös (dringend)«, dann von derselben Hand mit unleserlicher Unter¬
schrift: »r. u. mär megtörtent, I. 6. (auf kurzem Wege bereits geschehen. 6. I.)«. Zwischen
den beiden Aufzeichnungen die eigenhändige, mit Bleistift geschriebene Anweisung Tiszas:
»földmüv.-, penz-, belügym., br. Kürthy ertesitendö. Sürgös. (Ackerbau-, Finanz-, Innen¬
minister, Baron Kürthy zu verständigen. Dringend.)« Die Bezeichnung »auf kurzem Wege«
bedeutet offenbar telephonische Verständigung.

   3m HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Kab. d. Min. III/5, Karton rot 624, S. 567: Tisza
ersucht in seinem Schreiben 453/res. M.E. vom 27. Januar 1915 den Außenminister Buriän,
zur Behandlung schwerwiegender Finanz- und Wirtschaftsfragen eine gemeinsame Minister¬
konferenz einzuberufen »und zu derselben außer den Mitgliedern der gemeinsamen Regierung
und des Vertreters der Kriegsmarine die beiden Ministerpräsidenten, die beiden Finanz-,
Landesverteidigungs- und Handelsminister einzuladen. -- Übrigens wurzeln die Art und
Weise der Einberufung des gemeinsamen Ministerrates, der Bestimmung des zu behandelnden
Materials, der Führung des Protokolls über die Verhandlungen, alle Formalitäten der Funktion
des gemeinsamen Ministerrates überhaupt letzten Endes in dem von Ferdinand V. im Jahre
1848 erlassenen Statut (HHSta. Ministerratsakten 12/1848 -- Beilage).

   304 Vgl. S. 635 des vorliegenden Bandes.
   305 HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Ges. Akten. II/3, Karton rot 558, fol. 382--385.
   306 Ebd. fol. 395--397. befindet sich Andrässys Antwort (der Briefkopf des Aktenstückes
lautet: »Präsidial-Section des Ministeriums des Äußern« und trägt die Nummer: 160/1876.
Departement I.): »Es ist selbstverständlich, daß diesem Wunsche in jedem Falle entsprochen
werden wird und sind die diesbezüglichen Anordnungen bereits getroffen worden.« Im Ab¬
schnitt über die Funktion des gemeinsamen Ministerrates habe ich mehrere Fälle behandelt,
die beweisen, daß sich auf Grund der Verfügungen Andrässys nicht die von Kälmän Tisza
gewünschte Praxis herausgebildet hat und daß sich daraus auch im Weltkrieg unzählige Mi߬
verständnisse ergaben. Unter anderem kam auch in dieser Tatsache das Zurückbleiben der
Amtsführung der Monarchie hinter den Ereignissen zum Ausdruck.

134
|| ||    307 HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Ges. Akten. II/3, Karton rot 558, fol. 391 -- 394.
   308 Fast jede Phase und Spielart des mit den Protokollen zusammenhängenden Amts¬
mechanismus kann in Verbindung mit dem Protokoll des gemeinsamen Ministerrates vom
24. Februar 1917 (G.M.K.P.Z. 533. - HHSta. XXX. - 313. - PA. - Interna - Ministerrat
-- im Konvolut 1916/17. III) beobachtet werden. Von diesem Protokoll sind drei Exemplare
erhalten geblieben. Die drei Exemplare sind Abzüge des gleichen, mit Schreibmaschine
angefertigten Textes. Auf dem einen Abzug befinden sich nur Korrekturen des ungarischen
Finanzministers Teleszky und des ungarischen Handelsministers Harkänyi (Bl. 184--207).
Auf dem zweiten Abzug (Bl. 160--183) sind keine Korrekturen, doch befindet sich auf diesem
die Unterschrift des Protokollführers Joannovics. Auf dem Mantelbogen mit Blaustift:
»gesehen, Czernin«, unten: »Kopf. Sch.«. Abgesehen vom »Einsicht«-Mantelbogen entspricht
der dritte Abzug dem »Originalexemplar« (Bl. 210--232); auf der inneren Seite des Mantel¬
bogens steht oben mit Bleistift geschrieben: »gelesen. Karl«. Auf diesem Exemplar befinden
sich vom ungarischen Ministerpräsidenten Tisza stammende Korrekturen, die jedoch von
einer dritten Person eingetragen wurden. Auf demselben Exemplar befinden sich auch die
vom österreichischen Finanzminister Spitzmüller eigenhändig gemachten Korrekturen, die
mit »Sp.« signiert sind. Das Exemplar mit den eigenhändigen Korrekturen Tiszas ist verloren¬
gegangen. Unter den Exemplaren des Protokolls befindet sich ein vom 4. April 1917 datierter
Brief des Ministerialrats im ungarischen Ministerpräsidium Alfred Drasche-Läzär, in welchem
er entweder Colloredo oder Joannovics mitteilt, daß er das Protokoll des gemeinsamen Mini¬
sterrats vom 24. Februar von Tisza unterfertigen ließ und daß er den Ministerpräsidenten
»über die näheren Umstände..., unter denen das von ihm bereits Unterzeichnete andere
Exemplar des Protokolles in Verstoß geraten ist« orientierte. Ebendort befindet sich ein Brief
des Ministerpräsidenten Tisza an den Generalkonsul Joannovics vom 30. März 1917, mit
dem er das Protokoll vom 24. Februar zurücksandte, und in dem er ersucht, die Korrekturen
der ungarischen Minister ins »Originalexemplar« zu übertragen.
  309 Auf dem Mantelbogen Nr. 1548 des Protokolls vom 15. Februar 1918 steht eine paarzei¬
lige Anmerkung, wonach das Konzept des Protokolls noch im Februar dem ungarischen
Ministerpräsidenten Wekerle zugesendet worden war, der es erst im September zurücksandte.
Deshalb konnte es das Kabinett erst nachträglich mit einer Nummer versehen. (Ein Beispiel,
wie lange die Protokolle bei den einzelnen Foren liegen blieben. Daraus ist auch verständlich,
daß diese, besonders am Ende des Krieges leicht auch verloren gingen, wie auch das Protokoll
des letzten gemeinsamen Ministerrates vom 30. Oktober 1918 verlorengegangen ist, falls es
überhaupt abgefaßt wurde.)
   310 Schicksalsjahre Österreichs 1908--1919. Das politische Tagebuch Josef Redlichs. II. Bd.
Graz-Köln 1954, S. 311.
   311 Das »niemals« stammt von derselben Hand, die die ganze Aufzeichnung gemacht und
aus derselben das »noch nicht« und das Originaldatum (22/2. 1919) gestrichen hat.
   313 Kaiser Karl. Zürich--Leipzig--Wien 1929, S. 336.
   313 Ff. O. Meisner: Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. 2. Aufl. Leipzig 1952, S. 48.
   314 Aus dem Munde eines ungarischen Historikers kann diese Feststellung keinesfalls eine
kritische Spitze gegen die derzeit in Umlauf befindlichen Aktenlehren haben, denn es gibt
bisher keine ungarische Aktenlehre, weder bürgerlicher noch marxistischer Anschauung.
K.G. Mitajew schreibt in seinem von I.L. Majakowski redigierten Werk (ungarische Über¬
setzung, als Manuskript erschienen in Budapest i. J. 1954 auf S. 9): ». .. die geschichtlichen
Hilfswissenschaften wurden hauptsächlich von bürgerlichen Historikern und Archivaren
ausgearbeitet und diese müssen vom Gesichtspunkt der marxistisch-leninistischen Methodo¬
logie noch überprüft werden.«
   315 Weiter oben war bereits die Rede davon, daß vertraglich verpflichtete Stenographen im
Dienste des gemeinsamen Ministeriums des Äußern standen und daß bereits geraume Zeit
vor dem Kriege die Aufzeichnungen über die verschiedenen Beratungen von diesen gemacht
wurden.
   316 Aus dem einschlägigen Schriftenmaterial ist ebenfalls ersichtlich, daß die Korrekturen
im allgemeinen sorgfältig gemacht wurden. Im Zusammenhang mit einem derartigen Fall
schrieb Istvän Buriän dem Minister des Äußern Czemin: »Mit Bezug auf die geschätzte Note

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|| || vom 5. Dezember 1917. Zahl: 544/K.d.M. beehre ich mich mitzuteilen, daß ich mit der
Aufnahme des mir bekanntgegebenen Passus in das Prothokoll der gemeinsamen Minister¬
konferenz vom 6. und 15. September nach den Ausführungen des kgl. ung. Ministers für Über¬
gangswirtschaft vollkommen einverstanden bin. .. Das oberwähnte Prothokoll der gemein¬
samen Ministerkonferenz folgt im Anschluß mit.« (HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I.
Kab. d. Min. III/15, Karton rot 624. - OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, Bl. 939.)
Derartige Daten sind m.E. vom Gesichtspunkt der formellen Glaubwürdigkeit der Protokolle
als geschichtliche Quellen, bis zu einem gewissen Grad auch der inhaltlichen Zuverlässigkeit
beruhigend.

   317 Auch diese Kleinigkeit illustriert meine Ansicht, daß noch so bedeutungslos erscheinende
Feststellungen der Aktenlehre, der Quellenkritik ebenfalls auf die Analyse jener gesellschaft¬
lichen Verhältnisse aufgebaut werden müssen, unter denen die untersuchte Quelle zustande¬
gekommen ist. Die von Tisza vorgenommene Korrektur wird nur verstehen, bzw. sie wird
nur dem etwas besagen, der die besondere Stellung des ungarischen Ministerpräsidenten in
der Monarchie Franz Josephs kennt. (Hier denke ich nicht nur an seine politische Position,
sondern auch an seine Klassenzugehörigkeit.) So wie er geschrieben hat, so wie ihn diese
Korrektur im Protokoll zeigt, konnte nur ein, den Schein der Selbständigkeit Ausgleichsungarns
auf jede Weise zu wahren bestrebter, ungarischer Politiker schreiben. -- Vielleicht kann ich
mit diesem kleinen Beispiel am besten beleuchten, was ich sagen wollte, als ich über eine sich
in die Gesellschaftsgeschichte vertiefende Quellenkritik sprach. Eine solche Analyse ist eine
Quellenkritik, die bestrebt ist, jeden wesentlicheren Punkt der untersuchten Quelle auf
Grund der konkreten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen Verhältnisse zu
verstehen.

   318 Unter anderem hat er seine oft verkündete Überzeugung hier am prägnantesten for¬
muliert: »... die unversehrte Aufrechterhaltung des festen Gefüges des ungarischen National¬
staates eine Lebensfrage für die Großmachtstellung der Monarchie ist«.

   319 Vgl. S. 490 des vorliegenden Bandes.
   320 Es sei mir gestattet, den Leser abermals auf das in den vorhergegangenen Abschnitten
dieser Arbeit Gesagte zu erinnern. Jetzt daran, daß sich bereits in den ersten Jahren des duali¬
stischen Staatsapparates die Notwendigkeit ergeben hat, das Zirkulieren der Protokolle des
gemeinsamen Ministerrates entsprechend zu regeln und wirksam dafür zu sorgen, daß die
im Protokoll enthaltenen Beschlüsse des Ministerrates den zuständigen Ministern zur Kenntnis
gebracht werden sowie daß sich über die von den Ministern bzw. den Teilnehmern des Mini¬
sterrates vorgenommenen nachträglichen Korrekturen sämtliche Teilnehmer orientieren
können. Das oben skizzierte kleine Detail der zwischen Tisza und Clam-Martinitz am 22.
März 1917 stattgefundenen Auseinandersetzung beweist ebenfalls, daß es -- wie bereits
früher festgestellt -- zu dieser Regelung niemals gekommen ist. Das Ausbleiben einer
solchen Regelung führte zweifellos zu einer Verminderung des Quellenwertes der Protokolle.
(Davon ganz abgesehen, daß mangels einschlägiger entsprechender Verfügungen die Proto¬
kolle in der alltäglichen Praxis des politischen Lebens ihre Funktion nicht erfüllen konnten.
Die Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates standen -- denken wir z.B. an das wiederholte
energische Auftreten Tiszas in der Angelegenheit des galizischen Petroleums, der Versorgung
der Kriegsmaterialfabriken mit entsprechenden Bestellungen usw. -- ,eben weil sie nicht in
Form von in der Staatsverwaltung überall gebräuchlichen Protokollauszügen den Zuständigen
zur Kenntnis gebracht wurden, weil sie nicht zu Papier gebracht wurden, eben nur auf dem
Papier.)

   321 Die auf einem gesonderten Blatt geschriebenen, nachträglichen Bemerkungen des
gemeinsamen Finanzministers Spitzmüller zu dem Teil des Protokolls, der seine Stellung¬
nahme in der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 2. Oktober 1918 wiedergibt, verdienen
schon wegen ihres leidenschaftlichen Tones besondere Aufmerksamkeit (Vgl. S. 695 des vor¬
liegenden Bandes). Diese Korrektur mit dem Grundtext des Protokolls vergleichend sowie
die damalige Lage in Betracht ziehend getraue ich mich auch ohne eingehenderer, obzwar in
einer gesellschaftsgeschichtlich anspruchsvollen Quellenkritik unerläßlicher Analyse ruhig
zu behaupten, daß in diesem Falle die nachträgliche Ergänzung Spitzmüllers die Wirklichkeit
getreuer widerspiegelte als der vom Protokollführer stammende Text.

 136
|| ||    3"2S7. Buriän: Drei Jahre. Berlin 1923, S. 19 ff. Jene Fragen, über die im weiteren gespro¬
chen wird, auf S. 31 -- 32.

   323 O. Czernin: Im Weltkriege. Berlin--Wien 1919, S. 301: ». . . die alten Zeiten kommen
nie mehr wieder. Eine neue Weltordnung wird unter Krämpfen und Schmerzen geboren.«

   324 A.a.O. S. 301 z.B.: Ȇber die Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk lasse ich mein
Tagebuch sprechen.«

   325 Demgegenüber fehlt im Ministerratsprotokoll jede Spur eines nicht gerade unwesentli¬
chen Zwischenrufes Wekerles, über den noch Czernin in seinen Memoiren schreibt. Als von
Österreichs katastrophaler Ernährungslage die Rede war, ». .. Dr. Wekerle mir bei diesen
Ausführungen widersprechend ins Wort fiel. . .« -- heißt es in den Memoiren (a.a.O. S. 329).

   326 Laut Protokoll hat Czernin erklärt: ». . . befinde er sich in der Situation eines Mannes,
welcher sich im dritten Stocke eines brennenden Hauses befindet und als einzige Rettungs¬
möglichkeit aus dem Fenster herausspringt. Der Mann wird in diesem Augenblicke nicht
daran denken, ob er sich beim Rettungssprung auch die Beine bricht«. Der entsprechende
Passus der Memoiren (S. 329) lautet: ». . . befänden wir uns in der Situation eines Mannes,
welcher im dritten Stock eines brennenden Hauses sei, und, um sich zu retten, aus dem Fenster
herausspringe. Der Mann werde in diesem Augenblicke nicht daran denken, ob er sich die
Beine breche oder nicht, er werde den möglichen Tod dem sicheren vorziehen«.

   327 Czernin ist auch in der Wiedergabe der Dinge, sogar auch vom Gesichtspunkt der
Reihenfolge genauer, konsequenter als Buriän. In seinen Memoiren gibt es weniger Spuren
von Umfärbungen, Umschattierungen, Ummotivierungen als bei Buriän. Gleichzeitig über¬
geht er aber mehr Dinge stillschweigend. Natürlich darf nicht vergessen werden, daß über
die Verschiedenheit ihrer Persönlichkeit hinaus auch die unterschiedliche geschichtliche Lage,
in der sie seinerzeit im gemeinsamen Ministerrat gesprochen hatten bzw. in der ihre Memoiren
in endgültige Form gegossen wurden, mitgespielt hat.

    328 Über prinzipielle und Schwierigkeiten allgemeinen Charakters hinaus wurde der Ver¬
fasser in dem Bestreben, die Glaubwürdigkeit der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates
mit gesellschaftsgeschichtlicher Vertiefung festzustellen, in nicht geringem Maße dadurch
gehindert, daß es ihm bei seinen Forschungen in Wien an Zeit mangelte, jene ganze Schriften¬
masse genau zu durchforschen und zu analysieren, mit welcher die Ministerratsprotokolle in
organischem Zusammenhang entstanden sind.

    329 Vgl. S. 45--46 des vorliegenden Bandes.

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