Anhang Gemeinsamer Ministerrat, 21. 5. 1912
I. Besprechung der gemeinsamen Minister und des Marinekommandanten über die pro 1913 sich ergebenden Mehranforderungen im gemeinsamen Budget
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VI/pdf/oe_hu_mrp_VI_zusatz6.pdf.
Nr. VI Besprechung der gemeinsamen Minister, Wien, 21. 5. 1912 687 Nr. VI Besprechung der gemeinsamen Minister und des Marinekommandanten, Wien, 21. Mai 1912 Besprechung der gemeinsamen Minister und des Marinekommandanten über die pro 1913 sich ergebenden Mehranforderungen im gemeinsamen Budget. Wien, am 21. Mai 1912. HHStA., PA. XL, Karton 310, fol. 408r-413v. Graf Berchtold eröffhete die Besprechung, indem er als deren Zweck die Notwendigkeit bezeichnet, ein Substrat für die in Aussicht genommene ge¬ meinsame Ministerkonferenz, welche das Budget pro 1913 feststellen wird, zu gewinnen. Er detailliert die Mehranforderungen des Ministeriums des Äußern, welche sich auf 1 549 677 K beziffern, und bespricht auch die pro 1912 erforder¬ lichen Nachtragskredite. Wenn von den Konsequenzen der vorjährigen Bewilligungen und der erst als Nachtragskredit anzufordemden Reisekostenerhöhung abgesehen werde, ver¬ bleibe eine Nettomehranforderung von 500 000 K für den Dispositionsfonds und von 434 277 K für alle übrigen Positionen, in welcher letzterer Summe auch der Aufwand für neu aufzustellende Konsulatämter enthalten ist. Was speziell den Dispositionsfonds betreffe, so erhalte der Kriegsminister seit 1887 jährlich Beiträge aus dem Fonds des Ministeriums des Äußern, die ur¬ sprünglich ungefähr 100 000 K betrugen, jetzt auf 250 000 K gestiegen seien und nehme die Kriegsverwaltung für die Zukunft 500 000 K in Anspruch. Da anderer¬ seits die Anforderungen für politische Informationen stetig wachsen, müsse der Minister des Äußern bitten, daß der Dispositionsfonds um diese 500 000 K erhöht werde, welcher Betrag ganz dem Kriegsminister übergeben werden würde, der dann keine weiteren Beiträge des Ministeriums des Äußern erhielte, so daß letz¬ terem ein Betrag von 1 500 000 K. verbleibe.1 Der gemeinsame Finanzminister v. Bilihski erklärt, daß in seinem Ressort eine Nettomehranforderung von 225 270 K sich ergebe, wovon 197 000 K auf Pensionen entfallen. Der Oberste Rechnungshof weise ein Plus von 7310 K auf. Der Kriegsminister führt aus, daß nach den Vereinbarungen vom 6. Jänner 1911 die pro 1913 kontingentierte Steigerung der Heeres- und Kriegsma¬ rinebudgets 19 Millionen betragen, wovon er planmäßig der Marine 1 54 Millio¬ nen überlasse. Es resultiere daher für das Heer ein verfügbarer Betrag von 17 14 Millionen. Als Ergänzung der pro 1912 noch für einen Teil des Jahres prälimi- nierten Erfordernisses entfallen etwa 15 14 Millionen, zur Fortsetzung der Wehr¬ reform benötige er 1,3 Millionen, für Unteroffiziere etc. 200 000 K, wodurch 1 Zum Dispositionsfond siehe Einleitung 60f <pb/>688 Nr. VI Besprechung der gemeinsamen Minister, Wien, 21. 5. 1912 insgesamt genau 17 053 792 K. gebunden erscheinen, so daß für die Bedeckung aller sonstigen Erfordernisse 446 208 K erübrigen. Im Hinblick auf die eingetretenen Preissteigerungen sind, falls Überschreitun¬ gen vermieden werden sollen, erforderlich: im Sanitätswesen 582 000 K, bei der Naturalienverpflegung 8 448 000 K, bei der Mannschaftskost 4 502 000 K, im Montur und Bettenwesen 1 518 000 K, bei den Unterkunftsanlagen 559 000 K, Hiezu komme für das Versorgungswesen ein Mehraufwand von 2 154 000 K, zusammen ergebe sich ein Mehrerfordemis von 17 763 000 K. Der Kriegsmini¬ ster gibt diesbezüglich detaillierte Aufschlüsse, denen er unter Betonung, daß der materielle Zustand der Armee ein höchst ungünstiger sei, noch die Ausführungen zur Begründung neuer besonders dringlicher Maßnahmen hinzufügt. Diese Ma߬ nahmen würden erfordern u. z.: die Neubewafthung der Feldhaubitzen- und Gebirgs[artillerie]regimenter usw., die Ergänzung der schweren Artillerie durch Mörserbatterien, fortifikatorische Anlagen in Südtirol und in der Bocche, dann die Schaffung einer Luftflotte, zu¬ sammen ungefähr 250 Millionen, wovon pro 1913 nur 41 Millionen entfielen. Von dem außerordentlichen Artilleriekredite werden pro 1913 zwei Millionen beansprucht. Von dem außerordentlichen Erfordernisse aus Anlaß der Ausgestal¬ tung des Heeres entfallen 19 Millionen auf das Heer, eine Millionen auf die Ma¬ rine. Herr v. Bilihski resümiert aus den Darlegungen des Kriegsministers dessen Anforderungen wie folgt: 17 Vz Millionen laut Vereinbarung, 17,763 Millionen an Mehrerfordemis, 3,1 für die Unteroffiziere, welche Summe schon früher mit Note angemeldet wurde. Letztere beiden Positionen betragen mnd 21 Millionen, wozu 2 Millionen Zinsen für das Kapital des außerordentlichen Erfordernisses per 41 Millionen kommen. Die Regierungen hätten daher pro 1913 beim Heere mit einem Mehr- aufwande von 23 Millionen zu rechnen. Das Gesamtmehrerfordemis gegen 1912 beträgt einschließlich der vorerwähnten 17 Vi Millionen: 40 V2 Millionen. Der Marinekommandant erwähnt zunächst, daß er mit dem ihm überlassenen Betrage von 1 Vi Millionen absolut nicht auskommen könne. Er beziffere seine Mehranforderungen folgendermaßen: die Titel 3 und 4 weisen um 1 653 210 Kronen mehr auf, der Titel 6 erfordere ein Plus von 5 388 000 K, der Titel 7, der sukzessive auf 80 Millionen gebracht werden müsse, ein solches von 10 Millionen, Waffenwesen ein Plus von 1,903 Millionen. Insgesamt benötige er netto um 20 582 230 Kronen im Ordinarium und um 586 370 K im Extraordinarium mehr als im Jahre 1912. Hiezu kommen im Falle der Lösung der Unteroffiziersfrage an fortlaufenden Auslagen 970 500 K, an einmaligen 600 000 K. Wenn im Oktober 1912 eventuell das erhöhte Re- <pb/>Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. 11. 1912 689 krutenkontingent einrückt, entfallen hiefiir rund 340 000 K, welche er als Nach¬ tragskredit ansprechen würde. Das Mehrerfordemis der Marine stellt sich somit auf 23 Millionen und das Gesamtmehrerfordemis des gemeinsamen Budgets pro 1913 beläuft sich auf 65 Millionen, wozu noch für die bosnischen Bahnen 7,4 Millionen kommen. Vor Schluß der Besprechung, in welcher noch in Aussicht genommen wurde, daß die gemeinsame Ministerkonferenz am 3. Juni d. J. 10 Uhr Vormittag abge¬ halten und in derselben über die vorerwähnten Anträge beraten werde,2 legt der gemeinsame Finanzminister den Entwurf einer neuen, mit Ah. Genehmigung hinauszugebende Verordnung über die Organisation und den Wir¬ kungskreis der Landesregierung für Bosnien und die Herzegowina vor, welche an Stelle der antiquirten vom Jahre 1882 treten soll. Der beiliegende Text wird von der Konferenz genehmigt. Vor Einholung der Ah. Genehmigung wird diese Ver¬ ordnung beiden Regierungen zur Zustimmung übermittelt werden.3 Nr. VII Ministerbesprechung, Budapest, 18. November 1912 Anwesende: der k. u. k. Kriegsminister GdI. Moriz Ritter v. AufFenberg (Vorsitz), der k. k. Mi¬ nisterpräsident Graf Stürgkh, der k. k. Minister für Landesverteidigung GdI. Freiherr v. Georgi, der k. k. Finanzminister Ritter v. Zeleski, der kgl. ung. Ministerpräsident v. Lukäcs, der kgl. ung. Lan- desverteidigungsminister FML. Freiherr v. Hazai, der kgl. ung. Finanzminister v. Teleszki. Schriftführer: Oberstleutnant des Generalstabes Georg Domaschnian, Vorstand der 5. Abt. des Kriegsministeriums. Gegenstand: Erhöhung des im Heeresbudget zum Ausdruck gebrachten Friedensstandes des k. u. k. Heeres zwecks Ermöglichung der Aufstellung einzelner äußerst dringender Neuformationen und damit im Zusammenhänge die Bewilligung der hiefür erforderlichen einmaligen und fortlau¬ fenden Auslagen. Ka., KM. Präs. 37-3/7/1912 Protokoll über die am 18. November 1912 in Budapest stattgehabte Minister¬ besprechung. Das Budgetpro 1913 wurde in GMR. v. 8. und 9. 7. 1912, GMKPZ. 494, beraten. Die Frage der Verordnung über den Wirkungskreis des Landeschefs von Bosnien und der Hercegovina und dessen Stellvertreter war in GMR. v. 14. 3. 1912 behandelt worden, GMKPZ. 491. Der Vortrag Bilihskis v. 25. 5. 1912 über die Landesregierung wurde mit Ah. E. v. 29. 5. 1912 resolviert, HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 1395/1912; publiziert als Verord¬ nung des k. u. k. gemeinsamen Finanzministers über die Organisation und den Wirkungskreis der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina in Gesetz- und Verordnungsblatt für Bosnien und die Hercegovina Nr. 49/1912. <pb/>