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Anhang Gemeinsamer Ministerrat, 18. 11. 1912

I. Erhöhung des im Heeresbudget zum Ausdruck gebrachten Friedenstandes der k. u. k. Heeres zwecks Ermöglichung der Aufstellung einzelner äußerst dringender Neuformationen und damit im Zesammenhange die Bewilligung der hierfür erforderlichen einmaligen und fortlaufenden Auslagen

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VI/pdf/oe_hu_mrp_VI_zusatz7.pdf.

Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. 11. 1912  689

krutenkontingent einrückt, entfallen hiefur rund 340 000 K, welche er als Nach¬
tragskredit ansprechen würde. Das Mehrerfordemis der Marine stellt sich somit
auf 23 Millionen und das Gesamtmehrerfordemis des gemeinsamen Budgets pro
1913 beläuft sich auf 65 Millionen, wozu noch für die bosnischen Bahnen 7,4
Millionen kommen.

    Vor Schluß der Besprechung, in welcher noch in Aussicht genommen wurde,
daß die gemeinsame Ministerkonferenz am 3. Juni d. J. 10 Uhr Vormittag abge¬
halten und in derselben über die vorerwähnten Anträge beraten werde,2 legt der
gemeinsame Finanzminister den Entwurf einer neuen, mit Ah.
Genehmigung hinauszugebende Verordnung über die Organisation und den Wir¬
kungskreis der Landesregierung für Bosnien und die Herzegowina vor, welche an
Stelle der antiquirten vom Jahre 1882 treten soll. Der beiliegende Text wird von
der Konferenz genehmigt. Vor Einholung der Ah. Genehmigung wird diese Ver¬
ordnung beiden Regierungen zur Zustimmung übermittelt werden.3

      Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. November 1912

    Anwesende: der k. u. k. Kriegsminister GdI. Moriz Ritter v. Auffenberg (Vorsitz), der k. k. Mi¬
nisterpräsident Graf Stürgkh, der k. k. Minister für Landesverteidigung GdI. Freiherr v. Georgi, der
k. k. Finanzminister Ritter v. Zeleski, der kgl. ung. Ministerpräsident v. Lukäcs, der kgl. ung. Lan¬
desverteidigungsminister FML. Freiherr v. Hazai, der kgl. ung. Finanzminister v. Teleszki.

    Schriftführer: Oberstleutnant des Generalstabes Georg Domaschnian, Vorstand der 5. Abt. des
Kriegsministeriums.

    Gegenstand: Erhöhung des im Heeresbudget zum Ausdruck gebrachten Friedensstandes des
k. u. k. Heeres zwecks Ermöglichung der Aufstellung einzelner äußerst dringender Neuformationen
und damit im Zusammenhänge die Bewilligung der hiefür erforderlichen einmaligen und fortlau¬
fenden Auslagen.

    Ka., KM. Präs. 37-3/7/1912

    Protokoll über die am 18. November 1912 in Budapest stattgehabte Minister¬
besprechung.

Das Budget pro 1913 wurde in GMR. v. 8. und 9. 7. 1912, GMKPZ. 494, beraten.
Die Frage der Verordnung über den Wirkungskreis des Landeschefs von Bosnien und der
Hercegovina und dessen Stellvertreter war in GMR. v. 14. 3. 1912 behandelt worden,
GMKPZ. 491. Der Vortrag Bilihskis v. 25. 5. 1912 über die Landesregierung wurde mit Ah.
E. v. 29. 5. 1912 resolviert, HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 1395/1912; publiziert als Verord¬
nung des k. u. k. gemeinsamen Finanzministers über die Organisation und den Wirkungskreis
der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina in Gesetz- und Verordnungsblatt
für Bosnien und die Hercegovina Nr. 49/1912.
<pb/>690 Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. 11. 1912

   Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit der Bemerkung, ermächtigt
zu sein, zu erklären, daß die über die momentane ernste und kritische Situation zu
erteilende Information mit Wissen und im vollen Einvernehmen mit dem Heim
Minister des Äußern erfolge.

   Der Vorsitzende gibt hienach ein Bild der gegenwärtigen politischen Lage und
resümiert diese auf Grund von Daten und Nachrichten als eine sehr gespannte
politische Situation, welche, wenn in allernächster Zeit nicht eine befriedigende
Klärung der Verhältnisse eintritt, selbst zu einem Waffengange fuhren könnte.

   In Folge dieser äußerst drohenden Lage muß die Heeresverwaltung, um die
krassen Standesunterschiede unserer Tmppen im Norden zu jenen Russlands in
einigem zu bessern mit Anwendung der Gesetze vom Jahre 1888&#39; nicht nur eine
Standeserhöhung beantragen, sondern sie muß auch im Hinblicke auf ihre hohe
Verantwortlichkeit mit aller Energie anstreben, in aller erster Linie die bestehen¬
de Inferiorität an Zahl der Geschütze bei der Feldartillerie ehestens und mit allen
Mittels zu beheben.2

   Unter Hervorhebung, daß bei verfügbarer Mannschaft und vorhandener Ge¬
schütze sowie Fuhrwerke die Ansätze zur Behebung der Minderzahl an Artillerie
gegeben sind, für die entsprechenden Formationen jedoch budgetmäßig nicht
vorgesorgt sei, unterbreitet die Heeresverwaltung den nachfolgenden Antrag:
,,Die gegenwärtige politische Lage erfordert dringlich einzelne Neuformationen,
deren Aufstellung mit dem Wehrreformprogramm in späteren Jahren vorgesehen
war, schon jetzt aufzustellen.

   Hiezu muß der budgetmäßig festgestellte Friedensstand um 168 Offiziere, 42
Fähnriche, 550 Unteroffiziere, 4200 Mann und 2100 Pferde überschritten wer¬
den.

   Die Heeresverwaltung bittet um die Zuweisung jener einmaligen und fortlau¬
fenden Mittel, die zur Erhaltung des sich hienach ergebenden neuen budgetmäßig
festzustellenden Friedensstandes notwendig sind.

    Diese Mittel betragen an einmaligen Auslagen 6,17 Millionen, an fortlaufen¬
den Auslagen 5,71 Millionen Kronen.

    Diese Mittel sind von 1. 12. 1912 an notwendig.
    Das gesetzmäßig bewilligte Rekrutenkontingent wird hierdurch in keiner Wei¬
se berührt.&quot;
    Der Vorsitzende als Kriegsminister erbittet die prinzipielle Zustimmung zur
Inanspruchnahme dieser Mittel und bemerkt, daß dieselben gerade noch hinrei¬
chen, um jene noch zulässige Mindestdotierung unserer Truppen mit Artillerie in

         Siehe GMR. v. 3. 10. 1912, GMKPZ. 496, Anm. 3.
         Auf VortragAuffenbergs v. 18.11.1912 wurde mit Ah. E. v. 21.11.1912 die Standeserhöhung
         der Truppen des X. undXI. Korps -- Ka., MKSM. 82-1/8-2/1912 -- und auf Vortrag Geor-
         gis v. 19. 11. 1912 mit Ah. E. v. 21. 11. 1912 die Standeserhöhung bei den Truppen der k. k.
         Landwehrbezirken Krakau, Przemysl, und Lemberg angeordnet - ebd., MKSM. 82-1/8-
         1/1912. In GMR. v. 8. und 9. 10. 1912, GMKPZ. 497, war ein außerordentlicher Artillerie¬
         kredit beschlossen worden.
<pb/>Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. 11. 1912  691

die Wege zu führen, um den gewaltigen Vorsprung der fremden Artillerie noch in
zwölfter Stunde einigermaßen zu paralysieren.

   In der gegenwärtigen Situation sieht sich der Kriegsminister gezwungen, diese
artilleristischen Maßnahmen, welche teilweise eine Rückständigkeit beheben
soll, an derjedoch nicht die gegenwärtigen Faktoren Schuld tragen, aufjeden Fall
und unter allen Umständen durchführen zu müssen.

   Es sollen bei allen 42 Heereskanonenregimentem vorerst und im allgemeinen
fünfte Batterien mit normalem Friedensstande, also insgesamt 42 neue Batterien,
aufgestellt werden.

   Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister bemerkt,
daß auch die für die kgl. ung. Landwehr, die im Kriegsfälle mit erst zu mobilisie¬
renden Reservekanonendivisionen, für welche im Frieden keine Präsenzstände
vorhanden sind, dotiert wird, diese artilleristische Inferiorität behoben werden
muß.

   Hiezu müssen auch bei der kgl. ung. Landwehr 16 neue Batterien als Ersatz für
die erwähnten Reservekanonenformationen schon jetzt aufgestellt werden.

   Bei den bereits in Formierung begriffenen Honvedartillerieregimentem wäre
selbstredend wie bei Heeresartillerieregimentem 5. Batterien (in Summe 2) neu
aufzustellen.3

   Der Vorsitzende unterstützt diese Anträge und betont, daß hiedurch
und bei Zuzählung der in Aufstellung begriffenen österreichischen Landwehrbat¬
terien ein beachtenswerter Kraftzuschuß von 76 Batterien (42 Heer, 8 österreichi¬
sche Landwehr,4 8+2+16 ungarische Landwehr), die bereits im Frieden stehen
würden, erwächst. Die beiden Herrn Ministerpräsidenten
sowohl als auch die beiden Herrn Finanzminister verschließen
sich den Gründen nicht, welche die Heeresverwaltung nötigen, diese Neuforde¬
rungen zu stellen und geben angesichts der politischen ernsten und gespannten
Situation ihre Zustimmung, die angeforderten Mittel in Anspruch zu nehmen.

   Im Anschlüsse daran haben die beiden Herrn Finanzminister übereinstimmend
die Bitte an die Heeresverwaltung gestellt, die budgetmäßige Gebarung im allge¬
meinen in einem solchen Sinne zu reformieren, dass eventuelle und gerechtfertig¬
te Überschreitungen auf einem Gebiete durch Ersparnisse auf einem anderen Ge¬
biete tunlichst kompensiert und daß femers die zur Verfügung gestellten Mittel
nur zu solchen Zwecken verwendet werden, für welche sie angesprochen wur¬
den.

Zur Entstehungsgeschichte der Honvedartillerie sowie zur weiterflihrenden Literatur siehe
Somogyi, Einleitung GMR. V XLVII-LIII sowie Papp, Die königlich ungarische Landwehr
(Honved) 1868-1914 657 f.
Zur Artillerie der k. k. Landwehr siehe Wagner, Die k. (u.) k. Armee - Gliederung und Auf¬
gabenstellung All ff. Mit Vortrag Georgis v. 6. 7. 1912 war die Formierung der 1. Batterien
der acht Kanonenregimenter der k. k. Landwehr beantragt worden. Franz Joseph resolvierte
den Vortrag mit Ah. E. v. 16. 7. 1912, Ka., MKSM. 4-2/2-1/1912.
<pb/>692 Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. 11. 1912

   Auch wäre es wünschenswert, wenn die Budgetierung in einer gegenüber jetzt
mehr übersichtlichen Weise erfolgen und hiezu das Einvernehmen mit beiden
Finanzverwaltungen gesucht würde.

   Der Kriegsminister bemerkt, daß er durch Schaffung einer eigenen
Budgetkommission innerhalb des Kriegsministeriums diesen Wünschen bereits
zu dem Zwecke vorgearbeitet habe, um Überschreitungen der einzelnen Ressorts
begegnen, bzw. den erforderlichen Einklang herstellen zu können.

   Überschreitungen, welche sich durch elementare Ereignisse oder wie bei der
Verpflegungssicherstellung durch unvorhergesehene Preissteigerungen ergeben,
müsse er jedoch als gerechtfertigt erklären und hiezu die Zustimmung der Herrn
Finanzminister schon jetzt erbitten.

   Die Herrn Finanzminister halten in diesen Fällen die Über¬
schreitung gleichfalls für gerechtfertigt.5

   Nach der Bereinigung der militärischen Forderungen der Heeresverwaltung
ergreift der k. k. Finanzminister das Wort und weist zunächst auf
die zu Beginn der Sitzung durch den Herrn Kriegsminister gemachten Mitteilun¬
gen über die Verschärfung der auswärtigen Lage hin. Er bemerkt weiter, daß es
unbedingt notwendig sei, nicht nur die Frage zu beantworten, ob wir militärisch
zu einer Kriegführung bereit sind, sondern auch die Frage, in wie weit wir finan¬
ziell und volkswirtschaftlich die Kraft haben, einen längeren Feldzug auszuhal¬
ten.

   Gegenüber dieser Frage erachtet der k. k. Finanzminister es als seine Pflicht,
die Aufmerksamkeit der hohen Konferenz auf die seit vielen Monaten andauern¬
de Verschärfung in der Geldwirtschaft hinzuweisen.

   Der Zinsfuß steigt konsequent und hat eine nicht geahnte Höhe erreicht.

        Mit Extraktbogen v. 18.11.1912 informierte das Kriegsministerium die Militärkanzlei Seiner
        Majestät von den hier beschlossenen Maßnahmen. Im Schreiben (K.) v. 21.11. 1912 bemerk¬
        te Bolfras, dass der Inhalt dieser Information seinem Wesen nach eigentlich eine au. Vortrag¬
        serstattung erheischt hätte und teilte Auffenberg mit, dass dieser die Sache am 23. 11. 1912
        Franz Joseph mündlich mitzuteilen hätte, ebd., MKSM. 4-4/4/1912. Nachdem Franz Joseph
        in dieser Besprechung Auffenberg vermutlich mündlich sein Einverständnis zu diesen Neu¬
        aufstellungen gegeben hatte, ordnete das Kriegsministerium am 23. 11. 1912 die Aufstellung
        der 5. Batterien der Feldkanonenregimenter und die Unterstützung der beiden Landwehren,
        besonders der ungarischen, mit Artilleriepersonal und Schulungen an, ebd., KM., Präs. 49-
        17/5/1912. Nach einer Konferenz des Kriegsministeriums mit dem ungarischen Landesver¬
        teidigungsministerium v. 25. 11. 1912 - ebd., Präs. 72-33/4/1912 - erstattete Hazai am 28.
        11. 1912 seinen Vortrag, mit 1. Jänner 1913 die neu zu formierenden zwei Landwehrkano¬
        nenregimenter mit 5. Batterien zu errichten und die 16 Reservebatterien in Friedensforma¬
        tionen umzuwandeln; dieser Vortrag wurde mitAh. E. v. 30.11.1912 resolviert, ebd., MKSM.
        4--2/1--4/1912. Zur Entwicklung der Artillerie der ungarischen Landwehr von 1912 bis zum
        Beginn des Ersten Weltkrieges siehe Balla, Die Organisation der Honvedartillerie [sic!]
        75-78.
<pb/>Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. 11. 1912  693

     Die Oesterreichisch-ungarische Bank weist runde eine Milliarde unbedeckter
 Noten aus, so daß die gesetzlich zulässige Reserve kaum 1,25 Milliarden be¬
 trägt.

    Die Lage der übrigen Banken und Finanzinstitute ist jetzt eine schwierige,
 abgesehen von einigen erstklassigen Banken, die jeder Eventualität gewachsen
 sind.

    Die österreichischen Staatskassen verfugen über Mittel, die für normale Zeiten
 befriedigende sind, die aber heuer schon durch die erhöhten Leistungen für mili¬
 tärische Zwecke geschwächt wurden (Rate des Schönaichschen Programmes).

    Schon für die ersten Mobilisierungsvorbereitungen müßte der Finanzminister
 an den Geldmarkt appellieren, wobei wir mit der Tatsache zu rechnen haben, daß
 wir auf unsere eigenen Kräfte angewiesen sind, da vom Auslande nichts zu be¬
 kommen ist.

    Bei Anspannung aller Kräfte, wobei die Volkswirtschaft sehr schwer geschä¬
 digt wird, könnten wir angesichts der enormen Kosten der Erhaltung des Heeres
 auf Knegsstand im besten Falle Mittel für zwei bis drei Monate aufbringen.

    Der ungarische Finanzminister pflichtet den Ausführungen
des österreichischen Finanzministers vollkommen bei; die wirtschaftliche Kriegs¬
bereitschaft Ungarns ist womöglich noch ungünstiger als jene Österreichs, die
finanzielle Lage des ungarischen Staates ist momentan sehr imgünstig, da in An¬
betracht der Geldknappheit seit Herbst 1910 keine Emissionen vorgenommen
werden konnten und die Auslagen der Heeres- und Marinerüstungen sowohl als
auch die Staatsinvestitionen aus den laufenden Einnahmen und den Kassenbe¬
ständen gedeckt werden mußten.

    Die Verhandlungen, die er betreffend einer Kreditoperation mit den Vertretern
der Finanzinstitute gepflogen hat, haben ihn zur Überzeugung geführt, daß die
Deckung des unmittelbaren Kreditbedarfes des ungarischen Staates auch im Fal¬
le der Erhaltung des Friedens äußerst schwierig sein wird, weil in Folge der
Mächtegruppierung die Märkte der kapitalreichen Weststaaten uns verschlossen
sind und wir ausschließlich aufdie Monarchie und Deutschland angewiesen sind,
der deutsche Geldmarkt aber durch den heimischen Bedarf vollständig in An¬
spruch genommen ist.

   Unsere Provinzinstitute sind sehr stark immobil und haben bereits jetzt in ei¬
nem den normalen Bedarf übersteigenden Maße die Großbanken und die Oester¬
reichisch-ungarische Bank in Anspruch genommen.

   Im Hinblicke auf die Tatsache muß damit gerechnet werden, daß die Kosten
einer allgemeinen ja sogar teilweisen Mobilisierung nur mit Heranziehung der
Oesterreichisch-ungarischen Bank durch weitere Notenemissionen beschafft
werden können.

   Da die Kosten einer allgemeinen Mobilisierung in den ersten drei Monaten
über 2 Milliarden betragen, die gesetzlich zulässige Reserve der Oesterreichisch-
ungarischen Bank sich jedoch mit 1,25 Milliarden beziffert, ist es zu befürchten.
<pb/>694 Nr. VIII Besprechung der gemeinsamen Minister, Wien, 24. 12. 1912

daß nach Anordnung der allgemeinen Mobilisierung - noch bevor der Aufmarsch
beendet wäre - die Bankakte suspendiert werden müßte.

   Er überläßt es der hohen Konferenz zu beurteilen, welche schädliche Wirkun¬
gen dies nicht nur in bezug auf die volkswirtschaftlichen Verhältnisse der beiden
Staaten sondern auch besonders auf die Kriegsführung ausüben würde. Er ist
dessen voll bewußt, daß die große Frage, ob Krieg oder Frieden, nicht ausschlie߬
lich nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zu entscheiden
kommt, im Bewußtsein seiner Verantwortung aber habe er es für seine Pflicht
gehalten, diesen besonders wichtigen Umstand hervorzuheben.

   Der Vorsitzende k. u. k. Kriegsminister bemerkt, daß
die Ausführungen der beiden Herrn Finanzminister so wichtiger und tiefgreifen¬
der Natur sind, daß er beantragen müsse, sie sofort zur Kenntnis der maßgeben¬
den Faktoren zu bringen.

   Die Konferenz nimmt die Darlegungen der beiden Finanzminister als sehr be¬
achtenswert zur Kenntnis und gelangt übereinstimmend zur Anschauung, daß bei
Beurteilung der gesamten Lage, die naturgemäß durch die auswärtige Politik und
militärische Momente in erster Linie bedingt bleiben muß, der Stand der finanzi¬
ellen Kriegsvorbereitung als ein wesentlich mitbestimmendes Moment in Be¬
tracht kommt.

   Hiemit wird das Protokoll geschlossen.
   Budapest, am 18. November 1912

                                                                                           Auffenberg

        Nr. VIII Besprechung der gemeinsamen Minister, Wien,

                                24. Dezember 1912

    Aufzeichnung über eine Besprechung der gemeinsamen Minister und des Chefs des Generalsta¬
bes über besondere militärische Vorkehrungen in Bosnien-Herzegowina und Dalmatien. Wien, am
24. Dezember 1912.

   HHStA., PA. XL, Karton 310, fol. 790r-793r.

   Gestern Nachmittag hat im Ministerium des Äußern eine Besprechung der ge¬
meinsamen Minister über die auswärtige Lage stattgefunden, an welcher auch der
Chef des Generalstabes teilnahm.

   Bei diesem Anlaß wurde die von dem Landeschef für Bosnien und die Herze¬
gowina Gdl. Potiorek beantragte Einberufung aller Reservisten, Landwehr- und
Landsturmpflichtigen im 15. und 16. Korpsbereiche besprochen, wobei der
<pb/>